Danke schön, Herr Schobert, für die Berichterstattung. - Für die CDU-Fraktion rufe ich nun Frau Kollegin Mundlos auf. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein guter Tag für blinde und sehbehinderte Menschen in Niedersachsen. Ende 2008 haben Gespräche des Landesblindenverbandes mit den Vertretern der Fraktionen von CDU und FDP stattgefunden, natürlich auch mit unserer Ministerin und dem Ministerium. Das Thema war die Erhöhung des Landesblindengeldes. Heute beschließen wir hierzu eine Neuregelung, die in Zusammenarbeit mit dem Landesblindenverband erarbeitet wurde. Ich danke ausdrücklich unserer Ministerin und auch Herrn Lange für die gute Zusammenarbeit und die guten Gespräche, die auf einer sehr vertrauensvollen Basis beruhten.
Wir hatten 2007 den schwer sehbehinderten und blinden Menschen einen bestimmten Betrag im Haushalt für ihre Belange versprochen. Nach der Feststellung, dass dieser Betrag nicht ausgeschöpft wurde, war es für uns selbstverständlich, eine Regelung zu finden, die auch die verbleibenden Gelder den Menschen zukommen lässt, für die sie gedacht sind.
Die von Frau Meißner, der Ministerin und mir in der Presse Anfang Februar zugesagte zügige Bearbeitung haben die Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss sogar noch übertroffen, sicherlich - das will ich deutlich sagen - auch dank der Zustimmung der Oppositionsfraktionen.
Somit können wir nicht erst, wie ursprünglich geplant, kurz vor der Sommerpause etwas beschließen, was eine positive Wirkung haben soll, sondern wir können das jetzt schon nach weniger als zwei Monaten zu einem guten Abschluss und heute zu einem Beschluss im Plenum führen.
Ich danke allen Beteiligten. Ich freue mich über diese Situation ausdrücklich. Ich möchte auch den GBD in diesen Dank mit einbinden, weil die Vorlagen, die natürlich erarbeitet werden mussten, zügig
Die Förderung, die nun vorgesehen ist, ist etwas Positives. Ich kann wohl verstehen, dass es einige gibt, die sagen, man müsste noch mehr machen, und die noch mehr fordern. Aber man muss doch auch respektieren und einsehen, dass wir wirtschaftlich schwierige Zeiten haben, denen man auch Rechnung tragen muss. Wenn die Lage wieder besser wird und die Haushaltskonsolidierung weiter voranschreitet, wird man sicherlich auch über weitergehende Lösungen nachdenken können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben immer gesagt, Schulden sind das Unsozialste, was es überhaupt gibt,
weil sie den Staat binden und Sozialleistungen erschweren. Die Haushaltsführung dieser beiden Regierungsfraktionen und dieser Landesregierung machen es einfach möglich, auch sozialpolitisch besondere Akzente zu setzen. Dafür bin ich dankbar und darüber bin ich froh.
Zu guter Letzt: Ich hoffe, dass der Landesblindenverband mit seinem Vorsitzenden Herrn Lange sowie alle Menschen, die jetzt davon profitieren, die Förderung so einsetzen können, dass eine noch bessere Teilhabe als bisher am gesellschaftlichen Leben stattfinden kann. Herzlichen Dank an alle Beteiligten! Ich freue mich für die Menschen, die sehbehindert und blind sind. Das ist heute ein guter Tag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist ein guter Tag für die, die diese Leistung bekommen. Sie haben eine schwere Zeit hinter sich, seitdem diese Landesregierung ihnen das Landesblindengeld gestrichen hatte. Deshalb sind wir froh, dass dieser Weg gegangen worden ist, und sagen ganz deutlich: Der Antrag, den wir eingereicht haben und den das Ministerium
einen Tag später bereits mit der Ankündigung, diese Erhöhung zu vollziehen, beantwortet hat, ist ein guter Weg. Wir würden uns in dieser Situation wünschen, dass es dazu käme, dass man weitere Schritte tut, um eine Anpassung zu erreichen und Teilhabe in einem größeren Maß möglich zu machen.
Wir unterstützen dieses Gesetz, aber wir sind der Meinung, dass unser Antrag im zweiten Teil ohne eine zeitliche Beschränkung eine Möglichkeit aufzeigen würde, auch weitere Schritte zu tun. In diesem Punkt sind wir mit Ihnen nicht ganz einer Meinung. Darüber kann man sich austauschen.
Ich denke, es ist auch deshalb ein guter Tag, weil der Sozialausschuss einvernehmlich und schnell und mit Unterstützung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beraten hat. Es wäre gut, wenn wir so etwas öfter hätten, dass die Opposition etwas fordert und die Ministerin etwas vorlegt. Stellen Sie sich das einmal für den Bereich der Bildung vor! Dann wären wir in diesem Land weiter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen - es ist ja auch bereits berichtet worden -: Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP zu. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings nicht mehr. Erstens war dieser Schritt längst überfällig. Zweitens muss auf ihn die Anhebung auf die Pflegestufe II schnellstens folgen. Drittens lässt er die Frage offen, wie die etwa 12 000 blinden Menschen in Niedersachsen für die Zeit der gänzlichen Abschaffung und die darauf folgende Zeit unzureichender Unterstützung entschädigt werden können.
Noch im Jahre 2003 lag das Landesblindengeld bei 491,50 Euro. Unter Sozialministerin Ursula von der Leyen wurde dieser Wert um knapp 20 % auf 409 Euro analog der damaligen Pflegestufe II reduziert. Zu dieser Zeit hieß es, dass es keine weiteren Kürzungen geben werde. Und richtig: Zum Jahr 2005 wurde das Blindengeld nicht etwa gekürzt, sondern gänzlich abgeschafft. Das war und ist nach wie vor ein Skandal.
Folge dieses sozialpolitischen Skandals waren die absolut berechtigten und lauten Proteste der betroffenen Menschen in unserem Lande, die für eine allgemeine öffentliche Entrüstung sorgten. Ohne diesen öffentlichen Druck - dieser Sache können wir uns ganz sicher sein - hätte die Landesregierung nicht den Weg zum Blindengeld zurückgefunden.
Wer von uns hat wirklich eine Vorstellung davon, um wie viel teurer die Alltagsgestaltung unserer blinden Mitmenschen ist? Sie finanzieren u. a. die Bücher in Blindenschrift, spezielle Computersoftware, eine blindengerechte Haushaltsausstattung und haben überhaupt einen schwer zu beziffernden Mehrbedarf für das tägliche Leben. Ganz sicher ist jedenfalls, dass das aktuelle Blindengeld auch nach der hier angestrebten Erhöhung nur einen kleinen Teil dieser Kosten decken kann und dass die betroffenen Menschen in ihren Beteiligungsmöglichkeiten - gesellschaftlich wie kulturell - stark eingeschränkt sind. Das wollen wir nicht weiter hinnehmen.
Abschließend möchte ich noch einmal unterstreichen: Das Landesblindengeld betrug 2003, also vor sechs Jahren, 491,50 Euro. Es ist der großen Kompromissbereitschaft des Landesverbandes der sehbehinderten Menschen zu verdanken, dass sie der Landesregierung und uns entgegengekommen sind und auf 70 Euro, die ihnen aus meiner Sicht zustehen würden, freiwillig verzichten.
Warum orientieren wir uns nicht an unserem Nachbarland Hessen? Hessen steht ja nun nicht in der Gefahr, irgendwie von Links regiert zu werden, sondern dort regiert ja Ihr guter Kollege Roland Koch. Dort wird seit Juli 2008 ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 511,38 Euro gezahlt. Worin sich der Unterschied zwischen den Ländern Hessen und Niedersachsen begründet - ein Unterschied zwischen Göttingen und Kassel -, erschließt sich mir nicht auf Anhieb. Wie Sie wissen, hängt der Regierung Koch nicht gerade der Ruf von unnötigen Sozialausgaben nach.
Wir unterstützen zudem den Entschließungsantrag der SPD. Den sollten wir in diesem Zusammenhang auf keinen Fall vergessen. Er beinhaltet nämlich die nächsten Schritte, die Herr Watermann gerade erläutert hat.
Ich komme zum Schluss. Liebe Regierungsfraktionen, Selbstkritik ist eine Eigenschaft, die Sie in diesem Zusammenhang vielleicht noch erlernen müssen.
Danke schön, Herr Humke-Focks. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Helmhold zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab: Wir stimmen dem Gesetzentwurf sowie dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zu, auch wenn der SPD-Antrag, wie ich gerechterweise sagen muss, erst gestellt worden ist, nachdem die Verhandlungen schon relativ weit gediehen waren. Ein Appell, vielleicht auch an uns alle, die Beratungen im Ausschuss zu beschleunigen, ist er immerhin gewesen.
Dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist als ein weiterer Schritt auf dem mühsamen Weg zu betrachten, das in diesem Zusammenhang zerschlagene Porzellan zu kitten. Herr Humke-Focks hat bereits darauf hingewiesen: Im Jahr 2003 bekamen die blinden Menschen in Niedersachsen noch eine Teilhabeleistung in Höhe von 491,50 Euro. Dann kam Frau von der Leyen: 2004 Kürzung um 20 % mit der Zusage, dass es das jetzt aber auch war. Der Blindenverband ist, finde ich, ein sehr konzilianter Verband. Er wollte seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und hat sich auf dieses Versprechen verlassen. 2005 hieß es dann: Na ja, wir kürzen nicht, wir machen das Blindengeld jetzt völlig platt. Damit sollten die blinden Menschen von einer Teilhabeleistung auf eine Fürsorgeleistung, nämlich auf den dann einzurichtenden Blindenfonds verwiesen werden. Das war ein Paradigmenwechsel in der Politik.
Allerdings hatte die Koalition wohl nicht mit der großen Solidarität mit den blinden Menschen gerechnet. Es kam zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis, zu massiven Protesten in Hannover und überall im Land. Es drohte sogar ein Volksbegehren.
Frau von der Leyen ging dann nach Berlin, und die neue Sozialministerin räumte quasi in letzter Minu
te vor dem Volksbegehren den Trümmerhaufen hier in Niedersachsen ab. Die blinden Menschen in Niedersachsen bekamen 220 Euro weniger, also etwa die Hälfte dessen, was sie vorher hatten. Aber immerhin war diese Leistung weiterhin als Teilhabeleistung konzipiert. In der Höhe fand sich Niedersachsen damit gemeinsam mit Thüringen im Bundesvergleich auf einem unrühmlichen letzten Platz.
Wir haben Sie ja nicht umsonst gewarnt, welche Auswirkungen diese massive Kürzung haben würde. Und tatsächlich: Seit 2005 stieg die Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen unter blinden Menschen von 5 % auf über 30 % an. Damit ist genau das eingetreten, was wir Ihnen prophezeit hatten.
Wenn Sie den blinden Menschen jetzt wenigstens einen kleinen Teil zurückgeben - übrigens ist es nur das, was im Haushalt ohnehin für die Leistungen vorgesehen ist; es ist ja nicht ein Euro mehr -, dann ist das nicht mehr als recht und billig. Ziel muss aber bleiben - das ist eine sehr richtige Forderung aus dem Antrag der SPD-Fraktion -, dass mindestens mittelfristig eine Angleichung an die Pflegestufe II erfolgt. Herr Humke-Focks hat darauf hingewiesen, welche Nachteile blinden Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags ausgeglichen werden müssen. Uns Grünen ist das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe ganz wichtig, und nur durch konsequente Alltagsassistenz und nur durch Unterstützung bei ganz alltäglichen Verrichtungen können blinde Menschen dies leisten. Deshalb müssen sie angemessen ausgestattet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wollen, dass Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben teilhaben. Dazu gehören selbstverständlich auch die blinden Menschen. Wir wissen, dass sie zu Hause und auch am Arbeitsplatz eine besondere Ausstattung brauchen, um tatsächlich am täglichen Leben teilhaben zu können.
Gleichzeitig haben wir als die die Landesregierung tragenden Fraktionen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir mit dem im Haushalt ausgewiesenen
Geld jetzt und auch in Zukunft auskommen. Deshalb haben wir in den letzten Jahren auch sozialpolitische Leistungen auf den Prüfstand stellen müssen. Deshalb ist es zu den Kürzungen beim Blindengeld gekommen.