Bernd-Carsten Hiebing
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Last Statements
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der maritime Sektor für unser Bundesland Niedersachsen einen wesentlichen, wenn auch häufig unterschätzten Wirtschaftsfaktor darstellt, muss ich Ihnen wohl nicht näher erläutern. Nicht ohne Grund haben wir in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel investiert, um unseren Standortfaktor mit den langen Küstenlinien bestmöglich auszuspielen. Diese Investitionen waren immer mit dem Ziel verbunden, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und zum Wohlstand der Niedersächsinnen und Niedersachsen beizutragen.
Als Beispiel der jüngeren Vergangenheit ist der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Niedersachsen und Bremen. Der neue Containertiefwasserhafen ver
fügt über eine ideale geografische Lage und gute Verbindungen zu den europäischen Wirtschaftszentren. Gleichzeitig ist er damit ein Tor zum internationalen Handel und ein entscheidender Standort für die maritime Wirtschaft in Niedersachsen und, wie ich glaube, in Norddeutschland.
Meine Damen und Herren, auch wenn Corona für eine Delle sorgen wird, wird das Transportvolumen im Bereich Im- und Export nach einer hoffentlich bald eintretenden wirtschaftlichen Erholung der globalen Märkte auch wieder unsere niedersächsischen Häfen im besten Sinne fordern. Wenn man die jüngsten Wirtschaftsdaten einmal global betrachtet - in China werden die leeren Container knapp -, können uns diese doch eher erfreuen, sodass wir glauben, dass sich der internationale Handel wieder bestmöglich positiv entwickeln wird.
An genau diesem potenziellen Wachstum wollen und werden wir mit dem JadeWeserPort teilhaben. Das sage ich Ihnen hier, und ich glaube, dass wir alle das auch wollen.
Meine Damen und Herren, das Containerterminal verfügt mit seinen Voraussetzungen über ein Alleinstellungsmerkmal unter den norddeutschen Seehäfen; denn tideunabhängig können so große Schiffe sonst in unserer Region nicht ein- und auslaufen. Das ist eine wichtige Ergänzung zu Hamburg und Bremerhaven.
Umso erstaunlicher waren übrigens die jüngsten - ich nenne es einmal so - Verwirrungen, die jenseits der Weser entstanden und zu uns herübergeschwappt sind. Von einem Millionengrab war die Rede. Ich glaube, davon kann gar keine Rede sein, meine Damen und Herren. Ich glaube, der JadeWeserPort hat eine gute Zukunft, und wir alle sollten daran arbeiten, dass diese auch kommt.
Meine Damen und Herren, ja, der JadeWeserPort hat die Vorschusslorbeeren in seinen Anfangsjahren nicht in der erhofften Dimension erfüllen können. Das wissen wir. Derzeit kommt erschwerend die Corona-Pandemie hinzu, die der gesamten Branche Sorgen bereitet: in Bremen, in Hamburg, in Niedersachsen und, ich glaube, weltweit. Und ja, meine Damen und Herren, das Projekt ist zweifelsfrei ein großes und ambitioniertes Vorhaben, das seinen Akteuren viel Mut und Zuversicht abver
langt. Aber Niedersachsen, die Landesregierung, die Große Koalition sind entschlossen, es zum Erfolg zu bringen. Davon, dass das gelingt, sind wir auch überzeugt, meine Damen und Herren.
Die Koalitionspartner im Niedersächsischen Landtag sind sich deshalb einig, dass ein derartiges Projekt in guter und steter Zusammenarbeit mit den Bremer Kolleginnen und Kollegen funktionieren muss und in Kooperation langfristig effizient und zukunftsweisend sein kann und auch sein wird.
Der JadeWeserPort ist nicht der Konkurrent der Häfen in Bremen und Hamburg, sondern eine Ergänzung mit einem anderen Profil. Deshalb ist norddeutsche Zusammenarbeit angesagt. Das sei auch den Bremern und den Hamburgern gesagt. Nur zusammen werden wir auch Krisen bewältigen. So wurde dieser Hafen konzipiert. Deshalb hat sich auch Bremen an ihm beteiligt.
Unsere Wettbewerber sind die ARA-Häfen und die Häfen in Südeuropa, nicht Hamburg, nicht Bremen. Wir sind in einem Boot. Ich kann nur an die Regierung der Freien Hansestadt Bremen appellieren, die Zusammenarbeit zu sehen. Aktuell benötigen wir einen langen Atem. Aber das Durchhaltevermögen wird an allen Standorten belohnt werden; da bin ich mir sicher.
Und wir sind uns sicher: Wenn die einzelnen Hafenstandorte ihre individuellen Stärken kombinieren, wird ein großer Mehrwert für die norddeutschen Häfen entstehen. 18 m Fahrwassertiefe, eine kurze Revierfahrt: Das sind schlagkräftige Argumente für unseren JadeWeserPort.
Deshalb stehen wir aus Überzeugung zum JadeWeserPort. Wir werden ihn weiterhin voranbringen und weiterentwickeln.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona überstrahlt in diesen Monaten alles und hat Auswirkungen auf viele Wirtschaftsbereiche, auf viele Bereiche, die wir kennen. Dazu gehören natürlich auch die Bereiche der maritimen Wirtschaft. Wir können feststellen, dass gerade der maritime Bereich - die Häfen, die Schifffahrt - durchaus stark von dieser Corona-Pandemie betroffen ist. Wir tun alles, um dort zu helfen. Darüber sind wir uns möglicherweise auch einig.
Meine Damen und Herren, tatsächlich ist die maritime Wirtschaft ein Eckpfeiler für Niedersachsen. Mit unserer langen Küstenlinie - das hatten wir heute Morgen schon einmal diskutiert - ist es wichtig, dass wir dort unser Leistungsvermögen immer wieder versuchen auszuschöpfen. Insofern bleibt es ganz entscheidend, dass wir durch eine kluge Förderpolitik gezielt Impulse setzen, um den maritimen Standort Niedersachsen auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, seine Stärken auszuspielen.
Meine Damen und Herren, ich bin deshalb dankbar dafür, dass wir es in dem investiven Teil des Haushaltes 2021 für den Bereich des Einzelplans 08 wieder fertiggebracht haben, für unsere landeseigene Hafengesellschaft 40 Millionen Euro an
Investitionsvolumen bereitzustellen. Das ist, wie ich finde, ein deutliches Zeichen, dass wir auch in schwierigen Zeiten zu unseren niedersächsischen Häfen stehen.
Das wird von mir an dieser Stelle nicht als selbstverständlich angenommen. Ich sage deutlich, und ich sage es einmal: Ich bin dem Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen durchaus dankbar, dass er auch ein Herz für Häfen hat und dass wir diese 40 Millionen Euro auch in diesem Jahr wieder bekommen. Herzlichen Dank dafür.
Ich könnte auch noch andere erwähnen, die sich auch maßgeblich dafür verwendet haben, das hinzubekommen. Ich glaube, jeder weiß, wovon ich spreche.
Meine Damen und Herren, es kostet Geld, unsere Häfen international wettbewerbsfähig zu halten. Ich finde aber, das Geld ist gut investiert. Bei den stetigen Bemühungen um Ausbau und Instandhaltung ist nämlich nicht der reine Umschlag alleine maßgeblich. Die Wertschöpfungskette rund um unsere Häfen schafft viel Beschäftigung. Dies sollten wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen.
Meine Damen und Herren, die Unterstützung der landeseigenen Seehäfen steht sicherlich für uns alle oben an. Ich erspare mir es, die vielen Maßnahmen in unseren landeseigenen Häfen von Emden bis Stade, über die Häfen an der Weser, zu nennen. Allesamt sind sie uns wichtig. Sie alle haben eine bestimmte Zielrichtung gefunden. Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder von ihnen einen richtigen Weg geht.
Aber gerne.
Sehr verehrte Kollegin Viehoff, Sie haben heute Morgen sicherlich festgestellt, dass ich ein leidenschaftlicher Anhänger der Zusammenarbeit auf norddeutscher Ebene bin. Dort lässt noch manches zu wünschen übrig. Mit einem Haushaltsansatz kriegen Sie dies aber nicht hin. Sie müssen mit den Beteiligten Gespräche führen. Das ist, glaube ich, unsere Aufgabe.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch ein paar Dinge erwähnen, die mir rund um die maritime Wirtschaft wichtig sind.
Das ist erstens das Maritime Cluster Norddeutschland - das halte ich für besonders wichtig - und zweitens das Thema Green Shipping in Niedersachsen. Die Schifffahrt war in der Vergangenheit möglicherweise nicht sehr klimafreundlich. Sie ist aber sehr viel besser geworden. Ich glaube, die Schifffahrt ist auf einem richtigen Weg, sicherlich auch durch immer strengere Vorschriften, sicherlich auch durch unsere Vorstellungen von sauberer Schifffahrt.
Das Thema Wasserstoff ist ebenfalls zu erwähnen. Die Zeit lässt es nicht zu, aber ich könnte noch viel zu dem sagen, was die Schifffahrt in den letzten Jahren durchaus vorangebracht hat - unter schwierigsten Rahmenbedingungen, auch international. Die Schifffahrt ist bereit, diesen Weg mitzugehen. Das sollten wir respektieren und auch als wertvoll ansehen.
Meine Damen und Herren, wichtig ist mir an dieser Stelle auch der Hinweis auf das Perspektivpapier „Der Hafen Niedersachsen 2025“, das uns allen gedruckt vorliegt. Auf dieser Grundlage kann man
sich auch mal inhaltlich damit beschäftigen, was diese Häfen alles leisten. Ich denke, dieses Papier macht wiederum auch deutlich, dass sich die Häfen weiterentwickeln, dass sie Perspektiven haben, diese aber auch haben müssen, und dass wir dies auch mit unserer politischen Absicht begleiten müssen.
Meine Damen und Herren, auch das Thema Digitalisierung ist wichtig zu erwähnen. Ich denke, dass die Häfen in diesem Bereich noch viele Potenziale heben können.
Die Binnenhäfen sind - wie ich finde - auch Teil einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung. Sie sind auch ein Erfolgsfaktor für starke Seehäfen. Die Binnenhäfen sind in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen.
Meine Damen und Herren, ich konnte, glaube ich, deutlich machen, dass die maritime Wirtschaft derzeit in einem sehr rauen Fahrwasser ist. Wir müssen alles tun, dass sich dieses raue Fahrwasser wieder verbessert. Die maritime Wirtschaft wird von uns aktiv begleitet. Der Haushalt eröffnet dazu Möglichkeiten. Ich denke, wir sollten dazu alle an einem Strang ziehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. - Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute über einen Gesetzentwurf sprechen, der eine Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
anstoßen soll.
Das allein sollte uns schon aufhorchen lassen, sprechen wir doch von der weitreichenden „Gemeindeverfassung“ unserer niedersächsischen
Städte, Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sowie der Region Hannover. Wir nehmen hier die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen in den Blick. Insofern müssen wir den Gesetzentwurf, wie ich finde, sehr kritisch beleuchten und uns der Konsequenzen sehr bewusst sein.
In unserer aktuellen Debatte geht es um den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der sich dem Thema Bürgerbegehren widmet und auf diesem Weg die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene stärken will.
In der Begründung des Gesetzentwurfes beruft sich die Fraktion maßgeblich auf den Bürgerbegehrensbericht 2020. Diese Untersuchung vergleicht die Inanspruchnahme von Bürgerbegehren in den Bundesländern und sieht uns Niedersachsen - wie die grünen Antragsteller meinen - im quantitativen Ranking vergleichsweise weit hinten.
Dazu gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Bürgerbegehren in den unterschiedlichen Bundesländern durchaus unterschiedlich gehandhabt werden. Ihre Betrachtungsweise, verehrte Frau Kollegin, ist, wie ich finde, da nicht allein zielführend. Während in Niedersachsen tatsächlich nur Vorhaben als Bürgerbegehren zu werten sind, die auch von Bürgerinnen und Bürgern erdacht und eingebracht werden, die bei Ihnen also auf der Prioritätenliste weit oben stehen, kann das in Bayern durchaus anders gemacht werden. Dort braucht es keine Unterschriftensammlung und auch kein Quorum. Nein, anders als bei uns fließen auch Ratsreferenden in die Statistik ein.
Wenn also ein bayerischer Gemeinderat bei einem Thema nicht mehr weiterweiß und keine Einigung erzielen kann, dann kann er das Anliegen als Referendum bei seinen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Abstimmung stellen. Das ist durchaus nicht selten der Fall. Folgerichtig ist Bayern das Bundesland mit der höchsten Anzahl an Bürgerbegehren und wird damit als Positivbeispiel geführt. Bei anderen Gelegenheiten finden Sie die Bayern ja nicht so gut. Aber in diesem Fall finden Sie sie besonders gut. Da sind aber, wie ich finde, Äpfel mit Birnen verglichen worden. Liebe Frau Kollegin, ich glaube, das müssen Sie sich sagen lassen.
Meine Damen und Herren, trotz dieser unterschiedlichen Ausgangssituation befindet sich Niedersachsen im Länderranking der Bürgerbegehren
auf Rang vier, wenn es sich auch vielleicht eigentlich verbietet, in solchen Wettbewerbskategorien zu denken. Wenn wir das aber tun wollen, dann kann es mit Rang vier so schlecht bei uns nicht bestellt sein um das Format der Bürgerbegehren. Ich will an dieser Stelle feststellen: Immerhin Rang vier! So schlecht sind wir gar nicht!
Aus dem zugrunde liegenden Bericht einen aktuellen Handlungsbedarf abzuleiten, ist, glaube ich, zumindest diskussionswürdig. Ich bin ganz sicher, dass es nicht unbedingt erforderlich ist, etwas bzw. ganz vieles zu ändern.
Meine Damen und Herren, insofern wir diese Diskussion führen wollen, müssen wir uns auch eine andere Sichtweise noch einmal vor Augen führen. Wir müssen uns die grundsätzliche Frage gefallen lassen, unter welchen Voraussetzungen ein Mehr an direkter Demokratie von unserer Gesellschaft überhaupt gefordert wird und welcher Mehrwert für die Menschen in Niedersachsen auf diesem Wege erzielt werden kann. Denn es darf nicht sein, dass wir zusätzliche Türen öffnen, die die Demokratie de facto durchaus schwächen könnten und nicht das Wohl der Allgemeinheit in den Fokus rücken. Ich glaube, das Allgemeinwohl ist das eigentlich Wichtigere.
Es muss vermieden werden, dass die politische Agenda durch Einzelinteressen bestimmt wird, durch kleine, kommunikationsstarke Gruppen, die eine schweigende Mehrheit zu dominieren wissen. Das, glaube ich, sollten wir auch nicht gut finden.
Hier ist das Zustimmungsquorum ganz elementar. Die Kommunen dürfen sich zudem, wie ich finde, keine Aufgaben diktieren lassen, die sie finanziell möglicherweise gar nicht zu schultern in der Lage sind.
Meine Damen und Herren, es ist vielen Vorhaben ebenso wenig zuträglich, wenn einfache, klare Verfahren unter dem Deckmantel der direkten Demokratie unnötig verlängert werden. Genauso wenig dürfen wir falsche Erwartungen wecken, wenn es um eine Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung oder bei Gebietsreformen geht.
Es darf auch nicht sein, dass wir durch Bürgerbegehren ein Schwarz-Weiß-Denken forcieren, das uns mit Ja-Nein-Entscheidungen den Weg zu guten Kompromisslösungen verbaut. Mittelwege und
beiderseitiges Einvernehmen sind in meinen Augen immer noch der bessere Weg.
Und überhaupt: Wollen wir den Menschen, die sich in der Kommunalpolitik engagieren, die gewählt sind, um Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger zu treffen, wirklich ein Stück Verantwortung und Entscheidungsgewalt nehmen? Wollen wir das wirklich? Wollen wir die kommunalen Organe gezielt abwerten, wo wir doch wissen, dass es schwer genug ist, überhaupt Kandidatinnen und Kandidaten zu finden? Anlässlich der im nächsten Jahr anstehenden Kommunalwahl werden wir wissen, was das zu bedeuten hat.
Meine Damen und Herren, die niedersächsische Form der Bürgerbeteiligung ist ein gutes und schon jetzt funktionierendes Instrument für die Menschen, das aber klare Regeln und Grenzen benötigt. Ich glaube, vieles von dem, was wir haben, ist bewährt und gut.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 7370, den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig zustande.
Die kommunalen Spitzenverbände haben gegenüber dem federführenden Ausschuss erklärt, dass sie mit dem Gesetzentwurf einverstanden sind. Der Gesetzentwurf war in den Ausschüssen insgesamt unstreitig.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 im Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz geregelt wurde, dass die Gemeinden zur Abgeltung krisenbedingter Mehraufwendungen am 20. September 2020 - also in wenigen Tagen - pauschal einen Betrag in Höhe von 89 Millionen Euro erhalten. Diese Regelung beruht auf einer Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden. Danach sollte Empfänger der Leistung die gesamte Gemeindeebene sein. Geregelt wurde in § 14 h Abs. 3 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes aber nur, dass die kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, und die Samtgemeinden Empfänger der Leistung sein sollen. Die kreisfreien Städte, die ebenfalls zur Gemeindeebene gehören, wurden versehentlich nicht genannt.
Dieses Versehen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bereinigt werden, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Regelung im Finanzausgleichsgesetz. Bedenken dagegen wurden während der Ausschussberatungen nicht vorgetragen.
Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses, seiner Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eilers, es ist richtig, dass es ein Jahr gedauert hat. Aber ich glaube, wir sind uns inhaltlich durchaus in weiten Teilen einig. Ich glaube schon, dass es inhaltlich ein durchaus bedeutsamer Antrag ist, auch wenn es lange gedauert hat.
Wir alle sollten uns über die deutsche Binnenschifffahrt Gedanken machen, in deren Potenzial sozusagen vieles immer noch gefühlt brach liegt, das
man noch besser ausschöpfen kann. Als Logistikstandort, gerade auch mit einer wichtigen Drehscheibe für unseren Verkehr, profitiert Niedersachsen von einem leistungsfähigen Güterverkehr. Ein Teil davon muss auch auf dem Wasser stattfinden, ich glaube, darüber sind wir alle uns einig.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es seinerzeit sicherlich richtig gewesen, den FDP-Antrag einzubringen. Wir haben uns intensiv mit ihm beschäftigt.
Ich glaube, dass die Forderung, ein Testfeld für autonome Binnenschifffahrt einzurichten, wichtig ist. Dass mit diesen Testfeldern möglichst nicht in natürlichen Flusslandschaften, sondern eher in Kanälen begonnen werden sollte, ist ein wichtiger Hinweis - ein Hinweis, der wohl eben schon gegeben worden ist. Insofern ist dieser Antrag meines Erachtens seinerzeit noch etwas zu modifizieren gewesen.
Das hat im Übrigen auch ein bisschen Zeit gekostet. Frau Kollegin Eilers, Sie erinnern sich sicher: Wir wollten uns mit einem gemeinsamen Antrag auf den Weg machen. Das hat am Ende nicht geklappt. Aber wir sind uns - das ist wichtig - in den Inhalten einig.
Ich glaube, dass die Digitalisierung und Automatisierung sehr viele Entwicklungssprünge ermöglichen. Wir erleben das zum Teil bei Zugverkehren und auch bei Autoverkehren. Deshalb sollten wir sie auch bei der Binnenschifffahrt einfordern. Nach meinem Eindruck sind die Potenziale vorhanden. Sie müssen nur genutzt werden. Wir sind sicherlich gut beraten, diese Assistenzsysteme zu vervollkommnen und weiterzuentwickeln.
Solche Systeme sind der Sicherheit dienlich. Wir alle wissen, dass sich auf See sowieso, aber auch auf Straße und Schiene und auch auf den Wasserwegen Unglücke und Havarien ereignen. Das jüngste Beispiel ist das Unglück auf dem Dortmund-Ems-Kanal. Ein weiteres Beispiel ist die Havarie an der Friesenbrücke als Synonym für lange Planungen infolge von Havarien mit schwerwiegenden Folgen.
Meine Damen und Herren, es kommt darauf an, die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Binnenschifffahrt gezielt auszunutzen und zu befördern. Wir müssen alles daran setzen, dass die Politik das als Chance begreift und wir diese Testmöglichkeiten schneller bekommen, als der Antrag an Zeit bis zur Beschlussfassung benötigt hat. Wir nutzen auch Förderkulissen und müssen dafür
sorgen, dass auch Europa das Anliegen, das mit diesem Antrag verfolgt wird, als Chance begreifen kann.
Ich meine, dass dies ein alles in allem wichtiger Antrag ist, den wir alle gemeinsam unterstützen.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt, das Niedersächsische Beamtengesetz anzufassen, ist auf Initiative der FDPFraktion Gegenstand der Debatte hier. Der Anlass für diese, wie ich finde, inzwischen auch durchaus sachlich geführte Debatte ist ein konkreter Fall aus Bremen, der Mitte des vergangenen Jahres, Herr Dr. Genthe, durchaus für viel Wirbel gesorgt hat. Das wurde durchaus richtig beschrieben.
Andreas Bovenschulte, inzwischen längst Bürgermeister in Bremen, war vor seinem Wechsel in die Hansestadt lange Jahre Bürgermeister der niedersächsischen Nachbargemeinde Weyhe. Nach der Wahl hat er zunächst Mandatsurlaub ohne Bezüge bis zum Ende seiner Amtszeit in Weyhe beantragt. Das ist beamtenrechtlich so durchaus korrekt. Das ist nicht nur legitim, sondern nach § 69 des Niedersächsischen Beamtengesetzes auch so vorgesehen.
Im Detail heißt es hier nämlich, dass einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der in die Volksvertretung eines anderen Landes gewählt worden ist und deren oder dessen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis nicht nach Absatz 2 Satz 1 ruhen, zur Ausübung des Mandates auf Antrag die Arbeitszeit entweder zu verkürzen oder Urlaub zu bewilligen ist. Dieser Passus - so die Idee der
FDP - sollte angepasst und in Zukunft nicht mehr auf kommunale Beamte angewandt werden.
Meine Damen und Herren, seien Sie sich darüber im Klaren: Die Frage, ob das in den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden ist, will ich ausdrücklich mit einem Ja beantworten. Interessieren wird es die kommunalen Spitzenverbände unisono. Zu der Frage, ob man sie hätte anhören müssen, sage ich Ihnen - ob es Ihnen gefällt oder nicht -: Sie sind der Meinung, man solle es so lassen, wie es jetzt ist; es habe sich weitestgehend bewährt.
Die genauen Beweggründe für diesen Vorstoß der Freien Demokraten ergeben sich aus den Umständen rund um den Wechsel von Herrn Bovenschulte. In Weyhe war er bis zum Oktober 2021 gewählt. Die Stelle wäre dann noch zweieinhalb Jahre blockiert gewesen. Ich denke, das will niemand. In Weyhe hat man das erkannt und sich dazu entschlossen, mit einer Abwahl auf das drohende Führungsvakuum zu reagieren, auch wenn dafür eigentlich ein irreversibel gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung gegeben sein muss. Das war natürlich nicht so. Ich glaube, das weiß jeder hier im Saal.
Die Gemeinde hat sich mit der Abwahl also zu einem nicht ganz rechtskonformen Vorgehen gezwungen gesehen, um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Ich würde sagen, das ist eine äußerst unglückliche Situation. Trotzdem hat der Mandatsurlaub seine Berechtigung. Eine Alternative wäre die Doppelausübung des Amtes gewesen. Das würde nicht funktionieren. Eine weitere Alternative wäre die Entlassung gewesen. Diese Variante wäre auch nicht angemessen gewesen; denn Herr Bovenschulte hat in Weyhe durchaus seine Verdienste erworben.
Zum Glück ist die Konstellation des Falles Bovenschulte nahezu einzigartig. In der Regel existieren sogenannte Inkompatibilitätsregelungen, also Regelungen zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das gilt für Niedersachen, für andere Bundesländer, gerade für Bremen, aber nicht. Deshalb sollten wir in Niedersachsen nicht glauben, etwas ändern zu müssen. Es bleibt, Gott sei Dank, richtigerweise so, wie es jetzt ist.
Wir haben in Niedersachsen keinen Regelungsbedarf. Den hat das Land Bremen. Dabei sollte man es dann auch belassen. Ich glaube schon, dass wir in Niedersachsen gute Regelungen für diese
kommunal wichtigen Fragen haben. Wenn das Regelungsrecht aufseiten der Bremer liegt, kann man vielleicht mit einem freundlichen Hinweis an den Bremer Senat darauf hinwirken, dass das Land Bremen solche Voraussetzungen in der Zukunft schaffen könnte. Vor allem wenn man gute Kräfte aus Niedersachsen haben will, ist es gut, wenn es dafür gute Regelungen gibt.
In diesem Sinne werden wir den Antrag der FDP ablehnen. Ich glaube, dafür gibt es gute Gründe. Vielleicht haben Sie auch Verständnis dafür.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen ist auch deshalb der Motor der maritimen Wirtschaft Deutschlands, weil wir unsere Standortvorteile nutzen: die langen Küstenlinien, gepaart mit einer funktionierenden, gewachsenen Infrastruktur.
Verehrte Frau Kollegin Eilers, ich bin im Ganzen nicht so pessimistisch wie Sie. Wir haben in den letzten Jahren auch einiges vorangebracht. Nicht alles, aber vieles ist besser geworden, auch dank der Unterstützung dieses Parlamentes.
Ich beziehe mich dabei ausdrücklich nicht nur auf den Schiffbau und das Hafen- und Transportwesen, sondern auch auf innovative Zulieferer in allen Bereichen, auf Meerestechnik und auf Forschung. Wichtige Branchen sind gerade dort unterwegs, in denen auch ausgebildet wird. Auch das darf ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen. Es ist uns wichtig, das an dieser Stelle zu betonen.
Zehntausende Arbeitsplätze sind in diesen Branchen zu Hause. Allein deshalb müssen wir uns den aktuellen Herausforderungen stellen und die Bedingungen so gestalten, dass die maritime Wirtschaft ihr Leistungsvermögen weiterhin und bestmöglich ausschöpfen kann.
In diesem Kontext spielt die globale Entwicklung seit einigen Jahren eine gewichtige Rolle, belastet in Teilen auch die Branche und zerrt z. B. an den Bilanzen der heimischen Reeder.
Meine Damen und Herren, es liegt an uns, durch eine kluge Finanz- und Förderpolitik gezielt Impulse zu setzen, um den maritimen Standort Niedersachsen weiterhin zukunftsfähig zu machen und zu stärken. Ich glaube, das wird uns auch gelingen.
Gerade dieser Arbeitskreis, den ich derzeit leiten darf, hat alle niedersächsischen Häfen im Blick. Das ist wichtig. In den regierungstragenden Fraktionen ist eines immer deutlich geworden: Wir wollen diese Investitionen in alle Häfen Niedersachsens. Es ist wichtig, diese Investitionen zu tätigen. Mithilfe der technischen Liste ist es wieder gelungen, diese 40 Millionen Euro zu generieren. Diese Hafeninvestitionen werden auch in Zukunft die Wettbewerbsfähigkeit unserer niedersächsischen Häfen stärken.
Meine Damen und Herren, auch unsere Niedersächsische Hafengesellschaft macht einen guten Job. Dafür an dieser Stelle ein herzlicher Dank! Ich darf an dieser Stelle ebenfalls einen herzlichen Dank an unseren niedersächsischen Hafenminister Dr. Bernd Althusmann und seine Mannschaft richten. Die Interessen der maritimen Wirtschaft und der Hafenwirtschaft sind dort gut aufgehoben.
Neben den Investitionen in die Häfen möchte ich den Bereich GreenShipping ansprechen. Einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die den Einzelplan 06 zu verantworten haben! Dort ressortiert der Bereich GreenShipping. Die Viertel Million Euro ist gut angelegtes Geld. Das Kompetenzzentrum GreenShipping Niedersachsen an den Standorten Leer und Elsfleth wird dazu beitragen, dass
wir auch in Zukunft die Schifffahrt unter wirtschaftlichen Bedingungen ressourcenschonend und
umweltfreundlich weiterentwickeln können. Das ist sehr wichtig.
Schließlich möchte ich das Schaufenster Energiewende in Cuxhaven nennen, wo hoffentlich ein zukunftsweisendes Nutzungskonzept entwickelt wird. Zudem soll an dieser Stelle die touristische Erschließung der Schleuse Dornumersiel, für die wir eine Machbarkeitsstudie auf den Weg bringen, erwähnt werden.
Meine Damen und Herren, das sind ein paar kleine Schlaglichter, die in der Summe sehr deutlich machen: Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen wissen sehr wohl die Leistungsfähigkeit der maritimen Wirtschaft zu schätzen und versuchen gleichzeitig, Chancen zu generieren und Wachstumsperspektiven zu schaffen. Der Haushaltsansatz umfasst deshalb viele Positionen. Wir sollten da weitermachen. Ich glaube, es ist eine gute Entwicklung möglich.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können sicherlich feststellen, dass eine Landesgrenze aus Sicht eines Landes durchaus von großer Bedeutung ist - weil sie uns irgendwie ausmacht und weil sie unserem Land Gestalt verleiht. Die Menschen an den Landesgrenzen sehen das aber möglicherweise anders; denn viele Chancen enden an diesen gedanklichen Linien auch schon wieder bzw. viele Herausforderungen beginnen dort erst. Diesem Umstand tragen wir mit dem Gesetzentwurf zu einem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit Rechnung.
Grundsätzlich finden wir kommunale Zusammenarbeit immer gut. Dafür gibt es auch viele gute Beispiele. Diese kommunale Zusammenarbeit kann es, wenn von beiden Seiten gewollt, natürlich auch über Landesgrenzen hinaus geben. Ein solches Vorgehen ist nicht unüblich. Wir haben bereits entsprechende Staatsverträge mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgeschlossen.
Der vorliegende Staatsvertrag soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aus Niedersachsen und denen aus unserem Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen. Ich finde, dass eine solche Vereinbarung in vielen Bereichen tatsächlich dazu beitragen, Dinge vor Ort zweckmäßiger und besser zu regeln: besser für die beteiligten Bundesländer, besser für die Kommunen und besser - das ist das Wichtigste - für die vor Ort lebenden Menschen. In erster Linie deshalb machen wir das.
Natürlich lassen sich Aufgaben wie die Ver- und Entsorgung, der Rettungsdienst, der ÖPNV und anderes mehr gut regeln; denn solche Aufgaben enden ja nicht an einer Landesgrenze. Deshalb ist es richtig, das über Landesgrenzen hinaus zu organisieren. Das ist auch von vielen, die gefragt worden sind, begrüßt worden.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt. Aber ein Punkt ist dabei wichtig, nämlich der, den der Kollege von der FDP eben angesprochen hat. Das Innenministerium hat deutlich gemacht, dass eine niedersächsische Kommune eine Aufgabe an eine Kommune aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne „Genehmigung“ des Innenministeriums übertragen kann. Das ist das, was die FDP moniert hat, und deshalb will sie sich der Stimme enthalten. Wir glauben allerdings, dass man das auf diese Art und Weise heilen kann. Ich denke, grundsätzlich wollen wir doch alle das Gleiche.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir können insgesamt feststellen, dass es viele Beispiele für eine gute kommunale Zusammenarbeit gibt, und das auch über Landesgrenzen hinweg. Wir wollen diesen guten Beispiel ein weiteres folgen lassen.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antragsteller, die FDP, hat schon deutlich gemacht, worum es ihr geht. Ich kann mir deshalb das Inhaltliche ersparen.
Was den Grund anbelangt, so ist dieser § 69 des Beamtengesetzes nun einmal der Paragraf, der das regelt. Ich denke schon, dass man immer über Verbesserungen reden kann, aber zu fragen ist, ob es an einem Einzelfall festzumachen ist, dass man ein Gesetz grundsätzlich anfasst. Darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein, und darüber darf man auch im Ausschuss durchaus noch einmal reden.
Meine Damen und Herren, hier geht es um einen bestimmten Fall, den Fall des jetzigen Bürgermeisters der Freien Hansestadt Bremen, der vor dem Wechsel nach Bremen Bürgermeister in Weyhe gewesen ist. Er hat seinerzeit noch eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gehabt und hat, weil er das für ihn wichtigere und sicherlich auch schönere Amt in Bremen antreten wollte, vor einer Situation gestanden, die uns sicherlich nicht jeden Tag trifft und begegnet. Ich denke auch, dass man deutlich sagen muss, dass dies Einzelfälle sind, die nicht direkt Niedersachsen betreffen. Vielmehr hat ein anderes Bundesland die Problematik ausgelöst.
Diese Konstellation kann innerhalb Niedersachsens derzeit nicht entstehen. Das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen dürfen.
Meine Damen und Herren, die Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat, wenn etwa ein Hauptverwaltungsbeamter in den Landtag gewählt wird, ist klar geregelt. Bremen hat das nicht geregelt und sollte diese Regelungslücke vielleicht selbst einmal in Angriff nehmen.
Die Alternative ist nicht im Sinne der betroffenen Person, nicht im Sinne des Landesparlaments und auch nicht im Sinne der Kommune. Das ist das Problem. Alternativ ist eine Entlassung, die für die betroffene Person jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringt. Das wäre eine Bestrafung, die auch keiner will.
Insofern hat zumindest der Mandatsurlaub seine Berechtigung. Er hat sich bewährt. Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass wir den Regelungsbedarf in Bremen sehen. In Niedersachsen besteht jetzt eine gewisse Betroffenheit. Ich glaube aber nicht, dass wir deshalb eine komplexe gesetzliche Regelung in einem wichtigen Punkt ändern müssen. Man kann sich vorstellen, dass das äußerst selten vorkommt.
In diesem Sinne denke ich, dass wir uns im Ausschuss noch einmal darüber unterhalten können. Man kann auch anderer Meinung sein. Ich denke, am Ende wird darüber zu befinden sein, ob wir einer Einzelfallproblematik, die es hier gegeben hat, mit einem Gesetzentwurf begegnen wollen oder ob man sagt, das kommt so selten vor, dass man es lassen sollte.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute hier über einen Antrag beraten, über den seit Mitte des letzten Jahres schon in vielen Parlamenten bundesweit beraten worden ist, der viele Gremien beschäftigt hat. Die sogenannte Seebrücke hat auch viele kommunale Parlamente beschäftigt. Es hat viele Zusagen - möglicherweise auch nur zu einzelnen Punkten - gegeben. Es hat aber auch Ablehnungen gegeben; auch das sollte man an dieser Stelle sagen.
Insofern ist dieser Antrag nichts ganz Neues. Er ist aber, Kollege Onay, wichtig genug. Über ihn wird sicherlich kontrovers diskutiert. Es geht um ein sensibles und wichtiges Thema. Denn nach wie vor ertrinken Menschen im Mittelmeer - Menschen, die vor Not und Elend fliehen und sich ein besseres Leben in Europa erträumen. Derartige Schicksale, meine Damen und Herren, dürfen uns nicht kaltlassen. Das tun sie sicherlich auch nicht. Wir dürfen nicht tatenlos wegschauen. Das sage ich als Christdemokrat. Ich denke, wir sind uns darin einig, unabhängig davon, welcher Partei wir angehören.
Meine Damen und Herren, die Frage lautet aber: Wie können wir von hier aus - auf kommunaler oder auf Landesebene - helfen? Können wir faktisch und nachhaltig Hilfe leisten, oder können wir nur appellieren und fromme Botschaften senden?
In diesem Kontext finde ich es wichtig, die Ursachen der Flucht noch einmal zu beleuchten.
Tatsache ist: Es gibt Menschen und Strukturen, die aus der Not der Flüchtlinge gewissenlos Profit schlagen. Das wissen auch Sie, Kollege Onay. Solange es dieses skrupellose Schlepper- und
Schleusertum gibt - Menschen, die sich rücksichtslos bereichern, die Hoffnungen und Ängste anderer schamlos ausnutzen -, so lange wird es leider Gottes Leid und Tod auf dem Mittelmeer geben.
Vor diesem Hintergrund vermittelt der vorliegende Antrag eine Botschaft, die aus meiner Sicht möglicherweise sogar kontraproduktiv ist. Wenn wir dem Antrag folgen, sagen wir den Menschen dann nicht: „Wenn es euch irgendwie gelingt, dann kommt zu uns, hier ist ein sicherer Hafen“? Auf den ersten Blick ist das eine gute Botschaft. Aber können wir das halten, was wir den Menschen damit versprechen? Oder spielt dieser Antrag sogar den Schleusern in die Hände? Möglicherweise schaffen wir völlig falsche Anreize und vermitteln wir falsche Hoffnungen. Hier ist kein sicherer Hafen. De facto können wir nämlich nur diejenigen aufnehmen, die tatsächlich einen Rechtsanspruch auf ein Bleiberecht in Deutschland haben. Das sind leider Gottes die wenigsten von denen.
Das, meine Damen und Herren, ist der Status quo. Eine grundsätzliche Abkehr davon ist möglicherweise gar nicht möglich.
Das, was im Antrag angeregt wird, steht rechtlich auf wackeligen Füßen. Ein Landesaufnahmeprogramm, wie es der Antrag vorschlägt, lässt sich derzeit, glaube ich, nicht umsetzen. Dazu müsste das Aufenthaltsgesetz geändert werden. Herr Kollege Onay, Sie haben das ja auch so gesagt.
Wir stehen dem vorliegenden Antrag grundsätzlich nicht gänzlich ablehnend gegenüber, meinen aber, dass die Lösungen darin möglicherweise nicht so formuliert sind, wie wir es uns wünschen.
Wir müssen uns, meine Damen und Herren, ehrlich eingestehen: Niedersachsen allein kann die Flüchtlingsproblematik auf dem Mittelmeer nicht lösen, auch wenn wir um die Dringlichkeit und Dramatik der Situation wissen. Zentrale Lösungsvorschläge können nur auf europäischer Ebene ansetzen. Das müssen sie auch dringend. So ist es beispielsweise nicht hinnehmbar, dass sich Europa bis heute auf kein System zur Verteilung von Flüchtlingen einigen konnte.
Zu den diskussionswürdigen Lösungsansätzen zählen sichere Häfen in Afrika, Schutzzonen, in denen es nach Gesetz und Recht zugeht und in denen Flüchtlinge menschenwürdig versorgt werden. Daran müssen wir arbeiten.
Meine Damen und Herren, genauso muss die Frage erlaubt sein, ob es richtig war, die europäische Lösung einer staatlichen Seenotrettung und eines
gezielten Schutzes der Außengrenzen wegfallen zu lassen. Ich denke, letztendlich war der Ausstieg aus der organisierten Seenotrettung ein Fehler. Aus heutiger Sicht war das ganz sicher falsch.
Meine Damen und Herren, ich glaube nach wie vor, dass der Antrag vermutlich an unseren Einflussmöglichkeiten scheitern wird. Hauptziel muss es nach wie vor sein, die Schleuserkriminalität einzudämmen. Mit falschen Hoffnungen verschärfen wir das Problem nur.
Wir müssen alles tun, um Menschen, die in Not sind, menschenwürdig zu helfen. Es ist ausdrücklich richtig, dass wir die staatliche Seenotrettung wieder unterstützen. Ich glaube aber, dass wir die Bundesregierung noch einmal auffordern sollten, an europäischen Lösungen zu arbeiten.
Wenn es uns gelingt, im Zuge der Beratungen gemeinsame Ansätze zu finden, um den Menschen vor Ort tatsächlich zu helfen, so wird es an uns nicht scheitern.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns haben ihre politische Laufbahn nicht auf der Landesebene, sondern auf der kommunalen Ebene begonnen. Fast alle von uns haben seinerzeit Vorbilder in den Kommunen in unserer Heimat gehabt. Mit diesem Weg haben wir beste Erfahrungen gesammelt; denn die Gemeinden sind die Keimzellen der politischen Arbeit, und unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Amtsträgerinnen und Amtsträger sind ein Schlüssel zur Demokratie.
Aber heute stellen wir leider fest, dass die Menschen, die sich vor Ort einsetzen, vermehrt Opfer von Beleidigungen, Pöbeleien und Übergriffen werden. Ebenso sehen wir, dass es Angriffe gegen Rettungskräfte, gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, gegen ehrenamtlich Tätige und gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen gibt. Das ist nicht hinnehmbar, das verurteilen wir auf das Schärfste!
Das beginnt in den sozialen Netzwerken - ich denke, jeder hat das schon einmal irgendwo gesehen -, und es liegt an uns, dass wir diesen Dingen mit Energie widerstehen, dass wir deutlich machen, dass wir das nicht tolerieren. Wenn wir uns darin einig sind, dass wir das in aller Deutlichkeit ablehnen, müssen wir ein Zeichen gegen diese Anfeindungen setzen.
Demokratie bedeutet immer auch Auseinandersetzung. Das werden wir auch in Zukunft so wollen. Der Umgang miteinander hat sich aber in friedlichen Bahnen zu vollziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir eine Anerkennungskultur. Aber wir als Niedersächsischer Landtag müssen den Ehrenamtlichen, den vor Ort Tätigen auch unseren Respekt entgegenbringen und deutlich
machen, dass wir es nicht zulassen, dass man ihnen mit Gewalt begegnet.
Meine Damen und Herren, es geht darum, zu überlegen, welche Konsequenzen - bis hin zur Strafverfolgung - es hat, wenn Grenzen überschritten werden.
Aber wir werden auch selbst immer wieder mit gutem Beispiel vorangehen müssen. So können wir dazu beitragen, dass eine Stimmung entsteht, in der man jenen, die für die Öffentlichkeit tätig sind, mehr Respekt entgegenbringt.
Meine Damen und Herren, dieses Thema brennt uns allen auf den Nägeln. Die kommunalen Spitzenverbände stehen dabei an unserer Seite. Wir sollten dies auch in Zukunft als wichtiges Betätigungsfeld ansehen und Änderungen herbeiführen. Unserer Verantwortung werden wir nur dann gerecht, wenn wir dem, was wir in unserem Antrag beschrieben haben und was ich gerade ausgeführt habe, beherzt entgegentreten. Das ist ein erster Anfang, der in die richtige Richtung weist.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass auch darüber spekuliert worden ist, ob die „MSC Zoe“ das übliche Fahrwasser befahren hat: Gibt es Erkenntnisse, welcher Weg, welche Route gefahren worden ist und ob das so richtig und zulässig war?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass ja immer wieder über die Frage
diskutiert wird, was falschgelaufen ist, frage ich die Landesregierung: In welcher Form erfolgte die Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Wach- und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder eingehalten worden sind? Das ist auch immer eine Frage, wie die Mannschaft in Form ist, wenn ich das so sagen darf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Konsequenzen sind jetzt zu ziehen? Das war
sozusagen die Ansage der AfD. Wenn es denn so einfach wäre, wie Sie es darstellen, hätte die Landesregierung das längst gemacht. Es ist leider Gottes etwas komplizierter. Das müssen wir vielleicht einfach einmal festhalten.
Wir haben uns darüber ausgetauscht, dass einheitliche Regelungen, und zwar international, das Bessere bzw. das Beste wären. Das ist leider Gottes bis heute nicht der Fall. Deshalb ist die Situation etwas schwieriger. Das wissen Sie allerdings auch; Sie sagen es nur anders. Ich glaube, man muss deutlich machen, dass es der richtige Weg ist, über die IMO internationale wirksame Vereinbarungen zu schließen. Alles andere ist etwas schwieriger, als man es denn gerne hätte.
Meine Damen und Herren, vielleicht ist die Frage nach den Ursachen doch etwas gründlicher anzugehen. Alles andere sind Spekulationen, finde ich. Ein umfassender Unfallbericht liegt naturgemäß noch nicht vor. Den brauchen wir aber, um das eindeutig abschätzen zu können. Es ist natürlich durchaus zu kritisieren, dass noch kein sorgfältiger Bericht über die Havarie der „Glory Amsterdam“ im Herbst 2017 vorliegt. Man müsste anmahnen dürfen, dass das schneller geht. Der Minister hat eben deutlich gesagt, es muss innerhalb eines Jahres möglich sein. Das ist dann auch schon lange genug. Ich glaube, das darf man einfordern. Aber eine holzschnittartige Überprüfung binnen weniger Wochen, Herr Kollege von der AfD, hilft uns, glaube ich, auch nicht weiter; denn wir brauchen dafür wirklich gründliche Untersuchungen.
Meine Damen und Herren, es kann die Wetterlage gewesen sein, es kann das Abweichen vom Fahrplan gewesen sein, es kann die unzureichende Ladungssicherung gewesen sein. Aber eben ist noch einmal deutlich geworden, dass gerade der Weg aus Belgien heraus nach Bremerhaven der sicherste sein soll, was das Laschen anbelangt. Das haben Sie, glaube ich, gestern gesagt, verehrte Kollegin.
Das scheint aber auch nicht ganz einfach zu beantworten zu sein.
Meine Damen und Herren, noch einmal sehr deutlich: Wir werden in den Ausschüssen darüber diskutieren, wo die Ursachen liegen. Es ist wichtig, das gründlich zu machen. Ich bin fest davon über
zeugt, dass wir trotzdem auf internationale Vereinbarungen angewiesen sind.
Ich darf dem Havariekommando nochmals herzlich dafür danken, dass zumindest bei der Havarie in Cuxhaven sehr zügig ein Unfall verhindert werden konnte; denn auch das wäre ein riesiges Malheur gewesen.
Meine Damen und Herren, vielleicht noch einmal grundsätzlich: Wir können uns lange über niedersächsische und norddeutsche Lösungen unterhalten. Wenn es uns gelingen soll, die maritime Wirtschaft auch in Zukunft für Niedersachsen als wichtig anzusehen, gilt es, sie nicht einseitig mit niedersächsischen Maßnahmen dazu zu bringen, dass sie möglicherweise einen Bogen um Norddeutschland macht. Wir haben den JadeWeserPort nicht gebaut, damit kleine Schiffe dorthin fahren können, sondern die Größe der Schiffe wird auch in Zukunft möglicherweise nicht änderbar sein. Wenn wir das alles infrage stellen wollen, laufen wir Gefahr, dass wir Niedersachsen und der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen schaden. Das wollen wir nicht.
Gleichwohl gilt es, auch in Zukunft die Sicherheit der Bevölkerung und die Sicherheit der Umwelt in den Mittelpunkt zu stellen. Die CDU will dazu einen Beitrag leisten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Gibt es Erkenntnisse dahin gehend, dass anerkannte Tierschutzorganisationen Kontakt zu militanten Tierrechtsgruppen pflegen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass ein, wie ich finde, wichtiges wirtschafts- und umweltpolitisches Thema sozusagen dem Mittagessen im Wege steht. Ich werde versuchen, die Problematik in der Kürze der Zeit zu erläutern.
Ich glaube schon, dass gerade diese Themen nicht nur für die Hafenpolitiker, sondern auch für unsere Umwelt wichtig sind. Das, was passiert ist, ist schon viel beschrieben worden. Ich glaube, dass wir alle einzuschätzen wissen, dass das die Umwelt geschädigt hat. Es sind dort große Schiffe unterwegs, von denen wir wissen, dass sie auch Gefahrgut mit an Bord haben. Fragen wie die, ob Gefahrgut besonders gekennzeichnet und dafür gesorgt werden könnte, dass ihr Aufenthaltsort sichtbar wäre, kann man diskutieren. Wir haben uns darüber in der Vergangenheit schon intensiv unterhalten.
Man kann sehr schnell sagen, danach ist nichts passiert, Frau Kollegin Janssen-Kucz. Wir können hierfür nur international eine Lösung finden. Es hilft nicht, zu meinen, dass wir in Norddeutschland sagen könnten, wie wir es am liebsten hätten, und nach Möglichkeit die Bedingungen so zu erschweren, dass man unsere Häfen nach Möglichkeit gar nicht mehr ansteuert. Wir werden das nur international, zusammen mit der IMO, regeln können. Ansonsten werden wir keine Lösung finden, die uns weiterhilft.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit, bei der Havarie des „MSC Zoe“, festgestellt, dass Havarien verschiedene Gründe haben können. Es können die Wetterverhältnisse sein, die den hohen Seegang beeinflusst haben. Auch die abgekürzte Route, die gewählt worden ist, kann möglicherweise eine schwierige Situation herbeigeführt haben. Aber sicherlich ist auch die unzureichende Sicherung der Ladung ein wichtiger Aspekt.
Es ist gerade ein halbes Jahr her - das ist gesagt worden -, dass wir uns des Themas Laschen hier angenommen haben. Sicherheit, Sicherung und Entsicherung von Ladung ist, wie ich finde, ein sehr bedeutendes Thema. Wir haben den Antrag hier im Landtag mit großer Mehrheit verabschiedet. Wir haben gesagt, dass das Laschen im Idealfall nur qualifiziertes Personal durchführen kann.
Laschen ist auf jeden Fall primär ein Sicherheitsthema. Wir haben anhand dieses Unglücksfalles festgestellt, was alles passieren kann, wenn Ladung über Bord geht. Das ist für die Umwelt ein riesiger Schaden gewesen. Das ist auch für das Personal an Bord kein Vergnügen. Ich denke, dass man an den Stränden der Inseln und der Küste den Schaden dadurch zumindest minimiert hat, dass dort viele Menschen unterwegs waren. Des
halb an dieser Stelle diesen Menschen herzlicher Dank!
Meine Damen und Herren, noch einmal: Wir werden nur mit internationalen Regelungen dieser Problematik Herr werden. Wir werden nur dann gewährleisten können, dass Frachtschiffe, egal, unter welcher Flagge sie fahren - - - Es nützt doch nichts, wenn wir hier eine norddeutsche Sicherheitskonferenz veranstalten und glauben, das Problem sei damit zu lösen. Wir werden internationale Sicherheitsstandards brauchen.
- Verehrte Frau Kollegin Janssen-Kucz, wenn Sie es anders sehen, dann sagen Sie es! Die Schiffe werden andernfalls einfach weiterfahren. Wir werden das nur mit internationalen Abmachungen regeln können.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese Debatte im Niedersächsischen Landtag, im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ und im Wirtschaftsausschuss führen müssen; denn eine bessere Ladungssicherung liegt in unser aller Interesse. Gleichwohl werden wir viele Mitstreiter brauchen, um dort in Zukunft Erfolg zu haben.
Aufbauend auf dem Antrag aus dem vergangenen Jahr, werden wir uns im Ausschuss noch einmal darüber zu unterhalten haben, wo es Hebel gibt, an denen man ansetzen kann. Ich denke, dass es sie gibt. Das wären dann zumindest erste Schritte, um größere Schäden in Zukunft zu verhindern.
Wer sagt, dass das in Zukunft alles ausgeschlossen ist, der wird wahrscheinlich mit der Wahrheit etwas großzügig umgehen. Aber Schritte in die richtige Richtung sollten im Interesse von uns allen sein. Deshalb führen wir die Diskussion im Fachausschuss!
Herzlichen Dank am heutigen Tage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die maritime Wirtschaft leistet einen sehr bedeutsamen Beitrag zur Wirtschaftskraft Niedersachsens.
Als Tor zur Welt kommt den niedersächsischen Seehäfen eine besondere Bedeutung bei der Sicherung der Wettbewerbschancen unserer exportorientierten Wirtschaft zu. Mit dem Landesaushalt 2019 kommen die Koalitionsfraktionen einem, wie ich finde, berechtigten Wunsch und auch einer Forderung der niedersächsischen Häfen nach.
Die Erhöhung der Landesmittel für NPorts auf über 40 Millionen Euro versetzt die Häfen in die Lage, die notwendigen Investitionen vorzunehmen, die Liegeplätze zu modernisieren und zu erweitern, die Attraktivität der Häfen für zusätzliche Verkehre zu erhöhen, Arbeitsplätze zu schaffen und damit auch Geld zu verdienen. Das ist die Aufgabe der niedersächsischen Häfen.
Verehrte Kollegin Eilers, ich glaube schon, auch mit diesem Haushalt setzen wir einen ganz deutlichen Akzent. Die Bedeutung der niedersächsischen Häfen war uns wichtig und wird uns auch wichtig bleiben. Das sollten wir heute auch noch einmal deutlich sagen.
Das Thema Digitalisierung ist auch für die niedersächsischen Häfen wichtig. Es geht darum, Informationsflüsse - besonders auch in der Logistik - zu verbessern. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Hinterlandverkehre.
Meine Damen und Herren, um den ungehinderten Zugang zu Häfen, Werften und Wasserstraßen zu sichern, sind Infrastrukturmaßnahmen immer wieder erforderlich. Gerade auch die Verschlickung in den Häfen bereitet uns große Sorgen. Die Naß
baggerunternehmen haben uns gesagt, sie hätten erschwerte Rahmenbedingungen. Dass wir dort eine zusätzliche Million investieren, dient den Häfen und damit auch der Ertüchtigung des Zuganges und der Qualität in den Häfen.
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium gilt es, dauerhafte Lösungen zu finden, um diese Unterhaltungsmaßnahmen effizient durchzuführen. Wir wollen uns dabei nicht ausschließlich auf NPorts konzentrieren, sondern wir haben auch die kommunalen Häfen im Blick. Meine Damen und Herren, auch die kommunalen Seehäfen sind uns wichtig.
Meine Damen und Herren, der innovative Schiffbau ist ebenfalls in Niedersachsen im besten Maße angesiedelt. Wir wollen mit der Erhöhung der Mittel um 1 Million Euro deutlich machen, dass wir die Bundesförderung mitfinanzieren wollen, um diesen innovativen Schiffbau in Niedersachsen weiterhin zu stützen und ihn zu befördern. Ich glaube, dass diese Kofinanzierung wichtig ist.
Meine Damen und Herren, mit insgesamt 12 Millionen Euro leistet der Einzelplan 08 gerade im Bereich Häfen und Schifffahrt einen wichtigen Beitrag. Die Koalitionspartner schaffen die Grundlage dafür, dass in den kommenden Jahren die Seehäfen und auch die kommunalen Häfen ihre Betriebsergebnisse und ihre Wettbewerbssituation verbessern können.
Meine Damen und Herren, die niedersächsische Hafenwirtschaft ist für uns ein wichtiger Teil der niedersächsischen Wirtschaft. Diese Entwicklung gilt es auch in Zukunft zu stützen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! LNG ist ein wichtiges Thema für Deutschland und natürlich auch für Niedersachsen. Mit Stade und Wilhelmshaven verfügen wir über zwei Stand
orte, die ganz hervorragend für die Ansiedlung eines LNG-Terminals geeignet sind. Ich bin daher der FDP dankbar, dass sie mit ihrem Antrag die Debatte angestoßen hat.
Ein umfassender Antrag, der die Standortvorteile Niedersachsens deutlicher herausstellt, wäre meiner Ansicht nach besser gewesen. Dies berücksichtigt, meine ich, der Antrag von SPD und CDU. Aufgrund der erheblichen Investitionen, die für eine LNG-Infrastruktur zu Buche schlagen, kommt der konzeptionellen Vorarbeit eine hohe Bedeutung zu. Dies gilt sowohl für die verschiedenen technischen Lösungen eines LNG-Terminals als auch für den leistungsstarken Zugang zum Gasnetz. Das macht zusammen erst Sinn.
Meine Damen und Herren, auf Bundesebene soll bis zum Jahresende entschieden werden, welcher Standort den ersten Förderbescheid für den Bau eines LNG-Terminals erhält. Es geht aber nicht so sehr um die Förderung durch den Staat, sondern sowohl in Stade als auch in Wilhelmshaven sind ganz hervorragende Konzepte erarbeitet worden, die mit Investoren zusammen jeweils eine Lösung möglich machen. Wir haben uns das auch als Arbeitskreis angeschaut. In beiden Fällen ist dort ganz hervorragende Arbeit geleistet worden. Ich würde mir wünschen, dass beide am Ende Erfolg hätten. Ich glaube, das ist sowohl in Stade als auch in Wilhelmshaven möglich.
Meine Damen und Herren, dass wir kein gemeinsames Signal hinbekommen haben, ist bedauerlich. Die FDP liegt, glaube ich, ziemlich nahe bei uns,
da bin ich mir sicher. Bei den Grünen-Kollegen hingegen, die sich fast einer Diskussion verweigern,
muss man sich die Frage stellen, wofür sie eigentlich sind.
Sie hätten alle Chancen gehabt, gerade den Schiffsbau und den Schiffsverkehr innovativer und klimafreundlicher zu gestalten, und dazu gehört auch LNG.
Wenn Sie sich die Frage stellen, inwieweit Schiffsdiesel oder Schweröl, also der derzeitige Treibstoff, durch günstigere und bessere Treibstoffe ersetzt werden könnte, hätten Sie sich aus meiner Sicht an dieser Debatte beteiligen sollen.
Meine Damen und Herren, ich glaube - - -
Ich glaube, hier ist eine Chance vertan worden, ein gemeinsames Ziel zu erreichen, bin aber sicher, dass wir - - -
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen am heutigen Tage u. a. über das Thema, das uns hier im Plenum schon des Öfteren beschäftigt hat, nämlich über das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Wie vor fünf Jahren tun wir dies auch heute, und es wird uns wahrscheinlich auch in Zukunft noch häufiger beschäftigen. Wie damals geht es um die Wahlzeiten für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. Damals wie heute gab bzw. gibt es verschiedene Sichtweisen, die möglicherweise auch schwer in Einklang zu bringen sind.
Meine Damen und Herren, die damalige rot-grüne Landesregierung hat im Jahr 2013 das derzeit gültige Regelwerk auf den Weg gebracht und in Kraft gesetzt. Dazu wurden den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Landrätinnen und Landräten kürzere Amtszeiten verordnet, statt acht Jahre, wie bisher, fünf Jahre. Man wollte die Amtszeit mit den Vertretungen synchronisieren.
Kürzere Amtszeiten gibt es in anderen Bundesländern nicht. Damals ist dieser Vorstoß auch auf breite Ablehnung gestoßen. Ich verhehle nicht, dass wir uns als CDU damals vehement dagegen gewehrt haben.
- Ich auch, Herr Kollege.
Auch aus den Kreistagen und den Räten kam Kritik, die von den kommunalen Spitzenverbänden durchaus geteilt wurde.
Wie Sie wissen, haben wir uns damals nicht durchgesetzt, und die rot-grüne Landesregierung hat die Änderung gegen Widerstände vollzogen. Begründet wurde dies mit einer Stärkung der Wahlen insgesamt und damit auch der ehrenamtlichen
Parlamente. Einheitliche Wahltermine sollten die Kommunalwahlen aufwerten, indem damit eine größere Aufmerksamkeit erzielt werden sollte. Wenn Niedersachsens Bürgerinnen und Bürger in kürzeren Abständen die Chance hätten, Landräte oder Bürgermeister zu wählen, hätten sie mehr Möglichkeiten, auf die Politik Einfluss zu nehmen, war ein weiterer Aspekt, der vorgebracht wurde. Im Übrigen sollte eine verkürzte Amtszeit auch mehr Demokratie bringen.