Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mir das kurz durchgehen. Mit dem Schnäppchenjäger hat die CDU-Fraktion eindeutig mehr Erfahrung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar 2012 wurde eine Abfrage zum Wertgutscheinverfahren bei den niedersächsischen Leistungsbehörden durchgeführt. Dabei wurden die Kommunen u. a. gebeten mitzuteilen, inwieweit Einlösemöglichkeiten bei Discountern bestehen. Im Ergebnis war es lediglich im Gebiet einer Leistungsbehörde nicht möglich, bei den zwei bekanntesten Discountern mit Wertgutscheinen einzukaufen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Karsten Becker, SPD. Das ist dann allerdings auch schon die zweite Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der noch jungen Erfahrungen in Niedersachsen mit der Umstellung des Systems und der von daher noch nicht vollständigen Erfahrungslage frage ich die Landesregierung, ob Erfahrungen aus anderen Bundesländern vorliegen und wie diese gegebenenfalls bewertet werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach einer Evaluierung des BMAS aus dem Jahre 2010 bleibt es in den meisten Ländern weitgehend den Kommunen überlassen, inwieweit der gesetzliche Sachleistungsvorrang befolgt wird. Der Landesregierung liegen keine Auswertungen darüber vor, wie die Kommunen in den anderen Ländern dies umgesetzt haben oder bewerten.
(Zustimmung bei der SPD - Jens Na- cke [CDU]: So kann man dem Verfas- sungsgericht natürlich auch gerecht werden: indem man sagt, ich weiß nichts!)
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Krogmann von der Fraktion der SPD. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass viel von einem Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Flüchtlingspolitik, von mehr Menschlichkeit und von mehr Akzeptanz von Flüchtlingsleben in Niedersachsen die Rede ist: Wie steht die Gesellschaft - z. B. die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und andere Institutionen, die mit Flüchtlingen zu tun haben - zu dem Gutscheinsystem? Wie schätzen Sie das ein, und inwieweit hat das Auswirkungen auf Ihre Arbeit?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können sich vorstellen, dass die Stellungnahmen über die Medien, über das Internet, über die Blogs der Kirchen, über die Homepages der Kirchen und Wohlfahrtsverbände durch die Bank positiv sind. Ich habe nicht eine einzige kritische Stimme vernommen.
Flüchtlingsrat hat anfangs bemängelt, dass keine verbindliche Vorgabe erfolgt ist, nur noch Geldleistungen auszugeben. Ich habe ausgeführt, dass das rechtlich nicht möglich ist. Wir tun nur das, was rechtlich zulässig ist. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nun einmal auch die Ausgabe von Wertgutscheinen vor.
In den Gesprächen mit dem Flüchtlingsrat - ich habe mit dem Flüchtlingsrat vor einigen Wochen und jetzt am Samstag auf der Mitgliederversammlung darüber gesprochen - ist zwar die Begeisterung über die Tatsache, dass das nicht ganz freigegeben worden ist, nicht spürbar gestiegen. Aber man hat sich spürbar damit abgefunden, dass es so ist, und sieht ein, dass dies ein großer und ganz wichtiger Schritt ist. Man ist damit, glaube ich, zum jetzigen Zeitpunkt wirklich zufrieden.
Danke schön, Herr Innenminister. - Die nächste, seine zweite Zusatzfrage stellt der Kollege Hausmann.
und denke an das Jahr 1989, als wir hier in Deutschland Begrüßungsgeld ausgegeben haben. Damals hat sich keiner über Gutscheine Gedanken gemacht. Vielmehr war selbstverständlich, dass wir Geld ausgezahlt haben. Herr Minister, meine Frage wäre jetzt: Könnte es einen besonderen Hintergrund haben, dass man sich hier auf einmal über eine Auszahlung in Gutscheinen Gedanken macht? Könnte es sein, dass man damit bestimmte Gruppen treffen will?
(Zuruf von der CDU: Was ist das denn für ein Vergleich? - Jens Nacke [CDU]: An den Löchern in der Mauer standen keine Schlepperbanden, Herr Kollege!)
Sehr geehrter Herr Hausmann, ich bedanke mich für die Frage und räume freimütig ein, dass ich darauf keine Antwort habe.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ansgar-Bernhard Focke [CDU]: Ihr solltet eure Fragen besser abstim- men!)
Danke schön. - Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Hamburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Ich höre, Frau Hamburg zieht ihre Wortmeldung zurück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Befürworter der Wertgutscheinpraxis in der Vergangenheit und die Gegner der Bargeldzahlung, die auf der rechten Seite dieses Hauses sitzen, oft das Argument angeführt haben, dass eine Bargeldzahlung zu einer Zweckentfremdung der Mittel führen könnte, insbesondere bei Familien mit Kindern, dass Bargeld möglicherweise dazu genutzt würde, Alkoholika, Tabakwaren und Ähnliches zu kaufen, und dass die Kinder dann vernachlässigt würden, frage ich die Landesregierung, ob eine solche Argumentation, die hier immer von der rechten Seite gebracht worden ist, nicht auch eine Nichtachtung oder Nichtanerkennung der kommunalen Leistungsfähigkeit bedeutet, zumal die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Ausländerbehörden auch Träger der Jugendverwaltung und der Sozialämter sind und sehr wohl wissen, dass im Einzelfall, wenn wirklich solche Dinge passieren,
im Interesse von Kindern sehr wohl Wertgutscheine ausgegeben werden können, damit es nicht zu Zweckentfremdungen kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bachmann, das ist eine ganz einfache Frage. Sie ist ebenso einfach zu beantworten.
Die Frage, ob auf der rechten Seite dieses Hauses vor einigen Jahren kommunalfeindlich argumentiert worden sein könnte oder ob die Argumentation kommunalfeindlich motiviert gewesen sein könnte, kann ich nur in das Reich der Vermutungen verweisen. Ich kann aber sagen, dass bestimmte Erfahrungen, die der eine oder andere mit kommunaler Selbstverwaltung gemacht hat oder gemacht haben mag, schon dazu führen konnten, dass man der einen oder anderen kommunalen Selbstverwaltung diese Durchgriffsmöglichkeiten und diese Erkenntnisfähigkeiten nicht zugetraut hat. Ob das aber so ist, kann ich im Augenblick, ehrlich gesagt, nicht beurteilen. Ich schließe es aber auch nicht aus.
Entscheidend ist etwas anderes, sehr geehrter Herr Bachmann. Entscheidend ist, dass die Kommunen ein Auge darauf haben und ein sehr ausgeprägtes Interesse daran haben, dass Missbrauch ausgeschlossen wird, wo es möglich ist.
Als es um die Frage ging, welche Erkenntnisse die Landesregierung über den Missbrauch von Wertgutscheinen hat, habe ich ausgeführt, dass mit Wertgutscheinen im Einzelfall Missbrauch getrieben worden sein mag - durch den Verkauf unter Nennwert, um mit dem Erlös etwas anderes finanzieren zu können. Genauso wenig können Sie natürlich ausschließen, dass es im Einzelfall auch dazu gekommen sein mag, dass ausgezahltes Bargeld zweckentfremdet worden ist, zumal Bargeld in der Regel nun einmal dafür vorgesehen ist, ausgegeben zu werden.
Aber wenn zweckentfremdet ausgegebenes Bargeld dazu führt, dass Familien ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, und das den Kommunen gewissermaßen zu Ohren kommt, dann - da bin ich sicher - schreitet die starke kommunale Selbstverwaltung in Niedersachsen konse