Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun Herr Kollege Christian Meyer gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, es ist kein Einzelfall, und wir müssen uns schon damit beschäftigen, weil erfreulicherweise immer öfter über Grenzen hinaus kandidiert wird. Es gibt nicht nur den Fall von Herrn Bovenschulte, sondern wir hätten beinahe auch den Fall des ehemaligen Innenministers Schünemann gehabt, der erst in Hameln gescheitert ist, aber auch Bürgermeister von Höxter in NordrheinWestfalen hätte werden können. Dann wäre er hier nachgerückt, und wir hätten sofort besoldungsrechtliche Debatten bekommen, wie es aussieht, wenn er gleichzeitig Bürgermeister von Höxter und Landtagsabgeordneter ist. Ausgeschlossen wäre das nicht.
Der FDP-Antrag greift aber zu kurz. Sie haben wohl auch den falschen Paragrafen genannt, aber das müssen wir im Ausschuss sehen. Sie wollen
Natürlich muss man Herrn Bovenschulte loben, dass er diesen Weg gegangen ist, aber es bleibt natürlich eine Lücke. Wenn er sich nicht vom Rat hätte abwählen lassen, hätte man die Stelle freihalten müssen. Das betrifft dann die Regelung in Absatz 2. Er wäre dann nicht weg gewesen. Absatz 2 enthält eine Rückkehroption für alle Beamten. Bei der nächsten Kommunalwahl hätte man dann wählen müssen. Das wäre der andere Weg gewesen.
Durch die Verschiedenheiten der Verfassungen in Bremen, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen ist einiges zu klären. Das und auch die unterschiedlichen Besoldungs- und Vergütungsregelungen sollten wir uns im Ausschuss einmal anschauen. In Absatz 2 steht z. B., wenn ein kommunaler Beamter in einem anderen Land als Niedersachsen gewählt wird, bleibt die niedersächsische Regelung für Geschenke und Belohnungen erhalten, obwohl alles andere übertritt. Wenn also Herr Bovenschulte ein Geschenk bekäme, das er als Bremer Bürgermeister annehmen dürfte, dürfte er es nicht annehmen, wenn das mit der niedersächsischen Kommunalregelung nicht vereinbar wäre.
Das sollten wir uns noch einmal genauer anschauen; denn erfreulicherweise gibt es solche Fälle öfter. Ich erinnere nur daran, dass jeder
EU-Bürger, wo immer er will, kandidieren kann. So ist jetzt erstmals ein Däne Bürgermeister in Rostock, einer großen Stadt, geworden. Das sollte auf jeden Fall erleichtert werden. Der Weg, der jetzt in Weyhe gefunden wurde, befriedigt sicherlich alle Seiten, auch was die Besoldungsansprüche angeht. Aber es bleibt natürlich, wie Sie sagen, dieses Geschmäckle, dass man jemanden abwählt, den man eigentlich schätzt. Das ist kein guter Weg. Wir sollten eine saubere Regelung finden,
damit man, wenn man in ein anderes Parlament gewählt wird, einfach verzichten kann, damit es dann eine ordnungsgemäße Neuwahl gibt, und das war es dann auch. Ich denke, darum sollten wir uns im Ausschuss kümmern.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die Fraktion der CDU hat sich nun Herr Kollege Hiebing gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antragsteller, die FDP, hat schon deutlich gemacht, worum es ihr geht. Ich kann mir deshalb das Inhaltliche ersparen.
Was den Grund anbelangt, so ist dieser § 69 des Beamtengesetzes nun einmal der Paragraf, der das regelt. Ich denke schon, dass man immer über Verbesserungen reden kann, aber zu fragen ist, ob es an einem Einzelfall festzumachen ist, dass man ein Gesetz grundsätzlich anfasst. Darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein, und darüber darf man auch im Ausschuss durchaus noch einmal reden.
Meine Damen und Herren, hier geht es um einen bestimmten Fall, den Fall des jetzigen Bürgermeisters der Freien Hansestadt Bremen, der vor dem Wechsel nach Bremen Bürgermeister in Weyhe gewesen ist. Er hat seinerzeit noch eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gehabt und hat, weil er das für ihn wichtigere und sicherlich auch schönere Amt in Bremen antreten wollte, vor einer Situation gestanden, die uns sicherlich nicht jeden Tag trifft und begegnet. Ich denke auch, dass man deutlich sagen muss, dass dies Einzelfälle sind, die nicht direkt Niedersachsen betreffen. Vielmehr hat ein anderes Bundesland die Problematik ausgelöst.
Diese Konstellation kann innerhalb Niedersachsens derzeit nicht entstehen. Das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen dürfen.
Meine Damen und Herren, die Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat, wenn etwa ein Hauptverwaltungsbeamter in den Landtag gewählt wird, ist klar geregelt. Bremen hat das nicht geregelt und sollte diese Regelungslücke vielleicht selbst einmal in Angriff nehmen.
Die Alternative ist nicht im Sinne der betroffenen Person, nicht im Sinne des Landesparlaments und auch nicht im Sinne der Kommune. Das ist das Problem. Alternativ ist eine Entlassung, die für die betroffene Person jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringt. Das wäre eine Bestrafung, die auch keiner will.
Insofern hat zumindest der Mandatsurlaub seine Berechtigung. Er hat sich bewährt. Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass wir den Regelungsbedarf in Bremen sehen. In Niedersachsen besteht jetzt eine gewisse Betroffenheit. Ich glaube aber nicht, dass wir deshalb eine komplexe gesetzliche Regelung in einem wichtigen Punkt ändern müssen. Man kann sich vorstellen, dass das äußerst selten vorkommt.
In diesem Sinne denke ich, dass wir uns im Ausschuss noch einmal darüber unterhalten können. Man kann auch anderer Meinung sein. Ich denke, am Ende wird darüber zu befinden sein, ob wir einer Einzelfallproblematik, die es hier gegeben hat, mit einem Gesetzentwurf begegnen wollen oder ob man sagt, das kommt so selten vor, dass man es lassen sollte.
Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Für die AfDFraktion hat sich nun der Kollege Ahrends gemeldet. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP auf Änderung des NBG bezieht sich, wie wir hier gehört haben, konkret auf einen Fall, der in Weyhe passiert ist. Dieser zeigt auf, dass die Regelung in § 69 Abs. 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes erhebliche Probleme bereitet, wenn ein Hauptverwaltungsbeamter, der gemäß § 80 Abs. 6 Satz 2 NKomVG - das ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz - Beamter auf Zeit ist, hiervon Gebrauch macht und so sein ursprüngliches Amt nicht ohne Weiteres durch eine Neuwahl nachbesetzt werden kann.
Die daraufhin erfolgte Abwahl nach § 82 NKomVG ist sicher nicht gedacht, um Bürgermeistern oder Bürgermeisterinnen einen Karrieresprung bzw. eine berufliche Umorientierung zu ermöglichen. Dieses Vorgehen grenzt an Rechtsmissbrauch.
Völlig zu Recht kritisiert dies daher auch der Bund der Steuerzahler. Es kann nicht angehen, dass hier mit allen Mitteln Ansprüche eines Beamten gesichert werden, der sich zu vermeintlich Höherem berufen fühlt. Dies wäre nicht nur unredlich, sondern kann auch die ohnehin bereits vorhandene Politikverdrossenheit innerhalb der Bürger
schaft, also der Wählerschaft, die ihren Bürgermeister ja gewählt hat und ihm nun quasi seinen vorzeitigen Abgang versüßen soll, nur vergrößern.
Wer sich also dazu entschließt, sich zur Wahl zu stellen, um eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, muss sich vorher darüber im Klaren sein, wie lange er diese zu übernehmen hat und welche Konsequenzen es hat, falls er vorzeitig um seine Entlassung bittet. Entschließt er sich dann später trotzdem, sich einer neuen Aufgabe zu widmen, die ihm die Erfüllung seiner bisherigen Aufgaben, für die er gewählt wurde, unmöglich macht, dann hat er die damit einhergehenden Konsequenzen zu tragen, auch wenn diese sich finanziell unangenehm für ihn auswirken. Er macht es schließlich freiwillig.
Dies kann jedenfalls nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden, meine Damen und Herren. Daher unterstützen wir hier den Antrag der FDP.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer möchte dem folgen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Stunde gewonnen und gehen jetzt in die Mittagspause. Wir schlagen vor, dass wir uns um 15.30 Uhr wieder hier treffen. Damit bleiben wir bei ca. anderthalb Stunden Mittagspause. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann machen wir das so. Guten Appetit!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hiermit eröffne ich die Nachmittagssitzung des heutigen Plenartages.
Tagesordnungspunkt 9 Erste Beratung: Rettungsplan für die Windenergie - Blockade aufheben, Arbeitsplätze erhalten - Windbranche muss eine Zukunft in Niedersachsen haben - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5071
Einbringen möchte den Antrag die Kollegin Imke Byl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Byl, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf heute Morgen zu sprechen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, gar nicht, wovor die SPD und die CDU überhaupt Angst haben.
Weshalb lehnen Sie es dann ab, die Regierungserklärung zusammen mit unserem Antrag zur Rettung der Windenergie zu beraten? Es drängt sich wieder einmal sofort der Eindruck auf, dass Sie hier nur nette Reden halten, aber nicht so richtig auf den Inhalt eingehen und erst gar nicht richtig Taten zeigen wollen.
Wir haben heute Morgen erneut sehr viele Worte der Landesregierung und auch der SPD- und CDU-Fraktion gehört. Die waren dieses Mal sogar nicht nur blumig, die waren in vielen Teilen sogar richtig gruselig.