Hubertus Fehring
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stinka, die von Ihnen vorgetragenen Argumente teile ich in der Form ausdrücklich nicht. Zum 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Kraft getreten. Es schreibt bei neuen Gebäuden den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor.
Für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Gesetz kommen verschiedene Techniken für den Einsatz erneuerbarer Energien – zum Beispiel thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen usw. – oder auch Ersatzmaßnahmen – zum Beispiel verstärkte Dämmung der Außenwand – in Betracht. Das Gesetz schreibt für jede Maßnahme konkrete Mindestwerte für die Anlagengröße, die Anlagenleistung oder Energieeinsparung vor. Sofern ein Mindestwert nicht erfüllt wird, ist dieser durch eine andere Maßnahem zu kompensieren. Es besteht daher eine enge fachliche Verflechtung zwischen dem EEWärmegesetz und der Energieeinsparverordnung.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf regelt unsere Landesregierung den Vollzug des Bundesgesetzes. Ich bin außerordentlich erfreut, dass Sie, verehrte Frau Ministerin Thoben, einen Entwurf vorgelegt haben, der – abweichend vom Bundesgesetz – die Überprüfung der Nachweise auf Sachkundige und nicht auf eine Behörde überträgt. Sachkundige im Sinne des Gesetzes sind Berechtigte für die Ausstellung von Energieausweisen, beispielsweise Architektinnen, Architekten, Bauingenieurinnen, Bauingenieure oder qualifizierte Handwerksbetriebe.
Wie Sie der Gesetzesbegründung entnehmen können, sind die Kriterien für den Nachweis nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zugleich ein wichtiger Bestandteil für den Energieausweis, der bei Neubauten als Bedarfsausweis von einem Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erstellt werden muss; die Frau Ministerin hat darauf schon hingewiesen. Die durch das Gesetz vorgesehene Verfahrensweise passt sich deshalb gut in die Verfahrensweise für die Erstellung eines Energieausweises ein.
Durch die Kopplung der Überprüfungsverfahren werden Synergieeffekte genutzt, da bei der Erstellung eines Energieeinsparverordnungsnachweises und bei der anschließenden Kontrolle der sachgerechten Bauausführung in Teilen die gleichen Kriterien berücksichtigt werden müssen. Mittels dieses Durchführungsgesetzes werden die Kommunen von den wesentlichen Teilen der Überprüfungsaufgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes entbunden, wie es bereits jetzt bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung der Fall ist.
Bei der Überprüfung liegt der Schwerpunkt bei der Nutzung von fester Biomasse – Stichworte: Holz, Holzpellets etc. –, die ca. 95 % der zu überprüfenden Fälle abdecken wird. Hier erfolgt die Vorlage der zu überprüfenden Abrechnungen der Brennstofflieferanten nur auf Verlangen der zuständigen Behörde. Bei flüssiger und gasförmiger Biomasse sind in den ersten fünf Betriebsjahren die Abrechnungen der Brennstofflieferanten der zuständigen Behörde einmal jährlich vorzulegen, danach wiederum nur auf Verlangen der Behörde.
Hinsichtlich möglicher Befreiungen ist zu sagen, dass die Nutzungspflicht in diesen Fällen bereits kraft Gesetzes entfällt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies können entgegenstehende öffentlich-rechtliche Pflichten oder technische Unmöglichkeit sein. Für Ausnahmen ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde erforderlich. Im Ergebnis ergibt sich aus der Überwachung ein sehr eng begrenzter und steuerbarer Arbeitsaufwand für die zuständige Behörde. Die Kommunen müssen auf dem Gebiet des Einsatzes von erneuerbaren Energien und des Energieverbrauchs keine umfangreichen Kapazitäten aufbauen. Wie bei der Umsetzung der Einsparverordnung können sich die Kommunen auf die wesentlichen hoheitlichen Aufgaben konzentrieren. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage unserer Kommunen ist diese Vorgehensweise zu begrüßen.
Im Übrigen wünsche ich mir, dass möglichst viele Hausbesitzer die Vorzüge und die Notwendigkeit der Wärmeerzeugung mittels erneuerbarer Energien erkennen. Das Marktanreizprogramm des Bundes ist dabei sicherlich hilfreich, ferner die Aktivitäten der Energieagentur sowie die zahlreichen
Fachverbände und innovativen Handwerksbetriebe, die ebenfalls in diesem Sinne unterwegs sind.
Abschließend stelle ich fest: Der Gesetzentwurf entspricht den Zielen der Ordnungspolitik des Landes NRW, wie sie in der Regierungserklärung vom 13. Juli 2005 dargelegt werden, wonach staatliche Aufgaben auf ihre Privatisierungsfähigkeit überprüft werden sollen.
Herr Präsident ! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen ! Zunächst die Feststellung, Herr Priggen: Einen Austausch von Nachtspeicherheizungen vorzunehmen findet sicherlich unsere allgemeine Zustimmung. Allerdings sollten wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auch ohne Fördermittel durchgeführt werden, und das auch unabhängig von Krisenzeiten.
Zur Historie der Nachtspeicherheizungen möchte ich anmerken – auch Sie haben schon darauf hingewiesen –: Sie wurden in den 60er-Jahren entwickelt, um die Auslastung von schlecht regelbaren Kraftwerken und damit deren Wirkungsgrad zu erhöhen. Der Einbau dieser Wärmequelle wurde seinerzeit durch die EVUs finanziell unterstützt.
Mit Ihrem heutigen Antrag suggerieren Sie Haus- und Wohnungseigentümern, dass mittels staatlicher Anreize ein einfacher Wechsel zu anderen Energieträgern möglich sei. Sie übersehen dabei, welche Gesamtkosten auf die Umsteller zurollen. Häuser mit Nachtspeichergeräten verfügen teilweise zum Beispiel nicht mehr über funktionstüchtige Schornsteine. Es ist sicherlich keine originäre Aufgabe der Landesregierung, einen Milliardenbetrag – Sie haben 125 Millionen € mal zehn Jahre gerechnet – zugunsten einer kleinen Zahl von Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung zu stellen.
Bei einem Bestand von ca. 5,8 Millionen Wohnungen in NRW liegt der Anteil, der mit Nachtspeicherheizungen versehen ist, bei rund 5,3 %. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung der anderen? Welche finanziellen Hilfen haben diejenigen erhalten, die ihre alten Heizkessel gegen neue, effiziente GasBrennwertkessel ausgetauscht haben? Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger sind vom Land nicht bedacht worden und haben allenfalls von ihrem Gaslieferanten einen Zuschuss erhalten. Diejenigen, die sich für Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen entschieden haben, sind ebenfalls nicht so großzügig bedacht worden, wie Sie es, verehrte Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, nun für die Betreiber von Nachtspeicherheizungen fordern.
Ihr Anliegen als solches, Herr Priggen, findet durchaus meine Sympathie, denn die Bereitstellung von Heizungswärme mittels Nachtstrom ist nicht zukunftswürdig.
Ich gehe deshalb davon aus, dass wegen der prognostizierten kräftigen Strompreissteigerungen – wir möchten ja alle schnell wieder Wachstum haben – der Bestand an Nachtspeichergeräten ohnehin rückläufig sein wird, zumal die Stromproduzenten ihren nächtlichen Stromüberhang künftig nicht billigst andienen müssen, denn sie werden schon in
den nächsten Jahren ihre Abnehmer in der Elektromobilität finden – sprich: leistungsfähige Batterien nachts aufladen.
Mit dem Wegfall der Preiswürdigkeit des Nachtstroms verlieren die vorhandenen und häufig längst technisch überalterten Anlagen weiter an Zuspruch. Hier greifen die Regeln des Marktes. Es bedarf keiner zusätzlichen Nachtspeicher-Abwrackprämie durch das Land, zumal der Bund tätig ist. Sie verweisen in Ihrem Antrag selbst auf das Gebäudesanierungsprogramm des Bundes mit einem aktuellen Zinssatz von 1,4 %. Selbst auf dem freien Kapitalmarkt können Haus- oder Wohnungseigentümer zurzeit äußerst günstige Darlehen in Anspruch nehmen.
Hinzu kommt, dass mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung, die noch im laufenden Jahr in Kraft treten soll, vorgeschrieben wird, dass Nachtstromspeicherheizungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nicht mehr betrieben werden dürfen. Für den Gebäudebestand wird die neue Energieeinsparverordnung voraussichtlich eine Austauschpflicht vorschreiben. Demnach müssen vor dem 1. Januar 1990 gebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme bis zum 31. Dezember 2019 ausgetauscht werden.
Ferner plant das Bundesumweltministerium im Frühjahr/Sommer 2009 ein eigenes Förderprogramm speziell zur Förderung des Austausches von Nachtstromspeicherheizungen.
Die in dem Antrag geforderte Finanzierung über das Ziel-2-Programm ist abzulehnen. Denn mit den begrenzten Mitteln sollen bekanntlich innovative Technologien vorangetrieben werden und nicht marktübliche Produkte.
Fazit: Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen ist sinnvoll, mittel- und langfristig wirtschaftlich und bedarf aufgrund der bestehenden Förderung keiner zusätzlichen Landesmittel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Antragsteller! Herr Eiskirch, ich habe Herrn Dr. Papke bisher nicht so verstanden, dass er gegen sinnvolles Repowering wäre. Sie müssen einmal in die Ausschussprotokolle hineinschauen.
Der Antrag in der vorliegenden Form ist natürlich sehr verwunderlich. Aber was soll es – das ist das Rollenspiel zwischen Regierung und Opposition. Inhaltlich haben Sie nämlich Ihre Positionen, wie schon erwähnt – Herr Lienenkämper hat das auch angedeutet –, aus dem Jahre 2006 wiederholt. Der Fehler ist auch noch darin: Der Anteil des Windstroms am Nettostromverbrauch liegt in Nordrhein-Westfalen nämlich bei 3,23 %. Das sind gut 60 % mehr, als Sie genannt haben. Das können Sie in der Drucksache nachschauen. Das möchte ich aber nicht weiter vertiefen.
Ich freue mich mit Ihnen darüber, dass der aus Windkraft erzeugte Strom seinen Platz im Energiemix gefunden hat. Ich spreche aber ganz deutlich von „Energiemix“. Unsere Haltung zu diesem Energieträger haben wir mit unseren Vorschlägen in den vergangenen Wochen dargelegt. Es wird Sie doch sicherlich positiv stimmen, dass sich unsere Positionen in gewisser Weise aufeinander zu bewegen. Auch vor zwei Jahren hatten wir – das lässt sich den besagten Protokollen entnehmen – eine große Übereinstimmung beim Ziel. Streitig war und ist der Weg dorthin, auf dem wir möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, Betroffene jedweder Art mitnehmen wollen.
Der von Ihnen immer gerne angeführte Winderlass hat doch zum einen die richtige, wichtige und wohltuende Wirkung, dass sich die Menschen heute nicht mehr wehrlos einer zu nah an die Wohnbebauung heranreichenden Anlage ausgeliefert sehen. Dazu hat Herr Dr. Papke ausreichend berichtet. Die früher zulässigen Abstände haben doch gerade die Akzeptanz in der Bevölkerung, die wir ja alle wollen und die Sie ja oft beschworen haben, nicht gefördert, sondern das Gegenteil war der Fall. Selbst der geschätzte Kollege Reiner Priggen hat diese Fehlleistung in den Diskussionen vor zwei Jahren bedauert. Er hat das vorhin in seinem Beitrag wiederholt.
Um nun das von uns allen befürwortete Repowering zu beschleunigen, bedarf es nicht einer Korrektur des Erlasses. Dieser lässt die technische Erneuerung ausdrücklich zu. Mehrere Vorredner haben darauf hingewiesen – der Minister ebenfalls –, dass das nach der Erlasslage möglich ist. Ich will das nicht zitieren. Ich erkenne hier also keine Behinderung.
Auch unser Umweltminister hat mit der Vorlage 14/1055 vom 23. April 2007 deutlich klargestellt, dass dem Austausch veralteter Windräder bei Einhaltung des emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nichts entgegensteht.
Frau Thoben hat am 20. September darüber berichtet, dass wir 47 % der Konzentrationszonen ohne Höhenbegrenzung haben.
Wenn wir heute sagen, die Entscheidung liege bei den Kommunen, dann ist das doch nur äußerst sinnvoll. Wir brauchen die Akzeptanz in der Bevölkerung für die sicherlich auch höheren Anlagen. Akzeptanz schaffen wir mit Hilfe der Kommunen am ehesten. Es nutzt doch nichts, Herr Eiskirch, wenn wir uns hier hinstellen und sagen, das Land gibt vor. Das muss vor Ort nachvollziehbar sein. Wir müssen die Menschen mitnehmen.
Das schaffen wir auf jeden Fall eher, wenn wir die Verantwortung in die Kommunen geben.
Ein anderer Aspekt ist noch gar nicht berücksichtigt worden. Warum werden nicht mehr so viele Anlagen wie in der Vergangenheit gebaut? – Sie haben in Ihrem Antrag aufgeführt, dass geeignete Standorte fehlen. Bei diesem Punkt sind wir uns sicherlich einig. Der wichtigste Grund ist heute Morgen aber noch nicht genannt worden: die verschlechterten ökonomischen Bedingungen für die Anlagenbetreiber. Die zwei gravierendsten Verschlechterungen möchte ich Ihnen nennen.
Der Bundesfinanzminister hat die bis 2005 geltende Steuererleichterung – sprich: Verlustzuweisungen – gestrichen. Warum haben wir denn in vielen schlechten Windkraftgebieten – mit „schlecht“ meine ich Gebiete, in denen zu wenig Wind ist –, wo Mühlen stehen, Abschreibungsmodelle? Die haben doch dazu geführt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht größer geworden ist, weil gut verdienende Bundesbürger auf dem flachen Land solche Mühlen errichtet haben, die natürlich nicht ökonomisch laufen konnten. Das gibt es nicht mehr. Die Verlustzuweisung liegt inzwischen bei 10 %.
Ebenfalls nicht erwähnt worden ist, dass die Anlagen inzwischen wegen der hohen Stahlpreise teurer geworden sind. Das rechnet sich doch gar nicht mehr. Daraus resultiert in erster Linie der Rückgang der Zahl der Anlagen.
Die wünschenswerte technische Erneuerung hin zu weniger, aber effizienteren Anlagen würde also nicht durch eine Veränderung des Erlasses befördert, sondern durch mögliche Maßnahmen des Finanzministers. Beispiel: Die Wiedereinführung
der degressiven AfA, die hat der Bundesfinanzminister zum 1. Januar 2008 gestrichen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wenn wir fördern wollen, sollten wir über diesen Punkt nachdenken.
Dieser Antrag greift in der Form zu kurz. Er berücksichtigt nicht die ökonomische Wirklichkeit und wird daher die erforderliche und vor allem notwendige Effizienzsteigerung nicht hervorbringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Priggen, der vorliegende Antrag, über den wir heute abschließend beraten und abstimmen werden, zeigt einmal mehr die unterschiedlichen Auffassungen über das Wie.
Energieeinsparung und Energieeffizienz sind unser gemeinsames Ziel. Wir verbinden mit diesem Ziel auch den Anspruch, dass bezahlbare Energie, die unsere Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt, für unsere Volkswirtschaft in ausreichendem
Maße zur Verfügung steht. Das gelingt unserer Auffassung nach am effektivsten durch einen breiten Energiemix, der natürlich Kohle und Kernkraft einbezieht.
Sie schreiben in Ihrem Antrag – ich zitiere –: „Die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz sind, genauso wie die Erkenntnis, sie erschließen zu müssen, vorhanden.“ Diesen Tatbestand erlebe ich genauso und erlebe weiter, dass sich unsere Mitbürger im Privaten, in der Wirtschaft und auch im öffentlichen Dienst längst erfolgreich als Energiesparer betätigen. Entsprechende Beratungsorganisationen wie zum Beispiel die Energieagentur, aber auch die Fachleute aus dem Handwerk stehen zur Verfügung.
Wenn Sie in Ihrem Antrag von fehlenden Anreizen zum Energiesparen sprechen, ist das ein bisschen weltfremd. Der Hauptansatz ist dauerhaft vorhanden, nämlich in den inzwischen stolzen Preisen für jedwede Art von Energie.
Ihre Kritik an der Energieproduktivität ist nicht sachgerecht. Unsere Industrie verbesserte ihre Energieausbeute zum Beispiel binnen zehn Jahren – von 1995 bis 2005 – um 12,5 %. Der jährliche Verbrauch primärer Energie ist zwar in der Zeit von 1991 bis 2006 nur um 1 % gesunken, gleichzeitig ist aber das Bruttoinlandsprodukt um 24 % gewachsen. Damit hat sich die Energieintensität – so bezeichnet man den nötigen Energieeinsatz, um eine bestimmte Produktionsleistung zu erzielen – hierzulande binnen 15 Jahren um ein Fünftel verringert. Es wird weniger klimaschädliches CO2 freigesetzt, und wir kommen unserer Verpflichtung zur Treibhausgasreduktion näher.
Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland damit eine Spitzenstellung bei der Energieeffektivität von Industrie und Bergbau ein. Je 1.000 $ Wertschöpfung wurden demnach bei uns im Jahr 2005 rund 98 kg Öleinheiten benötigt, ähnlich gut lagen Japan und Großbritannien mit jeweils 99 kg Öleinheiten. Industrie und Bergbau in den USA dagegen benötigen für die gleiche Wertschöpfung 152 Öleinheiten. In Polen sind es 278 und in Kanada sogar 301 Öleinheiten. Sie sehen: Wir sind gar nicht so wenig erfolgreich.
Im Antrag fordern Sie verstärkte Anstrengungen der Länder zum Einsatz von KWK-Anlagen. Hierzu werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt sicherlich noch einiges hören.
Im Rahmen der Initiative „NRW – Mein Haus spart“ zieht die Landesregierung über die EnergieAgentur NRW mit, damit die Gebäudesanierung erfolgreich umgesetzt wird. Allein im Jahre
2006 sind 1 Milliarde € für 62.000 Wohneinheiten bewilligt worden, wie Sie gerade auch schon vorgetragen haben.
Eine Novellierung der Energieverordnung wird im Bund derzeit erarbeitet. NRW ist an diesem Prozess beteiligt. Deshalb sollte zunächst die Novelle abgewartet werden.
Dass in Altbaubeständen eine gewisse Zurückhaltung geübt wird, trifft zu. Herr Priggen hat das ja eben sehr treffend dargestellt. Angesichts des Überangebots an Wohnraum in weiten Teilen unseres Landes können Vermieter seit Jahren allerdings kaum ausreichende Renditen erwirtschaften, sodass kapitalintensive Sanierungen lange Amortisationszeiten beanspruchen. Hier wären steuerliche Anreize der Bundesregierung hilfreich.
Der gerade angesprochene Stand-by-Betrieb geht uns alle an. Jeder kann an seiner Stelle dafür werben und auch darum kämpfen, dass die Menschen überzeugt werden. Ich bezweifle, dass man hier ordnungspolitisch aktiv werden muss.
Im Übrigen ist für diesen Bereich – genauso wie für die Verbrauchskennzeichnung der Elektrogeräte – der Bund zuständig.
Das gilt auch für den von Ihnen angeführten Verkehrssektor – einschließlich der Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen. Energie- und CO2-Einsparungen im Güter- und Personenverkehr, die Sie ebenfalls angesprochen haben, sind in Ballungsgebieten verhältnismäßig leicht auf der Schiene zu erreichen.
Es ist aber – da werden Sie mir zustimmen, Herr Priggen – wirtschaftlicher Unsinn und bewirkt keine CO2-Minderung, wenn in unseren ländlichen Räumen leere Züge fahren. Dort geht es nun einmal nicht anders; dort sind wir auf den Individualverkehr angewiesen. Das gilt dann auch für den Gütertransport.
Sie haben gesagt, dass wir die Megaliner auf keinen Fall zulassen sollten. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll ist, den Transport von leichten, sperrigen Gütern mit solchen Lkws zu gestatten – natürlich unter der Voraussetzung, dass die 40-t-Grenze nicht überschritten wird.
Die Befreiung des Luftverkehrs von den sonst üblichen Steuern ist natürlich kein Ruhmesblatt; da stimme ich mit Ihnen überein. Dies ist wenig geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit mit dem Verkehrsträger Bahn herzustellen. Hier ist aber auch wieder die Bundesregierung gefordert.
Meine Damen und Herren, der umfangreiche, detaillierte Antrag enthält durchaus begrüßenswerte Forderungen und Anregungen. Teilweise sind sie ohnehin schon von der Landesregierung aufgegriffen worden. Einige Punkte fallen auch nicht in die Zuständigkeit des Landes. Wirksamer Klimaschutz kann nicht durch ein Bundesland und auch nicht durch Deutschland allein, sondern nur durch eine weltweite völkerrechtliche Abmachung festgeschrieben werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die versöhnlichen Worte der Fraktionsvorsitzenden nehme ich gern auf. Ich denke, in meinen Ausführungen werden Sie einige Punkte wiederfinden, bei denen wir in der Tat gut zusammenarbeiten sollten.
Die Ankündigung der Ministerin Schavan, die Bundesregierung plane, ihre Klimapolitik mit der Einrichtung eines internationalen Spitzenforschungsinstituts zu stärken, begrüßen auch wir ausdrücklich. Nordrhein-Westfalen ist schließlich das Energieland Nummer eins. Das gilt sowohl für die ansässigen Energiekonzerne als auch für die dichte Hochschullandschaft und die zahlreichen Energieforschungseinrichtungen. Das Wuppertal Institut oder das Forschungszentrum Jülich zeigen, dass Energie- und Klimaforschung hier bereits mit international renommierten Instituten vertreten ist. Wir sind bestrebt, dies weiter auszubauen. Ein solches Institut in Nordrhein-Westfalen wäre dabei ein großer Gewinn.
Ich sehe keinen Dissens in der Sache zwischen Regierung und Opposition. Liebe Frau Löhrmann, es ist allerdings keine Gefahr im Verzug, und somit ist auch keine Notwendigkeit für einen Eilantrag gegeben. Sie haben eben schon darauf hingewiesen, wie wir auch verfahren könnten. Lassen Sie uns gründlich, aber dennoch mit der gebotenen Zielstrebigkeit die Planungen der Bundesregierung begleiten und befördern.
Die Aussagen in den Anhörungen der Enquetekommission I – Energie – am vergangenen Freitag, lieber Kollege Priggen, sind nicht auf steinigen Boden gefallen. Auch hier hat sich gezeigt, dass in einigen Feldern, um im Bild zu bleiben, erheblicher Forschungsbedarf besteht.
Ein Institut, welches im Bereich von klimafreundlicher Spitzentechnologie forscht und moderne Energiesysteme entwickelt, könnte eine gute Weiterentwicklung eines bereits bestehenden nordrhein-westfälischen Clusters sein. Eine Gasttätigkeit von Spitzenforschern, wie angedacht auch mit Nobelpreisträgern, würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Der Eilantrag greift hier vielleicht etwas kurz, weil wir uns bisher über finanzielle Auswirkungen noch nicht unterhalten haben. Dass eine Ansiedlung wünschenswert ist, ist dabei völlig unstrittig. Die Pläne der Bundesregierung sind jedoch noch nicht so weit fortgeschritten. In den nächsten Monaten wird von Wissenschaftlern ein erstes Konzept für die Errichtung des Forschungsinstituts entwickelt.
Erst nach Erstellung dieser wissenschaftlichen Expertise ist es sinnvoll, sich Gedanken über die Organisation und Finanzierung zu machen. Bis dahin ist noch völlig offen, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen soll. Auf dieser Basis soll dann eine endgültige Entscheidung getroffen werden.
Zurzeit ist leider noch nicht einmal klar, wie ein solches Institut zu organisieren ist, ob an einer Universität oder beispielsweise als Max-PlanckInstitut, vergleichbar mit dem Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg. Die Politik sollte sich möglichst nicht in solche Planungen der Wissenschaftler einmischen.
Es gilt für uns also, zunächst die genauen Pläne der Bundesregierung abzuwarten. Wenn diese dann vorliegen, werden wir handeln. Dies betrifft sowohl den konkreten Standort wie auch die Finanzierung. Der von uns vorgelegte Entschließungsantrag greift die Planungen der Bundesregierung auf. Ich wünsche mir, dass wir hier auch
in Ihrem Sinne, Frau Löhrmann, zu einer breiten Zustimmung kommen.
Sehr geehrter Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, dieses emotionale Thema noch einmal sachlich zu beleuchten, Herr Remmel.
Wie in zahlreichen Anträgen und Debatten zuvor wenden sich die Grünen auch in dieser Aktuellen Stunde mal wieder ihrem Lieblingsthema zu, den Klimaschutzzielen. Dabei werden wie selbstverständlich die Initiativen der Landesregierung in diesem Bereich als nicht ausreichend kritisiert. Die Grünen suggerieren: Nordrhein-Westfalen könne praktisch im Alleingang das Weltklima retten.
Luft kennt jedoch keine Grenzen und erfordert daher weltweite Kooperation und gemeinschaftliches Handeln zur Begrenzung der negativen Einflüsse. Dieses können weder Nordrhein-Westfalen noch die Bundesrepublik allein erreichen. Auf die Bundesrepublik entfallen 20 % der Einwohner und ein Viertel der Emissionen in der Europäischen Union. Dennoch haben wir uns verpflichtet, 75 % der europäischen Reduktionsverpflichtungen zu übernehmen, Herr Remmel. 75 % der europäischen Reduktion übernehmen wir. Hier wird deutlich, dass wir entgegen Ihren Behauptungen Vorreiter auf diesem Gebiet sind. Auch der seit kurzem in den USA eingetretene Sinneswandel gibt Anlass zur Hoffnung, dass ein Kioto-PlusAbkommen möglich sein könnte.
Nachdem man sich in der Vergangenheit immer gegen ambitionierte Klimaschutzziele gewehrt hat, wurden jetzt endlich das Potential und auch die Notwendigkeit erkannt. Leitziel des Konzeptes von Sigmar Gabriel ist die Reduktion der CO2Emissionen bis zum Jahre 2020 um 40 % gegenüber 1990. Meine Kollegin Frau Fasse hat das Zahlenmaterial schon ausreichend vorgetragen.
Die Landesregierung hat diese Forderung bereits vor der Veröffentlichung des Bundeskonzeptes aufgegriffen. Die vorgelegten Energiekonzepte zu erneuerbaren Energien, Biomasse, Energiefor
schung und Energieeffizienz sind ein Schritt in die richtige Richtung. Beispielsweise im Konzept für Energieforschung wird deutlich, dass die angestrebten Ziele nur durch die Verdopplung der Energieproduktion bis 2020 gegenüber 1990 erreicht werden können. Dazu ist ein grundlegender Technologie- und Strukturwandel in der Energiewirtschaft nötig.
Für die Energieforschung bedeutet das eine sehr viel stärkere Herausforderung. Mittelfristig muss es zu einer deutlichen Steigerung in der Umsetzung der Forschungsergebnisse kommen. Dazu gehören die Verbesserung von Speichersystemen, die Entwicklung CO2-armer Kraftwerkstechnik im fossilen Bereich und auch die Wasserstoffforschung. Langfristig gehört dazu auch eine Ausweitung der Grundlagenforschung, auch wenn klar ist, dass die konkrete Umsetzung solcher Erkenntnisse einen sehr viel längeren Prozess erfordert.
Die Grünen verkennen, wie auch in dieser Aktuellen Stunde wieder deutlich wurde, die energiewirtschaftlichen Realitäten. Es ist utopisch zu glauben, in den nächsten 20 Jahren auf Kohle und Kernenergie verzichten zu können. Dies ist allen, die sich mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen, auch klar. Wir können leider die benötigte Energie durch die erneuerbaren Energien allein nicht zur Verfügung stellen – in NRW nicht und in der gesamten Bundesrepublik ebenfalls nicht.
Windträchtige Standorte sind nicht mehr vorhanden. Die Aufrüstung vorhandener Windkraftanlagen schreitet aus betriebswirtschaftlichen Gründen – und sicherlich auch aus planungsrechtlichen Gründen; darauf hat Herr Minister Uhlenberg schon hingewiesen – nur allmählich voran. Die Offshore-Technik einschließlich der stromabführenden Leitungstrassen lässt ebenfalls auf sich warten.
Für das universell einsetzbare Biogas, das erfreulicherweise ein weiteres Standbein für unsere Landwirte darstellt, kann in NRW allerdings nur auf ca. 250.000 Hektar zurückgegriffen werden. Wie Sie wissen, haben wir in der Bundesrepublik Deutschland rund 12 Millionen Hektar Ackerfläche. 30 % davon kann man für erneuerbare Energien einplanen; das ist betriebswirtschaftlich und ackerbaulich in Ordnung. Somit wird das leider nie ausreichen.
Herr Eiskirch, im Übrigen freue ich mich darauf, dass unsere Betriebe – sprich: Stahlproduzenten, Anlagenbauer und auch Landwirte – hier ihre Chancen nutzen. Allerdings ist mir auch bewusst,
dass wir mittelfristig am bewährten Energiemix festhalten müssen.
Herr Remmel, von daher bin ich gespannt auf Ihre künftigen Antworten dazu, wie der von Ihnen immer wieder geforderte Umbau der Energieversorgung innerhalb der nächsten 13 Jahre erfolgen soll, ohne dabei Zigtausende Arbeitsplätze in unserem Land zu gefährden.
Sie verschweigen nämlich oft die Kosten, die durch den von Ihnen geforderten grundlegenden Wechsel entstehen. Diese Kosten – das verschweigen Sie ebenfalls – müssen in letzter Konsequenz von Verbrauchern und Industrie übernommen werden. Allein der Umbau der Struktur der Übertragungsnetze, die von einer zentralen auf eine dezentrale Einspeisung umgerüstet werden müssten, um erneuerbare Quellen besser nutzen zu können, stellt ein Milliardenprojekt dar, das nicht kurzfristig realisiert werden kann.
Wir alle haben ein Interesse daran und tragen Verantwortung, gemeinsam an dem Ziel eines weiteren wirksamen Kündigungsschutzes zu arbeiten. Dieser Herausforderung werden wir gerecht werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Noch einmal zu dem Bereich Agrar: Er ist naturgemäß der größte Brocken an den Zahlungen. Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen, der Kollege Ellerbrock ebenfalls, aber aller guten Dinge sind drei. Vielleicht hilft das auch, zur Erhellung beizutragen – vor allen Dingen bei Frau Gödecke, die diesen Antrag zur Aktuellen Stunde gestellt hat.
Den landwirtschaftlichen Betrieben in den fünf Regierungsbezirken unseres Landes sind in dem Zeitraum von 2000 bis 2006 – also in sieben Jahren – aus den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft 2,25 Milliarden € als Ausgleich für die Absenkung der Produktpreise gezahlt worden. Mit den in dieser Aufstellung nicht zuteilbaren, überregionalen Mitteln erreicht die erste Säule insgesamt 2,96 Milliarden €. Hinzu
kommen noch die 282 Millionen € aus der zweiten Säule. Hierin inbegriffen ist die Entwicklung des ländlichen Raumes. Von diesen Mitteln werden aber nur circa 20 % nicht an die Landwirtschaft weitergereicht, z. B. für Dorferneuerungen und ähnliche Maßnahmen.
Die Ausgleichszahlungen der ersten Säule und die Finanzmittel aus der zweiten Säule – hiermit werden zusätzliche Maßnahmen der Landwirte honoriert, wie der ökologische Landbau etc. – ergeben nach dem vorliegenden Papier für den abgelaufenen Zeitraum rund 3,241 Milliarden €. Die Zahl für sich betrachtet weckt natürlich Begehrlichkeiten.
Aber weshalb wurden den Landwirten diese Zahlungen gewährt? – Erinnern Sie sich bitte an den Beginn der 90er Jahre. Damals wurden die EUGarantiepreise schrittweise abgesenkt und den landwirtschaftlichen Betrieben Ausgleichszahlungen zugestanden, die allerdings auch damals nur 60 % der Verluste ausgeglichen haben. Ein voller Ausgleich war nicht gewollt, um den Strukturwandel – sprich die Hofaufgabe – zu beschleunigen.
Die gewollten Ergebnisse dieser EU-Agrarpolitik haben sich inzwischen eingestellt. Die Gesamtausgaben der EU für den Agrarsektor sind deutlich zurückgegangen: von früher 75 % der gesamten EU-Mittel auf inzwischen 47 %. Der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten liegt inzwischen unter 2 %. Der Bundesbürger – die Zahlen werden Sie auch kennen – gibt inzwischen im Durchschnitt nur noch 12,4 % für Nahrungsmittel aus. Er behält also einen immer größeren Anteil seines Einkommens für Urlaub, Auto etc. In diesem Zusammenhang ist vielleicht ganz interessant, dass die Kosten für ein Auto inzwischen höher liegen als die Kosten für den Lebensmittelbereich.
Die EU-Mittel für den Agrarbereich sind also in Wirklichkeit Subventionen an den Verbraucher und tragen zudem dazu bei, dass Landwirte eine flächendeckende Pflanzenproduktion in NRW und in Deutschland aufrechterhalten können.
Schauen Sie sich doch einmal die Rentabilitätsberechnungen im Getreidebau an. Selbst wenn auf günstigen Ackerbaustandorten Höchsterträge von 100 Doppelzentnern erreicht werden, kann bei Erzeugerpreisen von 11 € je Dezitonne und Pachtpreisen von 600 € pro Hektar kein nachhaltiger Gewinn erzielt werden. Die derzeitige Situation, dass aufgrund der weltweiten Verknappung endlich ein auskömmlicher Preis erzielt werden kann, ist eine Ausnahme, worüber wir uns freuen.
Wenn Ihnen also an einer flächendeckenden Bewirtschaftung gelegen ist, wenn Sie möchten, dass unsere Kulturlandschaft auch in schlechteren Lagen erhalten werden soll, dann wird dies nicht ohne Transferleistungen möglich sein. Frühere Landesregierungen – namentlich Herr Matthiesen – haben diesen Sachverhalt erfreulicherweise seinerzeit ebenfalls erkannt.
Nun, Frau Gödecke, zu Ihrer Veröffentlichung eines Berichts der „Welt“ vom 22. März 2007 – Herr Kollege Ellerbrock hat ebenfalls schon darauf hingewiesen –: Welches Zeugnis stellen Sie damit, wenn Sie diese Meldung wirklich für zutreffend halten, der Agrarverwaltung, die Ihnen bis vor 22 Monaten unterstand, aus? – Sie beleidigen hunderte von Staatsdienern und die betroffenen Landwirte.
Haben Sie sich überhaupt einmal sachkundig gemacht? Ist Ihnen bekannt, dass eine fehlende Ohrmarke bei einem Tier schon als unkorrekt gilt? – Schauen Sie sich doch einmal die Praxis an! Dieser Bericht aus der „Welt“ ist eine falsche Darstellung des Jahresberichts zum Haushalt 2005 des Europäischen Rechnungshofs, der bereits im September des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde.
Dort wird auf Seite 83 das Kontrollergebnis zusammenfassend mit folgender Aussage beschrieben:
„Bei den Kontrollen der EU-Mitgliedstaaten wurde eine Fehlerquote von 2,1 % der Flächen ermittelt. In Deutschland waren nur Anträge für 0,6 % der beantragten Flächen fehlerhaft. Jedes Jahr werden zudem in NRW 5 % der Betriebe nach dem Zufallsprinzip geprüft. Kleinste Abweichungen im Ar-Bereich gelten als unkorrekt und werden durch Abzüge geahndet.“
Ihre im Antrag gestellte Frage, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dieser neuen Informationslage zieht, bezieht sich also auf eine Falschmeldung und dürfte sich erledigt haben.
Über die künftigen Verteilmechanismen werden wir bestimmt noch erhellende Debatten führen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wollen Bündnis 90/Die Grünen mit diesem Antrag, wollen Sie, Herr Remmel, den deutschen Bauern helfen oder geht es Ihnen in Wirklichkeit nur um Aktionismus? Gilt Ihr Interesse wirklich den Bioerzeugern, sprich den Bäuerinnen und Bauern, oder haben Sie vornehmlich die Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinn, die nun wegen des knappen Angebotes tiefer in die Tasche greifen müssen? Weshalb dieser überflüssige Antrag?
Freuen Sie sich doch einfach mit den Landwirten über die derzeitige Marktsituation! Freuen Sie sich darüber, dass die Biobauern im Getreidesektor – das gilt übrigens auch für den konventionellen Bereich – endlich wieder einen Euro verdienen! Leider profitieren die Milcherzeuger nicht von boomenden Märkten, weder die konventionellen noch die ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Warum das so ist, wird Ihnen bekannt sein.
Sie beschreiben in Ihrem Antrag korrekt die Zunahme des Biolebensmittelmarktes in Deutschland. Als Biogetreideerzeuger freue ich mich mit meinen Kollegen darüber und genieße es, dass endlich einmal wieder ein Verkäufermarkt besteht. Das hört Herr Remmel gar nicht gerne. Er hat es lieber, wenn die Märkte gesättigt sind, damit die Erzeuger am Ende wieder die Dummen sind. Leider!
Marktteilnehmer sind Sie ja noch nie gewesen. Sie haben das ja immer nur als Theoretiker betrachtet.
Als langjähriger Marktteilnehmer hätten Sie auch auf die Risiken einer Boom-Phase hinweisen sollen. Herr Remmel, haben Sie schon vergessen, wohin es führt, wenn die Politik ins Marktgesche
hen eingreift? Unterhalten Sie sich doch einmal mit enttäuschten Bäuerinnen und Bauern, die auf dem Höhepunkt der BSE-Krise, angelockt durch Ökoträumer, falsche Propheten und zu hohe Umstellungsprämien, ihre Betriebe umgestellt haben und drei Jahre später überfette Mastschweine oder Milch konventionell vermarkten mussten. Ich kenne die Betriebe. Ich weiß, wie es denen heute geht. Spätestens hier wird deutlich, wem Sie in Wirklichkeit helfen wollen. Gesättigte Märkte haben uns Erzeugern zu keiner Zeit Freude bereitet, allerdings dazu geführt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher immer weniger Geld für Nahrungsmittel aufwenden müssen.
Ihre Behauptung, dass der Bio-Boom an NRW, an der deutschen Landwirtschaft vorbeigeht, ist falsch und beweist einmal mehr, dass Ihnen offensichtlich einfache wirtschaftliche Zusammenhänge fehlen. Unstrittig dürfte doch sein, dass alle NRW-Ökobauern vom derzeitigen Boom profitieren. Insofern ist der Titel Ihres Antrages eine echte Fehlmeldung und Irreführung.
Ihre Behauptung, die Landesregierung vernachlässige die Ökobranche, ist der nächste Unsinn. Woher nehmen Sie überhaupt die Legitimation dazu? Wir Biobauern freuen uns, dass wir inzwischen aus eigener Kraft ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften und der Staatstransfer nebensächlich wird. Derjenige, der seinen Betrieb aufgrund der staatlichen Prämien umstellt, ist schlecht beraten und wird schnell zum Enttäuschten, wenn die Realität des Marktes ihn einholt.
Minister Uhlenberg hat mit dem ab 2007 geltenden Ökolandbauprogramm eine kluge Entscheidung getroffen. Umstellungswillige Bäuerinnen und Bauern werden nicht durch Prämien verführt, sondern ihre Entscheidung an den realen Marktmöglichkeiten für ihren Betrieb ausrichten, und das ist gut so. Ein verhaltenes Wachstum auf der Angebotsseite ist genau richtig und für uns Erzeuger mittel- und langfristig eine gesunde Entwicklung.
Die augenblicklich starke Verknappung der Bioware hat übrigens nur bedingt etwas mit der fehlenden Anbaufläche zu tun. Die Hauptursache liegt in der europaweiten geringeren Erntemenge, bedingt durch die Trockenschäden im vergangenen Jahr. Ein Mehr oder Weniger an ökologischer Fläche oder Tierhaltung in NRW oder Deutschland ist gerade für die ins Ökosortiment eingestiegenen Discounter überhaupt nicht entscheidend. Für die Einkäufer der Discounter ist Europa die Einkaufsplattform. Wer als Biobetrieb, Herr Remmel, von diesen Herren abhängig wird, ist ohnehin
nur zu bedauern und wahrscheinlich in der Tat auf hohen Staatstransfer angewiesen.
Nun noch ein Wort zu den Mittelkürzungen bei den ökologischen Verbänden, Kürzungen, die übrigens in den anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen, schon vor zehn Jahren von der damaligen rot-grünen Landesregierung vorgenommen wurden. Die von den früheren NRWLandesregierungen gewährten höheren Finanzmittel haben – das will ich gerne bestätigen – ihren Zweck erfüllt. Die Hilfe zur Selbsthilfe war erfolgreich. Das Kind „ökologischer Anbau“ ist inzwischen erwachsen und kann alleine gehen.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihren überflüssigen Antrag zurückziehen und den Ökoanbau den Profis überlassen. Die können das inzwischen gut, und zwar ohne zusätzliche staatliche Eingriffe.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es gelungen ist, in einem gemeinsamen Antrag der Koalition mit Ihnen, Herr Römer, beziehungsweise der SPD diesen Weg zu beschreiten. Es ist wichtig, dass wir für die neue Handelsperiode von 2008 bis 2012 die Bedeutung für NordrheinWestfalen – Sie haben es ja auch betont – gemeinsam herausstellen. Wir sind sowohl auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene ein Schwergewicht im Emissionshandel. Wir können auf diese Weise ein Zeichen für das Energieland Nordrhein-Westfalen setzen.
In der ersten Handelsperiode des nationalen Allokationsplans von 2005 bis 2007 ist deutlich geworden, dass die Ausgestaltung unter einer Vielzahl von Detailregelungen leidet, was insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor erhebliche Probleme stellt. Diese Anlagen, die weniger als 25.000 t CO2 emittieren, machen in NordrheinWestfalen über 50 % des Bestandes aus. Hier werden sowohl den Unternehmen als auch den Verwaltungen erhebliche Kosten zugemutet.
Mit dem nun von der Bundesregierung vorgestellten Entwurf des NAP II bietet sich hingegen die Möglichkeit, den Anforderungen unseres Industriestandorts Nordrhein-Westfalen mehr zu entsprechen. Gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen korrigiert, zunehmend Anreize für die Modernisierung des Kraftwerkparks gesetzt sowie die Planungs- und Investitionssicherheit erhöht. Außerdem dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Strompreis auftreten.
Jüngst hat auch die Europäische Kommission von einem Wendepunkt einer wirksamen Klimapolitik gesprochen und das Handelssystem als das marktwirtschaftliche Instrument par excellence bezeichnet, als eine effiziente marktwirtschaftliche Lösung zur Realisierung von Klimaschutzzielen.
Die Zahlen aus allen 25 EU-Staaten bestätigen dies. Obwohl aufgrund von höheren Produktionsprognosen mehr Zertifikate im Markt sind als nö
tig, kann man erste Maßnahmen zur Effizienzerhöhung erkennen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung bei der nächsten Handelsperiode noch wesentlich deutlicher fortsetzen wird.
Nun zum Entschließungsantrag der Grünen! Sie betonen die Ungleichbehandlung von Gaskraftwerken aufgrund der unterschiedlichen Zuteilung von Volllaststunden pro Jahr beziehungsweise der Zuteilung der entsprechenden Emissionsrechte. Herr Römer hat sehr ausführlich darauf hingewiesen.
Gleichzeitig müsste jedoch auch klar sein, dass Gaskraftwerke vor allem für die Spitzenlast geeignet sind. Die anderen Kraftwerkstypen wie Braunkohle- und Steinkohle- oder auch Kernkraftwerke können aufgrund ihrer Trägheit beim Anfahren nur im Bereich der Grund- und Mittellast genutzt werden. Insbesondere Gaskraftwerke sind also flexibel genug, um diese Anpassungen bei schwankender Nachfrage abzufedern.
Wenn Sie nun die unterschiedliche Zuteilung von Betriebsstunden kritisieren, dann müssten Sie auch bemängeln, dass Gaskraftwerke ab einem Wirkungsgrad von 57,5 % von der Gassteuer befreit sind. Hinzu kommt, dass wir uns davor hüten müssen, aufgrund von Klimaschutzzielen für die künftige Entwicklung ausschließlich auf Gaskraftwerke zu setzen. Wir würden hierbei die Abhängigkeiten vom Gas weiter erhöhen, auch wenn dies in puncto Klimaschutz vorteilhaft wäre. Dies gilt im Übrigen nicht nur für ausländische Investoren, sondern ebenso für die in Deutschland etablierten Kraftwerksbetreiber, die Ersatz- oder Neuanlagen in Betrieb nehmen.
Aufgrund der heute anzunehmenden Marktentwicklung haben Erdgaskraftwerke kein Potenzial, Steinkohlekraftwerke zu ersetzen. Die Forderung nach höheren Auslastungsfaktoren für diese Kraftwerke, wie sie in Ihrem Antrag gestellt wird, würde daher eine Subventionierung dieser Kraftwerke durch den CO2-Handel bedeuten. Es ist bei den aktuellen und künftig zu erwartenden Gaspreisen nicht davon auszugehen, dass die Betreiber über 3.000 bis 3.500 Stunden hinausgehen. Daher sind hier vor allem Mitnahmeeffekte zu erwarten; denn die so ungenutzten Zertifikate könnten dann ja veräußert werden. Gleichzeitig fehlen an anderer Stelle Zertifikate, was zu höheren CO2-Vermeidungskosten führen wird. Daher lehnen wir Ihre Entschließung aufgrund zusätzlicher volkswirtschaftlicher Belastungen durch Fehlallokationen ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Priggen! Inhaltlich sind wir gar nicht ganz weit auseinander. Sie haben es zum Schluss selbst gesagt: Nordrhein-Westfalen hat keine Küsten. Damit wollen wir aber nicht alles abbügeln. Unser generelles Thema ist: Wir müssen uns nicht in die Wirtschaft einmischen. Das wollen wir den an der Wirtschaft aktiv beteiligten Unternehmen überlassen.
Der vorgelegte Antrag gibt uns wieder die Gelegenheit, auf die Probleme der Energieversorgung bzw. die dadurch ausgelösten Probleme hinzuweisen.
Sie weisen zu Recht auf die Gasversorgungsunsicherheit durch Pipelines aus Russland – siehe Gazprom – oder aus Krisengebieten hin. Sie geben uns auch die Gelegenheit, das Thema Energie auf der Tagesordnung zu halten. Denn wir können und dürfen die Energieart nicht isoliert betrachten, sondern benötigen einen bezahlbaren Mix.
Schon im Wirtschaftsausschuss hat mein Kollege, Herr Weisbrich, darauf hingewiesen. Im Übrigen verweise ich auf die Arbeit der Enquetekommissi
on, der Sie, Herr Priggen, vorsitzen, die sich mit der Situation auf dem Öl- und Gasmarkt beschäftigt. Wir sollten den Ergebnissen nicht vorgreifen.
Ihre Forderung, die Landesregierung möge den Bau von zusätzlichen Anlandeterminals unterstützen, ist allerdings nicht notwendig. Weltweit gibt es bisher 49, davon in der Europäischen Union acht; zehn sind in der Europäischen Union in Planung, darunter der Eon-Ruhrgas-Anlandeterminal in Wilhelmhaven, der mit 500 Millionen € Baukosten der erste deutsche Terminal sein wird und zum Ende dieses Jahrzehnts bis zu 10 Milliarden Kubikmeter Gas annehmen wird.
Abgesehen davon – Sie sagten es bereits –, dass NRW keine Küstenanbindung besitzt, gehört es nicht zum Wesen unserer sozialen Marktwirtschaft, sich dort einzumischen.
Gleichwohl möchte ich nicht verkennen, dass künftiges Handeln neben dem Aspekt der Preiswürdigkeit und der ökologischen Erfordernisse auch die Versorgungssicherheit stärker berücksichtigen muss. Wenn den Antragstellern die geringe echte Konkurrenz auf dem bisherigen Energiemarkt zu denken gibt, bitte ich Sie um Unterstützung für unsere Forderung nach einem bezahlbaren wettbewerbsfähigen Energiemix, dem auch die Kernenergie und sicherlich noch etliche Jahre die Braun- beziehungsweise Steinkohle angehören wird.
Der zusätzliche Neubau von Anlandeterminals und der dadurch steigende beziehungsweise beabsichtigte Mehrverbrauch in der Europäischen Union darf nicht vergessen lassen, dass die Verfügbarkeit des Erdgases natürlich nicht für 150 Jahre reicht, wenn nun in großem Maße unsere Kraftwerke und Autofahrer – bisher laufen in Deutschland ca. 27.000 Erdgasfahrzeuge – als zusätzliche Marktteilnehmer auftreten. Der Kollege Uwe Leuchtenberg hat im Wirtschaftsauschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass er hier auch ein Risiko für die Verbraucher sieht. Hausbesitzer und Mieter haben inzwischen die Erdgaspreise kennen gelernt.
In unsere Überlegungen müssen wir natürlich auch den steigenden Verbrauch der bisherigen Marktteilnehmer und insbesondere den Energiehunger der Chinesen und Inder einbeziehen. Sie haben darauf hingewiesen, wie viele Marktteilnehmer weltweit Flüssiggas aufnehmen.
Wir müssen ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass sich ein großer Teil der Erdgasvorkommen, für die sich der Transport in flüssiger Form anbietet, in politisch brisanten und unsicheren Regionen befindet. Angesichts dieser Erkenntnisse sollten wir
unsere finanziellen und geistigen Ressourcen verstärkt darauf verwenden, bestehende Energieerzeugungsanlagen zu optimieren, und die Entwicklung der regenerativen Energien aus Biomasse gezielt unterstützen.
Wir sollten zum Beispiel die Einspeisung von gereinigtem Biogas in örtliche Verteilernetze zu Heizzwecken, den Betrieb von BAKWs oder die Verwendung des Gases zur Betankung von Kraftfahrzeugen fördern. Hier sind nicht, wie Sie auch immer wieder sagen, die großen, weltweiten Gas- und Ölmonopolisten am Werk. Hier arbeiten mittelständische, innovative Betriebe an nachhaltigen Lösungen. Diese Entwicklung bedarf noch staatlicher Unterstützung, damit die von den Antragstellern geforderten Marktchancen für die notwendigen zusätzlichen Marktteilnehmer sorgen.
Verehrter Herr Priggen, die Marktdurchdringung des Erdgases, eines fossilen Energieträgers, in heutiger Zeit zu fördern, wundert mich schon. Vielleicht sollten Sie über die Aufrechterhaltung Ihres Antrages noch einmal nachdenken. Wir können dem so nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der jüngsten Vergangenheit das Thema erneuerbare Energien hier mehrfach behandelt. Die Argumente der Antragsteller werden auch nicht dadurch besser, Herr Priggen, dass der Kommissionsbericht zum Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie das deutsche EEG nun gut bewertet hat.
Wir sind mit Ihnen, Herr Priggen, allerdings bezüglich der erneuerbaren Energien gar nicht grundsätzlich anderer Meinung, sondern möchten
das EEG realistisch weiter entwickeln beziehungsweise Fehlentwicklungen korrigieren.
Ich erinnere Sie daran, dass eine CDU/FDP-geführte Bundesregierung 1990 das erste Einspeisevergütungsgesetz und somit die wirtschaftliche Grundlage vor allem für die Windkraftanlagen gelegt hat.
Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, vergessen dies allzu gerne. Ihr ständiger Vorstoß insbesondere bei der Bevorzugung der Windkraftanlagen entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Bedürfnissen.
Sie haben in der Vergangenheit die Interessen der Bewohner des ländlichen Raumes ignoriert. Sie haben durch Ihre sehr großzügige Genehmigungspraxis den Nährboden für die schwindende Akzeptanz selbst geschaffen. Bitte kommen Sie jetzt nicht mit Umfrageergebnissen. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Münster oder Düsseldorf oder Dortmund haben natürlich kein Problem mit der Verspargelung in den Kreisen Paderborn und Höxter und in anderen Landstrichen.
Ist Ihnen überhaupt bewusst, welcher volkswirtschaftliche Schaden dadurch entstanden ist, dass Windkraftanlagen an wenig geeigneten Standorten – davon haben wir leider etliche – lediglich Abschreibungsobjekte sind?
Wer profitiert denn von solchen Anlagen? Sie, Frau Löhrmann und Herr Priggen, sollten einmal den weniger betuchten Steuerzahlern erklären, für wen sich die Windkraftanlagen gut rechnen. Da Ihre Klientel bekanntermaßen zu den Besserverdienenden im Land gehört, kann ich Ihre Haltung ja sogar nachvollziehen.
Sie haben es zugelassen, dass die sogenannten kleinen Leute über ihre Stromrechnung unrentable Windkraftanlagen finanzieren müssen und der Standort Deutschland mit zusätzlichen Energiekosten belastet worden ist.
Wir möchten – entgegen Ihren Anwürfen – nicht die erneuerbaren Energien zurückfahren, sondern die wenig effizienten Anlagen. Hierzu zählen leider insbesondere Windkraftanlagen. Wer beim Wind von Nachhaltigkeit redet, lebt offenbar in einer Scheinwelt. Schauen Sie sich doch die Volllaststunden der 2.300 Windräder in NRW an, die weniger als 2 % des NRW-Stroms erzeugen. Was nutzen uns Photovoltaikanlagen im sonnenarmen Nordeuropa?
Die Opposition – hier wende ich mich im Besonderen an die weniger ideologiebehafteten Kollegen von der SPD – sollte mit uns gemeinsam Wege beschreiten, die Nachhaltigkeit und Effizienz versprechen. Hier sehe ich wirkliche Chancen in der Erdwärmenutzung und der Biomassenutzung. Leider haben Sie dieses Feld – abgesehen von der Hafö, einer wirklichen Erfolgsgeschichte – in der Vergangenheit nicht bestellt. Der Erdwärme galt Ihr Augenmerk wegen der nun einmal notwendigen Elektrizität zum Betreiben der Pumpen ebenfalls nicht.
Angesichts der Endlichkeit der fossilen Energien, der von Ihnen nicht gewünschten Kernenergie und der noch nicht praxistauglichen Wasserstoffnutzung benötigen wir in verstärktem Maße die erneuerbaren Energien, die wirklich stetig und ständig – ich wiederhole: stetig und ständig – zur Verfügung stehen. Dies ist bei der Windkraft erwiesenermaßen nicht der Fall. Nehmen Sie dieses doch bitte endlich einmal zur Kenntnis!
Diese Landesregierung und vor allem die wirtschaftlich Beteiligten sind aktiv dabei, die Nutzung der Biomasse auszubauen. Die in land- und forstwirtschaftlichen Produkten gespeicherte Energie steht ganzjährig und zu jeder Zeit zur Verfügung. Wir können sie zur Gewinnung von Elektrizität oder Wärme, als Antriebsenergie in flüssiger oder in Gasform nutzen. Ich verweise hier auf die jüngste Studie „Biogas hat Zukunft“ des Wuppertal-Instituts.
Die von den Antragstellern mal wieder geforderten Konzepte etc. halte ich für unnötig und entbehrlich. Anlagenbauer, Landwirte und die Verbraucher der erneuerbaren Energien beweisen seit Jahren, dass sie mit den bestehenden Steuer- und Fördermaßnahmen leben können. Die weiter steigenden Kosten für die fossilen Energieträger werden mittel- bis langfristig dazu führen, dass Energie aus Biomasse auch ohne zusätzliche Finanzhilfen wettbewerbsfähig sein wird. Wichtig wird sein, dass wir genügend Biomasse bereitstellen können.
Letzter Satz! – Meine Damen und Herren, die effizienten erneuerbaren Energien haben für uns einen hohen Stellenwert und sind ein wichtiger, ständig steigender Beitrag zu unserem breiten Energiemix. Die weitere ungerechtfertigte Überförderung der Windkraftanlagen lehnen wir ab. Wir sehen keine Notwendigkeit, die
im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesratsinitiative zu unterlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon sehr ausführlich vorgetragen, Zahlen genannt. Auch der Antrag der SPD-Fraktion ist sehr ausführlich und enthält viele Zahlen. Aber der Aspekt des Pflanzenöls wurde nicht angesprochen.
Ich will jetzt nicht mehr meinen ganzen Vortrag halten, sondern der Debatte nur den Gesichtspunkt Pflanzenöl hinzufügen. Herr Wißen hat zu Recht gefordert: Wenn die Landesflotte schon auf andere Fahrzeuge umgerüstet werde, dann gleich auf solche, die mit Pflanzenöl fahren. Auch Autogas ist ein fossiler Brennstoff und damit endlich. Also: Wenn schon umrüsten, dann bitte eine Umrüstung auf Pflanzenöl! Dann hat auch die heimische Landwirtschaft etwas davon, und die Wertschöpfung bleibt im Land. Das Thema kennen Sie. Ich bitte Sie, diesen Aspekt hinzuzufügen - da bin ich mit Herrn Priggen einer Meinung -, dann kommen wir gemeinsam voran. - Herzlichen Dank.