Reinhold Hilbers
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Last Statements
Dann schaue ich mal, ob ich Ihre Erwartungen erfüllen kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern während der Haushaltsdebatte war die Deutsche Messe AG mehrfach Gegenstand von Wortmeldungen. Deswegen möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, Sie heute Morgen darüber zu informieren, dass es gestern Nacht gelungen ist, eine Einigung zwischen dem Management und den Arbeitnehmervertretern herzustellen - ein Papier, das eine Grundlage für die zukunftssichere Ausgestaltung der Deutschen Messe AG bietet. Das Verhandlungsergebnis sichert Beschäftigung, sichert die Wettbewerbsfähigkeit, ist Basis für die Zukunftsfähigkeit und eine gute Zukunft der Messe - darum ist es uns in den letzten Wochen allen gegangen - und ist die Basis für eine tragfähige Finanzierung der Deutschen Messe AG.
Was ist im Wesentlichen der Inhalt? - Es wird zum einen zu einer umfangreichen Nutzung des Instruments der Kurzarbeit kommen, und es wird eine Streichung der übertariflichen Leistungen erfolgen. Das übertarifliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die zusätzliche variable Vergütung entfallen ab 2021. Es wird Personalreduzierungen geben, auf die ich gleich noch eingehen werde, und auch Fremdvergaben von Leistungen, die nicht zum originären Messegeschäft gehören. Das Geschäftsmodell der Messe fokussiert sich zukünftig auf das eigentliche Kerngeschäft und damit auf die Kernaufgabe, Messen - auch neue Messen - zu entwickeln, Messen erfolgreich am Markt zu plat
zieren und sich im Messegeschäft zu behaupten. Von den Maßnahmen der Personalreduzierungen sind deswegen alle Bereiche betroffen, die nicht zum Kerngeschäft gehören - insbesondere die Messegastronomie, das Facility-Management und der Sprachendienst.
Für die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Deutschen Messe AG bedeutet das, dass die Beschäftigtenzahl von derzeit 738 Mitarbeiterkapazitäten auf 525 Mitarbeiterkapazitäten reduziert werden soll, vorrangig durch natürliche Fluktuation, den Abschluss von Aufhebungsverträgen und Altersteilzeit in diesen Bereichen. Sollte sich die Ausgangslage der Beschäftigungssituation bei der Messe während der Laufzeit verbessern, wird sich die Absenkung der Altersteilzeit entsprechend reduzieren. Das Mitarbeiterreduzierungspotenzial soll durch vereinbarte sozialverträgliche Lösungen erreicht werden. Betriebsbedingte Kündigungen sollen nur als Ultima Ratio am Ende nicht mehr ausgeschlossen sein.
Zur Vermeidung solcher Kündigungen haben die Tarifparteien ein detailliertes Vorgehen mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart. Wichtig dabei ist sowieso das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, das wir in den Vordergrund gestellt haben, und dass betriebsbedingte Kündigungen nur dann denkbar sind, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, die oder der nicht mehr im Kerngeschäft der Messe tätig sein wird, nicht zu einem anderen Unternehmen vermittelt werden kann und nicht wechseln will, nicht das Freiwilligenprogramm in Anspruch nehmen will und - aus welchen Gründen auch immer - nicht fortgebildet werden kann. Über die Kündigung entscheidet auch nicht das Management, sondern es wird ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der dann diese Entscheidung treffen wird. In dem Lenkungsausschuss sind das Management, die Arbeitnehmervertretung, die IG Metall und auch die Anteilseignerseite vertreten.
Die Möglichkeit des Einsatzes einer Transfergesellschaft wird noch budgetneutral mit der Arbeitsagentur geprüft werden. Die Anzahl der Mitarbeiterkapazitäten der Führungskräfte - das sind die Abteilungsleiter, die Bereichsleiter und die Geschäftsführung - wird sich in diesem Zeitraum bis 2027 ebenfalls parallel in gleichen Anteilen wie bei der Arbeitnehmerschaft in anderen Bereichen verringern.
Es wird zu einer Arbeitszeitabsenkung kommen - ein weiteres Instrument, das in der Übergangszeit
von 2022 bis 2027 notwendig sein wird. Denn es wird wahrscheinlich so sein, dass die Geschäfte sehr viel schleppender wieder anlaufen, als wir es uns zunächst vorgestellt haben. Deswegen wird es die Möglichkeit einer 4-Tage-Woche mit 30 Wochenstunden geben, die dann eben auch nur anteilig - Faktor 30/33,5 - auf Basis einer 37-StundenWoche vergütet wird. Sollte sich die Auftragslage verbessern, wird von diesem Instrument weniger Gebrauch gemacht, und dann kann das auch vorzeitig beendet werden.
Ein weiterer Punkt, den die Arbeitnehmerseite ausgehandelt hat - was ein Entgegenkommen darstellt und die Ausgewogenheit des ganzen Papiers auch noch einmal unterstreicht -, ist die Einrichtung eines Besserungsscheins. Wenn das von dem Unternehmen Deutsche Messe AG ausgewiesene kumulierte Nach-Steuer-Ergebnis der Jahre 2026 und 2027 mehr als 10 Millionen Euro beträgt, soll ein Viertel davon gleichmäßig an alle Beschäftigten ausgezahlt werden, die von einer Absenkung der Arbeitszeit betroffen sind und bis zum 1. Januar 2021 in einem Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Messe AG gestanden haben. - Also ist auch da eine sehr faire Lösung gefunden worden.
Es sind gemeinsame Regelungen geschaffen worden: dass sich in Relation zu den Tarifbeschäftigten auch die Anzahl der außertariflich Beschäftigten reduziert, dass sie also auch an dieser Maßnahme teilnehmen, und dass für den Zeitraum 2021 bis 2023 die aktiven Beschäftigten auf Pensionsanwartschaften verzichten. Die Anteilseigner gehen zudem davon aus - das ist für Sie als Parlament wichtig -, dass sie für mindestens zehn Jahre, also von 2021 bis 2030, keine Ausschüttungen von der Deutschen Messe AG an Dividenden einfordern und erhalten werden.
Wie geht es in dem ganzen Verfahren jetzt weiter? - Der Kompromiss wird gerade in allen Einzelheiten in einen Businessplan gegossen. Auf Grundlage der vorliegenden Zahlen können dann weitere Gespräche über den Kredit, der erforderlich ist, mit der entsprechenden Bank geführt werden. Nach Abschluss der Kreditverhandlungen werden wir noch einmal auf Sie zukommen müssen; denn Bestandteil dieses Konzepts ist, dass sich auch die Anteilseigner beteiligen, indem sie einen Beitrag leisten.
Dieser Beitrag besteht u. a. darin, dass wir eine Bürgschaft leisten. Auch das ist Ihnen sicherlich aus Medienberichten und den Informationen, die wir dem Haushaltsausschuss gegeben haben,
bekannt. Ich gehe davon aus, dass wir eine Bürgschaft in Höhe von 60 bis 65 Millionen Euro übernehmen werden. Die Stadt wird einen Betrag in derselben Größenordnung verbürgen. Damit soll ein Kredit ermöglicht werden, der die Finanzierung in den nächsten Jahren sichert und den Weg ebnet, damit die Deutsche Messe AG zukünftig wieder bankable ist.
Eine weitere Voraussetzung für die Eigenschaft, bankable zu sein, ist eine notwendige Kapitalmaßnahme, weil sich in diesem Paket rechnerisch zu bestimmten Zeiten ein Unterkapital ergibt. Eine Voraussetzung für die Kreditwürdigkeit der Messe ist, dass sie gut kapitalisiert ist.
Deswegen haben sich die Anteilseigner Stadt Hannover und Land Niedersachsen gestern zu später Stunde - vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse - bereit erklärt, über das Beteiligungsmanagement noch jeweils 10 Millionen Euro an Eigenkapitalstärkung zur Verfügung zu stellen, damit die Messe über den gesamten Zeitraum durchfinanziert und mit positivem Eigenkapital ausgestattet sein wird.
Derzeit wird neben beihilferechtlichen Regelungen geprüft, wie diese Kapitalausstattung und die Zuführung erfolgen werden - ob dies über die HanBG geschieht oder ob eine Stützung aus dem Sondervermögen benötigt wird, was Corona-bedingte Ausfälle angeht. Auch zu diesem Punkt werde ich wieder auf Sie zukommen.
Ich möchte mit einem ausdrücklichen Dank an alle Verhandlungspartner schließen: an das Management, an die Landeshauptstadt Hannover, mit der wir sehr eng zusammengearbeitet und einen guten Schulterschluss haben, aber auch an die Arbeitnehmerseite und an all diejenigen, die diesen Prozess unterstützt haben.
Uns ist ein guter Kompromiss gelungen. Ein Kompromiss in Tarifverhandlungen oder bei für Unternehmen schwierigen Situationen ist immer dann gut, wenn es bei allen etwas schmerzt. Auch uns schmerzt der Kompromiss an einigen Stellen. Insofern möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass die Arbeitnehmerseite am Ende der Verhandlungen erkannt hat, dass auch schmerzliche Einschnitte notwendig sind, um die Messe wieder wettbewerbsfähig zu machen und auf Dauer als wettbewerbsfähiges Unternehmen aufzustellen.
Ein Punkt in dem genannten Papier ist von großer Bedeutung: Die 525 Arbeitsplätze, die wir dort erhalten, werden mit einer Beschäftigungssicherung
bis 2030 ausgestattet. Ich finde, das ist eine ganz großartige Zusage an die Beschäftigen der Deutschen Messe AG.
Hiermit ist uns ein gutes Ergebnis gelungen. Ich danke Ihnen herzlich und besonders denen, die in der Nacht noch verhandelt haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen Ihnen und dem Ende der Debatte bzw. der heutigen Sitzung stehe nur noch ich. Deswegen werde ich jetzt versuchen, mich kurz zu fassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage gerne ein paar Worte zu den Einzelplänen, die unser Haus zu verantworten hat, nämlich zum Einzelplan 04, zum Einzelplan 13 und zum Einzelplan 20.
Wir haben wesentliche Bauvorhaben etatisieren können, Herr Wenzel. Es ist in unserem Land eben nicht so, dass alle Gebäude verkommen, dass wir die Substanz verkommen lassen, sondern wir investieren kräftig wie nie zuvor in unsere Immobilien - trotz der vorhandenen Krise und der Einnahmeausfälle.
Das Staatliche Baumanagement bewegt aus Landesmitteln fast 250 Millionen Euro in den verschiedenen Positionen, aus denen unsere Gebäude für unser Land ertüchtigt werden.
Wir investieren auch kräftig in Neubauten. Wir haben große Bauvorhaben etatisiert. Diesmal sind es 54 Millionen Euro. In diesem Jahr liegen wir bei über 90 Millionen Euro. Im Durchschnitt sind 75 Millionen Euro für neue Gebäude in unserer Finanzplanung enthalten. Somit ergibt sich insgesamt eine Weiterentwicklung der Gebäudelandschaft.
Es war selten so viel Geld für die Bauunterhaltung vorhanden. Auch das müssen Sie mal reflektieren! Wir setzen 92 Millionen Euro für die Bauunterhaltung ein. Das sind 14 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr für die Bauunterhaltung. Wir werden dieser Aufgabe vollumfänglich gerecht. Diese Aufgabe ist bei uns in guten Händen.
Meine Damen und Herren, über die Frage, was man alles baut, kann man immer diskutieren. Ich habe mir angeguckt, was Sie hier aufgeworfen haben und was die Hochschulen aufgeschrieben haben. Das ist ein Wunschpapier, in dem alles aufgeschrieben worden ist, was man sich vorstellen kann, was man noch benötigt, natürlich auch Unterhaltungsmaßnahmen. Darin sind Bauunterhaltungsmittel für Gebäudeinvestitionen mit unterschiedlichen Prozentsätzen abgeleitet worden. Sogar die Methodik ist innerhalb dieser Aufstellung nicht stringent und nicht durchgehend. Diese Aufstellung ist aus meiner Sicht ein Sammelsurium von Themen, die man sich an den Hochschulen vorstellen kann.
Ich sage hier eines: Solange es Nutzer und solange es Politiker gibt, wird es bei Gebäuden immer mehr Bedarf geben, als es Geld gibt. Das ist schon in der Volkswirtschaftslehre - erstes Semester - begründet: der Knappheitsfaktor des Geldes. Das Geld wird immer knapp sein, und es wird immer weniger Geld geben, als man für die Erfüllung aller Wünsche bräuchte. Insofern ist es nichts Außergewöhnliches, dass das aufgeschrieben worden ist.
Wir setzen im Hochschulbau über 150 Millionen Euro und zusätzlich 120 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Hochschulen ein, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Baubereich ist also bei uns bestens abgedeckt.
Bei den Grünen dient er ja immer nur dafür, den Niedersachsenfonds ins Feld zu führen und zu
etatisieren. Der Niedersachsenfonds - das habe ich gestern schon gesagt - ist nichts anderes als eine große Mogelpackung, weil Sie damit unter dem Deckmantel der Finanzierung von Gebäuden und Ähnlichem Schulden machen.
Sie reden immer von unserem Vermögen und von der Bilanz. Die Bilanz macht nur Sinn, Herr Wenzel, wenn Sie das, was Sie abschreiben, reinvestieren oder bei Abschreibungen auch die entsprechenden Abschreibungssätze in die Tilgung geben. In der Vergangenheit sind Schulden ohne Tilgung gemacht worden. Ich bin hier der erste Minister, der überhaupt Altschulden getilgt hat. Sie haben immer wieder Geld ausgegeben, aber nicht reinvestiert.
Sie wollen Ihre Bilanz auf Kosten von Schulden schönen. Dann werden Sie zukünftig weniger Reinvermögen und mehr Schulden haben. Wir sind nicht dafür zu haben - weder unter dem Deckmantel des Klimaschutzes noch aus anderen Gründen -, der nächsten Generation die Rechnung zu präsentieren, sondern unsere Gebäudeunterhaltung muss entsprechend unserem Bedarf aus unseren jetzigen Mitteln durch das richtige Setzen von Prioritäten gelingen. Deswegen ist das für uns wichtig.
Lassen Sie mich auch noch einen Satz zur Steuerverwaltung und zu den Personalien sagen. Die Kollegen haben eben schon ausgeführt, dass wir unsere Abgänge in großem Maße durch neu ausgebildete Kräfte ersetzen. Das gelingt uns.
In der Corona-Pandemie haben unsere Ämter das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht und dementsprechend Gesundheitsschutz betreiben.
Ich bin den Finanzbeamtinnen und -beamten sehr dankbar dafür, dass sie sich freiwillig gemeldet haben, in den Städten und Landkreisen wegen des Pandemiegeschehens bei der Kontaktnachverfolgung auszuhelfen. Wir haben das auf freiwilliger Basis hinbekommen. Ich habe mir in der letzten Woche noch einmal die Zahlen geben lassen. Aus der Finanzverwaltung kommt der weitaus größte Block derer, die augenblicklich bei den Kommunen ihre Unterstützung anbieten und dort aktiv tätig sind. Ich bin der Finanzverwaltung sehr dankbar dafür.
Wir haben es auch leisten können, unsere Leute in ausreichendem Maße ins Homeoffice zu schicken. Uns stehen insgesamt 12 Millionen Euro für die Modernisierung der EDV und für die Ermöglichung
von flexiblem Arbeiten in den nächsten Jahren zur Verfügung, die wir jetzt konsequent einsetzen.
Wir haben die Entscheidungen darüber, wer VPNKarten bekommt, dezentralisiert, um schneller entscheiden zu können. Wir haben auch Notebookpools eingerichtet, damit diejenigen, die im Homeoffice arbeiten wollen, die Möglichkeit haben, diese Notebooks für ihre Arbeit zu nutzen.
Das alles gelingt uns. Es ist keinesfalls so, als ob uns das in der Steuerverwaltung nicht gelingen könnte.
Unsere Steuerverwaltung ist eine moderne Verwaltung. Wir werden uns zukünftig in der EDV neu ausrichten, um uns in einem norddeutschen Verbund verstärkt den EDV-Fragen der modernen Zeit zu stellen und die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Im Übrigen nutzen bei uns mehr als 70 % der Menschen ELSTER. Sie kommunizieren also vollelektronisch mit unserer Finanzverwaltung. Ich glaube, dass kaum eine andere Verwaltung in Niedersachsen so weit ist und so hohe Prozentsätze aufweisen kann, was die Ausschöpfung des Potenzials zur elektronischen Abarbeitung angeht. Das läuft auf hervorragende Art und Weise.
Zum Bereich Finanzen sage ich Ihnen abschließend: Der große Unterschied zu den Grünen hier im Hause liegt darin, dass Sie auf neue Schulden und wir auf den Pfad der möglichst schnellen Rückkehr zu ausgeglichenen Haushalten ohne Nettokreditaufnahme setzen. Ihr Niedersachsenfonds ist an der Stelle der falsche Ansatz, weil das Land diese Verschuldung zukünftig zu tragen und diese Summen auch zu zahlen hätte.
Wir konsolidieren demgegenüber, nehmen auch die Einsparpotenziale in den Blick und haben Ihnen in der Mipla einen Pfad aufgezeigt, bis 2024 zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren und dann auch damit anzufangen, die Schulden zu tilgen, die wir jetzt aufnehmen, um in der Corona-Krise helfen zu können. Das ist konsequente Finanzpolitik. Das ist schlüssige Finanzpolitik. An der sollten Sie sich orientieren.
An die Adresse der FDP mit ihren Appellen im Sinne einer scheinbar geringeren Neuverschuldung, die sie hier gestern vorgebracht hat, will ich sagen: Sie treten nicht den Beweis an, dass Sie dem gerecht werden können. Was Sie vorgelegt haben, ist eine große Luftbuchung.
Aus dem Corona-bedingten Sondervermögen, für das wir nur so viel Kredit aufnehmen werden, wie wir benötigen, um der Pandemie Herr zu werden, wollen Sie knapp 250 Millionen Euro herausnehmen, um damit Schulden zu reduzieren. Das wäre eine reine Luftbuchung! Sie wollen eine Schuldenposition gegen die andere austauschen. Wir machen demgegenüber nachhaltige Finanzpolitik, die in sich stimmig ist, die schlüssig ist und die Generationengerechtigkeit beinhaltet. Das ist zukunftsweisende Finanzpolitik. Ich lade Sie ein, dem zuzustimmen.
Vielen Dank. - Bei der Redezeit habe ich eine Punktlandung vollbracht.
Herr Präsident, Sie haben bei der Redezeit ein Minus eingebucht. - Nein, jetzt passt es. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Haushaltsberatungen sind die wichtige Stunde des Parlaments. Die Auseinandersetzungen hier über den finanziellen Rahmen prägen auch die Arbeit des kommenden Jahres.
Ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen, auch einige Worte zu unseren Beteiligungen zu
sagen, weil sie in einigen Wortbeiträgen angesprochen worden sind und uns in diesen Tagen sicherlich auch viele Gedanken machen.
Von den Grünen ist insbesondere die Messe erwähnt worden. Wir monitoren unsere Beteiligungen insgesamt und arbeiten sehr intensiv daran, sie in dieser Krise durch unterschiedliche Maßnahmen zu begleiten, und zwar immer durch die Mittel, die sich anbieten und die am geeignetsten sind, um die Herausforderungen zu schultern.
Bei der Messe haben wir einige Herausforderungen. Das Wesentliche bei der Messe ist, dass man aufgrund des Geschäftsmodells und der Analysen davon ausgehen kann, dass dieses Geschäft nicht in der Größenordnung zurückkehrt, wie es vor der Pandemie der Fall gewesen ist. Deswegen ist es jetzt wichtig, die Messe wettbewerbsfähig aufzustellen, weil sie sich als AG nur dann im Geschäft der Messestandorte am Markt behaupten kann, wenn sie wettbewerbsfähig ist, also Wettbewerbsfähigkeit nachweisen kann. Wenn Umsätze prognostisch zurückgehen, müssen dann eben auch die Kosten diesen Umsätzen folgen und reduziert werden. Deswegen muss man da einiges erreichen, um ein Konzept zu entwickeln.
Würde man das nicht tun und würde man, wie Sie es vorgeschlagen haben, nur Kapital in diese Messe geben, dann würde dieses Kapital über kurz oder lang wieder verbraucht werden, weil es sich durch Verluste auffrisst. Das ist nicht tragfähig. Das ist kein Modell, das auf Dauer durchträgt. Das ist auch keine Maßnahme, die einen geeigneten Umgang mit Steuergeldern darstellt.
Deswegen sind wir gehalten, entsprechend zu handeln. Wir haben gute Konzepte dort gemeinsam entwickelt. Das machen wir im engen Schulterschluss mit der Stadt, wie hier schon einmal angesprochen worden ist. Auch den Oberbürgermeister, der ja Ihrer politischen Gruppierung angehört, Frau Hamburg, sollten Sie bei dieser wichtigen und schwierigen Aufgabe - und er hat in seinem Rathaus weiß Gott schwierige Aufgaben in der Stadt zu lösen - unterstützen. Er hat alles andere verdient, als dass Sie hier im Landtag ihm bei diesen Verhandlungen und bei seiner Position in den Rücken fallen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen bei der Einbringung des Haushalts gesagt: In diesem Jahr ist alles anders. - Das bestätigt sich auch. Nach wie vor ist alles von der Pandemie geprägt. Wir befinden uns weiter mitten in der Krise. Es ist nicht die Zeit von großen Geldbeträgen für neue politische Ziele. Perspektivisch sind es nicht Einnahmezuwächse, die wir in den vergangenen Jahren hier immer zu besprechen und zu verteilen hatten, sondern beträchtliche Einnahmeverluste für unsere Planung, mit denen wir fertigwerden müssen. Es steht nicht die Altschuldentilgung auf der Tagesordnung, sondern der Konsolidierungsdruck, der sich aus den zukünftigen wirtschaftlichen Perspektiven entwickelt. Wir befinden uns mitten im zweiten kleinen Lockdown. Die Krise bestimmt unser Handeln.
Wir sind bisher ganz gut durch diese Krise gekommen. Niedersachsen hat diese Krise ganz gut gemeistert. Auch finanziell haben wir diese Krise ganz gut gemeistert. Deswegen haben wir unsere Mipla auch - ich erinnere noch einmal daran - überschrieben: Der Weg aus der Krise und zurück zu einem ausgeglichenen Haushalt. - Das ist unsere Aufgabe, vor der wir stehen.
Die Planungen bestätigen, dass unser Weg richtig ist. Trotz der vielen Unsicherheiten, vor denen wir stehen, stecken wir den finanziellen Weg ab. Die November-Steuerschätzung gibt uns dabei recht. Die Einbrüche in diesem Jahr fallen nicht ganz so stark aus wie zunächst im Frühjahr dieses Jahres angenommen. Aber dafür haben wir jetzt ein schwächeres Wachstum im kommenden Jahr zu verzeichnen.
Die Maßnahmen des Bundes und des Landes in wirtschaftlicher Hinsicht, gerade die Stützungspakete, zeigen erheblich Wirkung. Heute ist das noch einmal analysiert worden. Man geht davon aus, dass 1,2 bis 1,5 % auf diese Wachstumspakete zurückzuführen sind und dass die Wirtschaft wieder angesprungen ist.
Die Pandemie verlangt uns einiges ab, nicht nur in unserem gewohnten und ganz persönlichen Leben, das aus dem Gleichgewicht geraten ist, sondern auch hier im politischen Handeln. Unser gesellschaftliches Miteinander, die emotionale Verbundenheit oder auch der Solidaritätsgedanke, der in unserer Gesellschaft ausgeprägt ist, werden außerordentlich auf die Probe gestellt.
Aber es gibt auch Lichtblicke. Ein Lichtblick ist, dass wir über eine Impfstoffentwicklung reden können, die in greifbare Nähe rückt, dass wir also
anfangen können zu impfen. Ebenso ein Lichtblick sind das starke wirtschaftliche Wachstum im dritten Quartal dieses Jahres und das Greifen der konjunkturellen Stützungsprogramme. Für mich ist auch ein Lichtblick, dass mir die Auslastung der Industrie Anlass zu Optimismus gibt. Trotzdem wird uns diese Pandemie noch das kommende Jahr begleiten.
Für das kommende Jahr wird in Deutschland mit einem wirtschaftlichen Wachstum von 4,4 % gerechnet. Damit wird die Schätzung vom September um 0,8 % etwas nach unten korrigiert, wie ich gesagt habe. Aus der Entwicklung, die man mit einem V charakterisiert hat, wird langsam ein Wurzelzeichen, das auf eine langsame Erholung, einen moderateren Anstieg in 2021 schließen lässt.
Wir werden eine negative Produktionslücke haben. Das heißt, unsere volkswirtschaftlichen Kapazitäten werden unterausgelastet sein. Das wird eine Niveauabsenkung des Produktionspfades bedeuten. Das alles sind volkswirtschaftliche Begriffe, die am Ende bedeuten, dass die Pandemie dazu führt, dass wir uns zukünftig weniger leisten können. Wir werden uns fragen müssen, was wir uns dann gezielt noch leisten können, und können nicht weiter an allem festhalten, was wir uns vorgenommen haben. Das wird schwierig werden, aber die Forderung nach immer neuem Geld ist die falsche Antwort auf die Herausforderung. Wir werden uns schon auf erhebliche Wohlstandsverluste in den nächsten Jahren einstellen müssen.
Zum Haushalt 2021: Das ist bei Weitem kein Haushalt des Kaputtsparens, meine Damen und Herren von den Grünen, wie Sie es bezeichnet haben. Der aufgestellte Haushalt 2021 hat ein Volumen von 35,9 Milliarden Euro. Das ist kein Corona-Haushalt. Die Corona-Maßnahmen finden Sie im Sondervermögen.
Wir haben für den allgemeinen Haushalt 35,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist ein großartiger Betrag! Damit sichern wir unsere erreichte Politik ab. Das ist in den Redebeiträgen der Fraktionsvorsitzenden, Frau Modder und Herr Toepffer, noch einmal deutlich geworden. Es gibt keine weiteren Abstriche bei großen politischen Maßnahmen. Es werden knappe 36 Milliarden Euro für ganz konkrete politische Maßnahmen in unserem Land ausgegeben. Das ist ein Zeichen zum Ende dieses Jahres für 2021. Es ist ein Zeichen der Zukunft, ein
Zeichen, um aus der Krise herauszukommen, ein Zeichen für ein starkes Niedersachsen.
Wer Milliardenbeträge an Corona-Hilfen in diesem Haushalt vermutet hat, den kann ich nur auf den zweiten Nachtragshaushalt verweisen. Wir haben dort mit großem Erfolg ein Sondervermögen installiert, das uns jetzt hilft, die Krise zu bewältigen und die Herausforderungen zu meistern. Die Mittel stehen uns überjährig zur Verfügung. Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern und der Pandemie entgegenzuwirken. Mit diesem Sondervermögen können wir nicht nur flexibel und effektiv handeln, sondern wir können sehr zielgerichtet dieser Pandemie entgegentreten und haben trotzdem eine Abgrenzung zum ordentlichen Haushalt und damit Haushaltsklarheit auch in diesem Punkt.
Mit der Vorlage des 21er-Haushalts haben wir im Sommer den Mut bewiesen, mitten in der Krise, in einer Zeit volatiler wirtschaftlicher Entwicklung, einen Haushalt auf den Tisch zu legen und einen Haushaltsplan vorzulegen. Die November-Steuerschätzung hat unseren Kurs aus Juni bestätigt, und die September-Steuerschätzung wurde durch die November-Schätzung bestätigt.
Mit diesem Haushalt und mit der frühen Vorlage eines Haushalts schaffen wir hier zum Jahresende für die Institutionen in unserem Land für 2021, für die Kommunen in unserem Land für 2021 und für die Menschen in unserem Land für 2021 Klarheit und Perspektive, und deswegen ist es ein gutes Signal zum Jahreswechsel, dass dieser Haushalt beschlossen wird.
Die November-Steuerschätzung bestätigt unseren im Haushaltsplan und in der Mipla adressierten Finanzrahmen. Für Niedersachsen bedeuten die Zahlen der November-Schätzung für 2021 allerdings noch mal höhere Mindereinnahmen als im Mai angenommen. Also auf den Punkt gebracht: 2020 werden wir Mehreinnahmen haben, weil die Absenkung der Rezession nicht so stark ausfällt, aber in 2021 werden wir dafür ein geringeres Steueraufkommen haben. Das Steueraufkommen wird 2021 bei 28,6 Milliarden Euro liegen und damit 355 Millionen Euro niedriger als nach der MaiSteuerschätzung.
Ich will aber eine andere Zahl in Erinnerung rufen, die viel bedeutsamer für uns ist: Gegenüber der Planung, die wir in Vorkrisenzeiten vorgelegt haben, also zu Beginn des Jahres 2020 - Ende des Jahres 2019 hier im Parlament diskutiert und beschlossen -, weichen wir um minus 2,2 Milliarden Euro ab. Das ist die gigantische Herausforderung, vor der wir in den nächsten Jahren stehen, und das wird sich auch in den nächsten Jahren durch die Finanzplanung ziehen. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen, und diese Herausforderung müssen wir meistern. Das ist der eigentliche Einbruch, den wir zu verkraften haben.
Die höheren - auch strukturellen - Steuermindereinnahmen können im nächsten Jahr über die Instrumente der Schuldenbremse aufgefangen werden. Für die Jahre der Mittelfristigen Planung müssen wir die Erwartungen der Steuerschätzung insgesamt nach unten korrigieren. Das werden minus 870 Millionen Euro sein. Gleichwohl werden wir unter dem Strich, wenn ich die Jahre 2020 und 2021 betrachte, nicht mehr Schulden machen, als wir Ihnen bei der Etatisierung des zweiten Nachtragshaushaltsplans vorgelegt und zugesichert haben.
Der Haushaltsplan 2021 sichert Strukturen in unserem Land. Im nächsten Jahr wird nichts gestrichen. Vielfältige Angebote in gesellschaftlichen Bereichen werden angefasst. Das ist in den Reden bereits deutlich gemacht worden. Wir investieren auch über die Sondervermögen kräftig in Niedersachsens Zukunft. Wir investieren im nächsten Jahr 7,5 Milliarden Euro in die Bereiche Schule, Kindertagesstätten und berufliche Bildung und geben viel Geld für die niedersächsische Infrastruktur und die Wirtschaft aus.
Ich will noch einmal die Investitionsquoten nennen, weil hier immer davon gesprochen wird, es wird zu wenig investiert. Halten Sie sich die Zahlen einmal vor Augen, und führen Sie sich vor Augen, was wir in den letzten Jahren aufgebaut haben und was wir auch in dieser Krise sichern können! In der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 war eine Investitionsquote von 4,6 % verankert. In der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2024 sind es 6,4 % des Haushalts. Meine Damen und Herren, wir haben die Investitionen in diesem Land mehr gesteigert, als je zuvor dort an Steigerung etabliert worden ist.
Wir investieren in Wohnraum, wir investieren in Hochleistungsdatennetze, wir investieren in Krankenhäuser, wir investieren in Hochschulen.
- Ja, auch hier, meine Damen und Herren, machen wir das. Gerade hier!
Denjenigen, die behauptet haben, es stünde nichts für den sozialen Bereich und für die medizinische Versorgung im Haushalt, kann ich nur sagen: Schauen Sie hin! Wir haben schon vor der Pandemie ein Sondervermögen in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro für die Krankenhausfinanzierung in unserem Land eingebracht.
So viele Investitionen im Krankenhausbereich, wie wir etabliert haben, hat es in diesem Land noch nie gegeben. Das können Sie sich merken. Das ist eine Zahl, die die Wahrheit aussagt.
Bereits im September haben wir Ihnen hier dargelegt, wie weit wir über Jahresabschlussmittel des letzten Jahres in verschiedene Bereiche investieren. Ja, da werden 150 Millionen Euro zusätzlich in den Klimaschutz investiert. Ja, in den Artenschutz fließen auch 120 Millionen Euro, die wir bereitstellen, und 110 Millionen Euro in den Bereich der Forst- und Waldwirtschaft. Das sind Beträge, die unser Land am Ende nach vorne bringen.
Auch die großen Baumaßnahmen sind in 2021 mit 54 Millionen Euro ausfinanziert. Das sind wichtige Bauvorhaben, in Braunschweig beispielsweise das Landesmuseum, oder auch Investitionen in den Maßregelvollzug.
Meine Damen und Herren, das alles sind wichtige Weichenstellungen für unser Land, die wir trotz der Krise auf den Weg bringen. Dennoch müssen wir uns auch im kommenden Jahr weiter verschulden, um die Krisensituation zu bewältigen und die Einnahmeausfälle im Rahmen der Konjunkturkomponente darstellen zu können, die unsere Schuldenbremse vorsieht.
Die November-Steuerschätzung mit Steuermindereinnahmen ermöglicht es uns, unsere Planung noch einmal zu korrigieren und die Konjunkturkomponente auf 1,1 Milliarden Euro festzusetzen. Diese wird dann in den nächsten Jahren, wenn es wirtschaftlich wieder besser läuft, automatisch ausgeglichen werden. Das ist unser atmendes Konjunkturkonto.
Aber auf der anderen Seite - und ich bin sehr froh darüber, dass uns das gelungen ist - erreichen wir, dass wir aufgrund der Steuermehreinnahmen in 2020 und der Ausgestaltung im Sondervermögen die 180 Millionen Euro an Notsituationskrediten nicht mehr aufzunehmen brauchen. Wir werden also im Jahr 2021 auf Notlagenkredite verzichten. Ich finde, das ist trotz des zweifelsfreien Vorhandenseins der Notlage ein wichtiger Schritt, um nach vorne zu kommen und nachhaltige Finanzpolitik in unserem Land darzustellen.
Meine Damen und Herren, Konjunkturpolitik und Konjunkturentwicklung sind wichtig in unserem Land. Herr Wenzel, Sie haben aber im Jahr 2009, als es um die Kapitalmarktkrise ging, gesagt - ich zitiere Sie sinngemäß -, dass verantwortliche Politik in Krisenzeiten den Krisen entschlossen entgegentreten muss. - Das machen wir mit unserer Finanzpolitik, das machen wir mit den Sondervermögen, das machen wir mit unserem Finanzierungskonzept insgesamt. Wir tun alles, damit Niedersachsen nach dieser Krise kraftvoll wieder durchstarten kann.
Wir sind auch Partner der Kommunen. Unsere niedersächsischen Kommunen können sich auf uns verlassen. Wir haben unsere niedersächsischen Kommunen stark gestützt. Die Kommunen sind für die Niedersachsen zentraler Ort demokratischer Beteiligung und politischer Teilhabe. Sie sind für das Gemeinwesen ungeheuer wichtig und sind Stütze unseres Staates. Deswegen wollen wir starke Kommunen in unserem Land.
Auch im kommenden Jahr werden die Kommunen 223 Millionen Euro weniger an Steuereinnahmen generieren können. Gleichwohl erhalten sie über den kommunalen Finanzausgleich eine zusätzliche Zahlung in der Größenordnung von 203 Millionen Euro.
Wir haben ein Paket von 1,1 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses Paket beinhaltet die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen. Die Zahlungen sind vor Kurzem bekannt gegeben worden und fließen noch in diesem Jahr an die Kommunen. Das ist ein Betrag, der mehr als auskömmlich ist, wenn man sich die letzte Steuerschätzung anschaut. Somit wirkt das Hilfspaket über den kommunalen Finanzausgleich hinaus, den wir im vergangenen Jahr mit 600 Millionen Euro ausgeglichen haben, und wirkt mit den Gewerbesteuerausgleichen und den 203 Millionen Euro, die es aus der Steuerverbundabrechnung noch geben wird, deutlich in das nächste Jahr
hinein. Wir können den Kommunen sagen: Wir sind an ihrer Seite. - Wir stützen unsere Kommunen auch im Jahr 2021. Sie können sich auf diese Landesregierung verlassen, meine Damen und Herren.
Wie der Kollege Thiele will ich mich hier ausdrücklich zur Schuldenbremse bekennen und Ihnen sagen: Die oft geführte Diskussion über die Schuldenbremse ist fehl am Platz. Solide Finanzen haben sich bewährt, und auch die Schuldenbremse hat sich bewährt, auch gerade und besonders in dieser Krisenzeit; denn solide Finanzen müssen auch in Krisenzeiten handlungsleitend sein. Die Schuldenbremse ist eine stabile Leitplanke für verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Eine nachhaltige Finanzpolitik beinhaltet nicht nur das entschlossene Handeln in Notsituationen. Im Gegenteil: Die Schuldenbremse zusammen mit einer soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat es erst ermöglicht, angemessen in dieser Krise zu reagieren. Indem wir die Regelungen der Schuldenbremse halten, zeigen wir, dass die Schuldenbremse durchaus flexibel ist. Zusätzliche Nettokreditaufnahmen in außergewöhnlichen Notsituationen sind möglich, gleichzeitig wird aber auch die solide Finanzpolitik nicht aus dem Blick genommen.
Herr Wenzel, je mehr ich Ihre Vorschläge sehe, desto mehr scheint der alte Grundsatz richtig zu sein: Wer Schulden machen will, findet auch immer einen Weg. Deswegen ist es wichtig, dass wir dem einen wirksamen Riegel vorschieben. Die Schuldenbremse ist ein solcher Riegel und ist deswegen mehr als notwendig.
Ich finde es auch reichlich fantasielos, der nächsten Generation nur Schuldenberge zu hinterlassen. Man kann Zukunft auch anders gestalten und Gestaltungsspielräume anders ausloten als nur über neue Verschuldung.
Wir haben die Möglichkeit, Notlagenkredite aufzunehmen, aber die Notlagenkredite müssen nach der Schuldenregelung wieder einer Tilgung zugeführt werden. Deswegen haben wir uns auf 25 Jahre verständigt. Wir haben uns auch darauf verständigt, ab 2024 in die Tilgung einzusteigen und entsprechende Rückzahlungen vorzunehmen. Das ist generationengerechte Finanzpolitik - und nicht
das, was Sie dort betreiben, meine Damen und Herren.
Bevor wir über die Notwendigkeit der Schuldenbremse diskutieren, würde ich mir wünschen, dass wir mehr über den Pfad der Haushaltskonsolidierung hin zu einem Haushalt ohne Nettokreditaufnahme in unserem Land sprechen. Stattdessen reden Sie, Frau Hamburg von den Grünen, darüber, wie Sie an zusätzliches Geld kommen wollen. Ihr Fonds ist nichts anderes als ein riesiges Schuldenpaket. 1 Milliarde Euro nehmen Sie aus dem Sondervermögen, kreditfinanziert. Dann wollen Sie diesem Fonds ermöglichen, 10 Milliarden Euro Schulden aufzunehmen. Das sind für jeden Niedersachsen 1 350 Euro Schulden, die Sie da in einem Atemzug verbuchen wollen, um das Geld anschließend größtenteils konsumtiv ausgeben zu können. Sie erwecken hier den Eindruck, als sei das eine riesengroße Geldvermehrung. Das ist ja fast so, als wenn diese Geldvermehrung die Ereignisse in Kanaan bei der wunderbaren Brotvermehrung in den Schatten stellen sollten. Aber das wird nicht funktionieren, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen: Diese große Geldmehrung ist nichts anderes als eine riesengroße Mogelpackung, die fein verpackt daherkommt, aber der nächsten Generation die Rechnung präsentiert, wenn Sie nicht mehr in Amt und Würden sind.
Eine solche Politik ist mit uns definitiv nicht zu machen.
- Ja, Herr Meyer, weil es uns unterscheidet: Sie setzen auf Schulden, und wir setzen auf eine nachhaltige stabile Finanzpolitik, die Stabilität für unser Land bedeutet, und auf Generationengerechtigkeit. Das ist das, was uns entschieden in der Politik in diesem Haus unterscheidet.
Unser Ziel bleibt deswegen die schwarze Null.
Ich sehe auch, dass große Zukunftsinvestitionen - Herr Grascha, zur FDP komme ich noch - möglich sind, ohne immer nach Neuverschuldung zu rufen. Wir haben dort den Weg aufgezeigt, den ich Ihnen
gleich vorstellen will. Aber, Herr Grascha, das ist ganz sicher nicht so, wie Sie das von der FDP gemacht haben, Herr Birkner. Sie loben sich für solide Haushaltspolitik und kritisieren dauernd, dass der Finanzminister zu viele Schulden macht. Bei den Ausgabewünschen fordern Sie aber dauernd Geld ein - an jeder Stelle. Ich erinnere nur an den Kollegen Bode, der damals gefordert hat, dass man bei jedem Unternehmen den Umsatz ausgleichen solle, als die Pandemie ausgebrochen ist. Sie sind immer dabei, wenn es ums Finanzieren geht.
Dann schauen wir uns doch mal Ihre Vorschläge an. Ich finde es ja schon gut, dass Sie unser Sondervermögen anerkennen, weil Sie es ja nutzen. Wenn Sie es nutzen, erkennen Sie es ja auch an. Bisher haben Sie es immer kritisiert.
Sie werfen uns hier vor, wir würden zu viele Schulden machen. Ich habe mir Ihre Buchungen angesehen. Sie wollen 265 Millionen Euro Schulden weniger aufnehmen und entsprechend zurückführen. Ja, das ist ein ehrenwerter Ansatz. Aber diese 265 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, das kreditfinanziert ist, zu nehmen, nennt man da, von wo ich komme, eine klassische Luftbuchung, Herr Kollege. Das ist nichts als eine Luftbuchung in Ihrem Haushalt.
Sie werden dem nicht gerecht. Herr Grascha, das liegt doch weit unter Ihren Möglichkeiten. Wenn Sie hier den Anspruch erheben, besser und mit weniger Schulden auszukommen, dann zeigen Sie doch, wo Sie substanziell einsparen wollen. Ihre ganzen konsumtiven Ausgaben beruhen doch nur auf Rücklagenentnahmen, womit Sie den Pfad zu einem ausgeglichenen Haushalt ruinieren oder das Sondervermögen anzapfen, in dem ohnehin kreditfinanzierte Mittel stehen.
Sie machen nichts anders als eine Politik, die die Schulden nur von einem Topf zum anderen schiebt, und das soll als Schuldentilgung dargestellt werden. Das ist nichts anderes als eine Luftbuchung, und dabei bleibe ich.
Die prognostizierten Steuereinnahmen müssen für uns Anlass sein, uns grundsätzlich mit der Konsolidierung zu beschäftigen. Die mittelfristige Finanzplanung leitet das ein. Wir haben die globale Minderausgabe in Höhe von 200 Millionen Euro etatisiert. Die wächst in der Finanzplanung zukünftig auf 500 Millionen Euro an. Das zeigt eben, dass wir in der Lage sind, auf diese Herausforderungen zu reagieren und die Konsolidierungsschritte zu machen.
- Herr Meyer, es ist ja nicht richtig, dass wir nur bei den Hochschulen sparen. Wir haben eine globale Minderausgabe, die alle trifft, und die Fakultäten müssen damit fertig werden. Wie sie das im Einzelnen umsetzen - - - Das ist 1 % dessen, was im Haushalt untergebracht ist. Das folgt der Theorie, dass nicht alle Positionen ausgenutzt sind.
Beispielsweise bei der Universität Hannover stehen 25 bis 26 Millionen Euro in der Rücklage, und 3,2 Millionen Euro sind jetzt dort an Einsparungen zu erzielen. Die können aus dieser Rücklage finanziert werden. Die Tatsache, dass Rücklagen angesammelt worden sind, zeigt ja, dass in diesen Positionen, die wir zuweisen, Luft enthalten ist, um Rücklagen anlegen zu können. Dann ist es in Zeiten von Finanzkrisen auch legitim, globale Minderausgaben auf Einrichtungen zu legen, die vorher in ihren Einnahmen so ausgestattet waren, dass Sie davon Rücklagen anlegen konnten.
Die Handlungsmöglichkeiten des Staates sind nicht unendlich. Deswegen muss unser Ziel sein, so aus der Krise herauszukommen, dass wir möglichst zügig wieder zu ausgeglichenen Haushalten zurückkehren können. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir uns in Zukunft weniger leisten können, und wir müssen das auch mit den Menschen diskutieren.
Ich habe im Bundesrat gefordert, dass wir ein Moratorium für Gesetzgebungsverfahren machen, die außerhalb der Bekämpfung der Corona-Pandemie erhebliche Mehrausgaben bedeuten. Es ist wichtig, dass wir diese Dinge angehen.
- Wir gehen diese Zukunftsaufgabe an. Sie ist in der mittelfristigen Finanzplanung unterlegt, und das wird konsequent fortgesetzt werden.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich abschließend sehr herzlich bei den Fraktionen für die Ausschussberatungen bedanken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, der Landtagsverwaltung und bei den Referentinnen und Referenten aus den Ministerien und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sowie beim gesamten Kabinett, die alle sehr viel Zeit und Energie investiert haben, um Ihnen diesen Haushaltsplanentwurf vorlegen zu können.
Lassen Sie uns weiterhin an der Nachhaltigkeit zugunsten unseres Landes arbeiten. Solide Finanzen sind die Grundlage dafür,
dass dieses Land eine gute Zukunft hat, dass dieses Land unter den Bundesländern wettbewerbsfähig ist und weiter agieren kann.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD Vizepräsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Meine Damen und Herren, der Kollege Stefan Wenzel von Bünd- nis 90/Die Grünen hat nach § 71 Abs. 3 der Ge- schäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten. Wenn ich das Thema „Angemessenheit der Rede- zeit“ betrachte, gebe ich Ihnen angesichts der leichten zeitlichen Überziehung durch den Minister sechs Minuten, Herr Wenzel. Auf geht’s! (Zurufe von den GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Sache sind wir alle uns einig, dass diese Grundsteuerreform nicht dazu benutzt werden soll, die Grundsteuer grundsätzlich anzuheben. Ich will aber noch einmal sagen, dass die
Grundsteuerreform dazu führt, dass wir in Niedersachsen 3,5 Millionen Grundstücke neu bewerten. Das heißt, dass für diese 3,5 Millionen Grundstücke neue Messbeträge festgesetzt werden. Da wird es einige geben, die eine höhere Grundsteuer zahlen, und es wird einige geben, die eine niedrigere Grundsteuer als vorher zahlen. Wenn das nicht so wäre, wären wir beim Bundesverfassungsgericht mit der jetzigen Verfahrensweise nicht gescheitert und hätten diese fortsetzen können. Es wurde ausdrücklich angemahnt, dass sie geändert werden soll.
In der Gesamtschau - da sind sich alle in Bund, Ländern und Kommunen einig - soll diese Reform zu keiner Erhöhung der Grundsteuer genutzt werden. Die Reform soll vielmehr eine Reaktion auf das Gerichtsurteil sein und deswegen zu einem Gesamtaufkommen führen, das sich insgesamt nicht erhöht. Das ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Es ist unbestritten, dass wir das ganz sicher erreichen wollen. Aber es liegt letztlich an der jeweiligen Kommune, die neue Steuermesszahl, die geliefert wird, mit einem neuen Hebesatz zu versehen und den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend zu berechnen. Dieses Hebesatzrecht ist eben schon einmal zitiert worden. Daran kommen wir nicht vorbei und wollen wir auch nicht vorbei. Wir werden den Kommunen deswegen die Steuermesszahlen liefern. Darauf werden sie dann ihren Hebesatz berechnen. Das ist übrigens bei jeder Art von Modell immer gleich.
Die Landesregierung kann und darf keinen Einfluss auf die Höhe der Hebesätze nehmen. Das will sie auch nicht tun und wäre auch nicht sinnvoll.
Ich bin aber ganz bei Ihnen bei der Forderung, dort für Transparenz zu sorgen. In erster Linie sollte man das auch so machen, dass es wenig Bürokratie bedeutet. Die Messbeträge liefern wir relativ spät. Dann geht es um die Hebesätze, die man dann ermitteln muss. Ziel soll es nach wie vor sein, dass es keine Mehr- oder Mindereinnahmen in den jeweiligen Kommunen gibt. Wir prüfen das Modell zunächst einmal darauf hin, ob es bundesweit aufkommensneutral funktioniert. Dann wird es auf die Länderebene heruntergebrochen, und dann geht es darum, wie wir es auf der kommunalen Seite aufkommensneutral hinbekommen.
Da ist mir völlig klar, dass wir dazu keine Regelung schaffen können, die in das Hebesatzrecht eingreift, wohl aber eine, die dazu führt, dass die Gemeinden das wirklich umrechnen müssen. Wenn die Gemeinden ihre neue Steuermesszahl erhal
ten, werden sie sie so umrechnen müssen, dass sie wieder auf das gleiche Ergebnis kommen, das sie nach dem alten Recht gehabt hätten. Diese Zahl ist dann das Maßgebliche, an der man vergleichen kann, ob es aufkommensneutral ist oder nicht. Deswegen möchte ich erreichen, dass jede Gemeinde, in der das Grundsteueraufkommen abweichen würde, den Hebesatz neu ermittelt, und zwar mit der Fragestellung, welcher Hebesatz Aufkommensneutralität bedeuten würde. Diesen Hebesatz soll sie bitte schön auch kommunizieren. Dann kann sie mit ihren Bürgerinnen und Bürgern darüber reden, wenn sie einen abweichenden Hebesatz festsetzt. Dann wird man feststellen können, warum das so ist. Dafür braucht man kein Register. Das wird transparent sein. Dafür werden wir die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, damit die Kommunen den Hebesatz berechnen, der bei der neuen Steuermesszahl zu dem Aufkommen, das sie jetzt haben, passt. Wenn sie dann einen anderen Hebesatz wählen, wird man das entsprechend sehen können. Dann haben Sie die Transparenz.
Das ist kommunale Selbstverwaltung. Die jeweilige Kommune muss mit ihren Bürgerinnen und Bürgern selbst abmachen, ob sie das will oder nicht. Das ist kommunale Selbstverwaltung, das ist Transparenz, und das ist unbürokratisch. Das erfüllt also alles das, was Sie wollen. Das haben wir genauso vor. Dazu bedarf es aber keines Registers, wie Sie es einrichten wollen. Das wäre Bürokratie und zusätzlicher Aufwand.
Vielen Dank.
Aber sicher!
Herr Kollege Grascha, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar für diese Frage, weil ich das noch einmal klarstellen kann.
Wenn wir die Steuermesszahl ermittelt und die Aufkommensneutralität festgestellt haben - die können wir übrigens erst feststellen, wenn wir alle Bewertungen vorgenommen haben, weil man dazu ja wissen muss, wie sich alle Werte ergeben bzw. darstellen -, werden wir sie an die Kommunen geben. Dann werden wir eine Regelung schaffen, die dafür sorgt, dass die Kommunen ausrechnen, welcher Hebesatz erforderlich wäre, um wieder auf das gleiche Geld zu kommen, wie man es in der Finanzplanung hatte, wie man es im Vorjahr nach dem alten Modell errechnet hatte.
Dann haben sie Transparenz und können sie diesen Hebesatz nehmen. Wenn sie einen anderen nehmen, dann werden sie die Mehr- oder Mindererlöse, die damit einhergehen, thematisieren können. Dann haben Sie genau die Transparenz, die Sie in der jeweiligen Kommune wünschen. Das reicht für die Kommune auch aus, weil sie das nicht landesweit veröffentlichen müssen. Die Diskussion wird ja bekanntlich in der jeweiligen Kommune zu führen sein, die dann ihr Hebesatzrecht ausübt.
Vielen Dank.
Sie wissen doch, Herr Präsident: Das alles hat irgendwie mit Geld zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Anfrage geht es um eine sehr umfangreiche Betrachtung dessen, was alles zur Abfederung der Pandemie in unserem Land stattzufinden hat bzw. gemacht wird. Ich will versuchen, die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, wenigstens in Grundzügen zu beantworten.
Ich beginne mit Frage 1:
Angesichts des dramatischen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die 16 Länder zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um der Infektionswelle zu begegnen, sie zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Für die bestimmten Bereiche beinhaltet das einschneidende, temporäre Schließungen. Viele betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine, Einrichtungen sind trotz der staatlichen Hilfen wirtschaftlich geschwächt aufgrund der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr. Deshalb will der Bund schnell mit umfangreichen Hilfspaketen und Maßnahmen helfen. Die Erstattung von 75 % des Umsatzausfalls ist genannt worden.
Ich bin der Bundesregierung, dem Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesfinanzminister sehr dankbar, dass diese Möglichkeit sehr schnell eröffnet worden ist und wir gleichzeitig mit den Schließungsmaßnahmen sehr konkrete Hilfestellungen anbieten können. Ich bedanke mich herzlich bei der Bundesregierung für diese Lösung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es steht außer Frage, dass der Staat in der gegenwärtigen Krise entschlossen handeln muss, um seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies gilt in erster Linie für die Gesundheit aller, aber auch für den Schutz von Arbeitsplätzen und Einkommen. Wir erleben gerade eine weltweite Pandemie mit historisch einmaligen Auswirkungen. In dieser Situation muss der Staat alle Maßnahmen ergreifen und finanzieren, die eine schnelle Erholung der Wirtschaft und der Gesellschaft nach der Krise ermöglichen.
Ziel ist es, die Strukturen zu erhalten. Dafür haben wir auf allen staatlichen Ebenen in einem atemberaubenden Tempo Kreditprogramme und Zuschüsse in einer atemberaubenden Größenordnung beschlossen. Das war und ist zweifelsohne erforderlich, gerade zum jetzigen Zeitpunkt.
Trotz aller Hilfsmaßnahmen werden viele von uns Einschränkungen hinnehmen müssen und wahrscheinlich auch etwas verlieren. Aufgabe des Staa
tes ist es, wirtschaftliche und soziale Härten so gut wie möglich abzufedern. Er wird aber nicht jeden so stellen können, als hätte es diese Krise nicht gegeben, als wäre diese Krise nicht eingetreten.
Auch die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahr 2020 schnell und entschlossen erhebliche Hilfsmaßnahmen ergriffen, um für die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, die Stützung der kommunalen Ebene und - über wirtschaftliche Sofort- und Überbrückungshilfen, steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen - den Erhalt vorhandener wirtschaftlicher Strukturen Sorge zu tragen. Bis die wirtschaftlichen Aktivitäten wieder Fahrt aufnehmen, ist dies eine wichtige Brücke.
Schon im März 2020 hatte der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt mit einem Gesamtumfang von 4,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel und einen Bürgschaftsrahmen bereitgestellt. In einer Sondersitzung am 15. Juli, an die Sie sich sicherlich alle hier im Hause erinnern, hat der Niedersächsische Landtag den zweiten Nachtragshaushalt 2020 und das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Dem Sondervermögen - das ist der aktuelle Stand - wurden 480 Millionen Euro zugeführt, und es stehen Mittel aus einer globalen Minderausgabe in Höhe von 120 Millionen Euro sowie ein Kreditrahmen in Höhe von 6,391 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt sind 6,961 Milliarden Euro über das Sondervermögen finanziert, die für konkrete Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Wir setzen auf eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik. Wir wollen Strukturen erhalten und Fortschritt sichern bzw. erzielen. Eine rasche wirtschaftliche Erholung sichert Arbeitsplätze, führt zur Stabilisierung und Normalisierung der Einnahmen in unserem Landeshaushalt, also der staatlichen Einnahmen, und zu Beschäftigung. Zugleich verhindert sie Notlagen, die staatliche Unterstützung und neue Maßnahmen erfordern.
In vier Säulen unterstützen wir bereits jetzt die Wirtschaft, die Kommunen, das Gesundheitssystem und diverse Einrichtungen in unserem Land.
In der ersten Säule sind es bekanntlich 1,9 Milliarden Euro - das ist der größte Block - zur Stabilisierung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung unseres Landes.
Alleine das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat bereits jetzt zusätzliche Förderangebote mit einem
Volumen von knapp 900 Millionen Euro realisiert, die zum einen kurzfristig bei der Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen Situation helfen sollten und zum anderen die strategische Neuausrichtung durch Investitionen und Innovationen unterstützen.
Meine Damen und Herren, für die besonders betroffenen Branchen werden derzeit passgenaue, branchenspezifische Förderangebote ausgearbeitet. Den Gaststätten sollen zum einen Umsatzausfälle erstattet werden. Zum anderen werden Investitionen in Ausstattung wie Lüftungstechnik oder Ähnliches gefördert.
Auch für die stark betroffene Veranstaltungswirtschaft inklusive des Schaustellergewerbes wird es aus dem Notfallfonds zeitnah ein Sonderprogramm geben. Ebenfalls finanziert aus dem Notfallfonds, wird eine Unterstützungsmöglichkeit für Reisebus- sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen vorbereitet.
Die Niedersächsische Landesregierung arbeitet, wie Sie sehen, weiter intensiv daran, die niedersächsische Wirtschaft bestmöglich bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation zu begleiten und zu unterstützen.
Insgesamt hat die Landesregierung damit ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, das die nötige Wirkung besitzt, um unserem Land einen Konjunkturimpuls zu geben und es nachhaltig zu unterstützen. Es berücksichtigt die gegenwärtige Notsituation, setzt aber gleichzeitig Impulse für die Zukunft und für die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft.
In der zweiten Säule - dazu komme ich im Rahmen der Beantwortung der zweiten Frage noch zu sprechen - spannen wir einen Schirm von 1,1 Milliarden Euro im Rahmen des Konjunkturpakets über die niedersächsischen Kommunen.
In der dritten Säule werden 600 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitswesen und für die direkte Krisenbewältigung mobilisiert.
In der vierten Säule des Nachtragshaushalts werden wichtige gesellschaftliche Bereiche, von denen Sie in Ihrer Anfrage gesprochen haben, mit insgesamt 700 Millionen Euro unterstützt, und Vorsorgemittel bereitgestellt.
Insoweit sind aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereits Mittel für ein Sonderprogramm für Soloselbstständige vorgesehen. Björn Thümler als Wissenschaftsminister hat kürzlich die Kultureinrichtungen, Soloselbstständigen, künstlerischen
Einrichtungen, die sich in dem Bereich betätigen - - -
- Haben Sie eine Zwischenfrage? Dann können Sie die gerne stellen. Ich weiß aber nicht, ob das im Rahmen der Dringlichen Anfragen möglich ist.
Herr Präsident, ich bin auch in der Lage, auf unkontrollierte Einwürfe zu reagieren, falls das gewünscht ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole das gerne: Insoweit sind aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereits Mittel für ein Sonderprogramm für Soloselbstständige vorgesehen. Björn Thümler als Wissenschaftsminister hat dies zügig auf den Weg gebracht und das Programm jüngst vorgestellt. Es stützt Kultureinrichtungen, Soloselbstständige und Menschen, die künstlerische Veranstaltungen ermöglichen und im Bereich der kulturellen Arbeit engagiert sind. Diese Institutionen können Förderanträge stellen.
Darüber hinaus werden innovative künstlerische Projekte gefördert, die sich mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen,
sowie Soloselbstständige, die im nicht öffentlichen Bereich tätig sind. Anträge auf Förderung können noch bis Ende Februar 2021 gestellt werden. Gefördert werden geplante Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kofinanzierung von Bundesprogrammen für den Kulturbereich aus Mitteln des zweiten Nachtragshaushalts im Zusammenhang mit der Pandemie; hier können entsprechende Anträge gestellt werden. Ich nenne insbesondere das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das Sie alle sicherlich kennen. Aufgrund der Vielzahl einzelner Fördermöglichkeiten besteht eine breite Palette unterschiedlicher Hilfen.
Die Kofinanzierungsmittel dienen dazu, die bei der Antragsstellung erforderliche Darstellung der Ge
genfinanzierung sicherzustellen. Also auch damit lassen wir die Veranstalter nicht allein. Damit können sich grundsätzlich viele Kulturschaffende und Einrichtungen in Niedersachsen an diesen Bundesprogrammen beteiligen und daran partizipieren.
Sie sehen also: Wir arbeiten daran, die Hilfen des Landes schnellstmöglich, zielgenau und wirksam eintreten zu lassen.
Hierzu gehören auch die notwendigen Vorarbeiten, die mit der Aufstellung von Förderrichtlinien zeitnah abzuschließen sind. Parallel werden wir natürlich dafür Sorge tragen, dass innerhalb des Bestandes des Sondervermögens - soweit das erforderlich sein sollte - auch Nachjustierungen vorgenommen werden, und eine Aktualisierung des Sondervermögens ist zum Jahresende sicherlich noch angesagt.
Um das Volumen dessen, woran wir arbeiten, einmal deutlich werden zu lassen, will ich unterstreichen, dass wir bis dato 33 Förderrichtlinien veröffentlicht haben. Ich kann Ihnen gern alle nennen, aber ich nenne Ihnen an dieser Stelle zunächst einmal beispielhaft einige: die Förderung der Film- und Medienwirtschaft, das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen, das CoronaSonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung, den Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule,
die Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die Sonderhilfen für die Häfen, die Luftfahrtförderrichtlinie, die Richtlinie für die Hilfen für die Flugplätze.
Weitere 15 Förderrichtlinien befinden sich noch in der Erstellung bzw. in der Abstimmung untereinander.
Damit zeigt die Landesregierung, dass sie die Beschlüsse des Landtages zügig umsetzen will, damit das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es Hilfestellung leistet, wo es gebraucht wird und wo es in schwierigen Zeiten Unterstützung bedeutet.
Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Frage, die Sie hier gestellt haben und die sich auf die kommunale Seite bezieht.
Die aktuellen Finanzhilfen sehen vor, dass es einen pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle bei den Kommunen gibt. Es sind 814 Millionen Euro, die dort zur Verfügung stehen, sodass Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund die Gewerbesteuerausfälle hier gleichermaßen gegenfinanziert.
Weiterhin ist als zweite Komponente vorgesehen, dass das sich aus der Mai-Steuerschätzung ergebende Resultat für die Wirkung im Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs abgefedert wird. Hiernach würde sich für 2020 eine negative Verbundabrechnung von 598 Millionen Euro ergeben, die eigentlich 2021 abgebildet werden und somit die Leistung des kommunalen Finanzausgleichs 2021 verringern würde.
Auch dort haben wir eingegriffen. Diese Steuerverbundwirkung wird nun, wie Sie wissen, von 2021 auf 2020 vorgezogen, sodass der kommunale Finanzausgleich des Jahres 2021 stabilisiert wird. Gleichzeitig bietet das Land 2020 eine einmalige Ausgleichsleistung in derselben Höhe, um zu verhindern, dass die belastende Wirkung in diesem Jahr eintritt. Somit stabilisieren wir die kommunale Seite bereits in diesem Jahr und 2021 durch die entsprechende Folgewirkung, und das, wie man feststellt, wenn man sich das alles anschaut, sehr wirkungsvoll und sehr schnell; denn diese Gelder für die Gewerbesteuererstattung sollen noch im Dezember dieses Jahres an die Kommunen ausbezahlt werden.
Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft stellt das Land keine eigenen Mittel bereit, aber die Bundesbeteiligung, an der wir sehr stark mitgewirkt haben, wirkt bei den Kommunen sehr nachhaltig. Die Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung leitet das Land in vollem Umfang an die kommunalen Träger weiter. Zur Stärkung der Kommunen wird der Bund dauerhaft 25 weitere Prozentpunkte und somit insgesamt 25 % der KdU im bestehenden System übernehmen. Durch die entsprechende Änderung des Grundgesetzes wird sichergestellt, dass die Kommunen weiterhin für diese Leistung verantwortlich bleiben und keine Bundesauftragsverwaltung eintritt. Das war uns allen wichtig.
Durch die dadurch entstehende Entlastung für den kommunalen Bereich wird ein erheblicher Freiraum für Kommunen von bundesweit 4 Milliarden Euro jährlich geschaffen. Das wird auch nach CoronaZeiten nicht wieder aufgehoben. Hiervon entfallen auf die niedersächsischen Kommunen 320 Millio
nen Euro. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Seite und die kommunale Finanzwirtschaft in unserem Land, meine Damen und Herren.
Alle Maßnahmen sind mit dem zweiten Nachtragshaushalt finanziert und fachgerecht über das Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt worden. Niedersachsen hat sich damit bundesweit an die Spitze gesetzt.
Wir haben für die Gewerbesteuerkompensation 2020 aus dem Konjunkturpaket des Bundes in einem Rekordtempo auch eine niedersächsische Lösung geschaffen.
Darüber hinaus greift das Land den niedersächsischen Kommunen mit außergewöhnlich vielen Maßnahmen unter die Arme. Wir finden sie im Einzelnen in den Bereichen wieder, die für uns wichtig sind. Das sind die Maßnahmen im ÖPNVBereich in Höhe von 190 Millionen Euro, die überwiegend an die Kommunen gehen, das ist die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsprogramms in Höhe von 77 Millionen Euro, die bei den Kommunen landet, und das sind auch die 150 Millionen Euro für die Digitalisierung und für Investitionen in den Breitbandausbau, die ebenfalls überwiegend den Kommunen zugutekommen.
Mir sei noch eine Anmerkung zu der aktuellen Steuersachätzung erlaubt: Wenn man sich die 814 Millionen Euro kommunale Entlastung anschaut, dann sieht man deutlich, dass es hier zu einer deutlichen Entlastung und sogar zu einer Überzahlung kommt. Denn nach der jüngsten Steuerschätzung, die im September erfolgt ist, kommt es zu einer Überzahlung von 138 Millionen Euro, weil sich die Ausfälle offensichtlich nicht in der Größenordnung einstellen, wie es sich zuvor dargestellt hat. Wenn die Steuereinnahmen so fließen, wie es prognostiziert wird, dann werden für den kommunalen Finanzausgleich in der Verbundabrechnung noch einmal 124 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Seite zur Verfügung stehen, sodass sich die kommunale Seite durch diese Gelder noch einmal zusätzlich gestärkt fühlen kann. Eine sehr deutliche Verbesserung des Systems insgesamt!
Aber Sie haben auch nach den sozialen Einrichtungen gefragt.
In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, weil die vor Ort sehr genau Bescheid wissen, und den Vertretern der verschiede
nen Interessengruppen haben wir auch dort für verschiedene Maßnahmen gesorgt. Wir haben einen regelmäßigen Austausch mit den Leistungserbringern und mit den Interessenvertretern der Menschen mit Behinderungen und mit den Menschen, die im sozialen System tätig sind.
Das soziale System und der Bestand der sozialen Dienstleister in Niedersachsen, die uns auch durch diese Krise getragen haben, sind uns sehr wichtig. Deswegen haben wir ein System geschaffen, das den Bestand der sozialen Dienstleister auch wirklich sichert und mit einer Prämie entsprechend fördert. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, das vom Bund auf den Weg gebracht worden ist, wird bei uns entsprechend umgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Verlängerung bis zum 31. März 2021 erfolgt. Entsprechende Gespräche sind derzeit aufgenommen.
Mit den Verbänden der Leistungserbringer in der Behindertenhilfe verhandelt das Land derzeit Lösungen zur Refinanzierung bereits entstandener sowie voraussichtlich auch zukünftig entstehender pandemiebedingter Mehrkosten. Das betrifft persönliche Schutzausrüstungen, die zwingend erforderlich sind, oder auch weiteren Personalbedarf.
Für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen galt von Mitte März bis Ende Mai ein Betreuungsverbot. Im Anschluss daran erfolgte die schrittweise Öffnung. Um daraus resultierende negative Auswirkungen auf das Entgelt und das Arbeitsgeld der Menschen mit Behinderungen abzumildern, hat die Landesregierung in Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege einvernehmlich Kriterien entwickelt, um mögliche Einbußen bei den Werkstattentgelten zu kompensieren.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen ist diese ursprünglich bis zum 30. September 2020 vereinbarte Soforthilfe in dieser Woche bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden. Insofern haben die Anbieter sozialer Leistungen im Bereich der Behindertenhilfe wieder eine verlässliche Situation.
Wir haben dafür 5,2 Millionen Euro bereitgestellt. Weitere 22,7 Millionen Euro stehen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege als Instrument zur Verfügung, um flexibel auf neue Situationen reagieren und sich den Herausforderungen stellen zu können.
Bei den Frauenhäusern, die Sie ebenfalls angesprochen haben, wurden bereits in der vorherigen Lockdown-Phase wichtige Informationsmöglichkeiten geschaffen. So wurde beispielsweise auf der Ampel-Website ein extra Corona-Button eingerichtet, über den man sich über alles, was notwendig ist, und darüber, wie bei Fragen zu Quarantänefällen zu verfahren ist, informieren kann. Es werden in allen Phasen immer gut 10 bis 15 % der Plätze - das sind 45 bis 50 Plätze - als Notplätze freigehalten. Zusätzlich wird im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Landkreisen Wohnraum angeboten.
Landesmittel für die Schwangerenberatungsstellen, die für die 248 Beratungsstellen die Möglichkeit eröffnen, zertifizierte Hardware und Software anzuschaffen, wurden ebenfalls in Höhe von 240 000 Euro bereitgestellt.
Sie sehen: Im sozialen Bereich - ich könnte das noch um viele Einzelmaßnahmen vertiefen - sind viele Maßnahmen aufgegriffen wurden, um soziale Dienstleister, Menschen, die sich sozial engagieren, und die vielen ehrenamtlichen Institutionen in unserem Lande nicht allein zu lassen.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur dritten Frage. Da geht es um die Frage, wie die Landesregierung Infektionsschutz am Arbeitsplatz sicherstellen will, insbesondere im Niedriglohnsektor.
Die zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen sind für die Aufsicht des betrieblichen Arbeitsschutzes zuständig. Die Kontrollen erfolgen stichpunktartig und anlassbezogen in den Betrieben. Nach anfänglichen Einschränkungen in den Außendiensttätigkeiten aufgrund der CoronaPandemie wurde der Außendienst zwischenzeitlich wieder vollumfänglich aufgenommen. Ein besonderer Schwerpunkt wurde seit Juli 2020 auf die Branche Schlachten und Fleischverarbeitung ab einer Zahl von 50 Beschäftigen gelegt. Es wird u. a. die Einhaltung der SARS-CoV-2-Standards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kontrolliert.
Darüber hinaus setzt sich das Land Niedersachsen für das Arbeitsschutzkontrollgesetz ein, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet und konkrete Regelungen vorsieht, die langfristig sicherlich dazu beitragen, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten und damit auch den Schutz der öffentlichen Gesundheit in diesen Betrieben zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit zu Ihren Fragen.
Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Bajus, die Programme, die wir aufgelegt haben und die wir derzeit im Portfolio haben - im Umfang der 33 bestehenden Förderrichtlinien und der 15 neuen, die wir noch auflegen werden -, sind ja gerade darauf ausgerichtet, jetzt in dieser Krise zu helfen. Insofern haben wir ein breites Instrument.
Ich habe gesagt: Wenn es erforderlich ist, justieren wir im Rahmen unseres Sondervermögens neu. Das ist der große Vorteil dieses Sondervermögens ist - Sie haben das immer kritisiert, aber jetzt wird es uns zum Vorteil -: dass wir, wenn es an bestimmten Stellen erforderlich ist, sehr schnell nachjustieren können, um wirksam Hilfe leisten zu können.
Ich sage aber auch noch einmal, dass die Hilfsprogramme des Bundes sehr große Hilfspotenziale bieten. Ich hoffe sehr, dass sie sehr unbürokratisch und schnell an den Start gehen.