Protocol of the Session on December 6, 2006

Wir haben in der Zeit der rot-grünen Landesregierung oft genug bewiesen, dass mit uns auch Straßenbau möglich ist, dass mit uns Straßenunterhalt möglich ist. Heute aber geht es um etwas anderes: Es geht heute um die Frage Ihrer Prioritäten und darum, ob Ihr Handeln rechtskonform ist oder nicht.

Meine Damen und Herren, dringender denn je ist nicht der Neubau von Straßen, sondern vor allem

der Unterhalt und die Instandsetzung des bestehenden Straßennetzes.

(Zuruf von der CDU)

Was nützen uns, Kollege Zwischenrufer, 3 km neuer Straßenbau, wenn 3.000 km aufgrund fehlender Investitionen kaputt und marode sind?

Wer sich den Straßenzustandsbericht der Landesregierung anschaut, sieht, mit welchem Verzehr an Vermögen es verbunden ist, wenn hier nicht investiert wird.

(Zurufe von der CDU)

Ja, ich wusste das, und ich habe es mit voller Absicht gesagt. – Da Sie aber an anderer Stelle immer wieder darauf hinweisen, dass das Geld nicht zweimal ausgegeben werden kann und dass Sie sparen müssen, müssten Sie sich logischerweise entscheiden, wofür Sie das Geld ausgeben. Geben Sie es für den Bau von wenigen Kilometern Straße aus, oder geben Sie es dafür aus, dass das bestehende Netz saniert und instand gehalten wird und dass kein Vermögen verzehrt wird? Letzteres tun Sie nicht. Sie setzen weiter auf Straßenneubau. Sie investieren an einer Stelle, an der Sie für das, was Sie einsetzen, weniger Output bekommen.

Zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung – der Kollege Tüttenberg hat es gerade gestreift –: Ich will Ihnen noch einmal deutlich sagen, dass die Integrierte Gesamtverkehrsplanung, die auf die Empfehlungen der Enquetekommission zurückging und die übrigens die Zustimmung aller Fraktionen in diesem Hause gefunden hat, von Ihnen ganz offensichtlich nicht eingehalten worden ist und dass die entsprechenden Gesetze ganz offensichtlich gebrochen worden sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die notwendigen Gutachten und die Verfahrensschritte, die seinerzeit dieses Verfahren begleitend entwickelt worden sind, haben ganz einwandfrei vorgegeben, dass die Nutzwertanalyse, nicht aber die Kosten-Nutzen-Rechnung, bei der Integrierten Gesamtverkehrsplanung in den Vordergrund gestellt werden sollte. Nur weil wegen der bundesrechtlichen Bestimmungen zusätzlich eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht werden musste, hatten Sie überhaupt die Möglichkeit, diese jetzt heranzuziehen. Sie war aber nie als Bewertungsmaßstab innerhalb der Integrierten Gesamtverkehrsplanung vorgesehen, und das wissen Sie auch.

Genau da setzt das ein, was ich Herrn Minister Wittke auch in der Ausschusssitzung vorgehalten

habe: Sie haben nicht nur dafür gesorgt, dass der SPNV und die Bahn keine Priorität mehr haben, sondern Sie haben das zugunsten des Autoverkehrs sogar klar umgedreht. Sie haben das unter Inkaufnahme eines klaren Gesetzbruches getan.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn wir uns das Verfahren insgesamt anschauen, müssen wir feststellen: Nach mehr als fünf Jahren Berechnungen und Erprobungen drohte der Integrierte Gesamtverkehrsplan nach Auffassung der Landesregierung und des Verkehrsministers offensichtlich, Erfolg zu haben. Es ging nämlich um eine Abwägung in der Sache und richtete sich nicht nur nach den Kosten. Deswegen war es aus Ihrer Sicht notwendig, ihn zu stoppen.

Aber es gab noch einen zweiten Punkt: die strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme. Dieser zusätzliche Punkt führt dazu, dass Sie die Regionalräte – auch der Kollege Tüttenberg hat es eben angesprochen – schlicht aus dem Verfahren herausgehebelt haben, obwohl denen das nach dem Gesetz zusteht. Auch hier haben Sie das Gesetz gebrochen. Sie haben sie herausgehebelt, weil Sie dieses Gesetz im Schweinsgalopp hier durchsetzen wollten und weil Sie Angst hatten, dass Sie, wenn das Gesetz nicht vor Ende Juni dieses Jahres in Kraft treten würde, nach der strategischen Umweltprüfung handeln müssten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich sage Ihnen für unsere Fraktion ganz deutlich: Ihre Vorgehensweise ist eine fachliche Nullnummer. Sie handeln am Gesetz und an der Vernunft vorbei. Sie setzen entgegen dem, was Sie in Ihren Sonntagsreden und auch im Parlament immer wieder äußern, das Geld nicht effektiv ein, sondern so, wie Sie es aufgrund Ihrer Ideologie immer vorhatten. Sie lassen sich von der Wirklichkeit nicht bremsen. Sie schauen nicht hin, sondern fahren mit Karacho vor die Wand. Ich sage Ihnen voraus, dass das nicht nur für die Verkehrspolitik, sondern auch für die Klimapolitik letztendlich vor der Wand endet.

Herr Rasche, ich sage Ihnen auch: Ihre Äußerungen und die vollmundigen Ankündigungen von Ihnen und Ihrem Minister, dass Sie die Staus von der Straße wegbringen, werden wir an den Staus messen, die es in den Jahren 2009 und 2010 noch geben wird. Wir werden sehen, dass die Staus nicht weniger geworden sind und dass Sie hier etwas verkündet haben, was Sie nicht einhalten können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Zum Abschluss der Debatte hat Herr Minister Wittke das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, Herr Becker, es ist wahr: Diese Koalition setzt in der Tat auch auf den Straßenneubau, und zwar deshalb, weil Sie in Nordrhein-Westfalen jahrzehntelang keine Straße oder jedenfalls kaum Straßen gebaut haben, obwohl diese dringend notwendig waren.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie haben zugelassen, dass sich Blechkolonnen durch die Ortschaften – durch Dörfer und Städte – quälen, weil Sie aus ideologischen Gründen nicht in der Lage waren, das zu tun, was dringend notwendig war.

(Beifall von der CDU)

Lieber Herr Kollege Tüttenberg, es ist schon eine Unverschämtheit, sich vor dieses Hohe Haus zu stellen und so zu tun, als würde jetzt weniger Geld für den Landesstraßenbau ausgegeben. Sie wissen ganz genau, dass seit dem Haushaltsjahr 2006 5 Millionen € mehr für den Landesstraßenbau in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Das steht nicht nur auf dem Papier, sondern dieses Geld wird tatsächlich ausgegeben.

Sie haben nämlich in der Vergangenheit doppelt falsch gehandelt: Sie haben auf der einen Seite die Ansätze für den Landesstraßenneubau kontinuierlich abgesenkt und auf der anderen Seite durch Haushaltstricks – globale Minderausgaben, Haushaltssperren und andere Instrumente Ihrer Finanzminister – dafür gesorgt, dass das Wenige, das Sie zur Verfügung gestellt haben, noch nicht einmal verbaut wurde. Es ist nicht fair, wie Sie sich hier verhalten.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dem ausführlich diskutierten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes wird der Landesstraßenbedarfsplan zum dritten Mal gesetzlich fortgeschrieben. Nordrhein-Westfalen stellt damit erstmals seit 1993 die bauliche Weiterentwicklung des Landesstraßennetzes wieder auf eine aktuelle Grundlage. Das geschieht zum ersten Mal seit 1993, weil die rot-grüne Regierungskoalition nicht in der Lage war, einen Landesstraßenbedarfsplan auf den Weg zu bringen.

(Beifall von der CDU)

Bei keiner Fortschreibung in der Vergangenheit waren die Untersuchungen so transparent und umfassend vorbereitet wie bei diesem Verfahren. Darüber hinaus ist der Landtag in einer Expertenanhörung allen bestehenden Fragestellungen nachgegangen. Zielsetzung der Fortschreibung ist es, dafür zu sorgen, dass das Landesstraßennetz unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen bedarfsgerecht modernisiert und effizient verbessert werden kann. Die Fortschreibung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Regierungswechsel ist ein Signal für den Aufbruch, für frisches Denken und für vernünftiges Handeln in der Verkehrspolitik.

Mit der Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs für ein Änderungsgesetz und des dazugehörigen Bedarfsplans erfüllen wir unseren Auftrag, Planungssicherheit und Verlässlichkeit in die Verkehrspolitik Nordrhein-Westfalens zurückzubringen. Es ist im Interesse der Planungssicherheit und -klarheit, dass die Festlegung des Bedarfs durch die Bedarfsplankarte des Gesetzes für die Linienbestimmung und die Planfeststellung verbindlich ist. Das dient nicht nur der Ressourcensteuerung, sondern es gilt auch für die Verwaltungen und die Gerichte, die an die Bedarfsfestlegung gebunden sind.

Für die Umsetzung bedeutet die schematisierte Form der Projektdarstellung in der Bedarfsplankarte allerdings keine Vorentscheidung über den Trassenverlauf. So wird über die konkrete Ausgestaltung eines Vorhabens und seiner Realisierung erst im Laufe der Linienbestimmung und abschließend nach sorgfältiger Abwägung im Planfeststellungsverfahren entschieden.

Der Entwurf des Landesstraßenbedarfplans ist auf der Grundlage der Integrierten Gesamtverkehrsplanung, des IGVP-Gesetzes, aufgestellt worden. Dies bedeutet: Alle Verkehrsarten sind von Anfang nach ihrer Eignung und ihren Möglichkeiten berücksichtigt worden. Inhaltlich ist der vorliegende Bedarfsplanentwurf identisch mit dem als Bestandteil der IGVP verabschiedeten Maßnahmenkatalog zu den Landesstraßen.

Meine Damen und Herren, wir machen mit diesem neuen Landesstraßenbedarfsplan auch Schluss mir jeglicher Art von Vorrangpolitik. Denn wir sind der festen Überzeugung, dass die Schiene da gestärkt werden muss, wo die Schiene ihre Vorteile ausspielen kann, und dass die Straße da gestärkt werden muss, wo die Straße ihre Vorteile ausspielen kann. Deshalb ist es notwendig, die Ideo

logie der Vergangenheit durch einen neuen Rationalismus zu ersetzen. Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Regionalräten, die das Verfahren von Anfang an aktiv begleitet und mit ihren Beschlussfassungen mit dazu beigetragen haben, dass die IGVP, aber auch der Landesstraßenbedarfsplan auf den Weg gebracht werden konnten.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Remmel?

Ich habe leider nur noch zehn Sekunden, Herr Präsident.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wird doch nicht angerechnet!)

Die würde ich gerne für meine Rede verwenden. Vielen Dank.

In Ordnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wichtig ist mir noch deutlich zu machen, dass wir auch an einer anderen Stelle umsteuern; denn wir werden im Jahre 2007 erstmalig in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen mehr finanzielle Mittel für die Unterhaltung von Landesstraßen ausgeben, nämlich 60,3 Millionen €, als für den Neubau beziehungsweise für die Ergänzung des bestehenden Straßennetzes, wofür nur 60 Millionen € vorgesehen sind. Ich denke, damit tragen wir auch unserer Verantwortung Rechnung, das, was bereits im Straßennetz besteht, dauerhaft zu erhalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/2991, den Gesetzentwurf 14/1998 unverändert anzunehmen. Wer ist dafür? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschluss

empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf beschlossen.

Tagesordnungspunkt

14 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land NordrheinWestfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2433