Protocol of the Session on February 12, 2009

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Ihnen ist es nie aufgefallen!)

Das ist ein billiger Vorwurf, den Sie uns machen.

Noch am 13.11.2008, Herr Stüttgen, hat die Berliner Koalition im Bund – am Ende des Jahres 2008 ebenfalls in Kenntnis von Datenskandalen, Frau Düker – es so beschlossen, wie es von der EU gekommen ist und wir es fortsetzen. Das heißt, wir setzen genau den Schutz um, der im Bund und in der EU vorgesehen ist, nicht mehr und auch nicht weniger.

(Zuruf von Holger Ellerbrock [FDP])

Insofern können wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Die Rede ist schon zu Ende. Vielen Dank, Herr Minister Wolf.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Holger El- lerbrock [FDP])

Herr Ellerbrock, klären Sie es in der Fraktion, dass Sie Ihre Zwischenfrage nicht mehr stellen konnten.

Wir sind am Ende der Debatte. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8557, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7895 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU und FDP. Wer

stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Empfehlung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

12 Austausch von Nachtspeicherheizungen zur Stützung des Bauhandwerks in der Wirtschaftskrise

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8548

Für die antragstellende Fraktion gebe ich Herrn Kollege Priggen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Austausch von Nachtspeicherheizungen zur Stützung des Bauhandwerks in der Wirtschaftskrise ist das Thema dieses Antrags, den wir nicht direkt abgestimmt, sondern überwiesen haben möchten.

Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Hessen sollen tatsächlich Bundesprogramme zur Gebäudesanierung durch originäre Landesmittel unterstützt werden.

Das Anliegen, das wir in diesem Antrag insgesamt vorbringen, ist, dass Nachtspeicherheizungen, von denen es in Nordrhein-Westfalen rund 450.000 gibt – darüber haben wir auch schon einmal diskutiert –, ausgetauscht werden; denn Nachtspeicherheizungen sind sowohl die ökologisch schädlichste als zunehmend auch die teuerste Art von Heizung.

Ich habe hier ein Papier mit den Preiserhöhungen von RWE zum 1. Oktober 2008 in der Hand. Eine Kilowattstunde kostet, wenn sie nachts geladen wird, inklusive Mehrwertsteuer 12,99 Cent, und wenn tagsüber zugeladen werden muss, kostet es 16,95 Cent. Das sind Preise, die um ein Mehrfaches über den Gaspreisen liegen, und sie sind deutlich höher als die bei anderen Heizungsarten. Die Preiserhöhungen in den letzten Jahren waren exorbitant.

Deswegen werden gerade für die Bewohner großer Mietwohnungsbestände im Ruhrgebiet – dort sind die Nachtspeicherheizungen sehr weit verbreitet – die Kostenbelastungen durch Nachtspeicherheizungen immer größer. Daher ist es vernünftig, diese Heizungen auszutauschen.

Auch die Bundesregierung hat an der Stelle eine vernünftige Vorgabe gemacht: Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung haben angekündigt, dass die 1,4 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland möglichst innerhalb von zehn Jahren ausgetauscht werden.

In Nordrhein-Westfalen sind es rund 450.000. Das hat mit der alten Philosophie „Kohle per Draht“ zu tun: In Essen gibt es 60.000, in Dortmund 40.000. Das sind die Größenordnungen. In der Regel handelt es sich um Mietwohnungsbestände. Aber vielfach sind es auch kleinere Wohneinheiten.

Wir wissen, dass das nicht alleine über die private Finanzierung zu machen ist. Einen Zuschuss von 40 % würde man brauchen, damit es sich halbwegs rechnet. Das ist die Größenordnung.

Wir wissen auch, dass das sehr viel Arbeitsaufwand ist. Die Frau Ministerin hat das in der letzten Plenardebatte angesprochen. Es ist vor allen Dingen Arbeit für Handwerker – für Heizungsbauer, für Maler, für Anstreicher, für Maurer –, denn damit ist ein relativ hoher Aufwand verbunden. Aber gerade das ist in einer Phase sinnvoll und notwendig, in der wir Ersatzarbeitsplätze und stabilisierte Arbeitsplätze im Bauhandwerk dringend gebrauchen könnten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen meinen wir, dass es ein sinnvolles Programm wäre, die unterstützenden Maßnahmen des Bundes hier aufzugreifen. Der Bund bietet im Moment über die KfW Kredite mit 1,4 % Zinsen an. Das ist ein guter Zinssatz. Wir meinen, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen analog zu dem, was die Hessen – CDU und FDP – jetzt machen, überlegen sollten, das aus Programmen des Landes additiv zu unterstützen.

Wir meinen auch, dass es sinnvoll ist, nicht, wie bei der Abwrackprämie, ein Strohfeuer anzuzünden, es also nur für ein Jahr zu machen, sondern ein Signal ins Land zu senden und zu sagen: Es gibt über alle Fraktionen im Landtag hinweg einen Konsens, dass es vernünftig ist, diese Maßnahme über mehrere Jahre durchzuführen – während der gesamten Laufzeit des Ziel-2-Programms oder sogar während eines Zeitraums von zehn Jahren –, damit sich auch diejenigen im Bauhandwerk und in der Bauindustrie, die Angebote machen könnten, darauf einstellen und wissen, dass das nicht nur ein Strohfeuer ist, das ein Jahr lang brennt.

Wenn man so vorgehen würde, wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, das im Rahmen eines Ziel-2Programms zu machen und Wettbewerbsbereiche, die die Frau Ministerin angestoßen hat, beizubehalten, aber nicht alles weiter in den Wettbewerb zu investieren, sondern Teile dieser Mittel dafür zu nutzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich bin auf die konkreten Vorschläge gespannt, die von den Regierungsfraktionen zu diesen Fragen kommen. Wir können im Ausschuss weiter darüber beraten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Fehring.

Herr Präsident ! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen ! Zunächst die Feststellung, Herr Priggen: Einen Austausch von Nachtspeicherheizungen vorzunehmen findet sicherlich unsere allgemeine Zustimmung. Allerdings sollten wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auch ohne Fördermittel durchgeführt werden, und das auch unabhängig von Krisenzeiten.

Zur Historie der Nachtspeicherheizungen möchte ich anmerken – auch Sie haben schon darauf hingewiesen –: Sie wurden in den 60er-Jahren entwickelt, um die Auslastung von schlecht regelbaren Kraftwerken und damit deren Wirkungsgrad zu erhöhen. Der Einbau dieser Wärmequelle wurde seinerzeit durch die EVUs finanziell unterstützt.

Mit Ihrem heutigen Antrag suggerieren Sie Haus- und Wohnungseigentümern, dass mittels staatlicher Anreize ein einfacher Wechsel zu anderen Energieträgern möglich sei. Sie übersehen dabei, welche Gesamtkosten auf die Umsteller zurollen. Häuser mit Nachtspeichergeräten verfügen teilweise zum Beispiel nicht mehr über funktionstüchtige Schornsteine. Es ist sicherlich keine originäre Aufgabe der Landesregierung, einen Milliardenbetrag – Sie haben 125 Millionen € mal zehn Jahre gerechnet – zugunsten einer kleinen Zahl von Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung zu stellen.

Bei einem Bestand von ca. 5,8 Millionen Wohnungen in NRW liegt der Anteil, der mit Nachtspeicherheizungen versehen ist, bei rund 5,3 %. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung der anderen? Welche finanziellen Hilfen haben diejenigen erhalten, die ihre alten Heizkessel gegen neue, effiziente GasBrennwertkessel ausgetauscht haben? Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger sind vom Land nicht bedacht worden und haben allenfalls von ihrem Gaslieferanten einen Zuschuss erhalten. Diejenigen, die sich für Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen entschieden haben, sind ebenfalls nicht so großzügig bedacht worden, wie Sie es, verehrte Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, nun für die Betreiber von Nachtspeicherheizungen fordern.

Ihr Anliegen als solches, Herr Priggen, findet durchaus meine Sympathie, denn die Bereitstellung von Heizungswärme mittels Nachtstrom ist nicht zukunftswürdig.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Ich gehe deshalb davon aus, dass wegen der prognostizierten kräftigen Strompreissteigerungen – wir möchten ja alle schnell wieder Wachstum haben – der Bestand an Nachtspeichergeräten ohnehin rückläufig sein wird, zumal die Stromproduzenten ihren nächtlichen Stromüberhang künftig nicht billigst andienen müssen, denn sie werden schon in

den nächsten Jahren ihre Abnehmer in der Elektromobilität finden – sprich: leistungsfähige Batterien nachts aufladen.

Mit dem Wegfall der Preiswürdigkeit des Nachtstroms verlieren die vorhandenen und häufig längst technisch überalterten Anlagen weiter an Zuspruch. Hier greifen die Regeln des Marktes. Es bedarf keiner zusätzlichen Nachtspeicher-Abwrackprämie durch das Land, zumal der Bund tätig ist. Sie verweisen in Ihrem Antrag selbst auf das Gebäudesanierungsprogramm des Bundes mit einem aktuellen Zinssatz von 1,4 %. Selbst auf dem freien Kapitalmarkt können Haus- oder Wohnungseigentümer zurzeit äußerst günstige Darlehen in Anspruch nehmen.

Hinzu kommt, dass mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung, die noch im laufenden Jahr in Kraft treten soll, vorgeschrieben wird, dass Nachtstromspeicherheizungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nicht mehr betrieben werden dürfen. Für den Gebäudebestand wird die neue Energieeinsparverordnung voraussichtlich eine Austauschpflicht vorschreiben. Demnach müssen vor dem 1. Januar 1990 gebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme bis zum 31. Dezember 2019 ausgetauscht werden.

Ferner plant das Bundesumweltministerium im Frühjahr/Sommer 2009 ein eigenes Förderprogramm speziell zur Förderung des Austausches von Nachtstromspeicherheizungen.

Die in dem Antrag geforderte Finanzierung über das Ziel-2-Programm ist abzulehnen. Denn mit den begrenzten Mitteln sollen bekanntlich innovative Technologien vorangetrieben werden und nicht marktübliche Produkte.

Fazit: Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen ist sinnvoll, mittel- und langfristig wirtschaftlich und bedarf aufgrund der bestehenden Förderung keiner zusätzlichen Landesmittel.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Fehring. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Stinka das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Sohn ist vergangenen Samstag als Geselle im Bereich Klima-, Heizung- und Sanitär losgesprochen worden.

(Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE])

Ich als Nichtfachmann habe mir einmal die Bücher angeguckt und bin ganz erstaunt, was die alles lernen müssen. Von Nachtspeicherheizung habe ich in diesen Büchern nicht mehr viel gelesen. Vor die

sem Hintergrund wird deutlich, dass wir uns auf andere Pfade begeben müssen.