Wolfgang Aßbrock

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zum Bürokratieabbau ist zwar auch aufregend, aber offensichtlich nicht so aufregend wie die Debatte zum Nichtraucherschutz.
Das Bürokratieabbaugesetz I ist ein wichtiger Schritt, Bürokratie im Lande Nordrhein-Westfalen abzubauen und zurückzudrängen. Nur wer bereit ist, bürokratische Hemmnisse dauerhaft abzubauen, schafft neue Freiheiten. Es ist inzwischen völlig unstreitig, dass die zunehmende Bürokratie auch mit eine entscheidende Ursache für strukturelle Wirtschaftsschwäche ist. Gerade die Unternehmen empfinden die staatliche Bürokratie als eine schwere Bürde.
Nach einer Untersuchung des Institutes der deutschen Wirtschaft in Köln – bereits aus dem Jahre 2004 – empfinden 60 % der Unternehmen im Mittelstand die Bürokratie als starke Behinderung. Ich kann diese Untersuchung aus eigenen Unternehmensbesuchen nur bestätigen. Gerade mittelständische Unternehmen beklagen immer wieder eine überbordende Bürokratie.
Staatliche Bürokratie ist damit ein gravierendes Problem für unsere Unternehmen und schadet der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei zeigt sich übereinstimmend, dass sich gerade kleine und mittelständische Unternehmen stärker als Großunternehmen in ihrem unternehmerischen Handeln durch die Bürokratie beeinträchtigt fühlen. Ein zügiger Abbau von Bürokratie ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil unseres politischen Handelns.
Bei der Vorbereitung der heutigen Debatte fiel mir natürlich nicht rein zufällig das „Düsseldorfer Signal“ für Erneuerung und Konzentration von RotGrün in die Hände. Ich möchte zwei Passagen zitieren:
„In NRW dürfen Unternehmen nicht durch unnötige bürokratische Hindernisse oder durch unzureichendes Verwaltungshandeln daran gehindert werden, ihr Wachstums- und Beschäftigungspotenzial voll auszuschöpfen.“
Konkret wurde vereinbart:
„Zügige Realisierung des OWL-Modells zur Entbürokratisierung und“
das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen –
„Übertragung auf das gesamte Land.“
Nun haben wir einen längeren Beratungsgang in den Ausschüssen hinter uns. Aber zu keinem Zeitpunkt habe ich den Eindruck gewonnen, dass Rot-Grün eine zügige Übertragung der Ergebnisse aus OWL auf das Land wirklich will: Bedenken hier, Bedenken da, Abschaffung des Widerspruchsverfahrens nein, Evaluierung ja, Abwarten ja.
Meine Damen und Herren, so schaffen wir in Nordrhein-Westfalen bestimmt keine Bürokratie ab. Was wir jetzt brauchen, ist Kreativität, Neugier, unternehmerische Findigkeit und Lust auf Innovation. Das bringt unser Land nach vorne. Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zum Bürokratieabbaugesetz I folgen und dieses Gesetz heute in zweiter Lesung verabschieden.
Meine Damen und Herren, breiten Raum hat in der Anhörung am 29. November 2006 die Frage der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens eingenommen. Wir fühlen uns durch die Anhörung im Ausschuss in unserer Auffassung ausdrücklich bestärkt und bekräftigt, dass dieser Schritt richtig und notwendig ist.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Prof. Klenke, den Präsidenten des VG Düsseldorf, zitieren:
„Meinem schriftlichen Statement können Sie entnehmen, dass Sie meiner Meinung nach keine Rechtskultur vergeben und auch sonst nichts riskieren, wenn Sie sich entschließen, es abzuschaffen.“
Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen möchte ich keine weiteren Zitate anfügen. Der Untergang des Abendlandes, wie uns von SPDKollegen vorhergesagt wurde, ist nicht gegeben, sondern wir schaffen das Widerspruchsverfahren als konsequenten und richtigen Schritt ab.
Meine Damen und Herren, der Abbau bürokratischer Hemmnisse hat sich in OWL bereits bewährt. Wenn wir nunmehr diese positiven Beispiele aus OWL auf das gesamte Land übertragen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte müssen sicherlich folgen.
Ich komme zum Schluss. Bürokratieabbau erfordert Mut, Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen. Die Koalition der Erneuerung hat den Mut, die Entschlossenheit und das Durchsetzungsvermögen, bürokratische Schranken einzureißen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren! Es kommt heute Abend ein bisschen auf Schnelligkeit an. Deshalb möchte ich mich eigentlich auch kurz fassen: Heute ist ein guter Tag für den Straßenbau in Nordrhein-Westfalen. Die CDU wird diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen, und zwar mit großer Freude. Wir haben einen langen und intensiven Arbeitsprozess heute zu Ende gebracht.
Bei diesem Gesetz haben wir ausdrücklich die Vorgaben des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung angewandt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist rechtskonform. Dies haben uns die Gutachter in der Anhörung am 26. April noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Wir werden einen verlässlichen Finanzrahmen fassen, um die Maßnahmen, die in der Stufe 1 dargestellt worden sind, finanzieren zu können. Damit schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Allerdings muss man in diesem Zusammenhang erwähnen, dass wir bis zum Jahre 2022 über 250 Millionen € aufbringen müssen, um die Kosten für Vorfinanzierungen aus den vergangenen Jahren abdecken zu können.
Neben den Neubaumaßnahmen haben wir natürlich auch die Mittel für die Straßenunterhaltung im Blick. Wir haben ein Sanierungserbe in einer Größenordnung von 322 Millionen € übernehmen müssen. Leider können wir dieses Sanierungserbe nicht ausschlagen, werden dafür aber den notwendigen Finanzrahmen bereitstellen, um diesen Sanierungsstau Maßnahme für Maßnahme abzuarbeiten.
Der Stillstand in der Verkehrspolitik ist überwunden. Das ist ein deutliches Signal für die Verlässlichkeit und Planungssicherheit in der für die Wirtschaft und Arbeitsplätze so wichtigen Verkehrsinfrastruktur. Schade, dass sich die Opposition auch in diesem Punkt verweigert. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Körfges, eine Vorbemerkung: Wir freuen uns natürlich auf die Beratung in den Ausschüssen. Auf Ihre kritische Begleitung und auf Ihre Vorschläge, die noch eingebracht werden, um das Gesetz zu verbessern, sind wir sehr gespannt.
Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede noch darauf zurückkommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident unseres Landes hat hier am 13. Juli eine Regierungserklärung abgegeben und sie unter das Motto gestellt: Mehr Selbstbestimmung wagen! – Um dieses Ziel, mehr Selbstbestimmung zu wagen, auch zu erreichen, ist zentraler Punkt unserer Politik, die überbordende Bürokratie zurückzudrängen und bürokratische Belastung und Hemmnisse zu beseitigen. Montesquieu hat in diesem Zusammenhang einmal gesagt: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, es nicht zu erlassen.“
Recht hat er! Wenn es richtig ist, dass kleine und mittlere Unternehmen etwa 4 bis 6 % ihres Umsatzes nur für die Deckung von Bürokratiekosten ausgeben, müssen wir uns dieses Themas intensiv und dauerhaft annehmen.
Der Erfolg der Modellregion für Bürokratieabbau Ostwestfalen-Lippe liegt darin – Herr Minister Wolf hat darauf hingewiesen –, dass hier systematisch Bürokratieabbau angepackt wurde. Herr Körfges, nun streiten wir uns mal nicht darum, wer tatsächlich Erfinder dieser Vorschläge ist.
Jürgen Rüttgers hat in seiner Regierungserklärung gesagt:
„Wir werden Berichtspflichten für mittelständische Unternehmen im Dialog mit der Wirtschaft reduzieren. Als Modell dafür dient uns die Region Ostwestfalen-Lippe. Wir wollen diesen Prozess auf das ganze Land ausdehnen.“
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf der Landesregierung für das – ich betone – Erste Gesetz zum Bürokratieabbau hält die Landesregierung Wort. Wir setzen die Zusagen der Landesregierung konsequent um.
Die in der Region Ostwestfalen-Lippe entstandenen Innovationsvorschläge zur Entbürokratisierung und Deregulierung werden nach Abschluss der Modellphase landesweit in Dauerrecht übernommen, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Wolf ist auf einige Punkte dieses Gesetzentwurfes eingegangen. Ich denke, wir werden im weiteren Beratungsverfahren, insbesondere in den Ausschüssen, noch ausreichend Zeit haben, über den ein oder anderen Punkt zu diskutieren.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang zwei Punkte: die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens im Arbeits-, Gewerbe- sowie im Bau- und Gaststättenrecht und die Regelung im Gesetzentwurf, insbesondere § 2 Ziffer 5 im ÖPNVGesetz, dass gewährte Zuwendungen an Zweckverbände bis zu sechs Monaten über den jeweiligen Bewilligungszeitraum hinaus verwendet werden können. Diese beiden Vorschriften haben sich in der Modellregion bewährt. Die Übertragung auf das ganze Land ist also der nächste selbstverständliche Schritt.
Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens in den genannten Bereichen ist einerseits ein Probelauf
für die noch weiterreichende Abschaffung, andererseits sind es Bereiche, in denen die Effizienz des Widerspruchsverfahrens genau geprüft werden muss. Auch das ist ein Punkt, über den wir im Fachausschuss sicherlich noch eine tieferführende Diskussion führen werden.
Der Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe und muss in kontinuierlicher Kleinarbeit – so ist das eben – vorangetrieben werden. In einer kleinen Broschüre, die die OWL Marketing GmbH, von der ja auch die vielen Vorschläge erarbeitet worden sind, erstellt hat, wurde dieses mit der Tätigkeit eines Gärtners verglichen. Ich möchte das kurz zitieren:
„Unkraut hatte die Beete überwuchert, und so manche Vorschrift war ins Kraut geschossen. Das Regelungsdickicht musste gelichtet, die Behördenleistung für Unternehmen verbessert werden. Also galt für uns das Motto: Die Axt ist der Freund des Gärtners. Es wurde Hand angelegt, Vorschriften abgeschafft, vereinfacht, verbessert.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wer bereit ist, sich dieser Aufgabe dauerhaft zu stellen und mutig voranzugehen, wird Erfolg haben.
Mit dem Bürokratieabbaugesetz OWL vom März 2004 und Mai 2005 wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Wir als CDU-Fraktion hätten uns damals allerdings schon mehr gewünscht. Offensichtlich war die damalige rot-grüne Landesregierung nicht so mutig und hat einige Dinge nicht umgesetzt. Man hat sich mit dem Feldversuch zufriedengegeben. Gleichwohl haben wir als CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf seinerzeit zugestimmt. Das wissen insbesondere die, die schon länger diesem Parlament angehören.
Inzwischen – auch das hat Herr Minister Wolf eben dargestellt – wurde eine dritte Welle von der OWL Marketing GmbH erarbeitet und der Landesregierung übergeben. Ich erwarte von der Landesregierung, dass die Vorschläge aus der ersten und zweiten Welle, die Rot-Grün nicht umgesetzt hat – davon gibt es doch einige –, noch einmal aufgegriffen, geprüft und zügig umgesetzt werden, wenn – das muss man natürlich immer einschränkend sagen – andere Gesetze und Bundesrecht dem nicht entgegenstehen. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass auch die dritte Welle umfassend geprüft wird. Herr Dr. Wolf hat dieses eben hier auch angekündigt.
Natürlich stehen wir als CDU-Fraktion nicht nur den Vorschlägen aus der Region OstwestfalenLippe, sondern vor allen Dingen auch aus anderen Regionen sehr positiv gegenüber. Nennen
möchte ich in diesem Zusammenhang die guten Vorschläge der Stadt Düsseldorf und die Vorschläge der Stiftung „Westfalen-Initiative“. Beide werden wir sicherlich dauerhaft aufgreifen müssen.
Meine Damen und Herren, alle erfolgreichen Vorschläge aus der Region Ostwestfalen-Lippe, die in das erste Bürokratieabbaugesetz aufgenommen wurden, sind – darauf ist eben schon hingewiesen worden – ausdrücklich im Konsens entstanden. An der Erarbeitung der Vorschläge waren sowohl Vertreter der Wirtschaft und ihrer Verbände, kommunaler und staatlicher Verwaltungen, wissenschaftliche Einrichtungen als auch gesellschaftliche Gruppierungen beteiligt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Viele der Vorschläge, die hier gemacht worden sind, wurden von Praktikern erarbeitet, die etwas vom Geschäft verstehen.
Wir begrüßen als CDU-Fraktion ausdrücklich, dass die im ersten Bürokratieabbaugesetz festgeschriebene Evaluierung fortgeschrieben und die landesweite Geltung der Sonderregelung umfassen wird. Wir halten es für richtig, dass der Gesetzentwurf hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 vorsieht, in der die Evaluierung der jetzigen Regelung durchgeführt werden soll.
Wegen der weiteren noch zu prüfenden und umzusetzenden Vorschläge würden wir eine über den 31. Dezember 2007 hinausgehende Einbindung der Region Ostwestfalen-Lippe unterstützen. Es kann sein, dass nicht alle eingereichten Vorschläge einschließlich der dritten Welle unmittelbar Gesetzeskraft für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen entfalten können, sondern weitere Regelungen zum Bürokratieabbau modellhaft erprobt werden müssen. Die Region – das darf ich von dieser Stelle aus sagen – ist hierzu gerne bereit.
Als ostwestfälischer Abgeordneter kann ich feststellen, dass die Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die jetzt auf das Land ausgedehnt werden sollen, unserer Region neuen Schwung gegeben, viele Unternehmen neu motiviert und unternehmerisches Handeln erleichtert haben. Die Leistungen der Behörden in unserer Region sind deutlich besser geworden. Viele kommunale, aber auch staatliche Verwaltungen haben beispielsweise ihr Genehmigungsmanagement neu strukturiert, um Unternehmen und ihre Verfahren optimal zu betreuen.
Mit dem Bürokratieabbaugesetz I sind wir auf dem richtigen Weg, Bürokratieabbau zu einer Erfolgsgeschichte für unser Land Nordrhein-Westfalen zu
machen. Wir müssen schneller und besser werden. Wir werden – das haben wir auch an dieser Stelle des Öfteren diskutiert – Aufgaben kommunalisieren und privatisieren. Meiner Ansicht nach ist dieses notwendig, um auch im Wettbewerb mit anderen Ländern bestehen zu können. Der Staat kann nicht alles regeln, und der Staat soll nicht alles regeln. Deshalb brauchen wir mehr Subsidiarität.
Wir brauchen mehr Wachstum und Beschäftigung. Eine zwingende Voraussetzung dafür ist, Überregulierung abzubauen und darauf hinzuwirken, dass Behörden die Vorschriften mehr ergebnisorientiert handhaben und nicht regelorientiert.
Wir haben den Mut und die Durchsetzungskraft, das zweifelsohne vorhandene Beharrungsvermögen der Bürokratie zu überwinden. Deshalb stimmen wir gerne der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu und freuen uns auf die Beratungen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Haseloh: Mir hat sich Ihr Beitrag heute leider nicht erschlossen. Denn ich habe aus den Beratungen im Ausschuss für Bauen und Verkehr noch gut in Erinnerung, dass Ihre Wunschliste doch noch viel länger war. Wir haben uns an Fakten orientiert, aber Sie haben noch mehr Wünsche geäußert, sind es heute allerdings wiederum schuldig geblieben, zu erläutern, wie Sie das Ganze denn letztlich finanzieren wollen.
In wenigen Monaten ist etwas erreicht worden, wovon Rot-Grün nur jahrelang geträumt hat: Die Integrierte Gesamtverkehrsplanung wurde abgeschlossen. Das Einvernehmen im Ausschuss wurde hergestellt. Heute legt die Landesregierung dem Landtag das Gesetz zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes dem Landtag vor.
Heute schaffen wir die verlässlichen Voraussetzungen für die weitere Planung, die Finanzierung und die Umsetzung der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen bis zum Jahre 2015.
Mein besonderer Dank gilt Verkehrsminister Oliver Wittke und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses überzeugende Ergebnis in dieser kurzen Zeit möglich gemacht haben.
Herr Dr. Horstmann, der verehrte Kollege aus Ostwestfalen, hat neulich in einer großen deutschen Tageszeitung, die in Ostwestfalen erscheint, Folgendes gesagt und insofern die Kollegen der CDU beschimpft:
Die Abgeordneten der CDU hätten die Durchschlagskraft eines Abnickvereins.
Ich möchte an dieser Stelle aus Zeitgründen gar nicht auf die vielen Beispiele eingehen, wo Herr Dr. Horstmann Projekte angeschoben hat, bei denen er als Tiger gestartet und letztlich als Bettvorleger gelandet ist.
Nicht einmal das. -Meine Damen und Herren, lieber erfolgreiche und effiziente Arbeit zum Wohle dieses Landes als täglicher Hauskrach mit öffentlicher Begleitmusik, wie es uns Rot-Grün in den vergangenen Jahren erfolgreich vorgeführt hat. Dies hat dazu geführt, dass Ihnen die Bürgerinnen und Bürger am 22. Mai 2005 die rote Karte gezeigt haben und Sie in die Opposition geschickt haben.
Aber wie wir immer wieder gemeinsam feststellen: Auch da sind Sie bis heute nicht angekommen.
Was – ich habe das eben schon gesagt – Sie jahrelang nur formuliert haben, haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen innerhalb weniger Monate erfolgreich abgeschlossen.
Im Rahmen des Gesamtverkehrsplanes zur IGVP bestand in ausreichendem Maße Gelegenheit, regionale und sektorale Aspekte einzubringen. Ich kann an dieser Stelle feststellen, dass davon gerade noch bis in die jüngsten Tage hinein reichlich Gebrauch gemacht wurde.
Wir haben sicherlich ein straffes Tempo vorgelegt. Das war aus unserer Sicht notwendig, aber auch ausdrücklich gewollt. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich festhalten: Das Verfahren war korrekt und ordnungsgemäß. Herr Keymis, was Sie eben mit „brachial“ bezeichnet haben, kann ich nur zurückweisen.
Der drohende rot-grüne verkehrspolitische Stillstand ist erfolgreich abgewendet worden.
Wir haben Schluss gemacht mit ideologischer Bevorzugung eines bestimmten Verkehrsträgers, nämlich der Schiene.
Mein besonderer Dank gilt den guten und nachvollziehbaren Beratungsergebnissen der Regionalräte. Da ich selber Vorsitzender eines Regionalrates bin, weiß ich: Jede einzelne Maßnahme wurde inhaltlich bewertet. Aber, meine Damen und Herren, kein Mitglied der Regionalräte ist davon ausgegangen – bis vielleicht auf die Kollegen
der SPD –, dass alle Wünsche, die aus regionaler Sicht berechtigterweise formuliert wurden, auch tatsächlich 1:1 in der IGVP umgesetzt werden können.
Nicht alle Wünsche sind in der Tat realisierbar. Hier ist die Schuldenspirale von Rot-Grün in den vergangenen Jahren maßlos überzogen worden:
112 Milliarden € Schulden – auch das soll noch einmal ausdrücklich gesagt werden.
Bei dieser angespannten Haushaltslage ist ein wirtschaftlicher Mitteleinsatz zwingend erforderlich. Das haben wir in diesem Verfahren zur IGVP ausdrücklich getan.
Meine Damen und Herren, neben der Stufe 1 gibt es eine Stufe 2*. Ich möchte das ausdrücklich erwähnen. Das heißt nicht – wie im Bundesverkehrswegeplan geschehen –, dass die Maßnahme schwebend unwirksam ist und auf Eis gelegt wird.
Ganz im Gegenteil: Diese Maßnahmen genießen mit oberste Priorität und können mit Planungsrecht zur Baureife geführt werden.
Für die Maßnahmen der Stufe 2 – sowohl bei den Landstraßen als auch beim schienengebundenen Nahverkehr – sieht die CDU-Fraktion auch noch nach dem Jahre 2015 einen weiteren Bedarf.
Eben wurden von Herrn Haseloh die erhaltungs- und bedarfsorientierten Ausbaumaßnahmen, die nicht bedarfsplanpflichtig sind und deshalb auch nicht Gegenstand der Bedarfsplanung sein werden, angesprochen.
Ich gehe davon aus, Herr Haseloh, dass es gelingen wird, den Mittelansatz für die erhaltungsorientierten Maßnahmen noch zu steigern, um die dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen umsetzen zu können. – Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir als CDU-Fraktion stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der komplette Neubau des Flughafens Kassel-Calden zu einem Regionalflughafen kann die Zustimmung des Landtages Nordrhein-Westfalen nicht finden. Ich möchte von dieser Stelle aus die Landesregierung in Hessen auffordern, auf den Neubau von Kassel als Regionalflughafen ausdrücklich zu verzichten, denn die negativen Auswirkungen einer solchen Planung bleiben auf Dauer nicht auf das Gebiet des Bundeslandes Hessen begrenzt. Es ist zu befürchten, dass sie in erheblicher und gravierender Form den bisherigen Status quo in der Entwicklung der Luftverkehrsbedingungen der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus negativ beeinflussen.
Meine Damen und Herren, schon heute haben die Bundesländer wie Thüringen und Niedersachsen, aber auch die Lufthansa, Air Berlin und die Deutsche Bank, um nur einige zu nennen, ihre deutlich ablehnende Haltung zum Neubau in KasselCalden zum Ausdruck gebracht. Es gibt darüber hinaus – man kann das nachlesen – massive Kritik in Hessen selbst. Es gibt auch Stimmen in Hessen, wie beispielsweise der Landrat des Krei
ses Waldeck-Frankenberg, der sich ausdrücklich für eine engere Kooperation mit dem Raum Paderborn ausgesprochen hat. Der Chef von Air Berlin hat sogar diesen Neubau des Regionalflughafens in Kassel-Calden als einen „Nonsensflughafen“ bezeichnet. Ich füge hinzu – Herr Rasche hat genau das gesagt, was ich noch einmal unterstreichen möchte –: Kassel-Calden wird zu einem Subventionsgrab und ist meiner Ansicht nach von massivstem Kirchturmdenken gekennzeichnet.
Verweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf den zugänglichen und vorliegenden Bericht der Deutschen Bank Research vom 3. November 2005. Hier wird ausdrücklich von „Verschwendung öffentlicher Mittel“ gesprochen. An einer Stelle heißt es – ich möchte das mit Zustimmung der Präsidentin zitieren –:
„Die meisten von ihnen erreichen nicht die kritische Größe, kannibalisieren sich gegenseitig und betreiben zudem einen Subventionswettlauf.“
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Es gibt bis heute für den geplanten Flughafen Kassel weder eine aussagefähige Kosten-NutzenAnalyse noch eine verbindliche Aussage über die Folgekosten.
Selbst der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen GmbH, Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar, zweifelt am rentablen Betrieb dieses Flughafens. Die jetzigen jährlichen Betriebsverluste betragen 1,3 Millionen € und werden sich dann auf 4 Millionen € erhöhen.
Meine Damen und Herren, auf der Grundlage der vom Landtag beschlossenen Luftverkehrskonzeption für Nordrhein-Westfalen obliegt die luftverkehrstechnische Erschließung des westfälischen Landesteils neben dem internationalen Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück dem Regionalflughafen Paderborn/Lippstadt. Dabei kommt dem Flughafen in Paderborn als einzigem regionalen Verkehrsflughafen in Ostwestfalen-Lippe eine zentrale Rolle als Station für den regionalen Linienverkehr, für den Flugtouristikverkehr sowie als regionaler Schwerpunkt für den Geschäftsreiseverkehr im östlichen Landesteil Westfalens zu.
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt nimmt die ihm zugewiesene Rolle für die luftverkehrliche Erschließung der Region Ostwestfalen-Lippe nachweisbar unter anderem durch ein in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegenes Passagieraufkommen in hervorragender Weise wahr, das zeitweise die zweithöchsten Wachstumsraten
in der gesamten Bundesrepublik Deutschland hatte.
Trotz der Ereignisse des verheerenden Terroranschlags in New York hat sich das Fluggastaufkommen in den Jahren 2001, 2002 und 2003 – damals gab es einen Einbruch der Passagierzahlen – bei 1,3 Millionen Passagieren deutlich stabilisiert. Die Flughafen GmbH rechnet in den nächsten Jahren mit einer Steigerung der Passagierzahlen um jährlich 1,5 %.
Mit dem starken Wachstum der Passagierzahlen gingen in den vergangenen Jahren kontinuierliche Investitionen erheblichen Umfangs in die infrastrukturelle Anpassung des Flughafens Paderborn/Lippstadt einher. So stellt sich der Flughafen seit 1998 mit einem Investitionspaket von gut 40 Millionen € für den Zeitraum bis 2008 auf die künftigen Anforderungen und Herausforderungen ein.
Herr Rasche hat es eben angesprochen: Allein die Flughafen GmbH beschäftigt heute ca. 400 Menschen. Insgesamt sind derzeit am Flughafen Paderborn/Lippstadt über tausend Personen tätig. Der Kerneinzugsbereich umfasst das östliche Ruhrgebiet, Ostwestfalen-Lippe, das südliche Niedersachsen, Nordhessen und das westliche Thüringen. Bis zu 25 % der Passagiere kommen bereits heute aus der Region Nordhessen.
Mit dem beabsichtigten Ausbau des nur ca. 60 km östlich vom Flughafen Paderborn gelegenen Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zum Flughafen findet eine hochgradige Überlappung der jeweiligen Einzugsbereiche beider Flugplätze in Verbindung mit einer Ausrichtung auf identische Bedienungssparten statt.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage der verkehrlichen Bedarfslage des geplanten Neubaus des Flughafens in Kassel. In dem von der Bezirksregierung Kassel durchgeführten Raumordnungsverfahren zum Ausbau des Flughafens wurde festgestellt, dass der luftverkehrliche Bedienungsbedarf für den nordhessischen Raum aktuell und in großem Umfang durch die bestehenden Flughäfen Frankfurt, Hannover, Erfurt und natürlich in besonderem Maße durch Paderborn gedeckt wird. Eine Antwort auf den tatsächlichen Bedarf von Kassel-Calden wurde in diesem Zusammenhang nicht erbracht.
Darüber hinaus wurde und wird der Beweis der Tragfähigkeit des in großen Teilen gemeinsamen Einzugsbereichs der beiden Flughäfen bezüglich einer zukünftigen positiven ökonomischen Entwicklung beider Flughäfen – das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich – nicht erbracht. Das
Fluggastpotenzial für Kassel ist fehlerhaft ermittelt worden. Dadurch steht die Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprognose ohne belastbare Datenbasis da.
In beiden Einzugsbereichen werden langfristig weit weniger Menschen als bisher wohnen. Prognostiziert wird für den Zeitraum 2005 bis 2020 ein Einwohnerrückgang für die Region Kassel-Nordhessen von 4,6 %, während für OstwestfalenLippe eine leichte Steigerung von 0,9 % erwartet wird. Für den Zeitraum bis 2050 wird langfristig für den Regierungsbezirk Kassel ein Einwohnerrückgang von 19 % prognostiziert.
Ein von der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH in Auftrag gegebenes aktuelles Gutachten über die Auswirkungen des Neubaus des Flughafens Kassel auf die Verkehrs- und Arbeitsplatzentwicklung des Flughafens Paderborn von August 2005 zeigt auf, dass die Aussagen der sogenannten Bedarfsprognose, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgegeben wurde, nachweislich nicht korrekt sind. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Wachstum des Flughafens Paderborn im Jahre 2015 um rund 362.000 Passagiere pro Jahr zugunsten des Flughafens Kassel geringer ausfallen würde, als das ohne den Neubau in Kassel möglich wäre.
Die Analyse zeigt auch deutlich, dass der Flughafen Kassel ca. 66 % des prognostizierten Aufkommens aus dem Aufkommensbereich des Flughafens Paderborn gewinnen muss, um die für das Jahr 2015 prognostizierten 561.000 Passagiere pro Jahr zu erreichen. Dies wird in Paderborn zu deutlich niedrigeren Wachstums- und zu einem Verlust von Passagierzahlen führen. Meine Damen und Herren, deshalb ist es sicher für den Flughafen Kassel überlebenswichtig, Fahrgastzahlen von Paderborn abzuziehen, um überhaupt sein Ziel zu erreichen.
Ich bin davon überzeugt, dass das von der Bezirksregierung Kassel durchgeführte Raumordnungsverfahren den notwendigen Nachweis einer Vereinbarkeit des Vorhabens mit den einschlägigen Zielen der Raumordnung und der Landesplanung nicht erbracht hat.
Meine Damen und Herren, es gibt schon heute eine gute Verkehrsanbindung zum Flughafen Paderborn. Aber gemeinsam mit der hessischen Landesregierung kann sie natürlich in den nächsten Jahren kontinuierlich verbessert werden. Wir sagen in unserem Antrag dazu ausdrücklich ein klares Ja.
Das von der hessischen Landesregierung immer wieder vorgebrachte Argument, der Ausbau von
Kassel entspreche ebenso den Zielsetzungen des Flughafenkonzepts der Bundesregierung, das sie im Jahre 2000 vorgelegt hat, überzeugt ebenfalls nicht, da bisher nur ein Entwurf vorliegt, der die Behandlung der Thematik einer Vermeidung von konkurrenzierenden Planungen ausdrücklich ausspart. Das Konzept ist schon deshalb nicht zielführend, da neben Kassel auch Paderborn in die sogenannte Dringlichkeitsstufe eingeordnet wurde.
Nach dem Luftverkehrsgesetz ist vor der Verteilung von Genehmigungen, hier für Kassel, zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Ein neuer Verkehrsflughafen muss sich dabei nach allgemeiner Rechtsauffassung unter anderem auch sinnvoll in das Netz vorhandener Flughäfen und anderer Flughäfen einordnen. Es muss insbesondere ein Bedarf, eine Notwendigkeit für das Projekt bestehen. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Konkurrenz zwischen den geplanten und dem bereits vorhandenen Flughafen Paderborn entstehen kann.
Die Unterschiedlichkeit des Vorhabens und die weitere Entwicklung auf dem Flughafen Paderborn wird durch das durchgeführte Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung in Kassel nicht nachgewiesen. Ich füge an dieser Stelle hinzu: Auch zukünftig wird ein solcher Nachweis sicherlich nicht gelingen. Deshalb ist ein luftverkehrstechnischer Bedarf für den geplanten Flughafen in Kassel nicht erkennbar und auch nicht gegeben.
Wir halten die von unserem Ministerpräsidenten begonnenen Gespräche für ermutigend und bitten ihn ausdrücklich, sie auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes weiter zu führen. Wir sind sehr für enge Kooperation mit dem nordhessischen Raum. Der Ausbau des Flughafens KasselCalden macht beide Regionen zu Verlierern. Dies wollen wir nicht. Das müssen wir verhindern. Das ist unser Ansatzpunkt für den vorliegenden Antrag. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich vor wenigen Tagen, Anfang September, die ADAC-Zeitung „motorwelt“ bekam, habe ich natürlich auch das Interview gelesen. Aber ich habe einen ganz anderen Schluss daraus gezogen: Der Noch-Bundeskanzler Schröder lehnt die Maut strikt ab, und die zukünftige Bundeskanzlerin Angela Merkel hält auch nichts von dieser Maut.
Dann habe ich etwas naiv für mich gedacht: Das Thema hat im Bundestagswahlkampf nichts zu suchen. Das ist damit wahrscheinlich erledigt. Deshalb hat sich mir auch leider der Antrag der SPD-Fraktion nur sehr oberflächlich erschlossen. Er scheint irgendetwas mit dem Ereignis am kommenden Sonntag zu tun zu haben. Man kann über den Antrag der SPD insofern nur sehr staunen.
Meine Damen und Herren von der SPD, es wird Ihnen ohnehin nicht gelingen, was Sie seit zwei Tagen hier versuchen, uns in die schwarze Abkassierer-Ecke zu stellen,
wie Sie es in Ihrer Pressemitteilung vom 1. September angekündigt haben. Ähnliche Versuche sind - wie gesagt - gestern bereits kläglich gescheitert. Meine Damen und Herren, die wahren Abkassierer sitzen bei Rot-Grün. Denn unter der rot-grünen Bundesregierung hat die Besteuerung des Straßenverkehrs drastisch zugenommen.
Seit 1998 sind die Belastungen durch Mineralölsteuer, Ökosteuer und Kfz-Steuer von 38 Milliarden € auf aktuell über 50 Milliarden € gestiegen.
Die Schmerzgrenze für Autorfahrer ist längst überschritten. Die Haltung der CDU-Fraktion zur Einführung der PKW-Maut ist deshalb völlig klar und eindeutig: Wir sagen dazu ein klares und unmissverständliches Nein.
Ein weiteres Schröpfen der Autofahrer mit der PKW-Maut ist mit der Union nicht zu machen. Meine Damen und Herren, wir teilen ausdrücklich und uneingeschränkt die Position des Verkehrsministers Oliver Wittke, der sie in der Sitzung des Landtags am 1. September bereits vorgetragen hat: Mit uns wird es heute und morgen keine PKW-Maut geben.
Ausdrücklich möchten wir Minister Wittke darin zustimmen, dass er den unter rot-grüner Verantwortung begonnenen Planspielen zur Einführung der PKW-Maut eine klare Absage erteilt hat. Er hat sein Haus angewiesen, alle unsinnigen Arbeiten sofort zu beenden.
Gerne doch.
Herr Link, unser Thema ist gerade die PKW-Maut und nicht die Mehrwertsteuer. Ich glaube, das Hohe Haus hat
sich mit dieser Frage schon einmal intensiv befasst.
Richtig scheint zu sein, dass in der letzten Sitzung der Verkehrsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt wurde, ein Modell für die Einführung der PKW-Maut zu erarbeiten.
Wenn es richtig ist, dass Sie sich, Herr Abgeordneter Dr. Horstmann, als damals zuständiger Verkehrsminister gegen einen solchen Beschluss gestellt haben,
frage ich mich, warum Sie als damaliger verantwortlicher Minister überhaupt zugelassen haben, dass Ihr Haus weiter an dieser Thematik arbeitet und überflüssige Planspiele durchführt.
Sie haben nun im Antrag den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg als Ihren Kronzeugen aufgeführt. Meine Damen und Herren, erstens leben wir nicht in Baden-Württemberg, und zweitens gibt es in der CDU keine Denkverbote; auch das will ich an dieser Stelle sagen.
Nun könnte der geneigte Zuhörer leicht den Eindruck gewinnen, als hätte es in der SPD überhaupt keine Sympathie für die Einführung einer PKW-Maut gegeben. Meine Damen und Herren, dieser Eindruck ist falsch. Wenn ich richtig nachgelesen habe und mich richtig erinnere, waren es Anfang 2004 die Bundesminister Stolpe und Clement, die ebenfalls nach der Einführung der PKWMaut gerufen haben. Und es waren Berater der rot-grünen Bundesregierung, die im Dezember 2004 die Diskussion um eine PKW-Maut ausdrücklich anheizten.
Im Moment möchte ich fortfahren.
Damals sagte Werner Rothengatter, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums und Professor an der Technischen Hochschule Karlsruhe, voraus, dass nach der Bundestagswahl - damals ging er noch von 2006 aus - das Mautsystem für PKW eingeführt wird. Er hat weiteren Zuspruch vom Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiegand, der in der Maut eine Möglichkeit sah, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle könnte ich weitere namhafte SPD-Vertreter nennen, beispielsweise den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Müller, der sich nahtlos in die Reihe der Befürworter eingereiht hat.
Meine Damen und Herren, wer im Glashaus sitzt, sollte - das haben wir auch schon an dieser Stelle gehört - bekanntlich nicht mit Steinen werfen.
Die Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 1. September mit der Überschrift „Hannelore Kraft: Beim Abkassieren bricht die CDU alle Rekorde - Pendlerpauschale weg, dafür kommt die PKW-Maut“ ist meiner Ansicht nach schon der Gipfel der Unverfrorenheit und liegt völlig neben der Sache.
Ich persönlich bin in Wahlkampfzeiten bereit, holzschnittartige Äußerungen hinzunehmen. Aber, meine Damen und Herren, auch Wahlkämpfe entschuldigen nicht jede wahrheitswidrige Behauptung.
Deshalb ist dieser Pressebericht peinlich. Er sollte von der SPD dringlich überdacht werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag war und ist gegen eine weitere Verteuerung der Mobilität durch zusätzliche staatliche Abgaben. Schon heute ist Autofahren hierzulande mit am teuersten im europäischen Vergleich.
Auf den Anstieg der Belastungen unter Rot-Grün seit 1998 habe ich eben verwiesen.
Mit den heutigen enormen Belastungen durch Mineralölsteuer, Ökosteuer und Kfz-Steuer haben
die Autofahrer eigentlich einen Anspruch auf gute und sichere Straßen mehr als verdient. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Die Investitionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur gehen immer weiter zurück.
Heute Morgen war in der „Welt“ die neue GiftListe des Bundesministers der Finanzen zu lesen. Auch darin war deutlich zum Ausdruck gebracht: Auch unter Rot-Grün würden die Investitionen im Verkehrsbereich in den nächsten Jahren weiter zurückgehen. Mit Zustimmung der Präsidentin darf ich einen Auszug zitieren: Von den 23 Milliarden € im Etat des Verkehrsministeriums sollen 3,2 Milliarden gestrichen werden.
1,7 Milliarden, die bisher die Gemeinden für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erhalten, sollen wegfallen. Außerdem soll das vom Kanzler Gerhard Schröder angekündigte Sonderprogramm für Verkehrsinvestitionen wieder einkassiert werden. Dann noch eine sehr interessante Bemerkung: „Für Sportboote soll eine Vignettenpflicht eingeführt werden.“
Meine Damen und Herren, das ist die Politik von Rot-Grün. Wir wollen einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohne weitere Belastungen der Autofahrer. Außerdem - das möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen - ist eine PKWMaut bürokratischer Aufwand und von daher unzumutbar und sinnlos. Deshalb sagen wir ein klares Nein zur PKW-Maut. - Herzlichen Dank.