Ich glaube, es ist durch die Vorredner der Koalitionsfraktionen völlig klar geworden, dass wir eine sehr ausgewogene Entscheidung getroffen haben. Die SPD auf Bundesebene – damals übrigens auch noch in der Koalition mit den Grünen; das können Sie sich gleich mit an die Backe heften –
hat ohne gesetzliche Grundlage gearbeitet. Genau das ist der Vorwurf des Bundesgerichtshofs gewesen, dass es nämlich keine gesetzliche Grundlage gab, die wir im Unterschied zu Ihnen inzwischen haben.
Wenn ich einmal auszugsweise in die Zeitung gucke – das tun Sie auch immer gerne, Herr Rudolph – lese ich zum Beispiel in der dpa-Mitteilung vom 10. Februar 2007: „SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz ebenfalls für erforderlich“ oder in der „Frankfurter Rundschau“ vom 17. März: SPD-Innenpolitiker gehen auf Konfrontationskurs zur Justizministerin.
Sie wollen auch die Möglichkeiten schaffen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass Sie das Ganze praktisch ohne Gesetz handhaben, und sich der jetzige Justizstaatssekretär darauf beruft, er hätte gar nicht gewusst, was er damals gezeichnet habe. Ich meine, Sie sollten sich aus der Debatte wirklich heraushalten. Wir haben sehr sorgfältig gearbeitet, meine Damen und Herren.
Es ist immer so, dass solch schwierige Entscheidungen und die Juristerei manchen überfordern. Man muss sehr genau schauen, was man tut. Wir haben nämlich – anders als Sie das geschätzte Publikum glauben machen wollen – in Wahrheit und tatsächlich überhaupt keine Generalbefugnis für alles und jedes erteilt. Die Kolleginnen und Kollegen, die das hier mit Mehrheit beschlossen haben, haben das als Ultima Ratio in Ausnahmefällen für ganz besonders schwere Straftaten zugelassen. Genau darum geht es.
Darüber wird natürlich auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Nur sollten wir uns die Dinge bitte genau anschauen. Das Gleiche gilt für die Fragen der Evaluierung des Verfassungsschutzgesetzes. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Reden von Herrn Dr. Orth und von Herrn Biesenbach zu diesem Thema. Wir wissen, dass an dieser Stelle Nachholbedarf besteht. Wir werden versuchen, ihn gemeinsam mit Partnern aus anderen Landesregierungen zu bewältigen.
Ich bin sehr dankbar, dass Herr Engel noch einmal klar gemacht hat – das hat Herr Biesenbach in der gleichen Deutlichkeit getan –, dass wir eine besondere Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger haben. Dabei wahren wir die Balance von Freiheit und Sicherheit. Wir können im Extremfall aber nicht auf solche Mittel
verzichten, die uns sozusagen auf Augenhöhe mit Leuten bringen, die diesen Staat vernichten wollen. Nur um diesen Punkt geht es. Ihre Beschwörungen des Untergangs, Frau Düker, gehen völlig an der Sache vorbei.
Ich glaube, in den vorigen Beiträgen ist deutlich geworden: Wir stehen für die Balance von Sicherheit und Freiheit. Wir werden das eine nicht vernachlässigen, wir werden aber auch die Freiheit hochhalten, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen zum Tagesordnungspunkt 4. Es geht um die Abstimmung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 14/4235 – Neudruck – „Den Worten müssen Taten folgen: Verfassungsschutzgesetz ändern!“. In Verbindung damit geht es um den Antrag der Fraktion der SPD mit der Drucksache 14/4246 „Innenminister Wolf muss den Beschluss des FDP-Landesparteitags in Hamm zur Online-Durchsuchung unverzüglich umsetzen!“. Darüber hinaus gibt es noch den Entschließungsantrag mit der Drucksache 14/4289 der Fraktion der SPD.
Meine Damen und Herren, wir stimmen zuerst über den Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4235 – Neudruck – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. – Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. – Wer enthält sich? – Niemand. – Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir stimmen dann über den Inhalt des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 14/4246 ab. Auch hier wurde direkte Abstimmung gewünscht. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. – Wer enthält sich? – Niemand. – Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4289. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. – Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. – Damit ist dieser Entschließungsantrag auch abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, selten hat es ein Thema gegeben, das vor der Inkraftsetzung dermaßen emotional diskutiert wurde wie die freie Schulwahl. Die Liste der Bedenkenträger ist lang. Interessenverbänden, die täglich nach Entbürokratisierung rufen, war kein Verwaltungsverfahren zu bürokratisch, um die freie Schulwahl zu verhindern. Dennoch haben sich fünfzehn Kommunen gefunden, die trotz sehr knapper Vorlaufzeit dieses angebliche Wagnis eingegangen sind und bereits im kommenden Schuljahr die freie Schulwahl einführen.
Zunächst gilt es festzustellen, dass freie Schulwahl und freie eigenverantwortliche Schulen Geschwister sind bei der Philosophie der neuen Schulpolitik. Eigenverantwortlichkeit und eigenes Profil helfen deutlich, unsere Schulen wieder nach vorne zu bringen.
Ein Weiteres ist wichtig: Wer freie Schulwahl fordert, nimmt zur Kenntnis, dass Schulen unterschiedlich profiliert sind und unterschiedlich arbeiten. Aber das Wichtigste ist: Jede Schule ist anders, und gesunder Wettbewerb zwischen Schulen schafft Qualitätsverbesserungen. Deshalb darf der Staat nicht nur zusehen und einen ungleichen und damit unfairen Wettbewerb zwischen den Schulen initiieren. Das Gegenteil ist richtig und wichtig. Und da ist das Handeln der Landesregierung und der Schulministerin, Frau Sommer, die Vorbildliches leistet.
Denn erstmals nehmen wir zur Kenntnis, dass Schulen unterschiedliche Bedingungen haben und deshalb auch unterschiedliche Ressourcen brauchen. Wenn eine Schule eine schwierigere Schülerschaft hat, braucht sie eine bessere Personalausstattung und die richtigen Professionen. Das setzen wir durch den Sozialindex durch, der erstmals als Indikator für die Lehrerversorgung ange
wandt wurde – ein weiteres hoch innovatives Steuerelement der neuen Landesregierung, das gegenwärtig noch weiter verfeinert wird, um auf die einzelne Schule anwendbar zu sein.
Gerade das Beispiel der freien Schulwahl zeigt: Die Bildungspolitik der Koalition der Erneuerung hat einen verlässlichen Rahmen geschaffen, der sich jetzt mit Leben füllt und zu spürbaren Verbesserungen in unserem Schulsystem führt. Kurz und gut: Unser Antrag bestätigt das Regierungshandeln. Wenn Schulen sich entsprechend aufstellen, Schulträger sind in einer kommunalstaatlichen Verantwortungsgemeinschaft sehen und Verbesserungen in der Schule gegenüber aufgeschlossen sind, dann gelingen Neuerungen. Dann wird für das Schülerwohl gearbeitet.
Betrachten wir dabei die Opposition! Ich möchte Ihnen heute sagen: Jetzt ist es noch früh genug für eine Rolle rückwärts. In drei oder vier Jahren wird es für Sie sehr schwierig werden, insbesondere deshalb, weil Sie dann zu den Rückwärtsgewandten gehören werden. Nach allem, was ich von der Opposition gegenwärtig vernehme, kann ich nur feststellen: Sie werden eine lange Oppositionszeit vor sich haben. Und Sie werden sie auch brauchen, um sich bildungspolitisch modern aufzustellen.
Bisher ist nicht einmal in Andeutungen davon etwas zu vernehmen, außer, dass Sie in die alten Schulkämpfe der 70er-Jahre zurückwollen. Aber das wird Sie nicht zukunftsfähig machen. Da können Sie ganz sicher sein.
Zur Sache selbst möchte ich über einige Ergebnisse des Anmeldeverfahrens aus meiner Heimatstadt Arnsberg berichten. Die machen hier und da schulpolitisch auch etwas ganz Gutes, denke ich. Denn auch dort wird die freie Schulwahl mit Erfolg und vollkommen unspektakulär eingeführt. Alle Bedenken der dortigen SPDFraktion haben sich als Schall und Rauch erwiesen. Übrigens als Fußnote: Die Grünen bei uns vor Ort sind schon weiter. Sie haben der Aufhebung der Schuleinzugsbezirke zugestimmt.
Ich möchte das hier nicht parteipolitisch oder parteitaktisch bewerten. Vielmehr möchte ich einige Fakten und Rückschlüsse mitteilen, die meines Erachtens generalisierbar sind. Zum Schuljahr 2007/2008 wurden in der Stadt Arnsberg 790 Schülerinnen und Schüler an den 20 Grundschulen der Stadt angemeldet, 81, also ca. 10 %, wurden in anderen Grundschulen, wie nach den alten Schuleinzugsbezirken vorgesehen, angemeldet. An neun Grundschulen wurden keine Kinder aus
anderen Grundschulbezirken angemeldet, dies insbesondere in Dörfern der Stadt. Wir sind ja ländlich strukturiert mit zentralen Orten und Dörfern drum herum, in denen die Schule eben auch Gemeinschaft und Stadtteilzentrum ist.
Da braucht es auch keine bürokratische Festlegung. So trifft es bei 90 Prozent zu, dass die Eltern wohl abgewogen die wohnortnächste Schule gewählt haben. Das war meines Erachtens letztlich zu erwarten, denn die Stabilität der Stadtteile und sozialen Milieus wird auch landesweit nicht zu großen Fluktuationen führen.
Es wird nicht so sein, dass es künftig Grundschulvölkerwanderungen vom Essener Norden in den Essener Süden geben wird. Auch wird deutlich: Verfehlte Stadtpolitik wird auch nicht durch schulorganisatorische Maßnahmen zu korrigieren sein. Es zeigt sich eher, dass bildungsaspirierte Familien auch in schwierigen Stadtteilen gerade bei vorhandenem Migrationshintergrund in Einzelfällen neue Chancen suchen und diese eben auch finden werden.
Bei dem abweichenden Anmeldeverhalten der Stadt Arnsberg wird deutlich, dass besondere Angebote und Profile von Schulen das Wahlverhalten beeinflussen. Die Möglichkeit zur Wahl einer Schule mit Ganztagsangebot war häufig Kriterium für die Wahl einer anderen als der wohnortnächsten Schule. Genauso deutlich wurde auch das Schulprofil gewählt.
In einem Stadtteil mit mehreren Grundschulen in akzeptabler Entfernung gab es für die einzige Grundschule mit jahrgangsübergreifendem Angebot eine deutliche Priorität. In einem anderen Stadtteil zahlte sich ebenfalls die Schulprogrammarbeit direkt bei der Anmeldezahl aus. Und natürlich gibt es die Fälle, in denen berufstätige Eltern auf die Betreuung von Großeltern oder Freunden zurückgreifen und damit eine andere Schule wählen. Auch der Arbeitsplatz der Eltern spielt eine Rolle.
Kurz und gut: Die Eltern sind reif genug, selbst zu entscheiden, und haben auch ganz rationale Argumente für ihre Entscheidungen, und Schule kann zum Vorteil und zur besseren Zufriedenheit betroffener Eltern organisiert werden.
Ich erinnere mich an dieser Stelle sehr gut an die gerade vom Städte- und Gemeindebund heraufbeschworenen Probleme und Bedenken. Von der Opposition sind sie ja auch entsprechend verstärkt worden. Zumindest war die Verstärkung größer als die Beteiligung einzelner Fraktionen an der jetzigen Debatte.
Das angebliche organisatorische Chaos und die behauptete Unplanbarkeit in der Schulentwicklung blieben aus. Sie sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: Alle Wünsche konnten im Rahmen vorhandener Kapazitäten erfüllt werden – und zwar nicht nur in der Stadt Arnsberg, sondern in allen betroffenen 15 Städten.
Damit konnte das Problem der Notwendigkeit eines Schulverbundes aufgrund zurückgehender Schülerzahlen einvernehmlich gelöst werden. Wer sich auch sonst mit dem kommunalen Geschäft auskennt, weiß, dass so etwas dort in aller Regel nicht möglich ist.
Die Beschäftigung mit den Schulverbünden und der Zusammenlegung wird in den nächsten Jahren, wenn wir auch im Schulbereich stärker mit den Herausforderungen der demografischen Entwicklung konfrontiert werden, Alltag werden. Deshalb ist in der Frage der freien Schulwahl jetzt endlich Sachlichkeit angezeigt.
Ich wiederhole: Sie von der Opposition sollten sich schleunigst überlegen, ob Sie hier nicht doch eine Kehrtwende machen; denn Sie werden sehen, dass sich diese Neuerungen durchsetzen und zu großer Akzeptanz bei den Eltern führen werden. Damit haben wir einen Erfolgsfaktor für die neue Schulpolitik und für mehr Qualität im Bildungswesen.
Moderne Schulpolitik macht man nicht mit Angst- und Horrorszenarien, sondern mit Aufklärung und guter Information für alle Betroffenen – für die Kinder, die Eltern, die Lehrer und die Schulträger. Deshalb fordern wir seitens der Koalition die Landesregierung auf, die positiven Erfahrungen aus den 15 Modellkommunen zu kommunizieren und entsprechende Informationen bereitzustellen, damit die Umstellung landesweit gelingt.
Im Übrigen wollen wir eine Anpassung der Schulen an den individuellen Bedarf, keinen falschen Wettbewerb, gleiche Chancen durch bessere Ausstattung nach Sozialindex und Qualitätssteigerung durch Vergleiche und Wettbewerbe. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage, stellen eine bessere Berücksichtigung des Elternwillens sicher und bieten aktiven und innovativen Schulen und modernen Schulträgern neue und bessere Chancen für ihre Kinder. Darum geht es. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition im Landtag und die von ihr einbestellten Experten zur Anhörung über die freie Wahl der Grundschule, die 2008 landesweit eingeführt wird, von 15 Optionskommunen allerdings bereits jetzt für das kommende Schuljahr genutzt wurde, haben sich im vergangenen Jahr mit Horrorszenarien überboten. Am Ende haben sie sich mit ihrer düsteren Prognose wieder einmal komplett verhoben. Sie haben zwar den Untergang des Abendlandes herbeigeredet; er ist so aber nicht eingetreten. Im Gegenteil: Der Erfahrungsaustausch mit den bisherigen Optionskommunen zeigt, dass sich die freie Schulwahl schon jetzt bewährt hat.
Noch nie zuvor haben sich Eltern so intensiv mit der Wahl der Grundschule für ihr Kind auseinandergesetzt. Es hat weder das von der Opposition befürchtete Organisationschaos noch eine Schulflucht gegeben. Nirgendwo – und das ist bemerkenswert – gab es mehr als 15 % abweichender Anmeldungen. Bisher hatten wir landesweit auch immer 10 bis 12 % Abweichungen. Die Differenz beträgt also maximal 5 %, mancherorts sicher nur 2 oder 3 %.