Die Auswirkungen habe ich als Kommunalpolitiker hautnah erleben dürfen: Geplante Radwege, z. B. von Hannover nach Lehrte, oder aber die Anbindung von Güterverkehrszentren, wie z. B. dem Megahub, ebenfalls bei Lehrte, können nicht oder nicht in der bestmöglichen Form verwirklicht werden, weil den Gemeinden die Mittel für die Umsetzung oder auch für die sich später daran anschließende Unterhaltung - die dürfen wir nicht vergessen - schlicht und ergreifend fehlen.
Mein Vorredner von den Grünen hat das Ganze gerade „alten Wein in neuen Schläuchen genannt“. Das kann man natürlich so tun. Ich kann dem nur entgegenhalten: Die Kommunen würden sich über diesen Wein auch in alten Schläuchen extrem freuen. Das können Sie mir glauben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist kurz und knapp und enthält eine Forderung, die - ich bin begeistert - keine Mehrkosten verursacht. Das muss man auch einmal erwähnen.
Eigentlich dürfte es kein Geheimnis sein - Sie werden es erahnen, vermute ich, weil Sie unseren Koalitionsvertrag gelesen haben -, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, weil wir, SPD und CDU, uns in der Koalition klar auf eine Verteilung von 50 : 50 geeinigt haben. Das ist auch richtig so.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, möchte aber heute auf zwei, drei Punkte in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf eingehen.
Sie führen aus, Ihre Änderung würde bewirken, dass den Kommunen künftig wieder mehr Mittel für wichtige Investitionen zur Verfügung stünden. So schreiben Sie es, glaube ich.
Die Kommunen bekommen aktuell 123,507 Millionen Euro. Das verändert sich nicht; das bleibt gleich. Das heißt, auch bei einer anderen Verteilung bleibt es bei 123,507 Millionen Euro. Es gibt also nicht weniger Mittel für die Kommunen. Sie würden nur anders verteilt werden. Aber das müssen Sie in Ihrer Begründung auch so schreiben.
Wir alle wissen, dass die Verteilung schon immer ein Thema hier im Landtag gewesen ist, je nach parteipolitischer Präferenz oder auch je nach Bedarf. Ich erinnere mich gut an eine Rede, die Herr Rickert gehalten hat, ein ehemaliger Kollege von der FDP.
Er hat damals 70 : 30 für den Straßenbau ins Gespräch gebracht. Vielleicht ist das, was Sie jetzt mit 60 : 40 propagieren, nur ein Zwischenschritt.
Ich kann nur sagen: Wir haben in den letzten fünf Jahren zu Recht die Verteilung auf 60 : 40 für den ÖPNV verändert - das war auch gut so -, und zwar, lieber Herr Henze, nicht nur für den straßengebundenen ÖPNV, sondern auch für die Schiene. Das ist nämlich ein Gesamtpaket. Der ÖPNV betrifft beides.
Man kann über die Größenordnung diskutieren; das ist gar keine Frage. Aber ich denke, dass wir uns hierüber vonseiten der Koalitionsfraktionen ziemlich einig sind.
Mich wundert ein bisschen, Herr Bode, dass Sie sich so für die Straßen einsetzen. Das hätten Sie einmal auf Landesebene machen sollen; denn in Ihrer Regierungszeit mit Ihnen als Minister, mit Herrn Hirche und Herrn Rösler sind die Investitionen in den Landesstraßenbau massiv reduziert worden. Ich habe hier eine Liste, was in den Jahren 2003 bis 2008 investiert worden ist. Da lagen die Summen zum Teil unter 40 Millionen Euro. In der rot-grünen Regierungszeit lagen sie im Ansatz bei 85 Millionen Euro, d. h. deutlich erhöht. Sie
hätten sich auch damals in Ihrer Regierungszeit als Minister für die Straßen einsetzen sollen. Sie waren dafür verantwortlich, Herr Bode.
Ich möchte gern noch auf den Punkt des ländlichen Raumes eingehen, den Sie hier auch anführen. Sie schreiben: Die Änderung führt zu einer Stärkung des ländlichen Raumes. - Das kann ich nicht ganz teilen. Der ländliche Raum braucht natürlich vernünftige Straßen - das ist gar keine Frage; darüber sind wir uns auch einig -, aber er braucht nicht nur vernünftige Straßen. Auf dem Land fahren nicht alle Menschen Auto; so ist das nun einmal. Viele sind zu jung, verdienen nicht genug und können oder wollen nicht mehr Auto fahren. Die brauchen einen vernünftigen öffentlichen Personennahverkehr, gerade auch im ländlichen Raum, um ihren Bedarf an Patienten-, Berufs- und Einkaufsverkehren sichern zu können. Den können Sie aber nicht sicherstellen, wenn Sie nur in den Straßenbau investieren.
Deswegen ist es gut und richtig, dass wir mit der jetzigen und auch der künftigen Verteilung von 50 : 50 beides fördern, um beiden Bedarfen gerecht zu werden. Das werden wir auch machen.
Aber das Hauptproblem - dies klang hier bereits an - ist gar nicht die Verteilung. Das Hauptproblem ist aktuell, dass die Mittel ab 2020 gesichert werden. Sie haben es eben zwar erwähnt, führen dies aber in der Begründung mit keinem Wort aus. Das ist der Hauptansatz; denn die Kommunen brauchen Planungssicherheit, die sie aktuell nicht haben.
Nach dem NGVFG werden die Mittel vor allem aus dem Entflechtungsgesetz verteilt. Die gibt es aber 2020 nicht mehr. Das heißt, das Gesetz muss verändert werden. Die Mittel müssen für den Verkehr und für Investitionen in den Gemeinden gesichert werden. Das ist der erste Schritt. Dies hätten Sie hier aufführen können. Dann hätte Ihr Gesetzentwurf zumindest ein bisschen Charme gehabt. So hat er aber in dieser Koalition überhaupt keine Chance auf irgendeine Verwirklichung.
Trotzdem freue ich mich auf die Beratung. Aber ich kann Ihnen schon jetzt sagen, dass er bei uns keine Zustimmung finden wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Klein. - Der Abgeordnete Bode möchte eine Kurzintervention mit anderthalb Minuten Redezeit machen. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Klein, zu dem dritten Satz in der Begründung sagen Sie, er sei nicht richtig. In dem ersten Satz, der die Begründung einleitet, geht es nur um den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Der zweite Satz ergänzt diesen Satz um die kommunale Eigenbeteiligung. Der dritte Satz mit den Investitionen bezieht sich natürlich auf die beiden Sätze davor, weil da ja kein Absatz ist. Insofern sind mit den Investitionen die Investitionen im kommunalen Straßen- und Radwegebau gemeint.
So viel zum Sprachlichen. Wenn Sie dies klarstellen und dem dann zustimmen wollen, können wir den dritten Satz natürlich gerne noch ergänzen.
Herr Klein, der erste Teil von dem, was Sie gesagt haben, war ja noch ganz positiv. Da habe ich mir gedacht: Okay, wenn wir fifty-fifty statt 60 : 40 machen, dann stimmen vielleicht auch die SPD und die CDU nach den Wortbeiträgen eben zu. Dann hätten die Kommunen in den ersten zwei Jahren zumindest schon zehn Prozentpunkte mehr. Das wäre schon ein erster Schritt.
Danach diskutieren wir intensiver über die Frage, wie die Finanzierung nach dem Wegfall der Entflechtungsmittel fortgesetzt werden soll und wie wir das Ganze dann im Detail regeln wollen. Ich glaube nicht, dass wir von der Großen Koalition so schnell eine beratungsfähige Vorlage dazu bekommen werden. Denn Ihr Koalitionsvertrag, den Sie geschlossen haben, ist in diesem Punkt absolut dünn. Da steht nichts drin, außer es soll mehr Geld geben, und es soll fifty-fifty verteilt werden.
Die Beantwortung all der Fragen, die auch die Grünen deutlich gemacht haben, nämlich wie die Mobilität gefördert werden soll, welche Punkte aus dem rot-grünen Entwurf Sie aufnehmen wollen und welche nicht und welche neu hinzukommen, wird ja länger dauern. In dieser Zeit werden die Investitionen für die Straßen und Radwege von den Kommunen nicht in dem Umfang umgesetzt werden können, wie es tatsächlich möglich wäre.
Deshalb ist unser Vorschlag: Lassen Sie uns zunächst die Prozentsätze ändern, gerne auch auf fifty-fifty, wenn Sie zustimmen, und dann den nächsten Schritt gehen!
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Möchte Herr Klein erwidern? - Das möchte er nicht. - Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort. Herr Dr. Bernd Althusmann, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich eine allgemeine Feststellung machen: Wenn es für die Zukunft, Herr Kollege Bode, Herr Schulz-Hendel, im Niedersächsischen Landtag und damit auch innerhalb der Landesregierung ein ganz genereller Grundkonsens werden sollte, dass es uns weniger um Ideologie, sondern in erster Linie um die Sicherung der Zukunft dieses Bundeslandes sowie um die Sicherung des Wohlstandes geht und dass dazu der Straßenbau gehört, dass dazu die Investitionen in den ÖPNV genauso gehören wie die Investitionen in den Bereich der Schiene, dann hat sich die Bildung einer neuen Regierung in Niedersachsen nach der letzten Landtagswahl schon gelohnt.
Ihr Gesetzentwurf, sehr geehrter Herr Kollege Bode, ist eher zart, er ist fast ein wenig zögerlich. Sie haben ja gerade versucht, noch ein bisschen die Kurve zu kriegen. Wenn man aber ganz genau hinschaut: Allein diese Konzentration auf 60 : 40 macht es nun nicht. Sie haben wichtige Aspekte ausgelassen: Keine Antwort auf die Aspekte der Finanzierung! Keine Antwort auf die zentralen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände! Das ist eigentlich schade. Denn ich finde, dass sich auch diese Große Koalition eine starke Opposition wünscht, die uns wirklich an jedem Punkt packt, die uns treibt, die das Land mit allen gemeinsam voranbringen wird. Ich denke aber, das üben wir noch für die Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, dass diese Erkenntnis, dass wir mehr Mittel benötigen, hier im Niedersächsischen Landtag wahrlich nicht die neueste ist, wahrlich auch nicht innerhalb aller politischen Parteien - bis auf wenige Ausnahmen.
Es wurde angesprochen, dass die Verbesserung der Verkehrssituation in Deutschland den Ländern und am Ende den Kommunen oblag. Bis 2006 war das eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die Föderalismusreform vor etwas mehr als zehn Jahren hat genau diesen Punkt geändert. Vielleicht darf man es auch einmal erwähnen: Der Bund hat den Ländern innerhalb dieser zehn Jahre rund 1,3 Milliarden Euro über das Entflechtungsgesetz zur Verfügung gestellt. Das läuft jetzt nach der Föderalismusreform I aber aus. Deshalb werden wir in Niedersachsen alles dafür tun, damit die gleichzeitig parallel getroffene Vereinbarung umgesetzt wird, nach der den Ländern eine Erhöhung bei der Umsatzsteuer zugutekommen soll und die Länder diese Gelder an die Kommunen geben bzw. für Investitionen in den ÖPNV, in die Straße und in die Schiene verwenden können. Das werden wir tun. Genau diese Kompensation wird auch 1 : 1 umgesetzt.
Wir werden das gesetzlich absichern. Wir werden das möglichst schnell gesetzlich absichern müssen; denn ansonsten wird aufgrund der Investitionssystematik in Niedersachsen womöglich schon zum Teil 2018 das eine oder andere Projekt finanziell gar nicht mehr unterlegt werden können. Von daher ist die Zielrichtung der FDP ja nicht verkehrt, nämlich zu sagen: Wir brauchen schnellstmöglich einen Gesetzentwurf. - Ich kann Ihnen versichern: Wir werden zeitnah eine dauerhafte gesetzliche Mittelsicherung anstreben, damit auch im Jahr 2018 noch ausreichend Mittel vorhanden sind.
Ferner werden wir die Finanzausstattung für die Investitionsförderung in den Bereichen Straße, Schiene und ÖPNV, die seit Jahren relativ unverändert geblieben ist, mit Blick auf die Kostensteigerungen deutlich anheben müssen. In den kommenden Jahren wird es hier deutlich mehr Geld geben müssen, um die anstehenden Investitionen abdecken zu können. Uns liegen heute Anträge mit einem Umfang von mehr als 360 Millionen Euro vor.
Von daher wird die Niedersächsische Landesregierung in den kommenden Wochen das Parlament recht frühzeitig über die Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen unterrichten, die dann erforder
lich werden, um die Kompensation auf den Weg zu bringen, und wir werden schnellstmöglich einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Wir wollen in Niedersachsen den Neu- und den Ausbau von Radwegen. Wir wollen den Ersatzneubau von Brücken. Wir wollen die Errichtung von Lichtsignalanlagen. Wir wollen die Beseitigung von Unfallschwerpunkten. Wir wollen den verkehrssicheren Umbau von Bahnübergängen schnellstmöglich voranbringen.