Deshalb müssen wir, der Landtag, an dieser Stelle wieder verstärkt unserer Kontrollfunktion nachkommen. Das ist nicht nur unser Recht, sondern als Haushaltsgesetzgeber geradezu unsere Pflicht. Wir müssen Steuergelder effizient und im Interesse des Landes und seiner Menschen einsetzen. Wir Abgeordnete müssen uns deshalb ein Bild von den Entwicklungen an den Hochschulen
Verstehen Sie daher unseren Antrag bitte als Angebot unsererseits. Die SPD-Fraktion und die regierungstragenden Fraktionen haben bekanntlich sehr unterschiedliche Auffassungen zur zukünftigen Entwicklung der Hochschulen – auch wenn das bei einigen schwankt.
Aber unser aller Interesse muss es sein, eine genaue Analyse zu erhalten – und zwar regelmäßig –, wie die Hochschulen ihre neuen Kompetenzen wahrnehmen. Wenn zum Beispiel ein Studienfach ganz aus Nordrhein-Westfalen zu verschwinden droht oder Lehramtsfächer zu geringe Kapazitäten ausweisen,
dann sollten wir uns nicht aus der Verantwortung stehlen. Ich denke, dass Frau Sommer als Schulministerin – sie ist noch zugegen – ein großes Interesse daran haben wird, auch zukünftig ausreichend Musikschullehrernachwuchs zu bekommen.
Ja, darum werden die jetzt gerade gestrichen. – Das heißt, wir müssen anfangen, uns über das Instrumentarium einer hochschulübergreifenden, qualitätsorientierten Landessteuerung zu unterhalten, die sicherlich nicht die Details vor Ort regeln soll, mit der aber NRW als das begriffen wird, was es ist: der größte regionale Hochschulraum mit der größten regionalen Volkswirtschaft in Europa. Das sollten wir uns erhalten. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Als nächster Redner hat der Kollege Kuhmichel für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es sehr kurz machen, um einen Beitrag zur Zeitersparnis zu leisten, denn es ist ja noch einiges hier im Hause los.
Frau Gebhard, mit Verlaub: Ihre Sorgen sind genauso unbegründet, wie Ihr Antrag überflüssig ist. Das muss ich leider so sagen. Wenn Sie sich denn wirklich mit ihm auseinandergesetzt haben, wissen Sie, dass das neue Hochschulfreiheitsgesetz genau das abdeckt, was Sie fordern. Wir ha
ben die Berichtspflicht der Hochschulen. Wir haben das Berichtswesen, das ausgeklügelt ist, das also sicherstellt, dass das, was Sie hier an Sorgen vortragen, überhaupt nicht greifen kann.
Wir können uns im Ausschuss darüber gerne noch etwas vertiefter unterhalten. Aber ich kann jetzt schon sagen: Eine Zustimmung meiner Fraktion zu Ihrem Antrag kann ich nicht erkennen. Für heute soll das reichen. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuhmichel. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der Grünen die Kollegin Dr. Seidl das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich kurzfassen, aber ich möchte die SPD mit ihrem Antrag und in ihrem Anliegen unterstützen. Denn natürlich wollen auch wir eine moderne Steuerung unserer Hochschulen, und natürlich braucht eine solche moderne Steuerung – da gebe ich Frau Gebhard voll und ganz Recht – auch Transparenz. Wir Grünen wären die Letzten, die das abstreiten würden.
Schließlich gehen die neuen Steuerungsinstrumente, von denen wir hier heute reden, ja auch ganz wesentlich auf uns und unsere Initiative in der letzten Legislaturperiode zurück. Personalausgabenbudgetierung, Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelvergabe – alle diese sinnvollen Steuerungsinstrumente, mit denen sich die jetzige Landesregierung immer so gerne schmückt, haben ja nicht Sie eingeführt, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sondern die alte Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen.
Klar ist aber auch: Auch bei einer modernen Steuerung, ja selbst in Zeiten einer als Hochschulfreiheit verbrämten Fremdbestimmung der Hochschulen durch externe Hochschulräte, tragen nach wie vor nicht die Hochschulräte, sondern letztlich wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Verantwortung für die Verwendung der uns anvertrauten Steuergelder. Hierfür muss Transparenz über die Verwendung dieser Gelder hergestellt werden.
Uns geht es dabei übrigens nicht – auch wenn Sie vermutlich gleich das Gegenteil behaupten werden, Herr Lindner – um Detailsteuerung jeder einzelnen Stelle. Uns geht es vielmehr darum, tatsächlich nachvollziehen und überprüfen zu kön
Ob nun die Halbjahresberichte, die die SPD hier einfordert, dafür das geeignete Mittel sind, darüber sollten wir uns im Ausschuss noch unterhalten. Aber ich kann Frau Gebhard in ihrem Vorschlag einer übergreifenden Landesplanung unterstützen. Ich meine, je mehr Freiheit für die Hochschulen besteht, je mehr die einzelne Hochschule über sich selbst bestimmt, desto mehr brauchen wir auch wiederum eine übergreifende Landesplanung, die diese Ziele einer Landesplanung eben zusammenführt.
Wenn Sie andere Vorschläge haben, wie es hier zu mehr Transparenz kommen kann, sind wir sicherlich auch hierfür offen, Herr Minister Pinkwart.
Sicher ist aber auch – das sagt der SPD-Antrag völlig zu Recht –: Die bloße Angabe einer Besetzungsquote von 93,2 % ohne weitere Angaben zur Personalentwicklung reicht für ein qualifiziertes Urteil sicher nicht aus. In dem Sinne freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Lindner das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es im Sinne meiner Vorrednerinnen und meines Vorredners ebenfalls sehr knapp machen.
Zweitens. Wir nehmen den Globalhaushalt ernst. In diesem Sinne ist das Hochschulfreiheitsgesetz kein sogenanntes Hochschulfreiheitsgesetz, wie die SPD immer polemisieren will, sondern ein tatsächliches Hochschulfreiheitsgesetz.
(Beifall von der FDP – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist ein „Privat vor Staat“- Hochschulfreiheitsgesetz!)
Drittens. Wir haben ja für die letzte Ausschusssitzung eine Unterrichtung des Fachministers zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erhalten, aus der sich sehr klar ergibt, dass die Hochschulen in wesentlichen Bereichen auch Zielvorgaben des Landes und damit des Haushaltsgesetzgebers erfüllen müssen. Jetzt Zusammenhänge zu konstruieren, wie das hier, etwa von Frau Gebhard, getan wurde, führt deshalb in die falsche Richtung. Das führt – ich muss es genauer sagen – in die Irre.
Deshalb diskutieren wir das gerne noch einmal im Ausschuss. Ich bin mir aber sicher, dass Sie in diesem Haus keine Mehrheit für Ihre Initiative finden werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unbestritten richtig ist: Vollständige Personalverantwortung der Hochschulen und eigenständige Bewirtschaftung von Globalbudgets, dies ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere heißt Transparenz gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber über die Verwendung der bereitgestellten Ressourcen.
Reden wir zunächst über die eine Seite: neue Freiheit, Eigenverantwortung der Hochschulen. Mit dem Globalhaushalt wurde den Hochschulen ganz bewusst ein finanzwirtschaftliches Instrument an die Hand gegeben, das einen flexiblen Mitteleinsatz erlaubt und damit individuelle Prioritätensetzungen unterstützt. Wie die angesprochene Besetzungsquote von 93,2 % zum Stichtag 30. Juni 2006 zeigt, sind die Hochschulen damit im ersten Jahr vorsichtig umgegangen.
Ich füge auch gerne hinzu, weil das ja gelegentlich aus den Hochschulen auch kritisch reflektiert wird: Mit Blick auf die Ausfinanzierung der Personalstellen im Rahmen des Globalbudgets werden den Hochschulen 96,8 % der Mittel zur Verfügung gestellt. Sie haben das mit 93,2 % durch Personalstellen ausgenutzt. Das heißt, sie haben auch die notwendige freie Spitze, um sich vernünftig bewegen zu können. Ich glaube, fairer kann man das gar nicht machen.
Mit dem seit Januar 2007 geltenden Hochschulfreiheitsgesetz ändert sich die Rechtsstellung der Hochschulen. Sie gewinnen noch einmal signifikant an Gestaltungsmöglichkeiten. Dies bedeutet auch, dass die Hochschulen als Dienstherren ihres Personals in eigener Verantwortung Stellen einrichten oder auch unbesetzt lassen können.
Schauen wir uns nun die andere Seite der neuen Freiheit an, die Verpflichtung nämlich, Rechenschaft über den Mitteleinsatz abzulegen. Die SPD-Fraktion übersieht offenbar in ihrem Antrag, dass mit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes die Hochschulen dazu verpflichtet sind, über ihre Haushaltsführung im Rahmen eines Be
richtswesens Rechenschaft abzulegen. Eine entsprechende Selbstverpflichtung ist auch Bestandteil des Zukunftspaktes.
Selbstverständlich gehören zu einem aussagekräftigen Berichtswesen Daten zur Personalentwicklung, auch bezogen auf einzelne Statusgruppen. Damit ist ein detaillierter Informationsfluss für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber bereits gesichert.
Transparenz ist im Übrigen für uns kein Selbstzweck. Mit Berichtswesen plus Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die wir gerade mit den Hochschulen abschließen, halten wir ein wirksames Steuerungsinstrument in der Kommunikation mit den Hochschulen in Händen, und dies eröffnet den Hochschulen selbst die notwendige Informationsbasis, um in Zukunft mit den Ressourcen zielgerichteter und effektiver umgehen zu können. – Herzlichen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Daher können wir jetzt zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3642 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses hier im Plenum erfolgen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/3645 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, den Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie an den Ausschuss Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. – Widerspruch? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.