In diesem Zusammenhang möchte ich aus verschiedenen Gesichtspunkten, denen das neue Gesetz aus meiner Sicht zum Schutz junger Gefangener vor schädlichen Einflüssen wird Rechnung tragen müssen, beispielhaft nur einen herausgreifen: Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass etwa durch die Ausgestaltung eines sozialverträglichen Wohngruppenvollzuges mit hoher Betreuungsdichte jugendvollzugliche Rahmenbedingungen mit hoher Präventionswirkung erzeugt werden.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass ich bei der Einbringung des Entwurfs noch ausgiebig Gelegenheit haben werden, Ihnen die näheren Einzelheiten vorzustellen. Wir werden sie dann auch diskutieren. Hier und heute geht es aber zu
Die im Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP angeführten Eckpunkte für ein nordrhein-westfälisches Jugendstrafvollzugsgesetz stehen nicht nur im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; in ihrer Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung decken sie sich auch mit dem Verständnis der Landesregierung von einem auf Erziehung zu sozialer Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit ausgerichteten Jugendstrafvollzug. Das Papier findet deshalb unsere uneingeschränkte Zustimmung.
Ohne auf jeden der Ihnen bekannten Eckpunkte eingehen zu wollen, möchte ich Ihr Augenmerk auf einige wenige Schlaglichter richten. Wer die Gründe des eingangs von mir erwähnten Urteils des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam liest, stellt fest, dass das Gericht sein Schwergewicht auf die von Erwachsenen stark abweichenden besonderen Bedürfnisse junger Gefangener legt. Jugendstrafgefangene haben danach einen mit Verfassungsrang ausgestatteten Anspruch auf eine ihrem individuellen Reifegrad gerecht werdende Vollzugsplanung und -behandlung, die einerseits ihrer künftigen Wiedereingliederung in die Gesellschaft, also der Resozialisierung, dient, andererseits aber auch auf die Behebung noch vorhandener Erziehungsdefizite ausgerichtet sein muss.
Um dem gerecht zu werden, muss der Vollzug zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also schon bei Strafantritt, den Reifegrad des jungen Menschen, den Stand seiner sozialen Kompetenz und seine Erziehungsdefizite ermitteln, und – darauf aufbauend – die zu seiner Förderung und Behebung der Defizite erforderlichen Maßnahmen planen. Dabei können je nach Einzelfall beispielsweise Vorgaben zur Unterbringung des jungen Gefangenen in geeigneten Wohngruppen und zu seiner Teilnahme an Schulungs-, Erziehungs- und Therapiemaßnahmen gehören.
Gerade diesen wichtigen Gedanken greift das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen auf und kombiniert ihn mit einem weiteren, nach meinem Verständnis ganz entscheidenden Gesichtspunkt: Es ist nicht damit getan, junge Menschen durch Behandlungsmaßnahmen zu fördern; man muss sie auch fordern. Soziale Kompetenz und Pflichtbewusstsein kann nur erwerben, wer frühzeitig Pflichten übernehmen und die Folgen etwaiger Pflichtverstöße tragen lernt. Deshalb bieten wir jungen Menschen im Strafvollzug nicht nur vielfältige, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Behandlungsmaßnahmen an. Wir fordern auch ihre aktive Teilnahme und Mitwirkung am Erziehungs- und Resozialisierungsziel.
Lassen Sie mich zur Abrundung noch einen weiteren Aspekt ansprechen, den Übergang vom Jugendstrafvollzug in die Freiheit. Die beste Resozialisierungs- und Erziehungsarbeit kann zunichte gemacht werden, wenn ein junger Gefangener auf seine Entlassung nicht hinreichend vorbereitet wird und er so ungeschützt mitunter ihm verlockend erscheinenden schädlichen Einflüssen in der neu gewonnenen Freiheit gegenübertritt.
Von besonderer Bedeutung ist hier ein frühzeitig während der Haft einsetzendes Zusammenwirken aller mit der Betreuung junger Gefangener während und nach der Haft befassten Stellen, um die Voraussetzungen für eine Stabilisierung nach der Entlassung und damit für eine Senkung der Rückfallquote zu schaffen. Dass die Regierungsfraktionen auch diesem Aspekt in ihrem Eckpunktepapier besonderes Gewicht beimessen, begrüße ich deshalb sehr. Das gilt umso mehr, als dort zu Recht auf die Möglichkeit hingewiesen wird, den bei dafür geeigneten Jugendstrafgefangenen ohnehin wichtigen offenen Vollzug verstärkt auch für einen gleitenden Übergang vom Jugendvollzug in die Freiheit zu nutzen.
Meine Damen und Herren, ähnlich Positives kann ich mit Blick auf den Antrag der Fraktion der SPD leider nicht sagen. Dabei verkenne ich nicht, dass auch dieser Antrag seinen Anknüpfungspunkt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat. Viele der dort angeführten Eckpunkte werden allerdings von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr getragen. Mehr noch: Manche sind sogar kontraproduktiv. Ich muss das nicht ausführen. Wesentliche Punkte davon hat Herr Biesenbach bereits erwähnt. Ich kann darauf Bezug nehmen. – Herzlichen Dank.
ren Redebeiträgen? – Herr Abgeordneter Schartau, die Zeit ist aber sehr knapp. Ich gebe Ihnen das Wort. Bitte schön.
Da die Frau Ministerin ihren Beitrag nicht unterbrechen lassen wollte, frage ich Sie am Ende, nur um meine Vorstellungen vom Makaberen noch einmal zu überprüfen: Hätten Sie es nicht für besser empfunden, wenn Sie auch gegenüber dem Haus insgesamt zu dem unvorstellbaren Vorgang in Siegburg eine erste Stellungnahme abgegeben hätten?
Herr Präsident, ich wollte nur mitteilen, dass es eine Absprache unter den Fraktionen gegeben hat, Herr Schartau, das im Rechtsausschuss zu tun. Der Rechtsausschuss hat heute Morgen öffentlich getagt, und er wird gleich wieder tagen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2875 sowie des Antrages der Fraktionen der SPD Drucksache 14/2864 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration. Die abschließende Beratung wird im federführenden Rechtsausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Eilantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2919 – Neudruck
Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Möbius das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal verunsichert die Ankündigung des Umzugs von Behörden oder Behördenteilen Menschen aus der Region Köln und Bonn. Betroffen ist dieses Mal das Bundesamt für Verfassungsschutz. 10 % der Mitarbeiter – immerhin 250 Beschäftigte –, die in der Abteilung 6 arbeiten, sollen nach Berlin umziehen. Die Abteilung 6 des Bundesamtes für Verfassungsschutz befasst sich mit der Beobachtung des extremistischen Islamismus. Zu Recht hinterfragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien den sachlichen Grund für den Umzug.
Bedarf es für eine Koordinierungstätigkeit der Erkenntnisse der Landesämter für Verfassungsschutz des Umzugs nach Berlin? – Prima vista: Nein. Das geht auch vom Standort Köln. Auch können Recherchen im Internet ohne Zweifel wie bisher von Köln aus erfolgen, ohne dass sich die Qualität der Arbeit ändert. Hinzu kommt, dass sich die zu beobachtende Personengruppe der islamistischen Extremisten in ihrer absoluten Mehrheit in den alten Bundesländern aufhält, vornehmlich im Raum Hamburg, im Rhein-Main-Gebiet und im Land Nordrhein-Westfalen. Dagegen ist die Anzahl der extremistischen Islamisten in den neuen Bundesländern eher zu vernachlässigen. Das ist ein weiterer Punkt, der für den Standort Köln spricht.
Des Weiteren verursacht ein Behördenumzug zwangsläufig beträchtliche Kosten. Dieses Geld sähen wir lieber in der unmittelbaren Terrorabwehrbekämpfung eingesetzt, als es für einen Behördenumzug ausgegeben.
Schließlich ist zu befürchten, dass mit der jetzt bekannt gewordenen Verlagerung die Tür für den Umzug weiterer Abteilungen des Bundesverfassungsschutzamtes geöffnet wird. Diesen Rutschbahneffekt haben wir auch schon bei anderen Behörden erlebt. Deshalb sagen wir: Wehret den Anfängen!
Da die dargelegten sachlichen und fachlichen Gründe nach unserer Auffassung nicht ausreichend abgewogen worden sind, bitten wir die Landesregierung, bei der Bundesregierung zu intervenieren. Ziel muss es sein, den Umzugsplan auszusetzen, bis ein organisatorisches Gesamtkonzept entwickelt worden ist und den Betroffenen und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Für die Mitarbeiter und ihre Familien wollen wir mit unserem Eilantrag ein Zeichen setzen. Wir wollen zeigen, dass wir an ihrer Seite sind. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitarbeiter in der Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes in Bonn-Mehlem, wo auch über einen Umzug nach Berlin nachgedacht wird.
Wir freuen uns, dass unser Antrag auch die Zustimmung der Opposition gefunden und sich diese unserem Antrag angeschlossen hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möbius. – Für die SPD-Fraktion erhält das Wort Herr Abgeordneter Dr. Rudolph.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann den Beschluss des Bundesinnenministeriums fachlich für sinnvoll halten – oder auch nicht. Das lässt sich aber erst dann beurteilen, wenn man bis zur Verkündung des Beschlusses genau weiß, worum es geht. In diesem Fall ist ein Beschluss verkündet worden. Wir alle sind aber im Dunkeln darüber gelassen worden, welche sachlichen Gründe eigentlich hinter diesem Beschluss stecken.
Heute geht es meines Erachtens auch nicht um eine fachliche Debatte, sondern vor allen Dingen darum, wie sich der Bund – hier: das Bundesinnenministerium – gegenüber einem Land, nämlich unserem Land, verhält.
Wenn man sich anschaut, wie der Bund in anderen Fragen mit dem Land Nordrhein-Westfalen umgeht, wird man feststellen müssen, dass der Bund keine durchgehende, geschweige denn klare Argumentation vorzuweisen hat.
In diesem Fall soll eine Abteilung einer Behörde abgezogen werden. Gleichzeitig wird in der regelmäßig wieder aufgenommenen Bonn/BerlinDebatte argumentiert, dass eine Teilung von Behörden kontraproduktiv sei. In diesem Fall hier soll es aber plötzlich problemlos möglich sein, eine Behörde zu teilen. Das ist in der Tat nicht logisch.
Insofern lässt diese Angelegenheit nur zwei mögliche Schlüsse zu: Entweder stellt die Teilung von Behörden auf verschiedene Standorte eigentlich gar kein Problem dar, oder der Bund versucht, in einer Salamitaktik alle Behörden nach Berlin zu verlagern, also zu zentralisieren.
Ich will hinzufügen, dass wir mit großer Skepsis beobachten, wie stark die Versuche des Bundes sind, Behörden zu zentralisieren, aber auch Be
fugnisse in der inneren Sicherheit an sich zu ziehen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht einen schleichenden Verfassungswandel am Grundgesetz vorbei erleben.
Sollte hier der Versuch unternommen werden, einmal mehr Behörden nach Berlin zu verlagern, um sie dort zu zentralisieren, bedeutet das einen weiteren Hinweis auf den offensichtlichen Wunsch einiger Berliner nach einem Zentralstaat. Die Bundesrepublik ist jedoch ein föderaler Bundesstaat. Das bedeutet nicht zuletzt, dass man in solchen Dingen miteinander redet und klare Vereinbarungen trifft, an die sich dann auch beide Seiten halten können.
Was unsere besondere Sorge hervorruft, ist die Tatsache, wie hier mit dem Personal umgegangen wird. Der offensichtlich unabgestimmte Beschluss wird den Mitarbeitern kurz vor Jahresende plötzlich eröffnet – mit Worten wie: Und nächstes Jahr sehen wir uns alle in Berlin. – Die Verkündung des Beschlusses erfolgte in einer Form, die keinen Widerspruch duldete, und ist für mich völlig inakzeptabel.
Ein solcher Umgang mit Beschäftigten ist nicht hinzunehmen – hier nicht, aber auch nicht in anderen Fällen. Mitarbeiter – ob in der Kommune, im Land oder im Bund – haben Rechte, die es zu wahren und zu bewahren gilt. Deswegen sage ich den Beschäftigten: Sie haben die Solidarität der SPD-Fraktion.
Wir unterstützen diesen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Landtages gerne. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Rudolph. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Asch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rat der Stadt Köln hat vorgestern mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der er unter anderem den Landtag aufgefordert hat, sich gegen den Umzug der BND-Abteilung nach Berlin auszusprechen. Diesem Appell kommen wir heute gemeinsam nach. Ich bin froh, dass wir das mit diesem fraktionsübergreifenden Antrag tun, Herr Möbius.