Geld jetzt und auch in Zukunft auskommen. Deshalb haben wir in den letzten Jahren auch sozialpolitische Leistungen auf den Prüfstand stellen müssen. Deshalb ist es zu den Kürzungen beim Blindengeld gekommen.
Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt eine Erhöhung vornehmen können. Dies geschieht im Konsens mit dem Landesblindenverband. Der Landesblindenverband hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er diese Erhöhung begrüßt und dass sie in allen Punkten dem entspricht, was in einem längeren Prozess gemeinsam ausgehandelt wurde.
Frau Helmhold, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Antrag der SPD recht spät vorgelegt worden ist. Es gab schon vorher Gespräche darüber, wie wir diese Erhöhung vornehmen können. Ich nenne noch einmal die Zahlen: Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren ist der Betrag von 300 Euro auf 320 Euro erhöht worden, und für alle über 25-Jährigen ist der Betrag von 220 Euro auf 265 Euro angehoben worden. Für stationäre Aufenthalte haben wir den Nachteilsausgleich von 50 Euro auf 100 Euro erhöht. Damit werden wir gleichzeitig dem in § 35 SGB XII festgelegten Anspruch gerecht. Wir haben auch bei den Pflegestufen I, II und III entsprechende Anhebungen berücksichtigt.
Natürlich verfolgt der Landesblindenverband schon lange das Ziel, das Blindengeld auf die Höhe der Pflegestufe II oder einen vergleichbaren Betrag anzuheben. Das würde im Augenblick eine Erhöhung auf 420 Euro bedeuten. Das würden wir zwar gerne bezahlen, aber wir müssen nun einmal sehen - ich sagte es bereits -, dass wir mit den vorhandenen Mitteln auskommen.
Ich stelle fest: Es hat einen guten Konsens gegeben, wie wir jetzt dieses Gesetz ändern können. Ich danke allen Fraktionen dafür, dass sie schnelle Beratungen ermöglicht haben, und ich danke nicht zuletzt auch dem GBD dafür, dass er so schnell seine Vorlagen erstellt hat. Vor diesem Hintergrund können wir dieses Gesetz rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres an gelten lassen, sodass den blinden Menschen für das gesamte Jahr 2009 die höheren Sätze ausgezahlt werden können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs sagen: Ich blicke nach vorn und nicht zurück.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist gut so! Sonst wird immer zurückgeblickt! - Detlef Tanke [SPD]: Gibt es in diesem Fall einen Grund?)
Das Blindengeld ist für die Betroffenen eine gute zusätzliche Unterstützung, um ihren Alltag besser gestalten zu können. Sie haben eingangs darauf hingewiesen, wie unglaublich schwierig es ist, sich in die Alltagssituation eines blinden Menschen hineinzuversetzen. Darin gebe ich Ihnen ausdrücklich recht.
Ich bin in einem Café Dunkel gewesen, in einem Café, in dem man nichts sieht, in dem es total schwarz ist, in dem Sie die Abgrenzung des Raumes nicht kennen, in dem Sie nicht wissen, wo die Möbel stehen und wie viele Menschen sich darin aufhalten. In diesem Raum mit blinden Menschen eine Diskussion darüber zu führen, ob ein Nachteilsausgleich für sie wichtig ist oder nicht, ist eine unglaublich schwierige Situation. Ich kann Ihnen sagen: Wenn man in einem Café Dunkel gewesen ist und mit blinden Menschen über dieses Thema diskutiert hat, dann sieht man viele Dinge aus einer ganz anderen Sicht.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es mir an dieser Stelle ganz besonders wichtig, zu betonen, dass es mir sehr am Herzen lag, mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband äußerst konstruktiv über dieses Thema zu diskutieren und einen gemeinsamen Konsens zu erzielen, nämlich das einkommensunabhängige Blindengeld für alle blinden Menschen wieder einzuführen.
Ich denke, wir haben in 2007 einen guten Konsens erzielt. Es haben gute, konstruktive Gespräche in einer sehr sachlichen Atmosphäre stattgefunden.
Wir haben in diesen Gesprächen sehr deutlich gesagt, dass wir die Entwicklung natürlich weiter verfolgen und beobachten und uns wieder zusammensetzen wollen, um zu prüfen, wie das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld angenommen worden ist und ob wir nachsteuern müssen. Dieses Versprechen, das ich Herrn Lange damals gegeben habe, habe ich Ende letzten Jahres eingehalten. Wir haben miteinander gesprochen und sind in dieser Frage zu einem gemeinsamen Konsens gekommen. Wir haben darüber diskutiert, wie wir das Blindengeld mit den vorhandenen Haushaltsmitteln anheben können.
Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders meinen Dank gegenüber dem Blinden- und Sehbehindertenverband ausdrücken, insbesondere auch gegenüber Herrn Lange, für seine stets konstruktive Dialogbereitschaft und vor allem auch für seine Bereitschaft, im Interesse blinder und sehbehinderter Menschen zu einem guten Konsens zu kommen. Dafür danke ich ihm an dieser Stelle sehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch Ihnen, allen Fraktionen, für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs danken; denn ohne diese zügige Beratung könnten wir heute nicht darüber beschließen. Ich danke auch dem GBD für die gute Vorlage.
Ich denke, heute ist ein guter Tag für blinde Menschen, weil wir eine Lösung gefunden haben, die auf die Zustimmung der Menschen trifft, für die wir diese Regelung gemacht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/810 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen: Mir ist zugetragen worden, dass der Tagesordnungspunkt 8 direkt in die Ausschüsse überwiesen werden soll.
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches (NBauGBDG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/977
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen.
Herr Präsident, ich würde gerne die Mitberatung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung beantragen.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das kann eigentlich immer der Fachaus- schuss selbst entscheiden; so ist die Geschäftsordnung!)
- Wenn der Fachausschuss das selbst kann, dann ziehe ich den Antrag zurück. Dann soll er das entscheiden.
dargestellt, verfahren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - So ist beschlossen worden.
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/656 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1062
Eine mündliche Berichterstattung ist durch den Abgeordneten Lammerskitten von der CDU-Fraktion vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne Allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Drs. 16/1062 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss haben sich diesem Votum angeschlossen.
Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt sagen.
Zunächst zu Nr. 1: Mit dem Gesetzentwurf soll u. a. eine Anpassung der im Ausführungsgesetz enthaltenen Verteilungsregelung an die aktuelle Gesetzgebung des Bundes erfolgen. Gemeint ist die Gesetzgebung zur Erstattungsleistung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs. Die bisherige Erstattung eines Festbetrages nach dem Wohngeldgesetz ist zum 1. Januar 2009 durch die Einführung einer Erstattungsregelung abgelöst worden, die sich an den Nettoausgaben des vorvergangenen Kalenderjahres orientiert.