Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich wirklich, heute mit Ihnen in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zu debattieren, der einen Meilenstein im laufenden Verwaltungsstrukturprozess darstellt. Mit der Eingliederung von 34 Sonderbehörden wie zum Beispiel der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in die allgemeine Verwaltung – also den Bezirksregierungen – zum 1. Januar 2007 verdeutlichen wir, dass das Thema für uns sehr bedeutsam ist und Priorität genießt. Wir nehmen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Fahrt in der Reformdynamik auf.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir im bisherigen Trott nicht weitermachen konnten. Das haben wir im vorherigen Tagesordnungspunkt deutlich begründet. Das bisherige Behördendickicht ist für die Kunden – Wirtschaft und Bürger – undurchsichtig. Dadurch ist der Standort Nordrhein-Westfalen gerade für die Wirtschaft unattraktiv. Andere Bundesländer wie BadenWürttemberg sind in dieser Hinsicht schon erheblich weiter und haben die Behördenstruktur deutlich gestrafft.
Wir holen jetzt auf. Das bedeutet, dass wir einen großen Fortschritt in Richtung kundenfreundlicher Dienstleistungseinrichtung unternehmen. Das ist aus meiner Sicht sehr erfreulich. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine modern aufgestellte Verwaltung, bei der es zu einem Dienstleistungsangebot aus einer Hand kommt. Das heißt, dass zum Beispiel die Genehmigungszeiten erheblich verkürzt werden.
Wir können nicht im Stillstand verharren. Das verbietet uns insbesondere die angespannte Finanzlage; das hatten wir vorhin schon gesagt. Konsolidierung der Finanzen ist dauerhaft nicht nur durch Kürzung mit der Rasenmähermethode zu erreichen. Um die Landesfinanzen nachhaltig zu sanieren, müssen auch Strukturen verändert werden. Das geschieht durch den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir rücken von der Allverantwortlichkeit und Allzuständigkeit ab und beschränken uns nur noch auf die Kernaufgaben. Damit machen wir unseren Staat nicht nur übersichtlicher, sondern wir stärken ihn auch.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein Wort zu den unbequemen Folgen verlieren. Dabei möchte ich nichts schön malen, aber auch nicht schwarz malen. Der größte Ausgabenblock im Landeshaushalt ist der Personalhaushalt. In diesem Jahr werden wir 18,85 Milliarden € und im kommenden Jahr voraussichtlich 19,1 Milliarden € für unser Landespersonal auszugeben haben. Anders gesagt: In diesem Jahr haben wir eine Personalausgabenquote von 38,9 %. Im kommenden Jahr hoffen wir auf eine Personalausgabenquote von 38,6 %. Das heißt, wir verringern konstant die Personalsteuerquote in Höhe von 53,5 % in diesem Jahr auf 51,1 % im kommenden Jahr.
Es ist mir klar, dass das Augenmerk bereits unter rot-grüner Verantwortung auf die hohen Personalausgaben gerichtet worden ist. Stichworte wie Erstes und Zweites Modernisierungsgesetz liegen uns noch in den Ohren. Aber all die Maßnahmen, die sicherlich auch notwendig waren, haben nicht ausgereicht. Wir haben im Jahr 2005 eine Perso
nalsteuerquote von fast 60 % gehabt. Deshalb ziehen wir jetzt weiter an dem Strang der Ausgabenminimierung.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir uns im Zuge der Verwaltungsstrukturreform dafür ausgesprochen haben, keine betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmen. In der freien Wirtschaft ist das so, wenn man feststellt, dass man zu viel Personal an Bord hat. Ich hatte gestern ein Gespräch mit Vertretern des Landesbetriebs Straßenbau. Dort sagte man mir: Wir haben eine Kosten- und Leistungsrechnung und sind völlig transparent. Wenn wir erkennen, dass wir zu viel Personal an Bord haben, greifen wir ein. Dann wird das verändert. – In anderen Teilen der Verwaltung sind wir aber noch nicht so weit.
Wir wollen die Bediensteten unter sozialen Gesichtspunkten in die neue Behördenstruktur mitnehmen. Zunächst werden wir auch die bisherigen Standorte weitestgehend nicht infrage stellen. Das heißt, Ängste, die willkürlich geschürt werden, sind unnötig und völlig überflüssig. Ich rate dazu – das richte ich gerade an die Adresse der Oppositionsfraktionen –, sehr seriös zu argumentieren. Es werden Dinge kolportiert, die uns insgesamt nicht weiterhelfen.
Ich höre zum Beispiel, dass zum Stichwort Personalentwicklungsmanagement bei der Polizei gezielt gestreut wird, es gebe PEM für die Polizei. Wer das ernsthaft tut, für dessen Handeln ist Unseriosität noch schmeichelhaft formuliert.
Ich fasse abschließend noch einmal zusammen: Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz zur Eingliederung der Sonderbehörden, der Auflösung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur und der Überführung weniger Aufgabenbereiche in die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kommen wir unserer selbst auferlegten Verpflichtung im Koalitionsvertrag zügig nach. Wir bringen 34 Sonderbehörden unter das Dach der Bezirksregierung. Damit kommen wir mit diesem großen Zwischenschritt – man könnte auch sagen: Zwischenparken – unserem Ziel der Neuordnung der Mittelinstanz in der kommenden Legislaturperiode ein großes Stück näher. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Lux, Herr Kruse, wir freuen uns, dass Sie endlich in diese Debatte einsteigen, dass Sie Ihre Sprachfähigkeit nach tiefem Schweigen während der Anhörung wiedererlangt haben, dass wir jetzt mit Ihnen in einen inhaltlichen Dialog eintreten können. Das war ja bisher zumindest strukturell von Ihrer Seite nicht möglich. Dass Sie diese Sprachfähigkeit zurückerlangt haben, war nach der Eindeutigkeit des Ausgangs der Anhörung nicht zu erwarten. Ihre Sprachlosigkeit ist in gewisser Weise nachvollziehbar, wenn man so Großes geschafft hat, wie Sie als Regierungsfraktionen hier verkündigen: 26 Sachverständige sind einer Meinung – ich glaube, 26 Sachverständige können sich nicht irren – in der Ablehnung des Ziels Ihrer Strukturreform.
Der Dreiklang, den Sie angehen, erstens Auflösung von Behörden, zweitens Eingliederung in die Regierungspräsidien und anschließend Aufgabenkritik und drittens Kommunalisierung, Privatisierung oder Eingliederung in die Regionalpräsidien, hat keiner der anwesenden Fachleute nachvollziehen, geschweige denn verstehen können.
Meine Damen und Herren, Tatsache ist sogar, dass Sie in dieser Anhörung einen Spagat geschafft haben, der nur wenigen zuvor gelungen ist, nämlich Ökonomie und Ökologie auf wahrhaft effektive Weise in einem Höchstmaß miteinander zu verbinden. Sowohl BUND als auch BDI haben im Gleichklang die Ziele Ihrer Strukturreform kritisiert. Das ist bisher nur sehr wenigen gelungen.
Sie haben es auch geschafft, die Wissenschaft zu absolut eindeutigen Stellungnahmen zu bewegen. Der übliche Spruch „Zwei Wissenschaftler, drei Meinungen“ galt in dieser Anhörung ausdrücklich nicht. So weist Herr Prof. Hesse auf das Defizit der gegenwärtigen Orientierung hin, …
… weil Sie eine – ich zitiere wörtlich, Herr Lux – „ohnehin komplexe Umbruchsituation mit der Unsicherheit weiterer Strukturmaßnahmen belasten und dabei mit den Regionalpräsidien ein Modell wählen“ – Herr Lux, hören Sie gut zu –, „dem grundsätzliche, organisatorische, funktionale und staatspolitische Bedenken entgegenstehen“.
Noch eindeutiger wird Prof. Bogumil, der dieses Ziel ebenfalls ablehnt und fordert, die Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zu erhalten und den gemeinsamen Überlegungen der fünf Regierungspräsidenten zu folgen, auch vor dem Hintergrund, dass alleine im Regierungsbezirk Düsseldorf mehr Einwohner leben als in manch einem Staat in Europa.
Dramatisch sind sämtliche Stellungnahmen von Fachverbänden und Arbeitnehmerorganisationen. Gewerkschaften, Beamtenbund und Personalräte sind in ihrer Kritik eindeutig. Dabei werden die fehlende Aufgabenkritik und der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerügt, die dem Spruch folgen: „Der Herr befiehlt, der Knecht hat zu folgen“.
All das ficht Sie allerdings nicht an. Stattdessen macht das böse Zitat die Runde: „Man dürfe eben nicht die Frösche fragen, wenn man den Sumpf trockenlegen will“. Wem sonst als Ihrem Staatssekretär Palmen wird dieses Zitat in den Mund gelegt.
Statt einer eindeutigen Distanzierung legen Sie Eckpunkte zum LPVG vor. Dabei kann der Verdacht aufkommen, dass Sie berechtigte Kritik schon als Anmaßung empfinden. Auch hier gibt es kein Signal, auf berechtigte Zweifel auch nur im Ansatz einzugehen.
Maßstab für Entscheidungen im Bereich der Verwaltungen sollten Bürgernähe, Qualität und Effektivität sowie die Wirtschaftlichkeit sein. Alle Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Verwaltungsstruktur bedürfen einer ergebnisoffenen Aufgabenkritik. Hier ist die Einlassung des Innenministers zum Tagesordnungspunkt zuvor spannend gewesen, der gesagt hat: Wir machen etwas ganz Neues. Wir machen Strukturreform und Aufgabenkritik parallel. – Herr Innenminister, das ist wie Plätzchen backen und hinterher entscheiden, ob mit Margarine oder Butter.
Meine Damen und Herren, gegen Kritik sind Sie offensichtlich immun. Wenn Sie das Ergebnis der Anhörung ignorieren, dann zeigen Sie einmal mehr, wie beratungsresistent diese Landesregierung tatsächlich ist. Hier wird Autismus zum Regierungsprinzip gemacht.
Wer etwas ändern will, ist in der Beweispflicht für die Sinnhaftigkeit seiner Vorschläge. Diesen Nachweis erbringen Sie jedoch, Herr Innenminister, nicht einmal im Ansatz. Stattdessen zeigen Sie sich unbeirrbar und, um genau zu sein, unbelehrbar. Arroganz als Ersatz für ergebnisorientierte Politik wird nicht unsere Zustimmung finden,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorausgegangene Debatte hat es schon gezeigt: Sie werden heute Ihre unausgereiften und ideologisch geleiteten Pläne unbeeindruckt von inhaltlichen Erwägungen jedweder Sachverständiger weiter verfolgen. Das ist aus vielen Gründen unverantwortlich.
Erstens. Sie handeln ohne erkennbaren Nutzen gegen die Beschäftigen des Landes, statt mit ihnen eine Verwaltungsmodernisierung zu gestalten. Meine Damen und Herren, die Beschäftigten der jetzt aufgelösten Sonderbehörden befürchten zu Recht, dass sie die ersten sein werden, die in die gestern bekanntgegebene neue Sonderbehörde überführt werden, das sogenannte PEM.
Bis 2010 sollen 12.000 Beschäftigte, kw-gestellte Stellen, in der Landesverwaltung dort zugeordnet werden. Diese werden dann in das gestern im Kabinett beschlossene Landesamt für PEM verlagert und können auf Abruf anderen Beschäftigungen, anderen Dienststellen zugeordnet und sogar nach außen verliehen werden. Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen kann es, gestaffelt nach Sozialkriterien, im Grundsatz jeden treffen, aber vor allem werden die jungen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beschäftigten, davon betroffen sein.
Meine Damen und Herren, was bedeutet das für die Beschäftigten in den jetzt aufgelösten Sonderbehörden und ihre Familien? Was bedeutet das für die beruflichen Perspektiven der Nachwuchskräfte? Was bedeutet das für eine kompetente Aufgabenerledigung im Bereich des Umweltschutzes und im Bereich des Arbeitsschutzes? Wozu diese massive Verunsicherung, diese Beschädigung der Arbeitsfähigkeit und der Handlungsfähigkeit unserer Landesverwaltung?
Zweitens. Sie untergraben die Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung. Die überstürzte Auflösung der Sonderbehörden wird dazu führen, dass deren Aufgaben für einen längeren Zeitraum nicht sachgerecht und verlässlich ausgeführt werden. Sie werden geraume Zeit brauchen, die Integration dieser Dienststellen in die Bezirksregierungen zu vollziehen, wohl wissend, dass diese in relativ
Drittens. Es gibt viele Einwände gegen die Kommunalisierung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Bereich des Umwelt- und im Bereich des Arbeitsschutzes. Die Landesregierung hat selber unter dem Einfluss der Gammelfleischdebatte mit der Einrichtung der LANUV – nach dem letzten Stand die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz – das ansonsten verfolgte Konzept der Kommunalisierung verlassen.
Diesen Schritt begrüßen wir, denn wir sind für eine starke, fachlich ausgewiesene, handlungsfähige Landesverwaltung in Sachen Umwelt und Verbraucherschutz. Mit der auf den letzten Drücker erfolgten Änderung des Gesetzes haben Sie sich auf den richtigen Weg begeben, den Sie nach unserer Auffassung konsequent weitergehen und unseren Vorschlägen dazu folgen sollten.
Meine Damen und Herren, so unterschiedlich ausgerichtete Interessenverbände wie die Umweltverbände und der Verband der chemischen Industrie bescheinigen den derzeit zuständigen Umweltbehörden im Bereich des Immissionsschutzrechts und der Genehmigungen – ich zitiere – eine international wettbewerbsfähige Kompetenz und effiziente Bearbeitung. Diese Sachverständigen befürchten durch die geplante Kommunalisierung der Aufgaben einen deutlichen Qualitätsverlust und vor allen Dingen Einbrüche bei Dauer und Qualität der Verfahrensabläufe, die sich dann wiederum nachteilig auf die Unternehmen und die Umwelt auswirken. Eine eindeutigere Warnung davor, die immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu kommunalisieren, und ein deutlicheres Plädoyer gegen das, was Sie unternehmen wollen, kann man sich kaum vorstellen.
Meine Damen und Herren, ähnlich ideologisch gehen Sie beim Landesinstitut für Weiterbildung vor; das ist eben bei der Antwort auf die Frage meiner Kollegin Löhrmann deutlich geworden. Das ist ein bundesweit anerkanntes Institut mit bundesweit anerkannter Arbeit. Sie sind aber offensichtlich immer noch der Auffassung, dass sich dahinter etwas – aus Ihrer Sicht – Ideologisches verbirgt. In Wahrheit sind Sie die Ideologen, weil Sie nicht mehr auf die Sache schauen.
Meine Damen und Herren, zur Arbeitsschutzverwaltung: Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die Übernahme der Arbeitsschutzverwaltung
ab, weil Sie sich dazu nicht kompetent fühlen und noch neue Kompetenzen aufbauen müssten. Die Fachverbände bemängeln die überstürzte und inhaltlich nicht gestützte Zerschlagung der Arbeitsschutzämter. Diese haben im Laufe der Jahre ebenfalls eine sehr effektive und fundierte Zusammenarbeit mit den Unternehmen und den Berufsgenossenschaften aufgebaut. Wie Sie in Zukunft vor dem Hintergrund EU-rechtlicher Rahmenvorgaben insgesamt eine effektive nationale Arbeitsschutzstrategie entwickeln wollen, bleibt Ihr Geheimnis.
Viertens. Sie handeln ohne Wissen um die Kosten und Folgekosten. Die Frage der Konnexität und der finanziellen Folgen einer Kommunalisierung von staatlichen Aufgaben ist in diesem Fall weiterhin völlig ungeklärt. In vielen Fällen ist eine Kostensteigerung zu erwarten, will man nicht massiv in Qualitätsstandards eingreifen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen es – wir haben es Ihnen verschiedentlich vorgehalten –: Die Debatte in Baden-Württemberg zeigt deutlich, dass noch ein sehr steiniger Weg vor Ihnen und den Verhandlungsparteien liegt, nämlich den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommunen und dem Land. Wenn dort von einer Effizienzrendite von 20 % und hier von 10 bis 20 % geredet wird, die das Land bei der Übertragung realisieren will, wissen wir genau, was zu befürchten ist. Und viele Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände wissen das auch.