Protocol of the Session on November 12, 2008

Auf den nächsten Punkt muss ich gar nicht näher eingehen; Herr Kollege Pick und Herr Kollege Remmel haben es schon dargestellt: Es steht eine wirtschaftliche Problematik dahinter. Die Eier, die nicht wir produzieren, kommen aus anderen Ländern, die unter wesentlich schlechteren Bedingungen produzieren. Kann es richtig sein, dass wir in Bezug auf unsere Volierenhaltung weitere Schwierigkeiten aufbauen? Ich sage: Nein, das kann nicht richtig sein.

(Beifall von der FDP)

Ich will jetzt auch nicht die Floskel anwenden, dass ich mich auf die Beratungen im Ausschuss freue. Der Antrag ist handwerklich schlecht gemacht – siehe Zahlenbeispiel – und stellt inhaltlich vieles infrage. Auf die Diskussion im Ausschuss freue ich mich wirklich nicht.

(Beifall von der FDP)

Wir werden den Antrag ablehnen. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Herr Minister Uhlenberg, Ihr Vorredner hat ein bisschen Zeit gewonnen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Ellerbrock, dass in diesem Antrag mit unterschiedlichen Zahlen gearbeitet wird, hängt auch damit zusammen, dass der Antrag abgeschrieben worden ist. Es ist ein Antrag, der schon an verschiedenen Orten gestellt wurde. Nun tut dies die Grünen-Fraktion in Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Die Verantwortung, dass die Zahlen nicht stimmen, können Sie ruhig an die Bundesebene weitergeben; denn dort wurde der Antrag auch schon gestellt.

Möglicherweise sind dann schlicht und einfach von der Landtagsfraktion der Grünen die falschen Berliner Zahlen übernommen worden. Wir wollen uns aber nicht um 10 Millionen Hennen streiten. Das ist auch nicht die eigentliche Botschaft.

Worum geht es, meine Damen und Herren? – Am 31. Dezember dieses Jahres läuft die klassische Käfighaltung aus. Das ist gut; das haben wir alle gewollt. Damit ist das Problem aber nicht gelöst. Es reicht nicht, wenn wir bei uns in Deutschland die klassische Käfighaltung auslaufen lassen.

Wir brauchten eine Nachfolgeregelung; denn es ist nicht möglich, dass die bei uns produzierten Eier – sowohl das Frühstücksei als auch die Eier für die Verarbeitung – alle in Bodenhaltung oder in Biohaltung produziert werden.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat nach der Landtagswahl gemeinsam mit dem Vertreter des Landes Niedersachsen und meinem Freund Till Backhaus, dem Kollegen aus MecklenburgVorpommern, die Nutztierhennenhaltungsverordnung im Bundesrat mit dem Ergebnis verändert, dass es eine Nachfolgeregelung für die Käfighaltung gibt. Das ist die Kleingruppenhaltung. Die Tiere leben dann nicht mehr in Käfigen wie früher. Sie leben auch nicht in Freilandhaltung. Sie leben in kleinen Gruppen mit Scharrmöglichkeiten und Nestern unter ganz anderen Bedingungen.

Meine Damen und Herren, es ging mir um eines: Wenn wir keine Nachfolgeregelung für die klassische Käfighaltung bekommen, dann wird das Frühstücksei, das Herr Remmel und andere Kolleginnen und Kollegen im Geschäft einkaufen, nicht mehr bei uns in Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern produziert. Die Käfige, die bei uns keine Perspektive haben, gehen nach Tschechien, nach Polen und in andere osteuropäische Länder.

(Beifall von der CDU)

Dort werden die Käfige wieder aufgebaut und die Eier werden hierhin transportiert. Das möchte ich nicht.

Meine Aufgabe als nordrhein-westfälischer Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister ist, dass möglichst viele Betriebe, die aufgrund der neuen Nutztierhaltungsverordnung aus der Käfighaltung aussteigen, bei uns weiterhin produzieren. Das geht nicht alleine – das ist Ideologie – im Rahmen der Bodenhaltung und der Freilandhaltung. Also haben wir die Kleingruppenhaltung auf den Weg gebracht. Ich hoffe, dass möglichst viele Betriebe auch bei uns in Nordrhein-Westfalen auf die Kleingruppenhaltung umstellen.

Meine Damen und Herren, ich will einmal Folgendes sagen: Es geht nicht immer nur um „Öko“. Der Anteil der Öko-Eier an der Gesamtproduktion liegt bei 4,4 %. Mir geht es um die gesamte Palette, dass nämlich die Tiere tierfreundlich gehalten werden und wir eine gute Regelung finden, mit der unsere Betriebe in Nordrhein-Westfalen Öko-Eier produzieren können, Bodenhaltung und Freilandhaltung praktizieren. Wie gesagt: Mit der Kleinvolierenhaltung haben wir eine Nachfolgeregelung für die klas

sische Käfighaltung gefunden. Damit befinden wir uns auf einem guten Weg. Noch einmal: Ich hoffe, dass möglichst viele darauf umstellen.

Die Etikettierung gibt es sie für die unterschiedlichen Haltungsformen bereits. Wie Herr Ellerbrock es gerade ausgeführt hat, möchte Herr Remmel, dass – wenn er ein Stück Kuchen kauft – dort steht, dass die Hälfte aus der Volierenhaltung stammt, die andere aus Freilandhaltung. Das ist völlig überzogen. Eine solche national verpflichtende Kennzeichnung wäre auch nicht EU-konform. Von daher ist der Ansatz der Grünen im Antrag nicht ganz logisch.

Ich bin etwas irritiert über die Stellungnahme der SPD-Fraktion. Sie sollten sich im Kreise der SPDAgrarminister noch einmal vertieft mit diesem Thema auseinandersetzen. Für den Weg, den Nordrhein-Westfalen geht, hätten wir im Bundesrat ohne die SPD-Agrarminister überhaupt keine Mehrheit bekommen. Deswegen geht noch einmal mein herzlicher Dank an den Kollegen aus MecklenburgVorpommern, der uns sehr geholfen hat. Wir arbeiten in vielen agrarpolitischen Fragen sehr eng zusammen; auch am kommenden Montag, wenn in der NRW-Vertretung eine Sonderagrarministerkonferenz stattfindet.

Deswegen mein Rat an die Kollegen der SPDFraktion: Holen Sie sich Rat in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dort gibt es auch bei der SPD gute Agrarpolitiker.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/7839 an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort wird die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit haben wir einstimmig so beschlossen.

Wir gehen in der Tagesordnung weiter. Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/7433

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/7897

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 14/7820

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7883

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion dem Abgeordneten Wirtz das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsparteien von CDU und FDP haben nicht nur vor der Landtagswahl 2005 den Abbau von Bürokratie versprochen, nein, sie haben sich nach der Wahl direkt an die Arbeit gemacht.

In der letzten Legislaturperiode war das Befristungsgesetz ein sehr ambitioniertes Projekt aller Parteien, um dessen praktische Umsetzung es jetzt geht. Konkret geht es um die Vermeidung überflüssiger Gesetze und Bürokratie. Hierzu musste ein entsprechendes Instrument geschaffen werden

Mit den fünf aus 2004 und 2005 stammenden Gesetzen haben wir in Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland das gesamte Landesrecht befristet. Die ersten Befristungen laufen aus. Ende des Jahres werden wesentliche Befristungstermine wirksam, sodass Entscheidungen über die Fortexistenz der betroffenen Rechtsnormen zu treffen sind.

Meine Damen und Herren, hierfür soll der Aufwand möglichst gering gehalten werden. Das eingesetzte Mittel muss wirksam greifen. Das vorliegende Mantelgesetz ist aus Sicht der CDU das dazu richtige Instrument. Die verfolgte Zielsetzung, Befristungsregelungen im Bereich des Innenministeriums in einem Mantelgesetz zu bündeln, soweit auf diese Regelungen nicht verzichtet werden kann und sie keiner grundlegenden inhaltlichen Änderungen bedürfen, ist klug.

Im Hinblick auf eine von allen gewollte schlanke Gesetzgebung ist es auch sachgerecht, die Gesetze und Verordnungen, an deren Fortbestand ein zwingendes Interesse besteht, im Rahmen einer gebündelten Regelung zu entfristen bzw. die geltenden Befristungen zu verlängern.

Meine Redezeit hier und heute lässt es nicht zu, auf einzelne Gesetze oder Regelungen konkret einzugehen. Die in der Regel vorgesehene Frist von fünf Jahren erscheint uns aber sachgerecht, wobei kürzere Fristen durchaus auch sinnvoll sein können.

Meine Damen und Herren, die von CDU und FDP vorgelegten Änderungsanträge sind konsequente Folge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Hingegen geht der Entschließungs

antrag der SPD-Fraktion ins Leere, da die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden bereits in der Arbeitszeitverordnung festgelegt worden ist und mit dem Mantelgesetz jetzt nur die gesetzliche Grundlage verlängert wird, um diese an die Verfallsklausel des gesamten Landesbeamtengesetzes anzupassen.

Meine Damen und Herren, die Verlängerung der Befristung des Antikorruptionsgesetzes bis Ende 2010 ist wegen der anstehenden Regelungen auf Bundesebene aus unserer Sicht auch in Ordnung.

Im Jahre 2009 wird eine weitere Vielzahl von Vorschriften auslaufen. Die Arbeit wird somit nicht weniger. Wir sind sicher, dass uns die Landesregierung jeweils zeitnah die entsprechenden Vorschläge aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Mantelgesetz unterbreiten wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Wirtz. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Jäger.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, das zur Beschlussfassung vorliegt, ist recht umfangreich und befasst sich – Sie haben es richtig ausgeführt, Herr Wirtz – umfänglich damit, dass bisherige Befristungen eingegrenzt bzw. abgeschafft werden. Bei der einen oder anderen Gesetzgebung ist das auch durchaus sinnvoll. Wir haben immer gesagt: Regelungen bedürfen einer gewissen Erprobung und Überprüfung und sind dann gegebenenfalls unbefristet fortzuführen.

Herr Kollege Wirtz, wo es aber keinen Sinn macht – darauf möchte ich mich im Wesentlichen beziehen –, ist die faktische Festschreibung der 41-StundenWoche für Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen, indem Sie auf eine Überprüfung verzichten, was Sie gerade, Herr Wirtz, zynischerweise als Abbau von Bürokratie bezeichnet haben.

Meine Damen und Herren, nicht zu prüfen, ob es zu der 41-Stunden-Woche und zu der Diskrepanz zwischen den Beschäftigungsverhältnissen von Beamten und Angestellten im Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen nicht eine modernere und vor allem auch gerechtere Alternative gibt, sondern dies sozusagen durch die Hintertür, durch eine Entfristung dieses Gesetzes zu beschließen, macht eines deutlich: Für Sie sind die Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen das Sparschwein für Ihren Haushalt, und nichts anderes.

(Beifall von der SPD)

Zweitens. Herr Wirtz, durch die Leidenschaft, mit der Sie dieses Gesetz beraten haben, ist klar geworden, dass Ihnen die Fantasie, vielleicht sogar die Kompetenz fehlt – in dem Falle sind nicht Sie