Eva Viehoff
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Feiern wir also heute das Betriebsrätegesetz, dessen 100. Geburtstag sich allerdings schon am 4. Februar dieses Jahres jährte. Denn 1920 hat an ebendiesem Tag der Reichstag es verabschiedet.
Nein.
Sorry. Das wird hoffentlich nicht meiner Redezeit angerechnet.
2020 feiern wir den 100. Geburtstag des 1920 beschlossenen Reichstagsgesetzes. Ich glaube, das habe ich deutlich gemacht.
Und das ist ein Meilenstein für die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil es nämlich in der Grundlage das Recht einräumte und einräumt, Betriebsräte zu wählen, und damit auch die Grundlage für die Mitbestimmung legte.
Das heute gültige Betriebsverfassungsgesetz baute darauf auf. Es wurde 1952 verabschiedet, 1972
und 2001 reformiert und verbessert. Und trotzdem gilt - genauso wie die Arbeitswelt einem kontinuierlichen Wandel unterworfen ist -, dass sich die Mitbestimmung dynamisch entwickelt.
Deshalb glauben wir als Grüne und auch als Gewerkschaften, dass wir bei der Frage von Mitbestimmung heute noch deutlich Luft nach oben haben. Wir wollen das Betriebsverfassungsgesetz weiter verbessern und mehr Mitbestimmung für Betriebsräte möglich machen.
Schauen wir uns die aktuellen Zahlen an! Nur noch 41 % der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben ab fünf Beschäftigten können einen Betriebsrat wählen. Das war schon einmal besser. 1996 lag dieser Anteil im Westen bei 51 %. Und wie schon erwähnt worden ist, hat die Mitbestimmung deutliche Vorteile. Die Studien zeigen tatsächlich, dass sich die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten verbessern, dass die Arbeitsplätze sicherer sind. Sie sind familienfreundlicher, sie werden besser bezahlt - und vor allem gilt das für Frauen, die in solchen Betrieben deutlich bessere Einkommen erwirtschaften. Natürlich ist an der einen oder anderen Stelle bei den Vereinbarungen auch mehr Urlaub drin.
Die Mitbestimmung kommt dem ganzen Unternehmen zugute, und - auch das wurde schon erwähnt - mitbestimmte Unternehmen sind innovativer. Sie investieren mehr in die Qualifizierung der Beschäftigten, und sie sind deutlich krisenfester.
Aktuell ist die Arbeitswelt in einem großen Wandel. Die Grundlagen der Mitbestimmung orientieren sich aber heute noch an der analogen Arbeitswelt. Für die moderne Arbeitswelt brauchen wir dringend einen Relaunch der Mitbestimmung; denn mit starken Personal- und Betriebsräten können die Risiken minimiert und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.
Dazu gehört ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der Weiterbildung und der Qualifizierung von Personal. Bei der Digitalisierung der Arbeitswelt ist es auch wichtig, dass der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht zu kurz kommt.
Ein Einsatz von Software und Künstlicher Intelligenz mit Auswirkungen auf die Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten darf nicht ohne den Betriebsrat erfolgen, und es darf nicht
sein, dass optimal vernetzte Prozesse Beschäftigte optimal überwachen, was z. B. im Jahr 2017 bei Amazon in Winsen herausgekommen ist.
Die Digitalisierung führt zu mehr entgrenzter Arbeit und damit auch zu psychischen Belastungen und gesundheitlichen Gefährdungen. Deshalb muss die Mitbestimmung bei Themen wie Erreichbarkeit, Menge der Arbeit und beim mobilen Arbeiten gestärkt werden. Dies zeigt, dass das Betriebsverfassungsgesetz deutlich novelliert und modernisiert werden muss.
Eines ist heute schon klar: Bei den aktuellen Herausforderungen - digitale Transformation, Energiewende und zunehmende Globalisierung - sind Unternehmen mit Betriebsräten besser gewappnet, ihre Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.
Doch trotz dieser guten Ergebnisse für Betriebe mit Personal- oder Betriebsräten gibt es auch 100 Jahre nach der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes immer noch Arbeitgeber, die von der Mitbestimmung nicht überzeugt sind. Immer wieder gibt es Versuche, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
Wir alle müssen gemeinsam - auch hier als Arbeitgeber im Landtag - auch nach hundert Jahren Mitbestimmung für mehr Mitbestimmung einstehen, damit noch mehr Betriebe in Niedersachsen so erfolgreich wirtschaften wie die Betriebe, die schon lange erkannt haben, welcher Segen die Mitbestimmung ist.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Ist die Exzellenzstrategie der Landesregierung Sparen?
Die Große Koalition in Niedersachsen kürzt mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 den Etat für Wissenschaft und Kultur um insgesamt 32 Millionen Euro. Zu den drastischen Einsparungen aus dem Jahr 2020 kommen nun noch einmal 7,439 Millionen Euro hinzu.
Begründet werden die weiteren Einsparungen über die globale Minderausgabe mit der CoronaPandemie und deren Auswirkungen auf den Haushalt. Allein die Hochschulen in Niedersachsen müssen insgesamt fast 25 Millionen Euro dieser globalen Minderausgabe erbringen. Das hat Folgen.
So berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 16. November 2020 unter dem Titel „Zukunft von Meteorologie und Klimaforschung an der Leibniz Universität gefährdet“ erstmals über Einsparungen an der Leibniz Universität Hannover. Nur für das kommende Jahr muss die Universität 5 Millionen Euro einsparen. Die Gründe dafür sind die globale Minderausgabe der Landesregierung und ein deutlich teurerer Stromvertrag, den das Land ausgehandelt hat.
Seitdem reißen die Meldungen über Einsparungen nicht ab. Seit Mitte November wird die offiziell bekannte Streichliste der Leibniz Universität länger und länger. Bisher öffentlich bekannt sind:
- das Auslaufen des einzigen konsekutiven Studiengangs und die Schließung des Instituts für Meteorologie an der Universität,
- die Nichtwiederbesetzung von zwei Professuren im Bereich der Architektur - Tragwerkskonstruktion und Theorie -,
- die Nichtwiederbesetzung der einzigen niedersächsischen Professur für afrikanische Geschichte.
Insgesamt sind nach Presseberichten bis zu 100 Stellen in Verwaltung, Wissenschaft und Lehre, darunter 22 Professuren, von den Einsparplänen an der Universität betroffen.
Aber nicht nur an der Leibniz Universität Hannover wird über einschneidende Sparmaßnahmen nachgedacht. So wandten sich die Landeshochschulkonferenz und die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen zusammen mit weiteren namhaften Leiterinnen und Leitern außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Niedersachsen an die Landesregierung und machten eindringlich deutlich, welche Auswirkungen die für 2021 vorgesehenen und für die nächsten Jahre zu erwartenden globalen Minderausgaben an den Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen haben werden.
So sehen die Autorinnen und Autoren in den Einsparungen eine deutliche Schwächung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen, und in deren Folge werden die „Zukunft der Leistungsfähigkeit des Landes Niedersachsen“ sowie die „Wettbewerbsfähigkeit um Studierende und Forschende“ in Gefahr gesehen.
In einer Ausschussunterrichtung am Montag, den 30. November 2020, sah Minister Thümler zwar die Dramatik der vorgesehenen und geplanten Einsparungen und stellte selber fest:
„Aus meiner Sicht bedeutet die Tatsache, dass auch im Hochschulbereich eine globale Minderausgabe erbracht werden muss, eine Schwächung sowohl des Lehr- als auch des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie will die Landesregierung dem drohenden Verlust an Studienplätzen und Studiengängen an
den Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen durch die Einsparungen im Haushalt 2021 entgegenwirken?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Schwächung des Lehr- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen zu verhindern?
3. Wie stellt die Landesregierung die Planungssicherheit für die Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen in den kommenden Jahren sicher?
Ich möchte gleich zwei Fragen stellen, um Zeit zu gewinnen.
Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Thümler gerade davon gesprochen hat, dass die Universitäten strukturelle Veränderungen angehen müssen, stelle ich die Frage, ob die Landesregierung schon über Kostenschätzungen verfügt, was es kosten wird, an der einen Universität einen konsekutiven
Studiengang einzustellen, um ihn dann an einer anderen Universität neu zu errichten.
Meine zweite Frage: Plant die Landesregierung vor dem Hintergrund der strukturellen Veränderungen, die LHK dahin gehend zu beraten, dass Hochschulschließungen anstehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich sagen: Dass wir uns heute weiterhin mit der Frage der Öffnung von Freilichtmuseen beschäftigen, liegt daran, dass es die Große Koalition im November-Plenum abgelehnt hat, dass hierüber sofort abgestimmt wird.
- Sie wollten diese Anträge beraten.
Ich möchte jetzt genau das sagen, was wir heute Morgen schon zu den Bibliotheken gesagt haben: Wenn es einen Lockdown gibt, dann gibt es einen Lockdown. Zu fragen ist: Ist der Lockdown dann so, dass auch wieder Spielplätze geschlossen werden? Ist der Lockdown so, dass wir uns zwar an Weihnachten mit zehn Personen und zusätzlich mit Kindern in einem Raum treffen können, um ein besinnliches Fest zu feiern, aber an die frische Luft dürfen wir nicht?
Das kann nicht Sinn und Zweck eines Lockdowns sein! Deshalb war die Öffnung von Freilichtmuseen in der Zeit, in der der Lockdown light galt - er gilt heute immer noch -, eine gute Idee; denn nirgendwo anders als in Freilichtmuseen und Zoos, über die jetzt nicht beraten wird, sind eine so gute Eingangskontrolle und eine so gute Kontrolle, wie viele Menschen sich auf dem Gelände aufhalten, möglich.
Es ist schade, dass beim Lockdown die Freizeit mit Freilichtmuseen und mit Zoos in Verbindung gebracht wird, die man unbedingt schließen müsse, obwohl man dort an der frischen Luft ist und das Infektionsrisiko an der Luft als deutlich geringer als in Innenräumen angesehen wird.
Die einzige Freizeitbeschäftigung, die es heute für Familien noch gibt, ist, wenn sie etwas anderes machen wollen, als um den Maschsee zu laufen, das Shoppen. Dass das nicht die Inzidenz heruntersetzt, wissen wir jetzt sehr deutlich.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bleiben dabei, was wir auch schon heute Morgen gesagt haben: Wir brauchen einen inzidenzbasierten Plan. Im Rahmen eines solchen inzidenzbasierten Planes müssen Buchläden und Bibliotheken gleichbehandelt werden.
Zurzeit haben wir einen Lockdown Light, bei dem die Buchläden geöffnet und die Bibliotheken geschlossen sind. Wir wollen, dass sie gleichbehandelt werden. Das heißt, dass wir den Zugang zu Bibliotheken dann bereitstellen müssen, wenn, wie dies jetzt noch möglich ist, Buchläden offen haben. Denn es kann nicht sein, dass ich mir ein Buch kaufen, aber nicht leihen kann.
Und ja, das heißt genauso, dass dann nach Weihnachten oder vor Weihnachten gilt - oder wann immer die neue Verordnung gilt, von der zumindest die CDU anscheinend schon mehr weiß als wir -: Wenn zu, dann zu!
Selbstverständlich müssen die Bibliotheken, wenn es einen harten Lockdown gibt - den es meiner und unserer Meinung nach schon viel früher hätte geben müssen -, geschlossen bleiben.
- Ich rede jetzt nicht weiter. Vielleicht können Sie ja mal etwas sagen, Herr Präsident.
Das sieht man jetzt an dieser Diskussion. Die Anträge sind im November gestellt worden. Wir haben eine direkte Abstimmung gefordert. Im November waren diese Anträge so aktuell wie nur irgendetwas. Heute sind wir vor einer neuen Situation. Wir wissen gar nicht, wie die neue Situation in Gänze aussieht.
Trotzdem müssen wir bzw. die Menschen doch wissen, was wann wie gemacht werden kann. Deshalb mein Appell heute.
Ich sehe voraus, dass die Bibliotheken, wenn wir jetzt doch noch die Zustimmung zu diesem Antrag bekommen würden, wahrscheinlich noch bis Weihnachten geöffnet wären und dann natürlich geschlossen werden. Dann werden wir keinen Antrag stellen, Herr Hillmer. Wir müssen den Menschen das aber längerfristig zeigen, damit Verständnis aufkommt.
Mein Appell heute - - -
Ein letzter Satz noch!
Ja, okay.
Mein Wunsch ist, dass zumindest im Bereich des Lockdowns alle Onlineausleihen, also alle Bibliotheken, die Onlineausleihen bieten, dies kostenfrei anbieten, damit man auch ab Weihnachten weiter Bücher lesen kann.
Danke.
Ich glaube, ich habe das gerade sehr deutlich klargemacht. Deshalb meine Frage: In welcher Phase des Lockdowns befinden wir uns heute, und können Sie mir sagen, ab wann wir in den vollkommenen Lockdown, von dem wir heute Morgen gehört haben, eintreten? Tritt er heute bzw. morgen um 0 Uhr in Kraft, oder gäbe es die Möglichkeit, die Bibliotheken noch bis Weihnachten zu öffnen und sie dann zu schließen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Und wieder ist das Thema Kultur der letzte Tagesordnungspunkt des Plenums - wie schon im Novemberplenum. Ich vermute jetzt einmal nicht, dass das mit der Unbedeutsamkeit der Kultur zu tun hat.
Es ist schon so, dass es heute wieder darum gehen wird, dass wir nichts Substanzielles für die in ihrer Existenz bedrohten Erwerbstätigen aus dem Bereich der Kunst und Kultur in Niedersachsen beschließen werden.
Wir beraten heute die beiden Grünen-Anträge „Sonderfonds Kultur Jetzt“ sowie „Förderung der Club- und Festivalkultur“. Der erste Antrag ist aus dem April, der zweite aus dem Juni. Außerdem steht der Antrag „Nachhaltige Hilfen für die Kultur- und Kreativbranche“ von SPD und CDU aus dem November dieses Jahres auf der Tagesordnung.
Die sehr lange Beratungszeit beider Grünen-Anträge bestätigen real das, was auch Sascha Lobo auf Spiegel online gerade so treffend beschreibt: Es gibt reichlich Lippenbekenntnisse zur Kreativ- und Kulturindustrie, aber die mit Abstand wichtigste Arbeitsform dafür, die Soloselbstständigkeit, wird sehr gering geschätzt. Das Mantra bei der Förderung in Corona-Zeiten ist die Festanstellung. Jeder und jede, die so nicht leben will oder auch nicht leben kann, ist selber schuld und muss leider sehen, wo er oder sie bleibt.
Nur leider sind gerade die Kreativen die Innovationstreiber. Auch wenn das zunächst nichts mit Kunst und Kultur zu tun hat - ohne Apple oder Google, die alle in einer Garage angefangen haben, könnte ich meine Rede jetzt nicht von meinem Gerät ablesen.
Doch selbst in der Krise ist das nicht viel wert, da bleiben Soloselbstständige und besonders diejenigen in Kunst und Kultur auf der Strecke.
Ich werde auch nicht müde, auf den wirtschaftlichen Beitrag von Kunst und Kultur hinzuweisen. Nehmen wir die Musikwirtschaft aus dem Bericht der Bundesregierung: Erwerbstätige: 90 879, Umsatz: 9 Milliarden Euro, Umsatzprognose 2020: minus 59 %. Oder die Darstellende Kunst: Erwerbstätige: 111 300 - das sind deutschlandweite Zahlen -, Umsatz: 5,7 Milliarden Euro, Umsatzprognose 2020: minus 72 %.
So stehen wir heute zum Abschluss des Plenums und kurz vor dem Ende des Jahres 2020 hier und müssen konstatieren:
Es wird in Niedersachsen keinen Unternehmerlohn geben, keine 1 180 Euro wie in Baden-Württemberg erfolgreich umgesetzt und in unserem Grünen-Antrag gefordert. Es gibt keine fassbare, greifbare und reale Hilfe für die vielen Menschen in der Kreativwirtschaft. Es gibt keine aktuellen konkreten finanziellen Hilfen für die Club- und Festivalszene in Niedersachsen. Es gibt mit dem Antrag von SPD und CDU einen lobenden Hinweis an das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das mit Meldungen von heute im Bereich Darstellende Kunst um 40 Millionen überzeichnet ist. Ergo, die Kulturmilliarde reicht hinten und vorne nicht. Es gibt viel Eigenlob und wenig bis gar nichts Konkretes, worauf sich Künstler und Künstlerinnen und die Kultur in Niedersachsen sozusagen als Weihnachtsgeschenk freuen können.
Für viele Menschen in Kunst und Kultur in Niedersachsen ist es in diesem Jahr nicht nur ein sehr stilles, sondern auch ein sehr trauriges Weihnachtsfest.
Es bleibt die Hoffnung - und hier nehme ich Herrn Toepffer mit seiner Aussage von heute Morgen beim Wort -, dass es in 2021 mehr Mittel für Corona-Hilfen geben wird und damit eben nicht nur für die TUIs, die VWs, sondern ganz besonders für die Kunst und die Kultur.
So bleibt mir zum Schluss, Ihnen hier allen noch ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Corona betrifft gerade die Schwächsten - das haben wir gestern in der Diskussion zum Sozialetat gehört. Deshalb sind Ausbildungsförderung und Arbeitsförderung wichtig. Jeder Euro, der in diesen Bereich investiert wird, ist gut investiert.
Unser Ziel ist: Wir wollen Arbeit fördern und nicht Arbeitslosigkeit. Wir sehen, dass die Langzeitarbeitslosigkeitszahlen unter Corona ansteigen. Wir brauchen mehr Qualifizierung, und wir brauchen natürlich einen sozialen Arbeitsmarkt, den das Teilhabechancengesetz bietet. Aber wir müssen die Stellen auch schaffen. Da hat das Land eine Verantwortung für ein landesweites Förderprogramm und auch eine Vorbildfunktion, indem es als großer Arbeitgeber möglichst viele - auch Langzeitarbeitslose - einstellt.
Auch bei den jungen Menschen dürfen wir nicht einfach wegsehen. Unter Corona dürfen sie nicht zu einer verlorenen Generation werden, weil wir nach der Krise all die, die jetzt womöglich nicht ausgebildet werden, dringend als Fachkräfte benötigen.
In der Ausbildung kann Niedersachsen deutlich besser werden. Das konnte es schon vor der Krise. Jetzt gilt das noch mal besonders. Jugendliche brauchen eine faire Chance. Deshalb muss die Ausbildungsprämie deutlich erhöht werden, und wir müssen nach dem Vorbild Bremens - das ist unser Ziel - überbetriebliche Ausbildungsverbünde bilden, um diesen Jugendlichen tatsächlich eine Chance zu geben.
Auch in der Frage der Transformation wäre es wichtig, jetzt darüber nachzudenken, wie man Menschen qualifiziert, die z. B. jetzt in Kurzarbeit sind, und sie gezielt fördert.
Wir wollen die Krise als Chance begreifen.
Neben der Kultur- und Veranstaltungsbranche ist der Tourismus besonders von der Corona-Krise betroffen, obwohl die Nachfrage nach Reisezielen in Deutschland gerade im Sommer stark angestiegen ist. Aber für Niedersachsens strukturschwache und ländliche Regionen, in denen sich die beliebtesten Destinationen befinden, ist er oft der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Die Nachfrage der Urlauberinnen und Urlauber ist sehr stark auf Natur und Landschaft und nicht auf Remmidemmi ausgerichtet.
Deshalb sehen wir es an der Zeit, den strukturellen Wandel anzuschieben, naturnahen Tourismus deutlich attraktiver zu machen und weiter zu fördern. Empfehlungen für Destinationen und Leistungsträger zur Gestaltung eines klimafreundlichen Tourismus in Niedersachsen hatten wir ja unter Rot-Grün in 2016 schon mal auf den Weg gebracht. Diesem Programm ging aber unter RotSchwarz leider die Puste aus. Wir wollen das im Haushalt berücksichtigen, uns wieder auf den Weg machen und verbindliche Projekte und Unterstützung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren suchen. Hier gibt es noch deutlich Luft nach oben.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gerade die Mittel, die für die Häfen in Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, gelobt. Als Küstenkind aus Cuxhaven würde ich gerne wissen: Sind auch Mittel für eine Hafenkooperation vorgesehen, damit wir endlich, wie heute Morgen diskutiert, zu einer wirtschaftlich gut aufgestellten Hafenkooperation in Norddeutschland kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, welche finanziellen Anstrengungen notwendig sind, um dieser Herausforderung vor Ort auch nur ansatzweise gewachsen zu sein. Corona ist nicht vorbei, und durch Corona sind viele Herausforderungen, die uns in Zukunft erwarten, in den Hintergrund gerückt, doch sie haben keine Pause gemacht.
Meine Damen und Herren, ein Klimagesetzchen, über das wir morgen sprechen und entscheiden werden, mag das schlechte Gewissen beruhigen. Aber es ist nur halbherzig und reicht für die Überwindung des Klimawandels bei Weitem nicht aus.
Wenn uns die aktuelle Krise eines gelehrt hat, dann doch die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung. Da bleibt man doch etwas fassungslos zurück, wenn man in den Einzelplan für Wissenschaft und Kultur schaut und gleichzeitig sieht, was - wie in den letzten Wochen der Presse und Briefen aus dem Bereich der Hochschulen zu entnehmen war - an den niedersächsischen Universitäten und Hochschulen los ist. Da stehen ganze Institute wie das Institut für Meteorologie an der Leibniz Universität vor dem Aus.
Und, Herr Hilbers, die Rücklagen der Hochschulen reichen nicht aus! Herr Wenzel hat es schon gesagt: Wenn man vernünftig bzw. hoch qualifizierte Menschen an unsere Hochschulen und Universitäten bekommen will, um den Wissenschaftsstandort zu stärken, dann brauchen unsere Hochschulen und Universitäten dafür Rücklagen; das ist nicht aus der Portokasse zu bezahlen.
Im Raum stehen Studienplatzabbau und Studiengangschließungen. Wie schon gesagt, steht aber mit dem Klimawandel eine große Herausforderung vor uns. Wir müssen mit einschneidenden Maßnahmen rechnen. In diesem Zusammenhang brauchen wir Fachkräfte in allen Bereichen - nicht nur in den Ingenieur- und Naturwissenschaften, son
dern auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften werden Fachkräfte gebraucht.
Aber Minister Thümler scheint dies alles nicht zu kümmern. Denn er führt im zweiten Jahr eine globale Minderausgabe ein. Die Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen werden von dieser globalen Minderausgabe schwer belastet. Sie werden in ihrer Planungssicherheit gehemmt, und die Zukunft des Lehr- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen ist deutlich gefährdet. Wir alle - auch Sie - haben den gemeinsamen Brief der LHK und der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen erhalten, den auch viele Vertreterinnen und Vertreter von außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterzeichnet haben, die hier in Niedersachsen arbeiten.
Bildung muss in ihrer gesamten Breite - auch die tertiäre Bildung - von globalen Minderausgaben ausgenommen werden.
Deshalb muss die globale Minderausgabe, wie in unserem Änderungsantrag zum Haushalt vorgeschlagen, umgehend und vollständig - und nicht nur ein ganz kleines bisschen - zurückgenommen werden.
Hier habe ich noch einen kleinen Tipp: Es gibt nämlich tatsächlich keinen Nobelpreis für Einsparwissenschaften, meine Damen und Herren.
Wir haben ja gerade in diesem Pandemiejahr gelernt: Beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur dauern Wunder immer etwas länger. Jetzt ist es allerdings doch an der Zeit, ein Weihnachtsgeschenk auszupacken: Ja, es ist gut, dass wir es im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes endlich schaffen, die Regelstudienzeit nun auch für unsere Studierenden in Niedersachsen individuell um ein Semester zu verlängern - andere Bundesländer konnten das schon im Frühjahr oder Sommer umsetzen. Wie gesagt: In Niedersachsen braucht alles immer ein bisschen.
Gleiches gilt auch für das Prestigeobjekt, über das wir seit 2017 immer wieder gesprochen haben,
nämlich die European Medical School. Dafür war erst gar kein Geld da; dann waren 40 Millionen Euro da, und plötzlich waren noch mal 40 Millionen Euro da. Jetzt sind es also 80 Millionen Euro. Allerdings wird das auch auf Kosten anderer Universitäts- und Hochschulstandorte gehen und Folgen mit Blick auf notwendige Sanierungen dort haben. Unser Vorschlag ist, in Zukunft zu investieren: Zukunftsinvestitionen mit dem NiedersachsenPlan.
Meine Damen und Herren, nun mag man ja denken, dass es in der Kultur etwas ruhiger wird, weil im Kulturhaushalt glücklicherweise für 2021 keine Kürzungen vorgenommen worden sind. Aber damit ist der Kultur, die sich in einer existenziellen Krise befindet, über die ich hier in diesem Hause schon so oft gesprochen habe, nicht wirklich geholfen. Deshalb stellt sich immer noch die Frage, warum man nicht gleich das Investitionsprogramm für Kulturträger des Landes, das ständig überzeichnet ist, in den Haushalt 2021 übernommen hat, wo es Jahr für Jahr gestanden hat.
Aber vielleicht wollten CDU und SPD ja ein bisschen von ihrem Taschengeld über die politische Liste dafür verteilen. Wir glauben, dass hier deutlich mehr notwendig ist. Denn wenn wir jetzt in die Kultureinrichtungen investieren,
können wir die Kultur auch pandemiesicher aufstellen, Herr Thiele. Das muss unser Ziel sein.
Wir hätten tatsächlich auch erwartet, dass sich der Minister endlich mal der Existenzkrise der Kultur widmet, selbstbewusst für diese Branche eintritt und sich nicht immer hinter dem Finanzminister wegduckt. Herr Thümler, sagen Sie doch endlich auch mal, was Sie wollen, und fordern Sie das bei Herrn Hilbers ein! - So geht es nicht weiter.
Weitere Punkte wären z. B. die Digitalisierung der Erwachsenenbildung, die wir immer wieder gefordert haben und die letztendlich verschlafen wurde. Jetzt ist es nicht einmal möglich, die Regelungen, die die CDU über den Sozialausschuss für die Erwachsenenbildungsträger und Heimvolkshochschulen in Bezug auf das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz für 2020 durchgesetzt
hat, 2021 fortzuführen. Das wäre haushaltsneutral; das würde nicht mal Geld kosten. Aber nein, Herr Hillmer möchte gerne noch bis Ende März warten, wahrscheinlich weil er davon ausgeht, dass bis zum 31. Januar sowieso alle geimpft sind und dann nichts mehr passieren muss. Wie gesagt: Mehrkosten wären dadurch gar nicht entstanden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die Landeszentrale für politische Bildung zu sprechen kommen. Interfraktionell gibt es die Einigung, für die Landeszentrale einen deutlichen Mittelaufwuchs vorzusehen. Was ist passiert? Zunächst gab es eine Kürzung, die ein Medienkompentenzprojekt betraf. Jetzt gibt es zum Glück wieder einen Aufwuchs, sodass der vorherige Ist-Betrag wieder erreicht wird. Aber das entspricht natürlich nicht der interfraktionell getroffenen Vereinbarung.
Meine Damen und Herren, wir sollten unsere Kräfte bündeln und die Potenziale in Wissenschaft, Forschung, Kultur und Erwachsenenbildung nutzen. Wir sollten in die tertiäre, die kulturelle und die politische Bildung investieren.
Was wir aber natürlich nicht machen sollten, ist, in die Hobbys des Ministers zu investieren. Deshalb enthält unser Änderungsantrag selbstverständlich den Verzicht auf die Finanzierung des Verbindungsbüros der Landesbeauftragten. Ich glaube, in einer Zeit, in der es der Kultur so schlecht geht, können wir auch auf ein Neuschwanstein des Nordens, die Marienburg, verzichten.
Wir jedenfalls stehen dafür, Wissenschaft und Kultur gut aufzustellen, enkeltauglich zu sanieren, in Klimaschutz zu investieren und soziale, gesellschaftliche und gesundheitliche Vorsorge mit Wissenschaft, Forschung und Kultur zu gestalten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jasper, wir haben das, glaube ich, im letzten Plenum schon einmal durchexerziert: Wir haben hier einen Haushaltsplan vorgestellt, der, was den Niedersachsen-Plan anbetrifft, nicht für ein Jahr gilt, sondern langfristig wirken will.
Sie rechnen hier immer in dieser Kameralistik. In den Kreistagen haben Sie doch auch eine doppische Haushaltsführung. Wieso geht das denn
dann hier nicht? Wenn Sie langfristig finanzieren - - -
- Herr Hillmer, jetzt rede ich und nicht Sie.
Genau das ist doch der Punkt.
- Ja, Herr Thiele. - Ich gehe davon aus, dass die Redezeitenuhr stehen bleibt,
bis ich hier in Ruhe weiterreden kann.
Unser Haushaltsplan sieht, wie schon gesagt, langfristige Investitionen vor und versucht letztendlich, genau das auf den Weg zu bringen, was wir jetzt anfangen müssen. Wir müssen jetzt in energetische Sanierung investieren. Wir müssen jetzt investieren, damit unsere Kultur gut aufgestellt ist.
Sie aber sitzen alles aus. Sie sehen keinen Unternehmerlohn vor. Die Kultur hier im Land Niedersachsen und in der Bundesrepublik ist in einer existenziellen Krise!
Herr Jasper meint, ich würde den Verbänden das Blaue vom Himmel versprechen oder Gold spinnen wollen. Aber so ist das nicht. Wir sprechen sehr genau darüber, welche Möglichkeit es gibt und welche Möglichkeiten nicht.
Weil ich neu im Parlament bin, möchte ich hier ein für alle Mal feststellen: Es mag ja sein, dass wir in der rot-grünen Regierung an der einen oder ande
ren Stelle auch nicht das investiert haben, was ich heute meine, für die Kultur investieren zu müssen.
Ich bin Kulturpolitikerin, und ich bin nicht die ehemalige Ministerin.
Von daher, glaube ich, ist es Zeit, sich mit der Kulturpolitik zu beschäftigen, sie transparent aufzustellen, wie wir es in unserem Antrag zum Kulturfördergesetz im November vorgeschlagen haben, und endlich in diese Diskussion einzutreten.
Das ist notwendig. Es hilft nichts, sich etwas schönzureden, was einfach nicht schön ist. Reden Sie mit der Kultur!
Herr Meyer, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede ausgeführt, dass es zwingend gewesen sei, dass Arbeitsmöglichkeiten erhalten bleiben und Freizeitbetätigungen eingeschränkt werden. Gehe ich recht
in der Annahme, dass Sie davon ausgehen, dass die Beschäftigten, Soloselbstständigen und Unternehmerinnen und Unternehmer in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft Freizeit machen? Oder arbeiten sie?
Danke schön, Frau Präsidentin. - Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass es wohl nicht zu einem Unternehmerlohn für Soloselbstständige im Kultur- und Veranstaltungsbereich kommen wird?
Vor dem Hintergrund, dass die Anfrage sehr stark auf den Bereich der mittelständischen Wirtschaft und der Handwerksbetriebe zielt, geht meine Frage dahin, inwieweit hier eine duale Ausbildung gerade für den Bereich der Betriebe bzw. Handwerksbetriebe geplant ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es ja toll, wenn man als Letzte zu einem Tagesordnungs
punkt sprechen kann. Hier und heute stehe ich jetzt und könnte sagen: Es ist alles schon gesagt, nur noch nicht von mir.
Deshalb versuche ich, mich jetzt - auch in Anbetracht der Zeit - ein bisschen kurz zu fassen.
Grundsätzlich gibt es von uns für diesen Antrag, der die akademische Bildung als eine Aufgabe der Hochschulen noch mal ins Auge fasst, natürlich Zustimmung.
Ich glaube, aus unseren eigenen Erfahrungen können Susi und ich wenig beanstanden, weil inzwischen nach dem NHG viele Möglichkeiten bestehen, um sogar ohne Abitur zu studieren. Das sehen wir im § 18 des noch geltenden Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Und einiges des im Antrag Genannten - das wurde auch schon gesagt - können wir in die Novellierung ja noch einbeziehen.
Wir als Grüne halten viele der Forderungen für sicherlich umsetzbar. Bei einigen bleiben für uns aber noch Fragen.
Ich frage mich auch, warum jedes Portal immer neu erfunden werden muss. Mit dem Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung an der LUH haben wir ja schon ein Institut, das sich sehr stark mit beruflicher Fort- und Weiterbildung auf digitalem Weg beschäftigt. Hier kann man sicherlich das eine oder andere übernehmen.
Einiges muss eben - das ist hier auch schon gesagt worden - in der Beratung durch das Ministerium oder den GBD geklärt werden. Das ist die Nr. 7, also die Frage, wieweit Lehrdeputate auf die Weiterbildungsstudiengänge angerechnet werden können. Auch der ganze Bereich der Finanzierung ist für mich unklar. Dazu habe ich die Frage: Sollen die Hochschulen jetzt besser aufgestellt werden, oder sollen doch lieber die privaten Anbieter bevorteilt werden?
Deshalb bin ich sehr auf die Beratung im Ausschuss gespannt und freue mich auf sie.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich nicht mehr über die Kulturförderung des Landes Niedersachsen aufregen, tue es jetzt aber doch.
Herr Jasper, wir können ja schon froh sein, dass dieser Antrag jetzt endlich vorliegt - in den Sie einen Großteil unserer Forderungen, die durch Einzelanträge seit April dem Landtag zur Beratung vorliegen, aufgenommen haben. Vielleicht gibt es nun ja auch endlich eine Entscheidung für all die Menschen, die seit März quasi unter einem Berufsverbot leiden. Dazu gehört der Hochzeitsfotograf und der Hochzeitsmusiker, dazu gehören Schauspielerinnen und Tänzerinnen - ich will sie nicht alle aufzählen. Sie alle sind ohne Bezüge.
Ich habe im letzten Plenum anhand von Zitaten von Betroffenen sehr deutlich gemacht, dass wir der Kultur hier in Niedersachsen eben keine Perspektive geben - nicht eine einzige!
Und die Lobhudelei auf Ihre Programme möchte ich auch nicht mehr hören. Sprechen Sie doch einmal mit den Aktiven! Ich habe das gestern getan und habe gehört, dass es sehr wohl Rückforderungen von Projektgeldern gibt, z. B. in Höhe von 17 000 Euro, und dass viele kleine ehrenamtlich geführte Vereine ihre Anträge gar nicht erst stellen, weil sie nicht wissen, wie sie es machen sollen, weil es für sie zu viel und zu bürokratisch ist und weil sie nicht wissen, ob sie am Ende nicht doch alles zurückzahlen müssen.
Der bunte Strauß von Bitten, die Sie in einer für die Kunst und die Kultur existenzbedrohenden Situation stellen, muss doch ein Strauß von Forderungen
an die Landesregierung sein! Sonst bewegt sich hier doch gar nichts!
Fazit: Wir brauchen für die Soforthilfen nicht noch mehr beschriebenes Papier, sondern wir brauchen diese Soforthilfen jetzt und sofort. Dazu muss Niedersachsen deutlich mehr tun, als Sie es bisher getan haben.
Jetzt komme ich zu unserem Entschließungsantrag.
Wir müssen die Vielfalt der Kultur in Niedersachsen erhalten. Corona hat uns gezeigt, was das bedeutet.
Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2018 liegt Niedersachsen bei der Kulturförderung auf einem Relegationsplatz. Das gehört sich nicht, zumal dann nicht, wenn ich sehe, dass Niedersachsen für die Kultur im Schnitt 73 Euro pro Einwohner ausgibt und Mecklenburg-Vorpommern, das ja nun nicht gerade zu den reichsten Bundesländern gehört, 100 Euro schafft.
Damit eine Situation wie die, in der wir uns jetzt befinden, nicht wieder passiert, ist es wichtig, die Kulturförderung gesetzlich zu regeln. Wir brauchen eine transparente, nachvollziehbare und vor allen Dingen unbürokratische Förderung.
Es wird immer so getan, als wenn die Mehrzahl der Kulturschaffenden - „weil sie nichts Anständiges gelernt hat“ - nur darauf aus wäre, das Land zu betrügen. Deshalb müssen seitenweise Anträge ausgefüllt werden, und das auch noch in Kurzarbeit, in der man doch eigentlich gar nicht arbeiten soll. All das müssen wir verhindern, und das können wir langfristig nur dadurch, dass wir ein Kulturfördergesetz auf den Weg bringen.
Das muss nicht morgen in Kraft treten, aber wir müssen uns auf den Weg machen. Und wir müssen Legislatur für Legislatur festlegen, wie viel wir für die Kultur ausgeben wollen.
Im Haushalt für das kommende Jahr ist zum Glück keine Kürzung vorgesehen. Aber die Antwort von Finanzminister Hilbers auf unsere Dringliche Anfrage beim letzten Sonderplenum habe ich so verstanden, dass er gesagt: „Bis hierhin und nicht weiter! Für die Kultur haben wir genug getan.“ - Das ist aber nicht so! Wenn wir uns darin einig sind, dass die Kultur sinnstiftend demokratieför
dernd ist - da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Jasper -, müssen wir sie viel stärker fördern.
Sie fehlt uns, und sie wird uns noch mehr fehlen, wenn nach der Pandemie in den Kommunen die freiwilligen Leistungen gestrichen werden. Das wird nämlich das Erste sein, was wegfällt.
Ich habe gerade in einer Videokonferenz gehört, dass viele Spielstätten, dass viele Solokünstler keine Chance mehr sehen. Wir werden am Ende dieser Pandemie vielleicht kein Kulturfördergesetz mehr brauchen, weil wir dann in Niedersachsen keine Kultur mehr haben.
Lassen Sie uns nicht immer wieder nur von der Systemrelevanz und der Wichtigkeit der Kultur sprechen, sondern lassen Sie uns aktuell zur Unterstützung der Kultur handeln! Machen wir uns auf, ein Kulturfördergesetz für Niedersachsen auf den Weg zu bringen!
Herzlichen Dank.
Die Idee, mehr auf digitale Angebote zu setzen, ist nicht wirklich neu. Wer mit den Kreativen, mit den Künstlerinnen und Künstlern spricht, wird hören, dass solche Angebote in Einzelfällen tatsächlich auch dazu führen, dass Einnahmen erzielt werden. Aber in der Mehrzahl sind digitale Angebote dafür da, dass wir Kultur erleben können. Diejenigen, die die Kultur machen, können damit aber leider nicht genug oder sogar gar kein Geld verdienen.
Es ist wichtig, sich das immer wieder ins Gedächtnis zu rufen. Digitale Angebote sind nicht das Allheilmittel. Das Allheilmittel kann eine Planung sein, wie und mit welchen Möglichkeiten Kultur unter Corona-Bedingungen stattfinden kann, und zwar keine Planung von Monat zu Monat. Alle Kulturschaffenden wissen, dass sie wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres 2021 nur begrenzt werden Kultur machen können. Dafür brauchen sie Planungssicherheit. Die hat die Kultur aber seit März nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst sind wir als Grüne sehr erfreut, dass es uns gelungen ist, diese Trennung der beiden gesetzlichen Regelungen bei diesem Tagesordnungspunkt zu erreichen. Ich glaube, dass es dem Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden gerecht wird, dass dies ein einzelner Tagesordnungspunkt ist. Es ist gut, dass wir heute diesen Staatsvertrag verabschieden.
Der finanzielle Aufwuchs ist gut, richtig und wichtig - wichtig für ein lebendiges jüdisches Leben in Niedersachsen, wichtig für eine aktive Unterstützung des jüdischen Lebens bei uns. Wie eben schon erwähnt wurde, haben wir immer mehr und immer häufiger mit Antisemitismus zu tun. Mehr Sichtbarkeit jüdischen Lebens macht auch für die Menschen in Niedersachsen sichtbar, dass jüdisches Leben zu Niedersachsen gehört und immer gehören sollte.
Ganz besonders an einem Tag wie diesem, einem Tag, nachdem wir der Reichspogromnacht gedacht haben und wir heute Morgen eine Gedenkstunde abgehalten haben, müssen wir sagen: Antisemitismus darf es nie wieder in dieser Ausprägung geben, nicht bei uns und nirgendwo auf dieser Welt!
Heute Nachmittag geht es nun tatsächlich um den Staatsvertrag und um die bessere finanzielle Aus
stattung. Das leistet der neue Staatsvertrag, und das ist gut so.
Halle und Hamburg - sie alle - zeigen uns aber: Wir dürfen uns nicht täuschen. Wir brauchen auch mehr Sicherheit für unsere jüdischen Gemeinden in Niedersachsen. Daher war ich etwas erstaunt, als wir auf Nachfrage feststellen mussten, dass die im Haushalt 2020 interfraktionell zur Verfügung gestellten Mittel für die Sicherheit in Höhe von 1,6 Millionen Euro bis heute nur sehr spärlich geflossen sind. Diese Mittel werden dringend gebraucht. Sie haben keinen Übertragungsvermerk. Das heißt: Wir alle, die wir interfraktionell gefordert haben, mehr in die Sicherheit der niedersächsischen jüdischen Gemeinden zu investieren, müssen dafür sorgen, dass diese Mittel auch 2021 zur Verfügung stehen.
Bei den im Staatsvertrag vorgesehenen finanziellen Erhöhungen stellt sich die Frage: Sind das vielleicht die Mittel, die wir interfraktionell zur Verfügung gestellt haben?
Die Mittel für den Staatsvertrag dienen dazu, das jüdische Leben in Niedersachsen aktiv zu unterstützen und sichtbarer zu machen; denn auch Sichtbarkeit fördert Sicherheit und nicht nur Mauern. Wir brauchen aber trotzdem zusätzliches Geld für Sicherungsmaßnahmen aus einem separaten Topf und nicht aus diesem Staatsvertrag.
Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie begegnet die Landesregierung der drohenden sozialen Schieflage durch den anstehenden TeilLockdown?
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen beschlossen. Hierbei liegt ein Fokus auf den Einschränkungen im privaten und Freizeitbereich. Das trifft erneut insbesondere Kulturschaffende, die Gastronomie, Hotellerie, die Veranstaltungsbranche, Sportvereine, die Jugendarbeit und andere Freizeitanbietende sowie viele weitere Selbstständige. Diese sind bereits seit Monaten von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen. Verbände sprechen von einem Großteil der Branche, der weitere Lockdowns nicht verkraften wird. Hier drohen ganze Wirtschaftszweige einzubrechen und Menschen in Armut zu fallen.
Gleichzeitig verschärft die Situation einer Einschränkung der privaten Kontakte und der Freizeitgestaltung Einsamkeit, Depression, Gewalt im häuslichen Umfeld und Suchtkrankheiten.
Gleichzeitig sind Sammelunterkünfte für Geflüchtete, aber auch für Obdachlose bei steigenden Infektionszahlen im Winter ein potenzieller Ort für vermehrte Ansteckungen. Tafeln haben erhebliche Schwierigkeiten, ihre Klientel zu erreichen.
Neben der Ansteckung im privaten Umfeld sind auch Ansteckungen im Arbeitsumfeld, etwa bei Schlachthöfen, Onlinehandel oder Paketdienstleistern, ein Problem.
Die anstehende Schließung von Schulen und Kitas in den Wintermonaten könnte nach Ansicht der Verbände zu einer erneuten Belastung von Familien, Kindern und Jugendlichen werden. Verbän
den zufolge haben Eltern ihren bezahlten Urlaub bereits in der ersten Lockdownphase zum großen Teil aufgebraucht. Studien zufolge sind es insbesondere Frauen, die den Spagat zwischen Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung bewerkstelligen müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um über die Entschädigungszahlung im November hinaus die betroffenen Branchen, die langfristig von den Corona-Maßnahmen beschränkten Bereiche, wie etwa Kulturschaffende, Veranstaltungsbranche, Gastronomie, Hotellerie, finanziell und strukturell abzusichern?
2. Welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen plant die Landesregierung für die kommunale Ebene und soziale sowie Wohlfahrtsverbände, um die sozialen Einrichtungen, aber auch Obdachlosenhilfe, Flüchtlingsunterkünfte, Frauenhäuser, Beratungsstellen und weitere auf den Teil-Lockdown vorzubereiten und diese Angebote zu verstärken?
3. Wie will die Landesregierung den Infektionsschutz am Arbeitsplatz, insbesondere im sogenannten Niedriglohnsektor und bei Werkverträgen in der Fleischindustrie, überprüfen und verbessern?
Vor dem Hintergrund, dass Minister Hilbers der Überzeugung ist, dass die Programme des MWK auch im November weiterlaufen, obwohl Veranstaltungen nicht stattfinden können und deshalb Soloselbstständige nicht unterstützt werden können - zumindest nicht im Monat November, weil es ein Veranstaltungsverbot gibt -, frage ich die Landesregierung, ob sie zumindest ab Dezember plant, eine Grundsicherung für Soloselbstständige z. B.
in Form eines Unternehmerlohns einzuführen, wenn der Bund in dieser Sache nicht reagiert.
Vor dem Hintergrund, dass mit dem ersten, sehr plötzlichen Lockdown der Gewaltschutz zunächst ins Hintertreffen geraten ist, frage ich die Landesregierung, welche Planungen und welche Initiativen Sie starten wollen, um den Gewaltschutz im jetzt anstehenden Lockdown im Vergleich zum Frühjahr deutlich zu verbessern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe gestern schon in der Debatte über den von Bündnis 90/Die Grünen zur Aktuellen Stunde gestellten Antrag die Situation der Mehrheit der Soloselbstständigen hier sehr deutlich gemacht.
Das Programm ist, wie ich gestern schon gesagt habe, für Veranstalterinnen und Veranstalter sicherlich sehr hilfreich. Aber ich habe gerade ein Gespräch im Bereich der Soziokultur gehabt, und dort wurde mir berichtet: Ja, das ist mal ein Weg, Aber eigentlich sind wir pleite, wenn wir dieses Programm in Anspruch nehmen, weil Overheadkosten im Programm „Niedersachsen dreht auf“ eben nicht mitgerechnet werden. Das heißt, Personalkosten, die man braucht, damit jemand das Licht anmacht, damit jemand das Licht ausmacht, damit jemand Plakate druckt, Plakate aufhängt und eventuell auch jemand hinter einer Bar steht und ein alkoholfreies Getränk - nach der jetzigen Verordnung bei Veranstaltungen mit mehr Zuschaue
rinnen und Zuschauern - verkauft. Dafür müssen Menschen aus der Kurzarbeit geholt werden. Diese Mittel werden im Programm „Niedersachsen dreht auf“ nicht übernommen.
Auch die Künstlerinnen und Künstler, die Soloselbstständigen, haben Fragen an das Programm, nämlich ob das Geld, das dort zur Verfügung gestellt wird, tatsächlich zu 100 % zur Aufstockung von Engagementgagen genutzt wird oder ob der Veranstalter, wie eben dargestellt, nicht einen Teil davon zurückhalten muss, um auch nur halbwegs auf seine Kosten zu kommen.
Hier gibt es also noch viele Fragen. Mir liegen auch Mails vor, wonach es anscheinend immer noch nicht klar ist, wie die Förderrichtlinien lauten, und wonach Soloselbstständige von A nach B - um nicht zu sagen: von Pontius nach Pilatus - geführt wurden, weil niemand, weder das Musikland noch andere Verbände, konkret sagen konnten, was man dazu beibringen muss.
Es ist sicherlich richtig, dass dieses Programm Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit verschafft, zu einem gewissen Anteil wieder zu arbeiten. Aber das Problem ist doch - und darauf habe ich gestern schon einmal hingewiesen -, dass sie dafür eigentlich erst aus ihrer Hartz-IV-Förderung herauskommen müssten. Denn solange sie noch in Hartz IV sind, müssen sie von diesem Geld - weil es ihnen bis zu 100 % angerechnet wird - eventuell wieder alles abgeben, bis auf die besagten 140 Euro.
Herr Minister Thümler hat gestern in seiner Rede gesagt: „Es sind 10 Millionen Euro bei uns“ - da frage ich mich, wieso Sie eigentlich die 10 Millionen Euro Kofinanzierung für die Bundes- und Europamittel unterschlagen - „und 220 Millionen Euro im MW.“ Wir sehen - ich spreche vom zweiten Nachtragshaushalt -, dass die 120 Millionen Euro für die Gastronomie und den Tourismus sind, und das kann ja nur die Musikkneipe betreffen. Aber vielleicht bekommen wir da vom Minister ja noch Klarheit.
Und dann gibt es da einen 100-Millionen-EuroNotfallfonds. Da ist meine Frage an das Wirtschaftsministerium: In welchem Rahmen haben die Veranstaltungswirtschaft und die Kultur darauf Zugriff, in welchem Rahmen liegen die Anträge für genau diesen Bereich vor, und wie viel Geld geht in diesen Bereich? - Davon hängt ja auch ab, wie gut die Veranstaltungswirtschaft und die Künstle
rinnen und Künstler letztendlich unterstützt werden können.
Ich möchte noch einmal betonen: Wenn wir die Kultur - die für uns wichtig ist, weil sie die Demokratie sicherstellt, indem sie die Möglichkeit gibt, sich mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen - in ihrer gesamten Vielfalt bis zum Ende der Pandemie erhalten wollen, dann brauchen wir eine Unterstützung dieser Soloselbstständigen, und zwar jeder und jedes Einzelnen.
Dazu haben wir - auch wenn Herr Hillmer meint, wir hätten wieder einmal nichts beantragt - schon im April einen Antrag gestellt!
Dieser Antrag ist allerdings immer noch in der Beratung, weil wir - wen wundert’s? - immer noch auf den Änderungsvorschlag der Großen Koalition warten.
In diesem Antrag schlagen wir sehr deutlich vor, dass - wie immer man das nennen möchte, meinetwegen auch, wenn ich zur FDP gucke, „Unternehmer*innen-Lohn“; ich bin bei allem dabei -, den Soloselbstständigen entweder mindestens 1 180 Euro für den Lebensunterhalt angerechnet werden oder dass das Land Niedersachsen einspringt und ihnen endlich diesen Pfändungsfreibetrag zur Verfügung stellt, damit sie leben können.
Danke.
Herr Thiele, können Sie auch etwas zum Förderprogramm für die Veranstaltungsbranche sagen