Dörthe Weddige-Degenhard

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Die SPD-Fraktion lehnt die Ausschussempfehlung ab.
Der Landtag hat sich auf Antrag meiner Fraktion bereits 2010 mit der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beschäftigt. Nach ausführlicher Beratung in allen beteiligten Ausschüssen haben sich die Fraktionen der CDU, der FDP, der Grünen und der SPD auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung geeinigt. Dabei waren wir uns in dem Bestreben einig, für die Betroffenen verbesserte Informations- und Anerkennungsmöglichkeiten zu schaffen.
Bei dem inzwischen verabschiedeten Berufsqualifikationsgesetz bleibt die Lehrerausbildung allerdings wieder außen vor. Jedes Bundesland erarbeitet für sich Kriterien für die Anerkennung von im Ausland erworbener Lehramtsqualifikation. Wir haben auch hierbei wieder einen Flickenteppich - wie im gesamten Bildungssystem.
Das zentrale Kriterium für den Anerkennungsprozess ist die Gleichwertigkeit - das muss es auch sein -, wobei es für bestimmte Berufs- und Perso
nengruppen durchaus Spezialregelungen gibt, beispielsweise für Spätaussiedler bzw. durch bilaterale Abkommen mit Österreich, Frankreich und der Schweiz.
Vor diesem Hintergrund ist es schwer verständlich, dass es nicht möglich sein sollte, eine Spezialregelung für die kleine Gruppe von ehemaligen DDRLehrern zu ermöglichen. Diese Lehrerinnen und Lehrer, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterrichten seit mehr als zehn Jahren in Grund- und Hauptschulen in Niedersachsen. Sie sind Klassenlehrer, Fachleiter und zum Teil auch Schulleiter. Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung erhalten die ehemaligen Unterstufenlehrkräfte deutlich weniger Geld als ihre Westkollegen - für die gleiche Tätigkeit.
Wenig verständlich ist, dass trotz der zugegebenermaßen unterschiedlichen Ausbildung die Landesregierung für diese kleine Gruppe keine Sonderregelung finden wollte. Trotz positiver Signale im Petitionsausschuss hat sich der Finanzminister mit seiner Ablehnung durchgesetzt.
Für die Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben und nur eine EinFach-Ausbildung vorweisen können, benötigen wir einen leichteren Weg, um die Qualifizierung in einem weiteren Fach zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ist ein richtiger Anspruch, den wir als Sozialdemokraten grundsätzlich unterstützen, wenngleich wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht in allen Punkten teilen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich? - Ich denke, wir alle sind geschockt, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass eine Neonaziterrorzelle morden kann, ohne von den Sicherheitsbehörden wahrgenommen zu werden, dass deutsche Sicherheitsbehörden wirklich auf dem rechten Auge blind waren.
Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, haben die Fraktion DIE LINKE immer heftig attackiert, wenn derartige Vermutungen geäußert wurden. Mein Bundestagskollege Edathy beklagt jetzt als Vorsitzender des Bundestagsuntersuchungsausschusses in seiner Zwischenbilanz ein Struktur- und Mentalitätsproblem in großen Teilen der Sicherheitsbehörden.
Nein. Ich möchte weiter vortragen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Rechthaberei.
Der Justizminister ist zuständig. Gleichwohl wäre es sicherlich sinnvoll, wenn auch der Innenminister diesem Thema folgen würde. Das würde ich Ihnen zugestehen, Herr Kollege Bachmann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier nicht um Rechthaberei, sondern darum, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam handeln müssen, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit den Boden zu entziehen.
Ob es in dieser Situation hilfreich ist, dass der Verfassungsschutz in Niedersachsen seine Kräfte darin verschleißt, Mitglieder der Oppositionsparteien zu beobachten, während andere Oppositionspolitikerinnen von Neonazi-Anhängern attackiert werden, sei dahingestellt.
Nun zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Er zielt auf eine Ergänzung der Niedersächsischen Verfassung ab mit dem Ziel, „die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistische oder antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen“ und sowohl die Gesellschaft als auch die staatliche Gewalt in diesem Sinne in die Pflicht zu nehmen.
Die Frage, die wir uns alle stellen müssen, ist: Wie können wir den Rechtsextremismus wirkungsvoll bekämpfen, und wie können wir die demokratische Zivilgesellschaft gegen derartiges Gedankengut immunisieren? - Eine Möglichkeit ist sicherlich das NPD-Verbot; darüber werden wir später noch diskutieren. Weitere bisher praktizierte Strategien waren Gegendemonstrationen, aber diese stürzen die Polizeibeamten jedes Mal in den Konflikt, die Meinungsfreiheit von Antidemokraten schützen zu müssen. Dagegen waren bunte Feste der Demokratie vielfach sehr erfolgreich, weil sie für weit
mehr Aufmerksamkeit gesorgt haben als ein kleines Häuflein von rechten Demonstranten.
Die Frage, ob eine Ergänzung der Landesverfassung ein weiterer Weg wäre, ist durchaus erwägenswert. Vorbild könnte hier die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sein. Eine Formel, wie sie in der dortigen Verfassung zu finden ist, könnte für Kommunen im Umgang mit Demonstrationsbegehren möglicherweise hilfreich sein. Gleichwohl kann man darüber streiten, ob und wie man Verfassungen ändern sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dieser Gesetzentwurf hätte am Anfang der Legislaturperiode zu einer interessanten Anhörung führen können. Bis zum Dezember-Plenum wird er jedoch kaum abstimmungsreif werden können. Das war Ihnen bei der Einbringung des Gesetzentwurfs sicherlich klar, auch wenn ich Ihnen nicht unterstellen will, dass Sie das aus Showgründen getan haben. Gleichwohl werden wir das Thema mit aller Ernsthaftigkeit diskutieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung dieses Antrags habe ich gesagt, dass es Anträge gebe, bei denen man sich fragt: Warum müssen wir uns damit beschäftigen? - Leider hat auch die Beratung im Ausschuss keine wirkliche Antwort auf diese Frage gegeben.
Tatsache ist, dass seit dem 1. Januar 2012 das Kinderschutzgesetz des Bundes gilt, das wir alle begrüßen. Dieses Gesetz sieht vor, dass nicht nur Menschen, die professionell mit Kindern arbeiten, ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis benötigen, sondern auch Menschen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Leider hat Schwarz-Gelb die Mitberatung des Sozialausschusses abgelehnt. Dabei kann man durchaus die Frage stellen, ob ein erweitertes Führungszeugnis wirklich verhindern kann, dass Menschen, die eine Gefährdung darstellen könnten, rechtzeitig erkannt werden können.
Einig sind wir uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Wertschätzung des Ehrenamtes und darin, dass wir ehrenamtliches Engagement ermutigen und fördern müssen.
Das bedeutet auch, dass wir Hindernisse für eine gemeinnützige Tätigkeit aus dem Wege räumen müssen, ohne den Kinderschutz zu vernachlässigen.
Auf die Dissonanzen in der schwarz-gelben Koalition, besonders im Rechtsbereich, die zunächst zu einer Abschaffung der bestehenden Gebührenbefreiung geführt haben, habe ich bereits hingewiesen. Vielleicht kann man Herrn Professor Zielke sogar verstehen, wenn er unter diesen Vorzeichen meint, dass eine gesetzliche Festschreibung bei dieser Regierung sicherer wäre.
Die geneigte Bürgerin fragt sich allerdings, warum der Einfluss der niedersächsischen schwarzgelben Koalition auf die schwarz-gelbe Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen so klein ist, dass es in Niedersachsen eines Parlamentsbeschlusses für eine derartige Änderung bedarf.
Schon jetzt heißt es in dem Merkblatt, das vom 6. Juni dieses Jahres datiert, also brandneu ist, dass ein besonderer Verwendungszweck, der eine Gebührenbefreiung rechtfertigt, regelmäßig vorliegt - ich zitiere -, „wenn ein Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird“.
Auf die Belastung der Kommunen habe ich schon bei der ersten Beratung hingewiesen. Die Kommunen verzichten mitnichten freudig auf die Einnahmen.
Meine Damen und Herren, die Stärkung des Ehrenamtes ist auch unser Anliegen. Dieser Antrag im Niedersächsischen Landtag ist allerdings überflüssig. Sie müssten lediglich dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion und in der Bundesregierung ihre Arbeit machen. Die SPD-Fraktion wird sich deshalb enthalten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Petition 2800/04/16 geht es um die IGS Bad Salzdetfurth, um eine Forderung des Schulelternrates nach Gleichbehandlung der Schulformen.
Der Schulelternrat der neuen IGS Bad Salzdetfurth beklagt die viel zu geringe Ausstattung mit Lehrerstunden für den Ganztag. Mit 15 Lehrerstunden für 540 Schülerinnen und Schüler ist es nicht möglich, ein qualitativ hochwertiges Ganztagskonzept umzusetzen. Der Schulelternrat fordert außerdem eine Gleichbehandlung aller Schulen, die es zurzeit nicht gibt.
Während die bestehenden älteren Gesamtschulen als gebundene Ganztagsschulen ihren Unterrichtstag mit Lern- und Erholungsphasen rhythmisieren können, werden die neuen IGSen nur mit einigen Stunden für die Nachmittagsbetreuung abgespeist.
Dagegen werden die neuen Oberschulen einseitig privilegiert. Sie werden bevorzugt mit Lehrerstunden, mit pädagogischen Kräften, mit Sozialpädagogen versorgt und mit einer zum Teil geringeren Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte bevorzugt behandelt. Auch die Gründungsbedingungen für Oberschulen sind andere: Gesamtschulen müssen mindestens fünfzügig sein, bei Oberschulen reichen zwei oder drei Parallelklassen. Bei Gesamtschulgründungen muss eine Prognose für zehn Jahre erstellt werden, bei Oberschulen ist dies nicht notwendig.
Nun werden Sie, lieber Herr Kultusminister Althusmann, wieder dagegenhalten, dass diese Ungleichbehandlung rechtlich nicht beklagbar sei. Aber Herr Minister, moralisch und politisch ist das durchaus beklagbar und diese Ungleichbehandlung durch nichts zu rechtfertigen.
Deshalb unterstützt die SPD die Forderung des Schulelternrates und beantragt für diese Petition „Berücksichtigung“.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Seeringer, das war ja ein sehr interessanter Vortrag über das Ehrenamt. Aber mit dem Antrag hatte er nicht allzu viel zu tun.
Als Deutschlehrerin würde ich „Thema verfehlt“ an den Rand schreiben.
Aber es gibt ja noch mehr Anträge, bei denen man sich fragt, was sie eigentlich sollen. Ich beziehe mich auf die Pressemitteilung des Kollegen Professor Zielke und frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Sind das Ihre wegweisenden Anträge - Abschaffung des christlichen Sonntags und Forderung nach einem kostenlosen erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche, das es bereits gibt? Oder sind das lediglich die letzten Strohhalme für eine Partei, die beweisen muss, dass es sie noch gibt, da sie befürchten muss, nicht wieder im Niedersächsischen Landtag vertreten zu sein, weil sie unter der 5-%-Marke vor sich hindümpelt?
- Das passt zu der Diskussion, die wir zu dem vorigen Antrag geführt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber nun zur Sache!
Seit dem 1. Januar 2012 gilt das Kinderschutzgesetz des Bundes, gemeinsam verkündet von Kristina Schröder und Manuela Schwesig. Dieses Gesetz sieht vor, dass nicht nur Menschen, die professionell mit Kindern arbeiten, ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz benötigen, sondern auch Menschen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Entstanden ist diese Forderung nach einer breiten gesellschaftlichen Diskussion um den Missbrauch von Kindern nicht nur im Bereich der Kirche und der Kinderheime, sondern z. B. auch im Bereich des Sports.
Nun kann man darüber streiten, ob dieses Instrument das geeignete Mittel ist, um den Kinderschutz zu verbessern. Sie haben ja vielleicht auch den Brief von der Katholischen Jugend bekommen, in dem sehr angezweifelt wird, dass wir mit diesem Instrument wirklich Kinderschutz betreiben.
Einig sind wir uns aber sicherlich alle in der Einschätzung, dass wir ehrenamtliches Engagement ermutigen und fördern müssen. Das bedeutet auch, dass wir Hindernisse für eine gemeinnützige Tätigkeit aus dem Weg räumen müssen, ohne den Kinderschutz zu vernachlässigen.
Zu den Tatsachen gehört jedoch auch, dass es rund um die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes einen Hickhack in der Bundesregierung gab, der zunächst zu einer Abschaffung der - man höre und staune - schon bestehenden Gebührenbefreiung führte. Aber solche Dissonanzen sind wir ja insbesondere im Rechtsbereich von der schwarz-gelben Koalition gewöhnt.
Erst am 25. Januar dieses Jahres ist es zu einer Besprechung mit allen Ressorts sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden gekommen. Daraus ist am 6. Juni 2012 das in dem Antrag erwähnte Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß § 12 Justizverwaltungskostenordnung entstanden. Danach liegt ein besonderer Verwendungszweck, der eine Gebührenbefreiung rechtfertigt, regelmäßig vor, „wenn ein Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.“ - Das war ein Zitat.
Nun sollte man meinen, dass eigentlich niemand etwas dagegen haben kann, dies im Gesetz festzuschreiben. Jedoch findet der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund ein Haar in der Suppe:
Diese Regelung sei ein Verzicht zulasten Dritter, wenn der Bund nicht weiterhin die Kosten übernähme. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, sollten Ihnen die Kommunalfinanzen egal sein, oder haben Sie diese schlicht vergessen?
Dieser Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist im Niedersächsischen Landtag überflüssig. Sie müssten lediglich dafür sorgen, dass Ihre Kollegen in der Bundesregierung ihre Arbeit machen. Falls es nur darum gehen sollte, dieses Merkblatt bekanntzumachen, hätte es auch eine Pressemitteilung getan.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums für die umfangreiche Datenermittlung danken, die für die Beantwortung unserer 69 Fragen notwendig war.
Auf den Anfang kommt es an. Die Grundschule bildet das Fundament unserer Schulbildung. Die Bedeutung dieser Basis unseres Schulsystems ist jedoch noch nicht in dem erforderlichen Maße in das Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit gerückt. Das schlägt sich sowohl in der Länge der Ausbildung als auch in der Entlohnung und im Stundendeputat der Lehrkräfte nieder. Die Grund
schullehrkräfte haben eine immens hohe Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder. Sie leisten eine hervorragende Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Durch ihr Engagement können Kinder Freude am Lernen gewinnen oder schon früh verlieren. Das gemeinsame Lernen in der Gesamtschule Grundschule führt nicht nur auf sozial-kultureller Ebene zu einem verständnisvollen Miteinander. Die IGLUStudie zeigt auch, dass diese Schule sehr leistungsfähig ist.
Die Leistungsstreuung ist vergleichsweise gering, und die Leistungsspitze ist gut vertreten. Das ist guter europäischer Standard. Dabei hat sich gerade diese Schulform in den letzten Jahren sehr gewandelt. Unsere Grundschulen sind innovativ in Methodik und Didaktik. Sie leisten gute Arbeit, meine Damen und Herren.
Freiarbeit, Wochenplanarbeit, Teamwork, Englischunterricht ab Klasse 3, Projekte, Arbeit am Computer oder sogar die Kommunikation mit Schulklassen in anderen europäischen Ländern sind in heutigen Grundschulen nichts Besonderes mehr.
Dazu kommt eine starke Veränderung der Aufgabe der Grundschule durch die Abschaffung der Orientierungsstufe. Die frühe Schullaufbahnempfehlung - für mich viel zu früh- setzt nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern und Kinder unter Druck.
Hinzu kommen noch die Auswirkungen des demografischen Wandels. Dies hat die SPD-Fraktion dazu bewogen, die Situation der Grundschulen intensiver zu beleuchten. Gerade auf die Grundschulen kommen große Veränderungen zu. Zurückgehende Schülerzahlen sowie das Umwandeln der Schulen in inklusive Systeme stellen die Schulträger vor große Herausforderungen. In der HAZ steht heute, meine Damen und Herren, der Kultusminister sei ein „Meister der netten Verpackung“.
Das bekommen die Kommunen zu spüren, die einen Zukunftsvertrag mit dem Land abschließen und aufgefordert werden, eine Schule aus Kostengründen zu schließen.
Während der nette Herr Althusmann betont, keine Schule schließen zu wollen, setzt Kabinettskollege Schünemann die Daumenschrauben an, und die Kommunen haben den Schwarzen Peter.
Sie müssen sich vor Ort mit den Eltern auseinandersetzen. Sie machen sich einen schlanken Fuß auf Kosten der Kommunen, Herr Dr. Althusmann!
Die größer werdende Heterogenität der Schülerschaft und der wachsende Anspruch der Eltern, die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten eines jeden Kindes optimal zu fördern, stellen große Anforderungen an die Lehrkräfte, denen dazu eine Vielzahl an Dokumentationen abverlangt wird.
Schulleitungen sind in besonderer Weise als Organisatoren, Motivationstrainer und Mediatoren gefordert - neben ihrem Unterricht und meist nur mit minimaler Unterstützung durch Sekretärinnenstunden.
Das führt dazu, dass viele Stellen - in den vergangenen fünf Jahren waren es 422 - mehrfach ausgeschrieben werden mussten. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, gilt unser Dank den Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit trotz der schlechten Rahmenbedingungen gern und gut machen.
Landesweit waren am 1. Dezember 2011 134 Schulleitungsstellen nicht besetzt. Dazu kamen noch über 100 kommissarisch besetzte Stellen, die noch nicht einmal flächendeckend erhoben wurden.
Ein viel diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit ist der hohe Frauenanteil unter den Lehrkräften an Grundschulen.
Die Antwort auf unsere Frage nach dem Männeranteil in Leitungsfunktionen bestätigt, dass ein Drittel der Leitungspositionen mit männlichen Lehrkräften besetzt ist, während insgesamt der Männeranteil unter den Lehrkräften bei lediglich
10,9 % liegt. Einen Lösungsansatz für eine Veränderung bleiben Sie schuldig, Herr Kultusminister.
Schulleitungen sind besonders gefordert, wenn eine Grundschule als Ganztagsschule geführt wird. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - den versorgungsrechtlichen Aspekt lasse ich jetzt außer Acht; das behandeln wir an einer anderen Stelle - müssen gewonnen, begleitet und betreut werden. Dazu kommt die Organisation des Mittagessens. Eine Schulleiterin klagte, diese Arbeit habe den Umfang einer zweiten Schulleitung. Hier sind Sie, Herr Kultusminister, gefordert, endlich die Schulleitungen besonders an kleinen Schulen zu entlasten. Aber der jetzt zur Diskussion stehende Entwurf einer Arbeitszeitverordnung wird diesen Anforderungen in keiner Weise gerecht, stellt der Schulleitungsverband fest.
Wenn wir uns die Personalstruktur der Lehrkräfte anschauen, müssen wir feststellen, dass die zurzeit stärksten Altersgruppen spätestens in den nächsten acht Jahren in den wohlverdienten Ruhestand wechseln werden, soweit sie sich jetzt nicht schon in der Altersteilzeit befinden. Das heißt, dass 5 700 Lehrkräfte zu ersetzen sind, meine Damen und Herren, wenn das Wort des Kultusministers gilt, dass die Demografierendite im System bleiben soll, damit Klassen verkleinert werden können.
Ein interessantes Thema ist die Sprachförderung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie erinnern sich sicherlich an die Selbstbeweihräucherung der Landesregierung seit 2003 bei diesem Thema, das die sozialdemokratische Vorgängerregierung schon auf die Schiene gesetzt hatte.
Jetzt zeigt sich jedoch: Es gibt nach fast zehn Jahren weder Zahlen über die Kinder, die zur Teilnahme an der Sprachförderung vor der Einschulung verpflichtet waren, noch gibt es Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Sprachfördermaßnahmen.
Die Zahlen der Kinder, die im ersten Schuljahr an derartigen Fördermaßnahmen teilgenommen haben, zeigen jedoch eine steigende Tendenz. Das heißt, hier ist Handlungsbedarf.
Über die Schwierigkeiten bei der Koordinierung zwischen Grundschulen und Kitas sowie über Probleme bei Fahrzeiten und Förderorten gibt es reichlich Klagen. Wie schön, dass es zum 1. August endlich Handreichungen geben soll und dass auf Bundesebene die Effektivität dieser Maßnahmen endlich wissenschaftlich untersucht werden soll. - Das war ironisch gemeint.
Übrigens trägt das Projekt „Deutsch als Zweitsprache“ nur sehr bedingt zu einer Verbesserung der Situation bei, da ein Großteil der Kinder mit der deutschen Muttersprache Probleme hat.
Meine Damen und Herren, ich kann nur einige markante Punkte aus dem umfangreichen Fragenkatalog aufgreifen. Bemerkenswert ist, dass trotz eines beklagten Bürokratieaufwandes viele interessante Daten nicht erhoben werden: Das gilt beispielsweise für die mit 106 Schulen geringe Zahl der Grundschulen mit einer Eingangsstufe. Hier wird nicht erfasst, wie viele Kinder diese Stufe in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Auch über die Entwicklung des Einschulungsalters, die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen oder über das beachtenswerte Engagement von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit oder zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Das Kultusministerium stellt übrigens für den Ganztagsbereich an 522 Grundschulen gerade mal 45 Sozialpädagogen zur Verfügung, wobei jedoch eine möglichst frühe Unterstützung die Erfolgschancen für eine Veränderung schwieriger Verhältnisse erhöht - von späteren Folgekosten ganz zu schweigen.
Die zurückgehenden Schülerzahlen machen sich bemerkbar. Von den gut 1 700 Grundschulen unterschreiten 67 in diesem Schuljahr die vorgeschriebene Mindestzügigkeit von einer Klasse. In 91 Schulen werden im Schuljahr 2011/2012 jahrgangsübergreifende Klassen gebildet, an 20 von ihnen sowohl für die Jahrgänge 1, 2 als auch für die Jahrgänge 3, 4. Hier stellt sich auf längere Sicht die Qualitätsfrage. Können Arbeitsgemeinschaften, können Förderstunden, kann z. B. qualifizierter Musik- und Sportunterricht entsprechend angeboten werden?
Für das Thema Inklusion sind 52,4 % der Grundschulen schon im Rahmen eines regionalen Kon
zeptes mit sonderpädagogischer Grundversorgung ausgestattet. Das ist eine hervorragende Ausgangsposition.
Ich komme zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Sorgen Sie, Herr Kultusminister, dafür, dass die Grundschule nicht länger Stiefkind ist und dass der Autor und Kinderarzt Remo Largo nicht recht behält mit seinem Ausspruch: Die Schule ist mit Prüfungen und Noten zur Treibjagd verkommen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kollegin Ernst, ich fühlte mich irgendwie im falschen Film.
Ich habe nicht das Gefühl, dass ich die Arbeit der Grundschulen schlechtgemacht habe.
Ich fühlte mich auch schon vom Kultusminister missverstanden. Ich habe weder die Kerncurricula - dazu habe ich überhaupt nichts gesagt - noch die Sprachförderung kritisiert. Ich habe nur bemängelt, dass es nach fast zehn Jahren Sprachförderung noch keine Evaluation gibt. Ich denke, es ist nach so vielen Jahren an der Zeit, zu gucken, ob dieses Mittel effektiv ist.
Es gibt eine Menge Probleme damit. Das hören auch Sie, wenn Sie in die Schulen gehen. Die Kombination von Kindertagesstätten und Schulen ist problematisch, einfach aufgrund mangelnder räumlicher Nähe. Eine Menge Dinge sind nach wie vor anzupacken.
Aber wir gucken doch in die Zukunft. Wir wollen keine Vergangenheitsbewältigung. Ich will auch nicht die Schulen kritisieren, die Zukunftspläne entwickeln, die wirklich gefordert sind. Ich möchte aber vom Kultusminister hören, welche Entwicklungsmöglichkeiten er sieht und mit welchen Rezepten er die Probleme angehen will, die jetzt anstehen und in Zukunft anstehen werden. Darum geht es.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von Bündnis 90/Die Grünen angestoßene Diskussion zum Thema „Sexualisierte Gewalt, Verletzung der gebotenen Distanz gegenüber Abhängigen und Diskriminierung im Bereich von Schulen und Kindertageseinrichtungen“ hat zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit aller Fraktionen und des Landeselternrates geführt.
Uns als SPD war es dabei wichtig, nicht nur eine plakative Stelle auf Landesebene einzurichten, sondern diese auch mit Kompetenzen zu versehen und vor allem den Betroffenen vor Ort konkrete Hilfen anzubieten. In jeder Schule muss gut sichtbar die Telefonnummer einer ortsnahen Beratungsstelle angebracht werden. Lehrkräfte und Schulleitungen werden fortgebildet und erhalten einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit dem Verdacht auf sexuelle Belästigung bzw. Gewalt und Diskriminierung. Die Anlaufstelle erhält eine Hotline und das Recht auf Akteneinsicht. Sie wird direkt dem Kultusminister zugeordnet.
Wichtig war uns auch, dass dieses Instrument nach zwei Jahren auf Akzeptanz und Wirksamkeit überprüft wird. Es nützt den Kindern nämlich gar nichts, wenn wir uns über die Einrichtung dieser
Stelle freuen, aber erkennen müssen, dass dieser Weg nicht optimal ist.
Untersuchungen zeigen, dass sexuelle Gewalt überwiegend im familiären Umfeld stattfindet. Aber auch die Schule und Kindertagesstätte sind ein Schutzraum, der von Vertrauen geprägt ist. Umso schlimmer ist es dann, wenn Täter das Macht- und Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen. Dass dieses vielfach geschehen ist und immer wieder geschieht, können wir in der Presse verfolgen.
Meine Damen und Herren, das wirksamste Mittel gegen Missbrauch sind starke Kinder, selbstbewusste Kinder, die Nein sagen können und sich trauen, Hilfe zu holen. Lassen Sie uns daran gemeinsam weiter arbeiten!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, Sie haben angeführt, dass ein Argument für die Härtefallkommission die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation auch in Bezug auf den Landkreis ist, in dem z. B. eine Familie lebt. Ist von der Landesregierung angedacht, einen Topf auf der Landesebene zu schaffen, um spezielle Belastungen einzelner Landkreise zu vermindern?
Danke, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Es gibt ja das Gesetz zum Rechtsschutz bei
überlangen Gerichtsverfahren. In welcher Höhe rechnen Sie mit Zahlungen aufgrund dieses Gesetzes, also aufgrund der überlangen Gerichtsverfahren, und worauf stützen Sie Ihre Kalkulation?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Jahre nach Einbringung des Antrages diskutieren wir heute Änderungsanträge. So ganz eilig hatten Sie es nicht. Der Antrag sollte wohl mehr eine politische Deklaration sein.
Eine hochinteressante Ausschussanhörung gab es im April 2010. Danach passierte erst einmal gar nichts. Im August 2011 erreichte uns dann ein Änderungsvorschlag der einbringenden Fraktionen. Zusammen mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erarbeiteten wir einen Änderungsvorschlag mit dem Ziel, einen gemeinsamen Antrag zu erreichen. Es freut mich, dass wir das geschafft haben. Wir haben uns in der Sicht auf die Geschichte Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg im Großen und Ganzen einigen können. Darauf hat Frau RossLuttmann hingewiesen. Es war uns wichtig, Hinweise auf die Zwangsvereinigung von SPD und KPD und auf den Charakter der Blockparteien, deren Rolle im Laufe der Geschichte noch weiterer kritischer Aufarbeitung bedarf, mit einzubringen.
Meine Damen und Herren, zu keiner Einigung kam es jedoch bei dem von den Mehrheitsfraktionen
gewünschten sechsten Punkt. Bei diesem geht es um das Infragestellen der Enteignungen von 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone mit dem Ziel, Alteigentümern einen bevorzugten Erwerb von in staatlichem Besitz befindlichen Grundstücken zu ermöglichen.
Wir haben in der Anhörung interessante Details zu diesem Themenkomplex gehört. Dies hat allerdings nicht dazu geführt, dass wir uns der Meinung anschließen, dass dieses in den Zwei-plus-VierVerhandlungen unter der Regierungsverantwortung von CDU/CSU und FDP im Zuge der Wiedervereinigung vereinbarte Paket wieder aufgeschnürt werden müsste.
Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von früheren Eigentümern hatten im Übrigen keinen Erfolg. Die von der FDP betriebene Vereinbarung der schwarz-gelben Koalition, den Flächenerwerb in den neuen Bundesländern im Sinne der Alteigentümer zu ändern, würde zu einer erneuten Verunsicherung der derzeitigen Pächter der Flächen führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 50 Jahre Mauerbau, 22 Jahre Mauerfall - Traumata bleiben zum Teil ein Leben lang, vor allem wenn man ehemaligen Peinigern wieder begegnet. Ein Beispiel dafür konnte man gestern Abend in einem Film mit anschließender Dokumentation in der ARD sehen. 22 Jahre nach dem Mauerfall ist die Aufarbeitung der DDR-Geschichte noch immer nicht abgeschlossen. Im Frauengefängnis Hoheneck wurden Tausende Frauen wegen des Versuchs der Republikflucht inhaftiert, von ihren Kindern getrennt und gefoltert. Für uns Westdeutsche ist schwer vorstellbar, wie sich Menschen nach der Erfahrung der Nazizeit zu derartigen Misshandlungen von Menschen gewinnen lassen konnten.
Verpflichtung für uns alle bleibt, alles dafür zu tun, dass Gewaltregime auf deutschem Boden nie wieder eine Chance haben.
Deshalb ist es wichtig, dass Kindern und Jugendlichen, die die DDR nur aus dem Geschichtsbuch kennen, dieser Teil der deutschen Geschichte auch durch Zeitzeugen nahegebracht wird. Dafür brauchen die Schulen jedoch Zeit, Herr Kultusminister - er ist nicht da -, damit sie derartige Veranstaltun
gen angemessen in den historischen Kontext einbetten können. Eine Landeszentrale für politische Bildung könnte Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen. Aber Sie haben sie ja abgeschafft.
Eine Anmerkung noch zum Änderungsantrag der Linken. Ich erspare es mir, auf die weiteren Punkte einzugehen. Aber wenn dieser CDU/FDP-Antrag wieder einmal als ideologische Keule gegen die Linke gedacht war, was man nur vermuten kann, so gehen Sie mit Ihrem Zitat aus dem Programm des Spartakus-Bundes von 1918 der Regierungskoalition voll auf den Leim. Die „große Mehrheit der proletarischen Masse“ - Ende des Zitats - werden Sie damit nicht begeistern können.
Verzichten Sie auf Ihren Änderungsantrag und stimmen Sie unserem zu!
Eine Diffamierung des demokratischen Sozialismus, Frau Ross-Luttmann, lassen wir Sozialdemokraten jedoch auch nicht zu.
Es gilt der Spruch Rudi Dutschkes: Beim realen Sozialismus der DDR ist alles real, nur nicht der Sozialismus.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass sich die Schulwirklichkeit sehr verändert hat und die Schüler heute zunehmend gemeinsam unterrichtet werden - ich erinnere an die Oberschule -, frage ich die Landesregierung: Warum führen Sie nicht endlich den Stufenlehrer ein? - Ein flexibler Lehrereinsatz wäre dann natürlich sehr viel leichter möglich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bisschen überraschend, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute die Jugendkriminalität als Thema für die Aktuelle Stunde gewählt hat, zumal Herr Busemann ausnahmsweise mal keine Schlagzeile produziert hat.
Oder sollte mir da etwas entgangen sein? Es ist die Frage, ob sich dieses Thema wirklich für die Aktuelle Stunde eignet. Es ist sehr differenziert zu betrachten.
Meine Damen und Herren, in den Fokus der Öffentlichkeit kommt die Jugendkriminalität in der Regel nur dann, wenn von Jugendlichen ein besonders abscheuliches Gewaltverbrechen begangen wird. In der Sensations-, zunehmend aber auch in der seriösen Presse liest man dann von „Monsterkids“ oder „Komaschlägern“. Dann wird häufig - zu häufig - populistisch eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert und angekündigt.
So war es auch vor drei Wochen nach dem Überfall in der Berliner U-Bahn. Das Stichwort „Warnschussarrest“ kam wieder ganz schnell auf die Tagesordnung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wiederholen der Forderung macht sie nicht richtiger, zumal die Kriminalstatistik sinkende Zahlen aufweist; Herr Kollege Limburg hat darauf hingewiesen. Wir alle sind uns darüber einig, dass Gewaltverbrechen bestraft werden müssen, auch wenn sie von Jugendlichen begangen werden. Wir dürfen aber nicht dem Irrglauben verfallen, dass die Formel „Härtere Strafen = weniger Straftaten“ richtig sei. Dann müssten wir in den USA ja paradiesische Zustände vorfinden.
Es muss uns doch zu denken geben, wenn der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein und ebenso das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen das gesetzliche Instrumentarium für den Umgang mit straffälligen Jugendlichen als absolut ausreichend beurteilen. Das Jugendstrafrecht ist, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen titelte, „keine Kuschelecke“ der deutschen Justiz. Es gibt ein wirkungsvolles Instrumentarium,
mit dem angemessen auf den Jugendlichen eingewirkt werden kann,
von Trainingskursen bis zum Arrest, von gemeinnütziger Arbeit über den Täter-Opfer-Ausgleich bis auch zum Jugendstrafvollzug. Das Jugendstrafrecht hat auch und gerade eine erzieherische Komponente. Deshalb soll die Haft nur dann ausgesprochen werden, wenn die Schwere der Tat, die Schuld und die Gefährlichkeit des Täters dies wirklich notwendig machen. Wir alle wissen doch, dass gerade nach einer Jugendstrafe die Rückfallquote besonders hoch ist. Sie liegt bei 70 %. Manch einer kommt besser „trainiert“ aus der Anstalt, als er hineingekommen ist. Das kann doch nicht unser Ziel sein.
Zielführend wäre es, im Rahmen der kommunalen Erziehungshilfe frühzeitig einzugreifen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Zur Delinquenz neigenden Jugendlichen müssen Grenzen aufgezeigt werden, und im Falle einer Straftat muss die Strafe auf dem Fuße folgen. Ein Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch die Tatsache, dass durch die Überlastung der Justiz zwischen Tat und Strafe zu viel Zeit vergeht.
Nicht vergessen dürfen wir die Rolle des Alkohols bei diesen Gewalttaten. 2009 lag bei 35 % der Jugendlichen, die eines Gewaltverbrechens verdächtigt wurden, starker Alkoholeinfluss vor. Bei Jugendgewalt gegen Polizeibeamte war dies sogar bei bis zu 90 % der Täter der Fall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich auf eine Debatte zurück, die wir über einen Entschließungsantrag zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ vor nicht allzu langer Zeit in diesem Hause geführt haben. Sie erinnern sich sicherlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, wie Innenminister Schünemann Sie erst davon überzeugen musste, dass die im SPDAntrag geforderte Verstärkung der Prävention gegenüber dem Alkoholmissbrauch ein wichtiger Schritt zur Verringerung von Jugendgewalt wäre. Das haben wir dann ja auch gemeinsam beschlossen.
Aber, Frau Özkan, was ist seitdem passiert? Was tut die Landesregierung? - Appelle, Alkohol nur in
Maßen zu genießen, reichen nicht aus und gehen an der Lebenswirklichkeit vieler Jugendlicher vorbei. Alkoholprävention, Präventionsarbeit insgesamt, eine gute Sozial- und Bildungspolitik sowie ausreichende Berufschancen sollten unsere zusätzlichen Antworten sein, wenn es um die Jugendkriminalität geht. Der plakative Ruf nach härteren Gesetzen, das reflexhafte Fordern von Strafverschärfungen ist in unseren Augen jedenfalls der falsche Weg.
Herr Limburg, wir stimmen insofern Ihrem Anliegen zu, das Thema in die Aktuelle Stunde zu bringen. Aber es sollte uns auch in den Ausschüssen noch mehr beschäftigen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ ist aufgrund der vielfach ungeklärten arbeitsrechtlichen Fragen und Finanzierung eine offene Baustelle der Landesregierung. Die Petenten der Eingaben 1902/04/16 und 1903/04/16 beschäftigen sich mit einer speziellen Gruppe von pädagogischen Mitarbeitern, nämlich mit denjenigen, die an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige bzw. körperliche und motorische Entwicklung arbeiten. Diese pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wichtige unterstützende Arbeit leisten und insbesondere im Ganztagsschulbereich unverzichtbar für die Schulen sind, leisten in großem Maße einen Einsatz, der über ihre Verpflichtung hinausgeht.
Sie arbeiten in Steuergruppen und Netzwerken mit, leiten Arbeitsgemeinschaften und decken die Öffnungszeiten der Schulen ab. Diese Mitarbeiter werden mit Teilzeitverträgen beschäftigt; Ferienzeiten werden in die wöchentliche Arbeitszeit eingerechnet, sodass eine erhöhte wöchentliche Arbeitszeit entsteht.
Die Schulelternräte der drei betroffenen Schulen, liebe Kolleginnen und Kollegen, fordern eine Erhöhung der Anrechnung für sogenannte weitere Tätigkeiten von fünf auf acht Stunden. Wir halten die Argumentation der Elternvertreter für einleuchtend und möchten diese Eingaben der Landesregierung zur Erwägung überweisen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung einer verbindlichen Frauenquote in Aufsichtsräten ist zurzeit in aller Munde; darüber haben wir schon heute Morgen diskutiert. Es gibt Zoff im Kabinett zwischen zwei Ministerinnen,
und die Kanzlerin lässt ihre Arbeitsministerin im Regen stehen.
Die Empfehlung, auf freiwillige Selbstverpflichtung zu setzen, hat leider nicht den gewünschten Erfolg. Die börsennotierten Unternehmen hatten zehn Jahre Zeit, den Frauenanteil in den Aufsichtsräten zu erhöhen. Gäbe es die Bemühungen auf Arbeitnehmerseite, den Frauenanteil zu erhöhen, nicht, läge der Frauenanteil in den Aufsichtsräten bei 4 % bis 5 %. Deutschland ist, was die Gleichberechtigung der Frau angeht, leider europäisches Schlusslicht.
Um frauenpolitisch etwas zu bewegen, braucht es demzufolge mehr als nur eine Bundeskanzlerin. Aber Herr Rickert hat uns heute Morgen ja erklärt,
wie sich „gute Frauen“ durchsetzen, meine Damen und Herren.
- Das war ironisch gemeint; vielleicht hat das nicht jeder mitbekommen.
Wie sieht es in unserer Justiz aus? - Frauen haben die besseren Schul- und Universitätsabschlüsse. 51 % der Hochschulabsolventen sind weiblich. Das Jurastudium ist beliebt - so beliebt, dass Rudolf Wassermann schon vor Jahren beklagte, dass es eine Verweiblichung der Justiz gibt. Die Ausrede, dass es keine geeigneten Frauen gebe, ist gerade im Bereich der Justiz nicht glaubwürdig.
Frauen machen die besseren Staatsexamina,
aber diese Tatsache korrespondiert in keiner Weise mit ihrer Repräsentanz in Führungsposition.
Wie sieht es in unserem höchsten Verfassungsorgan in Niedersachsen aus, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof erfüllt zwar inzwischen die Mindestquote der Geschlechter, die bei drei Frauen liegt. Von einer annähernden Parität sind wir in diesem neunköpfigen Gremium jedoch noch immer weit entfernt. Also wird die SPD gerne dem Gesetzentwurf der Grünen in diesem Punkte zustimmen, der eine Aufstockung der Quote mit dem Ziel von mindestens vier weiblichen Mitgliedern fordert.
Meine Damen und Herren, im zweiten Teil des Gesetzentwurfes geht es um das Wahlverfahren zum Staatsgerichtshof. Die Bündnis-90-Grünen, lieber Kollege Limburg, sind der Meinung, dass das Auswahl- und Besetzungsverfahren intransparent sei. Sie schlagen deshalb eine öffentliche Anhörung durch den Ausschuss vor.
Diesen Weg möchten wir nicht mitgehen. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt ist ein hohes Gut, meine Damen und Herren. Die Nominierungen sind bisher ohne öffentliches Parteiengezänk ausgekommen, und das ist gut so.
Eine öffentliche Diskussion über die Besetzung dieser hohen Richterämter, wie sie z. B. in den USA üblich ist, halten wir für nicht erstrebenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn Sie, Kollege Limburg, das Beispiel des Verfassungsgerichts anführen. Das ist eine sehr zweischneidige Sache. Wir erleben es gerade bei der Diskussion um Peter Müller. Ob das immer so wünschenswert ist, ist wirklich eine andere Frage.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Besetzung des Staatsgerichtshofs haben nie einen Zweifel an der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter aufkommen lassen, und das sollte auch so bleiben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten Graduierten sind weiblich, die meisten Schulabbrecher sind männlich. Im Bereich Gesundheit und Soziales liegt an den Hochschulen der Frauenanteil bei fast 75 %, im Ingenieur- und Bauwesen lediglich bei 18 %.
Der Zusammenhang zwischen Geschlecht und Bildungserfolg hat sich in den letzten 50 Jahren deutlich verändert. Das ist eines der Ergebnisse der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft in Auftrag gegebenen europäischen Studie, die belegt, dass die Berufswahl von Männern und Frauen auch 2009 noch traditionellen Geschlechterrollen folgt.
Obwohl tradierte Rollenbilder heute nicht mehr die Wirklichkeit der jungen Menschen widerspiegeln, bleiben die klassischen Rollenvorstellungen in den Köpfen länger erhalten, als uns lieb ist.
Der ursprünglich als Girls’ Day auf Bundesebene konzipierte Tag zur Sensibilisierung von Mädchen zwischen 10 und 15 Jahren für naturwissenschaftliche und technische Berufe wurde in Niedersachsen 2005 gemeinsam mit allen Fraktionen im Landtag zu einem Zukunftstag für Mädchen und Jungen weiterentwickelt. Leider zeigt sich in der Praxis, dass dieser Tag vielfach zu einem allge
meinen Tag der Berufsorientierung geworden ist. Der geschlechtersensible Ansatz ging verloren.
Für eine allgemeine Berufsorientierung jedoch gibt es inzwischen Praktikumstage an allen Schulen. Angestoßen von der EU, hat die Bundesebene parallel zum Girls’ Day einen Boys’ Day entwickelt, der Jungen für soziale Berufe interessieren und zur Reflektion von Männlichkeitsvorstellungen anregen soll. Das Netzwerk „Neue Wege für Jungs“ koordiniert bundesweit Aktionen an diesem Tag.
Die Erfahrung auf Bundesebene zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Jungen großes Engagement zeigen, wenn sie dabei unter sich sind - eine Erfahrung, die für Mädchen im Umgang mit Technik gleichermaßen gilt. Ein Drittel der Schüler kann sich nach der Stippvisite in einer sozialen Einrichtung vorstellen, später einen erzieherischen oder pflegerischen Beruf zu ergreifen. Diese Aktionen lassen sich sicherlich auch auf Niedersachsen übertragen und könnten eine Anregung für den kommenden Girls’ and Boys’ Day sein.
Der Fachkräftemangel war heute Morgen schon Thema. Wir brauchen die gut ausgebildeten Frauen in den sogenannten Männerberufen und engagierte Männer in den sozialen und pädagogischen Berufen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur geschlechtergerechten Weiterentwicklung des Zukunftstages für Mädchen und Jungen beschreibt bestehende Probleme. Kultus- und Sozialausschuss sind sich darin einig, dass die Zielrichtung ihres Antrags richtig ist, aber er bietet keinerlei Lösung.
Die Probleme liegen nicht im Lenkungskreis, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern an den fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen in den Schulen. Diese haben einfach nicht genügend Zeit für eine ausreichende Vor- und Nachbereitung. Hier ist das Kultusministerium gefragt, Herr Dr. Althusmann. Wir werden uns deshalb enthalten.
Liebe Kollegin Vockert, auch für mich klang es so, als ob Sie den Tag abschaffen wollten. Eigentlich waren wir uns doch darüber einig, dass ein solcher Anstoß doch sein muss. Wir brauchen einen Denkanstoß in den Schulen, und zwar immer wieder und jedes Jahr. Dieser Tag findet zwar nur einmal im Jahr statt, aber in der gesamten Schullaufbahn der Kinder ist es doch ein steter Tropfen, der den Stein höhlen kann. Das ist auch überhaupt
kein Widerspruch zu den Aktivitäten, die es in vielen Bereichen auf der kommunalen Ebene gibt. Es gibt sehr viele und gute Angebote von kommunalen Einrichtungen, von Universitäten und von sehr vielen Betrieben. Ich denke, diese beiden Dinge widersprechen sich überhaupt nicht.
Ich denke, in der Frage, dass wir früh anfangen müssen, sind wir uns alle einig. Der Genderaspekt muss in der gesamten Kindergarten- und Schulzeit berücksichtigt werden. Dabei haben wir noch große Anstrengungen zu unternehmen. Aber die Schulen sind nach wie vor ein guter Ansprechpartner. Der entscheidende Punkt ist die Vor- und Nachbereitung in den Klassen mit den Schülerinnen und Schülern, nicht mit den Unternehmern, Frau Vockert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petent Helmuth Vicum aus Burgwedel bittet darum, dafür Sorge zu tragen, dass es Schulelternräten auf Schulveranstaltungen, z. B. auf einem Schulfest, ermöglicht wird, die Erziehungsberechtigten über das „Volksbegehren für eine gute Schule“ zu informieren und Unterschriften zu sammeln.
Die Landesregierung meint, der Schulträger könne in Ausübung seines Hausrechts den Elternräten einen Informationsstand auf einem Schulfest untersagen. Sie begründet es damit, dass - ich zitiere - schon der bloße Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden sei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wird auf unzulässige Weise in verfassungsmäßige Rechte eingegriffen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes darf die Teilnahme an einem Volksbegehren weder behindert noch erzwungen werden.
Das „Volksbegehren für eine gute Schule“ ist vom Landeswahlleiter anerkannt, es ist keine Parteiwerbung oder Ähnliches.
Wir sind uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, denke ich, alle einig, dass Schülerinnen und Schüler nicht beeinflusst, nicht in politische Auseinandersetzungen verwickelt oder mit parteipolitischen Forderungen indoktriniert werden dürfen. Aber, meine Damen und Herren, Elternvertretungen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Die Schulen sind verpflichtet, sie soweit wie möglich zu unterstützen. Die Schulen haben jedoch keine Aufsichtsbefugnis und kein Weisungsrecht den Eltern gegenüber, soweit der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird. Das Erörterungsrecht der Elternvertretung umfasst
laut § 96 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes alle Fragen, die mit der Schule, der schulischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der Schulpflicht im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen.
Nein.
- Doch? - Na gut!
Ausnahmsweise.
Vielen Dank für den Hinweis, Herr Dr. Sohn. Das habe ich eben nicht wahrnehmen können. Ich
freue mich, dass jetzt auch die Landesregierung meine Äußerungen zur Kenntnis nimmt.
- Ich würde gerne fortfahren, Herr Präsident!
Nein.
Jetzt möchte ich wirklich zu Ende vortragen. Die Zeit ist, wie Sie wissen, sehr begrenzt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion ist deshalb der Überzeugung, dass es den Eltern ermöglicht werden muss, z. B. in Form eines Informationsstandes, der eindeutig an die Eltern gerichtet ist, über das Volksbegehren zu informieren, sei es bei einem Schulfest oder bei einer ähnlichen Schulveranstaltung.
Wir beantragen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, da Sie eben gesagt haben, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion, die Niedersachsenschule, eine mögliche Option ist, frage ich Sie, ob die Landesregierung angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen, insbesondere in den Hauptschulen, die Einführung einer neuen Schulform beabsichtigt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Landtagseingabe 01730/04/16 geht es um
Lernmittelfreiheit und Kosten für Schulfahrten. Wer schulpflichtige Kinder hat, der weiß ein Lied davon zu singen, wie teuer der eigentlich kostenfreie Schulbesuch werden kann. Wir haben heute Morgen darüber diskutiert, dass die Einkommensschere in der Bundesrepublik Deutschland auseinandergeht. Wir haben in der PISA-Studie bescheinigt bekommen, dass unser Schulsystem nach wie vor stark selektiert.
Diese Landesregierung hat die Lernmittelfreiheit abgeschafft. Es gibt stattdessen Leihsysteme und Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Lernmittel sind aber nicht nur Schulbücher, sondern zum Schulbesuch gehören neben Atlanten und Rechnern auch Schulfahrten und viele andere Dinge. Heute ist der Schulbesuch teurer als noch vor vielen Jahren. In einer Situation, in der das Einkommen der Familien immer mehr zusammenschrumpft, ist Lernmittelfreiheit deshalb ein wirklich wichtiger Faktor. Wir setzen uns als Sozialdemokraten weiterhin für die Lernmittelfreiheit für alle Kinder ein und beantragen aus diesem Grunde die Berücksichtigung dieser Eingabe. Falls dieser Antrag keine Mehrheit findet, würden wir uns dem Antrag auf Überweisung als Material an die Landesregierung anschließen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alles ist gut, aber keiner merkt es - das ist die Schulpolitik der Landesregierung. Die Kultusministerin ist leider nicht da.
In seiner Petition beklagt der Schulelternrat des Max-Planck-Gymnasiums Delmenhorst die Auswirkungen des übereilt eingeführten Abiturs nach Klasse 12. Sehr sachlich stellt der Schulelternrat dieser Schule, die auch mit Lehrkräften recht ordentlich ausgestattet ist, die Probleme dar: Ausbildungszeit verkürzt, Ausbildungsinhalte lediglich komprimiert. Hausaufgaben dienen aufgrund des Zeitdrucks nicht nur der Vertiefung, sondern auch der eigenständigen Erarbeitung des Lernstoffs. Zu große Lerngruppen, insbesondere in den unteren Jahrgangsstufen. Druck auf das Lehrpersonal infolge schlechter Rahmenbedingungen.
Daraus folgen für die Kinder eine hohe Wochenstundenzahl und ein hoher Lerndruck pro Unterrichtseinheit, keine zeitlichen Spielräume, Lernen mit Scheuklappen, keine Förderung, die sich an der individuellen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler orientiert, eine nachlassende Bereitschaft, freiwillige Schulangebote wahrzunehmen. Dazu muss man wissen, dass es an dieser Schule ein Nachmittagsangebot bis 17 Uhr
bzw. 17.45 Uhr gibt und dass in den Klassen 5 und 6 noch eine Teilnehmerquote von 50 % verzeichnet werden kann, die jedoch ab Klasse 7 auf 20 % zurückgeht.
Wegen des hohen Zeitaufwandes für die Hausaufgabenerledigung bleibt darüber hinaus wenig oder gar kein Freiraum für außerschulische Aktivitäten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schulelternrat fordert die Landesregierung auf, die bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere die Kerncurricula, zu überprüfen und die Klassengröße zu verkleinern, die in den Klassen 5 bis 9 bei über 30 Schülern liegt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Wir beantragen „Berücksichtigung“. Die von Ihnen empfohlene „Sach- und Rechtslage“, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, ist den Eltern wohl bekannt. Die Realität in den Schulen sieht allerdings anders aus. Wenn die Landesregierung den Eltern verspricht, nach zwei Durchgängen die Kerncurricula zu überprüfen, so beruhigt das die jetzige Eltern- und Schülergeneration nicht. Es wird Zeit, dass die Ministerin ihre gefühlte Wirklichkeit verlässt und endlich in der Realität der Schulen ankommt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Bertholdes-Sandrock, ich erspare mir, auf Ihren ganzen Geschichtsexkurs einzugehen. Nur ein Hinweis zum Thema Frauen und Rechte:
Bis 1972 durften Frauen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit Einverständnis ihres Ehemannes arbeiten.
Ihr Exkurs in die Geschichte der DDR, liebe Kollegin, mag der Psychohygiene dienen. Wenn es ein Aufsatzthema gewesen wäre, würde ich darunter schreiben: Thema verfehlt.
Der Antrag, den Sie selbst eingebracht haben, hat den Titel „Aufarbeitung der DDR-Geschichte an niedersächsischen Schulen“. Dazu haben Sie keine Silbe gesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der sehr engagierten, emotionalen Debatte im OktoberPlenum, in der es schien, als sei der CDU-Fraktion das Thema so wichtig, dass der Fraktionsvorsitzende selbst das Wort ergriff,
habe ich mich auf eine sachliche Diskussion im Kultusausschuss gefreut. Ich hätte gern gehört, was das Kultusministerium und die Kultuspolitiker zur Umsetzung der Anregungen für die Verbesserung des Geschichtsbewusstseins in den Schulen unternehmen wollen. Aber was passierte, meine Damen und Herren? - Nichts! Es gab keine Beratung.
Allen drei Fraktionen war das Thema augenscheinlich nicht so wichtig, wie in der ersten Beratung betont. Aus diesem Grunde erspare ich mir auch ein Eingehen auf den Änderungsantrag der Linken.