Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sie sind mehrfach auf den Erlass von 2007 eingegangen. Daher meine Frage: Sind Sie mit Ihrem Erlass rechtlich vielleicht noch weiter gegangen? Gibt es Unterschiede? Vielleicht können Sie das einmal darstellen.
Im Gegensatz zu anderslautenden Vermutungen lese ich nicht nur Akten. Ich lese auch noch vieles andere mehr.
(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Sehr gut! - Jens Nacke [CDU]: Ich ha- be da etwas ganz anderes gehört!)
- Ich weiß ja nicht, wo Sie Ihre Quellen haben, aber meine sind besser - immer übrigens. Aber lassen wir das. Das ist ein anderes Thema.
Ich will gern auf die Frage antworten: Eingangs habe ich ausgeführt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz Spielräume lässt. Diese Spielräume sind durch einen Erlass aus dem Jahr 2007 jedoch genommen worden.
Am Ende muss es darauf ankommen - das war ja die Zielsetzung dieses eine Woche nach unserer Regierungsübernahme herausgegebenen Erlasses -, dass ein ganz wichtiges Zeichen für eine fairere und menschlichere Behandlung von Flüchtlingen in Niedersachsen durch einen Erlass gesetzt wird, der den Kommunen den Spielraum zurückgibt, den sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausüben können und sollten.
Der Erfolg gibt uns recht. Die Konsequenz der Kommunen ist beeindruckend. Wir stellen fest, dass 90 % der Asylbewerber inzwischen wieder
Der Minister war in jungen Jahren Schulabteilungsleiter in Osnabrück. Mich würde schon interessieren, was er da so gelesen hat. - Die nächste Frage stellt jetzt Frau Tiemann von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister, die Einführung der Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Wertgutschein war der erste Schritt im Paradigmenwechsel bei der Asylpolitik dieser Landesregierung.
Das war also der erste Schritt. Ich frage die Landesregierung: Wie sehen denn die weiteren Schritte aus?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich mich kurz an den Präsidenten wenden? - Ich würde gern wissen wollen, wie Ihre Formulierung „in jüngeren Jahren“ zu verstehen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, in den vergangenen Wochen ist deutlich geworden, dass der Erlass vom 27. Februar nur ein erster Schritt in Richtung einer humanitären Flüchtlings-, Ausländer- und Asylpolitik gewesen sein kann. Weitere Schritte sind längst auf dem Weg. Wir haben uns einer Initiative des Bundeslandes Hamburg zum Bleiberecht angeschlossen. Wir schließen uns einer Initiative des Landes Baden-Württemberg zur Aufgabe der Optionsregelung und zur Erleichterung der Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit an. Wir haben eine Verordnung in der Verbandsanhörung, die die Härtefallkommission auf ganz neue Füße stellt; darüber werden wir gleich noch diskutieren.
Insgesamt kann man also festhalten: In den ersten drei Monaten hat sich die Flüchtlingspolitik des Landes Niedersachsen deutlich verändert. Sie ist im besten Sinne des Wortes nicht wiederzuerkennen. Das spürt man. Das reflektieren die Menschen. Das verändert die Atmosphäre im Land Niedersachsen. Deswegen werden wir nicht lockerlassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir immer wieder erfahren mussten, dass Menschen mit geringem Einkommen - z. B. solche mit Sozialhilfebezug - Schwierigkeiten haben, ein Konto einzurichten, frage ich die Landesregierung, ob sie Kenntnisse darüber hat, ob es im Land Schwierigkeiten bei der Einrichtung von Konten für Asylbewerber gibt.
Lassen Sie mich kurz festhalten, meine Damen und Herren: Jeder Asylbewerber hat das Recht, ein Konto einzurichten und das Bargeld auf dieses Konto einzahlen zu lassen. Das scheitert in der Regel nicht. Wenn es Probleme gibt, sind dafür nicht Gründe verantwortlich, die bei den Asylbewerbern in ihrer Eigenschaft als solche zu suchen sind, sondern Gründe, aus denen heraus oft auch anderen Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, die Einrichtung eines Girokontos verwehrt wird. Dazu gibt es inzwischen ja entsprechende Initiativen. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Fragestunde.
Im Übrigen gibt es in den Fällen Probleme, in denen keine Identitätsdokumente vorliegen. Dann besteht aus nahe liegenden Gründen keine Möglichkeit, ein Girokonto einzurichten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass in den Ausführungen der Landesregierung deutlich geworden ist, wie wichtig für eine Integration auch eine entsprechende Gleichbehandlung ist, frage ich die Landesregierung: Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an Schulen mit Kindern im Asylbewerberverfahren, und wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an Schulen mit Kindern, die sich nicht im Asylbewerberverfahren befinden?
Eine absolut nachvollziehbare Frage. Sie werden aber sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich diese Frage gern von meiner Kollegin beantworten lassen möchte, die für die Unterrichtsversorgung in den Schulen zuständig ist. Das gehört nämlich nicht in die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, noch nicht einmal dann, wenn es um die Frage danach geht, wie die Unterrichtsversorgung im Hinblick auf die Zahl der Asylbewerber differiert, ja oder nein.