Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, Sie sprachen gerade von Brücken. Wie sieht es mit dem Brückenprojekt in Neu Darchau im Amt Neuhaus aus? Davon haben Sie auch schon im Wahlkampf gesprochen. Wird es eine zeitnahe Planung Ihrerseits geben? Wird es eine Zusage des Landes zur Kostenübernahme geben? Wie sehen diesbezüglich Ihre Planungen aus?
Da ich diese Region sehr gut kenne und das Amt Neuhaus 1993 nach Niedersachsen zurückgegliedert wurde, habe ich das geplante Vorhaben zur Vollendung der Deutschen Einheit sehr intensiv verfolgt.
Ich stehe nach wie vor zu dem Ziel einer Brückenlösung. Klar ist aber auch, dass sich der Landkreis Lüneburg - das müssten Sie wissen - nicht in der Lage sieht, erstens die rechtlichen Hürden gemeinsam mit Lüchow-Dannenberg zu überwinden und zweitens die Kosten für diese Brücke nach den entsprechenden Preissteigerungen zu übernehmen. Dies ginge nur, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern bereit wäre, dieses über den Fonds Deutsche Einheit umgekehrt zu einem Finanzierungsprojekt der Deutschen Einheit zu machen. Dazu müssten das Land Niedersachsen und
Darüber habe ich mit dem Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern gesprochen. Bisher sieht sich die Landesregierung von MecklenburgVorpommern aber nicht in der Lage, diesen notwendigen Finanzierungsanteil zur Verfügung zu stellen. Wir werden aber nichts unversucht lassen, dieses Brückenprojekt vielleicht doch noch aus diesem Fonds zu finanzieren. - Ist Ihre Frage damit beantwortet? - Vielen Dank.
Insofern, meine Damen und Herren, bin ich sehr sicher, dass wir hier sehr frühzeitig einen Gesetzentwurf verabschieden können, der in seiner inhaltlichen Detailschärfe allerdings deutlich über das hinausgehen wird, was uns die FDP-Fraktion hier in gutem Willen vorgelegt hat. Ich danke für die Unterstützung der Landesregierung. Wir können immer die Hilfe der Opposition gebrauchen.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. - Meine Damen und Herren, bei der Redezeit werden Zusatzfrage und Antwort ausgekoppelt. Gleichwohl hat der Herr Minister etwas länger gesprochen, als ursprünglich für die Regierung vorgesehen war. Ungeachtet dessen, lieber Herr Kollege SchulzHendel, haben Sie nach § 71 Abs. 3 die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Dafür haben Sie sich gemeldet. Ich gebe Ihnen zwei Minuten. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich bin noch ein bisschen unerfahren, was diese ganzen Formalitäten angeht. Aber das lerne ich noch.
Heute sind hier sehr viele Kompromisse vorgetragen worden, die zulasten des ÖPNV und damit eindeutig zulasten der Menschen insbesondere im ländlichen Bereich gehen. Ich habe aber auch vernommen, dass künftig alle mehr Mittel bereitstellen wollen. Wenn das kein Lippenbekenntnis bleiben soll, dann darf ich Sie heute schon auffor
dern und dazu einladen, künftig gemeinsam mehr Mittel konkret und zweckgebunden für den Radwegebau einzusetzen.
Herr Minister Althusmann, Sie sagten, ohne Ideologie wären wir ein Stück weiter. Ein Blick in den Koalitionsvertrag reicht aber aus, um festzustellen: Ihr Schwerpunkt liegt beim Beton. Also etwas für Asphaltträumer und ein klares Rollback in der Verkehrspolitik. Ich glaube mit Blick auf die Sozialdemokraten: Das fällt Ihrem neuen Partner sichtbar schwer. Sie sollten Ihre Ideologie „Beton“ einmal beiseiteschieben und mit uns allen gemeinsam etwas für den ÖPNV und für den Radwegebau tun. Dann wäre uns allen geholfen, insbesondere den Menschen in Niedersachsen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. - Die FDP möchte noch einmal das Wort nehmen. Herr Bode, Sie haben regulär noch 2:28 Minuten. Das dürfte vermutlich reichen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, Sie haben ja den Wunsch geäußert - nun ist ja Weihnachtszeit -, eine schärfere Opposition zu bekommen. Diesen Wunsch können wir wirklich gern erfüllen.
Wenn Sie sagen, dass Sie in diesem Bereich ganz schnell vorangehen wollen und sich gewünscht hätten, dass wir als FDP-Fraktion noch mehr vorgelegt hätten - das ist ja auch von Herrn Klein gesagt worden -, dann können wir Ihnen das natürlich gerne anbieten bzw. versprechen, dass wir das tun werden, wenn Sie im Wirtschaftsausschuss im nächsten Vierteljahr nicht mit einem Entwurf, mit Eckpunkten oder Ähnlichem vorstellig werden. Sie wissen aber auch, welch umfangreiche Zulieferarbeit die Erstellung des entsprechenden Entwurfes für Sie bzw. Ihr Haus bedeutet; denn es müssen Zahlengrundlagen und anderes Material für die Förderung landkreisspezifisch bzw. stadtspezifisch dargelegt werden.
Ich will nur daran erinnern, dass in der letzten Legislaturperiode das Wirtschaftsministerium unter Minister Lies quasi noch während der Gesetzesberatung im Haus Änderungen vornehmen musste, weil Zahlen nicht rechtzeitig geliefert werden konnten etc. Dann haben Sie den Erstellungsaufwand für diese Dinge halt doppelt: zum einen für Ihren Entwurf und zum anderen für unseren Entwurf.
Wenn Sie es denn hier dauernd so groß verkünden: Ich meine, Weihnachten steht vor der Tür. Dann lassen Sie doch die Landräte und Bürgermeister nicht mehr so lange im Unklaren darüber, was das Weihnachtsgeschenk der Großen Koalition tatsächlich ist. Dann verraten Sie uns doch bitte mal, was denn eine Aufstockung der Mittel in Euro tatsächlich bedeutet. Denn wenn sie fifty-fifty verteilt werden, kann sich jeder ausrechnen, wie viele Mittel für die Straßen ankommen und wie viel für den ÖPNV verbleibt. Aber ein Eurobetrag mit „erheblich aufgestockt“ ist im Haushaltsplan nicht abbildbar.
Deshalb, Herr Minister Althusmann, verraten Sie uns doch bitte: Auf was an Aufstockung haben Sie sich in der Großen Koalition tatsächlich verständigt? Ist es 1 Euro? Sind es 2 Euro? Sind es 10 Millionen? Sind es 100 Millionen? Wie viele Millionen Euro können die Kommunen von Ihnen im Bereich des kommunalen Straßenbaus erwarten?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bode. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließen können.
Es wird vorgeschlagen, dass sich federführend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung damit befasst und dass mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig werden sollen.
Wer dem entsprechen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Sicherheitshalber die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Die Ausschussüberweisung ist somit, wie vorgeschlagen wurde, einstimmig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/39
Einbringen möchte den Gesetzentwurf der Kollege der FDP, Herr Jan-Christoph Oetjen. Herr Oetjen, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freien Demokraten schlagen Ihnen heute eine Änderung des Feiertagsgesetzes zugunsten von Flohmärkten vor. Warum?
Am 21. April 2017 hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Urteil gesprochen. Seit diesem Urteil hat sich die Genehmigungspraxis auf kommunaler Ebene zulasten von Flohmärkten verschlechtert. Sie werden in der Regel nicht mehr genehmigt. Dabei geht es um den Sonntagsschutz.
Viele Flohmärkte - das wissen Sie - finden an Sonntagen statt. Das liegt daran, weil sie beispielsweise auf Parkplätzen von Einkaufszentren stattfinden, die ansonsten geöffnet haben, weil sie an anderen Örtlichkeiten stattfinden, die ansonsten anderweitig genutzt werden, und weil der Sonntag klassischerweise der Tag ist, an dem die Familie einen Ausflug macht und beispielsweise auf einen Flohmarkt geht.
Nachdem dieses Urteil gesprochen wurde und sich die kommunale Verwaltungspraxis geändert hat, wurde eine Petition gestartet. Nun mag man sich denken: „Eine Petition zugunsten von Flohmärkten? - Das wird ja nicht gerade viel Widerhall finden.“ Aber genau das Gegenteil war der Fall. 40 000 Menschen haben innerhalb von zwei Monaten diese Petition mitgezeichnet.
Diese Menschen haben mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht, dass sie wollen, dass Flohmärkte weiterhin auch an Sonntagen stattfinden. Und diese Menschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir an dieser Stelle unterstützen.
Für diese Menschen ist der Besuch eines Flohmarkts in erster Linie ein gesellschaftliches, ein soziale Ereignis und gerade kein Konsumakt. Für sie ist es Freizeitgestaltung.
Diejenigen, die dort Ware anbieten - ich weiß nicht, wer von Ihnen in der letzten Zeit einmal auf einem Flohmarkt gewesen ist -, sind Kleinunternehmer, Kleingewerbetreibende, Einzelunternehmer - also
ihr eigener Chef - und in der überwiegenden Zahl Privatpersonen, die dort beispielsweise aussortierte Sachen verkaufen.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir der Überzeugung, dass der Sonntagsschutz kein Argument sein kann, um die Flohmärkte zu versagen.
Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist. Bei uns ist es so, dass die Kinder langsam in ein Alter kommen, in dem die ersten Sachen aussortiert werden. Kindersachen sind ja relativ teuer und für die Familien immer ein großes Budget. - Ich sehe, dass einige grinsen.
In meiner Familie ist es so, dass insbesondere unsere Große, wenn sie etwas aussortiert und wir es auf dem Flohmarkt verkaufen - bei uns in Sottrum gibt es auch regelmäßig Flohmärkte -, das eingenommene Geld behalten kann. Aber das währt natürlich nicht lange; denn sie geht gleich auf dem Flohmarkt wieder los und kauft neue Sachen.
Im besten Sinne sind Flohmärkte eine Börse dafür, dass Sachen nicht weggeworfen, sondern mehrfach benutzt werden. Das ist im besten Sinne Umweltschutz.