Protocol of the Session on July 19, 2012

Kritisch bleibt zu hinterfragen, ob der eingeschlagene Weg der Initiatoren, der gewünschte Standort und ob das Denkmal an sich richtig sind. Darüber ist in Oldenburg eine emotionale Debatte entbrannt. Gegner und Befürworter stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Die ProPosition ist geprägt von einem verklärten Geschichtsbild des Grafen. - Anmerkung von mir: Ein absolutistischer Herrscher war selten nett zu seinen Untertanen. - Die ablehnende Haltung ist gekennzeichnet von einem überhöhten Kunstverständnis. Diesen Anspruch erheben auch die Stifter nicht.

Nun hat dieser Streit qua Petition den Niedersächsischen Landtag erreicht, weil der gewünschte Standort vor dem Oldenburger Schloss - ich sagte es bereits - landeseigen ist. Dieser Standort kommt aber aus verschiedenen Gründen nicht infrage, daher „Sach- und Rechtslage“.

Wir geben mit dieser Entscheidung das Problem an die Stadt und die Region zurück. Ich hoffe, dass Gegner und Befürworter endlich zueinander finden. Wir als Oldenburger Abgeordnete haben versucht, hier einen Beitrag dazu zu leisten. Es ist nun an der Zeit, dass die Kommunalpolitik zu einer konsensualen Lösung im Sinne von Toleranz und Weltoffenheit kommt.

Ich beantrage „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Ebenfalls zu dieser Eingabe hat sich der Kollege Stratmann aus Oldenburg für die CDU-Fraktion gemeldet. Sie haben das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich hier unberechtigten Applaus bekomme, will ich zu Anfang dem Kollegen Rickert widersprechen: Ich wehre mich dagegen, hier im Landtag die Bedeutung Oldenburgs nur an diesem Pferd festzumachen.

(Beifall bei der CDU)

- Lieber Klaus, du hast das so nicht gemeint, ich weiß.

Allerdings macht - und deshalb verfügt Graf Anton Günther in Oldenburg über dieses extrem hohe Ansehen - das die Cleverness der Oldenburger deutlich. Wir haben es geschafft, ganz im Gegensatz beispielsweise zu den Hannoveranern, uns u. a. durch einen Pferdeverkauf um die Wirren der Geschichte herumzuschleichen. Das hat letztlich dazu geführt, dass wir bis 1946 eigentlich mehr oder weniger unbeschadet durch alle Krisen gehen konnten.

(Beifall bei der CDU)

Dass jetzt die Oldenburger - was auch keine neue Diskussion ist - erneut die Forderung aufgestellt haben, man möge doch diesem Grafen ein Denkmal setzen, ist deshalb meines Erachtens nachvollziehbar und wird von niemandem bestritten.

Ich will eines sehr deutlich sagen: Ich möchte mich bei der Kollegin Prüssner bedanken, die sich als Berichterstatterin in den letzten Monaten sehr bemüht hat,

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP und bei der SPD)

in dieser Angelegenheit einen wie immer gearteten Kompromiss herbeizuführen. Denn in der Tat - da gebe ich Wolfgang Wulf durchaus recht - gibt es in Oldenburg viele Menschen, die sich ein solches Denkmal wünschen. Das darf man auch nicht geringschätzen. Ob allerdings der richtige Platz dafür vor dem Schloss ist? Das lässt einige Zweifel aufkommen.

(Björn Thümler [CDU]: So ist es!)

Deshalb, lieber Wolfgang Wulf, muss man sich die Petition sehr genau anschauen. Die Petition lässt im Ergebnis eigentlich gar kein Ermessen zu, weil es nur um diesen schmalen Streifen vor dem Schloss geht. Deshalb konnte es keine Alternative zu dem Votum „Sach- und Rechtslage“ geben. Ich bin aber - das abschließend - dafür dankbar, dass der Präsident der Oldenburgischen Landschaft - wir alle hier wissen um diese sehr bedeutende Organisation -

(Beifall bei der CDU)

sich gleichwohl bereit erklärt hat, nach Beendigung unserer in diesem Zusammenhang zu führenden Debatten zu der Petition weiter nach einem Kompromiss zu suchen, um dann am Ende des Tages

sagen zu können: Jawohl, wir haben für dieses Pferd einen geeigneten Standort gefunden, mit dem dann alle zufrieden sein können.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Bei der nächsten Eingabe geht es um die Gleichbehandlung der Schulformen. Zu der Eingabe 2800 hat sich Frau Weddige-Degenhard zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Petition 2800/04/16 geht es um die IGS Bad Salzdetfurth, um eine Forderung des Schulelternrates nach Gleichbehandlung der Schulformen.

Der Schulelternrat der neuen IGS Bad Salzdetfurth beklagt die viel zu geringe Ausstattung mit Lehrerstunden für den Ganztag. Mit 15 Lehrerstunden für 540 Schülerinnen und Schüler ist es nicht möglich, ein qualitativ hochwertiges Ganztagskonzept umzusetzen. Der Schulelternrat fordert außerdem eine Gleichbehandlung aller Schulen, die es zurzeit nicht gibt.

Während die bestehenden älteren Gesamtschulen als gebundene Ganztagsschulen ihren Unterrichtstag mit Lern- und Erholungsphasen rhythmisieren können, werden die neuen IGSen nur mit einigen Stunden für die Nachmittagsbetreuung abgespeist.

Dagegen werden die neuen Oberschulen einseitig privilegiert. Sie werden bevorzugt mit Lehrerstunden, mit pädagogischen Kräften, mit Sozialpädagogen versorgt und mit einer zum Teil geringeren Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte bevorzugt behandelt. Auch die Gründungsbedingungen für Oberschulen sind andere: Gesamtschulen müssen mindestens fünfzügig sein, bei Oberschulen reichen zwei oder drei Parallelklassen. Bei Gesamtschulgründungen muss eine Prognose für zehn Jahre erstellt werden, bei Oberschulen ist dies nicht notwendig.

Nun werden Sie, lieber Herr Kultusminister Althusmann, wieder dagegenhalten, dass diese Ungleichbehandlung rechtlich nicht beklagbar sei. Aber Herr Minister, moralisch und politisch ist das durchaus beklagbar und diese Ungleichbehandlung durch nichts zu rechtfertigen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb unterstützt die SPD die Forderung des Schulelternrates und beantragt für diese Petition „Berücksichtigung“.

(Beifall bei der SPD)

Ebenfalls zu dieser Petition hat sich für die CDUFraktion Herr Seefried zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Petition, die Frau WeddigeDegenhard gerade dargestellt hat, betrifft ein Thema, mit dem sich der Niedersächsische Landtag bereits mehrfach befasst hat.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Zigfach!)

Die Integrierte Gesamtschule Bad Salzdetfurth fordert eine bessere Ausstattung der Ganztagsschulen und eine Gleichbehandlung, wie sie eben dargestellt worden ist. Hierzu können wir ausführen, dass eine bessere Ausstattung natürlich insgesamt auch von uns gewünscht ist und gerade diese Landesregierung den Bereich der Ganztagsschule nachhaltig stärkt und ausbaut. Dies ist ein wesentlicher Inhalt unserer Politik.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist leider nicht alles auf einmal möglich; das wissen wir. Aber der Weg führt automatisch in die richtige Richtung. Wir kommen hin zu einer besseren Ausstattung. Wenn hier auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Schulformen hingewiesen wird, muss man zur Kenntnis nehmen, dass gerade die neuen Gesamtschulen, zu denen auch diese Gesamtschule gehört, für den 5. Jahrgang eine bessere Ausstattung bekommen, als es bei anderen Schulen der Fall ist. Natürlich gibt es immer Unterschiede zwischen den verschiedenen Schulformen, auch wie diese ausgestattet sind. Dann aber unserer Seite des Hauses vorzuwerfen, dass dies moralisch und politisch verwerflich ist: Ich glaube, dass nun gerade die SPD-Fraktion dies zu Unrecht sagt, wenn man sich die Geschichte in unserem Land anschaut.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Eine ungerechte Behandlung dieser Schule liegt dementsprechend nicht vor. Ich kann nur auf „Sach- und Rechtslage“ verweisen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bei der nächsten Eingabe geht es um die Änderung der Antragsfrist nach § 109 NBG für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Es handelt sich um die Eingabe 2859. Dazu hat sich Frau Janssen-Kucz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 37 des Niedersächsischen Beamtengesetzes haben die Beamten des Landes Niedersachsen die Möglichkeit, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden. Die Neuregelung des Versorgungsrechts trat am 1. Dezember 2011 in Kraft.

Der Petent, ein Polizeibeamter, hat am 23. Dezember 2011 den Antrag auf Ruhestand mit 60 Jahren gestellt. Der Antrag wurde dann am 5. Januar 2012 abgelehnt mit der Begründung - jetzt kommt’s! -, dass der Antrag spätestens vier Jahre vor Eintritt in den Ruhestand gestellt werden muss. Diese Möglichkeit hatte der Petent nicht, weil dieses Gesetz erst am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten war.

Doch die Landesregierung setzt noch einen drauf: Die Beamten im Verwaltungsbereich und in den Schulen haben die Möglichkeit, dieses Gesetz in Anspruch zu nehmen, und zwar mit einer Frist von sechs Monaten. Für Polizeibeamte gelten nun hingegen vier Jahre.

Eine Übergangsregelung für Polizeibeamte, die gegebenenfalls von dieser Neuregelung betroffen sind, wurde nicht ins Gesetz eingefügt. Das heißt de facto, dass keiner der betroffenen Polizeibeamten diese Regelung vor November 2015 in Anspruch nehmen kann.

Das können allerhöchstens 300 Polizeibeamte sein, und das ist kaum mehr als die normale Fluktuation und gefährdet auch nicht die Sicherheit, wie es seitens des Landes begründet wurde.

Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht ist das gegenüber den betroffenen Polizeibeamten rechtswidrig. Sie sind mit der überlangen Antragsfrist gegenüber den übrigen Beamten im Land viel schlechter gestellt. Wir meinen ebenfalls, dass dies ein Verstoß gegen § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist.

Sie haben das mit der Planungssicherheit im Polizeivollzugsdienst begründet. Aber zu keinem Zeitpunkt haben Sie geprüft, wie viele Polizeibeamte

ab dem 1. November 2011 in den nachfolgenden vier Jahren diese Grenze erreichen und wie viele davon eventuell in den Ruhestand treten wollen und können. Ich denke, das hätten Sie ermitteln können. Wenn nicht, dann ist das ein Armutszeugnis für das Innenministerium.

Meine Damen und Herren, wir beantragen „Erwägung“, weil wir meinen, dass die Vierjahresfrist allein für die Polizeibeamten auch im Sinne des AGG nicht angemessen ist. Die Diskriminierung lebensälterer Polizeibeamter ist rechtswidrig. Es hätte eine Übergangsregelung geschaffen werden müssen.