Protocol of the Session on June 24, 2009

Ich sage frank und frei, dass die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen bedauern, dass wir von der im Dezember letzten Jahres gefundenen Regelung jetzt schon wieder abweichen. Allerdings sind wir bereit, dem heutigen Vorschlag der Gesetzesänderung zuzustimmen, weil es Tradition in diesem Parlament ist, die Frage der Vergütung für uns alle in einem möglichst breiten Konsens zu entscheiden. Deswegen stimmen wir der gefundenen Lösung zu und werden empfehlen, am Freitag in der zweiten Lesung die Änderung nachzuvollziehen, unsere Änderung vorzunehmen und damit für dieses Jahr die Frage zu klären.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Biesenbach. – Für die SPD spricht nun die Kollegin Gödecke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zieht man einen Vergleich mit den anderen Parlamenten in Deutschland, so kann man mit Fug und Recht davon sprechen, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein einzigartiges und einmaliges Abgeordnetengesetz haben.

Unsere Regelungen zur Abgeordnetenentschädigung sind klar, für jeden nachvollziehbar und vorbildlich. Vor allem deshalb vorbildlich, weil seit Beginn dieser Legislaturperiode alle mandatsbedingten Ausgaben und die Altersversorgung von uns Abgeordneten selbst getragen werden. Das heißt, in Nordrhein-Westfalen gibt es keinerlei steuerfreie Pauschalen mehr. Damit sind in NordrheinWestfalen die Landtagsabgeordneten allen anderen Steuerbürgern gleichgestellt. Das ist zweifelsohne auch gut und richtig.

Gleichgestellt zu sein ist allerdings keine Einbahnstraße. Aus diesem Grund war und ist es genauso richtig, dass wir unser Gesetz weiterentwickelt haben und im letzten Jahr auch die Anpassung der Abgeordnetenbezüge dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich geregelt haben.

Wie wir alle wissen und mithilfe des § 15 des Gesetzes nachprüfen können, sollen die Bezüge jährlich nach einem klar definierten Index und nach vorheriger Behandlung hier im Plenum angepasst werden. Der Anpassungsbetrag setzt sich aus verschiedenen, objektiv nachvollziehbaren Faktoren der Einkommenssteigerung unterschiedlicher Berufsgruppen und der Veränderung der Lebenshaltungskosten zusammen und wird in einem Bericht der Präsidentin veröffentlicht.

Vor wenigen Tagen nun hat die Präsidentin zum ersten Mal dem Parlament einen Anpassungsbericht neuer Art vorgelegt. Aufgrund der Datenlage hat sie einen Anpassungsbetrag von 2,28 % oder 223 € vorgeschlagen. Folgt man diesem Bericht, so würden die Diäten zum 1. Juli dieses Jahres von 9.756 € auf 9.979 € steigen.

In meiner Fraktion sind alle Abgeordneten grundsätzlich sicher, dass es richtig ist, die Anpassung der eigenen Bezüge an die allgemeine Lohnentwicklung zu koppeln. Ebenso sind wir sicher, dass die vorgeschlagene Erhöhung vertretbar ist, da sie aus nachprüfbaren und objektiven Kriterien errechnet wird und keinesfalls irgendetwas mit Willkür oder Selbstbedienung zu tun hat.

Der Vorschlag, die Diäten um 2,28 % anzupassen, ist nicht etwa unanständig oder überbordend, sondern maßvoll und nachvollziehbar. Darin bestätigt uns letztlich auch der Bund der Steuerzahler, der gerade die Abgeordneten besonders kritisch ins Visier nimmt.

Aber – das ist das Wesen politischer Entscheidungen und Abwägungsprozesse – nicht alles, was richtig ist, kann, sollte oder darf zu jedem Zeitpunkt ohne Diskussion und erneute Bewertung 1:1 umgesetzt werden. Neben den Konsequenzen einer Entscheidung sind auch immer ihre Rahmenbedingungen zu sehen.

Aus diesem Grund hat es in meiner Fraktion eine intensive und differenzierte Diskussion über die Frage der Anpassung der Diäten, der Vorbildfunktion, die wir als Abgeordnete besitzen bzw. zugesprochen bekommen, und über die Realität auf dem Arbeitsmarkt um uns herum gegeben. Am Ende dieser Diskussion hat die SPD-Fraktion deshalb zwei Dinge entschieden:

erstens. im Hinblick auf unsere Abgeordnetenzahlung das Richtige zu tun und

zweitens. zugleich unsere besondere Rolle und die daraus erwachsende Verantwortung, dass wir selbst und niemand anderes über unsere Bezüge

entscheiden müssen, nicht aus dem Auge zu verlieren.

Gerade um die vorhandene öffentliche Akzeptanz für unser Abgeordnetenrecht einschließlich der Indexierungsregelung nicht zu beschädigen, schlagen wir daher vor, die Anpassung der Diäten nach den Kriterien des Gesetzes zu ermitteln und zu beschließen, die Anpassung selbst aber um ein halbes Jahr zu verschieben und die Erhöhung erst zum 1. Januar 2010 vorzunehmen.

Mit dieser Änderung, die als Gesetzentwurf von drei Fraktionen vorgeschlagen und sicherlich später mit einer noch größeren Mehrheit verabschiedet wird, sagen wir noch einmal ausdrücklich Ja zu der Veränderung aus dem letzten Jahr. Die Abgeordnetenbezüge bleiben über die Indexierung an die allgemeine Lohn- und Einkommenssteigerung gekoppelt. Wir erhalten die Möglichkeit, nachvollziehen zu können, was für die Bürgerinnen und Bürger bereits im jeweiligen Vorjahr Einkommensrealität geworden ist.

Gleichzeitig zeigen wir mit der heutigen Entscheidung, dass wir als Abgeordnete keinesfalls in einem Glaskasten sitzen und arbeiten, sondern die aktuelle Lebensrealität einschließlich der Ängste vor Arbeitslosigkeit, den von vielen bereits geleisteten Verzichten auf Einkommensanteile oder Einkommenssteigerungen, der Kurzarbeit mit all ihren Folgen oder sogar der Insolvenzen aus der Sicht der Menschen wahrnehmen.

Wir wissen um unsere politische Verantwortung als Landtagsabgeordnete und werden deshalb die Anpassung erst zum 1. Januar 2010 vornehmen. Das ist eine Entscheidung, die in unserer Fraktion von einer sehr großen Mehrheit getragen wird und für die ich noch einmal ganz intensiv werbe. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Frau Gödecke. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDPLandtagsfraktion unterstützt einstimmig den Vorschlag des Bundes der Steuerzahler, die Diätenerhöhung um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2010 zu verschieben. Deshalb freuen wir uns, dass eine entsprechende Antragsinitiative zustande gekommen ist.

(Zuruf von Gerd Stüttgen [SPD])

In Zeiten, in denen wir von den Beschäftigten bei Opel, Arcandor und an anderen Stellen in unserem Land zu Recht erwarten, dass man angesichts der Krise auch Verzicht übt, steht es uns gut an, bei der Verschuldungslage des Landes ein solches Zeichen

zu setzen. Insofern unterstützen wir den Antrag und begrüßen das gemeinsame Vorgehen von CDU, SPD und FDP in dieser Frage. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Witzel. – Herr Remmel spricht nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat eine der unangenehmsten Aufgaben, dass das Parlament, dass wir als Abgeordnete selber über unsere Bezüge befinden müssen. Das hat uns das Verfassungsgericht aufgegeben. Ich finde, auch die Debatte, die wir in den letzten Wochen in den Fraktionen, aber auch in der Öffentlichkeit geführt haben, hat gezeigt, dass es gut so ist, dass wir diese Diskussion selber führen müssen, auch wenn sie unangenehm ist.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine sehr transparente Diätenregelung, die bundesweit gelobt wird. Wir haben diese transparente Regelung im letzten Jahr durch eine sehr offene und transparente Berechnung von Anhebungen ergänzt. Dies wird von allen Mitgliedern meiner Fraktion nicht bestritten. Das Verfahren und seine Grundlagen werden ausdrücklich anerkannt, gelobt und sollen fortgeschrieben werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Allerdings gab es mit dem Ergebnis, dass wir heute diesen Gesetzentwurf haben, eine Debatte über die Frage, ob es trotz der Neuregelung im Dezember richtig ist, zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung vorzunehmen. Dabei waren die Abwägungen und Argumente auf beiden Seiten sehr ernsthaft. Ich gehe davon aus, dass diese Diskussion auch in den anderen Fraktionen so geführt worden ist.

Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass wir heute die Meinungen jenseits der Fraktionsgrenzen hätten austauschen können. Wir werden jedenfalls folgendermaßen verfahren: Ein großer Teil meiner Fraktion wird dem Gesetzentwurf aller Voraussicht nach zustimmen. Ein kleinerer Teil meiner Fraktion wird ihm mit Argumenten, die ich auch nachvollziehen kann, nicht zustimmen. Diese Argumente lauten:

Wir sind in einer Zeit, in der wir über die Wirtschafts- und Finanzkrise reden, in der die Arbeitslosigkeit zunimmt, in der es schwierig ist, öffentlich zu begründen, eine solche Erhöhung vorzunehmen. Es ist schwer zu begründen, den Abgeordneten Entschädigungen zu erhöhen, andererseits aber Gleiches beispielsweise nicht mit den Sätzen für Hartz IV bei Kindern zu tun. Diese Argumente sind sehr ernsthaft und haben in unserer Fraktion zu einer breiten Debatte geführt.

Andererseits muss man aber auch berücksichtigen, dass die jetzt für den 1. Januar 2010 vorgesehene Erhöhung die Gehaltsentwicklung orientiert am allgemeinen Durchschnitt der Bevölkerung des Jahres 2008 nachvollzieht. Es handelt sich also um eine um zwei Jahre nachgeschobene Entwicklung, die an anderer Stelle schon stattgefunden hat. Darüber hinaus würde ein genereller Verzicht, ein Aussetzen der Erhöhung, auch bedeuten, dass die Einzahlungen in das Versorgungswerk entsprechend geringer würden. Auch da muss es eine Anpassung an die Entwicklung geben, so jedenfalls der andere Teil der Argumentation, die an dieser Stelle sehr ernsthaft und richtig ist.

In der Gesamtabwägung kommt meine Fraktion also mehrheitlich zu der Auffassung, dem eingebrachten Gesetzentwurf zuzustimmen und die Anpassung zum 1. Januar 2010 vorzunehmen. Wir haben damit ein Zeichen gesetzt, für den Zeitraum eines halben Jahres auf eine Anpassung zu verzichten. Das ist ein deutlicher Schritt. Ich hoffe, dass er die entsprechende öffentliche Anerkennung findet. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Remmel. – Herr Abgeordneter Sagel.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich in diesem Fall einmal an die CDU-Fraktion, an Herrn Biesenbach. Herr Biesenbach, wenn Sie mit den hier vom Parlament selbst getroffenen Vereinbarungen nicht einverstanden sind, dann müssen Sie einfach noch einmal einen grundsätzlichen Vorschlag machen, damit das Thema erneut diskutiert wird. Das ist ganz einfach. Sie haben ja sogar eine Mehrheit. Es ist natürlich sinnvoll, wenn man das im Konsens macht – keine Frage –, wie das vor einigen Jahren passiert ist. Aber wie gesagt: Da gibt es einen ganz einfachen Weg. Das Problem ist in der Tat immer, wenn so etwas im Zusammenhang mit einer Diätenerhöhung aufkommt; denn das ist ohne Frage ein schwieriges Thema. Von daher ist das natürlich ein Problem. Aber es gibt die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen und da etwas zu ändern.

Fakt ist, der Landtag Nordrhein-Westfalen ist da einen Schritt weitergegangen bzw. hat vor ein paar Jahren überhaupt einen Schritt unternommen, was andere Parlamente eben nicht machen. Das ist die Realität, und dieser Realität müssen wir uns stellen.

Genauso müssen wir uns der Tatsache stellen, dass wir zurzeit in einer Wirtschaftskrise, in einer Finanzkrise leben und dass dieser Landeshaushalt mehr als desolat ist – mit ungeahnten Risiken, die wir überhaupt nicht einschätzen können. Wir als Abgeordnete stehen in der Verpflichtung, hier ein

ganz klares Zeichen zu geben. Wenn wir Massenentlastungen, Kurzarbeit und Lohndumping erleben, dann können wir uns nicht die Diäten erhöhen. Das ist meine Position. Deswegen werde ich diese Diätenerhöhung auch ablehnen. Ich habe einen entsprechenden Antrag eingebracht, der dann in der zweiten Lesung am Freitag auch zur Abstimmung steht. Sie können sich zu dieser Position verhalten, wie Sie wollen.

(Zuruf von der SPD: Die Erhöhung wird dann gespendet!)

Danke schön, Herr Sagel.

Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur Abstimmung.

Die Mitteilung nach § 15 des Abgeordnetengesetzes NRW ist als Unterrichtung mit Drucksache 14/9403 allen Abgeordneten zur Befassung zugegangen. Die Befassung ist erfolgt, was ich hiermit feststelle.

Wir stimmen nun über den Inhalt des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9471 ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Zur Überweisung!)

Nein. Es gibt keine Überweisung. Das ist schon die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer also mit dem Inhalt des Gesetzentwurfes Drucksache 14/9471 einverstanden ist, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Das sind zwei Nein-Stimmen. Wer enthält sich? – Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit ist dem Gesetzentwurf in erster Lesung zugestimmt. Die zweite Lesung ist für Freitag, den 26. Juni 2009, vorgesehen.

Wir kommen zu:

8 Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation zugewanderter Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden – Änderung des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8329