Klaus Rickert
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor meiner zehnjährigen Zugehörigkeit zu diesem Landtag war ich viele Jahre lang in der Industrie tätig. Ich habe einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen. Eine Anmerkung noch dazu: Ein Werkvertrag bedeutet eine Veränderung der Arbeitsorganisation - genauso wie die Arbeitnehmerüberlassung. Hierbei muss der Betriebsrat angehört werden bzw. zustimmen. Man kann also nicht sagen, die Arbeitnehmerseite wisse nichts davon.
Wenn wir uns gestern zu diesem Thema so eingelassen haben, wie wir es eben gehört haben, dann aus einem ganz einfachen Grund: Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass bei den - so sage ich mal - Arbeitsverhältnissen, um die es gestern ging, ein Verstoß gegen die bestehenden Rechte, gegen Werkvertragsregelungen und Arbeitnehmerüber
lassungsregelungen vorliegt. Ich habe das gestern ausgeführt und stehe dazu, dass hier - meinetwegen auch seitens des Gesetzgebers - eingegriffen werden muss. Ich vermisse - das habe ich gestern auch ausgeführt - hier die entsprechenden Handlungsweisen. Ich sehe aber nach wie vor keine Veranlassung, an den bestehenden Rechten und Gesetzen etwas zu ändern. Das bestehende Instrumentarium reicht meiner Meinung nach aus, um hier eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern.
Mit Blick auf meine berufliche Vergangenheit sage ich Ihnen: Ich habe mein gesamtes Berufsleben und auch mein parlamentarisches Leben unter die Überschrift „man muss auch die andere Seite hören“ gestellt. Ich habe deswegen auch großes Verständnis für das Unbehagen bei der einen oder anderen Form dieser Arbeitsorganisation, möchte aber erneut darauf hinweisen, dass das Instrument an sich von der Wirtschaft gebraucht wird. Das wird auch von niemandem bestritten. In dem vorliegenden Antrag ist ja sogar die Rede von illegalen Werkvertragsregelungen oder Übernahmen der Werkverträge. Das ist schon ein Grund, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zum Abschluss machen - das ist in der Tat mein letzter Redebeitrag.
- Ich freue mich, dass das Ihre Zustimmung gefunden hat, aber ich freue mich mit fast 67 natürlich auch auf den Ruhestand.
Ich bin dem Parlamentarismus sehr verbunden, aber möchte noch etwas anmerken: Gelegentlich fehlt in der parlamentarischen Arbeit der Humor. Wir haben im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien sehr viel gelacht - auch wenn nicht der internationale Lachtag war. Sogar Herr Aller hat gelacht.
In diesem Sinne wünsche ich dem Parlament, den Ausschüssen und den darin Mitwirkenden viel Freude und Erfolg bei der zukünftigen Arbeit und dem Land Niedersachsen alles Gute.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf alles kann ich gar nicht eingehen, aber ich möchte noch eine Anmerkung machen. Ich habe es gestern schon gesagt: Das, was wir über die Arbeitsverhältnisse im nordwestlichen Teil Niedersachsens gehört haben, verdient die Überschrift „soziale Marktwirtschaft“ nicht. Aber ich habe auch gesagt: Es geht nicht an, dass hier eine ganze Branche, ein ganzer Geschäftszweig in Misskredit gebracht wird,
bloß weil - so behaupte ich - schwarze Schafe Missbrauch betreiben.
Ich habe noch einmal das Wort genommen, weil mir das wichtig ist: Auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung setzt immer mehr die tarifliche Regelung ein.
Wir haben bei tarifungebundenen Unternehmen - insgesamt sind es, glaube ich, 4 Millionen bei elf Branchen - schon tarifliche Lösungen, meinetwegen auch im Rahmen des Entsendegesetzes. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der richtige Weg, nämlich die Tarifvertragsparteien, die Gewerkschaften, einzubinden. Wenn sie wirklich der Meinung sind - die Kriterien der Werksvertragsregelung halten das aus -, dass hier verstoßen wird, dann können sie es zur Anzeige bringen. Warum tun sie das nicht? Weil sie wahrscheinlich in irgendeiner Weise nicht genügend Material haben. Ich kann es nicht nachvollziehen.
Auf jeden Fall - das ist mein Petitum, deswegen bin ich noch einmal an das Mikrofon gekommen - verträgt es sich nicht, Missstände in irgendeiner Form durch zusätzliche Gesetze und Regelungen in den Griff zu bekommen, sondern man sollte die bestehenden Gesetze und Regelungen erst einmal vernünftig anwenden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte am vergangenen Montag Gelegenheit, an einer öffentlichen Veranstaltung in Essen im Landkreis Cloppenburg teilzunehmen, bei der die Zustände in der fleischverarbeitenden Industrie sehr plastisch und drastisch geschildert wurden. Unter den Teilnehmern waren auch Kollegen aus dem Landtag. Wir alle waren der Meinung, dass es so, wie die Zustände dort geschildert worden sind, nicht geht. Ich gebe Herrn Toepffer recht: Das, was dort passiert, darf nicht unter der Überschrift „soziale Marktwirtschaft“ stehen.
Gegeißelt wurde nicht nur das Entlohnungssystem, kaschiert mithilfe von Werkverträgen. Massiv kritisiert und nachvollziehbar dargestellt wurde auch die Unterbringungssituation, die, um es vornehm auszudrücken, wirklich nicht in Ordnung ist. Was wir allerdings nicht erfahren konnten, war, inwieweit die zuständigen Behörden etwas unternehmen, um dort Abhilfe zu schaffen.
Auf dieser Veranstaltung wurde - wie auch hier - gefordert, das System der Werkverträge zu verändern, weil dies eine solche Situation zulässt. Ich habe dort gesagt, meine Damen und Herren: Es geht hier nicht um die Werkvertragsregelung als solche - die ist ziemlich eindeutig -, sondern es geht um das, was dort passiert. Schaut man nämlich genau hin, dann sieht man, dass dort gegen die Kriterien der Werkverträge verstoßen wird.
In Werkverträgen - wir werden das morgen Nachmittag vielleicht noch ausführen - ist üblicherweise geregelt, dass der Werkunternehmer das unternehmerische Risiko trägt und dass der Werkauftraggeber keinerlei Disziplinarrechte gegenüber
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat, dass er keinerlei Weisungsbefugnis bezüglich der Organisationsform hat usw.
Damit wird deutlich, dass in dem in Rede stehenden Fall gegen das Werkvertragsrecht verstoßen wird. Geschieht dies, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung ist immer dann illegal, wenn derjenige, der sie betreibt, dafür keine Genehmigung hat. Die Genehmigung dafür bekommt er aber nur dann, wenn er einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsamt gestellt und nachgewiesen hat, dass er Sozialversicherungsbeiträge zahlt. - Darin liegt im Übrigen auch das Instrumentarium, mit dem man diese Zustände unterbinden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will hier überhaupt nichts beschönigen. Aber ich habe meine Zweifel, ob man diese „Machenschaften“ in den Griff bekommt, indem man einen gesetzlichen Mindestlohn festlegt. Denn wenn ich mir die Energien, die dort wirken, anschaue, bin ich fest davon überzeugt, dass sie Mittel und Wege finden, auch das noch zu umgehen.
Insofern sind wir also aufgefordert - da sind wir nun wieder einer Meinung -, das Kontroll- und Überwachungssystem zu verbessern und auszuweiten.
Dabei möchte ich aber nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass hier ein ganzer Wirtschaftszweig im Oldenburger Münsterland unter Generalverdacht gestellt wird.
Wir bestreiten nicht, dass es eine Reihe schwarzer Schafe gibt. Aber diese Region ist das Kernstück der Lebensmittelproduktion in Niedersachsen; das wissen wir alle. Auf jeder Grünen Woche rühmen wir uns der Leistungsfähigkeit unserer bäuerlichen Landwirtschaft, und auf jedem Seminar rühmen wir uns der Tatsache, dass wir gerade in dieser Region eine hohe Prosperität und eine niedrige Arbeitslosigkeit haben. Daher sollten wir aufhören, eine ganze Region mit ihren Wirtschaftszweigen zu diskreditieren!
Ich betone noch einmal: Das rechtfertigt nicht die Methode, die wir hier haben kennenlernen müssen. Es ist sicherlich an der Zeit, dass etwas dagegen unternommen wird. Aber ich lasse es auf
der anderen Seite nicht zu, dass ein ganzer Wirtschaftszweig in Misskredit gebracht wird.
Das gilt im Übrigen nicht nur für die industrielle Lebensmittelproduktion, sondern auch für alle anderen Branchen, die im Umfeld gut davon leben, z. B. den Maschinenbau und die Elektronik. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Technologie, und die wollen wir in diesem Lande auch behalten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich bitte vielmals um Nachsicht. Dass ich das übersehen konnte, ist unverzeihlich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schminke, auch ich habe einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen. Ich kann
Ihnen einmal in einer Kaffeepause erzählen, wie das aussieht.
Übrigens hat die gestrige Diskussion über den Mindestlohn gezeigt, dass Bewegung in der Szene ist. Ich zitiere einmal aus der Webseite des iGZ, des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.:
„Auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie werden die Löhne von Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten in Zukunft schrittweise angeglichen.“
Eine entsprechende Vereinbarung ist meines Wissens mit der IG Metall abgeschlossen. Das ist doch ein erster Schritt in Richtung Mindestlöhne und Equal Pay, wie Sie es immer fordern, der hier zwischen - das betone ich ausdrücklich - Tarifvertragsparteien gefunden worden ist. Warum wollen wir dieses Vorgehen jetzt durch gesetzliche Maßnahmen behindern?
Aber jetzt zum eigentlichen Thema. Die Befürchtung, dass durch die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeitsbranche der Werkvertrag zur Umgehung der dann geltenden Mindestlöhne missbraucht werden könnte, teile ich nicht in diesem befürchteten Ausmaß, obwohl natürlich auch ich Hinweise darauf bekommen habe, dass das versucht wird. Der Charakter eines Werkvertrags sieht so aus, dass der Unternehmer eine ganz bestimmte Leistung schuldet und dass er auch für die vertragsgemäße Ausführung dieser Leistung haftet. Er trägt also in gewisser Hinsicht ein Erfolgs- oder auch Erfüllungsrisiko und behält dabei das Direktionsrecht gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern. Bei der Arbeitnehmerüberlassung überträgt der Verleiher die Weisungsbefugnis vorübergehend an den Kunden.
Bei dieser Gelegenheit darf ich anmerken, dass Leiharbeiter in Betrieben sogar an Betriebsversammlungen teilnehmen dürfen.
Sie, die Linken, beklagen in Ihrem Antrag, dass mithilfe von Werkverträgen versucht wird, die Lohnuntergrenze für Leiharbeit zu unterschreiten. So heißt es bei Ihnen. Sie räumen in Ihrem Antrag allerdings selbst ein, dass das illegal ist. In der Tat bedeutet das einen Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es ist rechtswidrig und wird natürlich auch mit entsprechenden Bußgeldverfahren etc. belegt.
Ein zweiter Aspekt: Ich bin der Meinung, dass die Informationsrechte des Betriebsrats, die Sie in Ihrem Antrag fordern, im Betriebsverfassungsgesetz ausreichend geregelt sind. Es ist z. B. ein Wirtschaftsausschuss vorgeschrieben, in dem der Betriebsrat umfassend über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu informieren ist. Dazu gehört auch die Form der Auftragsabwicklung. Das ist ein Informationsrecht des Betriebsrats und kann, wie wir wissen, sogar eingeklagt werden kann.
Darüber hinaus fordern Sie in Ihrem Antrag statistisches Material über Werkverträge usw. Ich kann nicht beurteilen, ob das jetzt zielführend ist und ob der Aufwand, der betrieben werden muss, um diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen, gerechtfertigt ist. Aber ich denke, in den Ausschussberatungen wird man noch über das eine oder andere nachdenken.
Ich wollte zu Herrn Schminke nur noch Folgendes sagen: Wenn es denn tatsächlich so ist, dass gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen wird, dann ist es in der Tat richtig, dass das kontrolliert wird und dass entsprechende Sanktionsmechanismen entwickelt werden, wenn die bisherigen nicht ausreichen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Wie ich Ihnen gesagt habe, ich habe einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Werkverträgen. Sie haben natürlich völlig recht: Das macht nicht die Personalabteilung, sondern das macht die Einkaufsabteilung.
Wenn Sie meinen Ausführungen zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich gesagt habe, es gibt einen Unterausschuss, den sogenannten Wirtschaftssausschuss. Dieser Ausschuss ist im Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben.
Die Unternehmensleitung hat diesen Ausschuss über die wirtschaftliche Situation zu informieren, unabhängig davon, ob es sich um Personal handelt. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass es dabei natürlich auch um die Form der Auftragswicklung gehen muss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich mit dem Thüringer Modell der schwarz-roten Landesregierung beschäftigt und habe nach wie vor Vorbehalte gegen diese Lösung. In den mir zur Verfügung stehenden dreieinhalb Minuten will ich versuchen, den einen oder anderen Gegenaspekt aufzuzeigen.
Erstens. Wer garantiert denn eigentlich, dass auch bei einem noch zu bestimmenden Mindestlohn Arbeit zu diesen Bedingungen seitens der Unternehmen überhaupt noch nachgefragt und nicht mit einer Verlagerung ins Ausland oder sonst wohin geantwortet wird?
Wenn das passiert, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir es in der Statistik nicht merken. Es wird allenfalls spürbar eine Zunahme des Schwarzarbeitsmarktes und der Scheinselbständigkeit zu registrieren sein. Wäre es dann nicht besser, die Arbeit zu subventionieren, um auf diese Weise möglichst viel Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu halten?
- Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir ein wenig zuhören wollten! Ich habe mir alle Mühe gegeben, einen sachlichen Beitrag zu leisten. Wir sind hier nicht auf einer Wahlkampfveranstaltung, sondern im Niedersächsischen Landtag.
Wir haben übrigens einmal das Modell eines Bürgergeldes entwickelt. Man kann darüber streiten, ob es zielführend ist. Aber das z. B. wäre ein Ansatz.
Sie bemängeln, dass auf diese Weise Unternehmen Gewinne auf Kosten des Steuerzahlers machen würden. Ich meine, dass man das durch entsprechende Kontrollmechanismen einschränken könnte. Alle Unternehmen unter einen Generalverdacht zu stellen, halte ich für abwegig.
Zweitens. Ein Mindestlohn oder eine Lohnuntergrenze, festgelegt durch den Gesetzgeber - auch das Ergebnis dieser Kommission wird in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen; es bleibt also insgesamt gesehen bei einem gesetzlichen Mindestlohn -, wäre nicht nur Staatsbürokratie, sondern ein schleichender Prozess der Aushöhlung der Tarifautonomie.
Meine Damen und Herren, warum wollen Sie ein System aufs Spiel setzen, das der deutschen Wirtschaft sehr viel sozialen Frieden gebracht hat und damit einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wohlstand der deutschen Wirtschaft im Nachkriegsdeutschland geleistet hat?
Im Übrigen sehen wir doch, dass die Bereitschaft der Tarifvertragsparteien, über Lohnuntergrenzen zu verhandeln, zunimmt. Es gibt bereits elf Branchen mit 4 Millionen Beschäftigten, für die Mindestlöhne aufgrund von Tarifverträgen auch für tarifungebundene Unternehmen vorgeschrieben sind.
Drittens. Erreichen Sie mit dem Kriterienkatalog als Grundlage für die Definition der Lohnuntergrenze wirklich die Lösung des Problems? Ich habe da meine Zweifel. Die Schwierigkeiten bei der Festlegung eines Mindestlohns haben Sie selbst skizziert. Das wird auch in den Anträgen deutlich. Die SPD fordert 8,50 Euro, die Linken sind bereits bei 10 Euro angekommen.
Im Übrigen trifft dieses Konzept auch auf die Kritik der Arbeitgeber. Aber auch die Gewerkschaften stehen diesem Vorschlag skeptisch gegenüber.
Meine Damen und Herren, ich verweigere mich gerade bei dieser sehr, sehr schwierigen Problematik nicht einem vernünftigen Denkprozess. Aber ich wehre mich entschieden gegen einen zweigeteilten Arbeitsmarkt mit all seinen Schattenseiten
und ein Aushebeln der Tarifautonomie zugunsten staatlicher Eingriffe.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Adler, Sie haben ja völlig recht. Es gibt ausreichende gesetzliche Grundlagen, Regelwerke etc. Warum wollen Sie dann ein solch gravierendes neues Rechtssystem hinzufügen?
Ich möchte noch eine weitere Anmerkung machen, was mir im Rahmen meines Redebeitrags vorhin nicht mehr möglich war. Aber was passiert denn, wenn wir eine durch den Gesetzgeber vorgegebene Lohnuntergrenze haben? - Dann werden sich doch viele Beschäftigte in den Betrieben fragen: Wozu brauche ich dann noch eine Gewerkschaft? - Gerade vor dem Hintergrund der durch den demografischen Wandel bedingten Zunahme des Facharbeitermangels wird die Tarifvertragspartei im Prinzip doch in Misskredit gebracht. Sie wird fast überflüssig, weil die Lohnverhandlungen durch den Gesetzgeber geführt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hat das denn zur Folge? - Wir haben doch an anderer Stelle gemeinsam für das Prinzip „ein Tarif - ein Betrieb“ gestritten. Der hier vorgestellte Vorschlag würde die Bemühungen, dieses Prinzip aufrechtzuerhalten, meiner Ansicht nach ausfransen und beschädigen.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An meinen Einlassungen werden Sie wahrscheinlich merken, dass mich dieses Thema nicht kalt lässt. Aber genau das, Herr Hagenah, ist mein Problem. Wenn Sie eine Lohnuntergrenze schaffen, zu der möglicherweise keine Arbeit mehr angeboten wird, dann werden diese Arbeitsplätze natürlich auch nicht mehr dargestellt, und dann werden alle diejenigen Arbeitsplätze, die es noch gibt - egal, zu welchen Bedingungen -, überhaupt nicht mehr stattfinden; es sei denn, auf dem Schwarzmarktsektor oder in der Schattenwirtschaft. Dann gibt es möglicherweise keinen zweiten Arbeitsmarkt mehr, weil er durch diese Untergrenze, so sage ich einmal, eliminiert worden ist. Das ist meine Sorge, die ich dabei habe.
Eine zweite Anmerkung: Wenn wir über den Kommissionsvorschlag sprechen, dann reden wir über sechs Gewerkschaftsvertreter, über sechs Unternehmervertreter und über einen Schlichter. Die werden dann anfangen, auf der Grundlage ganz bestimmter Kriterien - u. a. auch auf der Grundlage Ihrer 8,50 Euro, von denen man ja auch nicht weiß, ob sie noch stimmen - einen Lohn festzulegen, der dann in das Gesetzgebungsverfahren einfließt. Was hat das denn dann noch mit Tarifverhandlungen zu tun? - Wer so wie ich schon einmal Tarifverhandlungen miterlebt hat, der weiß, wie anstrengend und schwierig, aber auch zielführend sie sein können. Denken Sie an die Flächentarifverhandlungen im Metallbereich! Das würden Sie auf Dauer zwar nicht eliminieren, aber ausfransen. Und das ist meine Sorge.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren vom Betriebsrat, ich war selbst viele Jahre, bevor ich Politiker wurde, in Metallunternehmen in sehr, sehr schwierigen Situationen verantwortlich. Gemeinsam mit dem Betriebsrat haben wir versucht, diese schwierigen Situationen in aller Sachlichkeit zu lösen. Wir waren uns in einem Punkt einig, nämlich dass dieses Getöse für uns in unserer Auseinandersetzung um Arbeitsplätze nicht sonderlich hilfreich gewesen wäre.
Ich mache mir schon Sorgen um den wirtschaftspolitischen Sachverstand der SPD, Herr Lies.
Sie sollten wissen - aber woher eigentlich? -, dass in einer Phase, in der mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um den Erhalt der Arbeitsplätze gerungen wird und eine intensive Suche nach einem Investor läuft, nichts weniger geeignet ist, diese Bemühungen zu gefährden, als öffentlich ausgetragene Beschimpfungen.
Man kann es auch Wahlkampf nennen.
Es gibt doch, wie wir alle wissen, eine Vielzahl von Informationen, Gesprächen usw. Auch der Wirtschaftsminister wird sicherlich gleich über seinen Besuch gestern in Emden berichten.
Die Nordseewerke - lassen Sie mich einen kleinen Blick in die Vergangenheit tun! - haben eine wechselvolle Geschichte durchlebt. Nach der Entscheidung des ThyssenKrupp-Konzerns, aus dem Standort Emden auszusteigen, kam nach der Übernahme durch die SIAG in 2010 - also vor nicht einmal zwei Jahren - neue Hoffnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Emden auf. Doch diese Hoffnung erwies sich als trügerisch. Bereits im März dieses Jahres musste der Mutterkonzern SIAG Insolvenz anmelden. Zunächst blieben die Nordseewerke verschont, u. a. auch durch die Unterstützung seitens der Landesregierung und der NORD/LB.
Natürlich haben dem auch die Beschäftigten - das wird ja nicht verkannt - ihrerseits mit Einschnitten im Hinblick auf Arbeitszeit und Lohn zugestimmt.
Gelegentlich wird die Landesregierung aufgefordert, mit Steuergeldern einzuspringen. Das würde aber nicht nur die gesetzlichen Möglichkeiten des Landes sprengen, sondern wäre ein ordnungspolitischer Sündenfall.
Gern wird in diesem Zusammenhang an die Übernahme einer Sperrminorität an der Salzgitter AG durch die HanBG erinnert. Auch dies war im Prinzip ein ordnungspolitischer Fehltritt, allerdings bot die Salzgitter AG ganz andere Zukunftsperspektiven, wie man heute deutlich sehen kann.
Und genau das, meine Damen und Herren, ist der Punkt. Die Überprüfung durch die unabhängige - ich betone „unabhängige“ - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ergeben, dass das Unternehmen SIAG Nordseewerke große Probleme im Hinblick auf Auftragseingänge, Bestand und Liquidität hatte und auch noch hat.
Zusammengefasst: Die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen ließen kaum ein finanzielles Engagement zu.
Ich erspare mir in diesem Zusammenhang meine Kritik an dem Verhalten einiger Akteure im Laufe dieses Prozesses. Die Vergangenheitsbewältigung in dieser Form bringt uns überhaupt nicht weiter.
Es muss jetzt an einem Fortführungskonzept mithilfe eines Investors gearbeitet werden, ja, es muss darum gekämpft werden.
Die Beschäftigten bei den Nordseewerken sind hoch qualifizierte Facharbeiter. Die wollen kein Insolvenzgeld, die wollen keine Transfergesellschaft, die wollen Arbeit. Dabei sollten wir sie unterstützen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich Sie, Herr Lies, eigentlich als einen sehr vernünftigen Menschen kenne,
aber immer das Gefühl habe: Wenn Sie hier oben an diesem Rednerpult stehen, dann verlieren Sie die Bodenhaftung und versuchen, mit total emotionalen,
einseitig gefärbten Darstellungen für sich und Ihre Politik Stimmung zu machen.
Sie schrecken auch nicht davor zurück, solche wirklich bemerkenswerten, nicht guten Schicksale der Schlecker-Frauen dazu zu missbrauchen, um Ihr Mütchen an der FDP zu kühlen. Das finde ich ungehörig. Deswegen stehe ich hier.
Sie sollten zur Kenntnis nehmen, Herr Lies, dass Sie sich dann, wenn Sie - was Gott verhüten möge - als potenzieller Wirtschaftsminister hier stehen,
möglicherweise noch mit ganz anderen marktwirtschaftlichen Problemen auseinandersetzen müssen. Denn dann haben Sie es auch mit 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Karstadt, mit 2 500 Mitarbeitern von Neckermann, mit ungefähr 100 Mitarbeitern von BARD in Emden und mit 60 Mitarbeitern eines Elektrowerks in Oldenburg zu tun. Denen müssen Sie dann auch erklären, wie Sie sich das vorstellen und wie Sie diesen Menschen helfen wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur bei dieser Petition und bei diesem Diskussionsstand zeigt sich die Bedeutung von Oldenburg.
Es handelt sich bei dem Reiterstandbild Graf Anton Günther um eine Symbolfigur für die Stadt Oldenburg und die Region.
Eine Gruppe ehrbarer Bürger hat einen sechsstelligen Betrag zur Verfügung gestellt, um ein Reiterstandbild in Auftrag zu geben, und es auch, ohne viel zu fragen, herstellen zu lassen. Nun wünschen die Initiatoren, dieses Denkmal vor dem Oldenburger Schloss aufzustellen, und zwar an einer Stelle, bei der es sich um Landesgrund handelt.
Kritisch bleibt zu hinterfragen, ob der eingeschlagene Weg der Initiatoren, der gewünschte Standort und ob das Denkmal an sich richtig sind. Darüber ist in Oldenburg eine emotionale Debatte entbrannt. Gegner und Befürworter stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Die ProPosition ist geprägt von einem verklärten Geschichtsbild des Grafen. - Anmerkung von mir: Ein absolutistischer Herrscher war selten nett zu seinen Untertanen. - Die ablehnende Haltung ist gekennzeichnet von einem überhöhten Kunstverständnis. Diesen Anspruch erheben auch die Stifter nicht.
Nun hat dieser Streit qua Petition den Niedersächsischen Landtag erreicht, weil der gewünschte Standort vor dem Oldenburger Schloss - ich sagte es bereits - landeseigen ist. Dieser Standort kommt aber aus verschiedenen Gründen nicht infrage, daher „Sach- und Rechtslage“.
Wir geben mit dieser Entscheidung das Problem an die Stadt und die Region zurück. Ich hoffe, dass Gegner und Befürworter endlich zueinander finden. Wir als Oldenburger Abgeordnete haben versucht, hier einen Beitrag dazu zu leisten. Es ist nun an der Zeit, dass die Kommunalpolitik zu einer konsensualen Lösung im Sinne von Toleranz und Weltoffenheit kommt.
Ich beantrage „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande befinden sich auf einem sehr guten Wege. Sie sind in den Jahren und Jahrzehnten der gemeinsamen Politik immer besser geworden. Auch wir als Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages fühlen uns berufen, im Konzert dieser wirklich sehr guten Zusammenarbeit mitzuwirken. So sind auch die Treffen, die wir mit den holländischen Freunden gehabt haben, ein weiterer Beweis für diese gute Zusammenarbeit.
Unser Antrag ist ein Baustein in dieser guten Zusammenarbeit. Er enthält einige Leuchtturmprojekte wie beispielsweise die European Medical School in Oldenburg oder auch den Wunsch nach der E 233. Das möchte ich gerade in Replik auf die Ausführungen von Frau Polat besonders unterstreichen.
Dieses gemeinsame Auftreten im Interesse einer guten holländisch-deutschen Zusammenarbeit findet seinen Ausdruck in dem Antrag, dem alle Fraktionen mit Ausnahme, so glaube ich, der Linken und der Grünen ihre Zustimmung erteilt haben. Die Beratungen waren teilweise nicht ganz einfach. Aber am Ende ist es zu diesem gemeinsamen Projekt gekommen, sodass wir auch den holländischen Freunden dokumentieren können, dass diese gut nachbarschaftlichen Beziehungen auf einem soliden Fundament im Niedersächsischen Landtag stehen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fördermittel aus dem EUStrukturförderprogramm sind nicht mehr aus der Investitionsstruktur Niedersachsens wegzudenken. Hätten diese Mittel nicht zur Verfügung gestanden, hätten einige Projekte in Niedersachsen nicht umgesetzt werden können.
Dem Kapitel „Kohäsions- und Strukturpolitik“ entnehme ich, dass von 2007 bis 2013 ca. 2,7 Milliarden Euro nach Niedersachsen geflossen sind. Damit wurden 5 600 neue Arbeitsplätze geschaffen und 15 000 Arbeitsplätze erhalten. Wenn das alter Wein in neuen Schläuchen ist, dann weiß ich auch nicht weiter.
Wir haben bisher Investitionen in ländlichen Gebieten genauso zielgerichtet gefördert wie auch Unternehmen, Produktionen und Beschäftigungen. Wir haben es unserem Wirtschaftsminister Jörg Bode zu verdanken, dass sich die Wirtschaft in Niedersachsen wieder einen Stellenwert erobert hat, der sich sehen lassen kann.
Das ist liberale Wirtschaftspolitik und soziale Marktwirtschaft, die auch momentan in der Finanzkrise standhält.
Vor allem im Vergleich zu anderen Bundesländern hat sich Niedersachsen bewiesen. Erkennbar ist dies daran, dass unserer Förderprogramme in Brüssel viel eher notifiziert wurden als die anderer Bundesländer. Das spricht für eine zielgerichtete effektive Förderpolitik unserer Landesregierung.
Für die nächste Förderperiode ist jetzt schon bekannt, dass die Fördersumme deutlich geringer ausfallen wird. Das liegt jedoch an dem insgesamt geringen Finanzvolumen für die Kohäsionspolitik. Auch liegt es an den bestehenden sozioökonomischen Disparitäten zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hat zudem Anfang Oktober 2011 Verordnungsvorschläge für die Strukturpolitik nach 2013 vorgelegt. Es ist jedoch nicht vor Ende 2012 mit einer Beschlussfassung über die Verordnungsentwürfe auf europäischer Ebene zu rechnen.
Die Landesregierung hat bereits jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich am Programmaufstellungsverfahren beteiligt. Ich denke, dass auch der zuständige Ausschuss in diese Diskussion eingebunden werden kann. Bereits jetzt wissen wir allerdings, dass Niedersachsen weniger Mittel erwarten kann. Dennoch gilt - das ist auch schon beim letzten Plenum gesagt worden - unsere volle Aufmerksamkeit dem Erhalt der sogenannten Übergangsgebiete. Das betrifft z. B. den Sonderstatus von Lüneburg.
Die Landesregierung hat bereits in ihrem neuen Europakonzept aufgeführt, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, dass sich niedersächsische Einrichtungen bei Themen wie Innovation, Meeresplanung, erneuerbare Energien und Klimapolitik gemeinsam engagieren. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung konnten z. B. in der Vergangenheit Unternehmen der Windkraftbranche nach Niedersachsen geholt werden. Beispielsweise wurden Hafenanlagen gebaut, damit Platz für Windkraftanlagen ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die Förderung durch die EU-Mittel läuft in Niedersachsen hervorragend. Ich kann Ihnen versichern, dass die EU-Mittel auch in der nächsten Förderperiode effizient eingesetzt werden und dass auch die Schwerpunktthemen bei der Vergabe berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass sich Niedersachsen für eine Entbürokratisierung in den zukünftigen Förderrichtlinien einsetzen wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ereignisse überschlagen sich in der Tat. Das hat seine Ursache sicherlich auch darin, dass sich die Finanzmärkte dynamisch verändern. Wir stellen fest, dass eine Reihe von europäischen Ländern finanziell am Abgrund steht. Alles das, was hier passiert, tun wir ja nicht nur, um den europäischen Gedanken aufrechtzuerhalten, sondern auch, um den Euro in seiner Stabilität zu bewahren. Das ist sicherlich nicht nur für Deutschland gut, sondern auch insbesondere für die deutsche Wirtschaft.
Ich will die Entwicklung der vergangenen Monate nicht noch einmal Revue passieren lassen. Wer von Ihnen es in der Zeitung gelesen hat, weiß, wie dramatisch die Situation ist. Insofern war und ist Handeln geboten, und das nicht erst seit dem ESFS, sondern auch mit dem ESM und jetzt natürlich mit dem Fiskalpakt.
Deswegen hat sich die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auch nicht dem gemeinsamen Antrag der großen Fraktionen verschlossen. Der guten Ordnung halber möchte ich aber sagen: Wir sind nicht gegen die Finanztransaktionssteuer gewesen, sondern wir wollten erreichen, dass sie, wenn sie denn schon eingeführt wird, für die gesamte EU, d. h. für alle 27 Mitgliedstaaten des EU-Raumes, gilt. Das aber ist nicht erreichbar gewesen. Wir haben in dem Kompromiss erreicht, dass es mindestens neun Staaten sein müssen und dass die Sparer bzw. die Rentenversicherung keinerlei Belastung dadurch erfahren sollen.
Des Weiteren legen wir Wert auf den Wachstumsgedanken, der in dem Fiskalpakt ja auch seinen Ausdruck findet. Ferner legen wir Wert auf die
Feststellung, dass das nach Möglichkeit nicht aus zusätzlichen Schulden heraus finanziert werden soll.
Wir wissen - das haben die Diskussionsbeiträge insbesondere der Opposition gezeigt -, dass der Fiskalvertrag noch nicht in trockenen Tüchern ist. Dennoch begrüßen wir - auch wenn es gelegentlich schwerfällt -, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufgegeben hat, die Parlamente und insbesondere den Deutschen Bundestag mehr einzubinden, mehr Öffentlichkeit und Transparenz herzustellen. Diese Einbindung ist sicherlich richtig, obwohl diese Handlungen und Entscheidungen gelegentlich sehr schnell und zügig vonstatten gehen mussten. Aber das ist der Kompromiss, den wir hinnehmen müssen.
Wir begrüßen darüber hinaus, dass in unserem Antrag von CDU und FDP insbesondere der Gedanke festgehalten wird, dass das Budgetrecht des Niedersächsischen Landtags nicht beeinträchtigt wird und die Interessen der Länder aufrechterhalten bleiben.
Der Fiskalpakt ist eine konstruierte Schuldenbremse; so will ich es einmal ausdrücken. Es ist im Prinzip nichts anderes als das, was CDU und FDP auf Landesebene schon vor vielen Monaten in die Diskussion gebracht haben. Sie wissen um den Diskussionsstand. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es umso wichtiger, dass die Oppositionsfraktionen des Niedersächsischen Landtags über ihren Schatten springen und der Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung zustimmen.
Da - das sage ich abschließend - der Fiskalpakt genauso richtig ist wie der ESM, wird die Niedersächsische Landesregierung ihm in Berlin zustimmen und sich für seine Ratifizierung stark machen. Das geschieht - ich sagte es bereits - im Sinne der gesamteuropäischen Verantwortung, aber insbesondere auch im Interesse der Wirtschaft, der Arbeitnehmer und aller Menschen, die in Europa arbeiten und leben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Herr Klein, ich möchte auf das Antragswirrwarr jetzt nicht weiter eingehen. Wir wollen, dass heute beschlossen wird, was in unserem Antrag steht, damit die Landesregierung ein eindeutiges Mandat von diesem Landtag hat, dem Fiskalpakt zuzustimmen und das Budgetrecht des Landesparlaments zu berücksichtigen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Nutzung der neuen Medien setzt nicht allein die technische Anwenderkompetenz voraus. Vielmehr stellt sich übergeordnet die Aufgabe der Vermittlung von Medienkompetenz. Das von der Landesregierung erarbeitete Medienkonzept wird diesen Ansprüchen gerecht. Es legt seinen Fokus vornehmlich auf die Schulen und andere, fast alle Bildungseinrichtungen. Ein Ähnliches tut im Übrigen auch der Antrag der SPD.
Für uns als FDP-Fraktion ist im Bereich der Medienkompetenz entscheidend, dass wir als Grundlage den aufgeklärten und selbstbestimmten Nutzer in den Vordergrund stellen. Dazu müssen wir uns Gedanken machen, wie wir einzelne Menschen befähigen und bestärken können, das Potenzial und die Chancen im Internet zu nutzen, um im Umgang mit digitalen Medien erfolgreich wirken zu können.
Eine entscheidende Diskussion in der Gesellschaft ist dabei die Definition von Privatsphäre in Verbindung mit digitaler Vernetzung - Beispiel: Social Networks. Ein Teil der Gesellschaft veröffentlicht freiwillig viele Facetten und Details aus dem eigenen privaten Umfeld via soziale Netzwerke inklusi
ve Fotos und Videos. Ein anderer Teil der Gesellschaft sieht es hingegen bereits als Bedrohung der Privatsphäre an, wenn Geodienste Bildmaterial über Häuserfassaden oder Gartenzäune erstellen. Sich hier eine Meinung zu bilden und zu entscheiden, welcher Weg für einen persönlich der richtige ist, ist nur möglich, wenn man sich der Chancen und Risiken der Entscheidung bewusst ist.
Für uns als Liberale ist die Selbstbestimmung bei der Wahrnehmung und dem Schutz der Privatsphäre entscheidend - eine Entscheidungsfreiheit, die auch durch Diensteanbieter, aber auch durch die öffentliche Verwaltung gewährleistet sein muss.
Aber nun zurück zum Antrag. Die Bedeutung der Medienbildung ist nicht zu unterschätzen. Trotzdem werden wir den Antrag der SPD-Fraktion heute ablehnen, da er in vielen Punkten bereits durch das Medienkonzept der Landesregierung überholt wird. Das Medienkonzept der Landesregierung umfasst auch alle die Gesichtspunkte, die im Zweifel die Anzuhörenden bereits eingebracht haben. Insofern erschien uns eine Anhörung im Ausschuss als überflüssig, weil doppelt.
Außerdem hat die Staatskanzlei in einer von ihr erarbeiteten Synopse die Gesichtspunkte aus dem Antrag mit einzelnen Punkten aus dem Medienkonzept der Landesregierung gegenüber dem Antrag verfasst. Das habe ich bereits gesagt. Dabei ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass der überwiegende Teil der Forderungen des SPDAntrags bereits erfüllt ist.
Hierzu zwei Beispiele, Frau Flauger. Erstens. Sie fordern die Landesregierung zur Stärkung der frühkindlichen Bildung sowie der Jugend-, Familien- und Elternbildung auf. Die Landesregierung handelt bereits entsprechend, wie Sie auf Seite 8 des Medienkonzeptes nachlesen können.
Zweitens. Sie fordern die Landesregierung auf, Kommunen als Orte der Medienbildung zu stärken und zu fördern. - Medienpädagogische Beraterinnen und Berater arbeiten bereits eng mit den Medienzentren der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Auch hier ist also ein Haken zu setzen. Kurz: Wir kümmern uns bereits um das wichtige
Thema Medienkompetenz. Wozu sollen wir beschließen, was bereits in Arbeit ist?
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass die vereinigte Opposition ja um Einnahmeverbesserungen bemüht ist und dabei auch vor Steuererhöhungen nicht zurückschreckt - ich denke an Folterwerkzeuge wie die Reichensteuer oder auch an die Vermögensteuer -,
frage ich die Landesregierung, wie sie die Weigerung der SPD, dem Steuerabkommen mit der Schweiz zuzustimmen, bewertet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht mir zwar nicht zu, die Aufgabe der Sitzungsleitung zu übernehmen. Aber ich darf daran erinnern, dass oben auf den Tribünen Schulklassen und Journalisten sitzen und dass die Öffentlichkeit diese Auseinandersetzung wahrnimmt.
Ich darf auch daran erinnern, dass Debatten in solchem Stil - ganz gleich, von wem geführt - keine Gewinner kennen.
Ich darf deswegen appellieren, die Sitzung nicht zu unterbrechen, sondern die Auseinandersetzung in der gebotenen Sachlichkeit fortzusetzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat erschütternd, wenn man sich die Millenniumsziele und deren Realisierung anschaut. Einige Punkte sind schon angesprochen worden. Es hat insgesamt acht solcher Ziele gegeben. Von diesen sind - das sollte man jetzt vielleicht einmal andersherum werten, als Frau Flauger es getan hat - immerhin zwei erreicht worden. Die Zielmarke war 2015.
Die Zahl der Menschen, die kein Zugang zu sauberem Wasser haben, wurde bereits im Jahre 2010 halbiert. Das heißt, in der Zeit von 1990 bis 2010 haben mehr als 2 Milliarden Menschen Zugang zu sauberem Wasser gefunden.
Auch das Millenniumsziel zur Bekämpfung extremer Armut ist bereits 2010 erreicht worden. Neueste Weltbankdaten belegen, dass die Anzahl der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen, in der Zeit von 1990 bis 2010 immerhin halbiert worden ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass der internationale Handel und Investitionen in Länder der Dritten Welt die wirksamste Form der Entwicklungshilfe sind. Jedes niedersächsische Unternehmen, das in einem Land der Dritten Welt investiert, schafft dort Arbeitsplätze, qualifiziert die Menschen vor Ort mit modernen Produktionsmitteln und verbessert die örtliche Infrastruktur. Jedes niedersächsische Unternehmen, das im globalen Süden Produktionsstätten aufbaut, bringt einen Teil unser Arbeits- und Wertekultur mit und wird somit automatisch auch zum Botschafter für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Durch neue Arbeitsplätze kommen ganze Familien in Lohn und Brot und können Mittel für Gesundheit oder Bildung verwenden.
Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt die Landesregierung das Engagement niedersächsischer Unternehmen in Ländern der Dritten Welt,
z. B. in Nigeria, Angola oder auch Kuba. Hier werden niedersächsische Unternehmen durch ihre Investitionen und Partnerschaften für die Menschen vor Ort einen entscheidenden Unterschied und einen wesentlichen Beitrag zu einem besseren und würdigeren Leben leisten.
Die Grünen kritisieren in ihrem Antrag die angeblich zu geringen Ausgaben für Entwicklungshilfe. Deutschland ist nach wie vor einer der größten internationalen Geldgeber. Ich danke an dieser Stelle Bundesminister Niebel ausdrücklich für seinen Einsatz,
endlich Ordnung und Effizienz in den Wust jahrelanger - das müssen Sie aushalten - sozialdemokratischer Geldvernichtung in der Entwicklungshilfe zu bringen.
Seine Strukturreformen sind Meilensteine der deutschen Entwicklungsarbeit.
Der Antrag der Grünen enthält eine ganze Menge kritikwürdiger Punkte. Ich möchte nur auf einen eingehen. Sie fordern, dass die Landesregierung die Kommunen im Rahmen von Agenda-21-Prozessen weiter in ihrem Bestreben unterstützt, FairTrade-Kommune zu werden. Das ist sehr nebulös. Außerdem sollten wir uns davor hüten, Einfluss auf das Beschaffungswesen der Kommunen zu nehmen.
Dieser Punkt und andere Punkte veranlassen mich dazu, diesen Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Als jemand, der über zehn Jahre im Anlagenbau gearbeitet hat, frage ich die Landesregierung, ob wirklich Grund besteht, in Panik zu verfallen und das Ganze als Pfusch zu kritisieren, wenn 40 dieser etwa 4 000 Schlösser brechen. Ist es nicht ein ganz normaler Vorgang, dass ein Auftraggeber, wenn solche Mängel auftreten - immerhin sind es Mängel von geringfügiger Größenordnung bei einem Projekt von insgesamt 1 Milliarde Euro -,
allein schon vor dem Hintergrund der Vertragsverhandlungen verpflichtet ist, scharfe Geschütze aufzufahren, um von vornherein klarzustellen, wohin die Reise gehen soll?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hält einen klaren europapolitischen Kurs und betreibt seit 2003 eine sehr erfolgreiche Europapolitik. Erfolgreiche Projekte wie „Studierende erklären Europa“ oder „Europalotsen“ sind nennenswert. Dies haben wir im vorliegenden Antrag aufgegriffen und machen damit deutlich, wie wichtig der Europaunterricht an den Schulen in Niedersachsen ist.
Es sind die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die das Zusammenleben mit Bürgern in der Europäischen Union so selbstverständlich wie keine andere Generation sehen. Umso mehr ist es wichtig, ihnen die Bedeutung Europas zu vermitteln. Es ist wichtig, ihnen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen in der EU nahezubringen. Man muss den jungen Menschen die Chancen und Möglichkeiten Europas nahebringen und sie in die Lage versetzen, diese sinnvoll für ihre Zukunft zu nutzen.
Genau an diese Stelle treten die Europaschulen. Allein in Niedersachsen haben wir 89 Europaschulen, die sich mit großem Engagement für die jungen Menschen in unserem Land einsetzen. Eine Europaschule ist vor allem durch ihren bilingualen Unterricht und ihr vielseitiges Fremdsprachenprofil geprägt. Dadurch wird den jungen Menschen die Hürde genommen, an einem Schüleraustausch oder einem Praktikum im EU-Ausland teilzunehmen.
Ich freue mich daher umso mehr, dass die Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und der Grünen gemeinsam die Leuchttürme unseres Landes qualitativ unterstützen. Durch die Gründung regionaler Bündnisse errichten wir ein entsprechendes Beratungsportal, um bei der Gründung weiterer Europaschulen zu helfen. Die Europaschule ist ein Qualitätsmerkmal der niedersächsischen Bildungslandschaft.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1996 hat es Bemühungen um Libera
lisierungen des Marktes für Bodenabfertigungsdienste gegeben. Diese Anstrengungen waren erfolgreich. Es konnten Preissenkungen für die Luftverkehrsbetriebe erzielt werden. Damit wird deutlich, dass Marktöffnung und Wettbewerb durchaus ein Erfolgsrezept sein können.
Die EU-Kommission plant, mit einer Verordnung diesen Wettbewerb auszudehnen, indem die Hinzunahme weiterer Anbieter für Bodenabfertigungsdienste vorgeschrieben werden soll, und zwar für Flughäfen u. a. mit mehr als 5 Millionen Passagieren jährlich. Das würde also auch Langenhagen betreffen.
Dagegen wehren sich sowohl Betreiber als auch Arbeitnehmer. Es bleibt im konkreten Fall also festzuhalten, dass sich die Tarifvertragsparteien hier einig sind, auch wenn die die Dienstleistungen nachfragenden Luftverkehrsgesellschaften auf verstärkten Wettbewerb setzen und damit dieser Verordnung positiv gegenüberstehen. Gegenwärtig ist es allerdings so, dass die Bodenabfertigungsdienste keine Gewinne erwirtschaften. Da sämtliche Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die vorgegebene Ausweitung nur zulasten der Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung gehen, Herr Schminke.
Ebenfalls ist zu befürchten, dass damit die Qualität der Dienstleistungen für die Passagiere verloren geht. Das Thema Sicherheit hat Frau EmmerichKopatsch eben angesprochen.
Der Komfort für die Passagiere könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Wettbewerb auf dem Rücken der Passagiere könnte zu Standortnachteilen des jeweiligen Flughafens führen. Das betrifft wiederum Langenhagen.
Ziel unseres Antrages ist nicht die Verhinderung von Wettbewerb, sondern die Beeinflussung von Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Verdrängung mit Qualitätseinbußen und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
Ein unkontrollierter Wettbewerb könnte zu Monopolstrukturen führen. Das kann auch nicht im Sinne von sozialer Marktwirtschaft sein. Politik hat mit entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass das so nicht passiert.
Wir haben im Ausschuss klargestellt, dass sich sowohl die Landesregierung als auch die Fraktionen im Kernanliegen einig sind.
Das Ziel ist es, den Vorstoß der EU-Kommission zur weiteren Marktöffnung abzulehnen.
Im Antrag der SPD steht noch etwas mehr, und zwar nicht nur mein Lieblingswort „Mindestlohn“, sondern auch „Dumping“ etc. Um diese Diskussion um das verständliche Anliegen nicht zu stören, habe ich im Ausschuss vorgeschlagen, auf diese ideologischen Darstellungen zu verzichten. Das aber wollten Sie nicht. Insofern können wir Ihren Antrag nur ablehnen und den Antrag von CDU und FDP im Ausschuss weiter beraten. Mit diesem Antrag wollen wir die Landesregierung bei ihren Bemühungen unterstützen, gemeinsam mit den anderen Bundesländern im Bundesrat Einfluss auf die Entwicklung der EU-Richtlinie zu nehmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fernab jeglicher ideologischen oder auch akademischen Diskussionen hat sich gezeigt - auch bei der Finanz- und Wirtschaftskrise -, dass schnelles, umfängliches Handeln geboten ist.
Wenn wir im Landtag mit Anträgen die Diskussion reflektieren, sind die Zeiten wahrscheinlich schon viel weiter fortgeschritten.
Dennoch sollten wir unseren Blick auf das richten, was sich in den letzten Wochen und Tagen ereignet hat.
Über den Prozess der Integration und der Notwendigkeit von Europa für Deutschland, für den Frieden und auch für das wirtschaftliche Wachstum brauchen wir uns hier nicht zu streiten. Leider haben wir diesen Integrationsprozess zu sehr mithilfe der Währungsintegration vorangetrieben. Dabei ist dann die Stabilitätskultur auf der Strecke geblieben. Ich erinnere an die Maastricht-Kriterien: 3 % vom BIP Neuverschuldung, Schuldenstand nicht mehr als 60 %. Ich glaube, auch die Bundesrepublik Deutschland ist schon darüber hinweg.
Das hat dann irgendwann im Verfolg der Wirtschafts- und Finanzkrise zur Staatsschuldenkrise geführt. Auslöser dieser Krise ist nun einmal - es wurde hier auch erwähnt - das unsolide Finanzgebaren einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der sogenannten PIIGS. Dazu zählt eben auch Griechenland, das jetzt im Fokus der Auseinandersetzung steht.
Die NWZ titelt heute: „Geldregen für Griechen“. Herr Aller, vor dem Hintergrund solcher Schlagzeilen ist es nicht immer sehr einfach, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, wie wichtig es ist, Griechenland in der europäischen Familie zu halten, und dass es erheblicher Anstrengung bedarf, das Problem zu lösen, und zwar einer Anstrengung der Mitgliedstaaten, also nicht nur Deutschlands, sondern auch der Griechen selbst.
Dass das für die Griechen nicht einfach ist, konzediere auch ich. Und dass das noch sehr viel Diskussion, wenn nicht sogar noch mehr zur Folge haben wird, können wir erahnen. Trotzdem ist meiner Ansicht nach der jetzt beschrittene Weg - wie heißt es so schön? - alternativlos.
Dennoch: Das Tempo, mit dem Milliardenkredite gewährt werden, ist für den Normalbürger - ich erinnere noch einmal an diese Schlagzeile - einfach nicht nachvollziehbar. Und es ist völlig klar, dass das auch zu enormen Belastungen des Bundeshaushalts führen kann und damit natürlich auch in nicht unerheblichem Maße Niedersachsens. Insofern darf uns diese Diskussion hier nicht gleichgültig sein.
Mit unseren Anträgen wollen wir das Ziel der gemeinsamen Bewältigung dieser Krise unterstützen und reflektieren und damit natürlich zum Ausdruck bringen, dass uns der Gedanke eines gemeinsamen Europas sehr, sehr wichtig ist. Das Trennende sind die unterschiedlichen Auffassungen über den Weg und die Instrumente, die angewendet werden sollen, z. B. die Eurobonds. Eine auf diese Weise entstehende Transferunion - auch das habe ich schon einmal vorgetragen -, die die Risiken auf die Staatengemeinschaft überträgt, d. h. eine kollektive Haftung für Defizitsünder übernimmt, würde für Deutschland ein erhöhtes Kreditrisiko und damit eine ansteigende Zinsbelastung bedeuten. Diese Aussage ist jetzt übrigens unwidersprochen noch einmal wiederholt worden. Für Niedersachsen könnte das eine jährliche Belastung von etwa 600 Millionen Euro - plus oder minus - bedeuten.
Zur Finanztransaktionssteuer - auch so ein Instrument, das umstritten ist - werden wir morgen noch eine Menge hören.
Der Europäische Stabilisierungsfonds, der auch hier beschrieben wird, ist jetzt durch das Hilfspaket der Europäischen Union für Griechenland mit insgesamt 130 Milliarden Euro tätig geworden, wobei diese Gelder selbstverständlich nicht ad hoc und sofort, sondern erst unter Voraussetzungen und Beobachtungen kontinuierlich fließen können. Das ist für einen souveränen Staat wie Griechenland natürlich nicht einfach zu ertragen. Und es gibt immer noch Zweifel, ob das überhaupt reicht.
Dennoch: Ein „Weiter so!“ darf und kann es nicht geben. Wir müssen erwarten, dass die Aussagen und Zusagen verlässlich sind und dass sie dann auch eingehalten werden. Diese Forderung ist unabdingbar.
Das sind wir auch unseren eigenen Bürgern und Steuerzahlern schuldig.
Die Finanzierung dieses Pakets ist ein Kraftakt. Mit dem Eurorettungsfonds soll zukünftig nach einem stringenten Kontrollverfahren den Eurostaaten, die Finanzhilfe beantragen, geholfen werden, ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern.
Der ESM oder die EFSF gilt als Ultima Ratio. Deswegen ist es richtig und wichtig, darüber nachzudenken, wie wir Europa eine tragfähige Finanzverfassung für die Zukunft geben können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Minister, wenn ich durch die Arbeitersiedlungen in den industriellen Ballungsgebieten gehe, in denen wunderschöne Einfamilienhäuser der 50er- und 60er-Jahre stehen, und mir dann vorstelle, dass durch den Gesetzgeber energetische Maßnahmen vorgeschrieben werden sollen - Sie selbst haben davon gesprochen, dass das für die Haushalte doch enorme Belastungen darstellen könnte -, stellt sich mir die Frage, wie auf andere Weise - beispielsweise durch freiwillige Anreize - die durchaus notwendigen energetischen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Flauger hat den Sachverhalt völlig richtig dargestellt. Wenn jemand Gebührenbefreiung beantragt, dann muss er seine Einkommensverhältnisse nachweisen. In dem hier vorliegenden Fall handelt es sich um BAföG-Bescheinigungen, aus denen aber wesentlich mehr Informationen hervorgehen, als gebraucht werden, um den Antrag zu bescheiden. Wie wir diskutiert haben, ist es technisch nicht anders möglich, an das Wissen um die nötigen Informationen zu kommen, sodass wir hinnehmen müssen, dass diese Bescheinigung zur Beurteilung der Gebührenbefreiung herangezogen wird.
Die Notwendigkeit eines „abgespeckten“ - so nenne ich es einmal - Informationsmaterials, der sogenannten Drittbescheinigung, ist durchaus erkannt worden. Frau Flauger hat aus der Stellungnahme der Landesregierung zitiert. Der Text geht dort weiter - das vervollständige ich -:
„Erfreulicherweise beteiligen sich bereits sehr viele Behörden an diesem vereinfachten Verfahren, sodass sich die Anzahl der Antragsteller, die mangels einer solchen Bescheinigung einen Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen müssen, schon erheblich reduziert hat.“
Das heißt, die Dinge sind im Fluss. Wenn hier Daten übermittelt werden müssen, so ist auch der Empfänger dieser Daten nach den Regeln des Datenschutzes verpflichtet, die Daten sorgfältig zu behandeln. Die Sensibilität der Daten ist damit ja nicht aufgehoben.
Wir haben im Ausschuss „Sach- und Rechtslage“ beantragt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fahrzeugproduktion ist mit ihren 110 000 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber unseres Landes. Zählt man die Zulieferindustrie hinzu, hängen rund 30 % aller Industriearbeitsplätze in Niedersachsen von der Automobilindustrie ab. VW mit seinen Standorten in Wolfsburg, Emden, Braunschweig, Salzgitter und auch Osnabrück
- Entschuldigung, Hannover habe ich vergessen; bitte sehen Sie es mir nach - zählt allein in Niedersachsen ca. 100 000 Beschäftigte, weltweit ca. 350 000 Beschäftigte. Die Zahl der Beschäftigten steigt ständig; das konnten wir gerade heute den Presseverlautbarungen entnehmen.
Sie wissen, dass die FDP der Beteiligung des Staates an Industrieunternehmen kritisch gegenübersteht. Aber die niedersächsische FDP trägt selbstverständlich den Wunsch der Mehrheit in unserem Lande mit, an der Beteiligung des Landes Niedersachsen an VW festzuhalten. Die FDPFraktion tut dies völlig unbeeindruckt von anderslautenden Empfehlungen aus Brüssel oder Berlin.
Wir sind zwar der Meinung, dass ein weltweit aufgestellter Konzern, der an den Zukunftsmärkten China, Indien und Osteuropa sowie Mexiko oder
Amerika erfolgreich tätig ist, dies auch unabhängig von der Politik leisten kann. Aber ich verstehe den Willen, den Expansionsprozess im Interesse der niedersächsischen Standorte und Arbeitsplätze mit zu beeinflussen.
Nicht das erste Mal befassen wir uns im Landtag mit dem VW-Gesetz und der Kritik der Kommission und des EuGH an den Mehrheitsverhältnissen. Die Bundesregierung hat nach dem EuGH-Urteil zum VW-Gesetz - das ist ca. drei Jahre her - ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das alle europarechtlichen Vorgaben erfüllt. Die Kritik richtet sich in erster Linie gegen die sogenannte Sperrminorität von 20 %. Aber sie ist legal; denn § 179 des Aktiengesetzes sagt zwar, dass die Sperrminorität generell bei 25 % liegen sollte, lässt aber unterschiedliche Regelungen zur Höhe von Sperrminoritäten zu und steht damit nicht im Widerspruch zum EU-Recht.
Wir sind uns einig, dass es bei diesen Mehrheitsverhältnissen und den damit verbundenen Einflussmöglichkeiten des Anteilseigners Niedersachsen bleiben soll. Nicht umsonst haben wir in der letzten Legislaturperiode Mittel der HannBG von 80 Millionen Euro eingesetzt, um durch Aktienzukauf den Landesanteil von 20 % halten zu können. Die jetzt geäußerte Absicht der Kommission, den Europäischen Gerichtshof erneut anzurufen, verstehe ich überhaupt nicht. Es sind wahrscheinlich nicht nur Eitelkeiten; denn dieser Kommissionsbeschluss ist mit einer Ausnahme einstimmig getroffen worden.
Während wir hier in Deutschland - das ist auch von meinen Vorrednern mehrfach beklagt worden - gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten nach Auswegen aus der Finanzkrise suchen, um die Finanzkraft des Euros zu stabilisieren und damit auch die politische Integration Europas zu sichern, hat die Kommission nichts Besseres zu tun, als sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. Scheinbar ist den Verantwortlichen nicht klar, wie das auf die Menschen in Deutschland und Niedersachsen wirkt.
Wir hoffen, dass der VW-Konzern seinen Weg als ertragsstarkes Unternehmen am Weltmarkt fortsetzen kann, und zwar unbehelligt von überflüssigen Einflussnahmen aus Brüssel. Alle - Anteilseigner, Arbeitnehmervertreter und Politik - sollten sich darauf konzentrieren, VW auf diesem Weg alle Hindernisse wegzuräumen, im Interesse des Un
ternehmens, seiner Beschäftigten und des Landes Niedersachsen.
Vielen Dank.
Nein, danke. Was hilft’s?
- Die habe ich nicht.
Der Einzelplan 02 hat einen Umfang von je 34 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013. Bei einem Gesamtvolumen des Haushaltsplanentwurfs von 25 bzw. 26 Milliarden Euro scheint das auf den ersten Blick nicht allzu viel zu sein. Für das Jahr 2012 sind aber immerhin 1,6 Millionen Euro mehr veranschlagt als für das Vorjahr.