Wir setzen auf eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik. Wir wollen Strukturen erhalten und Fortschritt sichern bzw. erzielen. Eine rasche wirtschaftliche Erholung sichert Arbeitsplätze, führt zur Stabilisierung und Normalisierung der Einnahmen in unserem Landeshaushalt, also der staatlichen Einnahmen, und zu Beschäftigung. Zugleich verhindert sie Notlagen, die staatliche Unterstützung und neue Maßnahmen erfordern.
In vier Säulen unterstützen wir bereits jetzt die Wirtschaft, die Kommunen, das Gesundheitssystem und diverse Einrichtungen in unserem Land.
In der ersten Säule sind es bekanntlich 1,9 Milliarden Euro - das ist der größte Block - zur Stabilisierung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung unseres Landes.
Alleine das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat bereits jetzt zusätzliche Förderangebote mit einem
Volumen von knapp 900 Millionen Euro realisiert, die zum einen kurzfristig bei der Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen Situation helfen sollten und zum anderen die strategische Neuausrichtung durch Investitionen und Innovationen unterstützen.
Meine Damen und Herren, für die besonders betroffenen Branchen werden derzeit passgenaue, branchenspezifische Förderangebote ausgearbeitet. Den Gaststätten sollen zum einen Umsatzausfälle erstattet werden. Zum anderen werden Investitionen in Ausstattung wie Lüftungstechnik oder Ähnliches gefördert.
Auch für die stark betroffene Veranstaltungswirtschaft inklusive des Schaustellergewerbes wird es aus dem Notfallfonds zeitnah ein Sonderprogramm geben. Ebenfalls finanziert aus dem Notfallfonds, wird eine Unterstützungsmöglichkeit für Reisebus- sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen vorbereitet.
Die Niedersächsische Landesregierung arbeitet, wie Sie sehen, weiter intensiv daran, die niedersächsische Wirtschaft bestmöglich bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation zu begleiten und zu unterstützen.
Insgesamt hat die Landesregierung damit ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, das die nötige Wirkung besitzt, um unserem Land einen Konjunkturimpuls zu geben und es nachhaltig zu unterstützen. Es berücksichtigt die gegenwärtige Notsituation, setzt aber gleichzeitig Impulse für die Zukunft und für die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft.
In der zweiten Säule - dazu komme ich im Rahmen der Beantwortung der zweiten Frage noch zu sprechen - spannen wir einen Schirm von 1,1 Milliarden Euro im Rahmen des Konjunkturpakets über die niedersächsischen Kommunen.
In der dritten Säule werden 600 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitswesen und für die direkte Krisenbewältigung mobilisiert.
In der vierten Säule des Nachtragshaushalts werden wichtige gesellschaftliche Bereiche, von denen Sie in Ihrer Anfrage gesprochen haben, mit insgesamt 700 Millionen Euro unterstützt, und Vorsorgemittel bereitgestellt.
Insoweit sind aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereits Mittel für ein Sonderprogramm für Soloselbstständige vorgesehen. Björn Thümler als Wissenschaftsminister hat kürzlich die Kultureinrichtungen, Soloselbstständigen, künstlerischen
- Haben Sie eine Zwischenfrage? Dann können Sie die gerne stellen. Ich weiß aber nicht, ob das im Rahmen der Dringlichen Anfragen möglich ist.
Herr Minister, das ist grundsätzlich möglich, aber ich habe Frau Viehoff nicht so verstanden. Das war eher ein unkontrollierter emotionaler Ausbruch.
Herr Präsident, ich bin auch in der Lage, auf unkontrollierte Einwürfe zu reagieren, falls das gewünscht ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole das gerne: Insoweit sind aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereits Mittel für ein Sonderprogramm für Soloselbstständige vorgesehen. Björn Thümler als Wissenschaftsminister hat dies zügig auf den Weg gebracht und das Programm jüngst vorgestellt. Es stützt Kultureinrichtungen, Soloselbstständige und Menschen, die künstlerische Veranstaltungen ermöglichen und im Bereich der kulturellen Arbeit engagiert sind. Diese Institutionen können Förderanträge stellen.
Darüber hinaus werden innovative künstlerische Projekte gefördert, die sich mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen,
sowie Soloselbstständige, die im nicht öffentlichen Bereich tätig sind. Anträge auf Förderung können noch bis Ende Februar 2021 gestellt werden. Gefördert werden geplante Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kofinanzierung von Bundesprogrammen für den Kulturbereich aus Mitteln des zweiten Nachtragshaushalts im Zusammenhang mit der Pandemie; hier können entsprechende Anträge gestellt werden. Ich nenne insbesondere das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das Sie alle sicherlich kennen. Aufgrund der Vielzahl einzelner Fördermöglichkeiten besteht eine breite Palette unterschiedlicher Hilfen.
genfinanzierung sicherzustellen. Also auch damit lassen wir die Veranstalter nicht allein. Damit können sich grundsätzlich viele Kulturschaffende und Einrichtungen in Niedersachsen an diesen Bundesprogrammen beteiligen und daran partizipieren.
Sie sehen also: Wir arbeiten daran, die Hilfen des Landes schnellstmöglich, zielgenau und wirksam eintreten zu lassen.
Hierzu gehören auch die notwendigen Vorarbeiten, die mit der Aufstellung von Förderrichtlinien zeitnah abzuschließen sind. Parallel werden wir natürlich dafür Sorge tragen, dass innerhalb des Bestandes des Sondervermögens - soweit das erforderlich sein sollte - auch Nachjustierungen vorgenommen werden, und eine Aktualisierung des Sondervermögens ist zum Jahresende sicherlich noch angesagt.
Um das Volumen dessen, woran wir arbeiten, einmal deutlich werden zu lassen, will ich unterstreichen, dass wir bis dato 33 Förderrichtlinien veröffentlicht haben. Ich kann Ihnen gern alle nennen, aber ich nenne Ihnen an dieser Stelle zunächst einmal beispielhaft einige: die Förderung der Film- und Medienwirtschaft, das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen, das CoronaSonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung, den Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule,
(Eva Viehoff [GRÜNE]: Es ist Ihnen schon klar, dass das alles im Novem- ber nicht stattfindet, Herr Hilbers!)
die Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die Sonderhilfen für die Häfen, die Luftfahrtförderrichtlinie, die Richtlinie für die Hilfen für die Flugplätze.
Weitere 15 Förderrichtlinien befinden sich noch in der Erstellung bzw. in der Abstimmung untereinander.
Damit zeigt die Landesregierung, dass sie die Beschlüsse des Landtages zügig umsetzen will, damit das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es Hilfestellung leistet, wo es gebraucht wird und wo es in schwierigen Zeiten Unterstützung bedeutet.
Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Frage, die Sie hier gestellt haben und die sich auf die kommunale Seite bezieht.
Die aktuellen Finanzhilfen sehen vor, dass es einen pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle bei den Kommunen gibt. Es sind 814 Millionen Euro, die dort zur Verfügung stehen, sodass Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund die Gewerbesteuerausfälle hier gleichermaßen gegenfinanziert.
Weiterhin ist als zweite Komponente vorgesehen, dass das sich aus der Mai-Steuerschätzung ergebende Resultat für die Wirkung im Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs abgefedert wird. Hiernach würde sich für 2020 eine negative Verbundabrechnung von 598 Millionen Euro ergeben, die eigentlich 2021 abgebildet werden und somit die Leistung des kommunalen Finanzausgleichs 2021 verringern würde.
Auch dort haben wir eingegriffen. Diese Steuerverbundwirkung wird nun, wie Sie wissen, von 2021 auf 2020 vorgezogen, sodass der kommunale Finanzausgleich des Jahres 2021 stabilisiert wird. Gleichzeitig bietet das Land 2020 eine einmalige Ausgleichsleistung in derselben Höhe, um zu verhindern, dass die belastende Wirkung in diesem Jahr eintritt. Somit stabilisieren wir die kommunale Seite bereits in diesem Jahr und 2021 durch die entsprechende Folgewirkung, und das, wie man feststellt, wenn man sich das alles anschaut, sehr wirkungsvoll und sehr schnell; denn diese Gelder für die Gewerbesteuererstattung sollen noch im Dezember dieses Jahres an die Kommunen ausbezahlt werden.
Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft stellt das Land keine eigenen Mittel bereit, aber die Bundesbeteiligung, an der wir sehr stark mitgewirkt haben, wirkt bei den Kommunen sehr nachhaltig. Die Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung leitet das Land in vollem Umfang an die kommunalen Träger weiter. Zur Stärkung der Kommunen wird der Bund dauerhaft 25 weitere Prozentpunkte und somit insgesamt 25 % der KdU im bestehenden System übernehmen. Durch die entsprechende Änderung des Grundgesetzes wird sichergestellt, dass die Kommunen weiterhin für diese Leistung verantwortlich bleiben und keine Bundesauftragsverwaltung eintritt. Das war uns allen wichtig.
Durch die dadurch entstehende Entlastung für den kommunalen Bereich wird ein erheblicher Freiraum für Kommunen von bundesweit 4 Milliarden Euro jährlich geschaffen. Das wird auch nach CoronaZeiten nicht wieder aufgehoben. Hiervon entfallen auf die niedersächsischen Kommunen 320 Millio
nen Euro. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Seite und die kommunale Finanzwirtschaft in unserem Land, meine Damen und Herren.
Alle Maßnahmen sind mit dem zweiten Nachtragshaushalt finanziert und fachgerecht über das Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt worden. Niedersachsen hat sich damit bundesweit an die Spitze gesetzt.
Wir haben für die Gewerbesteuerkompensation 2020 aus dem Konjunkturpaket des Bundes in einem Rekordtempo auch eine niedersächsische Lösung geschaffen.
Darüber hinaus greift das Land den niedersächsischen Kommunen mit außergewöhnlich vielen Maßnahmen unter die Arme. Wir finden sie im Einzelnen in den Bereichen wieder, die für uns wichtig sind. Das sind die Maßnahmen im ÖPNVBereich in Höhe von 190 Millionen Euro, die überwiegend an die Kommunen gehen, das ist die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsprogramms in Höhe von 77 Millionen Euro, die bei den Kommunen landet, und das sind auch die 150 Millionen Euro für die Digitalisierung und für Investitionen in den Breitbandausbau, die ebenfalls überwiegend den Kommunen zugutekommen.
Mir sei noch eine Anmerkung zu der aktuellen Steuersachätzung erlaubt: Wenn man sich die 814 Millionen Euro kommunale Entlastung anschaut, dann sieht man deutlich, dass es hier zu einer deutlichen Entlastung und sogar zu einer Überzahlung kommt. Denn nach der jüngsten Steuerschätzung, die im September erfolgt ist, kommt es zu einer Überzahlung von 138 Millionen Euro, weil sich die Ausfälle offensichtlich nicht in der Größenordnung einstellen, wie es sich zuvor dargestellt hat. Wenn die Steuereinnahmen so fließen, wie es prognostiziert wird, dann werden für den kommunalen Finanzausgleich in der Verbundabrechnung noch einmal 124 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Seite zur Verfügung stehen, sodass sich die kommunale Seite durch diese Gelder noch einmal zusätzlich gestärkt fühlen kann. Eine sehr deutliche Verbesserung des Systems insgesamt!
In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, weil die vor Ort sehr genau Bescheid wissen, und den Vertretern der verschiede
nen Interessengruppen haben wir auch dort für verschiedene Maßnahmen gesorgt. Wir haben einen regelmäßigen Austausch mit den Leistungserbringern und mit den Interessenvertretern der Menschen mit Behinderungen und mit den Menschen, die im sozialen System tätig sind.
Das soziale System und der Bestand der sozialen Dienstleister in Niedersachsen, die uns auch durch diese Krise getragen haben, sind uns sehr wichtig. Deswegen haben wir ein System geschaffen, das den Bestand der sozialen Dienstleister auch wirklich sichert und mit einer Prämie entsprechend fördert. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, das vom Bund auf den Weg gebracht worden ist, wird bei uns entsprechend umgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Verlängerung bis zum 31. März 2021 erfolgt. Entsprechende Gespräche sind derzeit aufgenommen.
Mit den Verbänden der Leistungserbringer in der Behindertenhilfe verhandelt das Land derzeit Lösungen zur Refinanzierung bereits entstandener sowie voraussichtlich auch zukünftig entstehender pandemiebedingter Mehrkosten. Das betrifft persönliche Schutzausrüstungen, die zwingend erforderlich sind, oder auch weiteren Personalbedarf.