Um dieses Amt in Bremen antreten zu können, musste er irgendwie das Amt des Bürgermeisters in der niedersächsischen Gemeinde Weyhe loswerden. Ein einfacher Rücktritt kam für den Sozialdemokraten nicht infrage, da er nachteilige Auswirkungen auf seine persönlichen Pensionsansprüche befürchtete. Aus diesem Grund beantragte er den besagten Sonderurlaub für gut zweieinhalb Jahre - meine Damen und Herren, für zweieinhalb Jahre!
Damit setzte er die Gemeinde Weyhe erheblich unter Druck. Während dieser zweieinhalb Jahre wäre es nicht möglich gewesen, einen anderen Bürgermeister zu wählen. Außerdem hätte die Arbeit im Weyher Rathaus durch Mitarbeiter übernommen werden müssen, die nicht in einem demokratischen Verfahren von den Weyher Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden sind.
Die Arbeit in einer so betroffenen Gemeinde oder auch einem so betroffenen Landkreis wäre damit völlig blockiert. Das kann nicht Ziel dieses Gesetzes sein.
Die Gemeinde Weyhe hat sich am Ende übrigens damit geholfen, den sozialdemokratischen Bürgermeister nach § 82 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes abzuwählen. Dieses Instrument ist eigentlich nur dann anzuwenden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten und dem Rat bzw. den Bürgern völlig zerstört ist.
Das führte in Weyhe zu der völlig skurrilen Situation, dass sich die Vertreter der SPD in den Gemeinderat gestellt und erklärt haben, wie gut der Bürgermeister gearbeitet habe, wie hervorragend diese Arbeit gewesen sei, um wenige Minuten später festzustellen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Bürgermeister total zerstört ist. Meine Damen und Herren, schizophrener kann Politik nicht sein.
Meine Damen und Herren, die Gemeinde musste eine zweieinhalb Jahre lange Vakanz der Position des Bürgermeisters verhindern. Der sozialdemokratische Bürgermeister beabsichtigte renitent, seine eigenen Versorgungsansprüche möglichst hoch zu halten. Für mich war die Abwahl mindestens rechtsmissbräuchlich.
Ich habe das vor Ort in den letzten Monaten immer massiv kritisiert. Der Bund der Steuerzahler hat sich jetzt dieser Kritik auch angeschlossen. Allerdings bestand für die Kommunalaufsicht offenbar keine Möglichkeit, hier einzuschreiten. Über das Instrument der Abwahl müssen wir daher auch einmal diskutieren.
Wir wollen mit unserem Antrag zunächst verhindern, dass eine weitere Gemeinde über den Antrag eines jahrelangen Sonderurlaubs in eine Zwangslage gerät, wie es der Gemeinde Weyhe passiert ist. Wer als Wahlbeamter während seiner Dienstzeit, während der Zeit, für die er gewählt ist, in einem anderen Bundesland ein Amt annehmen möchte, der soll doch bitteschön auf eigenen An
Das sollte man seinen Wählern schuldig sein. Das gebieten der Anstand und der Respekt vor einem solchen Amt. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die SPDFraktion hat sich nun der Kollege Bernd Lynack zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Kommunalrecht in all seinen Verflechtungen mit den Rechten, Pflichten und Schutzmechanismen für unsere kommunalen Amts- und Mandatsträger und -trägerinnen ist ein hochkomplexes und mitunter kompliziertes Gebilde. Das haben Sie gerade eindrucksvoll ausgeführt, Herr Dr. Genthe.
Insbesondere im Zusammenwirken mit weiteren Normen wie in diesem Fall dem Beamtenrecht ist das schon verdammt kompliziert. Wenn dann aber noch die Rechtsnormen anderer Bundesländer, wie in diesem Fall die der Hansestadt Bremen, dazukommen, dann wird es mitunter teilweise schräg oder noch ein Stück weit komplizierter.
Immer wieder - das schreibt das Leben - fordert die Realität mit all ihren Einzelfällen nicht nur das Recht, sondern auch unser politisches und unser persönliches Rechtsempfinden heraus, ob es nun darum geht, auf welche Weise die Amtszeit einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters oder Landrates vorzeitig endet, wie hoch etwaige Pensionsansprüche sein dürfen oder ob eine Oberbürgermeisterin, ein Oberbürgermeister überhaupt Mitglied im Kreistag werden darf.
Über all diese Fragen haben wir in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder debattiert. Auch wenn wir alle sicherlich den Anspruch haben, bei unserer Arbeit möglichst alle Eventualitäten erfassen und regeln zu können, zeigt die Realität wie jetzt gerade bei dem aktuellen Fall in Weyhe doch immer wieder etwas anderes auf.
Dieser aktuelle Fall, der Anlass dafür ist, dass Sie Ihren Gesetzentwurf formuliert haben, führt uns diese Lebenslage wieder einmal vor Augen. Ich sehe allerdings nicht, dass hier jemand versucht hat, eine Gesetzeslücke auszunutzen. Vielmehr muss bei nüchterner Betrachtung einfach festgestellt werden, dass die besondere Situation in Weyhe der Rechtslage eines anderen Bundeslandes - ich habe das gesagt: der Hansestadt Bremen - geschuldet ist.
Als Konsequenz daraus haben alle Beteiligten eine, wie ich finde, dennoch praktikable Lösung gefunden, die den Weg für Neuwahlen innerhalb von nur drei Monaten freigemacht hat. Insofern kann von einer langen Vakanz, wie in Ihrer Gesetzesbegründung ausgeführt wird, gar keine Rede sein. Diese Frist ist übrigens auch bei uns in Niedersachsen üblich. Drei Monate beträgt der Zeitraum, in dem nach dem Ausscheiden eines Hauptverwaltungsbeamten neu gewählt wird.
Nichtsdestotrotz kann es nicht schaden, Herr Dr. Genthe, dass wir den Vorgang noch einmal in aller Ruhe und bei Lichte betrachten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in ungerechtfertigter Weise öffentlichen Vorwürfen ausgesetzt sind. Ich plädiere dafür, wertfrei und mit aller Sorgfalt zu schauen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang hier tatsächlich Regelungsbedarf besteht.
Hierbei wird sich zeigen, ob sich auch bei uns in Niedersachsen in gleichgelagerten Fällen, wenn eine Hauptverwaltungsbeamtin oder ein Hauptverwaltungsbeamter für unseren Landtag kandidiert und auch gewählt wird, zu lange Vakanzen an der Spitze der Kommune ergeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der mir ganz besonders wichtig ist. In der jüngeren Vergangenheit haben wir hier immer wieder darüber gesprochen, dass sich auch kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger leider immer häufiger Anfeindungen ausgesetzt sehen. Auch wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, steht oft der Vorwurf der persönlichen Bereicherung im Raum. Mit Verlaub, Herr Dr. Genthe, das ist unterschwellig auch bei hier ein bisschen angeklungen. Diesen pauschalen Vorwurf möchte ich nicht im Raum stehen lassen.
Fest steht: Unsere Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten machen sich zumeist mit sehr viel persönlichem Einsatz und Leidenschaft für Ihre Kommune vor Ort stark - nicht selten auch über den, wie ich einmal sage, normalen Dienst hinaus. Ich wage auch zu behaupten, dass keiner dieser Menschen ein solches Amt aus rein finanziellem Anreiz ausübt. Da steckt viel mehr dahinter. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort sind erst einmal allzuständig: für jeden und jede rund um die Uhr ansprechbar und das an sieben Tagen in der Woche.
Allein deshalb sehe ich auch uns hier in der Pflicht, darauf zu achten, dass sie für ihre Tätigkeit und die Zeit, in der sie ihr Amt ausgeübt haben, eine angemessene Alterssicherung erhalten. Wir alle tun gut daran, an dieser Stelle keine Neiddebatten zu entfachen.
Auch Andreas Bovenschulte hat sich über viele Jahre hinweg - wenn das Ihr Wahlkreis ist, Herr Dr. Genthe, dann werden Sie das bestätigen können - mit Kraft und sehr viel Leidenschaft für sein Weyhe eingesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei genauem Hinsehen zeichnet sich ab, dass es sich bei dem Wechsel des ehemaligen Bürgermeisters von Weyhe in die Bremer Bürgerschaft sicherlich um einen Einzelfall handelt. Mithin ist hier das Recht zweier Bundesländer betroffen. Dennoch rate ich zu Ruhe und Besonnenheit, die wir uns im Ausschuss nehmen sollten, um uns die dafür maßgeblichen Rechtsnormen anzuschauen. Den Versuch, die kommunal- und beamtenrechtlichen Vorschriften aller Länder unserer Republik zu vereinheitlichen, sehe ich als sehr sportlich an. Aber schauen wir einmal.
Vielen Dank, Herr Kollege Lynack. - Es liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Genthe. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Situation im Weyher Gemeinderat eben geschildert. Dem ehemaligen Bürger
meister wurde bescheinigt, er habe eine super Arbeit gemacht, er wurde in den Himmel gelobt; wenige Minuten später wurde festgestellt, dass es ein absolut zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen eben diesem Rat, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Hauptverwaltungsbeamten gibt.
Sie haben das eben gerade als praktikable Lösung präsentiert. Ich finde, das ist überhaupt nicht praktikabel, sondern das sind genau die Dinge, die dem Ansehen unserer kommunalen Wahlbeamten, unseren Kommunalos sozusagen, schaden und ihr Ansehen zerstören. Dagegen, dass das passiert, sollten wir hier im Niedersächsischen Landtag eigentlich arbeiten.
Sie haben eben auch gesagt, das hänge mit dem Bremer Recht zusammen, und darum sei das alles so schwierig. Auch das stimmt nicht. Das Bremer Recht hätte den Betreffenden überhaupt nicht gehindert, auf eigenen Antrag aus dem Verhältnis in Weyhe auszuscheiden. Das wollte er aber aus ganz anderen Gründen nicht. Mit Bremer Recht hat das nichts zu tun.
Um etwas anderes auch noch wieder auf die Füße zu stellen: Sie sagten, es sei alles gut; denn innerhalb von drei Monaten sei die Neuwahl möglich gewesen. Ja, aber das war nur deswegen möglich, weil der Betreffende über den Umweg des Sonderurlaubs, den ich eben so kritisiert habe, der Gemeinde Weyhe die Pistole auf die Brust gesetzt und sie quasi dazu gezwungen hat, dieses merkwürdige Abwahlverfahren durchzuführen. Das
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Dr. Genthe, worum geht es Ihnen jetzt eigentlich? Darum, dass die lange Vakanz ein schnelles Ende findet, oder darum, dass die Pensionsansprüche geschmälert werden, sodass sie eventuell gar nicht bestünden, oder dass das Recht zwischen Niedersachsen und Bremen bereinigt wird oder dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger - ich sage einmal - nicht
Ich habe das vorhin in meiner Rede versucht auszuführen. Ich denke, die Menschen haben einen guten Job gemacht. Für diesen guten Job sämtliche Pensionsansprüche aufzugeben, wäre auch unredlich.
Wir sollten es uns anschauen. Ich finde, die Menschen in Weyhe vor Ort haben eine Lösung gefunden, die für die Bürgerinnen und Bürger gut war und die sicherlich auch dafür gut war, die Stadtkasse von Weyhe ein Stück weit in Ordnung zu halten. Sich jetzt hier hinzustellen und eine Neiddebatte anzufangen, ist unredlich, gerade einem Menschen gegenüber, der sich nun wirklich mit ganzer Kraft über Jahre hinweg für seine Heimatgemeinde eingesetzt hat.