Protocol of the Session on August 30, 2006

Bitte, Herr Remmel.

Herr Minister, woran wäre ein Unterschied in der Durchsetzung und in der Praxis zwischen Bayern und NordrheinWestfalen festzumachen?

Das hängt schließlich mit der Rechtssprechung zusammen. Sie wissen, dass es bei uns in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Verwaltungsgerichtsurteile gibt. Gerade hat das Verwaltungsgericht in Aachen den

Sofortvollzug ausgesetzt. In dem Moment läuft ganz normal das justizielle Verfahren, und man muss abwarten, welches Ergebnis dabei herauskommt. In allen Fällen, in denen bekannt war, dass eine entsprechende Werbung da war, ist eingegriffen worden. Es ist nur eine Frage des Entscheidungsweges.

Was die Entwicklung darüber hinaus anbetrifft, erleben wir jetzt gewisse Unsicherheiten im Lottobereich, die auf die Entscheidungen der Kartellbehörde zurückzuführen sind. Sogar Herr Vesper hat es zugegeben: Auch die Europafestigkeit der Vorschriften ist noch nicht gegeben. – Wir befinden uns also an dieser Stelle noch in einem gewissen Prozess der Aufarbeitung.

Unabhängig davon wird der Staatsvertrag zur Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember ausgearbeitet. Das, was gewünscht ist, dass nämlich eine entsprechende Umsetzung der Beschlüsse MPK vorgenommen wird, passiert. Eines Antrages, uns dazu aufzufordern, bedarf es nicht. Selbstverständlich wird die Landesregierung den Landtag beteiligen, sobald ein neuer Staatsvertrag vorliegt, der dann den Parlamenten der Länder zur Beschlussfassung zugeleitet wird. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Wolf. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen deshalb über den Inhalt des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 14/2413 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen abgelehnt.

Ich rufe auf:

6 Keine Rundfunkgebühren auf Internet-PCs und Handys – Nordrhein-Westfalen tritt für eine Aussetzung der Regelung im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/2403

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Keymis von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Herr Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht lange zu dem Antrag sprechen, weil er sich sehr leicht erschließt. Wer in den letzten Wochen die Überschriften in verschiedenen Zeitungen zur Kenntnis genommen hat, weiß, warum die Grünen diesen Antrag stellen. Ich nenne zum Beispiel die Überschrift:

„CDU/CSU gegen Rundfunkgebühren für Internet-PCs“

„Südwest-SPD nennt GEZ-Gebühr für Computer mittelstandsfeindlich“

„Wirtschaftsverbände schlagen geräteunabhängige Fernsehgebühr vor“

„Bund der Steuerzahler kritisiert GEZ-Gebühr für Firmen“

„Handwerk protestiert gegen geplante Rundfunkgebühren“

Eine breite Front von Leuten hat also erkannt, dass im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Fehler steckt, deren Dramatik wir, die wir den Vertrag damals auch mit Ja beschieden haben, nicht vollends erkannt haben.

Für diejenigen, die hier gleich das Wort ergreifen wollen, ist es allerdings auch wichtig, dass wir schon damals auf das Problem hingewiesen haben. Ich habe meine Rede noch einmal nachgelesen. Ich sagte damals schon, dass ich große Probleme mit der Regelung bezüglich der PCGebühren haben. Wir hatten damals eigentlich grundlegende Probleme mit dem Umgang der KEF seitens der Ministerpräsidenten.

Es geht jetzt um die Frage der PC-Gebühren ab dem 1. Januar 2007. Die einzelnen Argumente sind im Antrag noch einmal aufgeführt. Wir sind mit Blick auf Handys und PCs der Meinung, dass es keinen Sinn macht, gerätegebundene Gebühren weiter voranzutreiben. Wir sind der Meinung, dass es künftig ein neues System geben muss. Das sagen wir Grünen schon lange. Bisher haben wir uns mit der Meinung aber nicht durchgesetzt.

Wir können im Landtag von Nordrhein-Westfalen aber heute einen Anfang machen und diesen Antrag gemeinsam beschließen. Deshalb haben wir auch eine direkte Abstimmung beantragt. Wir sollten gemeinsam ein Moratorium beschließen, da

mit es auch ab dem Jahr 2007 keine PC-Gebühr gibt. Nach einer weiteren Schlagzeile, die ich auch gerne zitiere:

„ARD: Nur geringe Mehreinnahmen durch Gebühr für Internet-PCs“,

dürfte das auch nicht der größte Schaden sein, den wir damit anrichten. Wir wären in der Lage, damit ein deutliches Zeichen nach dem Motto zu setzen: Die Politik hat das Problem erkannt, und sie lernt daraus.

In unserem Antrag steht noch einmal, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit allen anderen Landesregierungen Gedanken macht. Das ist wichtig. Es wird immer im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages verhandelt. Der zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag böte die Gelegenheit, eine technisch zeitgemäße Mediengebühr pro Haushalt beziehungsweise Betriebsstätte statt einer auf Geräten basierenden Gebühr zu entwickeln und das Thema der Rundfunkgebühr damit insgesamt in eine akzeptierte Mediengebühr umzuswitchen. Die Menschen wissen dann, dass die Nutzung der Rundfunkdienste mit einer solchen Gebühr insgesamt abgegolten ist.

Der Vorschlag der FDP-Fraktion des Bundestages, das Ganze über das Finanzamt einzuziehen, wird von uns abgelehnt. Da der Vorschlag aber nicht Gegenstand unseres Antrags ist, muss ich nicht näher darauf eingehen.

Ich bitte Sie, dem zuzustimmen, was wir vorgelegt haben. Es ist ein kurzer und schmerzloser Antrag, dem überall im Land breite Zustimmung entgegenschlägt. Hoffentlich ist es auch heute hier im Landtag der Fall. Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Keymis. – Als Nächster spricht Herr Dr. Brinkmeier für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich Konsens, dass wir bei dieser Debatte nicht über die Höhe der eingezogenen Gebühren sprechen. Darum geht es nicht. Das sollten wir vorab zu diesem Tagesordnungspunkt auf jeden Fall festhalten. Alle Dinge und Modelle, die wir hier behandeln, müssen etwa diese 7 Milliarden € ausmachen, die für diesen Bereich eingezogen werden. Es geht bei dieser Debatte einzig und allein um die Art der Gebührenerhebung. Alle Modelle müssen sich daran messen lassen, dass die Finanzie

rung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wirklich gesichert bleibt. Das vorab.

Klare Aussage seitens der CDU-Landtagsfraktion ist, dass das System der Rundfunkgebührenerhebung reformbedürftig ist. Die aktuelle Debatte über Rundfunkgebühren auf PCs oder anderen internettauglichen Geräten ist nur der jüngste, aber auch ein sehr markanter Anlass, um die Debatte über die Art der Erhebung wieder neu zu starten, die vor einigen Jahren abgebrochen wurde.

Herr Kollege Keymis hat eben schon gesagt, dass es viel Protest zu dieser Erhebung gibt, obwohl die Beschlusslage schon etwas älter ist. Das muss man anmerken. Der Protest kommt jetzt kurz vor Toresschluss. Dennoch sollte man sehr viel Verständnis für diejenigen aufbringen, die jetzt dagegen protestieren. Es ist schon ein Problem.

Es wird jetzt natürlich über die Höhe der Zahlen und über die Belastung gesprochen. Man kann es drehen und wenden wie man will. Entweder sind zusätzliche Kosten da, wie es zum Beispiel vonseiten des Handwerks oft gesagt wird. Dann hätte es auch einen volkswirtschaftlichen Effekt. Darüber muss man sprechen. Wenn es andererseits keine hohe Kosten sind, wie es Kollege Keymis zitiert hat, hat man auf jeden Fall wieder mehr Bürokratie. Wir bekommen von den Handwerkern und den kleinen Mittelständlern dazu sehr viele Rückmeldungen, dass es sich um eine zusätzliche Belastung handelt, die man sich nicht wünschen kann.

Zusätzlich sollten wir ausdrücklich die Problematik an den Hochschulen erwähnen. Das sage ich auch in meiner Eigenschaft als hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. In Sachsen-Anhalt wurden von den Gebühreneintreibern der GEZ erhebliche Zahlungsziele eingefordert. Das konnten wir in einigen Meldungen nachlesen. Das betrifft uns auch in NordrheinWestfalen. Allein aus hochschulpolitischen und forschungspolitischen Gründen kann das nicht unser Ziel sein. Auch wir sehen dort Handlungsbedarf.

Deutschland ist übrigens das einzige Land in Europa, in dem darüber nachgedacht wird, Gebühren auf internettaugliche PCs zu erheben.

Herr Kollege Keymis sagt, er hätte schon vor Jahren das darin liegende Problem benannt. Das darf nicht so verstanden werden, als ob er als einziger darüber nachgedacht hätte. Auch unser Ministerpräsident Jürgen Rüttgers sagte schon seinerzeit als Forschungsminister in einer aktuellen Debatte, er hätte deutliche Bauchschmerzen, wenn PCs

mit Rundfunkgebühren belegt würden. Er hat aber auch auf die rechtlichen Restriktionen hingewiesen und deutlich gemacht, welchen Bewegungsspielraum man in dieser Frage hat. Man sollte in der aktuellen Debatte auch nicht unerwähnt lassen, dass sich das natürlich mit dem Image der GEZ als „Schnüffel-GEZ“ vermischt. Das ist ein Image, bei dem wir alle ein gemeinsames Interesse haben müssen, dass dieses nicht ausgeweitet wird. Die GEZ bemüht sich sehr aktiv, zum Teil auch durch sehr pfiffige Maßnahmen und Werbung, dieses Image abzustreifen. Es ist aber schwierig. Wenn die Gebühreneintreiber bei Landwirten auf den Hof gehen und in die Mähdrescher steigen, um nachzusehen, ob dort ein Radiogerät ist, dann trägt das nicht zum Imagegewinn bei. Das ist eine Schwierigkeit. Wir müssen sehen, dass wir das Problem lösen.

(Beifall von der CDU)

Darum begrüßen wir ausdrücklich, dass bei der nächsten Tagung der Rundfunkkommission am 21. September dieses Thema wieder auf die Tagesordnung kommen wird. Es zeichnet sich dort – wir haben es in der Presse lesen können – eine mögliche Lösung ab, nämlich dass man gegebenenfalls eine Einigung dahin gehend erzielen könnte, dass man nicht die TV-Gebühr von etwa 17 €, sondern nur die Grundgebühr von rund 5 € erheben wird. Das ist eine Möglichkeit, um das zu lindern.

Vor dem Hintergrund kann man sagen, dass der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu spät kommt, zumal – das ist ein Grund, diesen abzulehnen – die Festlegung im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf ein Moratorium zu zwingend ist. Wenn man eine Lösung anstreben könnte, wie ich sie gerade genannt habe, wäre es eine Hilfe, wenn – das ist die Bedingung – man sie an die Beschlusslage koppelt, die abgebrochene Diskussion über die Neuordnung der Rundfunkgebührenerhebung wieder aufzunehmen. Das wäre sehr wichtig.

Die zweite Forderung im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen – das kann man sicherlich meinen Worten entnehmen – ist grundsätzlich okay. Wir hätten das in der Diskussion gerne nur etwas konkreter ausgestaltet. Zum Beispiel habe ich persönlich für das griechische Modell der Gebührenerhebung sehr viele Sympathien. Die machen das einfach mittels der Stromrechnung. Wer Strom hat, der zahlt auch Gebühren, übrigens 38 € pro Jahr. Darüber lässt sich sicherlich reden. Wer ein Ferienhaus hat, der hat eine zweite Stromrechnung und damit Pech gehabt. Der hat aber sicherlich auch einen zweiten Fernseher.

Das ist ein sehr einfaches System. Man muss prüfen, ob das umsetzbar ist. Aber wir möchten uns nicht auf ein Modell festlegen, das strikt haushaltsbezogen ist. Es gibt sicherlich auch andere Modelle. Ich finde, die Rundfunkkommission sollte das Feld offen haben, auch über andere Modelle nachzudenken. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Dr. Brinkmeier. – Für die SPD spricht nun der Kollege Eumann.