Jens Ahrends

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Last Statements

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel ist die Situation im Lager Moria auf der Insel Lesbos eine humanitäre Katastrophe, und Deutschland muss helfen. Die Frage ist, in welcher Art hier geholfen wird.
Wir als AfD sind hier für humanitäre Hilfe, d. h. Decken, Zelte, Medikamente, Nahrungsmittel,
Kleidung, alles das, was die Menschen jetzt dringend benötigen. Wir lehnen eine Aufnahme ab; denn die Situation in Moria ist eine außergewöhnliche. Das Lager ist durch Brandstiftung niedergebrannt worden; das erklärt die griechische Regierung. Die Löscharbeiten wurden behindert. Es gab dort praktisch Gesänge wie „Bye, bye Moria“. Eine Aufnahme hier in Europa wäre ein fatales Signal, das von Moria ausginge.
- Sie schütteln den Kopf.
In der letzten Nacht hat bereits ein weiteres Lager auf der Insel Samos, das Lager Vathy, gebrannt. Wenn wir Migranten aufnehmen, werden weitere Lager brennen. Das Signal, das von Moria ausgeht, ist: Brenn‘ dein Lager nieder, dann kommst du nach Deutschland! - Und das darf auf gar keinen Fall das Zeichen sein.
Hier ist die Türkei in der Pflicht. Es gibt ein Rücknahmeabkommen. Die Türkei hat 6 Milliarden Euro bekommen, um sich um diese Menschen zu kümmern, und die Türkei hat diese Menschen mit Bussen an die griechische Grenze gebracht. Deswegen sind die Lager so voll. Europa muss hier eine Sprache sprechen. Die Türkei muss verpflichtet werden, die Menschen zu versorgen. Das ist ihre Pflicht. Das ist das Rücknahmeabkommen. Sie darf keine weiteren Menschen nach Moria bringen. Auch das wird wieder geschehen. Das Lager wird in wenigen Wochen wieder gefüllt sein. Und dann wird es wieder brennen. - Das ist das Zeichen, das Sie setzen, wenn Sie Menschen nach Deutschland holen, nachdem sie ihr Lager niedergebrannt haben.
Die AfD sagt Nein zu einer solchen Politik. Wir sagen Ja zu humanitärer Hilfe.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition
01800/11/18.
Der Petent beklagt in seiner Eingabe, dass häufig das Zeigen verbotener Zeichen auch dann als politisch motivierte Straftat dem Themenfeld PMK - rechts zugeordnet wird, wenn z. B. das Hakenkreuz an ein AfD-Büro geschmiert wird oder der sogenannte Hitlergruß durch Bürger anderer Staaten sowie deutsche Bürger mit Migrationshintergrund gezeigt wird.
Der Petent differenziert hier zwischen deutschen Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund
sowie Bürgern anderer Staaten. Dies spielt aber in diesem Zusammenhang keine Rolle; denn es gibt auch vor allem Deutsche ohne Migrationshintergrund aus dem linken Spektrum, die solche Zeichen verwenden, um den politischen Gegner in Verruf zu bringen und zu diskreditieren.
In dem Vorbringen des Petenten wird daher ein grundlegendes Problem der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität angesprochen und auch zu Recht kritisiert.
Nach einer von der Innenministerkonferenz beschlossenen Ausfüllanleitung zur Erfassung derartiger Straftaten werden fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten grundsätzlich der PMK - rechts zugeordnet, wenn keine gegenteiligen Tatsachen dagegen sprechen. Dies betrifft also auch solche Straftaten, die nicht aufgeklärt werden konnten und deren Täter nicht ermittelt werden konnten, bei denen z. B. verbotene Symbole wie das Hakenkreuz oder auch der sogenannte Hitlergrußes gezeigt wurden.
Da im Bereich dieser sogenannten Propagandadelikte die Aufklärungsquote laut einer Antwort der Bundesregierung in Drucksache 19/12150 - das war eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag - bei nur rund 40 % liegt - nur 40 % werden aufgeklärt -, ist zu befürchten, dass etwa 60 % der Straftaten nur aufgrund dieser Ausfüllanweisung automatisch dem Phänomenbereich PMK - rechts zugeordnet werden. Wer die wahren Täter dieser Straftaten sind und welche Motive sie hatten, bleibt unaufgeklärt.
Meine Damen und Herren, hier wird eine Statistik durch eine Ausfüllanleitung verzerrt. Die Kritik des Petenten an diesem Vorgehen, die übrigens u. a. auch von jüdischen Organisationen und dem unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus unter Verweis auf die dem völlig entgegenstehenden Erfahrungen der Opferaussagen geteilt wird, ist berechtigt; denn die Kriminalstatistik soll Grundlage für eine möglichst effektive Verbrechensbekämpfung sein und darf keiner politischen Agenda dienen.
Deswegen bitten wir darum, in diesem Fall mit „Material“ zu stimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass der aus einer Polizeifamilie stammende niedersächsische Hauptkommissar Michael Fritzsch - seit 40 Jahren im Dienst - am 9. August 2020 im Rahmen einer Demonstration in Dortmund während seiner Freizeit eine Rede hielt, in der er sich mehrfach ausdrücklich zum Grundgesetz und zu unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekannte und zugleich die Maßnahmen der Regierung in der Corona-Krise kritisierte, und daraufhin sofort vom Dienst suspendiert wurde, mit einem Disziplinarverfahren belegt, in den Verdacht des Rechtsextremismus gerückt und seine Wohnung durchsucht wurde, frage ich Sie, ob und inwieweit es niedersächsischen Polizisten in ihrer Freizeit - ohne die vorgenannten Nachteile zu riskieren - möglich ist, von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen und Kritik an der Regierung und den CoronaMaßnahmen zu üben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, wenn Sie es so sehen, sind es natürlich zwei Fragen. Ich habe sie nicht gesehen. Ich sehe auch nur ein Fragezeichen auf meinem Zettel.
Herr Ministerpräsident, ich würde Sie bitten, diese Frage so zu beantworten, wie sie eben gestellt wurde.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Black lives matter“ - das ist ohne Frage richtig.
Am 25. Mai 2020 kam der Afroamerikaner George Floyd bei seiner Festnahme in den USA, der er sich körperlich widersetzte, ums Leben. Die genauen Umstände, die zu seinem Tod führten, sind aktuell Gegenstand einer Untersuchung des verhaftenden Beamten.
Aber noch bevor diese Untersuchung abgeschlossen ist, stand für viele Menschen fest, dass dieser Polizist aus rein rassistischen Motiven heraus George Floyd getötet hat.
Infolgedessen kam es in 75 Städten in den USA zu gewaltsamen Demonstrationen, in vielen Städten zu Verwüstungen und auch zu Toten. So erschossen Plünderer den pensionierten Polizeichef David Dorn, der 38 Jahre in der Polizei gedient hatte. Dorn war ebenfalls Afroamerikaner, er hinterließ eine Witwe, fünf Kinder und zehn Enkelkinder. Es gab keine Proteste wegen seiner Ermordung.
Meine Damen und Herren, ich erzähle Ihnen das, um zu zeigen, dass die Gewaltdimension in den USA eine andere ist als hier in Deutschland. Gott sei Dank! Es ist in den USA kinderleicht, in den Besitz einer Waffe zu kommen, und die Polizisten wissen, dass 83 % der ihnen gegenüberstehenden Straftäter bewaffnet sind.
Diese Beamten gehen also jeden Tag bewusst das Risiko ein, erschossen zu werden, und vor diesem Hintergrund ist die manchmal übertriebene Gewalt, die wir von hier aus sehen, sicherlich nicht nur mit Rassismus zu erklären.
Die amerikanische Statistik über „interracial violent crime incidents“ aus dem Jahr 2018 weist knapp 60 000 Fälle von weißer Gewalt gegen Schwarze aus, aber im gleichen Zeitraum knapp 548 000 Fälle von schwarzer Gewalt gegen Weiße.
Ja, das war schon immer schwer erträglich, Frau Modder. Aber so ist das im Parlament. Einer redet, und die anderen hören zu. Vielen Dank, wenn Sie das auch beherzigen!
Die statistischen Zahlen, die wir also aus den USA sehen, lassen keinen Schluss auf eine Mehrzahl rassistischer Gewaltverbrechen gegen Schwarze zu. Es handelt sich vielmehr um ein vordergründiges Argument, das linksextremistische Organisationen wie die Antifa in den USA, aber auch in Europa dazu missbrauchen, das System anzugreifen. Anstatt diese Gewalt aber zu verurteilen, gibt es in Deutschland Politiker von den Grünen, von den Linken und leider auch von der CDU, die teilweise - wie in Salzgitter - mit der Antifa Seite an Seite demonstrieren gehen.
Oder auch Frau Esken, die Parteivorsitzende der ehemaligen Volkspartei der SPD, identifiziert sich öffentlich mit dieser Antifa und diffamiert unsere Polizei mit Rassismusvorwürfen. Ein Rücktritt von Frau Esken ist längst überfällig.
Nein, danke.
Laut Welt vom 16. Juni 2020 gibt es statistisch so gut wie keine Fälle von Rassismus bei der Polizei. In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und in Nieder
sachsen sind 2018 und 2019 kaum Beschwerden bekannt. Es gibt keine offenkundigen oder gar strukturellen rassistischen Tendenzen bei der Polizei, sagt auch unser Innenminister.
Durch ranghohe Politiker und Medien aufgehetzt, greifen linke Gruppen der Antifa trotz dieser Fakten das Argument „Rassismus“ bei der Polizei auf und nutzen dabei auch dankbar die BLM-Demos, um die Gewalt gegen unsere Polizisten weiter eskalieren zu lassen.
Zuletzt rotteten sich in Stuttgart Antifa und Migranten zusammen, um ihren Hass auf diesen Staat herauszulassen. Trotz bürgerkriegsähnlicher Szenen wurde der randalierende Mob als Party- und Eventszene verharmlost, und seine „Allahu Akbar“Rufe wurden uns als Ausdruck der Freude verkauft.
Diese 500 Party-People haben Polizeiwagen und die Innenstadt von Stuttgart in Schutt und Asche gelegt, und es ist ein Wunder, dass niemand getötet wurde.
In Berlin, aber auch in Bremen stellt die rot-rotgrüne Politik die Polizei unter Generalverdacht. Das belegt eine negative Grundeinstellung der Politik gegenüber unseren Beamten. Das Antidiskriminierungsgesetz oder die Kontrollquittungen zwingen Polizisten, sich für ihre schwierige Arbeit zu rechtfertigen und zu beweisen, dass sie nicht von rassistischen Motiven geleitet wurden.
Meine Damen und Herren, Polizisten sind Menschen, und Menschen machen auch mal Fehler. Aber der Vorwurf des Rassismus bei unserer Polizei ist mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen. Unsere Beamten handeln besonnen und beispielhaft. Was sie brauchen, ist die volle Unterstützung der Politik, aber nicht deren Vorverurteilung.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das BKA erstmalig deutschfeindliche Straftaten in einer eigenen Kategorie erfasst. Auch wenn der WDR behauptet, Rassismus könne sich niemals gegen Weiße richten, stellen wir fest, dass die Gewalt gegen Deutsche generell zugenommen hat.
Statt eines Aktionsplanes gegen Rassismus brauchen wir vielmehr einen Aktionsplan gegen die
zunehmende Gewalt in unserem Land. Wer die Polizei angreift, greift den Staat an, und das gilt auch für Politiker.
Unsere Polizisten und Rettungskräfte sind der Garant für die Sicherheit der Menschen in diesem Land, und zwar für alle Menschen in diesem Land; denn all lives matter, auch in Deutschland.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sollte nicht erst in einer Zeit der Pandemie und des sich seit jeher wandelnden Klimas unsere volle Aufmerksamkeit und
Unterstützung zuteilwerden. Der Eintritt einer Katastrophe kommt immer plötzlich, und sich erst bei einem sich abzeichnenden Katastrophenfall mit dem Katastrophenschutz zu beschäftigen, ist viel zu spät. Wir müssen stets wachsam und vorbereitet sein. Kennzeichnend für den Katastrophenschutz sind die vielen Akteure, die auf unterschiedlichen Ebenen und in den verschiedensten Organisationsformen unter Führung der Katastrophenschutzbehörden zusammenarbeiten. Feuerwehr und Polizei sind hier von ganz besonderer Bedeutung, die wir bestmöglich ausrüsten müssen, um die Bürger auch im Katastrophenfall schützen zu können. Hierzu bedarf es auch einer finanziell ausreichenden Ausstattung, und das wurde durch meine Vorredner bereits angesprochen.
Deswegen forderte auch die AfD-Fraktion im Änderungsantrag zu dem Haushalt 2020 u. a. 15 Millionen Euro für die Anschaffung eines weiteren Polizeihubschraubers, so wie es auch im Übrigen der Koalitionsvertrag vorsieht, und weitere 5 Millionen Euro für den Erwerb geländegängiger Fahrzeuge zur Wald- und Moorbrandbekämpfung.
Hubschrauber der Landespolizei sind überaus vielfältig einsetzbar. So berichtete die die HAZ am 25. April, dass diese auch Bestandteil eines Plans zur besseren Brandbekämpfung aus der Luft sein können.
Meine Damen und Herren, das wären Investitionen gewesen, die vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen in einem weiträumigen Flächenland wie Niedersachsen Ausdruck eines modernen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes gewesen wären. Sie merken also, dass Ihr Antrag zur Aktuellen Stunde reichlich spät kommt und Sie längst die richtigen Weichen hätten stellen können.
Wir vergessen auch nicht die zahlreichen Organisationen wie den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rot, die Johanniter-Unfall-Hilfe - um nur einige beispielhaft zu nennen -, die sich im Bereich des Katastrophenschutzes engagieren und außerordentlich wichtig für eine schnelle Versorgung der Bevölkerung vor Ort sind. Hier lehnten wir jegliche Kürzung im Haushalt 2020 ab. Aber auch damit konnten wir uns nicht gegen die Altfraktionen durchsetzen.
Neben Finanzierungsfragen müssen wir uns auch damit beschäftigen, warum wir so unvorbereitet in eine Krise wie die derzeitige schlittern konnten. In der Überschrift zu Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde ist die Rede von veränderten Bedrohungslagen. Doch setzen sich die Regierungen ausrei
chend damit auseinander, wenn diese bekannt werden? Werden die richtigen Konsequenzen aus Übungen wie LÜKEX, also länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübungen, gezogen, die 2007 übrigens das Szenario einer bundesweiten Grippe-Pandemie zum Gegenstand hatte? Falls nein, warum nicht? - Spätestens seit der erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekanntgewordenen Bundestagsdrucksache 17/12051
vom 3. Januar 2013 hätte allen Verantwortlichen klar sein müssen, was mittelfristig auf uns zukommen würde. Es hätte keiner großen Anstrengungen bedurft, Schutzausrüstung, Medikamente, Desinfektionsmittel usw. in ausreichendem Maße vorzuhalten.
Teilweise müssen nicht Weichen neu gestellt werden, sondern Regierungen und Abgeordnete lediglich ihrer Arbeit gewissenhaft nachkommen. Das Lesen einer schnöden Drucksache hätte gereicht, um erheblichen Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Doch auch wenn die Bedrohungslage konkreter wird und der Gefahrenherd näher rückt, verschließen zu viele auch hier in diesem Haus Augen und Ohren. Die einzige Fraktion, die sich am 30. Januar im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an die Landesregierung am Schutz unserer niedersächsischen Bürger vor dem Coronavirus beteiligte, war die AfD-Fraktion. Die Folge dieser unfassbaren Ignoranz - trotz der Gefahrenlage, die schon absehbar war - war verspätetes, unvorbereitetes, unkoordiniertes, teilweise widersprüchliches Handeln. Mit den Folgen hat nun das ganze Land zu kämpfen.
Meine Damen und Herren, Sie wollen Weichen für einen modernen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz stellen. Wir hoffen, dass es nicht bei Worthülsen bleibt. Wir als AfD jedenfalls werden weiterhin unserer Arbeit für die Bürger nachgehen und Anträge und Anfragen stellen, die das Wohlergehen unseres Volkes im Blick haben.
Es würde uns freuen, wenn Sie sich nach dieser Aktuellen Stunde nicht mehr auf Kosten der Bürger ausschließlich von Ihrer Blockadehaltung gegenüber der AfD leiten ließen, sondern künftig mit uns zusammen daran arbeiteten, die Bevölkerung Niedersachsens vor Katastrophen bestmöglich zu schützen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Gerade in Zeiten massiver Eingriffe des Staates in die auch durch Bundes- und Landesverfassung garantierten individuellen und kollektiven Freiheitsrechte gilt es zu betonen, dass diese Rechte keine Geschenke des Staates - der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder - an die Bürger sind, sondern dass sich diese Rechte insbesondere durch die englische und die französische Kultur- und Rechtsentwicklung im 18., 19. und frühen 20. Jahrhundert langsam nach
Deutschland vorgewagt haben und schließlich über die Weimarer und die bundesdeutsche Verfassung rezipiert worden sind. Ergo: ein Lehen der Bürger an den Staat, welches ihn zur Hütung und Fortentwicklung im Geist der Freiheit verpflichtet.
In den letzten Wochen wurde uns jedoch durch das Regierungshandeln überdeutlich, dass die Grundrechte im Spannungsfeld „individuelle Freiheit versus kollektive Freiheit und Staatsgewalt“ jederzeit untergehen können.
Das von Bundes- und Landesregierung nach außen stets als liberal und egalitär kommunizierte
Regierungshandeln zeigt von heute auf morgen ein ganz anderes Gesicht, wenn es sich bedroht fühlt. AfD-Wähler wissen das schon lange.
Welche Bedrohung geht nun aber vom Glücksspiel für den Einzelnen und die Gesellschaft aus, und wie löst man damit verbundene Spannungsfelder unter Berücksichtigung der legitimen und durchaus knallharten Interessen der Glücksspielwirtschaft auf? Im Ergebnis eine „Mission Impossible“.
Durch starke staatliche Reglementierung wird der Versuch unternommen, das Glücksspiel auf der einen Seite weiter zu liberalisieren und auf der anderen Seite durch ein Schutzkonzept zu beschränken. Eine EU-Empfehlung aus 2014, der Glücksspielstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern sowie das Landesglücksspielgesetz soll die Quadratur des Kreises schaffen.
Meine Damen und Herren, das ist schwierig bis unmöglich. Viele Gerichtsurteile aus der Vergangenheit - künftige werden folgen - bestätigen das. Hinzu kommt, dass der Staat ja selbst als Akteur und Profiteur am Glücksspielmarkt auftritt. Das Glücksspielrecht ist also ein vermintes Gelände. Außerdem sorgen in Niedersachsen unglückliche Überschneidungen der Novelle des Glücksspielstaatsvertrages und der späten Bemühungen der Landesregierung dafür, dass der hier zu beratenden Gesetzentwurf der Regierung nicht auf dem neusten Stand ist. Ich zitiere sinngemäß aus dem Ausschussprotokoll vom 17. April 2020: Ein Sprecher der Koalitionsfraktionen teilte mit, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung des Gesetzes um eine Zertifizierungsregelung geben soll. - Da frage ich mich als Oppositionspolitiker: Was soll das, und warum nicht gleich?
Aus meiner Sicht offenbart das ganze Gesetzgebungs- und Beratungsverfahren große Unsicherheiten der Landesregierung im Zusammenhang mit der Materie. Hier wäre uns beständige Rechtssicherheit für alle Beteiligten lieber.
Stellungnahmen der Experten im Beratungsverfahren weisen auf andere Bundesländer hin, die im Glücksspielrecht offenbar einiges besser machen, laut TÜV Rheinland z. B. Bayern und NordrheinWestfalen. Hätten Sie sich doch hier einmal abgestimmt oder gar eine gemeinsame Linie gefunden! Während der Corona-Krise haben Sie das doch auch - wenig elegant, am Parlament vorbei - gemacht. Aufgrund der Unsicherheiten und Risiken, die dem Entwurf innewohnen, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Gleichwohl erkennen wir das Erfordernis einer Novelle an, insbesondere
in den Punkten Auswahlverfahren und Bestandsschutz. Die Spielersperre gemäß § 10 g der Beschlussvorlage sehen wir allerdings kritisch, nicht nur weil sich das Wirtschaftsministerium damit zum Hüter von Personendaten offenbar Spielsüchtiger macht, sondern auch weil es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verteidigen gilt - dies erst recht vor dem Hintergrund der vorgesehenen Fremdsperre.
Wir brauchen weder einen weiteren Big Brother noch ein ausuferndes paternalistisches Regierungshandeln.
Vielen Dank.
Ich danke Ihnen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, der Zeitpunkt ist schlecht, aber wir haben den Zeitpunkt nicht gewählt. Wir reagieren lediglich auf Entwicklungen mit möglicherweise verhängnisvollen Folgen, die zu einem zweiten „2015“ führen können, was gerade nach Corona unbedingt zu verhindern ist.
Auch geht es nicht darum, ob wir 47 Jugendliche in Deutschland versorgen können. Das ist wirklich keine Herausforderung. Es geht vielmehr um das politische Signal, das von der Aufnahme dieser Jugendlichen ausgeht, und darum, was den Bürgern darüber gesagt wurde.
Dass wir Kindern helfen, die in Not sind, ist selbstverständlich. Aber überall in der Welt leben Millionen Familien mit Kindern ohne Aussicht auf den Wohlstand, den wir in Europa genießen - es sei denn, sie schaffen es, in das reiche Europa zu kommen, um dort an dem Wohlstand teilzuhaben. Genau dafür werden oftmals sogenannte Ankerkinder auf den Weg geschickt, deren Aufgabe es ist, nach Europa bzw. nach Deutschland zu gelangen, um dann nach ihrer Ankunft ihre Familien nachzuziehen. So findet man auch Jugendliche aus Algerien, Marokko, Afghanistan, dem Irak, Pakistan und Syrien, die über die Türkei nach Griechenland gekommen sind.
Es ist der Herr Erdogan, der die Zustände auf den griechischen Inseln mitgeschaffen hat. Die Türkei benutzt aktuell Migranten und Kinder als Waffe
gegen Europa. Europa muss hier geschlossen reagieren und auf die Einhaltung des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei bestehen - eine Absprache, für die die EU 6 Milliarden Euro bezahlt hat.
Ein Boykott, wirtschaftliche Sanktionen - bis hin zum Ausschluss aus der NATO z. B. wegen seines Angriffskriegs gegen Syrien - wären hier als Droh- oder Druckmittel denkbar gewesen. Doch nichts dergleichen geschieht. Im Gegenteil: Er wird weiter hofiert, während mit seiner Unterstützung wieder mehr Menschen die griechische EU-Grenze illegal überwinden.
Alle EU-Staaten müssen Griechenland helfen, diese EU-Außengrenze zu sichern. Es darf nicht der Herr Erdogan sein, der bestimmt, wie viele Migranten die EU aufnimmt. Das wäre das Ende der offenen Binnengrenzen oder der Anfang einer zweiten Migrationswelle.
Eine Koalition der Willigen, die mitten in der Corona-Krise nur noch aus Deutschland und Luxemburg besteht, entschließt sich zum Alleingang, um Kinder abzuholen, die laut Koalitionsausschuss alle unter 14 Jahre, behandlungsbedürftig und meistens Mädchen sind. Von denen gibt es aber laut Welt-Bericht vom 19. April kaum welche in den Lagern, und auch mit Blick auf die weiteren 350 bis 500 Jugendlichen werden vor allem junge Männer erwartet, die 16 Jahre oder älter sind und laut Sozialministerium auch nicht an Krankheiten leiden. Ohne Tests könnten sogar einige Erwachsene darunter sein. Fast die Hälfte der Angekommenen hat am 1. Januar 2006 Geburtstag.
Man kann hier wohl mit Recht davon sprechen, dass die deutsche Öffentlichkeit bewusst mit Bildern von kleinen Mädchen und falschen Informationen getäuscht wurde. Mit Smartphones, Markenkleidung sowie T-Shirts mit provokanten Aufdrucken - „All Cops Are Bastards“ oder „Istanbul 1453“ - machen diese jungen Männer zumindest auf den ersten Blick nicht unbedingt einen hilfebedürftigen Eindruck.
Nun, da diese Jugendlichen es bis nach Deutschland geschafft haben, überlegen sich vermutlich noch viel mehr Eltern, ihre Kinder nach Griechenland zu schicken und die Schlepper zu bezahlen; denn es lohnt sich ja offensichtlich. Und schon bald dürften die jetzt freigewordenen Plätze in den Lagern mit neuen Kindern gefüllt sein.
Nur eine Politik der sicheren Grenzen kann Eltern davon abhalten, ihre Kinder auf eine gefährliche
und manchmal sogar tödliche Reise nach Griechenland zu schicken. Nur so wird der Herr Erdogan dem EU-Türkei-Abkommen gerecht werden und Migranten auch in der Türkei vernünftig behandeln.
Es muss daher die Frage erlaubt sein, ob hier auf die richtige Weise geholfen wird. Jeder dieser Jugendlichen kostet den Steuerzahler in Deutschland ca. 50 000 bis 70 000 Euro im Jahr. Es werden also Kosten in Millionenhöhe für diese Jugendlichen und deren Familien entstehen - Millionen, die auch in Griechenland vor Ort vielen helfen könnten.
Aktuell werden finanzielle Mittel für den Jemen gekürzt, und in Somalia bzw. Äthiopien verhungert alle 12 Sekunden ein Kind durch Mangelernährung. Mit nur 12 Euro könnte es dort einen Monat lang versorgt werden und so überleben. Für das Geld, was also nur diese erste Gruppe hier in Deutschland kostet, könnten wir in Afrika 20 000 Kinder einen Monat lang ernähren.
Fluchtursachen sollten bekämpft werden, statt mit der Aussicht auf viel Geld in Deutschland neue Fluchtursachen zu schaffen. Sie geben Millionen für wenige aus, während viele andere Ihre Hilfe viel dringender brauchen. Jedes Jahr verhungern alleine in Afrika 3,2 Millionen Kinder. Sie bestimmen für wenige ein Leben im Luxus, während Sie gleichzeitig die Not von vielen ignorieren.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Lassen Sie mich zunächst mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Grünen auch angesichts der Coronakrise ihr Lieblingsthema Zuwanderung auf die Tagesordnung setzen. Das hat hier zumindest heute nichts verloren. Alle Ihre Fragen hätten Sie auch schriftlich stellen können. So wird es auch die AfD-Fraktion machen.
Ich bin gebeten worden, mich wieder hinzusetzen. Ich habe die Rede vorbereitet. Wissen Sie was? - Ich setze mich wieder hin, weil das heute wirklich nicht hierhergehört.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Menge, ich danke Ihnen für die sachliche Einbringung zu diesem Thema. Auch wir, die AfD, sehen den Antrag der Grünen als sehr sinnvoll an. Er macht auch für mich persönlich Sinn; denn er erinnert mich stark an einen ähnlichen Antrag, den die AfD gestellt hat.
Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu tätlichen Angriffen gegen Politiker, aber auch ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Journalisten und andere Personen des
öffentlichen Lebens haben in der letzten Zeit leider zugenommen. Dabei hat unabhängig von einer Parteizugehörigkeit die Gefahr für alle Angehörigen und Vertreter öffentlicher Mandate ebenso zugenommen. Dem muss begegnet werden.
Nicht nur der Deutsche Richterbund forderte kürzlich eine Vereinfachung von Auskunftssperren aus Sicherheitsgründen. Nein, auch die AfD - ich erwähnte es - hat dies in der Drucksache 18/1518 bereits im September 2018 gefordert. Im September 2018!
Was die Grünen allerdings nicht fordern - die AfD aber schon -, ist eine Auskunftssperre für den Polizeidienst, für den Justizvollzugsdienst, für die Staatsanwaltschaft und für Richter; Herr
Dr. Genthe hat es zitiert. Es ist in der Vergangenheit leider vorgekommen, dass Polizisten an ihrem Wohnort von Personen aus dem kriminellen Umfeld bedroht und auch ihre Familien in Angst und Schrecken versetzt wurden. Dem muss u. a. mit einer Auskunftssperre entgegengewirkt werden.
Deshalb begrüßen wir zunächst den hier gestellten Antrag, würden aber auch gemäß unseres Antrages ergänzen wollen, dass eine Auskunft über die Zulassungsstellen gemäß § 39 Straßenverkehrsgesetz ebenso erschwert wird. Hiernach kann man bislang relativ einfach aufgrund des Kennzeichens eines Fahrzeugs auch die Adresse des Halters erfragen. Auch das muss gestoppt werden.
Auch Wohnanschriften der Kandidaten, die sich zu einer Wahl stellen, nicht mehr vollständig zu veröffentlichen, macht natürlich Sinn. In diesem Zusammenhang befürworten wir auch eine härtere Sanktionierung von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie von Ihnen gefordert wird.
Die Regierungsparteien sind nach eigener Aussage an einem ähnlichen Gesetzentwurf dran. Wir dürfen gespannt sein, wie weit dieser seit September 2018 schon gediehen ist.
Welcher Antrag auch immer zum Schutz der Mandatsträger, der Ehrenamtlichen, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens seinen Weg ins Plenum findet, wird dann ganz bestimmt mit den Stimmen der AfD beschlossen. Wir hoffen, dass er deswegen nicht rückgängig gemacht werden muss.
Nicht anschließen können wir uns jedoch Ihrem Antrag gegen Hate Speech. Natürlich verurteilen wir ebenso wie Sie jede Art von Drohungen oder Gewalt; das ist ganz klar. Wir befürchten jedoch,
dass Ihr Antrag vor allem darauf abzielt, die freie Meinungsäußerung in unzulässiger Weise einseitig einzuschränken, um mit Ihren vermeintlichen Bildungsangeboten politische Indoktrination betreiben zu wollen.
Nur ein Richter sollte entscheiden dürfen, ob eine Aussage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder ob sich die Person der Beleidigung, der Volksverhetzung oder Ähnlichem schuldig gemacht hat. Das können nicht die Mitarbeiter von Frau Kahane, von Facebook und Co.
So gibt es Hate Speech laut Ihrer Definition fast ausschließlich gegen Migranten und Minderheiten. Ich frage Sie: Was ist mit den verbalen Angriffen gegen Andersdenkende? Ist es für Sie okay, wenn Menschen als „Gesindel“ oder als „Krebsgeschwür“ bezeichnet werden, oder ist das auch Hate Speech?
Wir sollten eher daran arbeiten - das wurde gestern schon gesagt -, die Verfasser strafbarer Postings leichter zu identifizieren, indem wir z. B. die IP-Adressen länger speichern und diese auch leichter zugänglich machen, um im Falle einer Strafanzeige schneller den Urheber eines Posts nach den bestehenden Gesetzen zur Verantwortung ziehen zu können. Es darf nicht immer mehr Denk- oder Sprechverbote geben. Das ist mit der AfD nicht zu machen.
Dieses „Das darf man ja nicht mehr sagen“ haben wir heute leider schon viel zu oft gehört. 69 % der Befragten geben bei einer Umfrage zu, dass es schlimmer geworden ist und sie sich in der Öffentlichkeit nicht mehr trauen, viele Dinge auszusprechen. Das ist eine Entwicklung, der wir entgegenwirken müssen. Wir alle wollen doch sicher nicht, dass die Verhältnisse in unserem Land einer DDR immer ähnlicher werden.
- Oder?
Herr Watermann, zu Ihnen: Ich weiß nicht ganz genau, was Sie mit „Frankfurt“ meinen. Wenn Sie den Mord an dem achtjährigen Leon S. meinen, der vor einen einrollenden Zug gestoßen wurde - da fehlen mir wirklich die passenden Worte. Da haben Sie recht: Es kann sein, dass die Reden nicht passen, aber ich war ein bisschen emotional, als ich dazu etwas gesagt habe. Solch ein schreckliches Verbrechen! Ich habe mir in meiner
schlimmsten Phantasie nicht vorstellen können, dass so etwas mal passiert.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Watermann, jetzt verstehe ich Sie etwas besser.
Selbstverständlich sind wir uns dieser Verantwortung bewusst. Ich habe in meiner Rede eben noch gesagt, dass wir es befürworten, dass es leichter sein muss, Personen, die etwas im Netz posten, das andere herabwürdigt oder zu Gewalttaten und dergleichen einlädt, zu identifizieren, damit sie durch die bestehenden Gesetze verfolgt und bestraft werden können. Ich rede hier vom Strafgesetzbuch und von anderen Gesetzen, die wir haben. Es muss möglich sein, diese Gesetze auch gegen Menschen, die Hass-Postings im Internet verbreiten, anzuwenden.
Ich habe beide Taten, sowohl den Anschlag in Hanau als auch den Anschlag bzw. den, wenn man es so nennen darf, Mord an dem achtjährigen Leon S. in Frankfurt, kritisiert. Ich habe keine dieser Taten gutgeheißen.
Ich habe nichts von einem Manifest oder von anderen Äußerungen gehört, die der Täter in Frankfurt gemacht hätte. Er ist von irgendwo aus der Schweiz gekommen. hatte Ärger mit seiner Familie, oder wie auch immer, und wurde später als psychisch nicht zurechnungsfähig erklärt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ein Mensch, der so etwas tun, ist psychisch nicht zurechnungsfähig; das ist völlig klar. Bloß in dem Fall von Tobias R. war es schon 18 Monate vorher bekannt. In dem Fall in Frankfurt ist es erst nach der Tat bekannt geworden.
Wenn ein Kind getötet wird, dann bin ich als Vater ganz besonders betroffen.
Deswegen habe ich mich vielleicht ein bisschen im Ton vergriffen. Aber dazu stehe ich auch.
Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute hier nach dem erschütternden Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle, durch den zwei Menschen ihr Leben verloren haben, und wir stehen heute auch hier nach dem furchtbaren Anschlag in Hanau, der zehn unschuldigen Opfern das Leben gekostet hat.
Wir stehen hier aber auch nach Volkmarsen, wo über 60 Personen verletzt wurden.
Wir möchten allen Angehörigen und Freunden der Opfer unser tiefstes Mitgefühl aussprechen. In Gedanken sind wir bei ihnen.
Dass solche furchtbaren Anschläge, Herr Meyer, jedoch von Ihnen in den Medien dazu instrumentalisiert werden, einen politischen Gegner zu bekämpfen, schockiert uns fast ebenso.
Überall, wo Vertreter der AfD reden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die AfD einen friedlichen, einen demokratischen Weg sucht, ohne Gewalt.
Wir distanzieren uns ausdrücklich
von Gewalttätern jeglicher Couleur - links, rechts oder islamistisch. Wir haben schon immer alle anderen Parteien aufgefordert, geschlossen gegen Extremismus aus allen Richtungen vorzugehen.
Wenn Sie nun die Taten des Attentäters von Halle - einen geistig gestörten Antisemiten, der laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, Herr Meyer, keine Kontakte in die rechtsextremistische Szene hatte - oder die eines Tobias R. - der schon polizeilich bekannt war
und der Bundesanwaltschaft sein sogenanntes Manifest in leicht gekürzter Fassung bereits im November 2019 zukommen ließ - der AfD anlasten wollen, dann lenken Sie von den wahren Hintergründen der Täter ab, nur um Argumente gegen die AfD zu erfinden.
Dass der Generalbundesanwalt kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, da das Manifest seiner Einschätzung nach keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten habe, ist für die AfD ebenso nicht nachvollziehbar. Tobias R. erklärt, dass er Stimmen höre, durch Geheimdienste überwacht würde, Hollywood klaue seine Ideen, die Amerikaner würden durch eine unsichtbare Macht mittels Gedankenkontrolle regiert, und in den USA gebe es unterirdische Anlagen, in denen man den Satan anbete und Kinder töte. Und ja, er will Völker auslöschen und in Deutschland einen Reinigungsprozess durchführen.
Das zeigt aber selbst einem Laien, dass dieser Mann geistig nicht zurechnungsfähig ist. Und ja, sicherlich ist er auch ein Rassist. Aber Rassismus ist keine Erfindung der AfD. Rassismus gab es leider schon immer; selbst bei den Grünen, wie Herr Limburg selbst zugegeben hat.
Mölln, Solingen, die NSU-Morde - Herr Kurku hat es gerade eben aufgelistet. Das alles gab es schon vor der AfD.
Es stellt sich vielmehr die Frage, wie Tobias R. völlig unbehelligt und legal im Besitz von Waffen bleiben konnte, obwohl den Behörden spätestens seit November 2019 bekannt gewesen ist, dass er geistig gestört war. Warum hat man ihm seine Waffen gelassen? - Laut Angaben der Behörden war er ein Jäger und Sportschütze. Wird hier vielleicht versucht, ein Behördenversagen zu vertuschen und es der AfD anzulasten? - Angesichts elf toter Menschen wäre das eine Schande. Sie sollten sich schämen, solche blutigen Straftaten für Ihre billigen politischen Aktionen zu missbrauchen!
Die Art und Weise, wie gegen die AfD gehetzt wird, führt dazu, dass die Emotionen so aufgeheizt werden, dass eine möglicherweise daraus resultierende Gewalteskalation in Ihrer Verantwortung liegt.
Wenn die AfD und auch Teile der CDU als „Krebsgeschwür“, als „Gesindel“ und als „politischer Arm des Rechtsterrorismus“ bezeichnet werden,
dann geben Sie Mandatsträger und Mitglieder der AfD und anderer bürgerlicher Parteien dem Mob preis. Es ist nur eine Frage der Zeit -
Keine Zwischenfragen! - bis auch hier Opfer zu beklagen sein werden.
Das ist richtig.
Vielen Dank.
Wenn Sie die AfD für Halle oder auch für Hanau verantwortlich machen, müssten Sie nach Ihrer Logik die CDU für den Anschlag am Breitscheidplatz und viele andere Straftaten mehr verantwortlich machen.
Im Kampf gegen Terrorismus jeder Art - selbstverständlich auch gegen Terrorismus von rechts - finden Sie in der AfD einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre entsprechenden Anträge unterstützen oder selber Anträge schreiben wird, so, wie wir das bei „Combat 18“ getan haben. Die Vorschläge von Herrn Schünemann und auch von Herrn Kurku würden wir selbstverständlich auch unterstützen.
Was wir ablehnen, ist eine Instrumentalisierung furchtbarer Verbrechen, um hieraus politische Vorteile zu ziehen und einem politischen Konkurrenten zu schaden. Dass Sie damit auch in der Bevölkerung keinen Anklang finden, haben die Wahlen in Thüringen, aber auch in Hamburg deutlich gezeigt.
Ich appelliere an dieser Stelle an Sie: Stellen Sie Ihre Hetzkampagnen ein, und kehren Sie zum sachlichen Dialog zurück! Benehmen Sie sich endlich so, wie Sie sich selber gerne bezeichnen: Benehmen Sie sich demokratisch!
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte eine persönliche Bemerkung abgeben, weil Herr
Dr. Birkner mir vorgeworfen hat, ich würde einen Bürgerkrieg herbeisehnen. Das weise ich entschieden von mir!
Ich weise es entschieden von mir! Im Gegenteil, ich habe Angst davor, dass es sich in diese Richtung entwickelt.
Ich persönlich und auch Mitglieder meiner Partei warnen seit Jahren davor, dass sich die Sicherheitslage in diesem Land verschlechtert. Die zunehmende Zahl von Islamisten, Gefährdern, Salafisten, die Clan-Kriminalität und die Notwendigkeit, dass wir mehr Polizei brauchen, deuten darauf hin, dass wir nicht ganz falsch liegen.
Auch ich, Herr Minister Pistorius, wünsche mir ein sicheres Deutschland. Aber zu einem sicheren Deutschland gehören am Weihnachtsmarkt keine Betonklötze.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„‚Todesrichter‘ Sharoudi, ‚Mafiaboss‘ Igor K. - wird Niedersachsen zum Sanatorium für Schwerkriminelle?“
Laut Medienberichten ist in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit Igor K. ein hochrangiges Mitglied der Mafia aus Montenegro behandelt worden, nachdem dieser in seinem Heimatland niedergeschossen worden war. Igor K. sei
u. a. mit seiner Ehefrau auf dem Luftweg eingereist. Eine Passkontrolle sei durch die Bundespolizei erfolgt.
Seit seiner Aufnahme in die Klinik am 8. Februar 2020 stünden Igor K. und dessen Ehefrau unter Polizeischutz. Seit dem 10. Februar 2020 habe ein Spezialeinsatzkommando Igor K. bewacht, und seit dem 13. Februar 2020 habe ein Großaufgebot der Polizei das gesamte Gelände der MHH gesichert. Bis zu 250 Polizisten hätten Igor K. gleichzeitig beschützt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie konnte ein laut Medienberichten bekannter Krimineller wie Clanchef Igor K., der eine Behandlung in der MHH anfragt, der einen Flug nach Deutschland anmeldet und dessen Pass bei der Einreise durch die Bundespolizei kontrolliert wird, nach Niedersachsen einreisen, ohne dass die niedersächsischen Behörden darüber informiert wurden?
2. Wer hat den Polizeischutz für Igor K. in der MHH und dessen Ehefrau in ihrem Hotel beantragt bzw. angeordnet?
3. Wer trägt die Kosten für den Polizeieinsatz in der MHH und dem Hotel der Ehefrau?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Wie bewertet die Landesregierung die Angaben des Bundes der Steuerzahler, wonach der Vorfall inklusive aller Personal- und Sachkosten mindestens 1,6 Millionen Euro kostet, die jetzt der Steuerzahler tragen soll?
Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Watermann. - Wie bewertet die Landesregierung die in der HAZ vom 25. Februar verbreitete Einschätzung zur Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen der MHH und deren Vizepräsidenten Herrn Tecklenburg, es handele sich um ein Bauernopfer, und die MHH sei dadurch nicht mehr handlungsfähig?
Danke schön.
1 Minister Pistorius hat mit Schreiben vom 27. Februar 2020 an die Präsidentin des Landtages mitgeteilt, dass seine Aussage mutmaßlich nicht korrekt gewesen sei und zu dem Zeitpunkt nur einer groben Schätzung unterlegen habe.
Er hat die Kostenschätzung wie folgt richtiggestellt:
„... Derzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten auch unter Berücksichtigung der einsatzbedingten Mehrkosten den Betrag von 1 Mio. Euro nicht wesentlich übersteigen werden...“
Das vollständige Schreiben ist dem Stenografischen Bericht als Anlage beigefügt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ohne abzulesen: Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung in Niedersachsen, die montenegrinischen Visaregelungen so zu verändern oder verändern zu lassen, dass zukünftig keine Einreisen dieser Art mehr erfolgen können?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich will nur einen Sachverhalt klären. Ich habe niemals, zu keiner Zeit gesagt, dass die Morde, die in der Statistik sprunghaft sichtbar wurden, durch die Flüchtlinge gekommen sind,
sondern ich habe gesagt, dass wir einen sprunghaften Anstieg in der Statistik hatten, nachdem die Grenzen geöffnet wurden, und dass daher der Schluss naheliegt - lassen Sie mich das ganz kurz ausführen -, dass das eventuell an der Zuwanderung liegt.
Die Mordfälle von Herrn Högel waren tatsächlich die Ursache dafür, dass die Statistik sprunghaft angestiegen ist. Was mir zu dem Zeitpunkt nicht klar war, ist, dass aufgrund der Untersuchung in dem Mordprozess die Zahlen der Toten, die er tatsächlich zu verantworten hat, erst ein Jahr später in die Statistik eingehen. Dadurch ist diese Verzerrung entstanden, und es wurde falsch zugeordnet. Ich bitte, das in diesem Zusammenhang zu sehen.
Erklärt es das? - Okay. Danke schön.
- Nein. Das ist keine Entschuldigung, es ist eine Erklärung. Hier wurden Zahlen aus der Statistik genommen. Es gab einen sprunghaften Anstieg, und wir haben das falsch zugeordnet. In dem Jahr hatte Herr Högel nicht getötet, das hatte er vorher getan. Aber es hat gedauert, bis diese Mordfälle in der Statistik sichtbar wurden. Das war in der Sekunde nicht bekannt, und wir haben das falsch zugeordnet. Das ist nur die Erklärung und keine Entschuldigung.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute geht es erneut um die Frage, ob kommunale Wahlbeamte weiterhin die Rechte aus § 69 Abs. 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes beanspruchen können sollen, also ob ihnen auf Antrag Arbeitszeit zu ermäßigen oder sogar unbezahlter Urlaub zu bewilligen ist. Die AfD sieht das an dieser Stelle kritisch und wird daher dem Antrag der FDP folgen.
Auch nach der Unterrichtung durch die Landesregierung im Innenausschuss sehen wir die Gefahr, dass sich Vorgänge wie der in Weyhe wiederholen könnten und sich somit Politikverdrossenheit unter den niedersächsischen Bürgern ausbreiten könnte. Es ist nicht vermittelbar, dass sich ein beliebter Bürgermeister einem Abwahlverfahren stellt und ihm das Vertrauen scheinbar entzogen wird, nur um ihm private Vorteile zu verschaffen. Wer sich zur Wahl stellt und ein Amt annimmt, sollte dies grundsätzlich für die Dauer der vorgesehenen Zeit bekleiden. Entscheidet er sich aus privaten Gründen dagegen, dann steht es ihm frei, von diesem Amt zurückzutreten.
Das Argument, es handele sich hier bislang um einen Einzelfall, der keiner Gesetzesänderung bedürfe, überzeugt uns nicht. Wenn offenbar wird, dass es die Gesetzeslage ermöglicht, derart Druck auf ein politisches Gremium auszuüben, dass es entgegen der eigentlichen Überzeugung abstimmt, dann besteht Handlungsbedarf. Die Hände in den Schoß zu legen in der Hoffnung, dass sich das schon nicht wiederholen werde, ist dem Bürger nicht vermittelbar.
Abschließend möchte ich unser Unverständnis darüber ausdrücken, dass nicht einmal die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände eingeholt wurde, obwohl diese sicherlich ein besonderes Interesse an dem Vorgang haben und zur Diskussion hätten beitragen können und wohl auch wollen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Im Schatten des Anschlags auf eine Synagoge in Berlin und auf die Synagoge in Halle haben wir hier im November des letzten Jahres über eine Resolution gegen Antisemitismus gesprochen. Antisemitismus darf in Deutschland keine Chance haben - darin sind sich wohl alle Fraktionen einig, und genau das waren hier auch meine Worte.
Der wohl größte Feind Israels ist ohne jeden Zweifel die Hisbollah. Sie macht kein Geheimnis daraus, dass ihr Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Dabei wird sie vom Iran unterstützt, der die Vernichtung Israels bis zum Jahr 2040 angekündigt hat und zu diesem geplanten Massenmord an den Juden in Teheran und in anderen Städten
große Uhren aufgestellt hat, die den Countdown bis zum Tod der Israelis anzeigen.
Aber auch hier in Deutschland leben HisbollahMitglieder. Sie laden regelmäßig Funktionäre aus dem Libanon zum jährlichen Al-Quds-Tag ein. Auch dieses Jahr musste ein Autosalon diesem AlQuds-Tag weichen - einem Tag, an dem die Eroberung Jerusalems und die Zerstörung Israels regelmäßig gefordert werden. Dort werden antisemitische Parolen skandiert und israelische Flaggen verbrannt.
Durch den Iran unterstützt, verfügt die Hisbollah über etwa 130 000 Raketen, 25 000 Kämpfer plus Tausende Reservisten und hat überall auf der Welt Anhänger, so auch bei uns in Deutschland und in Niedersachsen.
Ich hatte Ihnen seinerzeit die Zahlen genannt. Es sind in Deutschland circa 1 000 Mitglieder und in Niedersachsen circa 150 Personen, die sich zur Hisbollah bekennen und die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Immer wieder warnt das BKA vor der Gefahr, die von diesen Islamisten ausgeht, so zuletzt im Zusammenhang mit der Tötung des iranischen Generals durch die USA.
Was machen diese Menschen eigentlich hier? - Nun, wie wir aus einer Antwort der Niedersächsischen Landesregierung wissen, sammeln sie Geld, um den bewaffneten Kampf gegen Israel mit Waffen und Sprengstoff zu unterstützen. Die Landesregierung schrieb in ihrer Antwort:
„Insoweit fördern in Deutschland und in Niedersachsen ansässige Vereine damit zumindest mittelbar den bewaffneten Kampf gegen Israel.“
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits erwähnt, dass 2004 durch die UNO-Resolution 1559 die Auflösung des militärischen Armes der Hisbollah verlangt wurde. Aber es gibt keinen militärischen Arm, sagt die Hisbollah selbst.
2005 hat das Europäische Parlament festgestellt, dass es eindeutige Beweise für terroristische Aktivitäten der Hisbollah gibt. Ich hatte erwähnt, dass die Hisbollah in den USA, in Kanada, in Israel, in den Niederlanden, in Australien, in Großbritannien und auch in Argentinien verboten ist. Ich erwähnte auch, dass der amerikanische Botschafter Grenell auf einer Tagung im November des letzten Jahres die Bundesrepublik aufgefordert hat, die Hisbollah in unserem Land in Gänze zu verbieten.
Diese Aufforderung unterstützt die AfD mit diesem Antrag, indem wir die Landesregierung auffordern, sich auch auf Bundesebene für ein Verbot der Hisbollah und der ihr zugehörigen Vereine starkzumachen. Auch im Bundestag hat die dortige AfD-Fraktion ein Verbot gefordert, dem bislang nicht nachgekommen wurde.
Aus der Unterrichtung, die wir im Innenausschuss erhielten, ging hervor, dass ein Betätigungsverbot der Vereine hier in Niedersachsen durchaus in Betracht käme. Aber auch dafür wollen Sie sich in Niedersachsen nicht einsetzen.
Mit den 2 Millionen Euro, die die Landesregierung zum Schutz der jüdischen Gemeinden bereitgestellt hat, bekämpfen Sie nur die Konsequenzen Ihrer Politik, aber Sie bekämpfen nicht die Ursachen. Um die Gefahr antisemitischer Übergriffe zu reduzieren, müssen wir Antisemiten aus allen Lagern - rechts, links und islamistisch - bekämpfen. Hier wäre die Gelegenheit gewesen, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass Antisemitismus aktiv bekämpft wird. Sie haben diese Chance nicht genutzt.
Ich habe Ihnen vier Minuten lang gute Gründe für ein Verbot der Hisbollah genannt. Ich bitte Sie nun: Denken Sie einfach mal zehn Sekunden lang darüber nach, ob Sie auch nur einen einzigen Grund für den Erhalt der „Partei Allahs“ finden. Ich denke, das wird Ihnen nicht gelingen.
Mit großem Interesse - da bin ich mir sicher - werden Ihre jetzt folgenden Reden auch von den jüdischen Gemeinden beobachtet. Auch dort wird nicht verstanden werden, warum Sie die Hisbollah in Niedersachsen weiterhin uneingeschränkt agieren lassen wollen. Mit diesem Antrag der AfDFraktion auf ein Verbot der Hisbollah wäre Niedersachsen heute ein Stück sicherer geworden.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) sind ohne Frage die wohl schockierendste Mordserie einer rechtsextremistischen Organisation nach dem Zweiten Weltkrieg.
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden durch den NSU mindestens neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet, ermordet, ja regelrecht exekutiert, nur weil sie Migranten waren. Ebenso wurde die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen. Auch wir möchten an dieser Stelle den Angehörigen der Opfer unser tiefes Mitgefühl aussprechen.
Wenn junge Leute wie Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und wohl einige mehr ein perfides System wie den Nationalsozialismus verherrlichen und aus krankhaften rassistischen Motiven heraus wahllos Menschen töten, dann muss man sich fragen, an welcher Stelle die Gesellschaft und an welcher Stelle die Politik versagt haben. Umso wichtiger ist es, aufzuarbeiten, wie es zu einer solchen furchtbaren Mordserie kommen konnte. Aber gerade hier bei der Aufklärung dieser Mordserie tun sich Abgründe auf. So berichtet „t-online/Nachrichten/Deutschland“ von - ich zitiere - „2 200 Seiten Behördenversagen - der NSUBericht im Original“.
Massive Kritik wird gegenüber dem Thüringer Verfassungsschutz, der Polizei, der Justiz und dem Innenministerium geäußert. So habe die Polizei nicht nur vor dem Auffliegen des NSU-Trios am 4. November 2011 Fehler gemacht, sondern auch danach. Zum Beispiel sei das Wohnmobil sichergestellt worden, aber nur zwei Tage vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Des Weiteren sei daran zu zweifeln, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter ein Zufallsopfer war. Es gebe mögliche Tatmotive, denen man aber nicht intensiv genug nachgegangen sei.