Gesine Meißner

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben bereits darauf hingewiesen,
dass es ganz wichtig ist, dass Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte geahndet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wenn tatsächlich zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Beamten und Beamtinnen gegenüber den Tätern bestehen, werden sie dann derzeit bei der Durchsetzung dieser Ansprüche vor Gericht unterstützt? Wenn ja: Wie sieht diese Unterstützung aus?
Das ist die Drittletzte.
- Ich finde es reizend, dass das jetzt schon in Aussicht gestellt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist meine drittletzte Rede. Ich sage das, damit alle wissen, wann sie abschließend für mich applaudieren können, wenn sie mögen.
Es geht um Kinderarmut. Herr Humke-Focks, ich glaube, es ist wirklich zu kurz gesprungen, wenn man sagt, das Alleinheilmittel, um das Problem der Kinderarmut zu lösen, sei eine Umverteilung von oben nach unten.
Wir brauchen vielmehr ein Bündel von Maßnahmen. Vollkommen klar ist, dass jedes Kind, das in Armut lebt, ein Kind ist, das zu wenig Chancen hat. Wir wollen den Kindern mehr Chancen bieten. Dafür sind aber sehr viele Dinge notwendig.
Von Frau Helmhold wurde eben vollkommen zu Recht angesprochen, dass man völlig andere Kinderregelsätze im SGB II braucht. Darüber sind wir uns einig. Die FDP-Fraktion hat übrigens als Erste im Bundestag diese Forderung erhoben. Wir hatten dazu eine Bundesratsinitiative. Es gab auch einen Gesetzentwurf - darauf bin ich schon im September eingegangen -, den ich gut fand, der aber keine Mehrheit gefunden hat. Es ist vollkommen klar, dass wir hier eine Änderung brauchen. Das ist aber etwas, was auf Bundesebene geschehen muss.
Das ist nur eine Facette der Maßnahmen, die notwendig sind. Frau Helmhold, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir dieses Jahr im Haushalt Mittel ausgewiesen haben, die u. a. speziell für Lernmittel eingesetzt werden können, solange die Regelsätze nicht verändert sind. Auf Bundesebene gab es bereits Berechnungen, nach denen ungefähr 140 Millionen Euro pro Jahr notwendig wären, um die Kinder bei besonderen Bedarfen, z. B. zu Schulbeginn, besser auszustatten. Das ist also etwas, was auf Bundesebene passieren muss.
Auf Landesebene haben wir, wie aufgeführt wurde, viele Maßnahmen in Angriff genommen. Uns wurde bescheinigt, dass wir uns auf jeden Fall auf dem richtigen Weg befinden. Vor der aktuellen Wirtschaftskrise ist die Armut zurückgegangen.
Das heißt natürlich nicht, dass alles gut ist. Wir müssen weiterhin alles tun, um Kindern aus Armut
herauszuhelfen. Jedes Kind braucht eine Chance, gesund aufgezogen und behütet zu werden, um sich dann nach seinen Möglichkeiten vernünftig und gut entwickeln zu können.
Dafür brauchen wir sowohl Elternbildung als auch Unterstützung von Eltern. Ich habe immer wieder das Modellprojekt PiAF in Alfeld im Landkreis Hildesheim genannt. Das funktioniert hervorragend. Es ist eine Vernetzung sämtlicher Akteure, die sich um Kinder und um Familien in prekären Situationen kümmern, und greift wirklich gut. Es ist aber ein Modellprojekt, das noch erprobt wird. Wir werden dann sehen müssen, welche Rückschlüsse wir daraus für eine landesweite Einführung ziehen.
Wir brauchen natürlich auch Mittagessen für Kinder. Wir können es nicht dulden, dass Kinder mit knurrendem Magen in der Schule sitzen. Das ist vollkommen klar. Wer nicht satt und nicht gesund ist, kann auch nicht lernen. Darum sind wirklich alle diese Initiativen erforderlich.
Wir haben auch das Programm „Familie mit Zukunft“ angeführt, weil es bei diesem Programm nicht nur um Tagespflege geht, sondern weil damit auch soziale Brennpunktarbeit unterstützt werden kann. Diese Möglichkeit haben wir ganz bewusst hineingenommen, und sie wird auch genutzt.
Sämtliche Programme, die wir aufgezählt haben, sind nachweislich gute Programme, die greifen und Kindern in Armut helfen, ein besseres Leben führen zu können.
Darum bitte ich Sie sehr, unseren Antrag zu unterstützen.
Frau Helmhold, der Rückgang von Armut im vergangenen September, als wir das erste Mal darüber gesprochen haben, ergab sich tatsächlich aufgrund einer anderen statistischen Berechnung. Wir haben uns deswegen ja zu Recht im Sozialausschuss erläutern lassen, wie Armut berechnet und definiert wird, damit wir die gleiche Grundlage haben.
Trotzdem gab es schon andere Vergleiche, nach denen die Armut zurückgegangen ist. Das ist zwar immer noch nicht gut, wir sind aber mit den Programmen, die wir für Kinder haben und auch dafür, Menschen in Arbeit zu bringen, auf dem richtigen Weg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es soll jetzt nicht darum gehen, welche Rede das ist. Es geht jetzt um Zwangsheirat. Zwangsheirat ist eine schlimme Sache. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung. Das haben schon viele gesagt. Die frauenpolitischen Sprecherinnen und auch alle Mitglieder des Sozialausschusses haben sich bisher immer darauf verständigt, dass wir alles unternehmen müssen, um Menschen davor zu
bewahren und Frauen - es sind ja in der Regel Frauen - davor zu schützen.
Die Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, fürchten um ihr Leben. Oft genug mussten Frauen mit dem Leben bezahlen, wenn sie sich gegen Zwangsheirat aufgelehnt haben. Das kann uns natürlich in keiner Weise kaltlassen.
Frau Groskurt, als ich sagte, es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, welche Partei zuerst eine Verlängerung und eine dauerhafte Sicherung beantragt, meinte ich das so, und ich meine es heute noch genauso. Es ist tatsächlich - darüber sind wir uns einig; darüber waren wir uns auch im Ausschuss einig - ganz entscheidend, dass wir sehen, wie wir den jungen Frauen und Mädchen - es sind ja häufig wirklich fast noch Mädchen -, die hier in Niedersachsen von Zwangsheirat bedroht sind, die Möglichkeit geben können, Schutz zu bekommen.
Schutz bekommen kann man zum einen seit 2007 bei „Papatya“. Das ist richtig. Der Vertrag läuft jetzt zum Jahresende aus; das ist schon verschiedentlich benannt worden. Schutz bekommen kann man zum anderen seit 2008 bei „ADA“. Beides ist möglich. Schutz haben einige Frauen und Mädchen außerdem schon in Frauenschutzhäusern gesucht und gefunden. Das ist noch nicht angesprochen worden; aber auch das ist der Fall.
Man muss sich vorstellen: Wenn so ein Mädchen, eine junge Frau, von Zwangsheirat bedroht ist, dann versucht sie natürlich, Schutz vor ihrer Familie zu finden. Es ist ja das Schlimme, dass sie nicht bei der Familie Schutz finden kann, sondern Schutz vor der Familie suchen muss. Deswegen ist es ganz entscheidend, da wirklich schnell intervenieren zu können.
Das Krisentelefon ist auch in der Muttersprache der Frauen erreichbar. Das ist schon einmal eine ganz wichtige Sache.
Nun haben Sie gesagt, dass Sie wollen, dass dauerhaft ein Schutz in Niedersachsen gesichert wird. - Das wollen wir alle.
Es wurde gesagt, in unserer Beschlussempfehlung sei der Antrag verwässert worden. - Das ist überhaupt nicht der Fall. Wir haben nicht konkret „Papatya“ oder „ADA“ gesagt; das steht nicht in der Beschlussempfehlung. Aber ich lese vor, was in unserer Beschlussempfehlung steht:
„Der Landtag bittet … die Landesregierung, auch über den 31. Dezember 2009 hinaus die Voraussetzungen da
für zu erhalten, dass als Kriseninterventionsmaßnahme eine schnelle und unbürokratische Unterbringung von Mädchen und jungen Frauen in Niedersachsen, die von Zwangsheirat und psychischer und/oder physischer Gewalt akut betroffen sind, auch dann für einen begrenzten Zeitraum gewährleistet ist, wenn noch keine Finanzierungszusage eines Leistungsträgers vorliegt.“
Ich glaube, weiter kann man das gar nicht fassen.
Es ist nicht konkret beschrieben worden, wo diese Plätze sind. Ich habe bewusst darauf hingewiesen: Sie waren bis jetzt bei „Papatya“, bei „ADA“ und teilweise auch in Frauenschutzhäusern. Schutz wollen wir natürlich auch für die Zukunft sicherstellen. Im Moment ist bloß noch nicht ganz klar, wo das sein wird. Logischerweise ist „ADA“ bevorzugt in der Diskussion, weil diese Einrichtung in Niedersachsen ist. Es könnte aber für betroffene Frauen im Einzelfall fast besser sein, bei „Papatya“ zu sein, weil sie dann noch weiter von der Familie weg sind - obwohl man nach Berlin erst einmal hinkommen muss.
Wir sollten vor allen Dingen überlegen, wie wir diesen Frauen helfen können. Das tun wir auch. Ich bin absolut sicher - genau wie Frau Pieper schon gesagt hat -, dass wir die richtige Lösung finden werden. Ich bin auch absolut sicher, dass im nächsten Haushalt dafür entsprechende Positionen vorgesehen sein werden; denn wir alle sind uns darüber im Klaren, dass wir diesen Frauen helfen müssen.
Frau Groskurt, ich glaube gar nicht, dass wir uns missverstehen. Es klingt jetzt zwar so, aber es ist nicht so. Der Unterschied ist folgender: Sie sagen ganz konkret, es gehe um „ADA“ und dass diese Einrichtung eine krisenfeste Förderung und damit eine Zukunftssicherung haben müsse. Ich habe zitiert, dass in unserem Antrag steht, dass zukünftig generell sichergestellt sein soll, dass die Frauen Schutz erhalten können. Bei „Papatya“ haben wir übrigens zeitweise sogar zwei Frauen untergebracht; es war nicht immer nur eine. Wir müssen für diese Frauen generell einen Schutz vorsehen. Das wollen und werden wir auch tun. Es wird allerdings noch nicht gesagt, wo das geschehen wird, weil darüber gerade verhandelt wird.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird definitiv meine letzte Rede im Landtag sein, es sei denn, ich komme vielleicht
irgendwann in einer der nächsten Legislaturperiode wieder. Zumindest in dieser Periode wird es meine letzte Rede sein; so viel steht fest.
Ich spreche jetzt zu einem Thema, bei dem wir erfreulicherweise vermutlich gemeinsam abstimmen werden. Denn ich glaube, es ist klar: Wer Kinder liebt - ich gehe davon aus, dass wir alle dies tun -, der kann sich überhaupt nicht vorstellen, dass es Kinderheime gegeben hat, die nicht ein Heim für die Kinder waren, sondern in denen Kinder tatsächlich misshandelt wurden, in denen ihnen ganz schlimme Dinge zugefügt wurden, in denen sie teilweise zu Zwangsarbeit missbraucht wurden. Das sind Dinge, die in früheren Zeiten tatsächlich geschehen sind - auch in Niedersachsen, auch in anderen Ländern. Es ist aber egal, wo es war - es war überall ein Übel, es war überall eine Menschenrechtsverletzung. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir uns jetzt mit diesem Thema befassen und versuchen, eine Aufarbeitung hinzubekommen. Das ist völlig klar. Es ist ja schon deutlich geworden, dass wir uns da alle einig sind. Dass das auch noch im Zeichen der Kirche passiert ist, macht es nicht besser. Die Kirche steht normalerweise für Nächstenliebe und nicht dafür, dass man Kinder schlecht behandelt oder sogar misshandelt.
Nachdem wir uns einig waren, ging es nur darum: Wie gehen wir nun vor? - Auf Bundesebene gab es schon einen runden Tisch. Wir halten es natürlich für sinnvoll, dass sich Niedersachsen an dem runden Tisch auf Bundesebene beteiligt. Dann war die Überlegung: Ist es parallel erforderlich, noch einen adäquaten Kreis auch in Niedersachsen zu haben? - Der Sprecher der Betroffenen, Herr Beverförden, hat sich dafür ausgesprochen, das auch in Niedersachsen zu machen. Daraufhin ist das beschlossen worden. Es gab schon eine Gesprächsrunde. Die wird fortgesetzt. Ich meine, das ist auch gut so.
Daneben brauchen wir natürlich Akteneinsicht für die Betroffenen. Wir müssen überlegen, inwieweit sie noch Angebote für psychologischen Rat brauchen, weil sie auch heute noch traumatisiert sind.
Es ist von Wiedergutmachung die Rede, nicht von Entschädigung. Es ist die Frage, wie die aussehen wird. Das muss in Berlin geklärt werden, und das wird auch in Berlin geklärt werden. - So weit dazu.
Wir brauchen außerdem eine wissenschaftliche Aufarbeitung, weil es in Niedersachsen passiert ist, und müssen überlegen: Was sollte man auch für
die Nachwelt festhalten, damit so etwas nicht noch einmal passiert?
So weit zu dem Antrag. Jetzt habe ich noch ungefähr eine Minute Zeit, um mich bei Ihnen zu verabschieden. Es ist mir wirklich auch ein Anliegen, das zu tun. Sie wissen, ich bin ins Europäische Parlament gewählt worden und halte hier meine letzte Rede in dieser Wahlperiode. Obwohl ich mich freue, Niedersachsen dann in Brüssel und Straßburg vertreten zu können - das ist auch eine wichtige Aufgabe; ich werde dort viele von Ihnen auch wiedersehen -, hat mich, seitdem ich wusste, dass das mein letztes Plenum ist, Wehmut befallen, weil ich jetzt sechseinhalb Jahre hier im Landtag gewesen bin, Sozialpolitik betrieben habe und vor allen Dingen mit allen anderen Sozialpolitikern von anderen Fraktionen um Lösungen gerungen habe, aber auch viel mit den anderen Kolleginnen und Kollegen zu tun hatte. Das prägt einen sehr.
Mich haben diese sechseinhalb Jahre, obwohl sie natürlich nicht ohne Kampf und teilweise anstrengend waren, sehr geprägt und auch geformt in dem, was ich jetzt in Europa weiter vertreten kann, weil ich dort z. B. auch für Sozialpolitik weiter zuständig sein werde.
Ich bedanke mich daher bei allen, mit denen ich zusammengearbeitet habe, für die in der Regel wirklich konstruktive Zusammenarbeit. Gerade im Sozialausschuss haben wir uns nach anfänglich ein bisschen misstrauischem Beschnuppern sehr gut zusammengerauft und haben wirklich in vielerlei Hinsicht konstruktive Diskussionen geführt. Dafür bedanke ich mich, gerade auch für die Fairness, die mir von vielen entgegengebracht worden ist. Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich nach und nach möglichst alle in Brüssel oder Straßburg wiedersehen würde. Tschüs!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann diese beiden
vorangegangenen Wortbeiträge überhaupt nicht verstehen.
Frau Polat, Sie sagten „keine Anträge an andere Parlamente“. Was machen wir denn bitte bei Bundesratsinitiativen? - Wir stellen doch Anträge an andere Gremien. Genauso muss das auch beim Europäischen Parlament sein. Wir sind doch eine Verbindung. Wir müssen doch demokratisch versuchen, uns von einer Ebene zur anderen auszutauschen. Dazu dient dieser Beitrag. Denn natürlich wird vieles für Niedersachsen in Europa entschieden. Dementsprechend sollten wir rechtzeitig da sein, um unsere Vorstellungen zu präsentieren. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Wir wollen mit diesem Antrag auch zur Teilnahme an der Europawahl motivieren. Dafür ist klarzumachen, was die Menschen hier von Europa haben. Dazu gehört auch die Förderung, dazu gehören natürlich auch Frieden und anderes mehr. Wir müssen aber auch sehen, welche Potenziale Niedersachsen hat, um künftig in der Entwicklung der Europäischen Union eine wichtige Rolle zu spielen. Diese Potenziale werden hier ja aufgezeigt. Wir wollen für Europa werben, indem wir zeigen: Jeder von uns ist Europa. Wir alle gehören dazu. Der Alltag wird in Brüssel vorbestimmt.
Natürlich haben wir auch soziale Erwartungen an Europa. Da wäre es aber falsch, zu sagen, Soziales muss vor Wirtschaft oder Wirtschaft vor Sozialem Vorrang haben. Soziale Marktwirtschaft beinhaltet beides; sie ist ein Erfolgsmodell aus Deutschland. Wenn man für die Wirtschaft sorgt und es Arbeitsplätze gibt, dann haben wir auch Möglichkeiten für die soziale Sicherung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für eine soziale Politik.
Nein, jetzt nicht.
Was kann Niedersachsen bieten? - Sie sagen, dazu steht nichts drin. Ich denke, da steht eine ganze Menge drin. Niedersachsen kann z. B. als Vorbild für Bürokratieabbau dienen, der von allen gewünscht wird. Es gibt in Brüssel eine ganze Menge Bürokratie. In Niedersachsen haben wir
bekanntlich in sechs Jahren erfolgreicher Arbeit im Landtag 40 % der Verordnungen und Gesetze abgeschafft.
Wir haben eine ganze Verwaltungsebene abgeschafft und Gesetze mit Verfallsdatum eingeführt. Das alles kann man sicherlich nicht 1 : 1 übertragen. Aber vieles davon kann durchaus als Beispiel dienen.
- Darin steht auch etwas zur Entbürokratisierung. - Wir machen außerdem - und das finde ich durchaus wichtig - Umweltpolitik mit den Menschen. Wir sind für Artenvielfalt und für Klimaschutz. Wir müssen es aber so machen, dass es mit allen anderen Belangen übereinstimmt.
- Keine Sonntagsrede, sondern gelebte Realität in Niedersachsen!
Wir haben eine ganze Menge an Potenzialen beim Klimaschutz, z. B. mit schadstoffarmen Autos. Wir sind ein Autostandort, ein Standort mit alternativen Energien, mit Biomasse, mit Offshoretechnologie. Überall da sind wir weit vorne und können eine Menge machen, nicht nur um Arbeitsplätze bei uns zu sichern, sondern auch um europäische Ziele zu erreichen. Das wollen wir auch weiterhin.
Bei der Landwirtschaft wollen wir Wettbewerbsfähigkeit. Landwirtschaft spielt bei uns eine wichtige Rolle. Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir müssen aber sehen, dass die Wettbewerbsfähigkeit funktioniert. Darum hatten wir z. B. den Antrag zur Agrardieselbesteuerung. Man muss prüfen, wie man es für unsere Landwirte ausgestaltet.
Wir haben ein Riesenpotenzial in der Forschung - auch darauf wird hier hingewiesen -, z. B. in der Region Braunschweig, die die forschungsintensivste Region in Europa ist. Das sollte man nutzen. Wir sollten die Forschung nicht behindern,
sondern in Innovationen umsetzen, damit sie Arbeitsplätze schaffen. Das bringt uns nach vorne, und das bringt auch Europa nach vorne.
Wir haben viel Kapital bei der maritimen Wirtschaft. Dort kann noch vieles ausgebaut werden, in der Meeresbiologie beispielsweise.
Niedersachsen ist ferner das Tor zu Welt: Häfen sind für 90 % des Handels in Europa entscheidend. Wir bauen jetzt den Tiefwasserhafen JadeWeserPort, auch mit europäischen Mitteln. Wir brauchen die Hafenhinterlandanbindung. Damit stärken wir Logistikstandorte, die wiederum Arbeitsplätze bringen.
Das alles sind Dinge, die Niedersachsen und auch Europa nützen.
Das heißt, wir haben in Niedersachsen eine ganze Menge Stärken, die wir erhalten wollen. Deswegen ist es richtig, Fördermittel der Europäischen Union, die etwas innovativ nach vorn entwickeln sollen, bei uns einzusetzen. Gleichzeitig haben wir dadurch auch die Möglichkeit, der Europäischen Union in großem Maße voranzuhelfen und auch zu dienen, wie man fast sagen könnte.
Ein letzter Punkt dazu, der nicht im Antrag steht, den ich aber für sehr wichtig halte - dies kann man bei Europa gar nicht genug betonen -: Ich bin am 8. Mai - ein historisches Datum - in der EmsDollart-Region gewesen. Das ist eine Region, in der ein Gebäude auf der niederländisch-deutschen Grenze steht, in dem die Niederlande und Deutschland - die beiden Länder waren verfeindet, bevor der Zweite Weltkrieg am 8. Mai beendet wurde - über die Grenze hinweg daran arbeiten, eine Region gemeinsam europäisch nach vorne zu bringen. So etwas wollen wir, so etwas ist wichtig. Das alles können wir von Niedersachsen aus leisten. Wir sollten nicht warten, bis Brüssel uns vorgibt, wie es weitergeht, sondern wir sollten selbstbewusst anbieten, was wir haben, und auch sagen, was wir weiterentwickeln wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, ich wollte auf einen Punkt eingehen. Sie sagen, im Prinzip ist es richtig, bei der Förderung in der EU vor allem auf die soziale Komponente zu setzen. Sie haben gesagt, die Aufträge an die Werften sind zurückgegangen. Das ist sicherlich richtig. Wir haben im Moment eine schwierige Krise in den verschiedensten wirtschaftlichen Bereichen. Gerade die Werften in Niedersachsen haben aber nicht nur eine lange Tradition, sondern auch viel Know-how. Das Weltwirtschaftsinstitut geht davon aus, dass, wenn die Krise überwunden ist, bis 2030 noch ganz entscheidend mehr Schiffe gebaut werden müssen. Das Know-how aus Niedersachsen z. B. im Spezialschiffsbau und beim Schiffszubehör wird gebraucht. Daran sollte man auch messen, wie man jetzt Programme beantragt und umsetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es stimmen würde, was hier gesagt wurde, dass es uns egal ist, was mit Kindern unter drei Jahren mit Behinderungen passiert, dann hätten wir tatsächlich den Antrag sofort abgelehnt. Genau das haben wir aber nicht getan.
Von daher gesehen ist es absolut falsch, zu sagen, wir hätten ihn im ewigen Eis versenkt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Tatsache, dass wir uns über ein Jahr lang intensiv damit befasst haben, dass wir uns von zwei Ministerien haben beraten lassen und um die besten Möglichkeiten für das weitere Vorgehen gerungen haben, zeigt, dass es uns
sehr wichtig ist, auch weiterhin an diesem Thema zu arbeiten.
In der Diskussion im Ausschuss ist deutlich geworden, dass das Thema für uns mit der Beschlussfassung über den heute vorliegenden Antrag nicht abgeschlossen ist.
Nach wie vor ist es möglich, auch Kinder mit Behinderungen unter drei Jahren in Krippen zu betreuen. Es ist vollkommen richtig, dass im Moment jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Die Beteiligten sind sich aber darüber im Klaren, dass es bei diesen Einzelfallentscheidungen möglich ist, wirklich individuell die Bedarfe des Kindes zu berücksichtigen. Außerdem bemühen sich die entsprechenden Einrichtungen in der Regel dann, wenn ein von ihnen betreutes Kind drei Jahre alt wird, gleich um die Betreuung eines Folgekindes, weil sie über das erforderliche Knowhow verfügen. Da im Moment die Verfahren tatsächlich kompliziert sind, wurde zur Vereinfachung dieser Leitfaden entwickelt. Aber wir haben keineswegs gesagt, dass für uns damit die Diskussion zu Ende ist. Andererseits gibt es Möglichkeiten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren auch in Krippen. Das war uns wichtig, das haben wir festgestellt, und wir werden an diesem Thema weiter arbeiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen um den Strukturwandel in der Landwirtschaft. Er ist für die Betroffenen schwierig genug. Daher ist es wichtig, eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden über die Frist von sieben Jahren hinaus zu ermöglichen. Es ist wirtschaftlich nicht immer ganz einfach, eine entsprechende Umnutzung innerhalb von sieben Jahren zu erreichen. Deshalb ist es richtig, dass keine solchen Fristen festgelegt werden. Gemäß Baugesetzbuch bestand bis Ende letzten Jahres bereits die Möglichkeit, die Siebenjahresfrist auszusetzen. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Frist generell zu streichen. Das sollten wir auf jeden Fall tun und die Entscheidung auch nicht der Kommune überlassen.
Das würde die Situation nur unnötig verkomplizieren. Die Regelung sollte auch nicht nur für denkmalgeschützte Gebäude gelten. Wie gesagt: Die Situation ist schwierig genug. Daher sollte die Möglichkeit geschaffen werden, das zu tun, was vor Ort für richtig empfunden wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel der Beschlussempfehlung und der Änderungsanträge, die heute besprochen werden, ist die Versorgung des dünn besiedelten ländlichen Raums mit Hausärzten. Ich denke, das ist eine wichtige Fragestellung für die Zukunft, weil es dabei auch um die Lebensqualität im ländlichen Raum geht.
Im Fernsehen gibt es die schöne Serie „Der Landarzt“. Da sieht es so aus, als wäre die Welt überall in Ordnung: Der Arzt hat immer Zeit für ein Gespräch, für jedes psychische und sonstige Problem in der dörflichen Gemeinschaft. - So war das vielleicht früher, aber so ist es heute schon länger nicht mehr. Wir müssen schauen, wie wir das in Zukunft möglichst gut begleiten können.
Es droht tatsächlich - das ist zum Teil in Abrede gestellt worden - eine Unterversorgung. Unterversorgung heißt: Die Versorgung mit Hausärzten liegt nur bei 75 % - es wäre aber eine Versorgung von 100 % notwendig. Die KVN sagt, dass diese Unterversorgung ab 2015 eintreten wird. 1 600
Ärzte werden fehlen, wenn die Ärzte mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen; und 1 000 Ärzte werden fehlen, wenn sie mit 68 Jahren in den Ruhestand gehen. Auf jeden Fall werden Ärzte fehlen. Wir müssen darauf vorbereitet sein und überlegen, wie wir das Ruder herumreißen können.
Frau Tiemann, natürlich ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, hierfür zu sorgen. Aber vergegenwärtigen Sie sich doch einmal, was Sie wollen! Sie sagen zum einen, dass Sie das nichts angehe und die KVN dafür zuständig sei. Zum anderen sagen Sie, dass wir ein gemeinsames Konzept von MS, KVN und Kassen brauchen. Was wollen Sie denn nun? - Ich meine, dass wir das gemeinsame Konzept benötigen, an dem die Politik beteiligt ist. Deshalb kümmern wir uns darum.
Ich habe schon beim letzten Mal daraufhin gewiesen, dass wir in unserer Partei einen Kongress veranstaltet haben, auf dem Visionen vorgestellt wurden, wie es mit der medizinischen Versorgung in Zukunft aussehen kann. Die Vision von Herrn Amelung von der Medizinischen Hochschule ging hin zu großen Medizinischen Versorgungszentren mit bis zu 300 angestellten Ärzten, die ausschwärmen und auch den ländlichen Raum versorgen. Ich halte diese Vision für nicht realistisch. Ich meine, dass so etwas im ländlichen Raum nicht funktioniert. Im ländlichen Raum sollte besser das gemacht werden, was den Hausärzten vorschwebt. Deren Vorstellungen finden sich übrigens nur in unserem Antrag und in keinem der anderen Anträge. Die Vorstellungen der Hausärzte beinhalten, ein Delegationsmodell zu erproben - „VERAH“ genannt, Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis -, das darauf fußt, dass man die ehemalige Sprechstundenhelferinnen, die in der Familienphase waren und währenddessen zusätzliche Kompetenzen erworben haben, weiterqualifiziert, damit sie selbst z. B. Hausbesuche, die nicht unbedingt den Arzt erfordern, sondern die den Kontakt zur Praxis herstellen müssen, vornehmen und den Arzt entlasten können, damit er Zeit für seine Kernaufgaben hat.
Wir haben in unserem Antrag sehr wohl weitere Lösungsansätze dargelegt, die sich auf die Ausbildung der Ärzte beziehen und Anreize schaffen. Ich meine nicht, dass wir unbedingt mehr Lehrstühle für Allgemeinmedizin brauchen. In NordrheinWestfalen ging gestern durch die Presse, dass dort mehr Lehrstühle benötigt würden. In NordrheinWestfalen aber gibt es auch nur an drei von sieben
Standorten einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin. Wir dagegen haben zwei Standorte und zwei Lehrstühle. Von daher meine ich, dass wir in dem Bereich gut aufgestellt sind.
Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch dieser Punkt ist angesprochen worden. Wir haben diesen Punkt in unserem Antrag berücksichtigt.
Ich möchte jetzt noch auf die Frage eingehen, warum die anderen Änderungsanträge meines Erachtens nicht richtig greifen. Frau Helmhold sagte zu dem Antrag der Linken, dass er ein bisschen wie Kraut und Rüben sei. Das ist richtig.
Sie wollen ja nicht nur 5 Millionen Euro für Kredite ausgeben, sondern auch 5 Millionen Euro für das Konzept „Gemeindeschwester“. Ich frage mich, wo das ganze Geld herkommen soll.
Auch wir wollen die Gesundheitsreform. Wir haben dazu aber ganz andere Vorstellungen. Deshalb werden wir in diesem Punkt nicht zustimmen können.
In dem Antrag der SPD sind verschiedene Punkte, die auch in unserem Antrag enthalten sind, anders formuliert. Deswegen frage ich mich, was daran so besonders ist.
- Sie haben ein bisschen abgeschrieben. Man könnte auch sagen: umgeschrieben.
Die Forderung in Bezug auf den Gemeinsamen Bundesausschuss ist auch in dem Änderungsantrag der Grünen enthalten. Ich meine, dass das nicht der entscheidende Punkt ist. Wir brauchen eine kleinteiligere Versorgung und dementsprechende Planungen bei der Einrichtung der Versorgungsbezirke. Es nutzt aber nichts, wenn wir die kommunalen Spitzenverbände in den Bundesausschuss aufnehmen, weil das nur ein Aspekt von vielen ist, die dort bewegt werden. Dafür bräuchten wir bundesgesetzliche Änderungen. Wir müssten eigentlich eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel starten, die Versorgungsbezirke anders und insbesondere in den ländlichen Räumen kleinteiliger zu bemessen. Da hierfür eine Gesetzesänderung benötigt wird, ist es egal, wer dem Bundesausschuss angehört. Erst muss dies geschehen. Von daher greift diese Forderung meines Erachtens nicht.
Unser Antrag enthält demgegenüber die erforderlichen Punkte. Damit meine ich vor allem das Delegationsmodell, das mir sehr am Herzen liegt und das wir durchaus ausprobieren sollten.
Ich bitte Sie, die anderen Änderungsanträge, obwohl sie zum Teil durchaus gute Aspekte beinhalten, abzulehnen und unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Humke-Focks, ich habe überhaupt nicht in Abrede gestellt, dass Sie sich mit unserem Antrag beschäftigt haben. Das haben Sie natürlich getan. Ich habe nur gesagt, dass wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen können, weil darin verschiedene Modelle angeführt sind, die wir so nicht mittragen können. Das viele Geld, die 10 Millionen Euro, sehe ich auch nirgendwo. Außerdem wollen wir die Praxishelferin und nicht die Gemeindeschwester.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wollen, dass Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben teilhaben. Dazu gehören selbstverständlich auch die blinden Menschen. Wir wissen, dass sie zu Hause und auch am Arbeitsplatz eine besondere Ausstattung brauchen, um tatsächlich am täglichen Leben teilhaben zu können.
Gleichzeitig haben wir als die die Landesregierung tragenden Fraktionen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir mit dem im Haushalt ausgewiesenen
Geld jetzt und auch in Zukunft auskommen. Deshalb haben wir in den letzten Jahren auch sozialpolitische Leistungen auf den Prüfstand stellen müssen. Deshalb ist es zu den Kürzungen beim Blindengeld gekommen.
Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt eine Erhöhung vornehmen können. Dies geschieht im Konsens mit dem Landesblindenverband. Der Landesblindenverband hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er diese Erhöhung begrüßt und dass sie in allen Punkten dem entspricht, was in einem längeren Prozess gemeinsam ausgehandelt wurde.
Frau Helmhold, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Antrag der SPD recht spät vorgelegt worden ist. Es gab schon vorher Gespräche darüber, wie wir diese Erhöhung vornehmen können. Ich nenne noch einmal die Zahlen: Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren ist der Betrag von 300 Euro auf 320 Euro erhöht worden, und für alle über 25-Jährigen ist der Betrag von 220 Euro auf 265 Euro angehoben worden. Für stationäre Aufenthalte haben wir den Nachteilsausgleich von 50 Euro auf 100 Euro erhöht. Damit werden wir gleichzeitig dem in § 35 SGB XII festgelegten Anspruch gerecht. Wir haben auch bei den Pflegestufen I, II und III entsprechende Anhebungen berücksichtigt.
Natürlich verfolgt der Landesblindenverband schon lange das Ziel, das Blindengeld auf die Höhe der Pflegestufe II oder einen vergleichbaren Betrag anzuheben. Das würde im Augenblick eine Erhöhung auf 420 Euro bedeuten. Das würden wir zwar gerne bezahlen, aber wir müssen nun einmal sehen - ich sagte es bereits -, dass wir mit den vorhandenen Mitteln auskommen.
Ich stelle fest: Es hat einen guten Konsens gegeben, wie wir jetzt dieses Gesetz ändern können. Ich danke allen Fraktionen dafür, dass sie schnelle Beratungen ermöglicht haben, und ich danke nicht zuletzt auch dem GBD dafür, dass er so schnell seine Vorlagen erstellt hat. Vor diesem Hintergrund können wir dieses Gesetz rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres an gelten lassen, sodass den blinden Menschen für das gesamte Jahr 2009 die höheren Sätze ausgezahlt werden können.
In diesem Sinne freue ich mich jetzt auf die breite Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst etwas zu dem Verfahren sagen, das verschiedentlich angesprochen worden ist. Ich bedauere, dass es zu diesem Verfahren gekommen ist, wobei es sich folgendermaßen verhält: Das Datum, das auf dem Antrag stand, war falsch; denn wir haben erst am Tag vor der Ausschusssitzung in den Fraktionen abstimmen können. Deswegen hätte der Änderungsantrag die anderen Fraktionen am Tag vor der Ausschusssitzung erreichen können, aber nicht eher. Das ist in diesem Fall falsch gelaufen. Dies haben wir aber schon geklärt. Deswegen ist es verkehrt, jetzt darauf herumzureiten. Normalerweise gehen wir anders miteinander um. Das wird auch in der Zukunft so sein.
Jetzt aber zu den Pflegestützpunkten selbst, also zu dem Inhalt des Antrages: Wir wissen schon seit längerer Zeit, dass es nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz möglich ist, Pflegestützpunkte einzurichten, und wir haben uns seitdem damit befasst. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung sagten verschiedene Verbände, dass wir das überhaupt nicht brauchen, weil wir nämlich genug Angebote haben. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Es gibt ja nicht nur gute Pflegeangebote, sondern es gibt auch gute Beratungen über Pflegeangebote. Sie sind aber nicht zentral erfasst, und nicht alle sind bekannt. Von daher ist die Frage, ob man überhaupt noch weitere Beratung braucht. Das hat uns immer beschäftigt.
Bei der Anhörung haben alle, die infrage kamen, gesagt: Normalerweise müssten, wenn man so etwas macht, wir das machen; denn nur wir sind wettbewerbsneutral und können wirklich neutral beraten. Das sagten die Wohlfahrtsverbände, die privaten Anbieter und auch z. B. die Kassen. Da waren wir also genauso schlau wie vorher.
Wir haben aus dem Antrag der Grünen einige Dinge aufgegriffen. Wenn man Pflegestützpunkte einrichten will, dann muss man überlegen, was man dafür braucht und was diese Pflegestützpunkte leisten sollen. Es darf keine Doppelstrukturen geben; das ist völlig klar. Das wollen auch wir nicht.
Wir haben übrigens keine Eile damit, Pflegestützpunkte einzurichten; denn es ist bis 2011 möglich, die entsprechenden Mittel abzurufen.
Ich halte es für richtig zu prüfen, ob die Einrichtung einer landesweiten Telefonnummer möglich ist. Bei dem Kindernotruftelefon haben wir gemerkt, dass das technisch gar nicht geschaltet werden konnte. Die Landesregierung aufzufordern, so etwas einzurichten, obwohl wir noch gar nicht wissen, ob es geht, wäre völlig verkehrt.
Eine zentrale Landesprüfstelle einzurichten, halte ich für äußerst bürokratisch und nicht für erforderlich.
Es wäre viel besser, eine Transparenzinitiative im Internet zu schaffen, sodass sich die Angehörigen die Angebote passgerecht aussuchen und sich darüber eine entsprechende Beratung holen können.
Damit wäre den Menschen viel mehr geholfen.
Das heißt, einiges von dem, was im Antrag der Grünen steht, ist zu bürokratisch, zu festgelegt, zu wenig flexibel, zu wenig geeignet, um den Bedürfnissen in einem Flächenland wie Niedersachsen gerecht zu werden. Unser Antrag ist wesentlich besser ausgerichtet. Wir sollten Pflegestützpunkte behutsam einführen. Wenn, dann sollten wir das nur angedockt an vorhandene Strukturen und vor allem gekoppelt mit der Transparenzinitiative tun; denn das ist das, was die Menschen wirklich brauchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union ist eine absolute Erfolgsgeschichte, auf die wir stolz sein können. Wir sollten alles tun, um dies der Bevölkerung klar zu machen und bei ihr dafür zu werben, sich für Europa einzusetzen.
Ich nehme an, dass wir uns darüber alle einig sind.
Aufgrund der Zusammenarbeit in der Europäischen Union, angefangen als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, leben wir in Frieden und haben erhebliche Verbesserungen für die Menschen erreicht. Ich denke hier an den Binnenmarkt, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Inzwischen ist die EU längst keine reine Wirtschaftsgemeinschaft mehr, sondern eine Werte- und Kulturgemeinschaft. Natürlich müssen wir versuchen, dies noch weiter auszubauen.
In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zum Vertrag von Lissabon, der hier verschiedentlich angesprochen wurde: Wir brauchen den Vertrag von Lissabon dringend, auch wenn es - Herr Tanke, da stimme ich Ihnen völlig zu - an ihm durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Wenn wir aber warten, bis jeder mit dem einverstanden ist, was in ihm steht, dann werden wir nie einen Vertrag bekommen. Er ist zugleich Voraussetzung für eine weitere Demokratisierung von Europa und eine weitere Beteiligung von Bürgern in Europa. Nicht zuletzt deswegen brauchen wir diesen Vertrag. Europa hat sich auch längst eine Grundrechtecharta gegeben, die aber noch nicht Gültigkeit hat, weil sie erst mit Inkrafttreten des LissabonVertrages ihre Rechtskraft erhält.
Sie haben versucht, unseren Antrag lächerlich zu machen. Frau Polat hat von „närrisch“ gesprochen. Ich weiß nicht, was daran närrisch ist, wenn Niedersachsen auf das stolz sind, was Niedersachsen darstellt, und möchten, dass ihr Land eine entsprechende Rolle im Europäischen Parlament spielt. Genau dafür ist dieser Antrag da.
Sie können mir glauben, dass ich schon lange eine überzeugte Europäerin bin. Ich bin aber auch gebürtige Niedersächsin und werde - das machen die anderen Abgeordneten im Europaparlament ebenfalls - dort auch die Region vertreten. Man vertritt ja nicht nur die eigene politische Gesinnung, sondern auch eine Region. Das ist gut so, und deswegen ist es auch richtig, dass wir auf Niedersachsen stolz sind.
In unserem Antrag ist beschrieben, welche Stärken Niedersachsen hat und wie Niedersachsen in Zukunft bei der Entwicklung Europas eine Rolle spielen kann, sei es als Forschungsstandort, sei es als Standort der maritimen Wirtschaft, einem Bereich,
in dem noch viel Entwicklungspotenzial steckt, und sei es als eine Region, die Verkehrsinfrastruktur bereithält, deren Bedeutung über ihre Grenzen hinausgeht. Wüssten dies alle Menschen in Niedersachsen, wäre die Wahlbeteiligung erheblich höher, und es würden sich noch viel mehr Menschen dafür starkmachen, Europa weiterzuentwickeln und zu unterstützen. Deswegen weiß ich wirklich nicht, was Sie an diesem Antrag verkehrt finden.
Vieles von dem, was in ihm steht, hat Walter Hirche vorgestern in seiner sehr bemerkenswerten Abschiedsrede schon benannt. Er hat gesagt, Niedersachsen sei ein Teil von Europa, aber auch ein Tor zur Welt, z. B. über die Häfen. Daher ist es richtig, dass wir den JadeWeserPort zügig in Angriff nehmen. Dieser Containerhafen wird zusammen mit Bremen und Hamburg ein wichtiger Standort sein. Da 90 % des Handels über die Häfen abgewickelt werden, müssen wir zusehen, dass wir im Norden möglichst die Nase vorn haben und nicht - dies wurde auch schon diskutiert; dem wurde von anderen Fraktionen auch zugestimmt - im Vergleich zu Mittelmeerhäfen, die natürlich ebenfalls entwickelt werden müssen, das Nachsehen haben. Gerade was die Schifffahrt angeht, haben wir in Niedersachsen sehr gute Voraussetzungen. Vom Weltwirtschaftsinstitut in Hamburg sind Prognosen angestellt worden, die besagen, dass der Bau von Spezialschiffen in den Jahren 2030 bis 2040 weltweit - - -
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Da die Uhr weiterläuft, möchte ich meine Rede fortsetzen.
Wir bauen beispielsweise Spezialschiffe bei der Meyer-Werft in Papenburg.
Da werden wir weiter die Nase vorne haben. Wir wollen, dass dies entsprechend gewürdigt und unterstützt wird.
Es ist gesagt worden, wir reduzierten Europa auf die Fördermittel, die wir erhielten. Das stimmt nicht. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass man der Bevölkerung klar macht, dass Deutschland
zwar Nettozahler ist, aber auch viel Unterstützung aus Brüssel bekommt. Wir brauchen in bestimmten Bereichen auch weiterhin Unterstützung, damit wir in einem fairen Wettbewerb standhalten können. Dies wollen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erreichen. Deswegen ist es richtig, bekannt zu geben, wo wir bis jetzt über ESF, EFRE und ELER Unterstützung bekommen haben und wo wir sie auch weiterhin für uns einfordern. Dies unterstützen sicherlich alle niedersächsischen Abgeordneten, die jetzt und in Zukunft im Europäischen Parlament sitzen.
Als Letztes noch zum Thema soziales Europa. Es ist richtig, dass in unserem Antrag nicht sehr detailliert beschrieben wurde, wie wir es uns vorstellen. Es ist aber auf die Lissabon-Strategie hingewiesen worden, die das Ziel beschreibt, dass bis 2010 in Europa 70 % aller Menschen, 60 % der Frauen und 50 % der über 50-Jährigen Arbeit haben sollen. Dies haben wir noch nicht ganz erreicht. Daher müssen wir sehen, mit welchen Methoden wir dies am besten hinbekommen. Da ist unserer Meinung nach nicht der Mindestlohn der richtige Weg, da wir möglichst viele Menschen in Arbeit bringen wollen. Wir müssen ihnen auch die Möglichkeit bieten, freizügig zu entscheiden, wo und wie sie arbeiten wollen. Dabei brauchen sie auch einen entsprechenden Schutz. Dafür setzen wir uns ein. Dies steht in unserem Antrag.
Daher fordere ich Sie auf: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Dann tun Sie etwas für Europa.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Sohn, es ist richtig, ich habe von den Mittelmeerhäfen gesprochen. Denn ich meine, wir dürfen nicht Protektionismus betreiben und dürfen nicht nur an Niedersachsen denken. Im Europäischen Parlament muss man generell an die Entwicklung Europas und an die Erfordernisse denken. Aber natürlich werde ich künftig als Europaabgeordnete aus dieser Region, wenn ich gewählt werde, darauf achten, dass niedersächsische Interessen vertreten werden. Da sind wir tatsächlich bei den Häfen im Verbund mit anderen nördlichen Ländern sehr gut aufgestellt. Das sollten wir auch weiter ausbauen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gemerkt, wie betroffen alle hier im Plenarsaal reagiert haben, als Herr Schwarz als erster Redner aufgezeigt hat, was Kindern und Jugendlichen in den 50er- und 60er-Jahren angetan wurde.
Kinder sind das Wehrloseste und Schützenswerteste, was wir haben. Es ist sicherlich absolut Konsens bei uns, dass wir heute alles tun wollen, um Kinder zu schützen. Deswegen gehen wir aktuell gegen Verletzungen in diesem Bereich vor.
Natürlich wollen wir auch die Vergangenheit aufarbeiten. Wenn man die Schilderungen liest, was damals geschehen ist - auch ich habe sie gelesen, Herr Schwarz -, kann man nur tief betroffen sein. Es ist erschütternd, es ist schrecklich, es ist furchtbar. Es ist auch nicht damit zu rechtfertigen, dass autoritäre Erziehung damals üblich war und auch privat durchaus mit Schlägen erzogen wurde. Das rechtfertigt nicht, was damals passiert ist, zumal es um Kinder geht, die ohne Eltern und in vielen einzelnen Fällen letztlich auch ohne Liebe aufgewachsen sind und ständig Demütigungen erfahren haben. Es geht um ganz massive Menschenrechtsverstöße. Das kann man nicht hinnehmen. Das muss man aufarbeiten. Insoweit sind wir sicherlich einig.
Es ist dann die Frage, wie wir das am besten machen. Letztes Jahr sind Hotlines nicht nur beim niedersächsischen Sozialministerium, sondern auch bei der Kirche geschaltet worden. Bei der Kirche sind sogar doppelt so viele telefonische Meldungen eingegangen. Frau Käßmann hat vor Kurzem im Fernsehen gesagt - sie hatte fast Tränen in den Augen -: Man kann nur versuchen, sich zu entschuldigen; es ist aber eigentlich nicht entschuldbar, was damals passiert ist.
Das heißt, in Niedersachsen wurde reagiert. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich mit den Geschehnissen befasst und einen runden Tisch eingerichtet. Für mich ist es wichtig, dass wir uns im Sozialausschuss mit dieser Thematik befassen. Daher danke ich der SPD für die Initiative dazu. Die Grünen hatten ja auch schon eine Anfrage gestellt. Es ist wichtig, dass man nicht die Augen davor verschließt.
Es ist nur die Frage, was zu tun ist. Natürlich brauchen die Betroffenen Akteneinsicht. Ich denke, das ist vollkommen klar. Natürlich wollen die Betroffenen auch, dass die Geschichte aufgearbeitet wird. Auch das ist wichtig. Es ist aber die Frage, ob wir dazu wirklich einen parallelen runden Tisch in Niedersachsen brauchen - eine gewisse Parallelität gäbe es ja schon - oder ob es nicht vielleicht sogar effektiver sein kann, dem runden Tisch in Berlin zuzuarbeiten - Niedersachsen und auch die Betroffenen sind dort ja vertreten -, und zu sehen, was der runde Tisch aus Niedersachsen zusätzlich speziell für unsere Fälle bräuchte. Vielleicht wäre das besser, als einen parallelen Tisch einzurichten.
Wir sollten also sehr genau darüber nachdenken, wie wir den Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte am besten helfen können. Natürlich brauchen sie auch psychische Behandlung, sofern sie sie noch nicht bekommen haben; denn sie sind natürlich traumatisiert.
Was die Entschädigung angeht, kann man das, was die Ministerin schreibt - dass eine finanzielle Entschädigung für das Leid, das die Betroffenen erlebt haben, nicht möglich ist -, so deuten - so habe ich es verstanden -, dass das kein Mensch in dem Umfang finanziell ausgleichen kann, wie sie Leid erfahren haben. Natürlich heißt das nicht: Es soll keine Entschädigung geben. - Das alles muss geprüft werden; das wird geprüft. Daher sollten wir prüfen, was Niedersachsen hier speziell noch tun kann, um dies zu unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ursprungsantrag ging es um einen Mindestlohn in der Pflege, im Änderungsantrag aber geht es generell um die Abstimmung im Bundesrat. Ich fange trotzdem mit dem Mindestlohn in der Pflege an.
Wir alle wissen, welch schwierige und körperlich anstrengende Arbeit in der Pflege geleistet wird. Wir alle wissen auch, dass die Bezahlung nicht so ist, wie sie sein sollte. Von daher müsste man sagen: Wir wollen einen Mindestlohn.
- Nein, das habe ich nun gerade nicht gesagt. Ich bitte Sie, mir richtig zuzuhören. Das genau wollen wir nämlich nicht, weil wir Mindestlöhne für den falschen Weg halten.
Im Moment bezahlt eine ganze Reihe von Anbietern sogar übertariflich. Wenn sie gezwungen wären, sich in ein starres Korsett einzuordnen, würde das einige vielleicht zur Aufgabe zwingen. Dann gäbe es weniger Wahlmöglichkeiten für die zu Pflegenden.
- Ich bitte Sie um etwas Ruhe oder darum, die Uhr anzuhalten. Ich möchte meine Ausführungen hierzu nämlich gern zu Ende führen.
Nein, jetzt bitte keine Zwischenfragen.
Schließlich werden aufgrund der Pflegereform 2008 vor Ort nur diejenigen Anbieter zugelassen, die ortsübliche Löhne zahlen. Es gibt für diesen Bereich also schon eine Art Mindestlohnregelung.
Es ist richtig, dass die FDP im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert hat. Wir halten Mindestlöhne nämlich generell für den falschen Weg, um die Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauszuholen und angemessen zu bezahlen. Man hat es ja bei dem Postzusteller PIN AG gesehen. Die Einfüh
rung des Mindestlohns hat dort zum Abbau von 6 000 Arbeitsplätzen geführt. Das heißt, von den insgesamt 11 500 Arbeitsplätzen ist mehr als die Hälfte verloren gegangen.
Es gibt Berechnungen, nach denen ein Mindestlohn von 7,50 Euro in den Branchen, die neu in das Entsendegesetz hinzugenommen worden sind, dazu führen würde, dass im Niedriglohnbereich 620 000 Arbeitsplätze verloren gingen. Was bitte nützt einem Arbeitnehmer ein Mindestlohn, wenn er überhaupt keinen Arbeitsplatz mehr hat? - Von daher wäre das der falsche Weg.
Wir müssen doch sehen, wie wir die Menschen aus der Arbeitslosigkeit herausholen und in Arbeit bringen können. Mindestlohn grenzt aus. Glauben Sie mir: Ich habe lange mit Langzeitarbeitslosen gearbeitet. Ich weiß, wie das die Menschen beeinträchtigt. Wir müssen jetzt sehen, welcher Weg der richtige ist, und dürfen nicht den falschen Weg beschreiten.
Noch ein weiterer Punkt, weshalb wir von der FDP der Meinung sind, dass Mindestlöhne nicht der richtige Weg sind. In Artikel 9 des Grundgesetzes ist die Tarifautonomie festgeschrieben worden.
- Ja, das ist so. - Das heißt: Die Tarifpartner sollen frei aushandeln können. Das Grundgesetz schützt sogar die Art und Weise, in der sie die Löhne festlegen wollen. Im vorliegenden Fall wird der Staat zum Festleger von Löhnen. Das aber ist grundgesetzlich nicht gewollt. Von daher ist hier danach zu fragen, ob Mindestlöhne verfassungsrechtlich tragen. Unsere Bedenken dazu haben wir angemeldet. Das muss wirklich geprüft werden.
Außerdem: Soziale Marktwirtschaft beinhaltet das, was Sie jetzt wollen, auch nicht. Da passen die Mindestlöhne nicht hinein. Das wären ein Ausstieg aus der sozialen Marktwirtschaft und ein Einstieg in eine andere Wirtschaftsordnung. Auch das finden wir nicht richtig.
Man muss also genau überlegen, wie man die Menschen angemessen bezahlen kann. Sie müssen so bezahlt werden, dass es verfassungsmäßig trägt. Darum haben wir dagegen gestimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich sagen: Ich habe nicht von Löhnen von 3 Euro gesprochen. Die sind natürlich sittenwidrig und nicht in Ordnung; das ist völlig klar. Ich habe davon gesprochen, dass aufgrund der Pflegereform ortsübliche Löhne gezahlt werden müssen und dass das auch der Fall ist.
Was die Tarifautonomie angeht, habe ich auf Folgendes hingewiesen: Wir haben doch nicht umsonst das Grundgesetz. Wir prüfen doch auch sonst immer alles auf seine Verfassungsgemäßheit. Da in Artikel 9 des Grundgesetzes ganz klar festgelegt ist, dass die Tarifpartner die Löhne frei aushandeln können, ist es nicht in Ordnung, wenn wir staatlicherseits eingreifen. Das muss man auch sagen dürfen, und das habe ich getan. Ansonsten, Herr Watermann, will ich Ihnen, weil Sie zur Pflege gesprochen haben, sagen: Ich weiß, wie in der Pflege gearbeitet wird. Ich habe, seitdem ich im Landtag bin, so viele Tage Praktika in der Pflege absolviert, dass ich nicht mehr weiß, wie viele es sind. Ich wünschte mir, dass dort generell mehr gezahlt wird. Das ist aber eine Frage von Pflegesatzverhandlungen, von Pflegekassen und von Zuzahlungen, wie Sie ganz genau wissen. Das ist ein sehr kompliziertes Gefüge. Ich denke, auch da ist der Mindestlohn nicht der richtige Weg. Wir wollen generell keinen Mindestlohn, weil wir denken, man muss auf andere Art und Weise versuchen, die Menschen in Arbeit zu bringen und sie gut bezahlt sein zu lassen.
Lassen Sie mich als Letztes sagen: Wir haben auf Bundesebene ein Konzept für ein Grundeinkommen entwickelt, das die Menschen über das Bürgergeld bekommen, weil wir wollen, dass die Menschen ihr Auskommen haben, und zwar auch ohne Arbeit und natürlich erst recht mit Arbeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, wenn der Änderungsantrag, den wir zu dem Gesetzentwurf vorgelegt haben, so verkehrt wäre, warum hätten Sie denn dann um ein Haar zugestimmt, nämlich wenn wir die Öffnung von Verkaufsstellen in Ausflugsorten nur an vier statt an acht Sonntagen ermöglicht hätten? Zur Herausnahme von Kleidung und Schmuck aus dem Warensortiment für Ausflugsorte haben Sie doch die gleiche Auffassung wie wir. Ich denke, deshalb ist es falsch, hier den Eindruck zu erwecken, als würden wir extrem gegen die Sonntagsruhe verstoßen. Das tun wir definitiv nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schwarz, was Sie eben gesagt haben, klang so, als wäre das, was wir machen wollen, der völlig falsche Weg. Ich erinnere mich allerdings daran, dass die SPD-Fraktion vor über drei Jahren sogar eine verpflichtende Teilnahme an den U-Untersuchungen gefordert hatte,
dass sie nach einer Fachtagung aber davon abgerückt ist, weil sie gemerkt hatte, dass die Beteiligten, also u. a. die Ärzte, das für den falschen Weg halten und dass ein verbindliches Einladungswesen sehr wohl dazu beitragen kann, etwas Positives zu bewirken.
Jetzt tun Sie so, als wäre das ausschließlich auf unserem Mist gewachsen. Wir machen uns schon seit langer Zeit interfraktionell Gedanken darüber, was man tun kann, um den Kindern zu einer besseren Gesundheit zu verhelfen. Die Wichtigkeit der
Kindergesundheit ist für uns unbestritten. Wir wissen, dass es für die Entwicklungschancen und auch für die Teilhabechancen jedes Kindes erforderlich ist, gesund aufzuwachsen.
Die meisten Eltern schicken ihre Kinder ja auch zu den Vorsorgeuntersuchungen. Darum ist das verpflichtende Einladungswesen überflüssig. Wenn die meisten Eltern mit ihren Kindern dorthin gehen, muss man sie dazu nicht auch noch verdonnern. Da man aber nicht 100 % der Eltern erreicht und nicht 100 % der Kinder zu den Untersuchungen gehen, muss man versuchen, die Kinder, die dem Kinderarzt nicht vorgestellt werden, zu erreichen, weil es für ihr Aufwachsen sehr wichtig ist, untersucht zu werden.
Wir haben hier im Plenum mehrfach darüber diskutiert, dass das verbindliche Einladungswesen der richtige Weg sein kann.
Es gestaltet sich wie folgt: Sämtliche Eltern werden eingeladen. Es gibt datenschutzrechtlich anonymisierte Karten, die man in der Arztpraxis abstempeln lassen kann, aus denen aber nicht zu ersehen ist, wo das Kind wohnt. Das alles ist anonymisiert; dem Datenschutz ist in dieser Hinsicht also umfassend Rechnung getragen.
Bei den Kindern, die untersucht worden sind, erfolgt eine Rückmeldung. Die Kinder, die nicht untersucht worden sind, werden erneut eingeladen. Wenn ein Kind auch der zweiten Einladung nicht nachkommt oder wenn die Eltern nicht wollen, dass dies gemeldet wird - was ja auch möglich ist -, erfolgt ein Hinweis. Dieser Hinweis bedeutet aber nicht, dass die Eltern ihr Kind vernachlässigen.
Das wäre eine Möglichkeit, die Teilnahmequote zu erhöhen. Wir wissen natürlich jetzt noch nicht, inwieweit das gelingt, weil dieses Verfahren neu ist. Andere Bundesländer haben es zwar schon eingeführt. Es gibt aber noch keine Evaluation. Das Verfahren ist aber eine Chance, die wir auf jeden Fall nutzen sollten.
Sie haben verschiedentlich erwähnt, was in den Beratungen gesagt wurde. Sie haben aber nicht erwähnt, dass die kommunalen Spitzenverbände es für völlig ausreichend halten, wenn, wie es in Baden-Württemberg gemacht wird, z. B. bei der Anmeldung zum Besuch des Kindergartens die Vorlage des Untersuchungsheftes verlangt würde; denn daraus könnte man ersehen, ob das Kind bei der Untersuchung gewesen ist.
Ich halte diesen Weg für nicht so gut wie unseren Weg, weil dieser Zeitpunkt zu spät wäre. Unter Umständen geschieht das bei diesem Verfahren im Alter von drei Jahren. Wir dagegen fangen bei der U 5, also im Alter von einem halben Jahr, an. Es ist entscheidend, rechtzeitig zu beginnen, um eventuelle Fehlentwicklungen zu erkennen.
Gestatten Sie mir, weil es hier um Kinderschutz geht, noch eine Richtigstellung. Herr Humke-Focks und Herr Schwarz haben behauptet, wir würden uns weigern, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Das ist nun wirklich unzutreffend. Wir hatten Vorstöße unternommen. Herr Schwarz, Sie wissen ganz genau, dass es vor allem an der Unbeweglichkeit der SPD-Fraktion lag, dass wir uns nicht geeinigt und keine Zweidrittelmehrheit zustande bekommen haben.
Natürlich haben wir dazu unterschiedliche Positionen. Man muss dann aber versuchen, sich aufeinander zu zu bewegen, und darf nicht sagen: Wenn die Maximalforderung nicht erfüllt wird, läuft gar nichts. An uns liegt es also nicht, wenn wir hier keine Formulierungen finden.
Letzter Punkt: Wir müssen feststellen, was wirklich erforderlich ist, um Kinder vor Misshandlungen zu schützen und um sie gesund aufwachsen zu lassen. In diesem Zusammenhang besteht sicherlich nicht nur eine Möglichkeit, sondern es gibt ein Bündel von Wegen, die man beschreiten muss. Dies tun wir ja.
Im Landkreis Hildesheim gibt es - ich habe schon oft darauf hingewiesen - ein vorbildliches Modellprojekt, nämlich PiAF in Alfeld, bei dem man merkt, dass im Zusammenwirken aller Beteiligten gerade Kindern in prekären Situationen optimal geholfen werden kann. Dies wird noch erprobt. Wir müssen dann entscheiden - dies haben Modellprojekte ja immer an sich -, ob wir das weiter ausdehnen sollten.
Lassen Sie uns dieses Einladewesen jetzt als eine Möglichkeit einführen, Kindern zu mehr gesundem Aufwachsen zu verhelfen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schwarz, es nützt doch gar nichts, jetzt herausfinden zu wollen, wer zuerst ein verbindliches Einladewesen oder verpflichtende Untersuchungen gefordert hat.
Wir alle machen uns Gedanken darüber, wie man etwas zur Kindergesundheit beitragen kann, um das Ganze zu verbessern.
Ich habe nur gesagt, dass die SPD-Fraktion als Erste gesagt hat - dies haben Sie mittels eines Entschließungsantrages getan -: Wir brauchen
verpflichtende Untersuchungen, egal wer sie durchführt.
Nach einer Anhörung haben Sie dann gemerkt - es ist ja gut, dass Sie eine Anhörung dazu durchgeführt haben -, dass das der falsche Weg ist und dass verbindliches Einladungswesen besser sein kann. Das ist wirklich so gewesen. Nichts anderes habe ich gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben relativ lange Reden gehört, wobei im Grun
de alle Redner uns zugestimmt haben. Das möchte ich zuerst einmal feststellen.
Im Kern ist klar geworden, dass alle der Meinung sind, ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik ist eine gute Einrichtung. Sie haben, so könnte man fast sagen, teilweise das Thema verfehlt und sind auf andere Schauplätze ausgewichen. Das will ich nicht weiter kommentieren. Nur in einem Punkt möchte ich eine Richtigstellung vornehmen, weil das zweimal gesagt wurde. Wir haben das Landesjugendamt und keine der Aufgaben abgeschafft. Das wird immer wieder falsch dargestellt.
Aber wieder zurück zum eigentlichen Thema. Demokratie ist mit Sicherheit die beste Gesellschaftsform, in der man leben kann. Ich denke, das ist breiter Konsens. Wenn die Demokratiemüdigkeit dermaßen um sich greift wie im Moment, muss uns das schon sehr nachdenklich stimmen.
Ich erinnere daran, dass wir seit 90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland haben. Wir hatten uns damit im vergangenen Jahr schon ausführlich beschäftigt. Als die Frauen das erste Mal wählen durften, waren sie noch so hungrig auf Demokratie und Politik, dass 90 % zur Wahl gegangen sind. Von solchen Wahlbeteiligungen können wir im Moment nur träumen. Wir sollten nichts unversucht lassen, um das Demokratieinteresse zu stärken und junge Menschen sowie auch Ältere zu mobilisieren, auch in ihrem eigenen Interesse in stärkerem Maße von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Frau Vockert hat viele gute Argumente ins Feld geführt, warum es wirklich sinnvoll ist, ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik einzuführen.
Frau Helmhold, Sie sagten, schon für die anderen Freiwilligen Sozialen Jahre reiche das Geld nicht aus. Natürlich kann man sich darüber Gedanken machen, ob FSJ nicht generell ausgeweitet werden sollten. Aber wir haben in diesem Fall extra für FSJ Politik Mittel in den Haushalt eingestellt. Die anderen würden dadurch nicht geschmälert, und das Angebot insgesamt würde ausgeweitet. Das wäre gut für die jungen Menschen, und deshalb freue ich mich darauf, dass wahrscheinlich viele zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wollen, dass unsere Kinder gesund aufwachsen. Zum gesunden Aufwachsen gehört auch die Möglichkeit, sich zu bewegen. Darüber sind wir uns absolut einig, da besteht hier Konsens. Wir wollen natürlich auch entsprechende Rahmenbedingungen haben, damit Kinder sich bewegen können. Dafür brauchen sie Raum, in dem sie das tun können, und sie brauchen Anleitung. Am Raum fehlt es nicht. Wir hatten bis jetzt ein Spielplatzgesetz - das ist vollkommen richtig, Frau Staudte -, und wir haben heute viel mehr Spielplätze als früher. Ich muss aber noch einmal darauf hinweisen, dass es heute trotzdem immer mehr Kinder gibt, die unter Bewegungsmangel leiden, die nicht mehr auf Bäume klettern können, dass es immer mehr Kinder gibt, die unter Adipositas und Ähnlichem mehr leiden.
Das liegt also nicht am Spielplatzgesetz. Wir müssen überlegen, was das Ziel ist. Das Ziel ist eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die Kinder die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie brauchen, um sich vernünftig entwickeln zu können.
Das ist aber nicht unbedingt von Gesetzen abhängig. Hätten wir den Spielplatzbau verboten, dann wäre das wirklich ein Verstoß gegen die UNKinderrechtskonvention und auch eine Versündigung gegenüber den Kindern gewesen. Das haben wir aber nicht getan. Wir haben in diesem Fall ein veraltetes Gesetz abgeschafft, weil wir gemerkt haben, dass man es in der Form nicht mehr braucht. Die detaillierten Vorgaben in dem alten Gesetz haben teilweise zu Spielplatzbauten an Stellen geführt, an denen man überhaupt keine Spielplätze brauchte.
Nun fordern die Grünen in ihrem Antrag ja nicht, das Spielplatzgesetz wieder einzusetzen, sondern die NBauO entsprechend zu erweitern. Eines vorweg: Wir werden demnächst ohnehin über eine Novellierung der NBauO reden und müssen dann sehen, an welcher Stelle welche Formulierung sinnvoll und richtig ist. Gleichzeitig sind die Vorschläge im Antrag der Grünen doch relativ detailliert. Für meine Begriffe sind so detaillierte Vorgaben für die Kommunen oder auch für private Bauherren nicht erforderlich. Das zeigt ein Beispiel im Zusammenhang mit dem Modellkommunen-Gesetz, mit dem das Spielplatzgesetz ausgesetzt worden ist. Im Dezember wurde schon erwähnt, dass die Stadt Lüneburg einen Spielplatz an einer Stelle gebaut hat, an der nach dem Spielplatzgesetz gar kein Spielplatz erforderlich gewesen wäre. Es braucht also nicht ein Gesetz mit detaillierten Vorgaben, um das einzurichten, was die Menschen vor Ort für ihre Kinder für richtig halten. Das passiert auch so.
Der Vergleich mit dem Schulsport hinkt auch. Ich sagte schon, dass wir nicht verboten haben, Spielplätze anzulegen.
- Das würde auch niemand jemals machen, vollkommen klar. Wir haben nur gesagt, dass wir diese detaillierten Vorschriften nicht mehr brauchen.
Wir müssen überlegen, wie wir den Eltern, den Verantwortlichen für die Kinder und auch den Jugendlichen selbst das Wissen darüber vermitteln können, wie wichtig Bewegung für sie ist, und wir müssen in diesem Sinne Anreize schaffen. Frau Vockert hat vollkommen zu Recht auf den „Bewegten Kindergarten“ hingewiesen. Wir haben noch viele andere Programme. Ich nenne als Beispiel die Ganztagsschulen, von denen für Nachmittage Kooperationen mit Sportvereinen eingegangen werden, um zu mehr Bewegung zu ermuntern. Das ist der richtige Weg.
Es hat auch niemand gesagt, dass wir durch die Abschaffung des Spielplatzgesetzes Kinderlärm verhindern wollen. Im Gegenteil. Bei den Liberalen gibt es schon ganz lange den Slogan „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“. Das gilt bei uns nach wie vor. Wir wollen Kinder, und wir wollen natürlich auch kinderfreundliche Kommunen, die baulich entsprechend ausgerichtet sein sollen.
Es stellt sich aber immer die Frage: Was ist dafür erforderlich, wenn wir das haben wollen? Brauchen wir detaillierte gesetzliche Vorschriften, oder können wir das auch anders erreichen? Darum geht es und um nichts anderes.
Deswegen lassen Sie uns die Diskussion um die NBauO abwarten. Mit Sicherheit wollen wir nicht mehr gesetzlich vorschreiben, als erforderlich ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Humke-Focks, ich glaube, es gibt zwischen uns den Unterschied, dass Sie davon ausgehen, man müsse alles, was sinnvoll ist, regeln, während wir der Auffassung sind, dass das nicht unbedingt erforderlich ist. Es ist sinnvoll für Kinder, die Zähne zu putzen, und es ist sinnvoll für Kinder, dass ihnen vorgelesen wird und dass die Lehrer sich sorgfältig um sie kümmern. Das alles ist nicht vorgeschrieben, trotzdem passiert es.
Frau Staudte, zu Ihnen: Wir haben nicht gesagt, dass wir heute über den Antrag abstimmen und ihn ablehnen wollen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir demnächst sowieso über eine Novelle der NBauO diskutieren werden. Natürlich werden wir alle Vorschläge dann in die Diskussion mit einbeziehen. Das ist vollkommen klar.
Ich denke, das reicht jetzt schon.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn innerhalb von sechs Jahren - von 2002 bis 2008 - der Ansatz für freiwillige Leistungen im Sozialhaushalt von 46,4 Millionen Euro auf 75 Millionen Euro angehoben wird, dann kann man nicht von einem Sparhaushalt sprechen. Dann kann man auch nicht davon sprechen, dass der Sozialbereich bei uns leidet. Im Gegenteil: Wir haben in den letzten Jahren eine Aufstockung von insgesamt 65 % vorgenommen. - Das erst einmal vorweg.
Gerade wurde der Anschein erweckt, als hätten wir im Sozialbereich nichts getan. Das Gegenteil ist der Fall.
Wir haben gerade in den letzten Jahren in wichtigen Bereichen konsequent Mittel aufgestockt: Im Bereich Gewaltberatung für Frauen waren noch nie so viele Mittel im Etat. Auch im Bereich Kinder- und Jugendschutz waren noch nie so viele Mittel in den Haushalt eingestellt. Das zeigt, dass wir etwas geschafft haben und uns in die richtige Richtung bewegen.
Herr Schwarz hat gesagt, Sozialpolitik hätte bei uns nur kurzfristig Konjunktur. Wir haben in sechs Jahren die freiwilligen Leistungen im Sozialhaushalt um 30 Millionen Euro aufgestockt. Ich meine, eine Sozialpolitik, die nur kurzfristig Konjunktur hat, sähe ganz anders aus.
Herr Humke-Focks hat etwas angeführt, was wir von Ihrer Fraktion schon häufiger gehört haben.
Sie haben davon gesprochen, die Vermögensteuer wieder einzuführen und die Körperschaftsteuer wieder zu erhöhen. Ich meine, es ist sicherlich der falsche Weg, gerade Betriebe über Gebühr mit einer höheren Körperschaftsteuer zu belasten. Betriebe stellen Arbeitsplätze zur Verfügung. Wir müssen den Menschen helfen, aus der Armutsfalle herauszukommen. In Niedersachsen gibt es Armut - das ist richtig -, und diese Armut müssen wir bekämpfen, das wissen auch wir.
Um dieses Problem zu beheben, müssen wir den Menschen in prekären Situationen helfen. Wir müssen vor allem aber dafür Sorge tragen, dass die Menschen, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, auch die Möglichkeiten dazu haben und nicht z. B. durch die Körperschaftsteuer weiter eingeschränkt werden, sodass es eventuell zu Insolvenzen kommt. Die Körperschaftsteuer zu erhöhen, wäre das Falscheste, was man machen könnte, wenn man Menschen aus Armut heraushelfen möchte.