Protocol of the Session on October 30, 2020

(Glocke des Präsidenten)

dann müssen Sie sich im Klaren sein:

Letzter Satz, Herr Kollege!

In drei Jahren sind es vielleicht 30 Millionen, die nachgewiesen sind.

Was Sie hier vorhaben, nämlich Umsätze aus Steuern zu bezahlen bzw. zu simulieren, das führt nur zu einem:

Herr Kollege, Schluss machen!

nämlich zu game over für unser ganzes Land, was unsere Wirtschaft angeht. Das wird das Ende unserer Existenz sein, wie wir sie kennen.

Danke sehr.

(Wiard Siebels [SPD]: Bei dir ist jetzt auch game over! - Zurufe: Jetzt die Maske aufsetzen! Richtig!)

Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 3, der Unterrichtung des Ministerpräsidenten mit anschließender Besprechung, liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Oder wird dem widersprochen? - Nein, das habe ich richtig gesehen.

Wir gehen über zu

Tagesordnungspunkt 4: Dringliche Anfragen

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor.

Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus.

Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind, und erinnere daran, dass ein fraktionsloses Mitglied in einem Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen kann. Die Betroffenen mögen sich das bitte vergegenwärtigen.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Ich rufe auf

a) Wie begegnet die Landesregierung der möglichen sozialen Schieflage durch den anstehenden Teil-Lockdown? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7780

Ich darf zunächst darum bitten, dass die Frage vorgetragen wird. Hierzu hat sich die Kolleginnen Eva Viehoff gemeldet. Frau Viehoff, ich erteile Ihnen das Wort!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie begegnet die Landesregierung der drohenden sozialen Schieflage durch den anstehenden TeilLockdown?

Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen beschlossen. Hierbei liegt ein Fokus auf den Einschränkungen im privaten und Freizeitbereich. Das trifft erneut insbesondere Kulturschaffende, die Gastronomie, Hotellerie, die Veranstaltungsbranche, Sportvereine, die Jugendarbeit und andere Freizeitanbietende sowie viele weitere Selbstständige. Diese sind bereits seit Monaten von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen. Verbände sprechen von einem Großteil der Branche, der weitere Lockdowns nicht verkraften wird. Hier drohen ganze Wirtschaftszweige einzubrechen und Menschen in Armut zu fallen.

Gleichzeitig verschärft die Situation einer Einschränkung der privaten Kontakte und der Freizeitgestaltung Einsamkeit, Depression, Gewalt im häuslichen Umfeld und Suchtkrankheiten.

Gleichzeitig sind Sammelunterkünfte für Geflüchtete, aber auch für Obdachlose bei steigenden Infektionszahlen im Winter ein potenzieller Ort für vermehrte Ansteckungen. Tafeln haben erhebliche Schwierigkeiten, ihre Klientel zu erreichen.

Neben der Ansteckung im privaten Umfeld sind auch Ansteckungen im Arbeitsumfeld, etwa bei Schlachthöfen, Onlinehandel oder Paketdienstleistern, ein Problem.

Die anstehende Schließung von Schulen und Kitas in den Wintermonaten könnte nach Ansicht der Verbände zu einer erneuten Belastung von Familien, Kindern und Jugendlichen werden. Verbän

den zufolge haben Eltern ihren bezahlten Urlaub bereits in der ersten Lockdownphase zum großen Teil aufgebraucht. Studien zufolge sind es insbesondere Frauen, die den Spagat zwischen Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung bewerkstelligen müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um über die Entschädigungszahlung im November hinaus die betroffenen Branchen, die langfristig von den Corona-Maßnahmen beschränkten Bereiche, wie etwa Kulturschaffende, Veranstaltungsbranche, Gastronomie, Hotellerie, finanziell und strukturell abzusichern?

2. Welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen plant die Landesregierung für die kommunale Ebene und soziale sowie Wohlfahrtsverbände, um die sozialen Einrichtungen, aber auch Obdachlosenhilfe, Flüchtlingsunterkünfte, Frauenhäuser, Beratungsstellen und weitere auf den Teil-Lockdown vorzubereiten und diese Angebote zu verstärken?

3. Wie will die Landesregierung den Infektionsschutz am Arbeitsplatz, insbesondere im sogenannten Niedriglohnsektor und bei Werkverträgen in der Fleischindustrie, überprüfen und verbessern?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Viehoff. - Die Antwort der Landesregierung -

(Minister Reinhold Hilbers begibt sich zum Redepult - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Herr Hilbers?)

erteilt der Herr Finanzminister - zumindest partiell. Oder in toto?

(Minister Reinhold Hilbers: Schauen wir mal!)

- Schauen wir mal. Wir sind gespannt.

Herr Minister, bitte sehr!

Sie wissen doch, Herr Präsident: Das alles hat irgendwie mit Geld zu tun.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Am Ende ja!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Anfrage geht es um eine sehr umfangreiche Betrachtung dessen, was alles zur Abfederung der Pandemie in unserem Land stattzufinden hat bzw. gemacht wird. Ich will versuchen, die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, wenigstens in Grundzügen zu beantworten.

Ich beginne mit Frage 1:

Angesichts des dramatischen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die 16 Länder zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um der Infektionswelle zu begegnen, sie zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Für die bestimmten Bereiche beinhaltet das einschneidende, temporäre Schließungen. Viele betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine, Einrichtungen sind trotz der staatlichen Hilfen wirtschaftlich geschwächt aufgrund der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr. Deshalb will der Bund schnell mit umfangreichen Hilfspaketen und Maßnahmen helfen. Die Erstattung von 75 % des Umsatzausfalls ist genannt worden.

Ich bin der Bundesregierung, dem Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesfinanzminister sehr dankbar, dass diese Möglichkeit sehr schnell eröffnet worden ist und wir gleichzeitig mit den Schließungsmaßnahmen sehr konkrete Hilfestellungen anbieten können. Ich bedanke mich herzlich bei der Bundesregierung für diese Lösung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es steht außer Frage, dass der Staat in der gegenwärtigen Krise entschlossen handeln muss, um seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies gilt in erster Linie für die Gesundheit aller, aber auch für den Schutz von Arbeitsplätzen und Einkommen. Wir erleben gerade eine weltweite Pandemie mit historisch einmaligen Auswirkungen. In dieser Situation muss der Staat alle Maßnahmen ergreifen und finanzieren, die eine schnelle Erholung der Wirtschaft und der Gesellschaft nach der Krise ermöglichen.

Ziel ist es, die Strukturen zu erhalten. Dafür haben wir auf allen staatlichen Ebenen in einem atemberaubenden Tempo Kreditprogramme und Zuschüsse in einer atemberaubenden Größenordnung beschlossen. Das war und ist zweifelsohne erforderlich, gerade zum jetzigen Zeitpunkt.

Trotz aller Hilfsmaßnahmen werden viele von uns Einschränkungen hinnehmen müssen und wahrscheinlich auch etwas verlieren. Aufgabe des Staa

tes ist es, wirtschaftliche und soziale Härten so gut wie möglich abzufedern. Er wird aber nicht jeden so stellen können, als hätte es diese Krise nicht gegeben, als wäre diese Krise nicht eingetreten.

Auch die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahr 2020 schnell und entschlossen erhebliche Hilfsmaßnahmen ergriffen, um für die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, die Stützung der kommunalen Ebene und - über wirtschaftliche Sofort- und Überbrückungshilfen, steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen - den Erhalt vorhandener wirtschaftlicher Strukturen Sorge zu tragen. Bis die wirtschaftlichen Aktivitäten wieder Fahrt aufnehmen, ist dies eine wichtige Brücke.

Schon im März 2020 hatte der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt mit einem Gesamtumfang von 4,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel und einen Bürgschaftsrahmen bereitgestellt. In einer Sondersitzung am 15. Juli, an die Sie sich sicherlich alle hier im Hause erinnern, hat der Niedersächsische Landtag den zweiten Nachtragshaushalt 2020 und das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Dem Sondervermögen - das ist der aktuelle Stand - wurden 480 Millionen Euro zugeführt, und es stehen Mittel aus einer globalen Minderausgabe in Höhe von 120 Millionen Euro sowie ein Kreditrahmen in Höhe von 6,391 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt sind 6,961 Milliarden Euro über das Sondervermögen finanziert, die für konkrete Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Wir setzen auf eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik. Wir wollen Strukturen erhalten und Fortschritt sichern bzw. erzielen. Eine rasche wirtschaftliche Erholung sichert Arbeitsplätze, führt zur Stabilisierung und Normalisierung der Einnahmen in unserem Landeshaushalt, also der staatlichen Einnahmen, und zu Beschäftigung. Zugleich verhindert sie Notlagen, die staatliche Unterstützung und neue Maßnahmen erfordern.