Protocol of the Session on February 28, 2018

Das ist vonseiten des Ministeriums bestätigt worden. Vor Ort wurde beschlossen, mit der Planung des Radwegs zu beginnen. Auch das verbessert die Möglichkeiten, zumindest das für die Schulwegsicherheit wichtige Teilstück des Radwegs bauen zu lassen.

Lassen Sie uns in Riede-Felde gemeinsam, mit dem Votum „Erwägung“ im Rücken, endlich konkrete Fortschritte bei der Schulwegsicherheit erreichen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zur gleichen Petition hat sich Herr Detlev Schulz-Hendel, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Petition als never-ending Story - so lässt sich dieses Verfahren zu einer Petition zur Schulwegsicherheit an den Landesstraßen 331 und 333 in Riede-Felde beschreiben. Diese Petition hatte bereits die Stufe „Berücksichtigung“ sicher.

Doch nun gab es in der GroKo unverständlicherweise die Rolle rückwärts mit nicht nachvollziehbaren Argumenten und höchst zweifelhaften Verkehrszahlen. Vor allem für die Kinder, die täglich in gefährlichen Situationen die Straße überqueren müssen, ist das eine schallende Ohrfeige. Nur wer sich nicht vor Ort ein Bild gemacht hat, kann so verantwortungslos handeln.

Frau Dr. Liebetruth von der SPD und ich sind im Gegensatz zu anderen der Einladung gefolgt. Wir durften erleben, wie schwierig die Überquerung der Straße wirklich ist. Wir sahen, wie Lkw mit hoher Geschwindigkeit stehende Schulbusse überholten. Danke, Frau Dr. Liebetruth, dass Sie genau zu dem gleichen Urteil wie ich gelangt sind! Dann müssen Sie konsequenterweise unserem Änderungsantrag folgen und die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung überweisen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mein Appell geht heute insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der SPD, nicht aus Koalitionsgründen von der Beurteilung im letzten Jahr abzuweichen. Mein Appell geht aber auch an den Verkehrsminister, jetzt im Sinne der Schulwegsicherung zu handeln.

Wir beantragen, dass diese Petition heute die höchste Stufe „Berücksichtigung“ findet. Wir möchten nicht, dass erst etwas Schlimmeres passiert, bevor hier im Haus Vernunft, Verantwortung und Einsicht zum sofortigen Handeln führen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Watermann, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention auf den vorherigen Redner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der letzten Wahlperiode das Petitionsrecht erheblich verändert und uns dazu durchgerungen, im Petitionsausschuss damit so umzugehen, dass wir bei jeder einzelnen Petition das Votum nehmen, das sinnvoll sind, und keines, das politisch begründet wird. In der Vergangenheit ist die rot-grüne Mehrheit mit diesem Recht verantwortungsvoll umgegangen.

Deshalb ist das, Herr Kollege, was Sie hier gemacht haben, nicht in Ordnung. Denn Sie emotionalisieren etwas, was man nicht zu emotionalisie

ren hat. Vielmehr wird den Betroffenen nur dann geholfen, wenn man die Mittel wählt, die angemessen sind. Das ist in diesem Fall „Erwägung“ und nicht „Berücksichtigung“; denn Berücksichtigung wäre kaum umsetzbar.

Ich hoffe, dass die Grünen wieder zu alter Petitionsarbeit zurückkehren und dies der einzige Ausfall war.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Herr Schulz-Hendel, eine Kurzintervention auf die eigene Kurzintervention gibt es nicht. Aber wenn auf Sie eine Kurzintervention angemeldet wurde, haben Sie natürlich das Recht zur Replik. 90 Sekunden, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch nach 100 Tagen lernt man noch dazu. Vielen Dank, dass Sie mir dabei behilflich sind.

Das, was Sie hier erzählen, ist ja nicht so ganz richtig. Die Petition fand bereits im letzten Jahr auf Empfehlung des Fachausschusses Berücksichtigung. Sie haben aber hier bei Ihrer Kurzintervention kein Wort darüber verloren, warum Sie jetzt eigentlich diese Rolle rückwärts auf die zweithöchste Stufe machen. Damit ist den Menschen vor Ort in Riede-Felde - dabei bleibe ich - nicht geholfen.

Wenn Sie sagen - das haben Sie hier jetzt aber nicht angeführt -, dass Sie gar nicht wüssten, ob dafür genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dann muss ich Ihnen antworten: Gucken Sie einmal in Ihren Nachtragshaushalt, was Sie da so alles eingestellt haben! Dann hätte man auch locker mehr Geld zur Schulwegsicherung zur Verfügung stellen können, um die Probleme in RiedeFelde zu lösen.

Das, was Sie hier machen, ist ein Hinhalten der Menschen mit berechtigten Sorgen. Mich hat ein Schuljunge im Bus angesprochen und gesagt, dass er morgens nicht gerne zur Schule fahre, weil er erhebliche Probleme habe, über diese Straße zu kommen.

Wenn ich gewusst hätte, wie Sie jetzt handeln wollen, hätte ich Ihnen empfohlen, der Einladung der BI zu folgen. Dann hätten Sie sich vor Ort ein Bild machen können. Sie würden dann hier nicht so entscheiden, sondern die Landesregierung

auffordern, das Ganze zu berücksichtigen und jetzt zu handeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, das war genau im Limit. - Jetzt ist nach der Reihenfolge der Wortmeldungen zu dem gleichen Thema Herr Bode dran. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in der Debatte des Wirtschaftsausschusses ist deutlich geworden, dass alle Fraktionen das Thema Schulwegsicherheit sehr ernst nehmen und dass ihnen eine vernünftige Lösung am Herzen liegt.

Herr Watermann, ja, ich finde, wir sollten zu jedem einzelnen Punkt die richtige Entscheidung treffen, welches Votum stimmt. Deshalb sollten Sie als SPD Ihres noch einmal überdenken, genauso wie die Grünen ihres noch einmal überdenken sollten. Denn genau der Mittelweg wäre der richtige.

Bei der Petition geht es zum einen um die Querungshilfen und zum anderen - das ist ein wesentlicher Teil - um 350 m Anschluss an eine Bushaltestelle, die außerhalb des Ortes liegt. Für die Querungshilfen ist das Land aber nicht zuständig. Das ist eindeutig herausgearbeitet worden. Deshalb gab es auch von unserer Seite ein anderes Votum. Vielmehr ist die Kommune zuständig. Wenn wir jetzt „Erwägung“ oder „Berücksichtigung“ beschließen, dann erwecken wir den Eindruck, dass die Landesregierung hier etwas erwägen oder berücksichtigen soll, was sie definitiv nicht tun kann und nicht tun wird. Deshalb ist es richtig, hier auf die Sach- und Rechtslage hinzuweisen und zu sagen: Das müsst ihr bei der Kommune klären!

Zu dem 350 m langen Anbindungsstück an die Bushaltestelle hat die Kommune schon gesagt: Wir planen selbst für das Land an dieser Landesstraße 331; wenn wir fertig geplant haben, dann baut bitte diese 350 m! - Herr Kollege Grupe würde sagen, 350 m sind nur ein paar Penunsen, dann können wir ruhig „Berücksichtigung“ beschließen.

Die Aussage der Landesregierung „Wir schauen einmal, was dann wird“ ist bei den 350 m Anbindung wirklich zu wenig. Deshalb lassen Sie uns, wie wir es vorschlagen, bei der Anbindung an die Bushaltestelle „Berücksichtigung“ sagen - wenn die Planung vorliegt, wird auch sofort gebaut - und in

Bezug auf die Querungshilfe sagen: Geht zur Kommune, die muss das machen!

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Jetzt hat für die AfD Herr Kollege Wirtz das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 03597/11/17: Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Jever.

Die Petition richtet sich gegen die Errichtung weiterer Windkraftanlagen im Jeverland und für den Erhalt und Schutz von Natur und Landschaft. Konkret geht es um die Erweiterung der Konzentrationsflächen für Windkraft. Laut Petent hat die Stadt Jever das von der Regierung geforderte Soll an erneuerbarer Energie bereits um das Dreifache überschritten. Da der Tourismus dort einen elementaren Wirtschaftszweig darstellt, ist ein weiterer Ausbau der Windenergie kontraproduktiv und nicht vertretbar.

Weiterhin sieht der Petent sein Recht auf Unversehrtheit aufgrund eines Abstands von nur 500 m zu seinem und anderen Häusern verletzt. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz wird ein Abstand von 600 m angegeben. Bayern hat nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs einen Abstand von zehnmal der Höhe der Windkraftanlage erreicht. Da der Trend bei den Windkraftanlagenherstellern zu immer höheren Windkraftanlagen geht, ist ein Abstand von 500 m tatsächlich nicht menschenwürdig.

Die Petition wird in der Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit der Begründung vom Tisch gefegt, dass es noch völlig unklar ist, ob, wann, wo und in welchem Umfang Flächen für die Errichtung weiterer Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Das ist völlig richtig. Das Bauleitplanverfahren befindet sich ja gerade noch in der Anfangsphase. Warum aber sollten die betroffenen Gebiete überhaupt in Betracht gezogen werden, wenn von vornherein klar ist, dass erstens bereits genügend Windkraftanlagen in der Region grünen Strom einspeisen und zweitens die Region massiv vom Tourismus abhängig ist und hier eine weitere „Verspargelung“ der Landschaft nicht hilfreich wäre? Hier fehlt unserer Meinung nach die Verhältnismäßigkeit.

Abgesehen davon ist ein weiterer Ausbau der Windenergie ohnehin nicht sinnvoll, da immer noch keine Möglichkeit der Speicherung gegeben ist.

Wenn man sich in den Gemeinden umhört, was die Menschen bewegt, gehört das Thema Windkraft meist zu den Hauptthemen. Dann wird damit argumentiert, dass jeder betroffene Bürger nach § 3 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit hat, seine Belange einzubringen. Häufig werden jedoch die Belange Einzelner bei der anschließenden Abwägung nicht berücksichtigt. Wir sollten solche Sorgen ernst nehmen und die Leidtragenden der Energiewende, nämlich die Bürger im ländlichen Gebiet, mit ihren berechtigten Sorgen nicht allein lassen.

Die vorliegende Petition kann stellvertretend für eine ganze Reihe von Menschen angesehen werden, die momentan unter den Folgen der kopflosen und planlosen Verbauung der Landschaft durch Windkraftanlagen leiden. Daher stimmt unsere Fraktion dem Antrag der FDP zu, über die Petition entgegen der Empfehlung der Ausschüsse zu beschließen.

(Beifall bei der AfD - Jens Nacke [CDU]: Warum haben Sie keinen Än- derungsantrag gestellt?)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung zu einer weiteren Eingabe folgt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollegin Meta Janssen-Kucz!

(Zuruf bei der CDU: Können wir die Nummer der Eingabe bekommen?)

- Das ist die Nummer 02466/11/17.

Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Ferienanlage Dangast in der Bauverbotszone hinter dem Deich im Landkreis Friesland.

Dangast hinter dem Deich kennen, glaube ich, viele. Dort wurde diese Ferienanlage direkt hinter dem Deich genehmigt. Dafür hat der Landkreis Friesland eine Ausnahmegenehmigung nach dem Niedersächsischen Deichgesetz erteilt. Erst nach der Intervention des Umweltministeriums wurde eine Begründung nachgeschoben.

Dabei wissen wir alle: Vor dem Hintergrund des Klimawandels, steigender Meeresspiegel und der Häufung von extremen Wetterlagen liegt es auf der Hand, dass die Anforderungen an den Küstenschutz steigen. Die Abstandsregelungen des Deichgesetzes haben präventiven Charakter und dienen der dringend notwendigen Vorsorge, um Deichverstärkungen und Deicherhöhungen vorzunehmen.