Jörg Bode
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Last Statements
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Henning, eigentlich hatte ich ja nie Zweifel daran, dass die SPD die Partei ist, die sich massiv für betriebliche Mitbestimmung, für Sozialpartnerschaft etc. einsetzt. Insofern hätten Sie das im Rahmen dieser Aktuellen Stunde auch gar nicht erwähnen müssen. Andererseits war es vielleicht doch nicht ganz verkehrt; denn dieses Bild hat durch die Beantragung dieser Aktuellen Stunde schon ein paar Kratzer bekommen.
Die Geschichte des Umgangs der SPD-Landtagsfraktion mit diesem Thema ist ja ein bisschen älter als diese Aktuelle Stunde. Sie haben in Ihrem Redebeitrag erwähnt, dass es auch einen Entschließungsantrag gibt.
Ich will das noch einmal deutlich sagen, damit sich alle daran erinnern können; denn das ist schon länger her. Sie haben vor über zwei Jahren, am 6. November 2018, einen Entschließungsantrag zur Modernisierung der Betriebsrätebestimmungen in den Gesetzen, zur Mitbestimmung, zur Sozialpartnerschaft eingereicht. Seit der Einbringung im November 2018 liegt dieser Antrag unberaten im Wirtschaftsausschuss - zwei Jahre unberaten -, und wir reden nur über Verfahrensfragen.
Da stellt sich natürlich die Frage, warum zwei Jahre nichts passiert, wenn Ihnen dieses Thema so am Herzen liegt.
Jetzt haben Sie diese Aktuelle Stunde eingereicht. Man sieht natürlich: Ja, klar; am 4. Februar 1920 war die Geburtsstunde des Betriebsrätegesetzes. Damals war Ihr Plan, zu diesem Ereignis mit Ihrem Entschließungsantrag ein besonderes Highlight im Plenum zu setzen. Nach Einreichung ist Ihnen
aufgefallen, dass Sie leider ein Jahr zu früh waren; denn es wäre der 99. Geburtstag gewesen, der wahrscheinlich nicht rund genug war. Also haben Sie diesen Antrag im Ausschuss liegen lassen. Dabei haben Sie dann aber den 100. Geburtstag im Februar dieses Jahres verpasst, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das kann ich jetzt auch nicht ändern. Es ist Ihnen halt passiert.
Sie haben es aber auch nicht mehr geschafft, zu diesem Antrag eine Anhörung sowohl der Gewerkschaftsseite als auch von Arbeitgebervertretern zu starten, weil er inhaltlich nicht mehr in der Zeit war, sie zu starten. Sie mussten also noch einen Änderungsvorschlag machen, den Sie in die Anhörung gegeben haben.
Ihr Ziel war, das Ganze noch in diesem Jahr beratungsreif ins Plenum zu bekommen, um der SPDGeschichte und dem SPD-Bild „Wir kämpfen für betriebliche Mitbestimmung“ hier einen Tagesordnungspunkt widmen zu können. Deshalb haben Sie eine Aktuelle Stunde einreichen müssen. Sonst wäre das Jahr 2020 auch noch verloren gegangen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das ist die Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung in der SPD-Landtagsfraktion in dieser Legislaturperiode. So viel auch noch einmal zur Klarheit und zur Wahrheit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Titel, den Sie gewählt haben, ist natürlich auch in seiner absoluten Aussagekraft schwierig. Dass Betriebe mit betrieblicher Mitbestimmung und mit Betriebsräten besser durch die Krise kommen als alle anderen Betriebe, ist in dieser Pauschalität natürlich nicht richtig. Das haben wir in dieser Woche auch bei der Messe AG gesehen. Sie haben es ja selber gesagt. Natürlich gibt es dort eine betriebliche Mitbestimmung. Nun ist die Messe AG bisher auch nicht so gut durch diese Krise gekommen. Das liegt aber nicht am Betriebsrat, um es einmal ganz klar zu sagen, und auch nicht an der betrieblichen Mitbestimmung. Es liegt daran, dass das Geschäftsmodell der Messe in dieser Krise schlicht und ergreifend keine Chance hatte.
Es gibt andere Unternehmen ohne Betriebsräte, die das gleiche Schicksal haben. Genauso gibt es natürlich Betriebe mit Betriebsräten, die gut durch die Krise kommen.
Ich will damit nur sagen: Diese pauschale Aussage stört mich schlicht und ergreifend bei der Aktuellen Stunde. Das ist aus meiner Sicht so nicht richtig. Sie werden es wahrscheinlich auch nicht so gemeint haben. Aber Sie brauchten ja einen besonderen Titel, weil der Antrag mit dem Titel, den Sie damals vor zwei Jahren gewählt haben, schlicht und ergreifend zeitlich abgelaufen war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Positionen, die Sie hier aufgeführt haben, will ich Ihnen - - - Nein, nicht Ihnen. Ihre Position ist ja klar. Ich will es lieber der CDU sagen. Lesen Sie sich doch bitte noch einmal die Stellungnahmen zu dem Änderungsvorschlag von SPD und CDU zu dem Entschließungsantrag durch.
- Nein, die Stellungnahmen der Unternehmerverbände und des DGB sind zu Ihrem Änderungsvorschlag eingegangen. Die Anhörung ist nur im schriftlichen Verfahren erfolgt. Dazu ist eine Stellungnahme der Unternehmerverbände Niedersachsen gekommen, die sehr umfassend ist.
Ich will gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen. Aber ein Punkt ist, dass man sich ein wenig beklagt, dass bei dieser schriftlichen Anhörung doch deutlich wird: Die ganze Textpassage, die ganze Intention der Aussage ist sehr gewerkschaftsgetrieben, und zwar pauschal von einer Seite der Sozialpartner. Man sollte die andere Seite der Sozialpartner bei der Sozialpartnerschaft aber vielleicht nicht ganz vergessen. Schließlich setzt das Wort „Partnerschaft“ zwei Seiten voraus. Sozialpartnerschaft kann nur funktionieren, wenn es beide Seiten gibt, die partnerschaftlich miteinander zusammenarbeiten.
Deshalb sollte die CDU in dieser Koalition vielleicht auch den anderen Partner in die Debatte einbringen, der im Bereich der SPD komplett unberücksichtigt geblieben ist. Das sollten Sie sich vielleicht zu Herzen nehmen und diesen Antrag noch einmal in Ruhe beraten.
Den 100. Geburtstag des Betriebsrätegesetzes kann die SPD leider nicht mehr schaffen. Aber daran sind nicht Sie von der CDU schuld; daran ist die SPD ganz alleine schuld.
Herzlichen Dank.
Oder ist das eine Zwischenfrage?
Ja.
Kollege Henning, es ist in der Tat so - das kennen Sie, weil Sie auch sehr oft im Wirtschaftsausschuss fehlen und sich vertreten lassen -, dass es manchmal andere Termine im Landtag gibt, sodass man von Kollegen vertreten wird. Genau so war es da.
Aber es gibt eine tolle Errungenschaft im Landtag. Das haben Sie vielleicht noch nicht gewusst. Es gibt nämlich Protokolle über Sitzungen. Und bei Unterrichtungen der Landesregierung gibt es ganz oft auch schriftliche Unterrichtungen, die man tatsächlich nachlesen kann. Deshalb habe ich diese gelesen. Ich habe auch alle schriftlichen Stellungnahmen zu Ihrem Änderungsvorschlag gelesen.
Was ich gesagt hatte, ist, dass er unberaten war. Denn es war in der Tat eine Unterrichtung, und Unterrichtungen erfolgen immer ohne eigenständige Beratung. Da gibt es höchstens noch Nachfragen an Regierungsvertreter oder tatsächlich nicht. Beraten wurde er nicht. Es wurden Verfahrensfragen geklärt, Anhörungen beschlossen und eine Unterrichtung entgegengenommen, die man nachlesen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie die Betriebsverfassung und die Mitbestimmung so hoch hängen, finde ich es schon erstaunlich, dass es zwei Jahre braucht, bis man tatsächlich einmal zum Plenum fertig wird.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte, denke ich, muss man Minister Althusmann mit seiner Empfehlung vollkommen recht geben, die Bremer sollten erst mal ein wenig runterkühlen. Ich denke aber auch, die Niedersachsen sollten die Debatte mit etwas mehr Gelassenheit nehmen und nicht über jedes Stöckchen springen, das irgendein Bremer ihnen irgendwo hinhält, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Was ist denn tatsächlich passiert? Die Bremer schaffen es nicht, die notwendigen Kapitalmaßnahmen selbst aus dem Haushalt zu stemmen, müssen eigene Projekte streichen und fragen: „Macht das alles tatsächlich noch Sinn?“, weil sie halt nicht so finanzkräftig aufgestellt sind wie die Niedersachsen.
Die Debatte kann man natürlich verstehen. Die Frage ist: Was braucht eigentlich der Hafen Wilhelmshaven, der JadeWeserPort? - Der Wilhelmshavener JadeWeserPort braucht die Unterstützung des Landes Niedersachsen, und die hat er heute hier im Landtag deutlich von CDU, von SPD, von FDP und auch von den Grünen bekommen. Das ist ja auch nicht immer der Fall gewesen. Mit dieser Unterstützung im Kreuz, um es jetzt mal so zu sagen, kann den JadeWeserPort eigentlich in der Zukunft gar nichts aufhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn die Bremer ihre Diskussion so weiterführen wollen, muss man sagen: Ja, sie haben mit Niedersachsen gemeinsam ein Projekt gemacht. Es war damals die Regierung Gabriel, die die Bremer sozusagen mit an Bord geholt hat. Wir haben die
Bedingungen damals für zu schlecht für Niedersachsen gehalten. Die Idee war, Bremen sollte gerade in der Entwicklungsphase das HafenKnow-how mit einbringen. Was dort tatsächlich kam, war, ehrlich gesagt, überschaubar.
Wenn sie jetzt rauswollen, muss man halt mal abrechnen: Wir übernehmen ihre Schulden. Dann ist nicht mehr so viel Unternehmenswert da, den wir auszahlen müssten. Andersrum wird ein Schuh draus. Die Folgekosten werden kapitalisiert. Der Barwert wird ausgerechnet. Die Bremer sollen dann einfach die Millionen als Einmalzahlung an uns überweisen, dann sind sie raus, und dann machen wir es alleine; denn das Know-how haben wir durch den Wechsel von Holger Banik von bremenports nach Niedersachsen schon im Land. Herzlichen Dank auch an Olaf Lies, dass das geklappt hat. Dafür brauchen wir die Bremer nicht. Wir können den JadeWeserPort auch alleine in eine gute Zukunft führen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das bedeutet auch, dass man sich bei der ganzen Debatte ein bisschen ehrlicher machen sollte, was diese Idee, diese Vision eines großen norddeutschen Hafens angeht. Da haben die Grünen ja durchaus recht. Es gibt momentan nicht diese überbordende Zusammenarbeit in allen Bereichen, bei der jeder für den Erfolg des anderen mitarbeitet. Diese Zusammenarbeit und Kooperation funktionieren bis zu einem gewissen Punkten, aber dann hört es auf.
In so vielen Jahren - übrigens auch in gleichen politischen Ausrichtungen in den unterschiedlichen Landesregierungen; denn die waren ja durchaus insbesondere von SPD-Ministerpräsidenten gleichgerichtet - hat es nie geklappt. Warum sollte das jetzt tatsächlich anders werden? Warum sollten die Hamburger auf einmal, wenn wir gemeinsam arbeiten wollen, auf das Verklappen ihres Hafenschlicks vor Niedersachsens Küste bei Cuxhaven verzichten wollen? Das machen die nicht, wenn wir nicht mit anderen Mitteln klare Kante zeigen und sagen, es geht nicht, dass der Schlick des Hafens an die Strände vor Cuxhaven gespült wird und die Touristen nicht durch das Watt wandern, sondern durch Schwermetalle aus dem Hamburger Hafen. Da muss man klare Kante zeigen. Es kann ja auch nicht sein, dass Vogelschutzgebiete den Hafenschlick von Hamburg aufnehmen müssen. Da müssen die Hamburger wirklich überlegen, wie sie ihre Probleme ökologisch und wirtschaftlich lösen,
ohne den Wilhelmshavener Hafen zu nutzen. Das sind doch die Punkte.
Dann muss man da auch mal klare Kante zeigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es über Jahre tatsächlich nicht anders funktioniert. Übrigens ist das mit Bremen und Bremerhaven ganz genauso.
Niedersachsen sollte sich nicht kleiner machen, als es tatsächlich ist. Wir haben viele gute Spezialhäfen, viele gute Hafenstandorte. Wir haben mit dem JadeWeserPort einen Hafen mit ganz enormen nautischen Vorteilen, die wir durch das Ausbaggern natürlich auch erhalten müssen.
Dann ist die nächste Aufgabe, dass Niedersachsen auch mal ein bisschen Gas geben muss. Das geht Richtung Olaf Lies. Wir dürfen nicht nur darüber reden, wie man das Baggergut eventuell für Deichbau etc. verwenden könnte, statt es teuer irgendwohin zu spülen oder zu verklappen, was das Ausbaggern so teuer macht. Da muss man zu Potte kommen. Dann müssen wir überlegen: Wie kriegen wir es tatsächlich hin, dass sauber gemessenes Baggergut auch für andere Dinge genutzt werden kann und nicht irgendwo verklappt, ausgespült etc. wird? Die Infrastruktur müssen wir offen- und aufrechterhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Der JadeWeserPort ist ein Juwel - ein Juwel, das in Niedersachsen liegt, ein Juwel, das politisch die Unterstützung der handelnden Akteure in Niedersachsen über alle Reihen genießt. Niedersachsen hat Hafen-Know-how auch im Containergeschäft aufgebaut. Niedersachsen ist stark. Wenn Bremen davon profitieren will, sollte es beim JadeWeserPort dabeibleiben. Wenn nicht, soll es uns ausbezahlen, und dann ist es auch gut.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ein Geschäftsmodell, das die Deutsche Messe AG zukunftsfähig macht, den Messestandort Hannover sichert und damit auch das gesamte damit zusammenhängende Umfeld - ob Gastronomie, Hotellerie oder andere Bereiche - in der Zukunft gut dastehen lässt, ist von uns allen gewünscht und wird begrüßt.
Ob das mit der Einigung erreicht wird - da bin ich ganz beim Kollegen Toepffer -, kann zumindest meine Fraktion nach dem Vortrag des Finanzministers auf die Schnelle nicht abschließend bewerten.
Bei dem einen oder anderen Punkt bleiben auch Zweifel, ob das tatsächlich ausreichend sein wird.
Ich denke, da ist es schon erforderlich, noch intensiver miteinander ins Gespräch zu kommen, Herr Minister Hilbers und Herr Minister Althusmann. Denn gestern hat beispielsweise der Kollege Toepffer hier gesagt, dass wir über die Hannover Messe und das Geschäftsmodell intensiv diskutieren müssen, wenn es Hilfen geben soll. Ich denke, das sollten wir dann - nicht hier im Plenum, sondern in den entsprechenden Ausschüssen - auch tun, und wir sollten auch den Messevorstand bitten, uns zu erklären, wie genau mit dieser Einigung das Ziel, das wir alle erreichen wollen, tatsächlich auch erreicht werden kann.
Zu einem, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss ich aber Minister Hilbers gratulieren und beglückwünschen: Es ist ihm gelungen, dass von dieser Einigung heute Morgen vor dieser Unterrichtung des Parlaments nichts durchgestochen wurde und in den Zeitungen stand. Das ist ein Novum in der Geschichte der Messe, glaube ich.
Deshalb herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch, dass es wirklich gelungen ist, das Parlament an dieser Stelle als Erstes zu unterrichten und zu informieren! Das würde ich mir auch bei anderen Dingen wünschen.
Des Weiteren würde ich mir wünschen, dass wir Ihre Stellungnahme schriftlich bekommen könnten. Denn man konnte sie nicht in allen Bereichen so schnell nachvollziehen.
Einige Punkte sind durchaus fragwürdig:
Noch gestern wurde als Position der Landesregierung und auch als Position der CDU-Landtagsfraktion verkündet, dass es ausschließlich um Bürgschaften und nicht um Kapitalmaßnahmen gehe. Diese Position wurde nicht gehalten, sondern verändert. 10 Millionen Euro werden für eine Kapitalmaßnahme erforderlich.
Das soll, wie Sie jetzt sagen, nicht über den Haushalt passieren. Wir haben gerade Haushaltsberatungen; den Entwurf hätte man ja sonst noch ändern müssen.
Sie wollen das Geld aus der HanBG, also quasi aus einem Schattenhaushalt, nehmen. Auch andere Maßnahmen werden über die HanBG gemacht. Deshalb, Kollege Thiele, ist das jetzt kein echter Vorwurf von unserer Seite. Aber man muss schon
darüber reden, welche Konsequenzen das hat. Deshalb ist eine weitere Beratung und Erörterung dazu aus unserer Sicht wichtig und notwendig.
Das gilt auch für die Frage, ob diese Maßnahme wirklich ausreichen wird und ob man mit dieser - wie Kollege Toepffer hier sagte - letzten Kapitalmaßnahme die Strukturen so verändert, dass so etwas in der Zukunft nicht mehr notwendig wird.
Herr Kollege Toepffer, ehrlich und richtig wäre es gewesen, wenn Sie „allerletzte Kapitalmaßnahme“ gesagt hätten. Denn die letzte Maßnahme war, wie wir alle schon einmal gesagt haben, die letzte Kapitalerhöhung, als wir vor etlichen Jahren die Messe gerettet haben. Jetzt wäre es also in Ihrem Sprachgebrauch die „allerletzte Maßnahme“.
Sie hatten aus meiner Sicht recht, als Sie gestern sagten, dass es angemessener wäre, das allein über Bürgschaften und nicht über Kapitalmaßnahmen zu regeln. Das war - und ist es eigentlich auch heute noch - die Position der FDP.
Nun sind allerdings bei Verhandlungen immer Kompromisse notwendig. Das ist so. Deshalb ist es wichtig, zu erfragen und dargestellt zu bekommen: Inwieweit führt der Kompromiss - obwohl der Personalabbau nicht den Anforderungen entspricht und auch die Erleichterungen bei der Arbeitszeitreduktion etc. und dem Ausgleich hinter den Forderungen zurückbleiben, die man gestellt hatte und von Wirtschaftsprüfern bestätigt worden waren - zu einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell? - Diese Frage muss man tatsächlich noch einmal erörtern, wenn das Land und auch die Stadt tatsächlich Geld geben. Das ist aufgrund dieser kurzen Unterrichtung und ohne Unterlage jedenfalls für uns noch nicht nachvollziehbar und muss weiter erörtert werden.
Auch das System des Personalabbaus, das Sie hier dargestellt haben, Herr Minister Hilbers, müssten Sie uns - zumindest uns als FDP-Fraktion - noch etwas intensiver darstellen. Das hat doch teilweise - zumindest so, wie ich es verstanden habe - abenteuerliche Züge.
Es gibt in Deutschland Gesetze, die regeln, wie bei notwendigen Kündigungen verfahren wird, gerade wenn eine größere Zahl von Arbeitsplätzen abgebaut werden muss. Da gibt es das Instrument des Sozialplans, und da gibt es gesetzliche und auch von Gerichten festgelegte Regelungen, wie in solchen Fällen verfahren werden muss. Es ist richtig
und völlig legitim, gemeinsam mit dem Betriebsrat Punktelisten und Verfahrensschritte festzulegen, wer wann wie ausgenommen wird bzw. wie in Vergleichsgruppen gerechnet wird. Da geht es auch um die Frage der Sozialauswahl: Schwerbehinderungen, Handicaps, familiäre Situation etc. - All das sind gängige und praxistaugliche Verfahren, die auch juristisch ausgefochten sind.
Es ist auch okay, wenn ein Betriebsrat gemeinsam mit der Geschäftsführung auf diese Geschichte schaut und gemeinsam mit ihr entscheidet. Das macht das Ganze auch gerichtsfester. Das ist ganz klar.
Für mich ist aber ein Novum, dass Sie ein Gremium einrichten, das Entscheidungen zum Personalabbau fällt und das nicht nur aus dem Betriebsrat und der Geschäftsführung besteht, sondern auch noch aus der IG Metall. Da schwingt für mich die Frage mit: Was macht die IG Metall da? Bedeutet das etwa, dass IG-Metall-Mitglieder beim Personalabbau gegenüber Mitarbeitern, die nicht in der IG Metall sind, bevorrechtigt werden sollen? Das ist der erste Gedanke, der einem dazu kommt.
Frau Modder, Sie schütteln den Kopf. Es ist ja schön, dass Sie in die Verhandlungen und ihre Ergebnisse eingebunden waren und das alles wissen.
Wir haben es heute zum ersten Mal gehört. Da muss man doch einmal diese Frage stellen und auch eine Antwort erwarten können. Wenn die Landesregierung das alles richtig gemacht und es diese Geschichten nicht gibt, ist ja alles in Ordnung.
Ich will lhnen nur sagen: Die heutige Unterrichtung ist sehr begrüßenswert, auch weil sie zuerst den Landtag erreicht hat, der viel Geld zur Verfügung stellen soll, um die Zukunft der Messe zu gestalten. Aber es gibt noch Fragen, die wir erörtern und klären müssen, auch im Sinne der gestrigen Ankündigung des Kollegen Toepffer.
Nun noch zum Kollegen Toepffer, weil er heute wieder das Messegelände aufgeteilt und teilweise zur Wohnbebauung freigegeben hat:
Die CeBIT ist nicht mehr da. Es ist schade, dass das Geschäftsmodell der CeBIT nicht mehr funktioniert hat. Aber das weltgrößte Messegelände brauchte man auch in der Vergangenheit nicht für die CeBIT, sondern für die Hannover Messe und für die Agritechnica. Da war tatsächlich nicht ein Quadratmeter frei.
Dieses große Gelände ist Fluch und Segen zugleich, weil es nur in einem Teil des Jahres komplett ausgelastet ist, aber die Unterhaltungskosten das ganze Jahr über anfallen. Sie können ja nicht für ein halbes Jahr Wohngebäude errichten und dann für die nächste Messe wieder ein Freigelände haben. Das funktioniert nicht.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dieses große Messegelände haben und diese großen Messen durchführen können. Denn das ist das Alleinstellungsmerkmal von Hannover. Die großen Weltleitmessen spornen übrigens auch das wirtschaftliche Umfeld an.
Deshalb warne ich davor, gedanklich schon Hallen abzureißen und Wohngebäude zu errichten, wenn es doch gelingen könnte, Agritechnica und Hannover Messe zu alter Stärke zurückzuführen. Das wäre jedenfalls unser Wunsch.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Lies, keine Sorge, in diese Richtung geht es nicht, sondern ich habe eine Nachfrage aufgrund Ihrer Antwort an die Kollegen Staudte.
Sie haben meiner Erinnerung nach gerade geantwortet, die Grünen hätten den Gesetzentwurf, als Sie Wirtschaftsminister waren, nicht durchsetzen können, und Sie würden ihn jetzt durchsetzen. Heißt das, dass Sie in dieser Legislaturperiode das umsetzen, was Sie in der letzten Legislaturperiode komplett verhindern wollten?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass Herr Bley Minister Althusmann noch gar nicht ausreichend für seine Tätigkeiten gelobt hat. Deshalb möchte ich das jetzt gern fortsetzen - allerdings nicht ganz so vergiftet.
Denn wenn Sie, Herr Minister - so wie es der Kollege Bley von der CDU gesagt hat -, wirklich alleine dafür verantwortlich sind, dass die Arbeitsmarktzahlen in Niedersachsen so gut sind - und gerade auch Anfang des Jahres waren -, bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie alleine auch für die Insolvenzwelle nach Corona verantwortlich wären. Sie wären dann auch alleine für einen Rückgang der Wirtschaftsleistung nach der Pandemie verantwortlich.
Da wäre ich gespannt auf die Rede des Kollegen Bley im nächsten Jahr. Es war ihm ja auch ein bisschen unangenehm. Ich habe die virtuelle
Pumpgun bei der Rede des Kollegen Bley schon gesehen.
Mein Lob ist jedenfalls ehrlich gemeint. Denn Sie, Herr Minister, sagen gerade mit Blick auf die Frage, wie eine vernünftige Wirtschaftsunterstützung angesichts der Corona-Pandemie gestaltet sein kann, immer wieder: Wir können nicht jeden retten. - Sie setzen sich damit sehr angenehm von der Bazooka-Politik ab, die in Berlin oft betrieben wird und mit der der Eindruck suggeriert wird: Egal, was passiert, es wird ohne jeden negativen Effekt im Wirtschaftsbereich leistbar sein, die Pandemie zu überwinden. - Das wird nicht funktionieren. Auch wir als reiches Land Bundesrepublik Deutschland werden es uns nicht leisten können, alle Kosten, die durch die Pandemie verursacht sind, mit Schulden und auf Pump auszugleichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, Minister Althusmann für seine Förderprogramme, die er mit dem vom Landtag zur Verfügung gestellten Geld aus den Nachtragshaushalten ausgestaltet hat, durchaus auch zu loben. Denn mit den Förderrichtlinien wie beispielsweise „Neustart Niedersachsen“, der Innovationsförderung, aber auch dem Gastronomie-Programm, das auf Investitionen und zukunftsgerichtete Ausgestaltung angelegt ist, werden genau die richtigen Impulse für die Zukunft gesetzt. Innovation, Forschung und Entwicklung in den Unternehmen nach vorne zu stellen, ist genau der richtige Ansatz. Gerade diese Programme tragen dazu bei, damit Niedersachsen nach der Krise einigermaßen gut im Ländervergleich dastehen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es muss gesagt werden, dass das notwendig war. Denn anders, als der Kollege Bley ausgeführt hat, war in diesem Bereich in Niedersachsen nicht alles Gold, was geglänzt hat. Die IHK hat im November eine Umfrage unter den Unternehmen durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass gerade dieser Innovationsbereich, der jetzt in Angriff genommen wird, bisher eher stiefmütterlich behandelt worden ist.
Nicht alle sehen es so wie Herr Bley. Lediglich 12 % der Unternehmen in Niedersachsen sind der Auffassung, dass die Innovationspolitik des Landes Niedersachsen gut war. Insgesamt 26 % vergeben sogar die schlechteste Bewertung. Insofern war es bitter notwendig, hier eine Trendumkehr zu vollziehen. Deswegen ist dies genau der richtige Weg. Da wegen der Corona-Pandemie etwas ge
tan werden musste, hat diese in dem genannten Bereich vielleicht sogar etwas Gutes ausgelöst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Frage der Finanzierbarkeit von Wirtschaftshilfen und der Unterstützungsmaßnahmen ist es gerade mit Blick auf den Landeshaushalt 2021 - für die Opposition, aber auch für das Parlament insgesamt - wahnsinnig schwer gewesen, genau zu sehen, wo man noch nachsteuernd eingreifen muss, weil man aufgrund der vielen Sondervermögen, die gebildet wurden, gar nicht ablesen konnte, wo noch Bereiche frei sind und wo nicht.
Wir als FDP-Fraktion haben uns deshalb, nachdem die Änderungsanträge der CDU mit den wichtigen Ansätzen beispielsweise beim Fahrrad- und Mobilitätskonzept und den Unterstützungsmaßnahmen im Landesstraßenbaubereich vorlagen, auf einen wesentlichen Schwerpunkt konzentriert, der uns seit Jahren am Herzen liegt und den wir auch seit Jahren mit Änderungsanträgen in den Landeshaushalt einstellen lassen wollen: die kostenlosen Schülerverkehre für die Sekundarstufe II, die kostenlosen Ausbildungsverkehre auch im Berufsbildungsbereich und auch der Einstieg in ein echtes Azubi-Ticket.
Es wurde schon mehrfach darauf eingegangen. Das Azubiticket ist eine spannende Geschichte. Was gerade mit dem Freizeitticket auf den Weg gebracht wird, ist nicht das, was die SPD gefordert hat, auch nicht im Ausschuss. Es ist nicht das, was die CDU gefordert hat, auch nicht im Ausschuss. Es ist auch nicht das, was in Ihrem Koalitionsvertrag drin steht. Es ist nicht das, was die Grünen gefordert haben. Und es ist auch nicht das, was die FDP gefordert hat. Trotzdem kommen Sie mit der Nummer durchs Loch. Also, Herr Althusmann, wenn ich einen Hut aufhätte, würde ich ihn jetzt ziehen.
Das ist ein Novum: Sie machen etwas, das keiner will, und trotzdem funktioniert es. Das ist erstaunlich. Respekt!
Das Problem ist aber, dass es den Schülerinnen und Schülern und den Auszubildenden nicht hilft - natürlich ein wenig, aber es ist nicht das, was gewünscht war.
Aus unserer Sicht muss man bereit sein, mehr einzustellen. Wir schlagen mit unserem Änderungsantrag vor, knapp 45 Millionen Euro für die Schülerverkehre zur Verfügung zu stellen - selbstverständlich mit solider Gegenfinanzierung. Das
entspricht dem, was die CDU und die SPD in ihrem Antrag beispielsweise für den Bereich des Handwerks bereitstellen wollten, nämlich Mittel für Landesklassen, damit auch heimatferne Ausbildung und Meisterausbildung kostenlos erreichbar sind. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn Sie in diesem Bereich etwas mehr tun würden.
Es wäre übrigens auch sinnvoll, wenn die Grünen nicht nur hier sagen würden, dass sie den kostenlosen Schülerverkehr wollen, sondern die entsprechenden Mittel auch in ihren Haushaltsantrag einstellen würden. Das haben Sie nämlich vergessen; kann ja mal passieren! Für das Azubi-Ticket haben Sie übrigens auch eine falsche Zahl eingestellt. Sei es, wie es ist! Sie können ja unserem Änderungsantrag zustimmen; dann hätten Sie diesen Makel, der Ihrer Fraktionssitzung entstammt, wieder geheilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Niedersachsen muss aufgrund der Corona-Pandemie gerade auch im nächsten Jahr viele Probleme lösen und steht vor vielen Herausforderungen. Die beste Wirtschaftspolitik ist die richtige PandemieBewältigungsstrategie; das muss man so sagen. Nur dann, wenn wir es schaffen, das Leben mit Corona - auch in wirtschaftlicher Hinsicht - in allen Bereichen wieder möglich zu machen, wird man wieder auf den richtigen Pfad kommen.
Man kann nicht alles durch Entschädigungshilfen ausgleichen - übrigens schon gar nicht durch Entschädigungshilfen für den November 2020, die irgendwann im nächsten Jahr gezahlt werden. Es kommt noch eine Dezember-Hilfe oben drauf. Die Überbrückungshilfe III kommt später auch noch hinzu. Bis dahin überlebt der eine oder andere nicht, wenn es in Berlin in diesem Tempo weitergehen sollte. Das kann nicht der richtige Weg sein. Deshalb brauchen wir einen Strategiewechsel.
Es gibt zwei Strategien in der Wissenschaft: Das eine ist ein knallharter Lockdown, und das andere ist eine Strategie, die vorsieht, den Infektionsschutz nach vorne zu stellen und vulnerable Gruppen zu schützen. Das heißt nicht „einsperren“, Frau Modder, das heißt „schützen“.
- FFP2-Masken verteilen, Besuchskonzepte und Testkonzepte für Personal und Bewohner in Altersheimen zu erstellen etc. Das alles sind Dinge,
die möglich wären und diese Gruppen tatsächlich schützen würden.
Wenn es die Wissenschaft sagt und Sie immer sagen, man sollte auf die Wissenschaft hören, sollten Sie sich das vielleicht mal anschauen.
Es gibt übrigens nur diese beiden wissenschaftlichen Meinungen zu Corona-Strategien. Zu diesem „Wellenbrecher-Lockdown Light“ mit Verlängerung von Woche zu Woche, der hier gerade passiert, gibt es übrigens keine wissenschaftliche Meinung, nach der das ein erfolgreiches Konzept ist. Sie sollten mal drüber nachdenken, was Sie mit ihrer unwissenschaftlichen Art und Weise, Politik zu machen, den Menschen hier tatsächlich antun.
Das wäre also richtig: Öffnungsperspektiven zu geben, Verlässlichkeit reinzubringen, nicht immer von heute auf morgen hin und her zu springen. Das würde tatsächlich viel bringen.
Es wäre sinnvoll und richtig, die Unternehmen gleich zu behandeln. Ich mache es mal am Beispiel TUI fest: Warum kommt TUI in die Diskussion? Weil es die Frage gibt, warum Sie TUI anders als mittelständische, familiengeführte Reisebüros behandeln. Nicht ein einziges davon hat Eigenkapitalhilfen oder Bürgschaften bekommen.
Herr Minister Althusmann, beim letzten Plenum haben Sie eine Förderrichtlinie für Reisebüros angekündigt, weil es Ihnen wahrscheinlich unangenehm war. Jetzt kommt beim entsprechenden Schlussprotokoll eine Protokollnotiz von Ihnen, man soll das nicht falsch verstehen; denn weil Sie Reisebüros erwähnt haben, hätte der Eindruck entstehen können, Sie stellen eine Förderrichtlinie dafür auf, und dem sei nicht so! - Nein, Sie haben das nicht beiläufig erwähnt. Sie haben es hier angekündigt und das dann über eine Protokollnotiz im endgültigen stenografischen Protokoll, die man kaum finden kann, widerrufen. Das ist schon wirklich abenteuerlich!
Sie sollten die Unternehmen tatsächlich gleichbehandeln und eine vernünftige, eine dauerhafte, eine wissenschaftsbasierte Corona-Strategie verfolgen. Dafür würden Ihnen die Unternehmer, die Soloselbstständigen, die Menschen aus Kunst und Kultur dankbar sein. Bisher kann ich das aber nicht
erkennen, und deshalb werden wir Ihrem Haushaltsentwurf nicht folgen können.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Politze, Sie haben gesagt, der Haushaltsantrag der FDP sei im Bereich des kostenlosen Schülerverkehrs, im Bereich von Sek II sowie im berufsbildenden Bereich nicht richtig ausfinanziert. Ich will Sie nur darauf hinweisen: Diese Haushaltsstelle befindet sich im Einzelplan 08 - Wirtschaft. Dort ist sie bei uns mit 44,5 Millionen Euro abgebildet, und zwar zum Start des nächsten Schuljahres.
Das geht am 1. September los. Das ist genau der Vermerk, aus dem Sie vorgelesen haben. Es ist auf diese Monate gerechnet. Hinzu kommt die Anschubfinanzierung für den Start des AzubiTickets.
Das ist also genau wie in den Vorjahren im Einzelplan 08 eingestellt, und zwar exakt nach der Berechnung der Landesregierung, die gerade in diesem Jahr noch einmal aktualisiert worden ist.
Insofern können Sie dem Einzelplan 08 gerne zustimmen, um diesem Wunsch für die Schülerinnen und Schüler nachzukommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie wird uns noch länger beschäftigen, und auch die Grundrechtseinschränkungen werden uns noch länger erhalten bleiben. - Das sagen nicht wir als FDP, das sagen u. a. die Ministerpräsidenten Laschet und Söder. Kanzleramtsminister Braun definiert schon einen Zeitraum bis mindestens März nächsten Jahres, mit dem gerechnet wird. Und der Bundesfinanzminister hat in einigen Hilfs- und Unterstützungsprogrammen „Mitte nächsten Jahres“ vorgesehen; bis dahin sollen derartige Einschränkungen entschädigt und ausgeglichen werden.
Bei einem so langen Zeitraum darf es bei den Maßnahmen, die wir einleiten, nicht darum gehen, aus einem Lockdown Light im November einen Lockdown Long zu machen, der bis März tatsächlich anhält. Es kann auch nicht darum gehen, aus
einem Lockdown Light einen Jojo-Lockdown zu machen, der, wie es jetzt vorgesehen ist, zu Weihnachten und Silvester Lockerungen bringt, dann wieder Verschärfungen bringt, dann wieder Lockerungen bringt, dann wieder Verschärfungen bringt. Das führt zur Ermüdung und genau zum Gegenteil.
Wir brauchen ein langfristiges nachhaltiges Konzept, das Leben mit dem Virus möglich macht: gesellschaftliches Leben, wirtschaftliches Leben, das soziale Miteinander, und zwar immer unter dem Maßstab des Infektionsschutzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP hat im letzten Plenum hierzu einen Antrag für eine nachhaltige Corona-Strategie eingebracht. Wir haben hier andere Instrumente zum Schutz der Schulen, um sie pandemiefester zu machen, vorgestellt. Wir haben hier Konzepte vorgestellt, um die sogenannten vulnerablen Gruppen besonders, stärker zu schützen.
Frau Kollegin Modder, wenn wir sagen, vulnerable Gruppen, besonders gefährdete Personenkreise sollen besser geschützt werden, dann heißt das nicht, dass wir sie isolieren wollen, genauso wie wir Ihnen nicht vorhalten, dass Sie vulnerable Gruppen opfern würden, weil Sie dort nicht stärkere Maßnahmen fordern - auf gar keinen Fall!
Es gibt auch andere Maßnahmen, die nicht in einer Isolationshaft von 27 Millionen Deutschen enden würden: beispielsweise das Versenden von FFP2Masken an diese Altersgruppen, beispielsweise in Bezug auf diejenigen, die in Einrichtungen sind, über Testkonzepte zu reden, damit sozusagen das Virus nicht hereingebracht wird, oder aber entsprechend Besuchskonzepte anders ausgestalten. Über all diese Dinge kann und sollte man reden.
Deshalb schlagen wir Ihnen mit zwei Änderungsanträgen vor, diese langfristige, nachhaltige Strategie bereits jetzt umzusetzen - erstens in der Frage der Betriebsverbote. Wir akzeptieren, dass Betriebsverbote jetzt die Regel sein sollen. Allerdings sollte da, wo keine Infektionsgefahr gesehen wird - und zwar mit Bestätigung der Behörde -, wieder die Öffnung möglich sein - mit der kleinen Änderung, dass jemand, der gegen die Regelungen zu den Hygienekonzepten verstößt, kein Bußgeld von 500 Euro zahlt, sondern sich als nicht zuverlässig erwiesen hat und die Schließung die Folge sein muss, und zwar dauerhaft, nicht nur für einen Tag.
Wir wollen - zweitens - auch die Regelung zu den Quadratmeterflächen im Einzelhandel wieder auf
das alte Niveau zurückführen; denn sie sind für Abstände von 1,5 m ausgerechnet worden. Wenn es damals richtig gerechnet war, dann muss es auch heute richtig gerechnet sein.
Wir erkennen durchaus, dass es Verstöße oder andere Situationen gegeben hat, in denen es nicht funktioniert hat, wie in Eingangs- oder Parkplatzbereichen von Einkaufszentren. Aber in diesen Fällen wurden die Konzepte nicht richtig umgesetzt, die nach § 4 der Verordnung vorgeschrieben sind. Das ist dann ein Kontrollversagen des Staates. Hier muss das Kontrollversagen des Staates eingestellt werden und dürfen nicht die Öffnungsmöglichkeiten des Einzelhandels aufgehoben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen auch im privaten Bereich eine andere Regelung haben. Der Staat sollte sich nicht übernehmen und Regelungen beschließen, die gar nicht exekutionsfähig sind. Es sollte auch nicht dazu kommen, dass Weihnachten zum Fest der Denunzianten wird und wir nicht nur die anwesenden Autos und diejenigen zählen, die aussteigen, sondern auch abschätzen, wie alt beispielsweise Kinder sind, die in ein Haus oder eine Wohnung gehen.
Deshalb wollen wir einen starken Appell an die Vernunft und das Miteinander der Gesellschaft, damit Weihnachten vernünftig und in einer zurückhaltenden, maßvollen Form - und zwar ohne den Polizei- und Kontrollstaat - gefeiert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind unsere konkreten Vorschläge.
Weil wir glauben, dass es dem Wunsch der Großen Koalition entspricht, beantragen wir nach § 99 unserer Geschäftsordnung, über die einzelnen Anträge nach den fünf einzelnen, dort enthaltenen Ziffern der Corona-Verordnung abzustimmen, um nicht sozusagen in einem Wisch mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses darüber hinwegzugehen. Damit könnte man deutlich machen, was der Landtag in diesen Punkten der Corona-Verordnung wirklich im Sinne einer nachhaltigen Strategie will.
Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Wernstedt, Sie haben gesagt, dass die FDP, wenn sie als Ausnahme Öffnungen ermöglichen will, sagen muss, wo Kontakte beschränkt werden sollen. Genau das ist aber nicht notwendig, weil wir einen anderen Weg vorschlagen, um eine Nachhaltigkeit in den Corona-Verordnungen zu haben.
Wir sagen, dass dort, wo die Möglichkeit zu Kontakten besteht, die nicht infektionsgefährdet sind, diese Kontakte zugelassen werden sollen. Es geht beispielsweise um Kontaktmöglichkeiten in Museen, im gesellschaftlichen Leben, das wieder ermöglicht werden soll, und natürlich auch um Kontaktmöglichkeiten im wirtschaftlichen Leben, das wir wieder öffnen wollen, wenn von einer Behörde oder einer beauftragten Stelle das Konzept als infektionssicher bestätigt wird.
Die die Landesregierung macht das ja auch. In der Corona-Verordnung sagt sie beispielsweise, dass Frisörsalons öffnen dürfen, obwohl bei Nagelstudios die gleiche Situation herrscht. Sie begründet das damit, dass anderenfalls nach vier Wochen die Verwahrlosung unserer Gesellschaft droht. Ich
persönlich sehe das nicht so, aber das kann natürlich jeder anders sehen. Aus meiner Sicht muss der Infektionsschutz im Vordergrund stehen, nicht die Frage, wie die Frisuren der Einzelnen aussehen.
Wir verfolgen den Ansatz, zu testen, ob Infektionsgefahr besteht. Wenn keine Infektionsgefahr besteht, soll geöffnet werden können. Damit kämen wir nachhaltig, mit Akzeptanz in der Gesellschaft, durch die Krise. Ich bitte Sie, noch einmal in sich zu gehen und hierüber nachzudenken.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Meyer, Sie haben eben gesagt, wir hätten uns einzelne Gruppen herausgesucht, sozusagen um besondere Akzente für diese Gruppen zu setzen. Aber genau das ist nicht der Fall.
Der Antrag der FDP sieht vor, dass alle von Betriebsverboten und Dienstleistungsbeschränkungen betroffenen Gruppen wieder öffnen dürfen, wenn es ein vom Gesundheitsamt oder einem Beauftragten des Gesundheitsamts genehmigtes Hygienekonzept mit Nachverfolgung gibt. Das ist übrigens ein deutlich anderer und stärkerer Fortschritt als bei den Gruppen, die Sie freigeben. Beispielsweise geben Sie derzeit die Frisöre ohne Prüfung des Hygienekonzeptes frei, obwohl Sie genau wissen, dass es in der Vergangenheit zu Verstößen und auch zu Schließungen von Frisörgeschäften gekommen ist, weil man sich dort nicht an die Konzepte gehalten hat oder sie nicht ausreichend waren.
Insofern muss ich den Vorwurf, den Sie erhoben haben, zurückweisen und Sie bitten, dort sozusagen noch einmal genau hineinzugehen: Öffnung als Ausnahme, wenn ein Infektionsgeschehen ausgeschlossen werden kann!
Sie haben eben gesagt, mit Blick auf Weihnachten könne man nur appellieren. Genauso sehen wir das auch. Deshalb wollen wir ja auch die Rechtsverordnung der Landesregierung ändern und ein nicht exekutionsfähiges Verbot, das nur zu Denunziantentum führt, in einen starken Appell auch dieses Hauses umwandeln.
Wir freuen uns, dass die CDU unserem Änderungsantrag in dem Punkt zustimmen wird.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Ich möchte gleich zwei Zusatzfragen zur mittelfristigen Strategie im ÖPNV stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass bei der Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten - und auch im Vorfeld - zu dem ÖPNV seitens der Bundesregierung vielfältige Forderungen wie beispielsweise die Einhaltung von 1,50 m beim Schülerverkehr, Entzerrung der Verkehre, doppelte Sitzplatzreservierung in der Bahn für Bundesbeamte etc. aufgestellt worden sind und im Schlusspapier beschlossen wurde, dass sich die Verkehrsministerkonferenz hiermit im Detail konzeptionell beschäftigen soll, frage ich die Landesregierung
erstens: Mit welchen neuen Erkenntnissen, Studien oder anderen Unterlagen hat die Bundesregierung diese Forderungen hinsichtlich des ÖPNV begründet und belegt?
Und zweitens: Mit welcher Zielsetzung geht die Landesregierung in die Verkehrsministerkonferenz für ein neues Konzept im ÖPNV und SPNV?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in der Begründung ihrer Corona-Rechtsverordnung gesagt hat, dass sie die Schließung von Betrieben nicht wegen der fehlenden Schutzkonzepte in den Betrieben, sondern wegen der Durchmischung von Kundengruppen beim Betreten der Betriebe sowie dem Zu- und Abweg von den Betrieben als notwendig ansieht, und Ministerin Reimann der Bild-Zeitung gesagt hat, dass sie gewisse Probleme beim Einkaufen sieht, andererseits aber der Bundeswirtschaftsminister das Einkaufen in den Innenstädten eine „patriotischen Pflicht“ nannte und der Landeswirtschaftsminister Althusmann uns gerade eben dazu aufgerufen hat, in den Innenstädten einzukaufen, frage ich die Landesregierung, ob nicht ein Widerspruch zwischen dem Schutzzweck, den sie in der Begründung ihrer Verordnung genannt hat, und dem Aufruf, in den Innenstädten - wo die Geschäfte doch nebeneinanderliegen - einzukaufen, besteht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass bei den Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten in den letzten zwei Wochen das Thema ÖPNV sehr eindrücklich diskutiert wurde, die Bundesregierung hier Änderungen an den Sicherheitskonzepten gefordert hat, Minister Althusmann hier eben - bei der Beantwortung der ersten Dringlichen Anfrage - gesagt hat, dass die Strategie der Verkehrsministerkonferenz und der Landesregierung ist, alle Sicherheitskonzepte so zu lassen, wie sie jetzt sind, der Ministerpräsident aber am 14. März 2020 der Neuen Osnabrücker Zeitung unter der Überschrift „Weil rät zu Rad statt Bus und Bahn“ gesagt hat:
„Im Übrigen empfehle ich allen, das eigene Leben nach Möglichkeit so zu organisieren, dass die Risiken begrenzt sind, also beispielsweise besser Fahrrad statt Bus und Bahn zu fahren“,
frage ich den Ministerpräsidenten, welche Risiken er im ÖPNV bisher sieht, sodass er dazu rät, Fahrrad zu fahren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie auf die Anfrage der CDU deutlich hervorgehoben haben, welche Bedeutung die Künstliche Intelligenz sowohl heute als auch in der Zukunft hat, und wie Sie daran arbeiten, diese in die Wirtschaft und in das Handwerk zu implementieren, frage ich die Landesregierung: In welchen Bereichen der Landesverwaltung selbst wird heute eigentlich auf das Thema der Künstlichen Intelligenz zurückgegriffen, und wo ist dieses in der Zukunft in der Landesverwaltung geplant?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister Althusmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion, herzlichen Dank für das Thema der eingereichten Fragestunde.
Ich will durchaus anerkennen, dass Sie - Landesregierung wie auch CDU-Fraktion - sich mit dem Thema der Künstlichen Intelligenz und der sich ergebenden Möglichkeiten und Chancen wirklich auseinandersetzen wollen. Sie haben auch erkannt, dass Künstliche Intelligenz etwas ist, das für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sehr wichtig ist.
Wenn ich aber die Debatte, die Antworten, die Aussagen mal Revue passieren lasse, dann wird deutlich, dass Sie alle ziemlich nahe an der Oberfläche kratzen, ohne auf das Thema und die damit verbundenen Chancen vertieft einzugehen.
Herr Minister Althusmann, das Ausgeben von Laptops und der Zugang - vielleicht auch mit VPNTunneln - zum Landesnetz stellt zwar ein stärker digital geprägtes Arbeiten als vorher dar, hat aber nichts mit Künstlicher Intelligenz zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Null! Es ist auch
nicht so, dass ich fordere, die Landesmitarbeiter durch Computer zu ersetzen, die allein arbeiten. Gar nicht! Aber Künstliche Intelligenz ermöglicht lernende Systeme, die aufgrund der sich ergebenden Ereignisse und der vorhandenen Daten Schlüsse zieht und vielleicht Vorschläge für weitere Entscheidungen trifft. Somit werden Arbeitsschritte beschleunigt und tatsächlich erleichtert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Einheitliche Ansprechpartner ist nicht künstlich intelligent. Er ist digital, das will ich gerne zugestehen, aber nicht künstlich intelligent.
Dass Ihnen ein Punkt spontan nicht eingefallen ist, an dem Sie durchaus auch auf Künstliche Intelligenz setzen, hat mich etwas erschrocken. Beim System SORMAS zur Kontaktnachverfolgung im Zuge der Corona-Pandemie - darüber haben wir heute schon gesprochen - wird derzeit Künstliche Intelligenz zumindest teilweise eingesetzt. Wenn das System noch weiterlernen könnte und würde, welche Rückschlüsse sich aus Infektionsketten etc. bilden, könnte man noch weitere Punkte erhalten.
Überhaupt könnte uns Künstliche Intelligenz bei der gesamten Corona-Debatte wesentlich weiter bringen, nämlich auch beim Erkennen und Identifizieren von Erkrankungen etc. All das wären Chancen, die man tatsächlich wahrnehmen sollte, wenn man tiefer in das Thema geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der FDP haben wir schon vor einigen Jahren in einem Diskussionsprozess zu „new work“ angefangen, das Thema etwas tiefer zu betrachten. Natürlich haben Künstliche Intelligenz und die entsprechenden Systeme eine Auswirkung auf die Arbeitswelt. Natürlich fallen Prozesse und Arbeitsschritte dann weg, weshalb Beschäftigte durchaus neue Aufgaben brauchen und qualifizierend weitergebildet werden müssen. Das ist nicht wenig!
Wir reden hierbei jetzt übrigens nicht vom Pförtner, vom Logistiker, vom Kraftfahrer oder auch nicht vom Pfleger. Ganz im Gegenteil! Das sind Bereiche, die man nicht digitalisieren kann. Beispielsweise bei einigen Tätigkeiten des Arztes sieht es anders aus. Wie es beim Minister aussieht, weiß ich nicht. In der Tat: In anderen Bereichen kann Künstliche Intelligenz deutlich effektivere Prozesse und Produkte auslösen. Deshalb muss man über die Frage, wie wir eigentlich mit den Beschäftigten im Hinblick auf Qualifizierungsmaßnahmen umgehen sollen, sprechen. Aus unserer Sicht bräuchte man deshalb dringend Forschungsinstitute, die über erforderliche Qualifizierungsanforderungen
nachdenken und Wege aufzeigen, wie wir uns schon heute auf den Weg begeben können, damit diese arbeitsplatzrelevanten Auswirkungen vorher abgefangen werden, sodass es nicht nur für die Systeme, sondern auch für die Arbeitsplätze eine Zukunft gibt. Aber davon war heute hier leider nichts zu hören.
Auch zu der Frage, wie Künstliche Intelligenz in die duale Berufsausbildung integriert wird, kam leider nichts. Auch diese Baustelle bleibt bestehen.
Natürlich ist es richtig, dass Sie sich gerade auch das Handwerk und andere Unternehmen anschauen müssen. Aber wenn wir hier jetzt über Künstliche Intelligenz reden, liegt es im Fall von Niedersachsen und Hannover, einem großen Versicherungsstandort, nahe, auch einmal über große Unternehmen zu reden. Gerade in der Versicherungsbranche - auch bei Rückversicherern - wird Künstliche Intelligenz enorme Veränderungen bei Geschäftsmodellen, Arbeitsplätzen etc. auslösen. Darüber müsste man sich Gedanken machen. Aber dazu passiert in der Landesverwaltung offenbar viel zu wenig. Man könnte auch überlegen, andere Bereiche - wie das Bewerbungsverfahren - mit Künstlicher Intelligenz auszustatten, andere Projekte zu starten und erste Schritte zu machen. Das passiert hier nicht.
Ich habe auch kein Wort - weder in den Fragestellungen der Fragestunde, aber das kann man bei drei Fragen vielleicht auch nicht erwarten, noch bei den Antworten - zu einem anderen Thema in diesem Zusammenhang gehört: Wie ist das eigentlich mit den ethisch-moralischen und den rechtlichen Fragestellungen bei dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Was bedeutet es eigentlich, wenn Entscheidungen - zumindest in der Vorbereitung - auf einmal nicht mehr vom Menschen, sondern von Künstlicher Intelligenz - am Ende auch anders, als der Mensch es vielleicht getan hätte - getroffen werden? Was bedeutet das für Haftungsfragen? Wer haftet dann tatsächlich bei Fehlern? Welche Entscheidungen können wir aus ethischen Gründen tatsächlich auch rechtfertigen?
Autonomes Fahren ist ein ganz kleiner Randbereich davon, über den aber viel diskutiert wird. In allen anderen Bereichen stellen sich diese Fragen ganz genauso. In der politischen Diskussion - aber auch in der gesellschaftspolitischen Diskussion - passiert da momentan aber gar nichts. Auch hier haben wir heute bedauerlicherweise gar nichts zu diesem Thema gehört.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will damit sagen: Wir sollten uns alle intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen. Die technischen Möglichkeiten, die Zukunftschancen sind immens, aber es gibt auch ganz viele Aufgaben und Fragestellungen. Und es reicht auch nicht aus, diese Diskussion allein für den Know-how-Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu führen. Wir haben viel mehr Chancen kurzfristiger Art, wenn wir einfach mal anfangen, Künstliche Intelligenz und neue Technologien in der Verwaltung einzuführen. Da steht die Landesregierung aber leider erst am Anfang.
Wir würden uns wünschen, dass Herr Althusmann hier mehr Tempo aufs Parkett bringt und nicht nur Reden hält, sondern tatsächlich auch mal handelt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schulz-Hendel, früher hätte ich sicherlich so ziemlich das Gleiche gesagt wie der Kollege Pantazis, vielleicht in etwas launigeren Worten und bis auf das Joschka-Fischer-Zitat, und dann hätte ich mich wieder gesetzt. Denn alles, was er gesagt hat, war richtig und wird von uns so geteilt.
Aber heute bin ich einen Schritt weiter und gerne bereit, dem auf den Grund zu gehen, was im Kern hinter diesem etwas falsch formulierten Antrag
steckt und was Sie wissen, verstehen und erreichen wollen.
Sie haben immer noch einen falschen Glauben: Die soziale Marktwirtschaft ist mehr als der schnöde Mammon. Soziale Marktwirtschaft ist mehr als das Schauen auf Profit; denn das Wort „sozial“ ist Bestandteil dieses Begriffs. Und Ordnungspolitik und Neoliberalismus sind das Gegenteil vom Gesetz des Stärkeren bzw. des stärkeren Marktteilnehmers.
Wenn Sie das einmal verstehen würden, würden Sie vielleicht auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2017 zur Implementierung von CSR - Corporate Social Responsibility - in deutsches Recht ernster betrachten, die Kollege Pantazis eben auch schon angesprochen hat. Grundlage sind die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Social Development Goals, die sozusagen verpflichtend in die Unternehmenskultur mit eingeführt werden sollen, und zwar für Unternehmen ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist in Deutschland verpflichtend umgesetzt. Damals wurde intensiv über die Umsetzung dieser europäischen Richtlinie diskutiert, und die Europäische Union hatte zunächst sogar vorgesehen, mehrere Agenturen zu benennen, die diese CSR-Richtlinie sozusagen zertifizieren und kontrollieren sollten und zwischen denen man wählen konnte.
Anfangs war die Gemeinwohlbilanz ebenfalls dabei - sie ist dann allerdings bewusst herausgenommen worden. Ich weiß nicht, warum das so war, aber es spricht sicherlich vieles dafür, dass die Erwägungen, die auch Kollege Pantazis erwähnt hat, damals die Grundlage dafür waren.
Sprich: Was wollen Sie eigentlich mit dem Antrag erreichen? Sie wollen, dass mindestens vier Unternehmen mit Landesbeteiligung, davon mindestens eins mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - also NORD/LB, Salzgitter AG oder Volkswagen AG -, eine Gemeinwohlbilanz erstellen - um es einmal so auf den Punkt zu bringen. Aber diese drei Unternehmen erstellen bereits sehr differenzierte CSR-Strategien und veröffentlichen diese auch. Sie sind übrigens viel differenzierter und aussagekräftiger als z. B. die der Sparda Bank in München. Bei der Sparda Bank in München sieht man eine Bilanzübersicht, in der prozentual dargestellt ist, welche Bereiche wie erreicht werden - und dass man 88 000 Bäume gepflanzt hat. Bei den niedersächsischen Unternehmen passiert da schon sehr viel mehr.
Zweitens fordern Sie in Ihrem Antrag, dass zehn niedersächsische klein- und mittelständische Unternehmen oder Kommunen gefördert werden sollen, die an dem Pilotprojekt teilnehmen. Wir können im Ausschuss gerne einmal darüber reden, wie man auch kleinere Unternehmen oder auch Unternehmen mit Landesbeteiligung mit weniger als 500 Mitarbeitern im Rahmen von Modellprojekten entsprechend verpflichtet. Aber bitte nicht zur Gemeinwohlbilanz! Denn dann hat man hinterher ein Blatt, auf dem man eine Zahl sieht.
Lassen Sie uns doch etwas anderes nehmen! Nehmen wir doch beispielsweise ein EMAS ÖkoAudit! Da werden die Verhaltensweisen im Unternehmen auf eine ökologische Basis gestellt; das Verhalten wird analysiert, und es werden Verbesserungsvorschläge gemacht, z. B. wie man CO2 einsparen kann, wie man Umweltbelastungen reduzieren kann etc. Dann hat man nicht nur ein Blatt, sondern eine Verhaltensänderung. Da könnte die Landesregierung bei Unternehmen mit Landesbeteiligung mit gutem Beispiel vorangehen.
Auf diesen Ansatz können wir uns gerne stürzen. Es hätte mich gefreut, wenn dieser Vorschlag von den Grünen gekommen wäre. Aber ich bin gerne bereit, im Rahmen der Ausschussberatung noch weiteren Input zu Ihrem Antrag zu geben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf und den Beschluss finden wir
grundsätzlich gut und unterstützen wir als FDP auch.
Aber zu dem Änderungsantrag des Kollegen Schulz-Hendel und der Grünen-Fraktion Folgendes: Es ist in der Tat so, dass wir über diese Frage im Ausschuss kurz mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesprochen haben. Es geht um die Frage, ob die Sondernutzungsgenehmigungen für bestehende Carsharing-Anbieter - insbesondere in Bezug auf Oldenburg wurde dies angesprochen - mit Ausschreibungsverfahren, Eignungsverfahren etc. so, wie es die Dienstleistungsrichtlinie sagt, hätten vergeben werden müssen und ob durch dieses Gesetz die bestehenden jetzt nachträglich noch einmal ausgeschrieben werden müssen.
Es spricht aus meiner Sicht sehr viel dafür, wie der GBD die Sachlage einschätzt. Wenn man es so macht, wie der GBD sagt, nämlich anders als es das Bundesgesetz vorgeschrieben hat, bei der gesetzlichen Änderung sozusagen den Kommunen Freiraum zu geben, dabei auf gewisse Dinge zu verzichten und daraus ein unbürokratisches, quasi informelles Verfahren für die bestehenden Anbieter zu machen, wäre Rechtssicherheit auch für die Anbieter da. Denn wenn sich jetzt jemand neu melden und sagen würde, dass die Vergaben in der Vergangenheit rechtswidrig gewesen seien, würde er zum Zuge kommen und die achtjährige Sicherheit, die man eigentlich hat, wäre tatsächlich weg.
Es ist also durchaus auch für die bestehenden Dienstleister einiges an diesem Thema dran, was bei einer spontanen Aufnahme dieses Änderungsantrags der Grünen für die bestehenden Anbieter genauso in die gleiche andere Richtung - Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen - in die Hose gehen könnte.
Wenn es diese Unsicherheit insgesamt gibt, die ich persönlich nicht auflösen kann, wäre es daher das Sinnvollste, dass wir den Antrag noch einmal in den Wirtschaftsausschuss zurückgeben und das mit dem GBD klären.
Wir können dann im Dezember-Plenum beschließen und brauchen dann auch keine namentliche Abstimmung mehr.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Heineking, Sie haben eben gebeten, dem Änderungsantrag von CDU und SPD zuzustimmen. Aber mir persönlich und meiner Fraktion liegt gar kein Änderungsantrag von CDU und SPD vor. Was uns vorliegt, ist lediglich der Beschlussvorschlag des Ausschusses, der aufgrund von Änderungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die der Ausschuss insgesamt einstimmig übernommen hat, zustande gekommen ist. Klären Sie uns doch bitte auf, ob es noch einen anderen Änderungsantrag gibt.
Zweitens. Über die Frage, ob die Sondernutzungsgenehmigungen, die bisher den bestehenden Carsharing-Anbietern erteilt worden sind, noch einmal neu nach den neu aufgestellten Kriterien ausgeschrieben werden müssen und welche Rechtssicherheit und Bürokratie das bedeuten würde, haben wir im Ausschuss gefühlt 30 Sekunden mit dem GBD gesprochen haben. In dieser Situation
ist das ehrlicherweise doch nicht wirklich von uns erfasst und ausdiskutiert worden.
Deshalb beantrage ich, diesen Punkt in den Ausschuss zurückzuüberweisen, sodass wir diese Fragestellung noch einmal mit dem GBD klären können. Und dann könnten wir im DezemberPlenum in drei Wochen ein rechtssicheres Gesetz, vielleicht sogar einstimmig und ohne weitere Redezeit, beschließen. Das wäre doch der beste Weg für alle Beteiligten.
Herzlichen Dank.
Lieber Herr Minister Althusmann, Sie haben gerade zum Kollegen Schulz-Hendel von der Fraktion der Grünen gesagt, man müsse sich mal vorstellen, was passieren würde, wenn man mit dem Gesetz die Festlegung der Eignungskriterien für die Auswahl der Carsharing-Unternehmen in die Zuständigkeit der Kommunen legen würde. Wie beurteilen Sie denn die Tatsache, dass in § 18 a Abs. 3 des Gesetzentwurfs exakt dies vorgesehen ist?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufgrund der Umsetzung und der Ereignisse ein wenig überholt. Weil es für die Fraktionen von SPD und CDU eigentlich eine ideale Gelegenheit gewesen wäre, hier im Plenum mal ein Loblied auf ihren Verkehrsminister abzufeiern, indem man einen Änderungsantrag schreibt und diesen hier zur Abstimmung stellt, wundert es mich schon, dass das nicht geschehen ist.
Da hätte man vielleicht sogar ein einstimmiges Loblied dieses Landtages auf Minister Althusmann hingekriegt. Aber Sie wollten das nicht. Es hat mich ehrlicherweise ein bisschen gewundert, warum Sie das nicht wollten. Ob es die SPD oder die CDU war: Das Loblied bleibt tatsächlich aus.
Liebe Frau Kollegin Hövel, ein Signal setzt man nicht durch das Zurückziehen eines Antrages. Ein überparteiliches Signal setzt man durch einen einstimmigen Beschluss hier im Plenum. Das wäre ein Signal gewesen, aber nicht das Zurückziehen.
Sei es drum. Ich hätte mir auch gewünscht, dass der letzte Punkt - die Veränderung der Tarifverbünde - mit ein bisschen stärkerem Rückhalt des Plenums ausgestattet worden wäre. Das sind dicke Bretter, die man im Ministerium bohren muss, wenn man da zum Erfolg kommen will. Das wäre genau das Richtige gewesen. Aber auch dieser Rückhalt sollte tatsächlich nicht gegeben werden. Auch das finde ich in der Tat schade.
Wir können dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, weil genau dieses Signal aus unserer Sicht richtig gewesen wäre, um tatsächlich eine Unterstützung zu geben.
Eines sollte man hier auch sagen, liebe Kollegin Hanisch: Es ist nicht so, dass das, was die Lan
desregierung zur Vertrauensgewinnung im ÖPNV während der COVID-19-Pandemie tut, irgendein Loblied verdient hätte. Man ist hinter den Maßnahmen deutlich zurück. Bunte Bilder und Kampagnen schaffen kein Vertrauen. Zahlen, Daten und Fakten über Infektionsschutz schaffen Vertrauen.
Wir hatten in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses eine Anhörung, in der ein Abteilungsleiter des Landesgesundheitsamtes gesagt hat, er fahre sicher im ÖPNV und im ICE, weil er 1,5 m Abstand halten könne. Und dann die Frage: Wie ist das denn bei dem Schülerverkehr in den Bussen? Wie ist es denn bei den Pendlerverkehren, wo der Abstand nicht eingehalten wird, sondern nur eine Maske vorgeschrieben wird? - Da war die Aussage - jedenfalls für mich - nicht beruhigend, sondern eher beängstigend, insbesondere wenn es längere Fahrzeiten gibt.
Niemand konnte sagen, wie eigentlich der Luftaustausch in den Zügen ist. Man wusste es nicht und muss es jetzt noch nachliefern. Das wären wichtige Zahlen, Daten und Fakten gewesen, um Vertrauen zu schaffen. Da sind Sie zurück, und deshalb kann man dafür tatsächlich kein Loblied singen. Die anderen Sachen wären es sicherlich wert gewesen, aber SPD und CDU wollten den Minister nicht loben. Dafür können wir dann auch nichts.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Byl, ich muss Ihnen in einem Punkt zustimmen: Die GroKo hat es geschafft, mit ihrem Änderungsantrag über eine Vielzahl von Anträgen, die thematisch eigentlich nichts miteinander zu tun haben, hier einen Punkt vorzulegen, mit dem sich keiner der Antragsteller der Ursprungsanträge mehr identifizieren kann, weil er gar nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat. Das ist eine Verschleierungstaktik - Respekt, meine sehr geehrten Damen und Herren! So etwas habe ich hier in diesem Hause in so vielen Jahren noch nicht erlebt.
Dann hört es mit der Zustimmung aber leider schon auf, Frau Kollegin. Das gilt z. B. für die Frage der Luftreinhaltung in den Städten. Da kann ich Ihnen nicht zustimmen, weil wir definitiv nicht wis
sen, wie die Luftqualität in den Städten tatsächlich ist, weil diese Landesregierung und Minister Olaf Lies sich weigern, die Messstationen darauf hin überprüfen zu lassen, ob die Werte, die dort ausgewiesen werden, überhaupt realistisch sind. Stellen Sie sich doch einmal vor, dass beispielsweise im Solling, im ländlichen Raum, morgens um 1 Uhr und später in der Nacht dort, wo niemand entlangfährt, Höchstwerte von schlechter Luft ausgewiesen werden! Dann muss man sich doch einmal die Frage stellen, wie so etwas passieren kann. Wir haben den Minister ja mal gefragt, welche Erklärungen er zu den einzelnen Punkten bieten kann. Daraufhin hat uns das Umweltministerium geantwortet: Das wissen wir auch nicht. Das wollen wir aber auch nicht nachgucken, weil sich das tatsächlich im Durchschnitt durchnivelliert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es um Luftreinhaltung und Luftqualität geht, ist die Antwort „Im Durchschnitt passiert momentan ja noch nichts“ kein richtiges Ergebnis. Man muss doch erst einmal wissen, ob die Technik überhaupt geeignet ist, um diese Feinstwerte aufzunehmen.
Deshalb werden wir diesen Antrag wieder neu vorlegen, weil das kein Umgang mit der Sicherheit der Menschen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.