Meine Damen und Herren, wir waren uns damals also einig, sodass wir dieses für Niedersachsen wichtige Gesetz letztendlich mit breiter Mehrheit verabschiedet haben. Nun sind zehn Jahre ins Land gegangen. Deswegen müssen diese Nachsteuerungen kommen.
Im Mittelpunkt steht die Neustrukturierung der in § 8 geregelten Waldumwandlung. Die Änderungen, die die Landesregierung hierzu eingebracht hat, sind letztendlich darauf ausgerichtet, sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern als auch den Waldbehörden mehr Flexibilität bei der Planung und Genehmigung von Vorhaben einzuräumen.
Gerade bei den sehr kleinen Waldflächen im Innenbereich von Ortschaften kann nun unter erleichterter Abwägung, jedoch - jetzt kommt das Wichtigste; Sie haben das infrage gestellt - nicht ohne Ersatzmaßnahme eine Umwandlung genehmigt werden. Die Ersatzmaßnahme ist dann natürlich auf den Ausgleich der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion abzustellen. Ich glaube schon, dass da dann auch richtig abgewogen wird und hundertjähriger Laubwald nicht durch einjährige Weihnachtsbaumplantagen ersetzt wird.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christian Meyer [GRÜNE]: Sogar der GBD sagt, dass das keine Rolle mehr spielt!)
Meine Damen und Herren, neu eingeführt wird im Zusammenhang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Walderhaltungsabgabe. Wenn sie zum Tragen kommt, haben wir doch die Chance, damit etwas Großflächigeres zu organisieren und nicht in Klein-Klein zu machen.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Natur- schutz braucht Vielfalt! - Detlef Tanke [SPD]: Ist das wie mit den Legehen- nen?)
Warum sind Sie denn so nervös? Ich glaube, ich habe Sie an einer Stelle zu fassen bekommen, wo Sie nicht gerne gefasst werden.
Meine Damen und Herren, hier geht es um Naturschutz. Größere, zusammenhängende Waldflächen sind nun einmal besser als fünf oder sieben Bäume, die irgendwo gepflanzt werden.
Die Flexibilisierung der Waldumwandlung führt aufgrund forstlicher Ersatzmaßnahmen nicht zu einer Verringerung der Waldbestände. Wer einmal die Statistik bemüht, der weiß, dass wir in Niedersachsen jedes Jahr mehr Wald haben als im Vorjahr.
Hier ist die Frage der Betretensrechte von Besuchern oder von Bürgern angesprochen worden. Ich will ganz kurz darauf eingehen. Herr Kollege Oetjen hat angesprochen, dass der Wald auch ein Wirtschaftsgut ist. Wenn im Wald gewirtschaftet oder gejagt wird, dann müssen einzelne Bereiche abgesperrt werden, um den Besucher zu schützen. Wir sollten sehen, dass wir da ein Stück Verantwortung für die Waldbesucher haben.
Meine Damen und Herren, die im vorliegenden Gesetzentwurf gefundenen Lösungen und Kompromisse halte ich für tragfähig. Sie können von den Waldbehörden sehr viel einfacher und mit sehr viel weniger Aufwand umgesetzt werden. Ich halte den Gesetzentwurf für gelungen und bitte um breite Zustimmung.
Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, der möge sich jetzt bitte erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz?
Einzige (abschließende) Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/960 - b) Der unvergessene Wortbruch der Regierung Wulff - Blindengeld wieder vollständig zahlen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/810 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1061
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes und die Ablehnung des Antrages.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 1061 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss haben sich diesem Votum angeschlossen.
Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Landesblindengeld entsprechend einem Kompromiss, der zwischen der Landesregierung und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. erzielt worden ist, erhöht werden.
Zunächst zur Nr. 1 des Gesetzentwurfs: Zivilblinde Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sollen statt bisher 300 Euro zukünftig 320 Euro und nach Vollendung des 25. Lebensjahres statt bisher 220 Euro zukünftig 265 Euro erhalten. Außerdem soll das Landesblindengeld für blinde Menschen in stationären Einrichtungen von 50 Euro auf 100 Euro erhöht werden.
Mit Nr. 2 des Gesetzentwurfs soll sichergestellt werden, dass sich auch für blinde Menschen, die Leistungen einer Pflegekasse bei häuslicher Pflege erhalten, das Landesblindengeld erhöht. Die Anrechnung der Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgt nunmehr mit festen Beträgen. So wird erreicht, dass künftige Erhöhungen des Pflegegeldes aufgrund der zum 1. Juli 2008 im SGB XI eingeführten Dynamisierungsregelung nicht zu einer Verringerung des Landesblindengeldes führen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Im Rahmen der Beratungen ist seitens eines Ausschussmitglieds der CDU-Fraktion zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs ausgeführt worden, dass Mehrkosten für das Land aufgrund eines erhöhten Mittelabflusses in Höhe von ca. 5,4 Millionen Euro zu erwarten seien. Diesem Betrag stünden erwartete Minderausgaben bei der Blindenhilfe in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro gegenüber. Die im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel reichten zur Deckung der Ausgaben aus.
Die Vertreter aller Fraktionen im federführenden Ausschuss haben die Erhöhung der Leistungen begrüßt. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen waren allerdings der Auffassung, dass diese Erhöhung nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung verstanden werden könne.
Damit möchte ich meine Ausführungen beenden. Ich darf Sie abschließend namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bitten, entsprechend der Empfehlung in der Drs. 16/1061 zu beschließen.