Danke schön, Herr Innenminister. - Zu seiner zweiten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Maximilian Schmidt von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Abgeordneter aus dem Landkreis Celle und vor dem Hintergrund, dass der Landrat des Landkreises Celle heute morgen per Pressemitteilung verkündet hat: „Recht kommt vor Zeitgeist“, frage ich unabhängig davon einmal, ob die Frage der gleichen Würde und gleichen Behandlung aller, die Asyl suchend zu uns kommen, eine Frage der Wertvorstellungen ist - was ich glaube -, oder ob sie nur eine Frage des Zeitgeistes ist. Diese grundsätzliche Einordnung seitens der Landesregierung würde mich interessieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schmidt, zunächst einmal fällt es mir nicht im Traum ein, einem direkt gewählten Landrat in seiner Einschätzung „Recht kommt vor Zeitgeist“ zu widersprechen. Er hat recht: Recht kommt vor Zeitgeist.
Aber dieser Widerspruch steht hier gar nicht auf der Tagesordnung. Es geht nicht um die Frage, ob Recht vor Zeitgeist kommt oder Zeitgeist vor Recht. Es geht nur um die Frage: Welchen Stellenwert räumen wir der kommunalen Ebene an einer Stelle ein, wo ihr vom Gesetz Ermessensspielraum eingeräumt worden ist, der durch Erlass des Innenministeriums aus dem Jahre 2007 annähernd auf null reduziert worden ist?
Ich habe der kommunalen Ebene mit meinem Erlass diesen Freiraum zurückgegeben. Das heißt, wir bewegen uns komplett auf der Ebene des Rechts. Keine kommunale Gebietskörperschaft ist
Der zweite Teil der Antwort ist: Natürlich geht es hier um die Würde des Menschen. Welches Recht steht wohl höher als ein Asylbewerberleistungsgesetz oder ein sonstiger Erlass, aus welchem Haus auch immer? - Das ist das Grundgesetz mit seinen Bestimmungen über die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und der Gleichheit eines jeden von uns.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Korter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Innenminister gerade ausgeführt hat, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch im Gesundheitswesen erheblichen Benachteiligungen ausgesetzt sind, frage ich die Landesregierung: Welches sind diese Benachteiligungen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in Niedersachsen z. B. in entsprechender Anwendung der Bestimmungen bezüglich sonstiger Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Auf Landesebene sind damit und mit dem Erlass zur Form der Leistungsgewährung alle Spielräume ausgeschöpft worden. Die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes müssen angewendet werden.
Die Landesregierung hat allerdings dabei das Ziel, auf Bundesebene die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erreichen. Dazu gehört natürlich auch, dass die Benachteiligungen im Gesundheitswesen, die ich als nicht zuständiger
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung im Hinblick auf die Kommunen, die sich bei der Ausgabe von Wertgutscheinen auf Dienstleister eingelassen haben: Wie lange laufen solche Verträge, sind es eigentlich auch Verträge, die im Zweifel eine Belastung sind, und ist diese Belastung dann, wenn Zukunftsverträge geschlossen werden, als eine freiwillige Leistung oder eine Zwangsleistung zu bezeichnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Mehrheit der Leistungsbehörden hat sich zur Durchführung des Wertgutscheinverfahrens externer Dienstleister bedient und hierbei natürlich privatrechtliche Verträge abgeschlossen. Über die Dauer der einzelnen Vertragsbindungen und über die Vertragsbedingungen liegen dem Innenministerium naturgemäß keine Informationen vor. Die rasche Umsetzung der Umstellung durch fast alle Leistungsbehörden lässt aber darauf schließen - damit bewegen wir uns wieder im Bereich der Annahmen -, dass es in diesem Bereich keine Probleme gab. Ich denke, das ist reibungslos gelaufen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ist der Landesregierung bekannt, wie die Praxis in anderen Bundesländern aussieht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern über Ladenöffnungszeiten gesprochen und mussten gemeinsam lernen, dass die unterschiedliche Behandlung der Ladenöffnungszeiten oder der Öffnungszeiten von Tankstellen und Autowaschanlagen keine Frage der Willkür, sondern eine Frage des von uns allen gewollten Föderalismus ist. Bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes nimmt sich jedes Landesparlament die Freiheiten, die ihm rechtlich eingeräumt sind, und wählt demzufolge die Regelungen, die es für die besten hält.
(Jörg Bode [FDP]: Das glaube ich nicht! Zehn Minuten haben Sie noch! - Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der CDU und von der FDP)
Die Gewährungspraxis und die Erlasspraxis zum Asylbewerberleistungsgesetz in 15 Bundesländern - von uns wissen wir es ja selber - jetzt ex cathedra auszubreiten, ist, glaube ich, nicht die Absicht. Es gibt unterschiedliche Anwendungspraxen, es gibt unterschiedliche Ansätze, aber im Kern kann man festhalten, dass in immer mehr Bundesländern der Zug in die gleiche Richtung fährt, in der er in Niedersachsen bereits unterwegs ist.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird vom Kollegen Jürgen Krogmann von der SPDFraktion gestellt - einem Fußballer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Innenminister, für den umfangreichen und ausführlichen Vortrag. Ein Punkt bleibt aus meiner Sicht interessant. Nun können ja nicht alle Flüchtlinge gleich dezentral in Kommunen untergebracht werden. Daher gibt es die Landesaufnahmebehörden in Friedland, Bramsche und Braunschweig. Wie ist denn die Praxis dort? Wie lässt sich dort eine menschenwürdige Versorgung gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Präsident! In den Aufnahmeeinrichtungen ist die Praxis seit einiger Zeit so, dass für Kleidung keine Gutscheine ausgegeben werden, sondern Bargeld. Dies ist also die aktuelle Praxis.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Ottmar von Holtz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass viele Asylbewerber und Geduldete in kommunalen Einrichtungen untergebracht sind, frage ich, ob sich für diese die Umstellung von Wertgutscheinen auf Bargeldauszahlung in irgendeiner Form in der Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge auswirkt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist das Schöne an einer Fragestunde: Es gibt immer wieder Fragen, auf die man Antworten sofort geben kann, und andere, auf die man Antworten zu Protokoll geben muss. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass bei aller Gründlichkeit meiner Vorbereitung die Frage der Bargeldsumme von mir heute nicht beantwortet werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sie sind mehrfach auf den Erlass von 2007 eingegangen. Daher meine Frage: Sind Sie mit Ihrem Erlass rechtlich vielleicht noch weiter gegangen? Gibt es Unterschiede? Vielleicht können Sie das einmal darstellen.