Im Jahr 2006 liegen bisher Ergebnisse zu 102 Proben Räucherlachs vor. Dabei wurden bei fünf Proben Grenzwertüberschreitungen festgestellt.
Bei der Schwerpunktuntersuchung im November und Dezember 2006 im Regierungsbezirk Arnsberg wurden bisher 24 Proben Räucherlachs untersucht. Bei drei dieser Proben wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt.
Diese Ergebnisse decken sich nicht mit den Ergebnissen, die das Magazin „markt“ veröffentlicht hat. Dabei wurden bei fünf von 33 Proben, also bei etwa 15 % der Proben, Grenzwertüberschreitungen an Listerien festgestellt.
Die Landesregierung nimmt diese Befunde sehr ernst. Wir haben unverzüglich darauf reagiert. Die jeweiligen Herstellerbetriebe und die Händler werden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüft. Diese Lebensmittelunternehmer sind für die Sicherheit dieser Lebensmittel auch verantwortlich.
Da die genaue Herkunft der Proben, die vom Magazin „markt“ untersucht worden sind, zurzeit noch nicht ermittelt ist, kann zu den Produktionsbedingungen der betroffenen Produkte jetzt hier keine Aussage – ich möchte sagen: noch keine Aussage – getroffen werden.
Wenn die Produktionsbetriebe nicht in NordrheinWestfalen liegen, geben wir diese Informationen an das Schnellwarnsystem der Europäischen Union.
Ebenso werden zurzeit die Transport- und Lagerbedingungen der betroffenen Artikel ermittelt. Durch falschen Transport und falsche Lagerung kann es zu einer Erhöhung der Keimzahlen kommen. Da mehrere Proben im Auftrag des WDR in einem Einzelhandelsgeschäft genommen worden sind, könnte hier bedingt durch eine falsche Lagerung oder bedingt durch falsche Transportbedingungen eine Ursache für die hohen ListerienWerte liegen.
Die Proben sind bereits im Oktober untersucht worden. Die Ware ist also bereits verzehrt. Ein Rückruf ist daher nicht mehr geboten.
Zusätzlich zur Aufklärung der Ergebnisse des Magazins „markt“ habe ich angeordnet, sämtliche Räucherlachshersteller in Nordrhein-Westfalen und zusätzliche Proben Räucherlachs im Handel und bei Importeuren zu untersuchen. Räucherlachs haben wir bereits grundsätzlich mit einem regionalen Überwachungsschwerpunkt im Blick.
Im Rahmen des Überwachungsprogramms werden Inspektionen bei den Herstellerbetrieben durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob deren Eigenkontrollsysteme ausreichend sind. Zu diesem Zweck werden auch amtliche Proben genommen und untersucht. Darüber hinaus werden Proben aus dem Einzelhandel und bei Importeuren entnommen. Dabei werden gleichzeitig Temperatur und Lagerbedingungen ermittelt, um im Falle eines erhöhten Wertes entsprechend handeln zu können.
Die Überwachungsbehörden werden mir über die Ergebnisse dieser Schwerpunktaktion bei den Herstellerbetrieben zügig noch in diesem Jahr berichten.
Die Auffassung eines privaten Labors, die Listerien-Probleme seien seit Jahren bekannt, man habe große Untersuchungsprogramme gestartet, und es sei nichts passiert, um die Situation zu verbessern, ist nicht haltbar. Tatsache ist: Es findet eine intensive Überwachung statt. Jedes einzelne negative Untersuchungsergebnis hat Folgen für das Hygienemanagement im jeweiligen Betrieb sowohl bei den Herstellern als auch im Handel.
Darüber hinaus ist mit der Verabschiedung der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 207/73 aus dem Jahre 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel das in Deutschland entwickelte System der Bewertung von Listerien im Räucherfleisch EU-weit als verbindliche Norm vorgegeben worden. Damit können jetzt auch Produkte aus anderen Mitgliedstaaten entsprechend reglementiert werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Zusatzfrage des Kollegen Remmel. Ich gebe ihm das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank für die Antwort, Herr Minister. – Ich möchte gerne nachfragen, ob die Landesregierung die Produkte der Marken, bei denen die Belastungen mit Listerien festgestellt worden sind, aus dem Handel nehmen wird oder das veranlassen wird.
(Minister Eckhard Uhlenberg: Ich habe das akustisch nicht verstanden! Bitte wiederholen Sie Ihre Frage!)
Es sind ja verschiedene Marken gekennzeichnet worden, die höher belastet sind. Ich möchte Sie fragen, ob Sie alle diese Produkte aus dem Handel nehmen lassen.
Die Produkte, über die die Sendung „markt“ berichtet hat, konnten nicht mehr aus den Geschäften genommen werden, weil die Proben, die ein privates Untersuchungsinstitut im Auftrag der Sendung „markt“ untersucht hat, schon im Oktober entnommen worden sind. Wir sind jetzt erst über das Ergebnis informiert worden. Das heißt, die Proben sind entweder entfernt oder möglicherweise auch verzehrt worden.
Schönen Dank. – Herr Minister, nur damit ich es richtig verstehe: Sie haben eben gesagt, dass im November im Bezirk Arnsberg 24 Proben untersucht worden sind, von denen drei auffällig waren. Das sind 12 bis 13 %. Für mich als Kunden sind 12 bis 13 %, die die Werte überschreiten, extrem viel.
Die Frage ist: Was machen Sie dann? Haben Sie dafür gesorgt, dass die Produktlinie komplett aus den Läden genommen wird, wenn es sich um eine bestimmte Sorte handelt? Denn es nützt nichts zu sagen, dass die einzelne Probe auffällig ist. Wie wird das öffentlich gemacht? Zum Vergleich: Bei Autos gibt es Rückrufaktionen. Ist klar, dass alle Produkte der betreffenden Firmen aus den Regalen genommen werden? Denn 13 % auffällige Proben finde ich im Lebensmittelbereich inakzeptabel.
Ich will gerne noch einmal wiederholen, Herr Abgeordneter Remmel, was ich eben im Hinblick auf die besondere Überwachung gesagt habe, die wir jetzt im Regierungsbezirk Arnsberg durchgeführt haben: Es ist in der Tat richtig, dass wir bei einer Schwerpunktuntersuchung im November und im Dezember 2006 – die Untersuchung bezieht sich auf diese zwei Monate – im Regierungsbezirk Arnsberg bisher 24 Proben von Räucherlachs untersucht haben. Bei drei dieser Proben wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Diese werden dann selbstverständlich vom Markt genommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sehr konkret nachfragen: Wurden nur Produkte, die diesen drei Proben entsprachen, vom Markt genommen, oder die ganze Produktlinie? Das habe ich auch eben schon gefragt. Dass man die Produkte vom November vom Markt nimmt, ist klar. Daraus muss sich aber eine Folge für die gesamte Produktlinie der gleichen Hersteller ergeben.
Das bezieht sich immer auf die einzelne Charge, die untersucht wird. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Die Erzeugnisse, bei denen ein überhöhter Wert festgestellt worden ist, werden natürlich vom Markt genommen.
Herr Minister, Sie haben meines Erachtens noch nicht dargelegt, wie es zu dem großen Unterschied zwischen den Werten eines privaten Labors und den Werten kommt, die die Landesregierung bei ihren Kontrollen gefunden hat. Das ist ein deutlicher prozentualer Unterschied. Könnten Sie das noch einmal darlegen?
Frau Abgeordnete, das ist in der Tat eine sehr wichtige Frage. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir das zur Stunde noch nicht völlig darlegen können. In der Beantwortung der Frage des Abgeordneten Remmel habe ich deutlich gemacht, dass wir noch nicht alle Fakten haben. Ich gehe aber davon aus, dass uns bis Mitte Dezember alle Fakten zu diesem Vorgang zur Verfügung gestellt werden.
Man kann im Moment nur spekulieren, wie es zu den unterschiedlichen Ergebnissen kommen konnte. Die Namen der Firmen kann man nennen; ich will sie aber nicht wiederholen. Zwei Firmen sind in der Sendung „markt“ genannt worden. Bei ihnen hat es erhöhte Werte gegeben. Möglicherweise ist das Ergebnis darauf zurückzuführen, dass diese Lachserzeugnisse, die in den Geschäften verkauft worden sind, von diesen nicht ordnungsgemäß gelagert worden sind und es dadurch zu einer entsprechenden Konzentration, zu den 15 %, gekommen ist. Diese Zahl weicht nun
Herr Minister, nur damit ich das als schlichter Verbraucher verstehen kann: Werden in ganz Nordrhein-Westfalen alle Lachsprodukte einer bestimmten Firma vom Markt genommen, wenn zum Beispiel diese Firma auffällig geworden ist? Denn wenn Proben mit erhöhten Werten in Arnsberg auftauchen, trage ich doch als Kunde in Aachen das Risiko, das gleiche Zeug im Regal zu haben. Wird das sichergestellt, oder betrifft das nur den einen Fischladen?
Nein, Herr Abgeordneter Remmel, das machen wir natürlich nicht. Das wäre auch nicht angemessen. Wir können auch nicht den Hinweis geben, dass es an der Firma liegt, die den Lachs geliefert hat. Wenn Lachs überhöhte Grenzwerte hat, kann das auch am örtlichen Geschäft liegen, in dem der Lachs verkauft worden ist.
Ich weiß, dass die Grünen bei einem kleinen Ansatz von Überschreitungen im Lebensmittelbereich immer fordern, möglichst alle Regale zu räumen. Das haben wir bei der Diskussion über die Zimtsterne auch schon gehabt. Das wäre aber nicht angemessen. Wir sorgen durch unsere Untersuchungsämter vielmehr dafür, dass dort, wo Missstände festgestellt worden sind, die Produkte aus dem Regal genommen werden.
Es wird aber nicht die gesamte Produktion einer Firma aus dem Regal genommen, die auch an andere Abnehmer und Zwischenhändler geliefert worden ist, bei denen es möglicherweise völlig andere Kühlmethoden gibt. Das wäre unangemessen. Wir nehmen immer die Chargen aus dem Handel heraus, bei denen nachgewiesen ist, dass sie nicht in Ordnung sind.
Herr Minister, bei dem Verfahren, das Sie gerade als Ihr leitendes Handlungsprinzip vorgestellt haben, wird es immer wieder dazu kommen, dass Sie bei weiterer Prü
fung feststellen müssen, dass es unter Umständen verseuchte Chargen gibt, was bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte schon mit nach Hause genommen und verzehrt haben. Wo sehen Sie denn Ihre Interventionsmöglichkeiten, um Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich zu schützen?
Frau Abgeordnete, Interventionsmöglichkeiten durch die Behörden in Nordrhein-Westfalen und durch die Landesregierung sehe ich zunächst einmal darin, dass wir die Lebensmittelüberwachung in diesem Land intensiviert und auf eine neue Basis gestellt haben. Ich habe Ihnen eben einige Zahlen genannt: Zwischen 2005 und 2006 haben wir die Kontrollen, gerade was Lachs angeht, erhöht. Es ist bester Verbraucherschutz, dass wir insbesondere die risikoorientierte Kontrolle in Nordrhein-Westfalen verstärkt durchführen, Frau Abgeordnete. Damit erhöhen wir die Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Herr Minister, können Sie einmal darstellen, inwieweit man in vergleichbaren Fällen in den Jahren vor 2005 der Forderung der Kollegen von der Fraktion der Grünen nachgekommen ist, dass man die Regale leergeräumt hat? Diesen Vergleich muss man ja anstellen können. Die Grünen sprechen hier einen Systemfehler an. Der Systemfehler muss dann über eine längere Zeit bekannt gewesen sein. Können Sie das einmal darlegen?
Herr Abgeordneter Ellerbrock, ich bin gerne bereit, entsprechende Zahlen vorzutragen. Ich möchte zunächst aber sagen, dass auch die frühere Landesregierung veranlasst hat, entsprechende Proben in Nordrhein-Westfalen zu ziehen.
Sie interessieren sich sicherlich dafür, mit welcher Intensität in den vergangenen Jahren diese Proben gezogen wurden. Seit Jahren – lassen Sie mich das vorweg sagen – werden regelmäßig Fischereierzeugnisse auf Listeria monocytogenes untersucht. Für bundesweite Untersuchungen – das möchte ich hinzufügen, weil diese Zahlen für