Heidemarie Mundlos
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der sozialsten Maßnahmen sind Investitionen in Arbeitsplätze. Allein schon deshalb ist VW gut für die Menschen in Niedersachsen.
Dass VW Investitionen von über 50 Milliarden Euro beschlossen hat, ist ein großartiges Signal für die Menschen. Dass davon allein 11 Milliarden Euro, also mehr als 20 % der Gesamtsumme, in die Standorte in Niedersachsen fließen, ist ein Grund zu großer Freude.
Davon werden Emden u. a. mit einem neuen Logistikzentrum und Wolfsburg u. a. mit einem neuen Windkanal und der Erneuerung der kompletten Modellpalette profitieren. Hannover-Stöcken bekommt u. a. ein neues Presswerk. In Salzgitter investiert VW in die Entwicklung neuer Benzin- und Dieselmotoren - ein deutlicher Beitrag zu einer verbesserten Umweltfreundlichkeit.
In Osnabrück wird mit der Fertigung des Boxster und des Cayman ein deutliches Signal gesetzt, dass Porsche zu einer festen Größe im Konzern geworden ist. - Beim Stichwort Osnabrück will ich im Übrigen daran erinnern, wie schwierig es noch vor einem Jahr für diesen Standort war. Aber ich will auch an die ganze Porsche-Debatte erinnern. Jetzt stellen wir fest: In Osnabrück ist die Integration überaus gut gelungen. Die Gemengelage derart
ins Positive zu wenden, ist eine ausgesprochen gute Leistung. Heute steht dieser Standort insgesamt für eine gute Perspektive.
Braunschweig erhält ein neues Logistikzentrum für die Montage von Batterien und Komponenten für Elektrofahrzeuge.
Damit wird VW seiner Verantwortung als umsatzstärkstes Unternehmen in Niedersachsen gerecht. VW ist der größte Steuerzahler und der größte Arbeitgeber. Vorbildlich und verantwortungsbewusst wurden ca. 2 000 Leiharbeiter in den letzten Monaten allein in Wolfsburg übernommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das so ist, ist das Ergebnis vorausschauender Unternehmensentscheidungen eines weitsichtigen Managements, einer selbstbewussten und hoch kompetenten Mitarbeiterschaft - - -
Vielen Dank, Herr Präsident.
Das ist das Ergebnis eines ausgesprochen verantwortungsbewussten Betriebsrates. Das ist aber auch das Ergebnis des guten wirtschaftspolitischen Klimas in Niedersachsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an Europa gerichtet sage ich: Die Mitarbeiter von VW haben dieses Unternehmen zu dem gemacht, was es heute ist und was es für ganz Europa darstellt. Deshalb ergeht auch die ganz klare Ansage: Hände weg vom VW-Gesetz!
Das VW-Gesetz ist ein wichtiges Stück sozialer Sicherheit, ein zentrales Element der Mitbestimmung, ein Schutzgesetz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das lassen wir uns nicht kaputtmachen - heute nicht, und auch morgen nicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über die Investitionen reden, muss man auch daran erinnern, dass VW über diese 11 Milliarden Euro hinaus allein im Jahr 2012 über das VW-Vorab 90 Mil
lionen Euro zur Unterstützung der Forschung in Niedersachsen gibt. Vergessen wir aber bitte auch nicht alle ebenso wichtigen nachgelagerten Bereiche in Wirtschaft, Kultur, Sport und Gesellschaft!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen Sie es mir nach: Ich bin stolz auf VW. Ich bin auch stolz auf den Standort Braunschweig. So viele Mitarbeiter gab es an diesem Standort noch nie. Mit dem Betriebsrat gibt es ein gutes Miteinander und gute Gespräche. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber eines ist wichtig: Wir stehen immer Seite an Seite für die Menschen, für soziale Sicherheit und für Mitbestimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines muss man auch sagen: Ich bin deshalb unserem Ministerpräsidenten
für die unerschütterliche Haltung dankbar. Er steht klar zum VW-Gesetz, und das ist gut für Niedersachsen, für VW und für die Menschen.
Ich danke dem Unternehmen für seine Entscheidung für diese 11 Milliarden Euro Investitionen in Niedersachsen; denn diese Investitionen machen VW noch wettbewerbsfähiger, noch zukunftsfähiger, die Arbeitsplätze noch sicherer, und das kommt den Menschen zugute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt lassen Sie mich den Mitarbeitern zurufen: Ihr könnt euch auf uns verlassen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum Thema Schulgeldfreiheit in der Altenpflege vorgelegt und damit ein nicht mehr existierendes Gesetz ändern wollen. Dumm gelaufen! Aber Fehler kann man ja korrigieren.
Jetzt wurde ein erneuter Versuch in dieser Sache unternommen. Diesmal widerspricht der Entwurf dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber den anderen Schulen in freier Trägerschaft.
Das Vorhaben der Opposition ist wieder nicht im Niedersächsischen Schulgesetz verortet, wohin die Pläne des Antragstellers eigentlich gehören würden. Also ist der vorliegende Text u. a. aus formalrechtlichen Gründen erneut abzulehnen. Die Altenpflegeschulgeldfreiheit im Niedersächsischen Pflegegesetz regeln zu wollen, ist einfach falsch, weil das Pflegegesetz die pflegerische Versorgung zum Ziel hat. Es liegt also ein formalrechtlich falscher Ansatz vor. Regierungsfähigkeit sieht eben anders aus.
Anstatt aus Ihren Fehlern zu lernen und nicht zweimal mit ein und demselben Kopf gegen dieselbe Wand zu laufen, stellen Sie sich stur. Sie bitten den GBD im Glauben und in der Hoffnung, man könne der Landesregierung etwas am Zeuge flicken, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Stellung zu beziehen. Das ist gründlich daneben gegangen!
Ergebnis: Erstens hat die Landesregierung eine freiwillige Maßnahme zugunsten der Altenpflegeschüler auf den Weg gebracht. Das ist politisches Handeln.
Es ist in das Ermessen einer Landesregierung gestellt, hier eine freiwillige Leistung zu organisieren. Ein Verfassungsbruch liegt nicht vor. Erst eine gesetzliche Pflichtregelung würde die Situation ändern. Das sieht im Übrigen auch der GBD so.
Zweitens. Die Zukunft der Schulgeldfreiheit in der Altenpflege ist bereits heute für die Jahre 2012 und 2013 im Haushalt gewährleistet. Ich erinnere nur an die Stichpunkte Pflegepaket, Pflegepakt und Initiativen zur Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufes. In der Mipla für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Ansätze für 2012 und 2013 unter dem Vorhaben „Aktivierung und Qualitätssicherung der Altenpflegeausbildung“ unverändert in Höhe von 6,5 Millionen Euro fortgeschrieben.
Das ist eine eindeutige Erklärung der Landesregierung zur Fortsetzung dieser Maßnahme. Damit sind Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Schulgeldfreiheit gesichert. Eine gesetzliche Festschreibung ist nicht erforderlich, im Gegenteil, sie wäre sogar schädlich.
Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es der Opposition gar nicht um diese gute und erfolgreiche Maßnahme, nämlich die Abschaffung des Schulgeldes in der Altenpflege, geht. Das zeigt, dass hier ein Punkt weggebrochen ist, der der Opposition durchaus Anlass zu Kritik gegeben hat. Aber diesen reinen Populismus beim Thema Pflege sind wir bei der SPD mittlerweile gewohnt.
Hier möchte ich Ihnen ein weiteres Beispiel nennen: Die SPD-Landtagsfraktion hat zahlreiche Anhörungen mit Pflegekräften zur Einrichtung einer Pflegekammer veranstaltet, startete eine parlamentarische Initiative, verliert dann aber in ihrem Wahlprogramm kein einziges Wort mehr zur Pflegekammer. Dieser Umgang zeigt, wie ernst die SPD die Pflege in Wirklichkeit nimmt, wie ernst sie die zu Pflegenden und auch die Pflegekräfte nimmt. Diese Art des Umgangs ist durchaus verräterisch. Hingegen ist die Art und Weise, wie diese Landesregierung die Altenpflegeschulgeldfreiheit sichert, eine hervorragende, zielgruppenorientierte und pragmatische Lösung. So macht man das. So machen wir das. Und das ist gut so.
Herr Kollege Schwarz, wenn hier einer versucht, Wahlkampf zu machen, dann sind Sie das. Was Sie sagen und wie Sie es sagen, ist im Grunde genommen schon grob böswillig.
Sie können aber reden, soviel Sie wollen, ich stelle fest: Die Art, wie Sie reagieren, zeigt eines in aller Deutlichkeit auf: Sie ärgern sich. Denn die Entwicklung gibt uns recht, und die Menschen geben uns recht. Ich habe es vorgetragen, aber Sie haben
einfach nicht zugehört: Diese Schulgeldfreiheit ist über die Haushalte 2012 und 2013 und über die Mipla in den Jahren 2014 bis 2016 abgesichert. Eindeutig ist darin ein Ansatz von 6,5 Millionen Euro enthalten. Diese können dafür genutzt werden. Diese Landesregierung steht genau dafür.
Im Übrigen ist festzustellen, dass diese Maßnahme zur Förderung der Altenpflegeausbildung ein Baustein von vielen ist, die greifen. Wir stellen nämlich fest, dass im Jahr 2011 mit 6 243 Schülerinnen und Schülern ein absoluter Höchststand erreicht wurde. Das ist ein Prozess mit permanenten Steigerungen. Das zeigt, dass das, was die Landesregierung initiiert, genau das bewirkt, was wir wollen, und das ist gut so!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Niedersachsen sorgt für soziales Wohnen, fördert die Erneuerung der Städte und gewährleistet ein sicheres Bauen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die Bevölkerung älter wird, dass die Größe der Haushalte abnimmt und dass Barrierefreiheit ebenso gefragt ist wie Energieeffizienz und andere Wohnformen wie Wohngruppen und betreutes Wohnen.
Insgesamt brauchen wir also flexiblere und bedarfsgerechtere Lösungen. Wir brauchen mehr Angebote für Kleinsthaushalte zu vernünftigen, leistbaren und mietergerechten Preisen. Dabei müssen wir wissen, dass dieser Bedarf regional sehr unterschiedlich ist. Prognosen sprechen von insgesamt 150 000 Wohnungen in Niedersachsen bis 2030. Davon entfällt allerdings nur ein kleiner Teil auf den sozialen Wohnungsbau; das muss man dabei auch berücksichtigen.
Die Wohnungswirtschaft und die Kommunen wissen um diese Situation ebenso wie die Landesregierung. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe; auch die Kommunen sind gefordert. Der Verband der Wohnungswirtschaft ist hier gut unterwegs. Zahlen belegen, dass bei der Wohnraumschaffung allein in den letzten zwei Jahren eine Steigerung um 34 % zu verzeichnen ist.
Unsere Ministerin hat die dargelegten Herausforderungen konsequent aufgegriffen und das Wohnraumförderprogramm um 10 Millionen Euro auf fast 50 Millionen Euro angehoben. Das sind 20 % mehr als bisher, und das ist eine beachtliche Leistung. Die HAZ titelte im September schließlich nicht ohne Grund: „Innenstädte nicht nur für Reiche“. - Dieser Beitrag der Landesregierung für bezahlbaren Wohnraum wird von Bernd Meyer für den Verband der Wohnungswirtschaft, von Adolf Bauer für den Sozialverband Deutschland, vom Mieterbund und von vielen anderen mehr begrüßt.
Der SoVD ist übrigens der einzige Wohlfahrtsverband, der eine Tochtergesellschaft für Wohnungsbau und Immobilien hat. Von daher ist er auch besonders gut informiert. Diese Tochtergesellschaft mit Namen meravis hat erklärt, dass sie sich im Vorfeld mit dem Ministerium intensiv ausgetauscht hat und bei der Erarbeitung des Projekts unterstützend tätig war. Der SoVD weiß also, wovon er spricht, wenn er die Maßnahme der Landesregierung begrüßt.
Lassen Sie mich zu guter Letzt noch Folgendes sagen: Nicht nur die heutige Aktuelle Stunde belegt, dass die Opposition weit von der Regierungsfähigkeit entfernt ist, sondern das zeigt sich auch noch an anderem:
Erstens ist die Arbeit der SPD unsolide. Dafür sei nur ein Beleg genannt: Wer ein Altenpflegegesetz ändern will, das es seit Monaten nicht mehr gibt, hat nicht aufgepasst und mitgearbeitet.
Zweitens ist die Arbeit der SPD unglaubwürdig und unaufrichtig. Beleg: Sie fordern Frauenförderung ein, haben in Hannover aber selbst keine einzige Frau an der Spitze.
Drittens verhält sich die SPD ausgesprochen unsozial. Einerseits fordern Sie sozialen Wohnungsbau ein, andererseits sehen Sie zu, wie Ihr Spitzenkandidat in Hannover die Grundsteuer um 13 % erhöht; das war im März 2012. Das ist bundesweit ein Spitzenwert. Haus & Grund hat gewarnt, dass das zulasten der Mieter geht, aber das hat die SPD nicht interessiert.
So geht man hier gegen die Möglichkeit vor, etwas für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen! Das ist die SPD, so verhält sie sich in Wirklichkeit.
Sozial ist das jedenfalls nicht. Damit wird die Schaffung bezahlbaren Wohnraums überdurchschnittlich stark erschwert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhebung der Wohnraumförderung ist sozial, innovativ und gut für die Menschen. So entsteht bezahlbarer Wohnraum. Deshalb geht mein ganz herzlicher Dank an alle Beteiligten, an das Ministerium, an die Ministerin, an den vdw, an den SoVD, an meravis und an viele andere mehr. Hier wird mit Weitblick gearbeitet. Sie hingegen, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, haben nichts anderes zu tun, als nach dem Motto „es kann nicht sein, was nicht sein darf“ zu leben und nur nach dem Haar in der Suppe zu suchen. Das nenne ich unredlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwarz, der Begriff „Sterbekultur“ wurde ausdrücklich vom kirchlichen Bereich und von denen, die tagtäglich in diesem Bereich tätig sind, gewünscht.
Palliativmedizin und Hospiz sind zwei Seiten einer Medaille und gehören zusammen beraten.
Dieser Antrag baut auf unseren Erfahrungen auf. Er soll das, was wir wissen, können und haben, weiterentwickeln. Dazu sind eine Bedarfserfassung
und eine Bedarfsplanung gerade angesichts der demografischen Entwicklung zwingend erforderlich.
Ihre Kritik an diesem Antrag ist auch Kritik an den beteiligten Verbänden, der LAG Hospiz, an den Palliativstützpunkten und an den ambulanten und stationären Einrichtungen.
Denn wir haben diese im Vorfeld zielgerichtet angehört und einbezogen. Deren Fachwissen ist die Basis für diesen Antrag.
Ihre Einlassungen finde ich einfach nur bedauerlich. Schade, dass Sie damit den Konsens aufkündigen! Schade für diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind! Schade!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Watermann, was Sie hier abgeliefert haben,
ist ausgesprochen schlechter Stil.
Erst greifen Sie die Mitarbeiter an, und dann werden Sie auch noch persönlich. Ich will Ihnen einmal eines sagen:
Die politische Spitze im Sozialbereich hat hervorragende Arbeit geleistet. Ich sage nur: Heimgesetz, Niedersächsische Bauordnung, Krankenhausgesetz, Pflegepakt - einzigartig in Deutschland und positiv.
Wenn wir über Inklusion reden, will ich Ihnen eines ganz klar sagen: Inklusion gibt es in der Tat nicht, wie Sie es hier suggerieren, gleich und sofort, son
dern das ist das Bohren eines verdammt dicken Brettes.
Dazu gehört in der Tat, dass man eine Anhörung macht, die Verbände beteiligt und das auch auswertet.
Ich nenne hier nur das Stichwort Schule, wo viel auf den Weg gebracht wurde und vieles erfolgen wird. Ich nenne den Kitabereich, das Persönliche Budget, das Budget für Arbeit und jetzt auch die Ferienfreizeiten.
Wir nehmen uns das Stück für Stück vor und arbeiten solide, zielgerichtet und erfolgreich. Davon können Sie sich noch eine Scheibe abschneiden!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über kaum ein sozialpolitisches Thema wird so intensiv und emotional debattiert und gestritten wie über die Pflege.
Auch wenn es Fachbegriffe wie „Landesrahmenempfehlung“, „Pflegesätze“, „Beitragsstabilität“ oder „Beitragsbemessungsgrenze“ nicht vermuten lassen, geht es letztendlich immer nur um das eine: um den einzelnen Menschen, der einen Anspruch auf qualitativ hochwertige individuelle und humane Pflege hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Reformbedürftigkeit und bei allen wirtschaftlichen Fragen muss das immer im Zentrum unserer Überlegungen stehen. Das heißt, wir betrachten auf der einen Seite die Pflegebedürftigen und auf der anderen Seite diejenigen, die pflegen.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Hierzu hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren vieles auf den Weg gebracht und geregelt. Ich erinnere nur an den Pflegepakt, der ein guter Beleg dafür ist, und nenne in Stichworten „Schulgeldförderung“, „Altenpflegestiftungsgesetz“ und auch die Gesichtspunkte zu den Pflegesatzverhandlungen. Auch wenn das in die Zuständigkeit der Tarifpartner fällt, hat sich die Landesregierung trotzdem aktiv dafür eingesetzt, dass gemeinsam mit den Partnern, die den Pflegepakt mit beschlossen haben, Tarifgehälter bei Pflegesatzverhandlungen zu berücksichtigen sind. Wir stellen mittlerweile fest, dass es überall dort, wo man auch
in Pflegesatzverhandlungen einsteigt, eine Steigerung von durchschnittlich 5 % gibt. Da könnte man vonseiten der SPD auch einmal dazu übergehen, dies aufzugreifen und in die jeweiligen Kreistage einzubringen und auch auf Verhandlungen hinzuwirken.
Die Forderung der Linken, wonach die Landesregierung in einen Dialog mit der Diakonie Niedersachsen eintreten soll, um diese vom Dritten Weg abzubringen, ignoriert aber die besondere verfassungsrechtliche Position der Kirchen, die in Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung verankert ist. Der Dritte Weg der Kirchen ist in Deutschland historisch gewachsen. Die Kirchen haben eine Sonderstellung, die sie aber auch seit Langem verantwortungsbewusst wahrnehmen. Dass die Linken das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen wollen, zeigt eindeutig und unmissverständlich ihre kirchenfeindliche Grundhaltung.
Wir als CDU stehen zu unseren Kirchen und auch zu den Mitarbeitern, die nicht nur in der Pflege tätig sind. Zugegeben, die Kirchen sind nicht immer bequem. Aber sie waren und sind für viele soziale Dinge und Werte vorbildlich und visionär. Dafür kann man an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich Danke sagen.
Was die Tarifverhandlungen anbetrifft, kommt es darauf an, alle beteiligten Akteure an einen Tisch zu bekommen; denn nur der gemeinsame konstruktive Dialog wird hier zum Erfolg führen. Die Diakonie ist offen dafür. Die Diakonie ist auf einem guten Weg, offen für Gespräche und bereit, an einer Lösung mitzuwirken. Das unterstützen wir ausdrücklich.
Ver.di müsste erkennen, dass allgemeinverbindliche Entgeltregelungen angesichts der weitgehend tarifungebundenen privaten Wettbewerber nur möglich werden, wenn die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen auch Berücksichtigung finden. Wie ernsthaft ist denn jemand an einer tragfähigen Lösung interessiert, wenn die verfassungsrechtlichen Rechte der Kirchen ignoriert werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflege ist ein dynamischer Prozess, der stetigen Veränderungen unterliegt und kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Viele glauben eben nicht, dass die Ein
richtung einer Pflegekammer den Herausforderungen in der Pflege gerecht werden kann. Denn was könnte eine Kammer mehr? Durchführung von Disziplinarmaßnahmen? Schutz vor unsachgemäßer Pflege? Schaffung einer einheitlichen Ausbildungsordnung? - Da muss man doch zugeben: Davor steht Bundesrecht. Das können wir doch nicht einfach negieren!
Trotzdem stehen wir der Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen grundsätzlich offen gegenüber. Nur, es sind eben noch viele Fragen zu klären, was auch Veröffentlichungen belegen, so z. B. ein Artikel im bpa.Magazin im Februar 2012 mit dem Titel „Pflegekammer - eher ein Placebo als eine Wunderpille“. Damit wird deutlich, dass die erforderliche breite Zustimmung eben nicht gegeben ist,
und es wird deutlich, dass die an eine Pflegekammer gestellten Erwartungen infrage gestellt werden. Ich zitiere aus dem Artikel:
„Sie“
- die Pflegekammer -
„ist daher nur dann zulässig, wenn sie eine legitime öffentliche Aufgabe erfüllt … Hier liegt die rechtliche Nagelprobe für die Zulässigkeit einer Pflegekammer.“
Das heißt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Es gibt verfassungsrechtliche und praktische Umsetzungswiderstände. Deshalb lässt ja auch die Landesregierung zurzeit in einem Rechtsgutachten die eben angeführten relevanten Punkte untersuchen. Die Ergebnisse des Gutachtens wollen wir abwarten, auswerten und in Handeln umsetzen.
Lassen Sie mich auch noch einen Satz zu dem wiederholten Hinweis auf andere Bundesländer sagen, die angeblich so viel weiter sind als wir. Herr Humke, schauen Sie genau hin! RheinlandPfalz ist längst nicht so weit wie wir.
Sie überlegen noch, wie sie vorgehen sollen, und schauen im Grunde genommen auf Niedersachsen. Interessant ist auch: In Bremen hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine ablehnende Position eingenommen. Ich zitiere:
„Eine Pflegekammer würde den Aufbau zusätzlicher bürokratischer Struk
turen bedeuten und das Image der Pflege sich dadurch nicht automatisch verbessern.“
Ich denke, das muss man ernst nehmen und kann man nicht einfach vom Tisch wischen, weil sonst, wenn es am Ende eine Pflegekammer gibt, die Akzeptanz nicht gegeben ist.
Die Landesregierung ist also dabei, die aufgeworfenen Fragen zu klären. Das begleiten wir mit unserem Antrag konstruktiv, sodass es am Ende zu einer Einrichtung einer Pflegekammer kommen kann, aber nicht kommen muss. Vielmehr müssen wir genau hinschauen, auswerten, bewerten und dann handeln.
Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend eines feststellen.
Bei allen Diskussionen um Finanzen, Strukturen und Qualitätskriterien sollten wir eines nicht aus den Augen verlieren: Dass wir einem Neugeborenen ein Recht auf Fürsorge, auf Liebe und Nächstenliebe zuerkennen, ist unbestritten. Diese Sichtweise muss aber auch für alte Menschen gelten. Das ist unser Anspruch und unser Ziel. Dazu stehen wir, und danach werden wir auch handeln.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es darum, das, was Frau Helmhold gesagt hat, in das richtige Licht zu rücken. Wenn Sie hier behaupten, das alles habe viel zu lange gedauert, muss ich Ihnen ganz klar sagen: Sie waren doch dabei. Dann hätten Sie doch mitbekommen müssen, wie die Abläufe sind und wie die Gespräche
geführt worden sind, gerade auch mit denen, die eine solche Kammer immer wieder fordern.
Das kann man nicht einfach für ein Mal machen, sondern das ist ein Prozess. Das muss solide sein. Die Fragen, die dann gestellt worden sind, müssten in einen Katalog einfließen. Das ist geschehen. Anschließend wurde für das rechtliche Gutachten an die Verfahrensvergabe gegangen. Das braucht Zeit und muss geregelt werden, es muss solide und nachher auch belastbar sein. Das liegt eben nicht alles in der Verantwortung der Landesregierung. Das ist Ihnen im Übrigen im Ausschuss auch deutlich gemacht worden. Dass Sie das hier negieren und so tun, als sei das falsch, ist in meinen Augen kein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Thema.
Frau Helmhold, lassen Sie sich noch eines sagen. Da, wo die Pflegesatzverhandlungen stattfinden, laufen sie ausgesprochen gut. Das kann man nicht leugnen. Der Pflegepakt ist etwas einmalig Gutes in Deutschland.
Er ist positiv besetzt. Ihr Ah-Rufen ändert an diesem soliden und positiven Vorgehen gar nichts! Das können Sie nicht leugnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab sagen: Die Zuständigkeit für das Ladenöffnungsgesetz liegt beim Sozialministerium. Damit ist der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zuständig und kein anderer.
Ich möchte gern zum geltenden Ladenöffnungsgesetz ein paar Worte sagen. Es ist sicherlich richtig, dass durch dieses Gesetz Öffnungszeiten von sechsmal 24 Stunden werktags ermöglicht wurden. Es wurde gesagt, Anbieter und Verbraucher können selbst entscheiden, wann und wie lange geöffnet wird bzw. wann sie einkaufen gehen. Genau davon wird Gebrauch gemacht. Das findet statt.
- Nein, Herr Sohn, keine Fragen. Von Ihnen bestimmt nicht. Das möchte ich nicht haben.
Der Schutz der Sonn- und Feiertage hat bei den Beratungen für uns von jeher eine ganz besondere Rolle gespielt. Der Sonntag soll ein Tag der Erbauung und der Erholung sein.
Er steht unter dem besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.
Manche Befürchtungen, die bei den Beratungen vor einiger Zeit anklangen, sind nicht eingetreten: Es gibt keine Verödung der Innenstädte. Es gibt keine unbegrenzte Einkaufsfreiheit. Es gibt keinen
Rund-um-die-Uhr-Kommerz. Es gibt auch nicht mehr Opfer von Gewalttaten oder gar eine Zunahme von Ladendiebstählen durch veränderte Öffnungszeiten, wie es von manchen an die Wand gemalt wurde. All das ist nicht eingetreten.
(Beifall bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig! Allerdings ist allmählich eine gewisse Normalität eingetreten. Dazu gehört auch die Art und Weise, wie mit den Sonntagsöffnungszeiten umgegangen wird und wie vor Ort Absprachen mit den Kirchen getroffen werden. Fakt ist, wir bekennen uns ganz klar zum Sonn- tagsschutz ohne Wenn und Aber. Sonntagsöffnun- gen müssen die Ausnahme bleiben. Zu den angesprochenen Ausflugsorten bleibt fest- zustellen: Ausflugsort ist nicht gleich Einkaufsort. Die genannten touristischen Anreize sollen der wahre Grund für die Besuche dieser Standorte sein, (Hans-Henning Adler [LINKE]: Die kann doch jeder vorweisen!)
nicht das Bestreben, möglichst viel und lange am Sonntag einkaufen zu können.
(Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Das ist doch blauäugig! Interessanterweise ist bereits die Allianz Nieder- sachsen - Allianz für den freien Sonntag - ange- sprochen worden. Sie hat sich zuletzt am 13. Februar 2012 zu Wort gemeldet und sich posi- tioniert. Es ging ausschließlich darum, dem arbeits- freien Sonntag einen besonderen Stellenwert zu- kommen zu lassen. Noch einmal: Wir bekennen uns dazu, tragen es mit, verteidigen es und betonen es immer wieder gern. (Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu!)
Bei den Arbeitszeiten ist selbstverständlich einiges flexibler geworden. Die Arbeitszeitformen haben das Alltagsleben der Beschäftigten und ihrer Familien verändert. Das streitet niemand ab. Aber eines muss man auch sehen. Das gilt nicht nur für den Einzelhandel. Das gilt genauso für das produzierende Gewerbe. Das gilt für die Gastronomie. Das gilt für die Freizeitindustrie. Das gilt für Sicherheit.
Das gilt für die Energie. Das gilt für den gesamten Gesundheitsbereich.
Deshalb sage ich Ihnen, es ist eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung festzustellen. Weil das so ist, nehmen wir das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders ernst und besonders wichtig. Wir setzen deshalb nachhaltig Akzente. Wir sehen das im Fokus.
- Frau Weisser-Roelle, je mehr Sie dazwischenrufen und wie Sie es artikulieren: Das macht Ihren Gesetzentwurf nicht besser.
Ich stelle fest, das geltende Ladenöffnungsgesetz hat Verkaufszeiten geschaffen, die sich bewährt haben. Vieles hat sich relativiert. Vieles ist inzwischen akzeptiert und angenommen. Für eine Verkürzung der Öffnungszeiten durch politische Festlegung, also durch weitere Gesetzesvorhaben, besteht nicht der geringste Anlass. Das belegt die Realität: Das regelt der Markt; das regelt die Gesellschaft. Neue politische Vorgaben sind nicht erforderlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Groskurt, ich weiß, dass Sie es so, wie Sie das Thema sehen, aufrichtig und ehrlich meinen, weil Ihnen das Thema am Herzen liegt. So habe ich Sie einfach kennengelernt. Aber ich bin der Meinung, dass Sie die Vorwürfe, die Sie erheben, zunächst einmal an die Stadt Hannover, an Ihre eigenen Reihen, richten sollten.
Ich darf nur an die HAZ von Montag erinnern. Ich glaube, die Schlagzeile „Keine einzige Frau an der Spitze“ ist eindeutig.
Was hat uns die SPD hier auf den Tisch gelegt? - Man kann den Eindruck gewinnen, als habe sie vorher schon geahnt, was in Hannover los ist, und deshalb versucht, mit einer Landesinitiative davon abzulenken. Wenn man die HAZ von Montag aufschlägt, heißt es dort: „Keine einzige Frau an der Spitze“. Das gibt es sonst in keiner anderen deutschen Landeshauptstadt. Hannover bildet mit diesen 0 % bundesweit das traurige Schlusslicht. Und wer ist verantwortlich dafür? - Die SPD!
Nicht besser sieht es bei den Dezernentenpositionen in der Stadtverwaltung aus. Auch hier ein erbärmliches Ergebnis für die kommunale SPDPolitik.
- Und die Grünen!
Schaut man weiter und wirft man einen Blick auf die Unternehmen, deren Eigentümerin oder Miteigentümerin die Stadt Hannover ist - sie hat dort ja beim Besetzen von Führungspositionen ein Mitspracherecht -, dann stellt man fest: auch hier eine traurige Bilanz, Männer an der Spitze, Frauen nicht in Sicht. - Und wer ist dafür verantwortlich? - Wiederum Sie, meine Damen und Herren!
Überlegt man, dass das geltende Gesetz insbesondere auch die Hauptverwaltungsbeamten in den Fokus genommen hat, dann muss man sich schon einmal ganz klar fragen lassen, wer wirklich versagt hat.
Ein wesentliches Ziel des NGG 2010 war es, dass Frauen und Männer eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung erhalten sollen, dass es um Förderung geht, und zwar von Frauen und von Männern - überall da, wo ein Geschlecht benachteiligt ist. Auch hierzu können wir, wenn wir den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf lesen, feststellen, dass Sie dieses Ziel mit Ihren Formulierungen nicht erweitern, wie Sie behaupten, sondern die Aufgaben des Gesetzes um die Förderung von Frauen eher weiter einengen und damit die Situation eher verschlechtern würden.
Zur Forderung der SPD, das Gesetz müsse auch für die Kammern und die Unternehmen mit Landesbeteiligungen gelten, kann ich nur sagen: So einfach geht das eben nicht. Für die Unternehmen gelten nämlich Regelungen des Privat- und Handelsrechts, nach denen manche der NGGRegelungen gar nicht durchgesetzt werden könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle fest: Es gibt ein Gesetz. Es gibt ein Gesetz, das da ansetzt, wo Verbesserungen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden können. Es schafft durch die Erstellung des Gleichstellungsplans Bewusstsein in den Dienststellen für noch vorhandene Defizite. Es erzwingt wirksame
Planungen zu deren Abbau, und es ermöglicht durch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bessere berufliche Chancen für Frauen und eine vermehrte Beteiligung an der häuslichen Arbeit für Männer.
Ich betone noch einmal ausdrücklich: Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Diese Landesregierung setzt hier eindeutig Akzente. Betrachten Sie nur den Krippenanteil aus dem Jahr 2000 bis heute, von 2 % - das ist das, was Sie uns überlassen haben - auf über 19 %, Tendenz weiter steigend! Dann stellen Sie fest: Es ist diese Landesregierung, die entscheidende Schritte nach vorn macht.
Es ist eine Landesregierung von CDU und FDP, die so viel für Gleichberechtung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf tut, getan hat und weiter tun wird, wie es bisher keine andere Landesregierung hier in Niedersachsen getan hat.
Da hilft es auch nicht, Frau Twesten, wenn Sie sich in die Vergangenheit zurückbegeben. Mit Sozialromantik werden Sie keine bessere Situation erreichen.
Abschließend kann leider nur festgestellt werden, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht mehr ist als der klägliche Versuch der SPD, hier etwas gerade zu rücken, was vor Ort schief läuft. Doch wo Sie selbst Verantwortung tragen, sollten Sie genauer hinschauen. Wir lehnen Ihre heutige Initiative ab. Machen Sie Ihre Hausaufgaben vor Ort! Dann brauchen Sie von Ihren dortigen Versäumnissen auch nicht mit einer unnötigen Landesinitiative abzulenken versuchen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Helmhold, ich glaube, in einem Punkt haben Sie mich missverstanden. Frauenpolitik habe ich nicht als Sozialromantik bezeichnet. Frauenpolitik ist wichtig und hat einen großen Stellenwert. Das ist gut und richtig. Darum müssen wir uns auch kümmern; denn da ist auch eine Dynamik drin. Es ist nicht so, dass ich Frauenpolitik irgendwie diskriminieren wollte - in keiner Weise.
Was ich damit sagen wollte, war: Frau Twesten hat in Erinnerungen geschwelgt und ist bis 1994 zurückgegangen. Das, was Frau Twesten in ihrer Rede ausgeführt hat, nenne ich allerdings „Sozialromantik“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Frau Groskurt hat noch einmal darauf hingewiesen, wie wichtig Frauenpolitik ist. In diesem Punkt stimmen wir durchaus überein. Ich kann nur feststellen: Man muss hier und heute gucken, was Frauen wirklich brauchen. - An dieser Stelle komme ich immer wieder auf den einen Punkt zurück: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu werden in Niedersachsen vorbildliche, mustergültige Akzente gesetzt, die ihresgleichen suchen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Landesregierung für die Bearbeitung der umfangreichen Großen Anfrage
danken, besonders für die Sachlichkeit und Offenheit der Antworten.
Zu Ihrer Information - das muss einfach gesagt werden, damit jeder weiß, wovon wir hier wirklich reden -: Am Standort Braunschweig-Thune werden Produkte für die Bereiche Medizin, Forschung, Technik und Umweltschutz hergestellt und vertrieben, entsprechende Dienstleistungen erbracht, und daraus resultierende Abfälle werden zurückgenommen, konditioniert und im Regelfall nach drei Jahren wie konventionelle Abfälle behandelt.
Das Wichtigste vorweg. Es besteht und bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Beschäftigten im Betrieb. Da es sich bei diesen Geschäftsbereichen um hoch sensible Materialien handelt, erfordert es den größtmöglichen Sicherheitsstandard und so viel Transparenz, wie es mit Blick auf die Sicherheit möglich ist, sowie den Dialog mit der Bevölkerung, und es verlangt eines unter allen Umständen und uneingeschränkt: strikte Sachlichkeit. Nur so kann gerade die Bevölkerung in die Lage versetzt werden, vernünftige Entscheidungen zu erkennen, zu treffen und zu akzeptieren. - So schrieb mir ein Bürger, der vor Ort wohnt.
An Sachlichkeit lassen es sicherlich einige Beteiligte mangeln, wenn sie Kampfbegriffe wie „radioaktives Dreieck“ oder auch die Interpretation, man könne mit dem auf seinen Abtransport wartenden Plutonium fünf Atombomben bauen, verwenden.
Ich zitiere nochmals den genannten Bürger:
„Wer in der Öffentlichkeit solche unqualifizierten Vergleiche anstellt, schürt damit genau jene Ängste, die ein vernünftiges Urteilen verhindern, jenes vernünftige Urteilen,“
„auf das eine moderne Gesellschaft angewiesen ist wie auf die Luft zum Atmen.“
Dieser Umgangsstil einiger Aktivisten, wie sie sich selber nennen, und das Vokabular lassen genau diese Sachlichkeit vermissen. Man suggeriert lieber, es handele sich in Thune um eine kerntechni
sche Anlage und die Aufsichtsbehörden würden fahrlässig handeln.
Dabei kann der Antwort der Landesregierung minutiös einiges an Fakten entnommen werden. Ich will hier nur zur Verantwortlichkeit klarstellen: Ob es sich um das Außenlager in Leese, um die Jahre 1997, 1998, um das Einsammeln von Plutonium handelt - die Verantwortlichkeit lag jeweils bei Ministerpräsident bzw. Bundeskanzler Schröder, Umweltministerin Griefahn, Umweltminister Trittin und im Fall der Landessammelstelle Steyerberg im Jahr 2000 bei Umweltminister Jüttner und Ministerpräsident Gabriel. Als die Strahlenschutzverordnung im Jahre 2001 novelliert wurde - was zum Teil heftig kritisiert wurde -, waren Umweltminister Trittin und Bundeskanzler Schröder verantwortlich usw. usf.
Dann muss man aber auch wissen, dass es dennoch gelungen ist, auch für die letzte verbleibende Neutronenquelle bei Eckert & Ziegler den Weg in die USA wieder zu öffnen. Diesen Weg, dass sie wieder dahin können, verdanken wir Ministerpräsident Wulff und Umweltminister Sander.
Wohl gemerkt: Ich habe keinen Zweifel, dass das Regierungshandeln zu jeder Zeit auf der Grundlage von Recht und Gesetz und in Verantwortung vor den Menschen unseres Landes und für den Erhalt einer gesunden Umwelt erfolgt ist. Strahlenschutz ist überparteilich. Radioaktivität nimmt keine Rücksicht auf Parteibücher, Geldbeutel oder Gesinnung.
Wer sich aber entsetzt zeigt, dass es angeblich keine Störfallvorsorge für den Betrieb Eckert & Ziegler in Braunschweig gebe, und dann wiederum entsetzt zeigt, dass sehr wohl verschiedene Störfallszenarien bedacht und für jeden Fall Vorkehrungen getroffen worden sind, der macht sich nicht nur unglaubwürdig, sondern handelt auch bewusst verantwortungslos.
Ein Störfallkonzept, das veröffentlicht wird, ist kein Störfallkonzept. Das gilt für die Polizei und für den Katastrophenschutz.
Das muss auch für solch eine Firma gelten.
Ein Offenlegen, wie es sich die Grünen wünschen, wäre unverantwortlich und würde die Gesundheit der Mitarbeiter, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wissentlich und unnötig gefährden.
Meine Damen und Herren, die Sicherheit hat stets Vorrang vor politischem Aktionismus und natürlich auch vor wirtschaftlichen Interessen.
Eines lassen Sie mich auch in aller Deutlichkeit sagen: Die Sicherheitsmaßnahmen stehen sicherlich permanent auf dem Prüfstand. Hier ist die Firma nicht nur vorbildlich, sondern geht auch über die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung hinaus. Dass die Landesregierung verantwortungsbewusst handelt, zeigt sie allein schon daran, dass sie auch sagt: Geschäftsbereiche wie Aufbereitung der Lauge und ein weiterer Abfalltourismus nicht am Standort in Thune.
Lassen Sie mich eines abschließend feststellen: Diese Landesregierung und das Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig handeln verantwortungsbewusst, haben in erster Linie das Wohl und die Sicherheit der Menschen vor Ort im Blick.
Ich danke ausdrücklich für die Beantwortung der Großen Anfrage, weil das aufzeigt, was hier alles an falschen Behauptungen in der Welt herumschwirrt.
Die Antwort auf die Große Anfrage bietet eine gute Grundlage für die weitere Diskussion hier und vor Ort.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Heinen-Kljajić, auch wenn Sie hier einen anderen Eindruck zu erwecken versuchen: Von dem, was ich zur Verantwortlichkeit vorgetragen habe, habe ich überhaupt nichts zurückzunehmen bzw. abzustreichen.
Sofern Sie auf das Wohngebiet und auf die Genehmigung für den Betrieb abzielen, der im Übrigen vor dem Wohngebiet da war, so liegen die Verantwortlichkeiten eindeutig weder bei CDU noch bei FDP. Auch das muss man hier einmal gesagt haben.
Zweitens. Wenn Sie sich an dem Begriff „Aktivisten“ stören, dann müssen Sie selbst mit diesen Herrschaften reden. Denn das ist ein Begriff bzw. eine Bezeichnung, die sie sich selbst geben und mit der sie sogar Briefe unterschreiben.
Drittens. Herr Bachmann, was die Freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr anbelangt, finde ich es nicht in Ordnung. Ich gebe das, was Sie gesagt haben, gerne an diese Herrschaften weiter. Sie sind regelmäßig im Betrieb, sie sind eingewiesen, die Maßnahmen sind abgestimmt, und es gibt vorbildliche Kontakte.
Das, was Sie sagen, ist einfach nicht in Ordnung.
Darüber hinaus darf ich feststellen, dass ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr Bachmann, und auch Ihnen, Frau Dr. Heinen-Kljajić, seit fast 30 Jahren vor Ort in unmittelbarer Nähe der Firma wohne und weiß, was da passiert.
- Als Bürgermeisterin sage ich Ihnen: Ich habe mehr Stimmen als Ihr SPD-Bezirksbürgermeister und der Stellvertreter von den Grünen zusammen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Heiligenstadt, die Art Ihrer Ausführungen bringt uns einer sachlichen Lösung nicht näher und wird den unterschiedlichen Lebensperspektiven von Müttern nicht gerecht.
Nach wie vor gibt es keine endgültige Festlegung. Immer noch behaupten einige, das Betreuungsgeld käme nicht den Kindern zugute, und stellen damit alle Eltern unter Generalverdacht.
Aber was wollen Eltern wirklich? - Die allermeisten hätten gerne einfach nur mehr Zeit für Familie und Kinder.
Niemand behauptet, dass Betreuungsmaßnahmen - und seien sie noch so gut - elterliche Bindung ersetzen können.
Auch die, die ihre Kinder in Krippen geben, wollen so viel gelebte Eltern-Kind-Beziehung wie möglich. Wer die Leistung von Müttern an der Art und dem Umfang der Fremdbetreuung misst, der tut ganzen Müttergenerationen - vermutlich auch seiner eigenen - bitter unrecht.
Worum geht es also wirklich? - Mütter verfügen heute über überaus qualifizierte Ausbildungen. Die meisten wollen beides: Beruf und Kind bzw. Arbeit und Familie. Das klappt aber nur, wenn die Kinder zumindest zeitweise in Betreuung gegeben werden können. Dieser Anforderung versucht der Staat über Krippen, Kitas und Ganztagsschulen gerecht zu werden.
In Niedersachsen haben wir gerade bei Krippen viel investiert. Während 2002
nur 5 335 Kinder in Krippen betreut wurden
- das entspricht einer Quote von 2,3 % -,
wurden 2011 36 - - -
Herr Präsident!
Vielen Dank, Herr Präsident. - 2011 wurden 36 730 Kinder betreut. Das ist eine Betreuungsquote von 19,1 %. Vom niedrigen Niveau der Vorgängerregierung kommend haben wir also enorm aufgeholt. 2012 und 2013 werden weitere 40 Millionen Euro investiert. Ich finde, das verdient Anerkennung.
An der Idee, jetzt denjenigen Betreuungsgeld zu gewähren, die ihr Kind in keine Krippe bringen oder bringen können, entzündet sich Streit. Ich finde, es wird Zeit, wieder ein bisschen runterzukommen und Vernunft einkehren zu lassen.
Mütter, die ihre Kinder in Krippen geben, sind ebenso wenig Rabenmütter wie Mütter, die ihr Kind selber betreuen,
Ebenso falsch ist die Behauptung, Mütter, die ihre Kinder selber betreuen, seien nur auf das Betreuungsgeld aus. Diese Gesellschaft klatscht Beifall bei Antidiskriminierungsgesetzen und lässt gleichzeitig zu, dass Mütter je nach gewählter Kinderbetreuung mit Noten bewertet oder gescholten werden. Ich finde, das ist diskriminierend.
Das kenne ich auch noch aus der Zeit, als ich selber kleine Kinder hatte, als gewichtet wurde: Die Mutter, die zu Hause bleibt, ist die schlechte Mutter, die andere Mutter, die arbeiten geht, ist die gute Mutter. Damit muss endlich Schluss sein!
Wenn wir alle die Elternzeit so loben, dann muss man eines sehen: Wenn die Eltern dieses eine Jahr für ihr Verhältnis zu den Kindern für gut empfinden, warum sollen dann 12 oder 18 Monate mehr schlecht sein?
Sorgen wir also für die einen, die Krippenplätze brauchen, und unterstützen wir die anderen gleichermaßen! Denn sollten nicht alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein? - Also: Schluss mit der Diskriminierung von Müttern! Erkennen wir lieber ihre Leistungen gerecht an!
Deshalb sind auch einheitliche Rentenentgeltpunkte für alle Mütter längst überfällig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind ein freiheitlicher Staat, eine freiheitliche Demokratie. Hören wir bitte damit auf - von Ihrer Seite ganz besonders betrieben -, Eltern gängeln zu wollen! Lassen wir ihnen die Freiheit, selbst zu entscheiden! Sie werden das besser hinkriegen, als Sie ihnen unterstellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Niedersächsische Bauordnung wird das Bauen in Niedersachsen maßgeblich vereinfachen und beschleunigen. Wir verzichten in gebotenem Umfang auf präventive bauaufsichtliche Prüfungen und verringern zudem die materiellen Anforderungen. Dies wird gleichsam dem bauwilligen Bürger als auch den Großunternehmen zugute kommen. Gleichzeitig erfolgt damit auch eine Angleichung der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Bestimmungen an die Musterbauordnung.
Wir tragen mit der Gesetzesnovelle entscheidend zum Bürokratieabbau bei. Das kann man daran sehen, dass zum einen die Zahl der Paragrafen verringert wurde, aber zum anderen auch das Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und wesentlich beschleunigt wird. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird nunmehr zum Regelverfahren, und der Katalog der genehmigungsfreien Baumaßnahmen wird erweitert. Die staatlichen
bauaufsichtlichen Prüfungen werden somit auf die notwendigen Kernbereiche beschränkt. Dadurch erhalten die Bauherren mehr Freiheit und Eigenverantwortung. Zugleich werden die Bauaufsichtsbehörden entlastet.
Ich will nur zwei Aspekte hervorheben. Erstens. Beim Neubau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist ein Kinderspielplatz anzulegen. Ein guter Schritt für Kinder- und Familienfreundlichkeit.
Zweitens. Die Nachweispflicht für Gärsubstrate wird auf Gärreste aus nachwachsenden Rohstoffen aus Biogasanlagen ausgedehnt. Darauf bezieht sich der Änderungsantrag.
Dieser Flächennachweis ist ein konsequenter und logischer Beitrag zum gelebten Umweltschutz.
Mein Dank geht an das Sozialministerium, aber auch an alle anderen beteiligten Ministerien, insbesondere auch an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der durch seine stringente Arbeit den Ablauf der Ausschusssitzungen ausgesprochen konstruktiv begleitet hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heute zu beschließende Novelle der NBauO ist ein Beleg dafür, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP sorgfältig und besonnen gearbeitet haben. Die neue Bauordnung orientiert sich an den Zielen der Musterbauordnung und wird vieles einfacher und schneller machen. Es ist ein modernes und gutes Gesetz. Deshalb freue ich mich, dass es auf eine breite Zustimmung stößt und neben der CDU und der FDP auch die SPD Zustimmung signalisiert hat.
Alles Weitere wird der Kollege Dr. Matthiesen ausführen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brunotte, manchmal ist es von Vorteil, wenn man schon ein kleines bisschen länger hier im Parlament sitzt.
Wer zuletzt lacht, lacht dann am besten.
Zu Ihrer Mär mit den Rauchmeldern: 2001 hat es eine Anfrage des Kollegen Beckmann und der Kollegin Pawelski an die damalige Landesregierung zu den Rauchmeldern gegeben,
und es ist sehr langatmig und ausführlich begründet worden, warum es Rauchmelder eben nicht verpflichtend geben sollte.
Ich denke, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Aber ich stimme mit Ihnen überein: Es ist schön, dass es jetzt kommt.
Dem, was Sie zu der langen Beratung dieses Gesetzentwurfs ausgeführt haben, möchte ich ausdrücklich widersprechen. Es ist richtig, dass zwischen der Anhörung und der ersten Vorlage ein relativ langer Zeitraum lag. Aber als dann die Vorlage Ende Dezember 2011 gekommen ist, haben wir es im Sozialausschuss geschafft, bis Anfang März alle unsere Hausaufgaben zu machen. Die Mitberatung hat dank Sonderausschusssitzung ebenfalls hervorragend funktioniert. Für den Umfang dieses Gesetzes finde ich die Beratung, die wir alle gemeinsam durchgeführt haben, sensationell kurz und stringent.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen uns stark für eine zukunftsfeste gute menschenwürdige Pflege. Dabei befinden wir uns in absolut guter Gesellschaft. Alle - Pflegekräfte,
Pflegebedürftige und Angehörige, Verbände der Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Kirchen, von der kommunalen bis zur Bundesebene - teilen die Analyse und wol zukunftsfeste Pflege.
die Geister. Deshalb ist es mir ein Herzen gen, die Akzente der Fraktionen von CDU und FDP und der Landesregierung herauszuarbeiten. Wir haben zur ange
gebracht und viel erreicht.
Zunächst ein paar Zahlen: Die Zahl der ambulanten Pflegedien bis 2009 - CDU/FDP-Regierung - um sage und schreibe 30 % gestiegen