Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/3044
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich um Aufmerksamkeit für den nächsten Punkt bitten, auch wenn heute Nikolaustag ist und das natürlich viele sehr beschäftigt, weil alle darüber nachdenken, dass am 6. Dezember 342 Nikolaus verstorben ist. Das habe ich heute Morgen gelesen. Ich meine, das sollte man auch mit der nötigen Stille zur Kenntnis nehmen und dem Redner, Herrn Kollegen Kruse, die Möglichkeit zum Sprechen geben. Bitte, Herr Kruse.
Herr Präsident, ich danke Ihnen sehr herzlich und begrüße Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eine grundlegende Verwaltungsstrukturreform und ein umfassender Bürokratieabbau sind zentrale Themen, die sich die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP für diese Legislaturperiode vorgenommen haben.
Die Verwaltungsstrukturreform wird viele Jahre dauern. Ganz ohne Frage gehört dieses Reformvorhaben zu den schwierigsten Reformfeldern der neuen Landesregierung. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen sind die Fortführung und die Intensivierung der Verwaltungsmodernisierung unbedingt erforderlich.
Nach den ersten Schritten zu Beginn dieses Jahrzehnts müssen aus unserer Sicht nun weitere folgen. Nordrhein-Westfalen braucht die Regierungs- und Verwaltungsreform, damit eine effiziente, transparente und bürgerorientierte Aufgabenwahrnehmung auf Dauer gewährleistet ist. Ohne Innovationen des öffentlichen Sektors ist Nordrhein-Westfalen nicht fit für die internationalen Herausforderungen.
Um den Behördendschungel zu lichten und Regulierung und Verwaltung des Landes auf mehr Leistung, Qualität und Ortsnähe auszurichten, sind mit dem Ersten Modernisierungsgesetz, bei dem es um Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ging, und dem zweiten Gesetz, das die Optimierung des Verwaltungsaufbaus und der
Damit ist die Reform, Herr Kollege Körfges und Herr Kollege Becker – beide kann ich im Moment nicht sehen –, allerdings nicht abgeschlossen worden. Denn allzu viele weitere Bestandteile einer umfassenden ganzheitlichen Verwaltungsreform sind bislang nicht angepackt worden. Dieser Herausforderung stellt sich, wie gesagt, die neue Landesregierung.
Wir sind der Auffassung: Wir brauchen eine Verschlankung. Wir brauchen Entflechtung. Wir brauchen Transparenz und auch Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln.
Am 8. November hat es zum vorliegenden Gesetzentwurf eine umfassende Anhörung gegeben. Dem aufmerksamen Zuhörer muss, Herr Kollege Körfges, doch aufgefallen sein, dass nicht der erste Schritt der Reform im Mittelpunkt der Ausführungen der Experten gestanden hat, sondern sich die Experten vor allen Dingen zu Fragen der zukünftigen Zuständigkeitsverwaltung und der Regionalverwaltungen geäußert haben.
Wir verkennen nicht, dass jede Reform Risiken birgt. Niemand bestreitet das. Insofern kann man ganz ohne Frage über die Vorgehensweise der Landesregierung bei der Verwaltungsreform unterschiedlicher Auffassung sein. Wir werden es natürlich immer mit Übergangsprozessen zu tun haben.
Die CDU-Fraktion ist im Verein mit der FDP allerdings der Auffassung, dass der vorgesehene Weg der richtige ist.
Der erste Schritt mit der Eingliederung von Sonderbehörden in die Bezirksregierungen beziehungsweise der Konzentration von Aufgaben auf einzelne Behörden ist ausdrücklich zu begrüßen. Er ist geeignet, die nordrhein-westfälische Verwaltungsstruktur substanziell zu vereinfachen.
Dies wird vor allem in vergleichender Perspektive deutlich. Demnach reagieren wir mit einer Straffung der Sonderbehörden auf jene Entwicklungen, die andere Bundesländer in den vergangenen Jahren zu erkennbaren Einschnitten in den Organisationsbestand veranlasst haben. Verweisen möchte ich auf die Entwicklungen in BadenWürttemberg, in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern.
Natürlich birgt die zeitliche Aufteilung des Verfahrens Risiken, also im ersten heute zu beschließenden Schritt die Integration der Sonderbehörden in die allgemeine Verwaltung, deren Auflösung oder Kommunalisierung vorzunehmen und
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erfahrungen der letzten Perioden beziehungsweise früherer Landesregierungen zeigen, dass Konzepte immer wieder diskutiert und zahlreiche Gutachten erstellt wurden. Es ist schwierig, Strukturreformen überhaupt auf den Weg zu bringen. Unsere Landesregierung hat nicht nur den theoretischen Mut, sondern wir haben vor allen Dingen auch den politischen Willen, die erforderlichen Beschlüsse zügig zu fassen und über einen mehrjährigen Zeitraum umzusetzen.
Die Anhörung hat aus meiner Sicht, Herr Becker, Herr Körfges, gezeigt, dass es viele gute Gründe dafür gibt, den genannten ersten Schritt jetzt zu vollziehen. Ich denke zum Beispiel an die Stellungnahmen aus dem baden-württembergischen Innenministerium, vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin oder auch von Prof. Dr. Oebbecke vom Kommunalwissenschaftlichen Institut der Uni Münster. Es gab insgesamt durchaus Zustimmung der Experten zur beabsichtigten Straffung der Behördenstruktur. Ihre Wahrnehmung war eine andere. Darüber wundere ich mich sehr.
Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz werden die Staatlichen Umweltämter, die Ämter für Agrarordnung, die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz, die Bergämter und das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL in die fünf Bezirksregierungen eingegliedert. Zugleich werden das Landesumweltamt, das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd und die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten aufgelöst. Neu gegründet wird die Landesanstalt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz. Außerdem wird das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur aufgelöst und werden seine Aufgaben auf das entsprechende Ministerium beziehungsweise auf Bezirksregierungen verteilt.
Zur Auflösung des Landesinstituts für Schule in Soest hat der DGB im Übrigen in der Anhörung geäußert „Hier wird eine pädagogische ‚Denkfabrik’ in NRW zerschlagen …“ und damit das völlige Unverständnis des DGB artikuliert.
Ich sage: Meine Wahrnehmung in den letzten Jahren war eine andere. Viele im Land NordrheinWestfalen haben das Landesinstitut auch als eine ideologische Kaderschmiede bezeichnet. Deswegen begrüßen wir es – es ist eine alte Forderung der CDU – ausdrücklich, dass diese Aufgaben, zum Beispiel die Entwicklung von Standards zur
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz kritisierten, dass Fachbelange durch Eingliederung von Sonder- in Bündelungsbehörden leiden könnten. Dem ist aus unserer Sicht entgegenzuhalten: Fachverwaltungen als Sonderbehörden sind zu teuer. Auch ist nicht zu begründen, warum die fachliche Qualität der Fachverwaltungen durch deren Eingliederung leiden muss. Zukünftig sind Fachverwaltungen Teil der Behörde, die alle Fachbelange zum Beispiel im Rahmen einer Genehmigungsentscheidung abwägen muss.
Herr Kruse, herzlichen Dank. Ich muss etwas zurückspringen, weil es etwas gedauert hat, bis mir das Wort erteilt worden ist. – Hätten Sie die Güte, dem Hohen Haus mitzuteilen, an welchen konkreten Handlungen Sie den Vorwurf festmachen, den Sie eben erhoben haben, dass es sich beim Landesinstitut um eine ideologische Kaderschmiede handelt?
Es würde in der Tat, Frau Kollegin Löhrmann, viel zu lange dauern und den Abend füllen, die Beispiele anzuführen, die mir von Kollegen, aber auch von Verbänden aus dem Schulbereich zugetragen worden sind, was im Landesinstitut in Soest wirklich in all den letzten Jahren und Jahrzehnten gelaufen ist.
es ist eine pädagogische Denkfabrik. Meine Einschätzung war: Es ist eher eine ideologische Kaderschmiede, die mit dazu beigetragen hat,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist festzustellen, dass die Strukturreformen beziehungsweise die damit verbundenen Veränderungen
natürlich bei einer Vielzahl von Bediensteten – und nicht nur bei Personalräten oder bei Personalvertretungen – eine außerordentlich starke persönliche und auch emotionale Betroffenheit auslösen, die wir nicht unterschätzen. Ich bin sehr froh darüber, dass der Innenminister zugesagt hat, dass alle personalwirtschaftlichen Maßnahmen strikt auf Freiwilligkeit und natürlich auf Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet sind und natürlich eine sozialverträgliche Vorgehensweise angestrebt wird.
Verehrte Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD: Ich bitte Sie, doch einmal die Frage zu beantworten, warum Sie im Jahr 2000 den Ausschuss für Verwaltungsstrukturreform sozusagen ersatzlos gestrichen haben. Sie haben damals bei der Aufgabe resigniert. Sie hatten nicht den politischen Willen und die Durchsetzungskraft. Wir stellen uns dieser Herausforderung und der Verantwortung. Natürlich bitten wir deswegen um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank.