Protocol of the Session on February 28, 2018

Dabei wissen wir alle: Vor dem Hintergrund des Klimawandels, steigender Meeresspiegel und der Häufung von extremen Wetterlagen liegt es auf der Hand, dass die Anforderungen an den Küstenschutz steigen. Die Abstandsregelungen des Deichgesetzes haben präventiven Charakter und dienen der dringend notwendigen Vorsorge, um Deichverstärkungen und Deicherhöhungen vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, die nächste Deicherhöhung kommt bestimmt. Das wissen nicht nur wir von der Küste. Wir plädieren daher für „Berücksichtigung“; denn die Ferienanlage in Dangast hinter dem Deich darf kein Präzedenzfall für garantiert weitere Neubebauungen in der Bauverbotszone werden. Es geht dabei nicht darum, dass die Ferienanlage abgerissen wird, sondern darum, hier und heute deutlich eine rote Linie gegen diese Art von Ausnahmegenehmigungen zu ziehen. Denn, wie bereits gesagt: Die nächste Deicherhöhung kommt, und deshalb müssen wir uns sehr klar positionieren. Daher „Berücksichtigung“!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Kollegin. - Herr Schepelmann, CDUFraktion, zu dem gleichen Sachverhalt!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deichschutz ist ganz ohne Frage immens wichtig, gerade für unser Land Niedersachsen, wo wir doch an der Küste liegen. Insofern spreche ich gar nicht dagegen, dass der Deichschutz wichtig ist und dass wir ihn berücksichtigen müssen.

Aber Sie wollen diesen einen Fall, in dem der Landkreis Friesland ordnungsgemäß geprüft, das Gesetz angewendet und zu Recht eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, zum Präzedenzfall erklären. Das sehen wir überhaupt nicht so. Jeder Landkreis, in dem das Thema auftaucht, prüft nach dem Niedersächsischen Deichgesetz und kommt dann in seltenen Fällen zu einer Ausnahmegenehmigung. Das ist auch weiterhin gut und richtig so; denn es gibt viele Gebiete, wo sich z. B. Siedlungen am oder auf dem Deich befinden.

Erst vor wenigen Monaten, noch in der alten Wahlperiode, hat der Landtag darüber debattiert - ich sage nur: Altes Land, Stade. Wenn Sie jetzt sagen,

wir müssten das generell verhindern, dann schüren Sie Ängste und Sorgen bei den Bürgern, die am Deich wohnen und dann eventuell ihr Haus abreißen müssten. Deswegen plädieren wir hier ganz klar für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Janssen-Kucz, hat das Wort zu einer Kurzintervention. 90 Sekunden, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns ist es sehr wichtig, hier keine weiteren Präzedenzfälle zu schaffen und auch keine weiteren Landkreise zu ermutigen, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und am Ende irgendeine Begründung nachzuschieben. Wir alle wissen, dass es da, wo Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind, riesige Probleme gibt. Wenn man etwas anfängt und kein „P“ davorsetzt, dann geht es so weiter.

Fragen Sie einfach einmal bei den Versicherungen nach, was Hochwasserschutz angeht! Die Versicherung greift nämlich für die Menschen, die in diesen Bereichen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung eine Ferienanlage oder Sonstiges bauen, nicht. Das gibt jedes Mal weiteres Theater. Das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode hier erörtert.

Deshalb bitten wir darum, die bewährten Deichbauregeln nicht infrage zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Schepelmann möchte erwidern. 90 Sekunden!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die geltenden Deichbauregeln will hier niemand infrage stellen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das ist gut!)

Gestatten Sie mir kurz den Hinweis: Wir führen hier ja keine Generaldebatte. Es geht hier um eine einzige Petition zu einem Fall, bei dem der Landkreis Friedland nach geltendem Recht vernünftig abgewogen und eine Einzelentscheidung getroffen hat. Alles andere ist hier nicht Thema.

Danke schön. - Jetzt zu der Eingabe 03265/11/17 Herr Kollege Onay. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Bei der Eingabe geht es um das Thema Mitwirkungsverbot nach § 41 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Ich glaube, nicht nur mich, sondern auch viele andere Kolleginnen und Kollegen hier im Haus erreichen immer wieder Zuschriften von der kommunalen Ebene, dass es dort, gerade wenn es um das Mitwirkungsverbot geht, immer wieder, sagen wir mal, grenzwertige Entscheidungen gibt.

Insofern, glaube ich, ist es hier angemessen, bei dieser Petition „Material“ zu beschließen, damit wir im Ausschuss noch einmal in eine Debatte einsteigen können, wie das mittelbar und unmittelbar neu geregelt werden kann, gerade auch mit Blick auf die sogenannte Energiewende, das Mitwirkungsverbot bei der Schaffung von Planungsrecht für Investitionen, wie z. B. Windkraftanlagen.

Insofern bitte ich darum, „Material“ zu beschließen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Zu der Eingabe 03654/11/17 möchte für die FDP der Herr Kollege Grupe sprechen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Kreislandvolkverband Melle und die Familie Mörixmann möchten erreichen, dass Landwirte Verbesserungen für den Tierschutz durchführen können, ohne durch überzogene weitergehende Forderungen so teure Auflagen zu bekommen, dass die gesamte Maßnahme dadurch null und nichtig gemacht wird.

Diese Forderung ist höchst berechtigt. Sie wird vom gesamten Berufsstand, vom Landvolk, von der ISN unterstützt.

Die Familie Mörixmann ist durch Filmaufnahmen des Fernsehens bekannt geworden. Der Bundeslandwirtschaftsminister hat sie besucht. Viele Pressevertreter haben das Ganze gutgeheißen. Alle finden es toll.

Die Familie Mörixmann betreibt einen Aktivstall mit Stroh, wo Schweine natürlicher gehalten werden usw. Frau Mörixmann hat ausgeführt, dass die Familie eine hohes Risiko eingeht, weil das alles ein bisschen teurer ist, dass sie mehr Geld dafür braucht, aber dass es nicht sicher ist, ob sie das bekommt.

Genauso ist dieser Sachverhalt zu sehen. Wenn man lediglich Fenster einbauen will, um es im Stall heller zu machen, werden Auflagen gemacht, die Emissionen um 30 % abzusenken. Dadurch wird die gesamte Maßnahme gefährdet.

Hierdurch wird dem Tierschutz Hohn gesprochen. Deswegen ist diese völlig berechtigte Forderung zu berücksichtigen. Wir beantragen „Berücksichtigung“.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Ein genereller Hinweis an alle: Namensnennungen sind in diesem Zusammenhang eigentlich nicht so glücklich.

(Jens Nacke [CDU]: Wenn sie im Fernsehen waren, ist das wohl nicht so schlimm!)

Zu der gleichen Petition spricht Frau Staudte, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich spreche zu derselben Petition wie Herr Grupe.

Herr Grupe, auch aus unserer Sicht ist das Anliegen der Petenten absolut nachvollziehbar. Wir haben hier sozusagen einen Zielkonflikt: Auf der einen Seite wollen wir alle mehr Tierwohl in den Ställen, auf der anderen Seite sollen die Emissionen bei wesentlichen Änderungen deutlich reduziert werden.

Meinem Kollegen, Herrn Pancescu, ist es im Dialog mit dem Berichterstatter gelungen, zu verhandeln, dass die Beschlussempfehlung nicht nur auf „Sach- und Rechtslage“ lautet, sondern dass das Anliegen auch als Material an die Landesregierung gegeben wird. Aus meiner Sicht ist niemandem geholfen, wenn Pläne komplett beerdigt werden. Das ist weder im Sinne des Immissionsschutzes noch im Sinne des Tierschutzes.

Insofern brauchen wir deutlich einfachere Möglichkeiten, um Umbauten genehmigen zu lassen, auch wenn man vielleicht nicht in jedem Fall zwei Flie

gen mit einer Klappe schlagen kann. Aber wenn wir wirklich wollen, dass der Tierschutz in der Nutztierhaltung verbessert wird, dann muss es hierbei Änderungen und Vereinfachungen geben.

Wir sollten die Petition zum Anlass nehmen, immer nachzufragen, wie weit die Landesregierung ist, dieses Anliegen voranzubringen, insbesondere im Dialog mit der Bundesregierung, die hierbei auch Kompetenzen hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staudte. - Ebenfalls zu dieser Petition spricht Herr Dr. Schmädeke, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Eingabe des Kreislandvolkverbandes Melle setzt sich insbesondere mit den Regelungen für den Um- und Neubau von Stallungen auseinander mit dem Ziel, dass Neu- und Umbauten von Tierställen in Richtung von mehr Tierwohl wünschenswert sind und einfacher möglich sein sollten.

Diese Forderung hat auch die Landesregierung in ihrer Stellungnahme befürwortet. Allerdings wird der Rechtsrahmen für den Bau von Tierställen nicht nur auf Länderebene gestaltet, sondern es sind Vorgaben des Bundes wie das Baugesetzbuch oder der EU einzuhalten.

Im Petitionsausschuss wurde die Eingabe intensiv beraten. Vor dem eben genannten Hintergrund wurde entschieden, die Antwort der Landesregierung als Material zu überweisen und den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Zusätzlich soll die Eingabe dem Deutschen Bundestag mit der Bitte um entsprechende Rechtsänderung überreicht werden.

Dem kann ich mich nur anschließen und bitte daher, den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 18/418 abzulehnen.

Vielen Dank.