Wir werden darüber hinaus noch eine Kofinanzierung in Höhe von 80 Millionen € für bestimmte Projekte des Bundes vornehmen müssen, und zwar für das, was vor allen Dingen auch noch für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorgesehen ist. Alles in allem ist das ein den Landeshaushalt mehrere Hundert Millionen Euro kostendes Unternehmen.
Meine Damen und Herren, des Weiteren sind das Kindergeld und die Kinderfreibeträge in Berlin beschlossen worden. Nur, damit Sie das schon einmal gehört haben – das ist ein 2,3-Milliarden-€-Programm –: Das wird das Land Nordrhein-Westfalen mit 230 Millionen € treffen. Das heißt also: Sie können sich – vermutlich in der nächsten Woche – auf eine gute Lektüre zum Haushalt 2009 einstellen.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund relativiert sich das, was die Grünen hier mit 1,6 Milliarden € vorgelegt haben. Da relativiert sich auch sehr vieles, was die SPD in den letzten Tagen zur Stärkung der Kommunalfinanzen vorgelegt hat.
Dieses Programm, das Sie mal eben in der Fraktion verabschiedet haben, kostet den Landeshaushalt in fünf Jahren 5,53 Milliarden € – damit Sie das einmal gehört haben. Das sind pro Jahr 420 Millionen €, wovon Sie 70 Millionen € der NRW-Bank aus der Nase ziehen wollen.
Fragen Sie einmal Ihre Chefin, die die Lage der Finanzen in den Banken kennt, wie man denn Förderdividenden, die bisher 30 bis 40 Millionen € betrugen, auf einmal um 70 Millionen € erhöhen kann.
Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch. Dann sind Sie auf die gute Idee gekommen, die restlichen 350 Millionen € zulasten des Landeshaushalts zur Verfügung zu stellen.
Also kommen Sie mir in den nächsten Wochen bitte nicht mit irgendwelchen Debatten über das Thema „Ihr spart nicht genug“. Wer solche Anträge einbringt, der muss sich in der Debatte um den Haushalt 2009 warm anziehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Linssen. – Meine Damen und Herren, ich habe eine weitere Wortmeldung für die Fraktion der CDU von dem Kollegen Lienenkämper, der hiermit das Wort erhält. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Priggen, dieser Antrag ist aus der Opposition leichter zu stellen, als aus der Regierung zu bezahlen. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass das Ziel der energetischen Gebäudesanierung lohnenswert ist, und es auch lohnenswert ist, daran gemeinsam auf allen Ebenen zu arbeiten.
Ich halte aber die Finanzierung auf Pump im Ergebnis nicht für die richtige Finanzierungsart, sondern ich bin der Auffassung, dass wir bei der genetischen Gebäudesanierung zu allererst überprüfen müssen: Welche Gebäude haben wir als öffentliche Hand eigentlich im Bestand? Welche Kosten habe ich für eine energetische Grundsanierung? Und welche Kosten davon rentieren sich eigentlich durch eingesparte Nebenkosten unmittelbar als rentierliche Verschuldung? – Das heißt, wenn ich so viele Nebenkosten einsparen kann, dass ich Zins und Tilgung der Investitionsmaßnahme refinanziere oder weitgehend refinanziere, dann habe ich so etwas Ähnliches wie eine rentierliche Verschuldung. Darüber kann ich reden.
Wenn ich aber Geld nehme, was ich nicht habe – der Finanzminister hat eben die Abwesenheit des Geldes ausführlich dargestellt –, dann gewinne ich im Bereich der energetischen Gebäudesanierung eben leider überhaupt nichts. Deswegen bin ich sehr damit einverstanden, dass wir über finanzierbare und realistische Schritte auf dem Weg zum Ziel gemeinsam nachdenken, aber nicht über diese Art der Sanierung.
Herr Kollege Groschek, Sie haben heute die Gelegenheit genutzt, allgemeine Ausführungen zum Energiemix und zur Energiepolitik zu machen und haben damit nur noch einmal unterstrichen, dass Ihre Fraktion dazu überhaupt keine Konzepte hat. Bis heute haben Sie uns nicht erklärt, wie Sie die Lücke in der Grundlastversorgung decken wollen,
Sie haben bis heute keine zukunftsorientierten Konzepte zur Energiepolitik vorgelegt. Die Grünen haben ein umfangreiches Papier vorgelegt. Wir haben ein umfangreiches Papier vorgelegt. Von Ihnen höre ich immer nur heiße Luft. Vielleicht machen Sie mit der heißen Luft Kraft-Wärme-Kopplung und versuchen wenigstens, diese heiße Luft auf die Art und Weise noch irgendwie sinnvoll zu nutzen.
Wenn Ihnen das gelingt, dann muss ich sagen: Chapeau. – Aber dann sind Sie an der Stelle mehr Erfinder als wirklich realistischer Politiker.
Die Ideen, Herr Kollege Priggen, zu den Schulen und Kindergärten sind schon ausführlich von Herrn Minister Linssen angesprochen worden. Das Gleiche gilt für das Thema Hochschulmodernisierung, sanierung und -ausbau. Es kann auch gar keinen Zweifel daran bestehen, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in einem jämmerlichen Zustand sind. Die müssen naturgemäß, baulich und auch räumlich verbessert werden. Das sind übrigens häufig Altlasten aus der alten Zeit.
Die Hochschulen sind ja nicht deswegen so schlecht, weil wir die in drei Jahren schlecht gemacht hätten, sondern die sind aus ganz anderen Gründen so schlecht.
Die Finanzierung über den BLB werden wir natürlich auch miteinander besprechen müssen. Es ist doch völlig klar, dass BLB auch das Land ist. Es ist aber genauso völlig klar, dass die Landesregierung vernünftige Finanzierungsvorschläge unterbreitet und wir ein solches Programm, wie Sie es hier vorschlagen, im Ergebnis nicht brauchen.
Deswegen, meine Damen und Herren, sind die vorgesehenen Mehrausgaben mit diesem Antrag angesichts der Haushaltssituation des Landes Nordrhein-Westfalen so nicht zu stemmen. Der Konsolidierungskurs der Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen hat die Möglichkeit, nachhaltige Zukunftsinvestitionen vorzunehmen, überhaupt erst wieder eröffnet. Die Investitionen erfolgen mit Rücksicht auf deren nachhaltige Wirkungen und die Generationengerechtigkeit: planbar, vernünftig und in einem angemessenen Tempo. Deswegen müssen wir den Antrag leider ablehnen.
Herzlichen Dank, Herr Lienenkämper. -Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schluss der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um direkte Abstimmung gebeten. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages in der Drucksache 14/7835. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Punkte. Mit der ersten Änderung schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass nordrhein-westfälische Kommunen ihre Beamtinnen und Beamten künftig stärker nach Leistung bezahlen können. Damit sind wir bundesweit übrigens die Ersten.
Wir eröffnen den Städten und Gemeinden damit mehr Spielraum bei ihrem Personalmanagement. Eine weitgehende Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten in Kommunen wird so möglich.
Seit der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen – TVöD – zum 1. Oktober 2005 den BAT abgelöst hat, sind die kommunalen Arbeitgeber verpflichtet, ihre Tarifbeschäftigten leistungsorientiert zu bezahlen. Eine vergleichbare Möglichkeit für die Beamten bestand bisher rechtlich nicht. Die begrenzten Spielräume der bereits vorhandenen Leistungsprämien- und Zulagenverordnung der LPZVO reichten nicht aus. Das hat in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen zu Problemen geführt. Jetzt bekommen die Kommunen die Möglichkeit, alle Mitarbeiter gleichermaßen einzubeziehen.
Die Gewährung der Leistungsbesoldung setzt wie beim TVöD den Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung voraus. Die Höhe der leistungsorientierten Besoldung für Beamte ist insgesamt der Höhe der Leistungsentgelte für Tarifbeschäftigte anzupassen. Der einzelne Beamte kann jährlich maximal eine Leistungsbezahlung in Höhe des Anfangsgrundgehalts seiner Besoldungsgruppe erhalten.
Jede Kommune kann sich abhängig von ihrer Haushaltssituation freiwillig für diese Form der Leistungsbesoldung entscheiden. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, Leistungsprämien oder Zulagen an Beamte nach der LPZVO zu zahlen. Auch Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept werden unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Eine entsprechende Erlassregelung wird nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen.
Die zweite Änderung betrifft die Stellenobergrenzen, die wir für die Kommunen aufheben wollen, nachdem auch die Stellenobergrenzen des Bundesbesoldungsgesetzes nicht für die Kommunen gelten sollen. Das ist sicherlich Bürokratieabbau, wie wir ihn uns wünschen. Die Kommunen bekommen auch mit dieser Regelung bei der Personalwirtschaft mehr Spielraum. Eine Kontrolle der Personalentwicklung erfolgt künftig auf der Grundlage des weiterhin geltenden Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung, wie es das Bundesbesoldungsgesetz vorsieht.
Eine weitere Regulierung erfolgt durch das Haushaltsrecht. Die nun mögliche Überschreitung der Obergrenzen des Bundesbesoldungsgesetzes muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten und einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen. Sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch die Gewerkschaften begrüßten unser Vorhaben in beiden Punkten. Insofern freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Es gab gerade die Bemühungen zu verabreden, die Reden zu Protokoll zu geben. Das ist für einen Münsterländer schwierig, weil das höchste Maß der Zustimmung für ihn ist: Da können wir nichts zu zeggen. Also: Dazu können wir nichts sagen. Von daher möchte ich den einen oder anderen Gedanken zu dem vorgelegten Gesetzentwurf einbringen.
Wir stimmen der Überweisung zu. Der Gesetzentwurf ist seit dem 1. Oktober 2005 überfällig, seitdem im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes die entsprechenden Regelungen für die Angestellten in den Kommunen vorgegeben wurden. Wir haben auch wahrgenommen, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften ihre Zustimmung für dieses Vorhaben an verschiedenen Stellen schon gegeben haben.
hat, dass sich bis zum Ende der Legislaturperiode im Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle nichts mehr tut. Diese Frage kann man nur so beantworten, dass der Druck in den Amtsstuben der Städte und Gemeinden seitens der Beamtinnen und Beamten auf diese Landesregierung dermaßen groß geworden ist, dass sie zum Handeln gezwungen ist.
Im Gesetzentwurf kann man lesen, es gibt eine kostenmäßige Zuordnung auf die Kommunen, sodass auch der Finanzminister grünes Licht gegeben hat. Da wir nicht im Bereich des Landeshaushalts sind, ist die Entscheidung für ihn sicherlich einfach gewesen, dem Innenminister grünes Licht zu geben, entsprechende Regelungen einzuführen.
Dieser Gesetzentwurf, wenn er in den Ausschüssen beraten wird, darf nicht den Blick davor versperren, dass diese Landesregierung in den letzten drei Jahren entsprechende Einschnitte in den gesetzlichen Regelungen für die Beamten und Beamtinnen unseres Landes getätigt hat. Ich mache den kleinen Schlenker zu den Kürzungen der Sonderzuwendungen. Ich mache noch einmal die Schleife zu den Einschränkungen des Landespersonalvertretungsgesetzes oder aktuell zu der nicht mehr ruhegehaltsfähigen Polizei- und Feuerwehrzulage. Von daher möchte ich schon ausführen, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes nicht einer retrograden Amnesie unterliegen und alle Kürzungen im Land in diesem Bereich vergessen. Aber sie unterliegen auch keiner antegraden Amnesie mit Blick auf den Termin der nächsten Landtagswahl 2010.
Ich glaube, diese Landesregierung hat das sprichwörtliche Brett vorm Kopf, wenn es um die Besoldungsfragen und die berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten geht. Auch wenn wir jetzt ein Astloch in diesem Brett entdecken können, ist es aus Sicht der Beamtinnen und Beamten nicht das Licht am Ende des Tunnels, was hier zu sehen ist, dass diese Landesregierung die wesentlichen Fragestellungen mit einer anderen Kultur beantwortet.
Wir sind derzeit zum Beispiel in der Diskussion um die schleichende Verlängerung der 41Stundenwoche im Beamtenbereich. Wir haben immer noch eine ungeklärte Frage der Dienstrechtsreform. Wenn Sie erwähnen, dass auf dem Erlasswege demnächst die HSK-Kommunen Regelungen treffen können, damit auch sie in der leistungsorientierten Bezahlung entsprechend tätig werden können, ist das sicherlich zu begrüßen. Allerdings wäre ich schon daran interessiert, zumindest im Ausschuss über diese Vorgaben zu diskutieren.
Wir begrüßen die Initiative und werden sie sehr kritisch begleiten. Wir hoffen, dass in den Kommunen eine Kultur des Miteinanders, wenn es darum geht, die entsprechenden Vereinbarungen vor Ort zu treffen, und eine Führungskultur entsteht, die auch die Eigenverantwortung der Mitarbeiter stärker