Protocol of the Session on March 9, 2007

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sichau. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor und sind auch kaum noch möglich. Deshalb schließe ich die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf:

2 Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und

der Fraktion der FDP Drucksache 14/3913

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Biesenbach von der CDU für eine der antragstellenden Fraktionen – möglicherweise aber auch für alle – das Wort. Bitte schön, Herr Biesenbach.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Augenblick habe ich eine der ungewöhnlichen Gelegenheiten, einmal für drei Fraktionen zu sprechen, denn wir haben uns auf einen Redner für die drei antragstellenden Fraktionen geeinigt.

(Britta Altenkamp [SPD]: Das wollen wir aber nicht zur Regel werden lassen!)

Unsere Arbeitgeber sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Von daher fällt es uns nicht leicht, in eigener Sache zu entscheiden. Das liegt vor allem auch daran, dass es die Medien nachvollziehbarerweise lieben, die Abgeordnetenbezüge zu thematisieren. Deshalb gibt es bei uns wie in allen Parlamenten Verfahren, die ohne Willkür Transparenz herstellen.

Um vor diesem Hintergrund bei notwendigen Anpassungen Daten von Stellen außerhalb des Parlaments zur Verfügung zu haben, sieht § 15 des Abgeordnetengesetzes ein streng objektives Verfahren vor. Grundlage für den von der Präsidentin zu erstellenden Angemessenheitsbericht sind die von dem Präsidenten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik übermittelten Feststellungen über die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie die Lebenshaltungskosten und Einzelhandelspreise im vorausgegangenen Jahr. Nach § 15 des Abgeordnetengesetzes ist mit dem Angemessenheitsbericht zugleich ein Vorschlag zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge zu unterbreiten.

Der Landtag hat in den vergangenen Jahren gleich mehrfach darauf verzichtet, eine ermittelte Erhöhung auch tatsächlich zu beschließen. Gleichzeitig wurden aber die Zahl der Abgeordneten deutlich reduziert und die Wahlkreise auf 150.000 Einwohner vergrößert. Damit sollte jeweils ein Zeichen gesetzt werden. Deshalb ist auch mit der jetzigen Anpassung lange gezögert worden.

Im Zeitraum seit 1996 haben sich die Preise um 20 % erhöht, die Abgeordnetenbezüge selbst um 16,7 %. Die durchschnittlichen Löhne und Gehäl

ter in Nordrhein-Westfalen sind im gleichen Zeitraum aber um 31,4 % und damit fast doppelt so stark gestiegen. Das ist auch der Grund, warum uns die Präsidentin mit ihrem Bericht Drucksache 14/3009 eine Berechnung vorlegt, mit der Sie vorschlägt, die Abgeordnetenbezüge um 1,39 % zu erhöhen.

Die Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf einbringen, halten die Erhöhung auch für angemessen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen seit der Umstellung der Bezüge im Jahr 2005 keine separate Kostenerstattung mehr erhalten. Anders als bei Arbeitnehmern oder Verwaltungsangehörigen müssen Abgeordnete dieses Landtags sämtliche Arbeitsmittel sowie Porto-, Telefon-, Auto- und Übernachtungskosten von der festgesetzten Vergütung bezahlen. Die Kosten sind in diesem Bereich deutlich gestiegen. Auch diese Steigerungen sind von der vorgeschlagenen Erhöhung zu decken. Das ist der Grund, warum wir diesen Antrag eingebracht haben.

Abschließend möchte ich anmerken: Abgeordnete werden sicher gut bezahlt, aber nicht üppig. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Landtag unsere Vergütung wert sind.

(Beifall von CDU, SPD und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Biesenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deren Parlamentarische Geschäftsführer Herr Remmel um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sind Diskussionen über unsere eigenen Bezüge mit die unangenehmsten Debatten, die wir hier im Hause führen. Aber das Verfassungsgericht und die Gesetzgebung sehen vor, dass wir darüber selbst entscheiden müssen. Dieser Aufgabe müssen wir uns tatsächlich stellen, und das sollten wir auch mit einem gewissen Selbstbewusstsein tun.

Ich spreche hier für meine Fraktion, die sich in einer Sache einig ist: Wir als Fraktion unterstützen den Antrag der drei anderen Fraktionen nicht. Gleichwohl – und das haben wir in der Vergangenheit auch so gehandhabt – gibt es in der Frage des persönlichen Abstimmungsverhaltens zum Antrag der drei Fraktionen unterschiedliche Auffassungen in unserer Fraktion, und diese Auffassungen – so haben wir jedenfalls beschlossen – sollen sich auch nicht an einer Fraktionsmeinung

orientieren müssen. Insofern wird es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten geben.

Es gibt in der heutigen Zeit gute Gründe dafür, eine Diätenerhöhung abzulehnen: Es gibt gute Argumente: Geringverdiener, Hilfeempfänger, Rentnerinnen und Rentner bekommen aktuell keine Erhöhung. Auch Beamtinnen und Beamten – uns haben zahlreiche Zuschriften erreicht – nehmen nicht an Kostentwicklungen teil. Man muss auch als Argument beachten, dass wir unsere Arbeitsfähigkeit zwar durch eine Diätenerhöhung steigern, aber anderen, wie zum Beispiel den Mitgliedern der Regionalräte, die auch politische Arbeit verrichten, tatsächlich Kürzungen auferlegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es gibt gute Gründe, auch innerhalb der Systematik noch einmal abzuwägen, ob die allgemeine Erhöhung der richtige Weg ist. Wäre es vor dem Hintergrund dessen, dass es vor allem hinsichtlich der Altersversorgung zwischen „alten“ und „neuen“ Abgeordneten tatsächlich Diskrepanzen gibt, nicht sinnvoller, dies bei den neu hinzugekommenen Abgeordneten differenzierter zu betrachten?

(Beifall von den GRÜNEN)

All dies sind gute Gründe, eine Diätenerhöhung, wie sie hier vorgeschlagen wird, abzulehnen.

Aber, meine Damen und Herren, ich meine – und das ist meine persönliche Auffassung –, man muss auch jenseits der Argumente, die sich vielleicht in einer politischen und gesellschaftlichen Diskussion ergeben, in der Sache argumentieren können. Und in der Sache müssen wir feststellen, dass der heutige Entschädigungsbetrag auf einer Empfehlung einer Diätenkommission aus dem Jahre 2001 basiert. Zwischen 2001 und 2007 liegt eine Distanz, und insofern muss man konstatieren, dass eine Diskussion über eine Erhöhung während dieses Zeitraums nicht stattgefunden hat.

Ich darf daran erinnern – darauf bin ich in einer gewissen Weise auch stolz –, dass wir es gemeinsam geschafft haben, die Diäten umzustellen, aber zum Zeitpunkt der Umstellung – auch 2004 und 2005 – vernahm man immer in der Diskussion, dass die Empfehlung von 2001, mit 9.500 € einen Gesamtbetrag zu bilden, eigentlich nicht mehr abbildet, was nötig wäre. Der Grundsatz war nämlich, dass keine Schlechterstellung erfolgten sollte.

Diesen Grundsatz haben wir nicht umgesetzt. Wir haben tatsächlich Kürzungen vorgenommen, weil wir Transparenz und Offenheit den Vorrang gegeben haben. Des Weiteren haben wir gesagt, dass

wir den Betrag von 9.500 € aus politischer Sicht nicht erhöhen könnten.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir in der Diskussion immer wieder betont haben, dass es auch unter einer neuen Regelung einer Abgeordnetenentschädigung möglich sein muss, qualifiziert über Erhöhungen nachzudenken. Ich bin der Meinung, dass dies jetzt an der Zeit ist und dass es aus dem System heraus gerechtfertigt ist, über eine ordentliche, ordnungsgemäße Abgeordnetenbezahlung nachzudenken.

Die Erhöhung um 1,39 % ist eine angemessene Erhöhung; das ist allerdings meine persönliche Meinung. Insofern würde ich mich – natürlich nach Beratung im Hauptausschuss und einer zweiten Lesung hier – ebenso wie einige andere Kollegen einer solchen Erhöhung anschließen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3913 an den Hauptausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

3 Handlungsoffensive der Landesregierung zum Klimaschutz konsequent umsetzen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/3845

Ich weise darauf hin, dass es hierzu einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt; das ist die Drucksache 14/3932.

Ich eröffne die Beratung und erteile dem Sprecher der antragstellenden Fraktion, Herrn Weisbrich von der CDU, das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegt daran, dass wir die Diskussion über den Klimaschutz endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen.

Lassen Sie uns aufhören, Termine für den Weltuntergang zu verkünden. Lassen Sie uns aufhören, mit Glühbirnenverboten und ähnlichen Mätz

chen die Welt retten zu wollen. Senken wir den Schadstoffausstoß durch derart populistische Sprüche. Lassen Sie uns stattdessen handeln. Lassen Sie uns tun, was sinnvoll und was notwendig ist!

In der Klimadebatte gibt es eine Fülle ungelöster Fragen und unbestimmter Einflüsse: Welche Auswirkungen haben methanspeiende Vulkane auf dem Meeresgrund? Welche Folgen hat der Zyklus der Sonnenflecken? Warum haben Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die ganz überwiegend auf der Nordhalbkugel der Erde verbraucht werden, eine so unstillbare Sehnsucht nach dem Süden, dass sie sich in der Antarktis sammeln und dort das Ozon fressen? Wie kommen sie in die Stratosphäre, obwohl sie doch viermal schwerer sind als Luft und nach ihrer Freisetzung sofort auf den Boden sinken?

Sie sehen: Es gibt viele Unsicherheiten in der Klimadebatte. Doch es gibt auch weitgehend gesicherte Erkenntnisse.

Die Erdtemperatur steigt mit wachsender CO2Konzentration in der Atmosphäre. Die CO2Konzentration unterliegt in erheblichem Maße menschlichen Einflüssen. Ein Temperaturanstieg von mehr als 2 Grad Celsius während der nächsten 100 Jahre würde massive Klimaänderungen bewirken. Um den bereits laufenden Temperaturanstieg auf dieses Maß zu begrenzen, ist es notwendig, die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre ab dem Jahr 2050 dauerhaft bei etwa 500 ppm zu stabilisieren.

Wenn wir das wollen, meine Damen und Herren, gilt es zwei Fragen zu beantworten. Erstens: Wie können wir dieses Ziel mit möglichst geringen Kosten erreichen? – Und zweitens: Welche Lasten können, müssen oder dürfen wir einzelnen Nationen zumuten?

Wenn wir die Menschen auf dem Weg in eine bessere Klimapolitik mitnehmen wollen, müssen wir ihnen ein Gefühl für die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen vermitteln. Das geht nur, wenn wir den Kohlenstoffkreislauf verständlich machen, die Ursachen des CO2-Anstiegs sauber bilanzieren und das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Vermeidungsstrategien offenlegen.

Meine Damen und Herren, die Erdatmosphäre enthält derzeit etwa 2.700 Milliarden t CO2. Das sind umgerechnet 380 parts per million. Infolge der Fotosynthese gibt sie jährlich 440 Milliarden t CO2 an Pflanzen ab. 330 Milliarden t werden in Form von Niederschlägen jährlich von den Weltmeeren absorbiert. Damit dürften jährlich 770 Mil

liarden t CO2 neu entstehen, damit das Klimagleichgewicht erhalten bleibt.

Wie viel CO2 entsteht aber wirklich? – Verdunstungsprozesse führen der Atmosphäre jährlich 323 Milliarden t zu, Atmungsvorgänge von Pflanzen und Lebewesen setzen 220 Milliarden t frei. Dazu kommen 202 Milliarden t aus Zersetzungsvorgängen, also Methangasbildung. Das sind die dicken Brocken der CO2-Produktion, zusammen etwa 745 Milliarden t pro Jahr.