Meine Damen und Herren, diese Grundeinstellung der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen macht das Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden deutlich.
Ich sage dies ganz bewusst, damit sich die Gremien in den kommunalen Spitzenverbänden darüber klar werden, wie hier mit ihnen umgegangen wird.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass wir in diesem Bereich an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert waren und ich das ausdrücklich für unsere Fraktion angeboten habe. Es gibt aus unserer Sicht keinen Anlass dafür, weiterhin daran festzuhalten, dass große kreisangehörige Kommunen diese Aufgabe wahrnehmen müssen. Es gibt aber sehr wohl Anlass dafür, zumal kein Landesgeld in die Wahrnehmung dieser Aufgaben fließt, den Kommunen die Freiheit zu lassen.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der FDP, das nicht wollen, zeigt grundsätzlich, dass Ihnen die Freiheit im Zweifelsfall viel weniger wert ist, wenn sie andere betrifft, als wenn sie Sie selbst betrifft, insbesondere dann, wenn Sie mit Ihren ideologischen Grundvorhaben nicht übereinstimmt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leisten mit der Änderung dieses Gesetzes einen weiteren Beitrag dazu, Bürokratie im Lande abzubauen, Bewilligungsbehörden zu re
Wir bleiben gleichzeitig bürgernah, weil wir an 54 Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin Bewilligungsbehörden haben. Mir hat noch niemand erklären können, warum wir in der Stadt und im Kreis Düren sowie in der Stadt und im Kreis Paderborn wenige hundert Meter voneinander entfernt zwei Bewilligungsbehörden brauchen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/2992, den Gesetzentwurf 14/2399 unverändert anzunehmen. Wer ist dafür? – Das sind die Koalitionsfraktionen. – Wer ist dagegen? – Die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen und Verkehr in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Aßbrock, der schon hier ist, das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren! Es kommt heute Abend ein bisschen auf Schnelligkeit an. Deshalb möchte ich mich eigentlich auch kurz fassen: Heute ist ein guter Tag für den Straßenbau in Nordrhein-Westfalen. Die CDU wird diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen, und zwar mit großer Freude. Wir haben einen langen und intensiven Arbeitsprozess heute zu Ende gebracht.
Bei diesem Gesetz haben wir ausdrücklich die Vorgaben des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung angewandt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist rechtskonform. Dies haben uns die Gutachter in der Anhörung am 26. April noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Wir werden einen verlässlichen Finanzrahmen fassen, um die Maßnahmen, die in der Stufe 1 dargestellt worden sind, finanzieren zu können. Damit schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Allerdings muss man in diesem Zusammenhang erwähnen, dass wir bis zum Jahre 2022 über 250 Millionen € aufbringen müssen, um die Kosten für Vorfinanzierungen aus den vergangenen Jahren abdecken zu können.
Neben den Neubaumaßnahmen haben wir natürlich auch die Mittel für die Straßenunterhaltung im Blick. Wir haben ein Sanierungserbe in einer Größenordnung von 322 Millionen € übernehmen müssen. Leider können wir dieses Sanierungserbe nicht ausschlagen, werden dafür aber den notwendigen Finanzrahmen bereitstellen, um diesen Sanierungsstau Maßnahme für Maßnahme abzuarbeiten.
Der Stillstand in der Verkehrspolitik ist überwunden. Das ist ein deutliches Signal für die Verlässlichkeit und Planungssicherheit in der für die Wirtschaft und Arbeitsplätze so wichtigen Verkehrsinfrastruktur. Schade, dass sich die Opposition auch in diesem Punkt verweigert. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Beratung und Abstimmung steht heute zu vorgerückter Stunde und parallel zum Rheinischen Regionalabend eine aus unserer Sicht ernüchternde verkehrspolitische Kost der Landesregierung. Statt des im Wahlkampf trotz Schuldenkritik angekündigten Infrastruktursonderprogramms kürzen Sie jetzt im Haushalt 2007 das Landesstraßenausbauprogramm um mehr als 10 % und befrachten zudem die Erhaltungsmittel, die zur Sanierung vorhandener Straßen dienen, auch noch mit der Finanzierung teurer Bahntunnel, die künftig nämlich gemäß der Vorlage aus diesem Etat bezahlt werden sollen.
unterfinanziert. Sie beschreibt passend zum heutigen Nikolaustag eine verfrühte Wunschliste, die sich – je näher der Tag der Bescherung heranrückt – als immer unerfüllbarer herausstellen muss. Damit die Hoffnung aber noch möglichst lange aufrechterhalten bleiben kann, wurde jetzt sogar eine neue Prioritätsstufe geschaffen, nämlich die Prioritätsstufe 2 mit einem vorweihnachtlichen Stern.
Ich fange einmal bei den Prioritäten hinten an. Stufe 2 besagt: Nach der übernächsten Landtagswahl – sagen wir einmal: 2017 – noch einmal nachfragen und gar nicht erst baureif planen.
Neu ist die Stufe 2 mit Stern. Sie besagt: Plant einmal schön zu Ende, aber ebenfalls vor 2015 null Euro. – Damit sind schon einmal Dutzende von Projekten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
Glücklich ist, wer Stufe 1 erwischt hat. Diese Projekte sollen bis zum Jahre 2015 zumindest eingeleitet worden sein. Super, wenigstens auf dem Papier! Denn alle Stufe-1-Projekte kosten nach Ihrer Vorlage mehr als 1.000 Millionen €. Das heißt: In den neun Jahren bis zu 2015 müssen im Schnitt 111 Millionen € pro Jahr für den Bau auch bereitgestellt werden.
In Ihrem eigenen Entwurf für 2007 stehen aber nur 60 Millionen €. Sie selbst geben in der Vorlage zu, dass dies deutlich weniger ist als der langjährige Schnitt der SPD-Vorgängerregierungen.
Dass Sie einen ideologischen Feldzug gegen die Schiene führen würden, musste man von vornherein erahnen. Dass aber gerade Sie jetzt den Landesstraßenneubau zurückfahren, ist ein weiteres von vielen Beispielen dafür, wie Sie sich Ihren Wahlsieg ermogelt haben, weil Sie von den Aussagen, mit denen Sie Ihren Wahlsieg ermöglicht haben, jetzt nichts mehr wissen wollen.
Ich bin gespannt darauf, wie gleich der Minister zur Behandlung dieser Problematik in den Regionalräten berichtet. Ich habe heute noch gehört, dass in der Verkehrskommission des ostwestfälischen Regionalrates große Verwunderung über die Art und Weise der Nichtbeteiligung der Basis herrschte. Vielleicht hören wir darüber gleich mehr.
Sie haben den Menschen im Land in Bezug auf den Straßenbau – ich bleibe noch einmal bei dem Vergleich – ein festliches Dinner versprochen. Dieses Gesetz aber ist eine verkehrspolitische Wassersuppe, der Sie gleich mit dem vermutlich auf uns hereinprasselnden rhetorischen Tabasco
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil SPD und Grüne während ihrer Regierungszeit insbesondere beim Straßenbau auf keinen gemeinsamen Nenner kamen, haben sie sich sogar der gesetzlichen Verpflichtung entzogen, den Landesstraßenbedarfsplan fortzuschreiben. So galt der alte Bedarfsplan seit 1993 bis heute fort.
Die rund 60 Änderungen seit 1993 wurden willkürlich im Wege der Ausnahmeregelung des § 5 des Landesstraßenbaugesetzes vorgenommen. Das, meine Damen und Herren von der SPD, war Ihre Verkehrspolitik.
Meine Damen und Herren, die neue Koalition hat in einem transparenten Verfahren jede einzelne Maßnahme im Rahmen der integrierten Gesamtverkehrsplanung umfassend geprüft und bewertet. Der Landesstraßenbedarfsplan wird von CDU und FDP fortgeschrieben. Das ist ein Beispiel für die Wende in der Verkehrspolitik in NordrheinWestfalen. Die Staupolitik von Rot-Grün haben wir damit beendet. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Das vorliegende Landesstraßenausbaugesetz ist abzulehnen. Es ist nicht etwa deshalb abzulehnen, weil es die Rechtsgrundlagen für den Ausbau von Landesstraßen schafft, sondern es ist abzulehnen, weil es den Aufgaben der Zeit nicht gerecht wird und nicht rechtskonform ist.
Wir haben in der Zeit der rot-grünen Landesregierung oft genug bewiesen, dass mit uns auch Straßenbau möglich ist, dass mit uns Straßenunterhalt möglich ist. Heute aber geht es um etwas anderes: Es geht heute um die Frage Ihrer Prioritäten und darum, ob Ihr Handeln rechtskonform ist oder nicht.