Sie interessieren sich sicherlich dafür, mit welcher Intensität in den vergangenen Jahren diese Proben gezogen wurden. Seit Jahren – lassen Sie mich das vorweg sagen – werden regelmäßig Fischereierzeugnisse auf Listeria monocytogenes untersucht. Für bundesweite Untersuchungen – das möchte ich hinzufügen, weil diese Zahlen für
Nordrhein-Westfalen sehr wichtig sind – liegen erst Ergebnisse seit 2004 vor. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung wurde im Jahre 2004 in Fischereierzeugnissen, Fischen und Meerestieren in 6,22 % der Proben dieser Schadstoff gefunden und nachgewiesen, im Jahre 2003 waren es hingegen noch 8,49 %. Das sind Bundeszahlen, die wir in dieser Form in Nordrhein-Westfalen nicht haben. Das heißt, das Problem hat zwischen dem Jahr 2003 und dem Jahr 2004 nicht zugenommen, sondern Gott sei Dank abgenommen.
Auch die Auswertung des Bundesinstituts für Risikobewertung bezüglich der Höhe der Keimzahlen stützen die Werte, die bisher in NordrheinWestfalen festgestellt worden sind. So weisen in 2.060 Proben, die quantitativ untersucht worden sind, 34,08 % Listerien-Gehalte unter 100 Keimen pro Gramm Fisch, 0,58 % Gehalte zwischen 100 und 1.000 Keime pro Gramm Fisch und 0,39 % Gehalte über 1.000 Keime je Gramm Fisch auf. Das sind die Gesamtzahlen. Ich meine, dass die Bundeszahlen interessant sind. Es ist ferner deutlich geworden, dass zumindest in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen das Problem nicht zugenommen, sondern eher abgenommen hat.
Ich habe aber Verständnis dafür, dass die Verbraucher aufgrund der Zahlen, die von der Sendung „markt“ genannt worden sind, irritiert sind, weil bei zwei bestimmten Geschäften in Nordrhein-Westfalen Keime in einer höheren Konzentration festgestellt worden sind.
Noch einmal: Wir gehen diesen Hinweisen intensiv nach und führen dies gerade in diesen beiden Läden – die Zahlen, die uns zur Verfügung gestellt worden sind, weichen deutlich von allen anderen Zeiten ab, die in den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006 ermittelt worden sind – auf eine falsche Lagerung von Lachs zurück.
Herr Minister, dass passt jetzt ganz gut. Ich knüpfe an die Antworten, die Sie auf die Fragen der Kollegen Priggen und Remmel gegeben haben, an. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eindeutig die Belastung der Lebensmittel nicht am Hersteller festmachen, sondern an der Verkaufsstelle?
worden ist, war, wenn ich sie richtig verstanden habe, ob wir dann das gesamte Liefergut aus einer Lebensmittelfirma beschlagnahmen. Das machen wir nicht, wenn wir nach entsprechender Untersuchung keine Hinweise darauf haben, dass bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Wir konzentrieren uns vielmehr auf die Chargen, bei denen die Grenzwerte überschritten sind.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie sich nicht verpflichtet sehen und es auch nicht für notwendig halten, eine gesamte Produktionscharge aus dem Markt zu nehmen, wenn Sie an einer Stelle eine Auffälligkeit in der beschriebenen Art festgestellt haben. Der Kollege Priggen hat eben darauf hingewiesen, dass es ja eine erhebliche Prozentzahl ist, die als auffällig festgestellt worden ist, nämlich rund 13 %. Sind Sie mit mir der Meinung, dass zumindest eine landesweite Untersuchung dieser Produkte an anderen Stellen hätte stattfinden müssen, um festzustellen, dass es sich tatsächlich nicht um ein Problem beim Hersteller oder bei der Transportkette handelt, sondern nur bei der im Endverkauf weitergebenen Stelle?
Herr Abgeordneter Becker, Sie haben mich gerade wissentlich oder unwissentlich falsch zitiert. Ich habe nicht gesagt, was Sie gerade in Ihrer Frage unterstellt haben, dass wir die Chargen nicht herausnehmen, sondern ich habe von der Gesamtproduktion gesprochen. Die Charge nehmen wir heraus. Das ist ja auch der Kern der Diskussion, die hier stattfindet. Da es sich aber bei Fischbetrieben um einen zahlenmäßig überschaubaren Bereich der Lebensmittelproduktion in NordrheinWestfalen handelt, haben wir natürlich landesweit alle Betriebe entsprechend kontrolliert.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, das Problem könnte auch die Lagerung oder der Vertrieb sein. Nun sind diese Proben ja nicht bei irgendwem gekauft worden, sondern bei erfahrenen Einzelhändlern wie Edeka und Galeria Kaufhof, bei denen man davon ausgehen sollte, dass die wissen, wie man geräu
cherten Fisch lagert. Sie haben zu Recht ausgeführt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert sind. Was empfehlen Sie als Verbraucherschutzminister den Verbraucherinnen und Verbrauchern?
Frau Abgeordnete Schulze, ich empfehle bei dem Thema Fisch oder Lachs das Gleiche wie beim Thema Fleisch. Zunächst hat die Wirtschaft eine besondere Verantwortung, wenn es um die Sicherheit unserer Lebensmittel geht, aber der Verbraucher hat auch eine gewisse Verantwortung.
Er soll sich die Produkte sehr genau ansehen, und zwar zunächst einmal das Verfalldatum. Das ist bei verpacktem Lachs – es ging ja hier immer sehr konkret um Lachs – recht einfach. Wenn der Lachs nicht verpackt ist, wenn es sich also um eine offene Ware handelt, dann soll nachgefragt werden. Das heißt, der Verbraucher soll sich informieren, was das Verfalldatum angeht.
Zweitens soll er sich die Ware insgesamt, was die Qualität angeht, intensiv ansehen. Er soll also nicht blind kaufen.
Drittens – das holt uns im Zusammenhang mit der Frage der Lebensmittelqualität überhaupt immer wieder ein – soll er nicht immer die billigste Ware kaufen.
Die Verbraucher haben in den vergangenen Jahren von Jahr zu Jahr immer weniger Geld aus ihrem verfügbaren Einkommen für Lebensmittel ausgegeben. Das heißt, der Druck, dass die Lebensmittel immer billiger werden, hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Das ist von den Verbrauchern natürlich akzeptiert worden. Gute Qualität hat aber ihren Preis. Deswegen rufe ich im Hinblick auf die Verzehrgewohnheiten des Verbrauchers dazu auf, sich nicht nur die Qualität der Ware intensiv anzusehen, sondern auch dort einzukaufen, wo er davon ausgehen kann, dass das Verhältnis zwischen Preis und Qualität in Ordnung ist.
Zu den beiden Firmen – Frau Abgeordnete Schulze, Sie haben das gerade noch einmal angesprochen – möchte ich nichts sagen. Sie sind vom WDR genannt worden; von daher ist es kein Geheimnis. Es ist aber ein großer Konzern. Auch in diesem Rahmen – so habe ich mich informieren lassen – ist es durchaus möglich, dass in Teilbereichen, in Geschäften die Kühllager nicht so eingestellt waren, wie es sein musste. Anders können sich meine Fachleute – es ist in erster Linie
eine Debatte, die die Fachleute führen, die aber für die Verbraucher ganz wichtig ist – die Frage im Moment nicht erklären, wieso bei den beiden Firmen, die jetzt in den Fokus der Debatte gekommen sind, die Werte so abweichend sind von den Landeszahlen, die uns sonst zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere und ihre zweite Frage hat jetzt Frau Beer von den Grünen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie die Verantwortung der Unternehmen, die sowohl bei Ihren Untersuchungen wie auch bei den beauftragten Untersuchungen des Wirtschaftsmagazins „markt“ auffällig geworden sind, nicht ausschließen können und dass Sie keine Gesamtübersicht über die HACCP-Kette haben. Sie haben sich gerade noch einmal zu der Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher geäußert.
Listerien sind keine Würmer wie Nematoden, die man vielleicht noch unter Licht erkennen kann. Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben denn Mikroskope dabei, um die entsprechenden Untersuchungen vornehmen zu können?
Frau Abgeordnete, ich weiß nicht, ob Sie solche Geräte mit sich herumtragen, wenn Sie einkaufen gehen; ich tue es nicht. Ich gehe davon aus, dass sich die Verbraucher die Produkte intensiv ansehen und dann zu der Entscheidung kommen, ob sie ein Produkt kaufen oder nicht.
Herr Minister, welche Erkenntnisse von möglichen Untersuchungen liegen Ihnen über weitere Produkte außer Lachs vor, die mit Listerien befallen sind?
Wenn wir entsprechende Erkenntnisse haben, informieren wir die Öffentlichkeit immer unverzüglich. Es muss natürlich alles verantwortbar sein. Wir informieren nicht über jeden Befund der Lebensmitteluntersuchung in Nordrhein-Westfalen. Im Moment liegen aber keine Erkenntnisse vor, die von besonderem Nachrichtenwert sind.
Herr Minister, ich würde gerne noch einmal an dem Punkt nachhaken, an dem wir vorhin waren. Wenn im Regierungsbezirk Arnsberg drei von 24 Proben Grenzwertüberschreitungen ergeben haben und diese Charge möglicherweise auch in andere Regierungsbezirke verbracht wurde: Hat es in den anderen Regierungsbezirken Proben gegeben, und waren diese alle ohne Befund, oder gab es welche mit Befund?
Haben Sie auch in anderen Regierungsbezirken Proben genommen, die die gleiche Charge betrafen? Und, wenn ja, waren die alle ohne Befund, oder gab es dort auch Proben mit Befund?
Herr Abgeordneter Becker, ich habe eben alle Zahlen genannt, die uns zur Verfügung stehen. Ich habe auch deutlich gemacht, dass es zum Beispiel im Jahre 2005 überhaupt keine Befunde gegeben hat, was das Thema Lachs angeht. Ich habe Ihnen die Zahlen aus dem Jahre 2006 genannt. Bei den Proben, die wir genommen haben, hat es im Jahr 2005 keine Rückstände gegeben, und die Zahlen aus dem Jahre 2006 habe ich Ihnen genannt.
Herr Minister, Sie haben eben in Ihrem einführenden Statement angekündigt, dass Sie die Kontrollen bezogen auf Lachs aufgrund der Ereignisse verstärken wollen. Gleichwohl haben Sie auch in der Vergangenheit schon angekündigt, insgesamt die Zahl der Lebensmittelkontrolleure um 300 auf dann 600 zu verdoppeln; im nächsten Jahr sollen es 100 mehr werden. Sie haben seinerzeit auch gesagt, dass Sie diese Verdoppelung über Gebühren finanzieren wollen.
Nun gibt es seit letzter Woche Freitag den Beschluss der Verbraucherministerkonferenz, dass diese Gebühren nicht bundesweit eingeführt wer
Herr Abgeordneter Remmel, die Landesregierung bleibt bei ihrer Aussage, dass bis zum Jahre 2010 die Zahl der Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-Westfalen verdoppelt wird.
Vielen Dank, meine Damen und Herren. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Dringliche Anfrage 95 erledigt.
Wir kommen zur Mündlichen Anfrage 90 der Frau Abgeordneten Meurer von der Fraktion der SPD. Es geht um die Frage: Wann setzt Nordrhein-Westfalen die „Sozialen Frühwarnsysteme“ flächendeckend um? Die fragestellende Abgeordnete, Frau Meurer, hat um eine schriftliche Beantwortung gebeten (Anlage). Damit brauche ich diese Anfrage jetzt nicht aufzurufen.
Geheimhaltungsstrategie bei der Abschaffung der nordrhein-westfälischen Kündigungssperrfristverordnung
Am 19. September 2006 hat die nordrheinwestfälische Landesregierung entschieden, die Kündigungssperrfristverordnung vom 20. April 2004 mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft zu setzen. Diese Kabinettentscheidung ist durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 8. November 2006 in Kraft getreten. In der Plenarsitzung am 16. November 2006 diskutierte der nordrhein-westfälische Landtag unter anderem über den Erhalt der Kündigungssperrfristverordnung vor dem Hintergrund des entsprechenden CDU-Antrages aus der vergangenen Legislaturperiode und dem nunmehr von der Landesregierung beabsichtigten Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft.
Weder im Rahmen dieser Parlamentsdebatte noch im Rahmen der entsprechenden Ausschusssitzungen oder über sonstige Informationswege hat die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Landtag sowie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land über die
bereits erfolgte Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung informiert. Dies, obwohl die Kündigungssperrfristverordnung ein aktuelles Thema auf der wohnpolitischen Agenda des Landtages ist.
Wie passt die Geheimhaltungsstrategie bei der Abschaffung der nordrhein-westfälischen Kündigungssperrfristverordnung zu den Versprechungen der Landesregierung eines weitreichenden Mieterschutzes bei der beabsichtigten LEG-Veräußerung?