Jürgen Krogmann
Appearances
Last Statements
Noch müssen Sie mich ertragen. Wir wollen den Wählerinnen und Wählern da nicht ins Handwerk pfuschen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion datiert ja aus der Zeit kurz nach der Abwahl von Schwarz-Gelb hier in Niedersachsen, und so muss man ihn natürlich auch einordnen. Es ging Ihnen damals nicht darum, Lösungen für unsere Kommunen zu finden, sondern darum, Legenden zu bilden und die von den Wählern in die Wüste geschickte Landesregierung zu rehabilitieren. Damit wollten Sie auch ein bisschen Trauerarbeit leisten.
Meine Damen und Herren, diese Legendenbildung haben wir Ihnen schon damals nicht durchgehen lassen, und heute tun wir es noch viel weniger.
Der Zukunftsvertrag war kein Erfolgsmodell für Niedersachsen.
Er war von vornherein zum Scheitern verurteilt, er ließ jede Strategie vermissen, er sorgte lediglich für eine kurzfristige punktuelle Entlastung, er funktionierte vor allen Dingen nach dem Zufallsprinzip, und er war nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegt.
Aber vor allem war er überhaupt nicht durchfinanziert.
Der Zukunftsvertrag ist gescheitert, und deshalb gibt es für uns keinen Grund, ihn in dieser Form weiterzuführen.
Aber es war ja noch schlimmer. Obwohl Sie wissen mussten, dass das Geld, das Sie vorgesehen hatten, vorne und hinten nicht reicht, haben Sie im Wahlkampf noch reihenweise Kommunen ermuntert, Anträge zu stellen. Sie haben uns einen riesigen Berg von Anträgen hinterlassen, obwohl Sie wissen mussten, dass das Geld dafür nicht vorhanden ist, und wir mussten Ihre ungedeckten Schecks einlösen.
So viel zum Thema Planungssicherheit. Bei Ihnen gab es null Planung. Wir waren es, die den Kommunen dann die Sicherheit geben mussten. Und das haben wir auch getan, nicht weil wir von dem Konzept überzeugt waren, sondern weil wir die Hoffnungen vor Ort nicht enttäuschen wollten. Ich möchte an der Stelle noch einmal ausdrücklich dem Innenminister, dem Kommunalminister Boris Pistorius, und dem Kabinett danken, dass hier eine Lösung gefunden wurde.
Diese Lösung hat das Problem für den Moment zwar gelöst, aber - das gehört zur Ehrlichkeit dazu - hat eben auch zur Folge, dass wir die Verbindlichkeiten bis in die nächsten Jahrzehnte, bis 2041 verlängern mussten.
Ihr Zukunftsvertrag hat die Zukunft nicht gestaltet, sondern er belastet die Zukunft unseres Landes. Die Generationen, die uns hier in diesem Hause nachfolgen werden, werden daran noch zu tragen haben. Man kann sagen: Gott sei Dank, dass es mit dieser unseriösen Politik in Niedersachsen jetzt seit mehr als einem Jahr vorbei ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleichwohl haben die Beratungen im Ausschuss gezeigt - Herr Kollege Hiebing hat es ja eben angedeutet -, dass wir uns so uneinig dann aber doch nicht sind. Wir haben inzwischen sicher alle erkannt, dass es eine große Gebietsreform für Niedersachsen nicht geben wird. Dafür gibt es im Land keine Akzeptanz. Kommunalzuschnitte nach Schema F passen hier in Niedersachsen nicht. - An der Stelle sind wir uns wohl einig, und das ist hier zunächst einmal festzuhalten.
Auch die Überprüfung eines neuen Leitbildes, die Sie im Antrag fordern, berücksichtigt nicht wirklich, wie verschieden unser Land ist.
Die Lebensfähigkeit einer Kommune - das beinhaltet ja ein Leitbild - an der Größe und der Einwohnerzahl festzumachen, läuft aus meiner Sicht in die Irre. Wir haben kleine Kommunen z. B. im Westen des Landes, die sehr vital, sehr lebensfähig sind, und wir haben große Kommunen im Osten des Landes, die dies gerade nicht sind. Wir müssen auf
regionale Ansätze setzen, und hier müssen auch andere Faktoren wie der demografische Wandel und ähnliche Dinge berücksichtigt werden.
Herr Präsident; meine Damen und Herren, damit ich nicht missverstanden werde: Natürlich sollen sich Kommunen weiterhin aus eigenem Antrieb Gedanken über die Zukunft ihrer Strukturen machen. Aber eben nicht von oben verordnet, nicht vom Ministerium und auch nicht vom Niedersächsischen Landtag. Es ist wichtig, dass sich die Kommunen gemeinsam auf den Weg machen. Das Land kann dabei nur beratend und helfend zur Seite stehen.
Der Impuls muss von der Basis, von den Kommunen selbst ausgehen, und er muss - das ist ganz wichtig - in eine Richtung gehen.
Die Kakofonie - der Ausdruck ist parlamentarisch, das haben wir in der letzten Legislaturperiode geklärt -, die wir in den letzten Monaten gehört haben, dass alles, was rund um Braunschweig, den Harz und Wolfsburg ist - - -
- Nicht von der SPD. Sie können es im Ausschussprotokoll nachlesen! Das sind Äußerungen des ehemaligen Oberbürgermeisters Hoffmann aus Braunschweig, von Frank Klingebiel aus Salzgitter und von Herrn Junk aus Goslar, der gleich über die Ländergrenzen wollte. Da geht es munter durcheinander, wie auf dem Hochzeitsmarkt.
Vielleicht sollte man sich - das war ja auch das Petitum, das ich von Ihnen gehört habe - intern zusammensetzen, bevor jeder unilaterale Vorschläge in der Sache macht.
Wir sollten aber auch keine Ratschläge geben.
Die Debatten, die wir dort gesehen haben, zeigen ganz deutlich, dass das Ganze keine Frage des Geldes ist. Es geht nicht in erster Linie darum, dass das Land die Kommunen finanziell unterstützt. Nein, Fusionen sind immer auch ein sehr emotionales Thema. Es geht um Identitäten, es
geht um Heimatgefühl, und es geht natürlich auch um handfeste Interessen. Und manchmal geht es schlicht um das persönliche Schicksal der betroffenen handelnden Personen. Das alles ist menschlich, das ist natürlich und macht die Sache auch nicht einfacher.
Vielleicht sollte man in die Richtung der Betroffenen rufen: Ein bisschen mehr Miteinander und ein bisschen weniger Gegeneinander, dann wird es vielleicht auch in diesem Bereich Lösungen geben! Verordnen können wir Fusionen auf jeden Fall nicht.
Das ist die legendäre süd-niedersächsische Wurstdiplomatie.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns, für die rot-grüne Mehrheit des Hauses, aber ich denke, auch für Sie, hat die Situation in den Kommunen einen sehr hohen Stellenwert. Wir tun viel für die Kommunen.
Wir haben die Kommunalverfassung und das Kommunalwahlrecht angefasst, modernisiert und demokratisiert. Wir leisten massive Unterstützung beim Ausbau der Ganztagsschulen und beim Thema dritte Kraft in Kitas. Wir haben mit den Landesbeauftragten regionale Ansprechpartner geschaffen,
die bei den Leuten an der Basis als Gesprächspartner fungieren. Das ist etwas, was unseren
Kolleginnen und Kollegen in den Räten und in den Kreistagen wirklich hilft. Sie hingegen wollen mit dem Antrag ein gescheitertes Modell Ihrer abgewählten Regierung verlängern. Ihr Antrag liefert keinen neuen, keinen zielführenden Beitrag, und deshalb werden wir ihn hier und heute ablehnen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Äußerungen von Herrn Oetjen haben mich motiviert, mich noch einmal zu Wort zu melden. Ich finde erstens das Theater, was Sie von CDU und FDP hier aufführen, ziemlich unmöglich.
Sie sind im Wahlkampf rumgegangen und haben auf dicke Hose gemacht, haben überall ungedeckte Schecks verteilt, und wir haben - - -
Natürlich haben wir nicht gut 750 Millionen Euro einfach so in den Landeshaushalt einstellen müssen, sondern das musste beordnet werden. Die Lösung, die gefunden wurde, ist gut. Sie ist natürlich eine Belastung, aber das ist eine Belastung, für die Sie verantwortlich sind, die wir letztlich nur exekutiert haben.
Zweitens will ich auf Ihre Aussage eingehen, Kommunen hätten sich „gesundgestoßen“. An dieser Stelle könnten wir inhaltlich in Ihren Zukunftsvertrag einsteigen; da das aber zur Geschichte gehört, lohnt es sich nicht mehr. Es sollte eine nachhaltige Entschuldung erreicht werden. Es gibt aber Kommunen, die nach der Fusion immer noch im Kassendefizit sind. In einigen Jahren wird man auswerten, was die Zukunftsverträge à la longue gebracht haben. Ich glaube, das wird viel weniger sein, als Sie hier sagen.
Ich glaube, das muss an der Stelle noch einmal ganz deutlich gesagt werden.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich kein Geschenk, zu einem solchen Zeitpunkt, eine Stunde vor Anpfiff, in einer doch recht fachlichen Debatte zu sprechen. Insofern ist mir die Aufforderung des Landtagspräsidenten von heute Morgen auch durchaus Befehl. Trotzdem muss man in dieser Debatte noch ein paar Bemerkungen zu diesem Antrag machen.
Erstens. Für uns war es schon ein bisschen überraschend. Mitte 2013 kam plötzlich dieser Antrag, der eine sehr lange Mängel- und To-do-Liste im Bereich der maritimen Wirtschaft enthält. Da haben wir uns gefragt: Was ist in zehn Jahren SchwarzGelb in Hannover und vier Jahren Schwarz-Gelb in Berlin eigentlich alles liegen geblieben und falsch gemacht worden, dass Sie den Anlass sahen, jetzt so einen großen Antrag hier im Plenum vorlegen?
Zweitens. Wir brauchen von Ihnen keinerlei Ratschläge über die Bedeutung der maritimen Wirtschaft. Im Gegenteil: Wir haben hier von Anfang an die Prioritäten klar gesetzt.
- Herr Thiele, wegen des Anstoßes kann ich keine Zwischenfragen zulassen. Das kann ich Ihnen direkt sagen.
Wir haben also klare Prioritäten gesetzt.
Wie Sie wissen, haben wir die Investitionszuschüsse für unsere Häfen wieder heraufgesetzt. Nachdem sie in der Mipla einmal bei 14 Millionen Euro lagen, sind wir inzwischen wieder bei 34 Millionen Euro.
Wir haben bei den Landesbetrieben, die für die Häfen zuständig sind, eine personelle Neuaufstellung vorgenommen. Ich glaube, dass Sie damit ganz einverstanden sind. Ob es nun der Leiter von NPorts oder der Leiter von JadeWeserPort Logistics Zone war, hatte ich auf unserer gemeinsamen Hafenreise den Eindruck, dass Sie sie als wirklich kompetente Ansprechpartner ansehen. Da sind wir also deutlich besser aufgestellt als noch zu Ihren Zeiten.
Drittens. Sowohl unser Ministerpräsident als auch unser Wirtschaftsminister haben sich auf der Bundesebene massiv für das Thema Offshore engagiert. Sie wissen, wie wichtig das gerade für die Zukunft unserer Häfen ist.
Viertens. Seit 2013 haben wir einen wirklichen Hafenminister in Niedersachsen - einen Menschen, der sich damit identifiziert, der von der Küste kommt, der sich wirklich mit allem dafür einsetzt, dass unsere Häfen auch in schwierigen Situationen erfolgreich sind,
der sich ganz intensiv damit auseinandersetzt und der à la longue auch beim JadeWeserPort mit dieser Strategie Erfolg haben wird. Das ist ebenfalls eine ganz andere Herangehensweise als noch zu Ihrer Zeit.
Insofern ist die maritime Wirtschaft in Niedersachsen bei uns in guten Händen. Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Ich will auf die lange Liste in Ihrem Antrag aus Zeitgründen nicht eingehen. Das, was Sie dort aufgeführt haben, ist auch nicht alles falsch. Wir haben schon über einige Punkte geredet. Sie haben aber natürlich auch ein paar schwierige Stellen eingebaut. Ich weiß gar nicht, wie viele Flüsse Sie vertiefen wollen. Gut, bei Elbe, Weser und Ems ist das klar. Aber was ist mit Leda, Jümme und Aller? Ich weiß gar nicht, was Sie da noch alles mit aufgenommen haben.
Aus Ihrem Antrag war wirklich herauszulesen, dass Sie da ein bisschen spalten wollen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen; denn hier geschieht etwas anderes.
Wir wollen die Hinterlandanbindung unserer Häfen und die Erreichbarkeit unserer Häfen steigern. Wir wollen das aber im Einklang von Ökologie und Ökonomie machen. Wir wollen das so machen, dass die Menschen das akzeptieren. Das ist der Unterschied, der diese Landtagsmehrheit ausmacht.
An einer Stelle, lieber Bernd-Carsten Hiebing, bin ich auch ein bisschen böse. Sie haben gesagt, wir
seien nicht bereit gewesen, hier ein gemeinsames Papier zu machen. Das ist nicht richtig. Ich bin zu Ihnen gekommen und habe Ihnen ein Gespräch angeboten. Sie haben das Gesprächsangebot nicht angenommen. Deshalb ist es nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen. Deshalb haben wir einen eigenen Änderungsvorschlag gebracht. Bitte verdrehen Sie nicht die Fakten! Das ist der Debatte nun wirklich nicht angemessen.
Die maritime Wirtschaft in Niedersachsen ist bei Rot-Grün also in den besten Händen. Da müssen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen. Viele der Forderungen, die Sie erheben, sind schon angeschoben. Ihr Angebot, weiterhin gemeinsam für unsere Häfen zu arbeiten, nehmen wir aber natürlich gerne an. In diesem Sinne sollten wir weitermachen. Solche Showanträge brauchen wir nicht.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Herr Thiele, Sie wissen, dass sich die Debatte um die Flussvertiefung teilweise auf sehr komplizierte planerische und rechtliche Sachverhalte bezieht. Sie haben aber nicht gewollt, eine Debatte darüber zu führen, wie man so etwas möglicherweise vorantreiben kann und wie man politisch Akzeptanz oder auch ein Einvernehmen mit Umweltverbänden herbeiführt, sondern Sie haben einfach geschrieben: Die werden einfach angepasst. - So etwas schreibt man nur dann, wenn man spalten will, wenn man eben nicht das Miteinander will. Und deshalb war das für uns auch keine Basis, mit Ihnen darüber zu diskutieren.
Im Übrigen habe ich gesagt: Herr Hiebing war zu einem gemeinsamen Gespräch über diesen Antrag überhaupt nicht bereit.
- Das ist doch so.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte versuchen, auf den Antrag zurückzukommen, den Sie hier gestellt haben.
Dabei möchte ich die FDP aber nicht aus dem Fokus lassen. Die FDP, die neue Partei der Binnenschiffer! Es ist ja schon irgendwie amüsant, und wir werden auch beim nächsten Tagesord
nungspunkt darüber reden. Sie hatten vier Jahre lang im Bund die Verantwortung. Dort haben wir von Ihnen nichts zu diesem Thema gehört. Aber jetzt, wo Sie im Bund nichts mehr zu sagen haben, kommt von Ihnen plötzlich ein Antrag nach dem anderen. Ich finde, das ist in hohem Maße unglaubwürdig. Das kauft Ihnen auch niemand ab, auch wenn Sie sich hier noch so hervortun.
Da wir das Vergnügen haben, uns den ganzen Vormittag mit Wasserstraßen zu beschäftigen, möchte ich jetzt einige kurze Bemerkungen zu Ihrem Antrag machen.
Herr Bode, damit Sie beruhigt sind: Die Bedeutung der Weser, auch der Mittelweser, als Wasserstraße und als Hafenhinterlandanbindung für unsere Seehäfen Brake und Nordenham und für die bremischen Häfen ist doch völlig unstrittig. Auch hinsichtlich der Bedeutung der Weser für die vielen Industriebetriebe und für die Anschlüsse unserer mittelständischen Wirtschaft gibt es hier im Hause keinen Nachhilfebedarf, auch wenn Sie hier so tun. Und wenn, dann ganz bestimmt nicht von der FDP!
Sie konzentrieren sich in Ihrem Antrag auf einen regionalen Punkt, nämlich auf die Mittelweser. Ich glaube aber nicht, dass dies sinnvoll ist. Wir müssen die Qualität des Netzes insgesamt ins Auge nehmen. Das ist auch die neue Sichtweise des Bundes; Sie haben ja eben aus dem Koalitionsvertrag zitiert.
Heute kommen Sie mit einem Antrag zur Mittelweser, morgen beziehen Sie sich auf einen Stichkanal - der Antrag ist ja auch schon in der Beratung -, und dann kommt vielleicht auch noch einmal das Schiffshebewerk Scharnebeck. Mal hier, mal dort - damit Sie das in den Wahlkreisen auch immer schön kommunizieren können.
Das aber ist nicht hilfreich; denn unsere Binnenschifffahrt in Niedersachsen und unsere Wasserstraßen haben ein grundsätzliches Problem, und das ist die ungerechte Verteilung der Investitionsmittel zwischen dem Westen, dem Süden und dem Norden. Herr Bode, das ist zwischen uns beiden kein Geheimnis; darüber haben wir schon diskutiert. Aber Sie müssen sich vorhalten lassen, dass Sie das im Bund durch die neue Politik des Verkehrsministeriums mit verursacht haben.
Jetzt ist im Bund die SPD mit in der Regierung. Wenn Sie den neuen Koalitionsvertrag lesen - Sie lesen ja so gerne Koalitionsverträge -, dann werden Sie feststellen, dass an dieser reinen Konzentration auf die Tonnage gedreht wird, dass an dieser Stelle etwas geändert wird und dass in Zukunft Wertschöpfung und andere Sachen berücksichtigt werden. Ich glaube, das ist gut. Die FDP raus aus der Regierung, die SPD rein - das ist gut für die Binnenschifffahrt.
Ferner enthält Ihr Antrag Forderungen zum ÜGMS. Um den Laien zu helfen: ÜGMS steht für übergroßes Großmotorgüterschiff. Das haben wir noch lange nicht durchgängig als Standard, gleichwohl es ein sehr wirtschaftliches Verkehrsmittel ist.
Es wäre toll, wenn wir bei der Mittelweser schon für das GMS, also für das Großmotorgüterschiff, eine durchgängige Befahrbarkeit hätten. Das ist das aktuelle Ausbauziel. Aber auch das ist noch nicht erreicht. Die Schleuse Dörverden ist nun in Betrieb. Einige andere Sachen sind noch zu tun. Kurvenbereinigungen müssen angegangen werden. Konzentrieren wir uns bitte zunächst einmal auf das Konkrete und nicht auf das Illusionäre!
Das Übergroße Großmotorgüterschiff ist länger und größer. Die Weser ist nun aber kein Kanal, sondern sie schlängelt sich und mäandert ein Stück weit. Das ist auch gut so. Insofern ist das Ganze auch eine Frage der Verkehrssicherheit. Sie müssten wahrscheinlich sehr viel am Fluss tun, um das möglich zu machen. Dann aber haben Sie - Frau Menge hat dies zu Recht angesprochen - ökologische Probleme. Da stellen sich Fragen nach dem Hochwasserschutz und vielem mehr. Das müssen Sie mit im Auge haben.
Im Übrigen hat uns die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Unterausschuss vorgetragen - da waren Sie aber leider nicht mit dabei -, dass der Bedarf für diesen Schiffstyp im Moment nicht so groß ist. So ist es nun einmal. Wenn das Geld knapp ist, wird nicht auf Vorrat gebaut, sondern nur dort, wo eine entsprechende Nachfrage besteht. Also müssen wir auch hier sagen: Ihre Forderungen kommen viel zu früh und sind nicht der richtige Ansatz.
Sie greifen mit Ihrem Antrag Teilaspekte auf und bauen ein paar Luftschlösser. Es hat ja nicht lange
gedauert, bis sich die FDP aus der pragmatischen Perspektive einer Regierungspartei verabschiedet hat. Ihr Antrag fordert einiges, was vielleicht wünschenswert ist, aber wir müssen uns im Moment auf das Konkrete und das dringend Erforderliche konzentrieren.
Aus meiner Sicht ist Ihr Antrag hohler Aktionismus und führt für Niedersachsen nicht weiter. Deshalb können wir ihn auch nicht unterstützen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Dinge dazu. Das eine ist: Selbst für das aktuelle Ausbauziel des GMS sind noch Hausaufgaben zu erledigen. Da sind wir noch längst nicht fertig.
Das andere ist: Wenn Sie einen gemeinsamen Antrag wollen, dann müssen Sie zunächst Ihr dünnes Papierchen zurückziehen. Dann setzen wir uns noch einmal zusammen; damit habe ich kein Problem. Aber Sie können hier nicht so ein Papier einbringen und erwarten, dass wir als Regierungsfraktionen - die wir wirklich eine ganze Menge zu tun haben - auch noch Ihre Anträge vernünftig machen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich darf im Namen aller Hafenpolitiker sprechen, wenn ich sage, dass wir uns natürlich darüber freuen, dass hier so lebhaft über unsere Themen diskutiert wird. Das haben wir ja sonst nicht immer. In die Tiefe geht das aber nicht an jeder Stelle, Herr Bode.
Ich weiß, es ist etwas ermüdend, dass wir uns jetzt hier mit einem weiteren Antrag beschäftigen. Es ist auch etwas überraschend - ich habe es vorhin schon gesagt; Herr Bode, das müssen Sie sich nach wie vor vorhalten lassen -: Sie, Herr Bode, und Frau Eilers reichen hier in Wochenfrist Anträge ein - - -
- Ich weiß nicht, ob Sie das, was ich sage, hören wollen oder nicht. Ich habe Ihnen auch zugehört, Herr Bode! - Soll ich vielleicht kurz warten?
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich hier zum Anwalt der Binnenschifffahrt machen. Natürlich müssen Sie sich dann auch zurechnen lassen, was Sie selbst in den letzten Jahren gemacht haben. Ihre Politik hat den niedersächsischen Wasserstraßen geschadet. Das ist vielleicht nicht Ihre persönliche Verantwortung, aber die der FDP. Nach meinem Wissen gehören Sie immer noch der Bundespartei FDP an. Dass sich die FDP in Niedersachsen abgespalten hat, wäre mir neu. Solange das nicht so ist, müssen Sie sich das auch anhören.
Ich will auf einige Punkte etwas detaillierter hinweisen. Sie wollten die Zerschlagung und die teilweise Privatisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Das heißt, es sollten Tausende von Jobs in
diesem Bereich abgebaut werden. Die Entscheidungsstrukturen sind von Aurich und Hannover nach Bonn verlagert worden. Den Kommunen und den Unternehmen in der Region fehlen Ansprechpartner. Genau das ist Ihre Verantwortung für die maritime Wirtschaft, für die Binnenschifffahrt, die Sie hier zu tragen haben.
Der zweite Punkt. Ein paar Wiederholungen können wir uns heute nicht ersparen; aber wir versuchen natürlich auch, Sie zu erreichen, und wiederholen es dafür gerne. Der Minister hat die Kategorisierung und Priorisierung der Investitionen nach Tonnage, also zuungunsten unserer Wasserwege und zugunsten der Rheinschiene angesprochen. Auch das ist eine Sache, die Sie persönlich zwar zu Recht als Minister beklagt haben, die Sie aber in der Sache in Berlin politisch mitzuverantworten haben. Sie haben die ARA-Häfen in den Niederlanden und Belgien gefördert, nicht aber unsere niedersächsischen Seehäfen, indem Sie die Hinterlandanbindungen in Nordrhein-Westfalen und anderswo gestärkt haben. Auch das ist Ihre Verantwortung.
Sie haben im Bund dafür gesorgt, dass viele unserer niedersächsischen Wasserstraßen eine niedrigere Priorität bekommen; Herr Schminke hat darauf hingewiesen. Ich kann auch ein Beispiel aus meinem Wahlkreis nennen: den Küstenkanal, der nur noch in der niedrigsten Kategorie gehalten wird, sodass dort nur noch Erhaltungsmaßnahmen bezahlt werden. - Auch das ist Ihre Verantwortung.
Wir haben jetzt zwar inzwischen Gott sei dank durch die EU eine Aufnahme in das Transeuropäische Netz bekommen. Das ist wieder ein kleiner Schritt nach vorne. Aber wenn es nach dem Willen von Schwarz-Gelb in Berlin gegangen wäre, dann wäre diese Wasserstraße nicht in dieses Netz gekommen. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, dann würden - um es ein bisschen flapsig zu sagen; wir sind ja heute etwas flapsig - künftig auf den niedersächsischen Wasserstraßen die Enten schwimmen und sonst gar nichts mehr.
Die Kollegen - Herr Schminke hat ein Beispiel angeführt - könnten auch noch andere Beispiele nennen, welche Auswirkungen das hätte. Die Oberweser ist angesprochen worden. Herr Brinkmann könnte sicherlich etwas zum Stichkanal Hil
desheim sagen. Frau Schröder-Ehlers und Frau Staudte könnten etwas zum Schiffshebewerk in Scharnebeck sagen. Es gibt jede Menge Projekte, die Schwarz-Gelb nicht vorangebracht hat. Auch das müssen Sie sich hier zurechnen lassen.
Insofern sind Sie nicht der Anwalt. Sie haben den Wasserstraßen bei uns geschadet. Das ist Ihre Verantwortung - nicht Ihre persönliche. Frau Eilers hat mich gebeten, ich solle hier nicht ganz so böse sein wie im Ausschuss. Das will ich gerne tun. Aber politisch müssen Sie sich das natürlich vorhalten lassen;
genauso wie Sie uns vorwerfen, wenn unsere Bundespartei etwas macht, das Ihnen vielleicht nicht gefällt.
Meine Damen und Herren, Rot-Grün steht zur Binnenschifffahrt. Das Binnenschiff ist eine ökologische Alternative für den Transport großer Lasten. Es ist insbesondere eine Alternative zur Straße. Ein Binnenschiff transportiert Güter in der Größenordnung von 50 bis 80 Lkw. Das Binnenschiff ist damit auch klimaschonend. Es vermeidet Lärm. Es entlastet unsere Autobahnen. Wir können also sagen: Jede Fracht auf einem Binnenschiff ist ein Gewinn.
Gerade für Mittelständler bei uns in Niedersachsen ist das Binnenschiff eine günstige Transportmöglichkeit. Auch dazu ein Beispiel: Ich habe in meinem Wahlkreis einen Metallverwerter. Die Margen in der Altmetallbranche sind so niedrig und die Gewichte so hoch, dass sich das Geschäft mit dem Lkw nicht lohnen würde. Mit dem Binnenschiff aber kann man dieses Geschäft machen. Man kann also sagen, dass es Geschäfte gibt, die nur durch das Binnenschiff möglich werden. Deshalb müssen wir das weiter fördern.
Daneben gibt es das Beispiel Schwerlast- und Projektladungen mit ganz bestimmten Industriegütern: Windenergie, Turbinen. Da sind also jede Menge wichtige und sinnvolle Möglichkeiten, das Binnenschiff zu nutzen. Auf der anderen Seite müssen wir feststellen, dass wir aktuell erst einen sehr geringen Anteil am sogenannten Modal Split haben. Beispiel Hamburg: 2 bis 5 % der Güter aus Hamburg gehen über das Binnenschiff weg. Das
ist natürlich extrem wenig. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass dort noch ein gewaltiger Schatz an Potenzial zu heben ist. An der Stelle sind wir uns vielleicht einig.
Was brauchen wir dazu? - Wir sind - das ist angesprochen worden - natürlich ganz überwiegend auf den Bund angewiesen, wenn es die Infrastruktur betrifft. Also brauchen wir eine geänderte Investitionspolitik des Bundes. Wir dürfen nicht nur nach Tonnage vorgehen, sondern wir müssen auch die Wertschöpfung im Blick haben, damit wir auch solche Projektgüter transportieren können. Ich habe schon darauf hingewiesen: Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist vorgesehen, hier eine Veränderung vorzunehmen. - Auch dazu kann man nur sagen: Jetzt ist die FDP raus, jetzt geht es voran! - Eine gute Sache aus meiner Sicht!
Der Druck muss aber hoch bleiben. Wir brauchen neue Perspektiven. Wir brauchen auch zusätzliches Geld für die Infrastruktur. Wir erwarten durch die Große Koalition zusätzliche Investitionen. Ein Teil dieses Geldes, dieser Milliarden, die da kommen sollen, müsste in die Wasserstraßen gehen. Staatssekretär Ferlemann hat ja kürzlich angekündigt, dass das Geld des Bundes künftig nur noch in Lückenschlüsse und in die Verbesserung des Netzes gehen soll. Dazu kann ich nur sagen: Nur zu! In Niedersachsen hat er da eine ganze Menge zu tun. Die durchgängige Erreichbarkeit des Netzes für unsere Seehäfen Hamburg und Bremen für das Großmotorgüterschiff wäre schon einmal ein lohnendes Ziel.
Natürlich, Frau Eilers, Sie haben recht: Die Binnenschiffer, die Reedereien und den Nachwuchsmangel müssen wir auch im Auge haben. - Ich glaube, darüber gibt es keinen Streit. Natürlich ist es interessant, auf Projekte der EU zu gucken.
Herr Bode, Sie haben danach gefragt, warum die Beratung so lange dauert.
Sie haben das Stichwort „NAIADES“ hier eingebracht. Wir wissen bis heute nicht genau, wie die Ausführungsbestimmungen lauten. Wir hätten also, wenn das der Kern sein soll, diesen Antrag im Grunde genommen auch noch weiter liegenlassen können. Ich muss klarstellen: Das lag nicht in unserer Verantwortung.
Meine Damen und Herren, wir sollten die Binnenschifffahrt aus dem Dornröschenschlaf, in dem sie
ist, herausholen. Rot-Grün will mehr Güter auf die Wasserstraße bringen. Wir wollen gute Hinterlandanbindungen für unsere Häfen. Wir wollen auch, dass unsere verarbeitende Industrie Zugang zu den Wasserwegen hat. Daran arbeiten wir konsequent.
Ihr Antrag zeigt aber leider keine Lösungen dafür auf. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Es fällt mir in der Tat schwer, darauf jetzt konkret zu antworten, weil ich auch nicht konkret angesprochen wurde. Aber, Frau Eilers, vielleicht nur einen Satz dazu, womit Sie mich am Anfang angesprochen haben: Sachlicher als ich kann man doch zu dieser Thematik gar nicht Stellung nehmen. Da würden Sie mir doch zustimmen, nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis für die etwas unorthodoxe Debattenführung hier. Das ist sicherlich schwer für alle diejenigen, die nicht ständig in der Hafenpolitik unterwegs sind. Aber wenn das so gewünscht ist, dann machen wir das natürlich auch mit.
Zunächst einmal möchte ich mich ebenfalls ausdrücklich beim Wirtschaftsministerium bedanken, das diesen Haushalt für uns erstellt hat.
Insbesondere möchte ich auch die Chance nutzen, allen Beteiligten der niedersächsischen Hafenbetriebe einmal zu danken. Gerade in den letzten Wochen war es dort ja ziemlich windig. Man hat auch gesehen, dass das da nicht immer so ein einfacher Arbeitsplatz ist. Das verdient auch einmal unsere Anerkennung im Rahmen einer solchen Haushaltsdebatte, denke ich.
Meine Damen und Herren, die Lage in der Hafenpolitik ist für uns, ganz grob gesagt, von zwei Rahmenbedingungen gekennzeichnet.
Die erste Rahmenbedingung, die wir sehen müssen, betrifft die Seeverkehrsprognose 2030, die wir vor einigen Wochen in die Hände bekommen ha
ben. Sie sagt aus, dass das Wachstum zwar vielleicht nicht ganz so stark sein wird, wie man es vor Jahren einmal angenommen hatte, dass aber trotzdem die Frachtmengen kontinuierlich weiter steigen werden, und zwar um etwa die Hälfte bis zum Jahr 2030 oder in den nächsten 15 Jahren. Das bedeutet große Chancen für unsere niedersächsischen Seehäfen und unsere ganze maritime Wirtschaft in Niedersachsen. Zugleich bedeutet es aber auch sehr große Herausforderungen für die Hafeninfrastruktur und die Hafenhinterlandanbindung.
Die zweite Rahmenbedingung ist: Wir haben von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, eine sehr große Baustelle übernommen. Dies tauchte in der Rede von Bernd-Carsten Hiebing nicht auf. Der Geschäftsführer von Niedersachsen Ports hat im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ gesagt, dass unsere Häfen in Bezug auf die Unterhaltung der vorhandenen Anlagen mit 25 Millionen Euro jährlich unterfinanziert sind. Das ist die Baustelle, die wir von Ihnen übernommen haben. Sie haben also nicht nur die Landesliegenschaften und die Straßen, sondern auch unsere Häfen verfallen lassen. Das ist die Bilanz, die wir nach zehn Jahren Schwarz-Gelb ziehen müssen.
Ich rede nicht von den Neubauten. Ich habe ganz bewusst vom Zustand der vorhandenen Anlagen gesprochen. Sie können dies gerne im Protokoll des Unterausschusses nachlesen, wenn Ihre Kollegen Ihnen das nicht berichtet haben, Herr Bley. So ist die Lage.
Also, wir müssen etwas tun. Wir müssen gegensteuern, und wir steuern gegen. Wir haben den Investitionszuschuss für NPorts auf 34 Millionen Euro erhöht.
Das ist vielleicht nicht so viel, wie letztlich wünschenswert wäre. Aber es ist doch deutlich mehr, als bei Ihnen in der Planung gewesen ist. Sie waren vor ein, zwei Jahren sogar einmal so weit, dass Sie auf 14 Millionen Euro im Jahr herunter wollten. Daran muss ich Sie erinnern, wenn Sie heute hier erzählen, Sie wollen 40 Millionen Euro. Das ist ein bisschen billig; denn Sie müssen sich schon an dem orientieren, was Sie als Regierungsfraktion selber vorgelegt haben. Alles andere ist Oppositionsgeklingel und kann nicht wirklich ernst genommen werden.
Ich möchte mich insbesondere bei Minister Lies bedanken, dass er sich im Kabinett entsprechend eingesetzt hat, und überhaupt bei der ganzen Landesregierung, dass das Ganze so einen Rückhalt gefunden hat.
Zum Minister möchte ich auch noch etwas anderes sagen. Geld ist ja nicht alles in der Hafenpolitik. Es ist ein neuer Ansatz, ein neuer Wind in der niedersächsischen maritimen Politik festzustellen. Das macht sich nicht zuletzt daran fest, dass sich der Minister als Hafenminister versteht,
dass er auch mit den Partnern in Hamburg und Bremen auf Augenhöhe über dieses Thema spricht und dass er das nicht so nebenbei macht neben vielen anderen Sachen. Das ist wirklich ein Paradigmenwechsel.
Dazu kommt die Bündelung der Aufgaben im Ministerium, die vorgenommen wurde. Dazu kommt der Neuanfang bei NPorts, der gerade angeschoben wurde. Jetzt herrscht ein ganz anderer Wind in der maritimen Politik. Das ist ausdrücklich zu loben.
Auch dieses „Management by Zufall“, das Sie immer gepflegt haben, ist vorbei. Ich nehme einmal das Beispiel JadeWeserPort, bei dem Sie die Probleme in der Regel eher ausgesessen und liegen gelassen haben, anstatt anzupacken und es besser zu machen, wie es jetzt läuft.
Wir setzen auf Kooperation mit Partnern. - Man kann auch gegen die klagen. Auch das ist ein Konzept. Aber ob das zu Lösungen führt, ist eine andere Frage.
Auch hier haben wir ganz klar einen neuen Kurs, der zu Erfolgen führen wird.
Der Minister ist sich nicht zu schade, sich auch international um Fracht zu bemühen, damit der Hafen zu einem Erfolg wird. Er dreht nicht einfach nur Däumchen und guckt, was passiert.
Auch das Marketing ist dort verstärkt und mit wirklich professionellen Kräften ausgestattet worden.
Das alles sind vielversprechende Ansätze. Ich hoffe, dass sie schon bald zum Erfolg führen werden.
Abschließend möchte ich noch ausdrücklich das Engagement sowohl des Ministerpräsidenten als auch von Minister Lies bei der Frage der Offshoreentwicklung im Rahmen der Bundespolitik loben. Es war eine sehr wichtige und sehr gute Nachricht, dass unsere Häfen diese Zukunftschance behalten. Es hat ja schon das geflügelte Wort vom Staubsaugervertreter Lies gegeben, der die Interessen dort sehr hartnäckig vertreten hat. Aber ich glaube, damit kann man gut leben, wenn es denn zu einem Erfolg führt.
Also, wir haben diese Perspektive für unsere Häfen behalten. Das ist für alle Standorte sehr wichtig: Emden, Cuxhaven, Nordenham, aber auch Bremerhaven, wo viele Niedersachsen arbeiten. Sie können nun weiter hoffen, dass das ein Erfolg wird.
Niedersachsens Häfen sind bei Rot-Grün in guten Händen. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Aber wir haben auch große Chancen. Wir sind fest entschlossen, sie zu nutzen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! SPD und Grüne haben im Wahlkampf angekündigt, dass sie die rechtlichen Bestimmungen zur Wahl von Hauptverwaltungsbeamten in einigen wichtigen Punkten einer Revision unterziehen werden. Heute, zum Ende des Jahres, liegt schon das dritte Einzelgesetz hierzu vor.
Wir halten die Schlagzahl bei der Umsetzung hoch, um einerseits mehr Demokratie in unseren Kommunen zu erreichen und um andererseits rechtzeitig die nötige Klarheit für alle Beteiligten im Wahljahr 2014 zu schaffen. Das haben wir versprochen, dafür haben uns die Menschen gewählt, und das setzen wir jetzt um.
Nach der Wiedereinführung der Stichwahl und der Anhebung der Altersgrenze beraten wir heute abschließend über das Gesetz, das die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten auf fünf Jahre begrenzt und damit die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und die Wahl der Vertretungen wieder auf einen gemeinsamen Termin legt. Damit, Herr Nacke, kehren wir zu einer Praxis zurück, die ebenso wie die Stichwahl bis 2005 fast ein Jahrzehnt lang in Niedersachsen Bestand hatte, und zwar ohne dass es ein ernsthaftes Problem war, genug geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.
Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/des Landrates bleibt auch nach dieser Gesetzesänderung attraktiv. Der Hauptverwaltungsbeamte hat einen enorm großen Gestaltungsspielraum, er hat eine herausgehobene Stellung, und er hat eine Dotierung, die der Arbeitsbelastung und der Verantwortung des Amtes angemessen ist. Das gilt umso mehr, als die rot-grüne Landesregierung eingelöst hat, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, immer nur versprochen haben, nämlich die Anpassung der Kommunalbesoldungsverordnung.
Wenn Sie sich heute - davon gehe ich aufgrund der Debatte natürlich aus - zum Anwalt der Bürgermeister und Landräte aufschwingen, dann sollten Sie zunächst einmal die Frage beantworten, warum Herr Wulff und Herr McAllister immer wortbrüchig geworden sind. Wir sind das nicht; wir haben das schnell umgesetzt, womit wir die Attraktivität gesichert haben.
Darüber hinaus ist die Versorgung der kommunalen Wahlbeamten in Niedersachsen gut, sogar so gut, dass sie hier und da mal in der Kritik steht. Darüber mag man streiten; das aber ist heute nicht die Debatte. Auf keinen Fall aber ist das ein Beleg dafür, dass sich jemand ins finanzielle Unglück stürzt, wenn sie oder er ein solches Wahlamt anstrebt und in Niedersachsen Bürgermeisterin oder Bürgermeister werden will. Das Bild, das Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, immer wieder zeichnen, hat mit der Wirklichkeit nichts, aber überhaupt nichts zu tun.
Eines können wir möglichen Kandidatinnen und Kandidaten natürlich nicht ersparen: Es ist und bleibt ein Wahlamt, und eine Wahl beinhaltet immer auch die Möglichkeit einer Abwahl. Das muss man wissen, wenn man in ein solches Rennen geht.
Meine Damen und Herren, wenn wir Bürgerinnen und Bürger schon direkt über ihr Gemeindeoberhaupt abstimmen lassen, dann muss diese Abstimmung in nachvollziehbaren Zeiträumen stattfinden. Wahlentscheidungen und Erfolgskontrollen müssen in Abständen vorgenommen werden, die eine Bewertung durch den Bürger überhaupt noch möglich machen. Dafür sind acht Jahre unserer Einschätzung nach einfach zu lang. Deshalb wollen wir an dieser Stelle ein häufigeres Mitspracherecht für den Bürger. Bürgernähe ist für uns ein wichtiges Kriterium dieses Amtes. Wir wollen keine reinen Fachleute auf den Rathaussesseln, sondern wir wollen Menschen aus Fleisch und Blut, die nicht nur eine gute Politik für ihre Kommune machen, sondern die das den Bürgerinnen und Bürgern auch in einem engen Kontakt vermitteln können. Für den, der das schafft, ist eine Wiederwahl,
denke ich, auch kein Problem; auch nach fünf Jahren nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt; das versteht sich von selbst. Ich mache keinen Hehl daraus: Die Spitzengremien der kommunalen Spitzenverbände haben sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Auch während Ihrer Regierungszeit ist es hier und da mal passiert, dass Sie zu bestimmten Gesetzesvorhaben nicht nur Beifall gefunden haben.
Wir wissen aber auch: In den Spitzengremien der Spitzenverbände sitzen vorrangig Hauptverwaltungsbeamte. Diesen Proteststurm, den Sie in den Ausschussberatungen - Sie waren nicht dabei, Frau Ross-Luttmann, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen - immer so ein bisschen skizziert haben, gibt es nicht. Ich kenne aus der ehrenamtlichen Szene in der Kommunalpolitik praktisch keine Stimmen, die das schlecht finden oder kritisieren. Im Gegenteil: Von dort kommt viel Unterstützung. Und auch das bestärkt uns.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier auch nicht mit einer verfassungsrechtlichen Frage zu tun. Herr Thiele, Sie haben mir am Anfang der Debatte einmal gesagt, Sie würden dagegen klagen. Es ist aber klar, dass es dafür keinen Rückhalt gibt. Das haben wir auch in der Anhörung gehört, z. B. von Professor Bernd Hartmann von der Uni Osnabrück. Er hat ganz klar gesagt, das ist eine demokratische Abwägung. Er hat auch gesagt, wie diese demokratische Abwägung für ihn aussehen sollte. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:
„Die Verkürzung stärkt den Einfluss der Wählerinnen und Wähler, weil sie öfter abstimmen dürfen, und die Zusammenlegung … lässt hoffen auf eine stärkere Beachtung der einzelnen Kommunalwahl in der Öffentlichkeit, auf eine höhere Wahlbeteiligung und so letztlich auf eine gesteigerte demokratische Legitimation der Gewählten.“
Das hätte ich nicht besser zusammenfassen können.
Aber die Kronzeugin für unser Vorhaben war in der Anhörung eine andere, nämlich die Landeswahlleiterin Ulrike Sachs. Sie trug vor, wie sich die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei einer Bürgermeisterwahl oder Landratswahl mit oder ohne Kommunalwahl verhält. Und jetzt hören Sie einmal genau zu: Die Direktwahl ohne die Kommunalwahl ergibt in Niedersachsen eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 37,9 %. Die Direktwahl mit der Kommunalwahl ergibt eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 54,4 %. Das heißt: Es ist nicht nur eine Annahme, dass die Wahlbeteiligung bei gemeinsamen Terminen höher ist, sondern es ist eine Tatsache.
Und diese Tatsache wurde nicht von uns ermittelt, sondern von der niedersächsischen Landeswahlleiterin. 17 Prozentpunkte Unterschied! Ich würde sagen, deutlicher geht es kaum. Früher im MatheUnterricht haben wir gesagt: Quod erat demonstrandum. Ich weiß nicht, ob Sie noch wissen, was das heißt. Das ist also eine ganz klare Angelegenheit.
Nein, ich bin schon ein bisschen knapp mit der Zeit.
Zum Schluss noch ein kleiner Exkurs in Sachen Experimentierklausel.
Ich möchte noch auf die Experimentierklausel zur Kredithandhabung in den Kommunen kommen, die noch in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Sie wird nur für wenige Kommunen eine Rolle spielen. Es geht um Einzelfälle, um große Kommunen, die viele Beteiligungen halten. Diese sollen von der Experimentierklausel Gebrauch machen
können, um günstige Kreditkonditionen zu bekommen. Das ist aus unserer Sicht absolut kommunalfreundlich. Ich kann nicht verstehen, dass Sie dieser Regelung ausdrücklich nicht zugestimmt haben.
- Das ist vielleicht keine bankenfreundliche Lösung, Herr Oetjen, aber es ist in jedem Fall eine kommunalfreundliche Lösung, weil es den Kommunen hilft.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Mehrheit in diesem Haus bleibt ihrem Kurs treu.
Wir stärken die kommunale Demokratie in Niedersachsen, räumen den Bürgerinnen und Bürgern mehr und häufigere Mitsprache ein und rücken außerdem das Verhältnis zwischen den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern und den Hauptverwaltungsbeamten wieder auf Augenhöhe. Damit stärken wir auch die Verantwortungsgemeinschaft, in der sich beide befinden; denn sie sollen sich nicht für eigene Interessen einsetzen, sondern für ihre Kommune gemeinsam Lösungen finden, um die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu bestehen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, die Tatsache, dass Sie nicht mit einem Wort auf das Argument der Landeswahlleitung und auf die deutlich gesteigerte Wahlbeteiligung bei zusammengelegten Wahlen eingehen, zeigt mir zunächst einmal, dass Sie dem offensichtlich zustimmen. Wer schweigt, stimmt zu.
Zweitens. Ihre Kritik an unserer vermeintlichen Kommunalunfreundlichkeit ist wirklich nicht mehr zu toppen. Was haben wir denn hier von Ihnen übernommen? - Herr Watermann hat es doch eben gesagt: Wir haben hier z. B. einen Zukunftsvertrag übernommen, der überhaupt nicht ausfinanziert war; wir haben Ihr Versprechen gegenüber den hauptamtlichen Landräten und Bürgermeistern hinsichtlich der Besoldungsregelung übernommen - alles von Ihnen nur versprochen, nicht eingelöst. Und jetzt machen Sie sich hier zum Anwalt der Kommunen! Das ist wirklich lächerlich.
Noch eines zur Experimentierklausel. Worum geht es letztlich? - Es geht darum, dass die Kommunen auch für ihre Beteiligungen kommunale Kreditbedingungen erreichen können. Warum soll eine
Stadt - es sind in der Regel die größeren Kommunen - erhöhte Zinsen für eine Tochter zahlen, die zu 100 % kommunal ist?
An dieser Stelle macht es doch Sinn, einmal andere Dinge auszuprobieren. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie dagegen sind. Ich kann das eigentlich nur so deuten, dass die FDP nach wie vor näher an den Banken als an den Kommunen ist.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegen sind natürlich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit schon etwas gereizt,
aber zu einem Punkt muss ich doch noch eine Bemerkung machen.
Lieber Kollege Bernd-Carsten Hiebing, es reicht nicht, eine Idee zu haben, man muss auch eine Vorstellung davon haben, wie man sie umsetzt. Und was Sie gemacht haben - und das ist unsere Kritik; wir kritisieren nicht, dass Kommunen bei der Entschuldung geholfen werden soll -, war, durchs Land zu fahren und ungedeckte Schecks zu verteilen. Sie haben uns dann nach dem Regierungswechsel die Aufgabe überlassen, das bis in die nächsten Jahrzehnte hinein zulasten des Landeshaushaltes zu finanzieren. Das ist unsere Kritik; darum ging es.
Es ging nicht insbesondere um die Person von Herrn Schünemann. Dem wünschen wir noch viel Spaß bei allen Kandidaturen, die folgen mögen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon merkwürdig: Seit dem Rauswurf aus dem Deutschen Bundestag und aus der Bundesregierung wird die FDP plötzlich zum Sachwalter für die Binnenschifffahrt. Zuerst wollten Sie nur die Mittelweser ausbauen - wir haben einen entsprechenden Antrag in der Beratung -, und jetzt kommt gleich der ganz große Aufschlag. Die Zukunft der Binnenwasserstraßen insgesamt soll gesichert werden - ausgerechnet von der FDP. Da kann ich nur sagen: Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich.
Und ich frage mich: Wer hat denn eigentlich maßgeblich z. B. mit der Zerschlagung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion einen wichtigen Partner der Binnenschifffahrt hier im Norden geschwächt? - Das waren doch Sie. Wer hat im Deutschen Bundestag eigentlich die Kategorisierung der Investitionsmittel zu Lasten Niedersachsens und des Nordens durch die Tonnageregelung betrieben? Wer hat dafür gesorgt, dass die Rheinschiene jetzt überproportional bevorzugt wird? Wer hat das gegen alle Einwände der Hafenwirtschaft, der Kommunen und vieler anderer Interessengruppen durchgesetzt? - Das waren auch und vor allem die FDP-Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Niedersächsischen Landtag, liebe Frau Eilers, haben wirklich nicht sehr stark dagegengehalten, obwohl die SPDFraktion viele Anträge dazu gestellt hat. Sie sind also wirklich nicht die richtigen Anwälte in dieser Angelegenheit.
Man könnte sagen, jetzt springt der Bock - oder sagen wir: das Böcklein - aus dem Blumenbeet und spielt sich als Gärtner auf. Ich sage Ihnen: Das wird nicht verfangen. Die maritime Wirtschaft in Niedersachsen hat Ihre Rolle in vier Jahren Bundesregierung nicht vergessen, und da werden Sie mit diesem Antrag kaum punkten können.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Mehrheit dieses Hauses jedenfalls braucht keine Nachhilfe in Form eines solchen Antrags, wenn es um die Bedeutung der Binnenschifffahrt für die niedersächsische Hafen- und Logistikwirtschaft geht. Uns ist klar: Ein Binnenschiff entlastet unsere Straßen je nach Schiffsgröße um etwa 50 bis 80 Lkw. Binnenschifffahrt ist also nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern sie trägt auch - das ist der Bogen zur vorherigen Debatte - zum Klimaschutz bei.
Wir wissen, dass viele Unternehmen die Anbindung nicht nur an die Seehäfen, sondern auch die Möglichkeit wollen, den Wasserweg im Binnenland für ihre logistischen Systeme immer stärker zu nutzen, sei es zur Verschiffung von Containern - dafür ist Volkswagen ein Beispiel - oder aber auch bei Projektladungen, die immer wichtiger werden, die aber gerade nicht von der Tonnageregelung Ihrer Bundesregierung begünstigt werden. Das ist uns sehr wohl bekannt.
Wir müssen allerdings auch sehen, wo wir heute mit der Binnenschifffahrt stehen. Ich will Ihnen einmal eine Zahl nennen: In Hamburg gehen von den Containerverkehren heute 2 bis 5 % über das Binnenschiff weg. Das macht deutlich, welch ein riesiges Potenzial in diesem Bereich liegt. Frau Eilers, Herrn Bode müssen Sie nicht fragen. Dass er davon wenig Ahnung hat, hat er gezeigt.
2 bis 5 % gehen dort heute weg. Dort liegt noch ein gewaltiges Potenzial, aber es ist eben auch noch ein sehr weiter Weg.
Meine Damen und Herren, ein kleines Detail Ihres Antrags will ich dann doch noch einmal ansprechen. Daran wird auch ein bisschen das Motiv oder die Geisteshaltung deutlich. Sie fordern die Sicherstellung des durchgängigen Binnenwasserstraßennetzes und damit notwendiger und unvermeidlicher Flussvertiefungen. Aha! Da sind wir also am richtigen Punkt. Ich muss Ihnen aber leider sagen, dass das für das Binnenschiff ziemlicher Unsinn ist, denn beim Binnenschiff ist in der Regel nicht der Tiefgang das Problem, sondern es geht um Engstellen, um Schleusen und um Brücken. Es geht darum, Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Flussvertiefungen sollten aber offensichtlich unbedingt als politisches Schlagwort in den Antrag hinein, und das ist ein bisschen kennzeichnend für den gesamten Antrag.
Im Übrigen nennen Sie nicht ein einziges niedersächsisches Projekt. Sie nennen nicht den Küstenkanal, nicht den Dortmund-Ems-Kanal, nicht das Aufstiegsbauwerk in Scharnebeck, nicht die wichtigen Stichkanäle gerade im Osten des Landes und auch nicht die Oberweser. Ronald
Schminke hat mich noch einmal gebeten, darauf hinzuweisen. Seien wir ehrlich: Es ist eine Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen. Ich vermute, seitens der FDP wurde dieser Antrag auch in allen anderen Landtagen gestellt, die es in Deutschland gibt; es sind ja nicht mehr so viele, in denen Sie vertreten sind. Das hat mit Niedersachsen nichts zu tun. Die niedersächsische Komponente fehlt völlig.
Als Aufhänger nehmen Sie das EU-Programm NAIADES. Gut, ob uns das hilft, wissen wir noch nicht. Dieses Programm ist gerade erst veröffentlicht worden, und man weiß noch nicht, wie die konkreten Ausgestaltungen sind. Ich gehe davon aus, dass wir im Unterausschuss einen entsprechenden Bericht dazu bekommen werden. Aber auch diese EU-Förderung, wenn sie denn für uns in Frage kommt, wird für unsere Binnenschifffahrt ganz gewiss nicht reichen. Wir brauchen stattdessen eine andere Investitionspolitik in Deutschland. Wir brauchen letztlich mehr Geld für unsere Schleusen, Brücken, Stichkanäle und Häfen. Wir brauchen vor allem eine Investitionspolitik, die den Norden gleichberechtigt behandelt und die unsere Entwicklungschancen berücksichtigt. Dass die FDP in der nächsten Bundesregierung ganz sicher nicht dabei ist, ist zumindest für die maritime Wirtschaft schon einmal eine gute Nachricht.
In diesem Sinne und vor diesem Hintergrund gehen wir frohen Mutes in die Ausschussberatung.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist nur ein kleiner Baustein eines größeren Projektes, das die Landesregierung, unterstützt von der rot-grünen Mehrheit hier
im Hause, seit dem Regierungswechsel nachhaltig verfolgt.
Wir wollen mehr Demokratie und Teilhabe in unseren Rathäusern. Deshalb haben wir die Stichwahl wieder eingeführt. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten und Vertretungen wieder zu synchronisieren. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen.
Heute geht es nur um einen Teilaspekt, der aber für viele Kommunen aktuell eine hohe Bedeutung hat. Wir heben die Altersgrenze für die Wählbarkeit von Hauptverwaltungsbeamten an. Künftig kann als Bürgermeisterin oder Bürgermeister sowie als Landrätin oder Landrat gewählt werden, wer noch nicht 67 Jahre alt ist. Bisher konnte sich zur Wahl stellen, wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Dafür gibt es zunächst einmal ganz allgemein gute Gründe. Menschen sind heute im Alter generell leistungsfähiger. Sie sind fit. Sie wollen die Chance haben, ihr Wissen und ihre Erfahrung auch weiterhin in unseren Kommunen einzusetzen. Das ist in der gesamten Arbeitswelt so. Warum sollten wir unsere Rathäuser und Kreishäuser von diesen Entwicklungen abkoppeln?
Das machen wir nicht. Im Gegenteil: Man sollte sie sich zunutze machen.
Meine Damen und Herren, zugleich erweitern wir durch diesen Schritt automatisch den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber.
Der Karriereplanung und den Lebensentwürfen amtierender Hauptverwaltungsbeamter, liebe Kollegin Jahns, werden jetzt nicht mehr so enge Grenzen gesetzt. Die Parteien haben größere Spielräume bei der Findung von Kandidatinnen und Kandidaten. Damit wirken wir natürlich auch den oft beklagten Schwierigkeiten bei der Findung solcher Kandidaten und bei der Aufstellung entgegen.
Meine Damen und Herren, zu diesen guten allgemeinen Gründen kommt natürlich noch ein ganz spezieller Grund. Wenn wir die Amtszeiten - und das wollen wir; das ist eingebracht - künftig wieder
auf fünf Jahre begrenzen und das Wahlalter nicht anheben, wäre dann mit 70 Jahren Schluss, während Bürgermeister und Landräte bislang bis zum Alter von 73 Jahren im Amt bleiben können. Das kann nun wirklich niemand wollen. Es widerspräche allen gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen. Deshalb war klar: Wenn wir an die Amtszeit herangehen - und das haben wir im Koalitionsvertrag so festgehalten -, dann müssen wir auch beim Wahlalter nachjustieren. Das tun wir heute.
Wir müssen das natürlich schnell machen. 2014 steht vor der Tür. Wir müssen es vor dem eigentlichen Kommunalwahlgesetz regeln, weil die Zeit drängt. In vielen Kommunen laufen jetzt schon die Vorbereitungen. Die Aufstellungen sind bereits in der Planung. Deshalb muss Rechtsklarheit geschaffen werden. Das erwarten die Menschen in den Kommunen von uns. Darauf haben sie auch einen Anspruch.
Meine Damen und Herren, es ist ein sehr kurzes Gesetz. Wir hatten eine sehr kurze Beratung. Deshalb soll das hier auch nur eine sehr kurze Rede werden.
Ich möchte dem Ministerium für die sehr gute Vorbereitung sowie dem GBD für die zügige Bearbeitung und Beratung danken. Den kommunalen Spitzenverbänden danke ich an dieser Stelle für die klare und zustimmende Stellungnahme.
Auch der Opposition möchte ich für die in dieser Beratung sehr konstruktive Diskussion danken. Dass Sie diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen, ist zwar schade, weil es in der Beratung in der Sache kein einziges Gegenargument zu diesem Gesetz gegeben hat. Es ist aber natürlich auch zu verstehen; denn Sie haben angekündigt, dass Sie dem gesamten Gesetzesvorhaben der Synchronisation nicht zustimmen wollen.
Die Synchronisation ist heute aber nicht Thema. Heute diskutieren wir nur diese kleine, aber wichtige Regelung. Sie liegt uns hier zur abschließenden Beratung vor. Wir schaffen damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle, die im nächsten Jahr Direktwahlen durchführen. Das ist gut so.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 90 Sekunden sind nicht viel, um jetzt auf alles einzugehen, was Frau Jahns heute in den Topf geworfen hat. Das alles sind auch überwiegend Punkte gewesen, die zumindest heute nicht auf der Tagesordnung stehen.
Ich bin froh darüber, dass wir jetzt zumindest in einem Punkt einer Meinung sind, nämlich dass Sie einen großen Wurf von uns erwarten. Das kann nur bedeuten, dass Sie eingesehen haben, was für eine große kommunale Baustelle Sie uns mit Ihrer Regierung überlassen haben.
Dazu gehört auch das Thema Haushaltsbegleitgesetz. Sie wissen ganz genau, wie die Gespräche vorher mit Ihrer Regierung gelaufen sind. Es ist schlicht Heuchelei, wenn Sie dies jetzt anders darstellen. Lassen Sie das!
Der Kollege Onay hat es sehr schön gesagt, dass Sie die Sache mit den 70 Jahren kritisieren und die Menschen alle für zu alt halten. Aber auch nach der alten Rechtslage zu Ihrer Regierungszeit war ein Dienstalter bis 73 Jahre möglich. Wenn Sie das jetzt kritisieren, dann seien Sie aber bitte auch so konsequent und stellen Sie den Antrag, das Wahlalter auf 70 Jahre zu reduzieren, was ja passieren würde. Sie wissen selbst, dass das alles nicht ehrlich von Ihnen ist. Sie sind genau wie wir - ich glaube, darin sind wir uns einig - der Meinung, dass man dieses Amt auch noch mit über 70 Jahren ausfüllen kann. Deshalb, so finde ich, gehört ein bisschen mehr Ehrlichkeit in die Debatte.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich habe eine Verabredung zum Mittagessen. Von daher bitte ich alle, sich entspannt zurückzulehnen.
Aber, Frau Jahns, eine Sache muss ich richtigstellen, weil Sie es mehrfach erwähnt haben. Ich habe nicht von „Karriereplanung“ oder von „Karriere starten“ gesprochen. Aber es geht oft darum, eine Karriere fortzusetzen oder durch eine letzte Amtszeit auch zu vollenden. Was wir an dieser Stelle
machen, ist lebenspraktisch. Bitte tun Sie nicht immer wieder so, als meinte ich jemanden, der in die Rente kommt und jetzt erst Bürgermeister werden möchte. Das gibt es zwar auch, aber das ist nicht die Regel.
Ein Zweites muss ich wirklich zurückweisen. Sie führen penetrant das Thema Rente mit 67 an. Ich denke, wir alle sehen einen Unterschied zwischen einem häufig als Bürojob ausgeübten Bürgermeisteramt, das mit geringer körperlicher Belastung einhergeht, und der Arbeit einer Krankenschwester, eines Dachdeckers oder eines Industriearbeiters.
Ich finde es auf der einen Seite etwas armselig, das in diese Debatte hineinzuziehen. Es zeigt auf der anderen Seite aber auch ein wenig, dass Sie keine wirklichen Argumente haben.