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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Außenstehende fragt sich, wenn er sich diesen Tagesordnungspunkt anschaut, was Sportförderung und Glücksspiel miteinander zu tun haben. Im Grunde genommen rein gar nichts. Sport ist aktiv,
findet größtenteils in Gesellschaft statt und tut gut. Glücksspiel dagegen findet im Stehen oder im Sitzen statt und hat einen sehr starken Suchtfaktor. Aber es bringt Geld in die Kassen.
Um Sport zu fördern - meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt -, ist es eben notwendig, dieses Geld zu haben, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen die Möglichkeit zu verschaffen, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach Neigung und Fähigkeiten sportlich zu betätigen. Dafür brauchen wir ein solides Fundament. Dieses Fundament schaffen wir heute mit dem Sportfördergesetz.
Wir haben - das wurde schon deutlich - gerade vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände in der Anhörung lange um das Sportfördergesetz und seine inhaltliche Ausgestaltung gerungen.
Meine Damen und Herren, Sport bewegt die Menschen, nicht nur körperlich. Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement, zum Demokratieverständnis, zur Gesundheitsförderung, zur Bildung und zur sozialen Integration.
Die Sportförderung ist uns Grünen wichtig. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, nachdem er entsprechend geändert wurde. Wichtig ist uns, dass mit dem Sportfördergesetz diejenigen Sportgruppen besonders berücksichtigt werden, die besondere Anstrengungen gegen Ausgrenzung, Homosexuellen- und Transsexuellenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und sexualisierte Gewalt unternehmen.
Meine Damen und Herren, neben den Sportverbänden sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenfalls Destinatäre der Glücksspielabgabe. Die Mitgliedsverbände betreiben 6 000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen und Beratungsstellen mit 230 000 Hauptamtlichen plus 500 000 Ehrenamtlichen. In den Beratungen wurde zumindest erreicht, dass auch sie von den Mehreinnahmen profitieren. Aber anders als beim Sport findet keine strukturelle Gleichstellung statt. Das heißt vor dem Hintergrund der vielfältigen gesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen für diesen großen sozialen Bereich, dass es keine Planungssicherheit gibt. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der SPD.
Wir sollten hier und heute nicht vergessen, dass die Öffnung des Glücksspielmarkts nicht nur zu Mehreinnahmen führt und damit den Sport und die Wohlfahrtsverbände unterstützt, sondern auch negative Folgen hat, nämlich die Zunahme der Spielsucht. Meine Damen und Herren, des einen Wohl ist des anderen Leid.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon bei der Beratung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wurde von uns darauf hingewiesen, dass das Hauruckgesetze sind und dass die Rechtssicherheit fehlt. Das waren aber nicht nur wir; auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat schon damals darauf hingewiesen. Aus diesem Grund haben wir im Frühjahr die Gesetze abgelehnt. Wir haben sie auch deswegen abgelehnt, weil ihnen die Zukunftsfähigkeit fehlte und weil Sie die Handlungsnotwendigkeiten, die wir gesehen haben, anscheinend nicht sehen wollten.
Die Änderungen, die Sie hier heute auf den Tisch gelegt haben - auch wieder nach dem Hauruckverfahren, genauso wie Sie schon den Gesetzentwurf durch die Beratung im Ausschuss gepeitscht haben -, beheben nur einen ganz kleinen Teil der problematischen Gesetzgebung. Der Kollege
Bachmann hat das meiste dazu bereits aufgezählt. Ich will das alles nicht wiederholen.
Festzuhalten ist, dass auch diese gesetzliche Änderung nicht ausreicht, die rechtlichen Schwierigkeiten auszuräumen. Selbst der GBD hat gefragt: Weshalb jagen Sie das so durch das Parlament? - Diese Notwendigkeit wurde auch vom GBD nicht gesehen.
Das bedeutet doch nur, dass ein so kurz vor Torschluss eingebrachtes vermurkstes Gesetz irgendwann nachzubessern ist.
Meine Damen und Herren, wir werden diese Flickschusterei nicht mitmachen. Wir werden nach dem 20. Januar das breite Themenfeld Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit der gebotenen Sorgfalt und vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demografischen Wandels, der Zunahme der Großschadensfälle, der Veränderungen auch im bürgerschaftlichen Engagement und vielem mehr mit den Beteiligten beraten und ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und vor allem rechtssicheres Gesetz auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren, der Optimierungs- und Verbesserungsbedarf liegt auf der Hand. Die Themen atomare Unfälle nach Fukushima, MOXTransporte, Fracking - angemerkt von den Feuerwehren -, landkreis- und länderübergreifender Katastrophenschutz, die vor Ort von den Kommunen, von den Experten der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen diskutiert wurden, fanden bei Ihnen kein Gehör. Bei uns finden sie Gehör. Nach dem Januar werden wir ein sorgfältig erarbeitetes und rechtssicheres Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf den Weg bringen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Bürgerrechtspartei haben wir einen Gesetzentwurf zur notwendigen Änderung und Klarstellung des Nds. SOG eingebracht.
Wir Grüne haben den Gesetzentwurf mit dem Ziel vorgelegt, dass künftig eine bürgernahe, transparente, effektive und datenschutzrechtlich korrekte und qualifizierte Polizeiarbeit das Markenzeichen niedersächsischer Innenpolitik ist.
Doch schon die Anhörung zum Gesetzentwurf gestaltete sich schwierig. Die CDU war anfangs nicht in der Lage, Anzuhörende zu benennen, bis man im tiefsten Bayern einen Doktor fand, der in Hannover vorsprach, aber leider von Polizeirecht und Polizeiarbeit wenig Ahnung hatte.
Von Anfang an war klar: Mit unserem Gesetzentwurf will man sich nicht auseinandersetzen, und man will keine politische Diskussion. Das wurde bereits in der Anhörung deutlich. Es wurde ganz klar, dass man das SOG an aktuelle Entwicklungen und an die Rechtsprechung anpassen muss. Vor allem überflüssige Eingriffsbefugnisse müssen gestrichen werden, und Niedersachsen braucht Gesetzesklarheit, keine unbestimmten Rechtsbegriffe und permanenten Verweise, sondern ein Gesetz, das jeder lesen kann. Das ist das, was Sie selber immer fordern, aber nicht liefern.
Der grüne Gesetzentwurf wurde vom Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen und von Wissenschaftlern der Hochschulen in Hamburg und Berlin, die Polizeirecht unterrichten, begrüßt. Vor allem die von uns geforderten strengen Auflagen für die Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Daten wurden als überfällig bezeichnet. Ein hohes Datenschutzniveau ist unabdingbar. Das sollten wir uns auf die Fahne schreiben.
Meine Damen und Herren, Hauptdiskussionspunkte waren die von uns geforderte Ausweispflicht, die Kennzeichnung in § 10 a und der § 95, betreffend Polizeibeauftragter.
Die Reaktionen erinnerten an pawlowsche Reflexe, ohne dass man unseren differenzierten Gesetzestext zur Kenntnis nahm.
Zur Kennzeichnung: Die namentliche Erkennbarkeit ist in unserer Gesellschaft Ausdruck einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Das
sollte umso mehr für Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols gelten.
Die Kennzeichnung dient der Bürgerfreundlichkeit und dem Vertrauen in die Polizei. Liebe CDU, lieber Kollege Adasch, es geht nicht um die Preisgabe persönlicher Informationen, wie Sie es darstellen. Lesen Sie das Gesetz! Wir wollen es sogar zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten auf den Weg bringen.
Zum Polizeibeauftragten: Auch hierbei geht es nicht um Misstrauen.
Es geht nicht um Generalverdacht. Das sind Ihre Vokabeln. Es geht um Transparenz, es geht um Kommunikation. In unseren Augen als Bürgerrechtspartei darf es nämlich keine Tabuzone geben, mit der man von vornherein alles erschlägt.
Ich komme gerne zum Schluss. - Die Polizei in Niedersachsen hat keinen Grund für ein Generalmisstrauen, also keinen Grund zum Misstrauen gegenüber einer Kontrolle von außen.
Ich denke, das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Zivilgesellschaft ist gut und beständig, aber es lässt sich verbessern. Das wollen wir Grünen mit dem Polizeibeauftragten tun. Dafür werden wir nach dem 20. Januar auch die SPD unter unsere Fittiche nehmen und sagen, wo es langgeht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehrheitlich hat der Bundestag beschlossen, die Wehrpflicht in Deutschland auszusetzen. Aus dem Zwangsdienst, dem Zivildienst, wurde der Bundesfreiwilligendienst für Jung und Alt.
Es hat viel Bewegung gegeben. Klar war damit aber, dass es zu Standortauflösungen und zu Personalreduzierungen kommt. Klar war und ist uns, dass die betroffenen Kommunen vor großen Herausforderungen stehen. Wer A sagt, muss auch B sagen, wie Herr Bartling sagte. Das bedeutet für uns in Niedersachsen, sich nicht nur hier hinzustellen, sondern die Ärmel hochzukrempeln und den Kommunen unter die Arme zu greifen.
Aus diesem Grund wurden die drei Anträge eingebracht.
Die Linke forderte eine Machbarkeitsstudie zur Bundeswehrreform im Zusammenhang mit dem Abzug der britischen Streitkräfte, die Schaffung von Leitlinien für eine nachhaltige arbeitsplatz
schaffende Konversion sowie die Einrichtung eines Konversionsfonds auf Bundes- und Landesebene.
Der Antrag der SPD-Fraktion hatte ebenfalls die Zielrichtung, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen Finanzhilfe erhalten und dass es ein Landes- und Bundeskonversionsprogramm gibt.
Dann gab es den Antrag der CDU-Fraktion. Ich fand ihn wie einen Platzhalter: Wir stehen zur Bundeswehr und zu den Standorten. Wir bitten... Wir danken... - Es ging immer so weiter. Das war aber nichts Konkretes. Es wurde gerade schon gesagt: Es darf uns als Land nichts kosten. - Das ist aber nicht kostenlos machbar.
Ein Jahr später - Herr Sohn, das haben Sie schön dargestellt - gibt es noch immer nichts. Es gibt eine Handreichung - wie wir erfahren haben, stehen seit Juli dieses Jahres zwei Mitarbeiter im Innenministerium als Ansprechpartner zur Verfügung -, und im Rahmen dieser Handreichung gibt es 30 Seiten mit Förderprogrammen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie hätten in diesem Jahr viel mehr auf den Weg bringen und die Kommunen anders unterstützen können. Das reicht nicht!
Es reicht auch nicht, in Richtung Bundesebene zu sagen, wie dies in der Pressemitteilung von Herrn Bley vom 28. Oktober steht: Lieber Bund, wir brauchen ein Konversionsprogramm. - Genau das brauchen wir auch hier, und zwar im Rahmen der Städtebauförderung.
Dieser Antrag ist Feigenblattpolitik, die wir an dieser Stelle nicht mitmachen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen-Fraktion beantragt, endlich die Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz in Niedersachsen zu regeln. Nach dem Waffengesetz sind die Kommunen für die Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und -besitzer zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Regelüberprüfungen nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes vorzunehmen. Mit Inkrafttreten des neuen Bundeswaffengesetzes 2009 wurden und werden die Kontrollen verschärft.
Aus der Antwort auf unsere Anfrage an die Landesregierung vor ungefähr eineinhalb Jahren ging hervor, dass zwischen Juli 2009 und Dezember 2011 landesweit fast 15 000 Kontrollen von Waffenbesitzern durchgeführt wurden. Überall in Niedersachsen sind Überprüfungen intensiviert worden. In der Landeshauptstadt Hannover gibt es jährlich ca. 900 Kontrollen, bei mir im Landkreis Leer ungefähr 500 Kontrollen. Im Land Niedersachsen lag die Waffenkontrollquote damit im Schnitt bei 5,79 % und in 2011 bei 7,53 % - trotz der hohen Zahlen. Das ist bei Weitem nicht ausreichend. Die Kontrollen müssen und sollen intensiviert werden,
so wie es das Gesetz vorsieht; denn, liebe Leute, es geht um die Sicherheit der Bevölkerung. Es geht nicht an, dass die Kosten für die notwendigen Überprüfungen von den Kommunen alleine getragen werden.
Die Gebühren nach dem Waffengesetz wurden bisher sowohl für den Bund als auch für die Länder in einer Kostenverordnung zum Waffengesetz geregelt. Mit der Änderung des Waffengesetzes müssen die Länder eigene Kostenregelungen für diesen Bereich schaffen. Die Gebührentatbestände wurden zwischen den Nordländern abgestimmt. Doch Niedersachsen hat immer noch keine Änderung auf den Weg gebracht. Hier duckt sich die Landesregierung weg, aber auch die SPD duckt sich hier weg. Sie alle wollen keine Gebühren und scheinbar auch keine regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit der persönlichen Eignung, wie es im Waffengesetz vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf: Geben Sie Ihre Blockade auf, und sorgen Sie dafür, zeitnah die niedersächsische Allgemeine Gebührenordnung im Sinne dieser Kostenvereinbarung zwischen den Nordländern und eine Gebühr für eine gesetzlich vorgesehene Regelüberprüfung
in kostendeckender Höhe für die vorgesehenen Maßnahmen zur Kontrolle auf den Weg zu bringen! Lassen Sie die Kommunen nicht im Stich! Sorgen Sie für mehr Sicherheit!
Danke.
Ich habe mich zur Kurzintervention gemeldet, weil das Stichwort „Bürokratieaufwand“ fiel. Es ist überhaupt kein Problem, das wie in vielen anderen Bereichen - von Auto-TÜV-Gebühr bis sonst wohin - seitens der Kommunen ganz ordnungsgemäß abzuwickeln.
Es ist etwas absurd, in der Hinsicht von Bürokratieaufwand zu sprechen, da es um Sicherheit, aber auch um kostendeckende Einnahmen für die Kommunen geht. Beispielsweise hat die Landes
hauptstadt Hannover zwei zusätzliche Planstellen eingerichtet.
Ich habe mich auch noch aus einem anderen Grund gemeldet, Herr Kollege Ahlers. Ich habe nicht verstanden, weshalb Sie sich einer schriftlichen Anhörung im Ausschuss - mit den kommunalen Spitzenverbänden, gerne mit den Sportschützen und den Jägern -, um sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen und das nicht einfach so abzulehnen, verweigert haben.
Darauf hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage vor dem Hintergrund der Tatsache, dass SIAG zwischenzeitlich Insolvenz anmelden musste, die Landesregierung, in welcher konkreten Weise sie sich vor der Insolvenzanmeldung gemüht hat, mögliche Investoren für SIAG zu interessieren, und welche konkreten Unterstützungsangebote und Aktivitäten die Landesregierung in Abstimmung mit der Firmenleitung und jetzt auch mit dem Insolvenzverwalter gemacht hat. Die Betonung liegt auf „konkret“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen jeweils mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung des Ausschussmitgliedes der Fraktion der Linken, die drei Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen.
Ein Ausschussmitglied der CDU-Fraktion brachte jeweils die Gesetzentwürfe in einer öffentlichen Erörterung im Innenausschuss ein und verwies darauf, dass über die Gebietsänderungen in den beteiligten Kommunen weitgehende Einigkeit bestehe.
Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen begründeten ihre Zustimmung zu dem Gesetz dahin gehend, dass damit dem Willen der jeweiligen Kommunen vor Ort entsprochen werde. Sie brachten aber zum Ausdruck, dass sie das Verfahren der Landesregierung, auf der Grundlage des Zukunftsvertrages jeweils im Einzelfall kommunale Neugliederungen vorzunehmen, nicht für richtig hielten, sondern ein schlüssiges Gesamtkonzept mit einer neuen kommunalen Leitbildentwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse einer Enquetekommission vorgezogen hätten. Mit einer entsprechenden Überlegung begründete das Ausschussmitglied der Fraktion der Linken seine Stimmenthaltung.
Demgegenüber verteidigte ein Ausschussmitglied der Fraktion der CDU das vorliegende und auch bereits in anderen Fällen angewendete Verfahren als ein schlüssiges Konzept zur freiwilligen Entschuldung der beteiligten Kommunen.
So weit der Bericht, meine Damen und Herren.
Wie die Neue Presse heute so schön titelte: „McAllisters Heimatort verschwindet von der Karte“ - wenn die Mehrheit der Ausschussempfehlung folgt. Die Nordsee-Zeitung schrieb dazu: „Hände hoch für die Fusion“.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für uns Grüne sind Transparenz und Offenheit selbstverständlich. Dafür haben wir immer gestritten, und dafür streiten wir weiter. Open Data zielt direkt auf mehr Bürgerbeteiligung, mehr Demokratie und ist ein Baustein, um Politikverdrossenheit durch umfassende, transparente Informationen abzubauen. Open Data - offene Daten - bedeutet die freie Ver
fügbarkeit und Nutzbarkeit von größtenteils öffentlichen Daten für und durch alle.
Das Konzept ist nicht neu, jedoch ist dieser Begriff bis heute nicht allgemeingültig definiert worden. Open Data bezieht sich speziell auf Informationen außerhalb einer Textform wie z. B. Wetterdaten, Karten, Genomen oder medizinische Daten.
Aber gerade an dieser Stelle kommt es oft zu Widersprüchen, Widersprüchen, denen auch wir uns stellen müssen.
Meine Damen und Herren, wir können lange streiten, auch über den Änderungsantrag der Linken. Grundsätzlich ist wichtig, dass wir den Weg hier in Niedersachsen konsequent weitergehen, dass wir die Bremer Empfehlung aus dem Januar 2011 als Gestaltungsrichtlinie nehmen und uns daran orientieren.
Wir müssen Erfahrungen in Sachen Datenschutz sammeln, Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden, und man muss sich auch einem strittigen Thema wie Kostenfreiheit stellen. Natürlich wollen auch wir möglichst viel Kostenfreiheit, aber letztlich kann nicht alles kostenlos sein.
Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Änderungsantrag von CDU und FDP zu, weil wir der Meinung sind, dass es wichtig ist, einen ersten Schritt hin zu mehr Transparenz, Öffnung der Datenbestände der Verwaltung und ein eigenständiges Internetportal in Niedersachsen zu machen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage noch einmal im Hinblick darauf, dass keine Unterrichtung der betroffenen Landkreise vorgesehen ist: Wie stellen Sie wirklich sicher, dass die von den MOX-Transporten betroffenen Landkreise auf einen möglichen schweren Transportunfall vorbereitet sind? Ich erinnere in dem Zusammenhang an die Polizei, vor allem an die freiwilligen
Feuerwehren im ländlichen Raum, an das THW. Das, was Sie eben geschildert haben, passt nicht so ganz. Das ist ein Plan. Es geht aber darum: Wie werden sie konkret auf die Situation vorbereitet, wenn sie überhaupt nicht informiert werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welchen Personen in den betroffenen Landkreisen liegen die Sonderkatastrophenschutzpläne vor, in welchen Zeiträumen werden sie evaluiert, in welchen Zeiträumen finden praktische Übungen statt, und wie habe ich als Bürgerin in den betroffenen Landkreisen die Möglichkeit, diese Sonderkatastrophenschutzpläne einzusehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schauen wir uns einmal den Gesetzentwurf der Linken zur Stärkung der Mitbestimmung der niedersächsischen Personalvertretung an!
Ein Großteil des Gesetzentwurfs wurde von der rot-grünen Landesregierung in NRW übernommen. Das dortige rot-grüne Personalvertretungsgesetz trat am 16. Juli 2011 in Kraft. Aber das Personalvertretungsgesetz in NRW sowie das entsprechende Gesetz in Niedersachsen haben eigentlich eine traurige schwarz-gelbe Geschichte. Auf Initiative der damaligen - und hier hoffentlich nur noch für vier Monate regierenden - schwarz-gelben Landesregierung wurden die Landesgesetze im negativen Sinne geändert.
Vor allem die Änderungswünsche der FDP gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spielten dabei eine entscheidende Rolle. Die FDP wollte weniger Mitbestimmung und mehr Freiheit für die Arbeitgeber. Das haben Sie in Ihrer Regierungszeit in NRW genauso wie hier in Niedersachsen sehr konsequent zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgesetzt. Ich glaube, der Kollege Adler hat sehr deutlich gemacht, welche - - -
- Wir reden über den öffentlichen Dienst, genau. Da ist man auch Arbeitgeber, lieber Kollege Oetjen.
Jetzt komme ich noch einmal auf Ihre Wortwahl zurück. Wie ich in der HAZ gelesen habe, sehen Sie „Verbesserungsbedarf“ im Personalrecht. Da frage ich Sie doch: Was haben Sie vor? Wollen Sie das Ganze noch weiter aushöhlen? Wollen Sie Ihre notorische Mitbestimmungsfeindlichkeit noch weiter vorantreiben? - Ich bin gespannt, in welche Richtung Ihre Änderungen gehen; denn ich habe Ihre Äußerungen zur Mitbestimmung sonst immer nur im negativen Sinne wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, wir Grüne wollen das Personalvertretungsgesetz ändern und modernisieren. Wir wollen die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Verwaltungen wiederherstellen.
Schwarz-Gelb hat ein Klima des Gegeneinanders geschaffen. So werden Verwaltungsabläufe blockiert. So werden Mitarbeiter demotiviert.
Die öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen stehen in den kommenden Jahren vor weiteren Veränderungen und Belastungen. Doch das kann man nicht im Gegeneinander, sondern nur im Miteinander bewältigen. Das müssen Sie vielleicht einmal lernen.
Gemeinsam mit den Beschäftigten in den Interessenvertretungen wollen wir die Mitbestimmung auf Augenhöhe wiederherstellen und entsprechend den Bedarfen weiterentwickeln. Das ist unser Ziel.
Für uns sind folgende Punkte wichtig:
Erstens ist die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte bedeutsam, wie sie im SPD-Antrag sehr deutlich skizziert ist und die Herr Will hier vorgetragen hat. Wir sollten uns bei der Beratung des Gesetzentwurfes die Personalvertretungsgesetze anderer rot-grüner Bundesländer genau anschauen, um abzuwägen, was geht und was nicht geht. Wichtig ist letztendlich die Praktikabilität im Alltag.
Zweitens ist die Mitbestimmung der Personalräte bei allen Formen von Privatisierungen richtig und wichtig. Dort müssen wir einen Schritt nach vorn gehen und dürfen nicht verharren. Wir haben einfach Veränderungen.
Drittens sollten wir ebenso bei der Bildung des Wirtschaftsausschusses, den wir befürworten, die Besetzung am Beispiel von Nordrhein-Westfalen orientieren. Dort haben wir es mittlerweile mit einem gelebten Gesetz zu tun. Es existiert seit einem Jahr. So können wir Probleme in der Umsetzung vor Ort schnell vermeiden. Auch bei den Freistellungsstaffeln für Personalratsmitglieder sollten wir uns daran orientieren. Auch die Jugendvertretung wurde genannt. Wir reden über Beteiligung. Dort können wir Beteiligung par excellence per Gesetz auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren, die Grüne-Fraktion freut sich auf einen intensiven und spannenden Beratungsprozess mit den Gewerkschaften, dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag, den Personalräten, natürlich dem Innenministerium und auch mit Ihnen, liebe FDP. Wir Grüne stehen für Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die auf Beteiligung, Dialog und gegenseitiges Vertrauen im Miteinander setzt.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 37 des Niedersächsischen Beamtengesetzes haben die Beamten des Landes Niedersachsen die Möglichkeit, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden. Die Neuregelung des Versorgungsrechts trat am 1. Dezember 2011 in Kraft.
Der Petent, ein Polizeibeamter, hat am 23. Dezember 2011 den Antrag auf Ruhestand mit 60 Jahren gestellt. Der Antrag wurde dann am 5. Januar 2012 abgelehnt mit der Begründung - jetzt kommt’s! -, dass der Antrag spätestens vier Jahre vor Eintritt in den Ruhestand gestellt werden muss. Diese Möglichkeit hatte der Petent nicht, weil dieses Gesetz erst am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten war.
Doch die Landesregierung setzt noch einen drauf: Die Beamten im Verwaltungsbereich und in den Schulen haben die Möglichkeit, dieses Gesetz in Anspruch zu nehmen, und zwar mit einer Frist von sechs Monaten. Für Polizeibeamte gelten nun hingegen vier Jahre.
Eine Übergangsregelung für Polizeibeamte, die gegebenenfalls von dieser Neuregelung betroffen sind, wurde nicht ins Gesetz eingefügt. Das heißt de facto, dass keiner der betroffenen Polizeibeamten diese Regelung vor November 2015 in Anspruch nehmen kann.
Das können allerhöchstens 300 Polizeibeamte sein, und das ist kaum mehr als die normale Fluktuation und gefährdet auch nicht die Sicherheit, wie es seitens des Landes begründet wurde.
Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht ist das gegenüber den betroffenen Polizeibeamten rechtswidrig. Sie sind mit der überlangen Antragsfrist gegenüber den übrigen Beamten im Land viel schlechter gestellt. Wir meinen ebenfalls, dass dies ein Verstoß gegen § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist.
Sie haben das mit der Planungssicherheit im Polizeivollzugsdienst begründet. Aber zu keinem Zeitpunkt haben Sie geprüft, wie viele Polizeibeamte
ab dem 1. November 2011 in den nachfolgenden vier Jahren diese Grenze erreichen und wie viele davon eventuell in den Ruhestand treten wollen und können. Ich denke, das hätten Sie ermitteln können. Wenn nicht, dann ist das ein Armutszeugnis für das Innenministerium.
Meine Damen und Herren, wir beantragen „Erwägung“, weil wir meinen, dass die Vierjahresfrist allein für die Polizeibeamten auch im Sinne des AGG nicht angemessen ist. Die Diskriminierung lebensälterer Polizeibeamter ist rechtswidrig. Es hätte eine Übergangsregelung geschaffen werden müssen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Jahns, Sie mögen hier guten Willen haben, aber Sie sind nun einmal nicht Teil des Diskussionsprozesses auf Bundesebene. Der steht nämlich vor dem Abschluss. Jetzt geht es darum, dieses
Gesetz im Bundesrat zu verhindern. Nicht umsonst haben wir zig Anschreiben von Gewerkschaftsvertretern und selbst von Arbeitgeberverbänden bekommen, die fragen, was man da auf den Weg gebracht hat.
Es sollte, wie Sie gesagt haben, eine Balance gefunden werden. Das haben alle Fraktionen im Bundestag auf dem Datenschutzgipfel 2009 beschlossen. Dort bestand Konsens, den Brückenschlag zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber hinzubekommen und das massive Ungleichgewicht, das beim Beschäftigtendatenschutz bislang zugunsten der Arbeitgeber bestand, wieder auszugleichen.
Nun haben wir uns die Beratungen drei Jahre lang angeschaut. Ich gehe davon aus, dass auch Sie die Stellungnahmen gelesen, die Beratungen im Februar verfolgt und die Bedenken auch Ihrer eigenen Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion zur Kenntnis genommen haben. Aber dann hätten Sie hier sagen müssen: Das ist uns nicht gelungen. - Selbst der Bundesinnenminister hat gesagt, es ist ein Versuch. - Ich kann nur sagen, der Versuch ist misslungen. Packen Sie das Gesetz wieder ein!
Die Grünen-Bundestagsfraktion hat der Bundesregierung angeboten, unseren Gesetzentwurf als Grundlage zu nehmen und daran weiterzuarbeiten. Er ist zumindest rechtsklar und bietet Rechtssicherheit. Denn man hat bei Ihrem Gesetzentwurf auch festgestellt, dass er handwerklich völlig missglückt ist.
Ich habe mir ein Beispiel herausgesucht. Es ist ja wichtig, dass der Beschäftigtendatenschutz in der Wirtschaft auch funktioniert. Stellen Sie sich also folgende Situation vor: Ich als Arbeitgeberin begrüße einen Mitarbeiter nach der Rückkehr aus dem Urlaub und will ihn fragen, was er alles so unternommen und ob er sich gut erholt hat. Das darf ich nach Ihrem Gesetzentwurf aber nicht; denn damit würde ich geschützte Gesundheitsdaten erheben, und darauf steht ein Bußgeld von 30 000 Euro.
Absurder geht es nicht, meine Damen und Herren. Hier muss ihr Gesetzentwurf dringend überarbeitet werden.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss selbstverständlich auch im Betrieb gelten. Dafür sollten wir gemeinsam streiten und nicht diesen Weg gehen.
Danke.
Herr Präsident! Herr Kollege Stratmann, Sie sprachen von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Ist Ihnen bekannt, dass Sie mit dem vorgelegten Ent
wurf das anlasslose Massenscreening von ganzen Belegschaften zu Compliance-Zwecken freigeben?
Mit diesem Gesetzentwurf legalisieren Sie die Praxis der Deutschen Bahn, die rasterfahndungsähnliche Methoden genau dieser Art gegen 170 000 Beschäftigte durchgeführt hat.
Und das wollen Sie zulassen? - Das kann nicht wahr sein! Ich glaube, der Kollege Stratmann weiß gar nicht, was in diesem Entwurf steht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In fast zehn Jahren Schwarz-Gelb wurden die Bürgerrechte in Niedersachsen ausgehöhlt. Datenschutz und Grundrechte wurden mit Füßen getreten. Innenpolitik hier in Niedersachsen, Innenpolitik von Minister Schünemann funktioniert nach dem Motto: Im Zweifel für das Misstrauen! Im Zweifel für die Überwachung, für anlasslose Kontrollen gegen jede Mitbürgerin und jeden Mitbürger!
Sie, liebe FDP, haben das bereitwillig und freiwillig in zehn Jahren mitgemacht und die Bürgerrechte ausverkauft.
Für uns Grüne gelten Grund- und Freiheitsrechte, die verfassungsrechtlich verbürgt sind, für alle Menschen. Die Angriffe auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger hier in Niedersachsen müssen ein Ende haben.
Deshalb bringen wir Grüne diesen Gesetzentwurf ein mit dem Ziel, eine bürgernahe, transparente, effektive, datenschutzrechtlich korrekte, qualifizierte Polizeiarbeit als zukünftiges Markenzeichen in Niedersachsen zu etablieren.
Meine Damen und Herren, was wollen wir ändern? Was ist wesentlich? - Erst einmal wollen wir diesen unsäglichen Ordnungsbegriff streichen. Dadurch bekommt das Gesetz natürlich einen anderen Namen. Der unklare, schwammige Begriff der öffentlichen Ordnung hat in einem Polizeigesetz keine Daseinsberechtigung. Das hat schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Liebe CDU, mit Ihrem Einsatz der Polizei für öffentliche Ordnung wollen Sie Law-and-Order-Signale an rechtskonservative Wählerschaften senden. Einem rechtlich klar abgrenzbaren Polizeizuständigkeitsbereich dient das nicht.
Wir haben auch die Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten im Gesetz gestrichen. Die Aufgaben, die Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten wahrnehmen, müssen von Beamtinnen und Beamten ausgeübt werden.
Die bisherigen Einsatzbereiche sind mehr als fragwürdig. Schauen Sie sich die Antwort auf unsere Kleine Anfrage an! Man muss sich fragen: Warum musste bis 2004 in Weser-Ems ein Hafenmeister Hilfspolizist sein? Welche Notwendigkeit besteht, 54 Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten bei der Osthannoverschen Eisenbahn AG einzusetzen? - Dafür gibt es überhaupt keine Erklärung.
Meine Damen und Herren, Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten greifen in Grundrechte ein. Sie sind exekutiv tätig. Wenn polizeiliche Befugnisse notwendig sind, dann muss die Polizei her, und wo Polizei draufsteht, muss auch Polizei drin sein.
Meine Damen und Herren, wir wollen einen unabhängigen Polizeibeauftragten im Gesetz verankern. Seit Jahren fordern das Bürger, Menschenrechtsgruppen und Amnesty. Sie fordern eine unabhängige Beschwerdestelle mit unabhängigen Untersuchungsmechanismen. Nach Amnesty hat selbst der UN-Antifolterausschuss die Umsetzung in Bund und Ländern gefordert. Wir wollen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger und alle Beamtinnen und Beamten an die Polizeibeauftragte bzw. den Polizeibeauftragten wenden können. Damit stellen wir unabhängige Ermittlungen sicher, die in Fällen von Übergriffen durch die Polizei, aber auch bei Konflikten innerhalb der Polizei durchgeführt werden können. Mit der Einrichtung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten würde das Land Niedersachsen in Sachen Bürgerrechte, Transparenz und Vertrauen einen großen Schritt nach vorne machen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Schritt nach vorne ist die Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Einsätzen sich ausweisen und in geschlossenen Einsätzen zumindest individuell identifizierbar sind.
Die Kennzeichnung dient der Bürgerfreundlichkeit und dem Vertrauen in die Polizei.
Sie ist kein Affront gegen die Polizei. Sie ist das Aushängeschild einer bürgerfreundlichen, transparenten Polizeiarbeit, wie wir sie in Niedersachsen wollen.
Viele andere Bundesländer führen diese Kennzeichnung jetzt ein. Wir sollten nicht zurückstehen.
Meine Damen und Herren, die Eingriffe in Grundrechte durch Schwarz-Gelb müssen bald der Vergangenheit angehören. Wir kennen die Moscheekontrollen, die traurige Berühmtheit im Lande Niedersachsen erlangt haben. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen haben mit unserem Gesetzentwurf endgültig ein Ende.
Die vorherige Vorschrift enthielt so gut wie gar keine begrenzenden Vorgaben und diente in der Praxis vor allem dazu, Menschen mit Migrationshintergrund zu kontrollieren, zu diskriminieren und in den Augen der Öffentlichkeit zu kriminalisieren. Damit muss Schluss sein!
Meine Damen und Herren, wir Grüne regeln in unserem Gesetzentwurf erstmals die Gefährderansprache. Wir schränken sie deutlich ein. Das ist mehr als überfällig. Die Gefährderansprache wird mittlerweile vor polizeilichen Großeinsätzen fast routinemäßig eingesetzt. Hier hat sich eine polizeiliche Standardmaßnahme entwickelt, die sich nur auf eine Generalklausel stützt, die nicht einmal eine Rechtsmittelbelehrung beinhaltet.
Wir stellen mit unserer Vorschrift klar, dass eine Gefährderansprache nur an der Wohnung, nicht am Arbeitsplatz oder im sonstigen privaten Umfeld durchgeführt werden darf. Der Schutz des allge
meinen Persönlichkeitsrechts muss sichergestellt sein.
Des Weiteren haben wir die unter Schwarz-Gelb vorgenommene Ausweitung des Unterbindungsgewahrsams von vier auf zehn Tage - die sogenannte Lex Gorleben - in unserem Gesetzentwurf wieder eingeschränkt. Polizeigewahrsam kann nur eine kurzfristige und vorläufige Maßnahme zur konkreten Gefahrenabwehr sein.
Alles andere schränkt Bürgerrechte massiv ein und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Bewegungsfreiheit dar. Es grenzt sogar an Freiheitsberaubung.
Wir schränken nicht nur die Dauer des Gewahrsams und die Freiluft-Ingewahrsamnahmen ein, wir verschärfen auch den Richtervorbehalt. Wenn wir bei der Freiheitsentziehung so gravierend in die Grundrechte eingreifen, dann müssen wir auch in der Lage sein, die richterliche Entscheidung innerhalb von sechs Stunden sicherzustellen. Alles andere ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Ein Rechtsstaat braucht Rechtssicherheit.
Wir Grüne haben uns mit dem Gesetz auch das Ziel gesetzt, das Sammeln, das Speichern und die Weitergabe von Daten deutlich einzuschränken. Wir haben die Datenschutzregeln zum Kernbereichsschutz auf der Grundlage der jetzt gültigen Rechtsprechung überarbeitet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Vertrauen in die Integrität informationstechnischer Systeme müssen auch in Niedersachsen Geltung haben.
Ebenso schränken wir ausufernde permanente Videoüberwachung ein. Immer mehr öffentliche Räume und private Räume werden erfasst und ausspioniert. Meine Damen und Herren, wir untersagen die anlasslose Videoüberwachung von Großveranstaltungen ebenso wie die ausufernde Kfz-Kennzeichenerfassung.
Wir schränken die sogenannte Rasterfahndung und Standortermittlung erheblich ein und passen sie an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes an.
Wir verbessern und erweitern - das ist für uns alle wichtig - die parlamentarischen Kontrollmechanismen. Das Parlament hat das Recht, zeitnah um
fassende Informationen über polizeiliche Datenerhebungen zur Kenntnis zu bekommen, und die Pflicht, diese Erhebungen zu kontrollieren.
Meine Damen und Herren, wir wissen um die Schwierigkeiten und Alltagsprobleme in der Polizeiarbeit.
Aber diese Schwierigkeiten kann man nicht mit immer mehr Eingriffsbefugnissen für die Beamtinnen und Beamten lösen.
Mit unserem Gesetzentwurf legen wir ein modernes, bürgerfreundliches Polizeigesetz vor, das diesen Anforderungen gerecht wird. Wir freuen uns auf spannende Ausschussberatungen und die Anhörung.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bachmann, liebe SPD, ich möchte mich erst einmal für die konstruktive erste Beratung Ihrerseits und auch seitens der Linken bedanken.
Sie haben die Eckpunkte, die wir mit unserem Gesetzentwurf gesetzt haben, sehr konstruktiv aufgenommen und zu Recht auf das gute rotgrüne Gefahrenabwehrgesetz hingewiesen.
Ich habe mich zu einer Kurzintervention gemeldet, weil ich glaube, dass wir hier etwas klarstellen müssen. Bei der vorgeschlagenen Änderung des § 10 a, Kennzeichnung, geht es um eine anonyme Kennzeichnung, damit man nachträglich Beamte identifizieren bzw. ihre Identität feststellen kann. Es geht nicht um das, was zum Teil vom Kollegen Ahlers dargestellt wurde.
Also bitte sehr genau lesen! Das ist bei Gesetzen auch notwendig. Auch die Begründung lesen und nicht etwas behaupten, was Sie gerne herbeischreien und stigmatisieren würden. Das ist nicht der Weg, den wir wollen. Wir wollen eine Kennzeichnung, aber wir haben auch sehr genau beschrieben, wie, nämlich inklusive Datenschutz.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich die Unruhe wieder etwas gelegt hat, steige ich jetzt in die weitere Debatte ein.
Ich will mich an dieser Stelle im Namen der Landtagsfraktion der Grünen bei allen Aktiven in den niedersächsischen Freiwilligen Feuerwehren bedanken. Sie sind, egal ob Jung oder Alt, zu unserem Schutz aktiv und bilden das Rückgrat des ehrenamtlichen Engagements gerade in der Fläche.
In Anbetracht des vorliegenden Gesetzentwurfs gilt mein Dank aber auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Wir haben im Februar einen in
Teilen wirklich katastrophalen und widersprüchlichen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen.
- Das ist kein grober Unsinn! Das hatten wir beim Rettungsdienstgesetz aus dem Hause Schünemann auch schon einmal. Der GBD hat es geschafft, diesen Text aus rechtlicher Sicht klar strukturiert vorzulegen.
Meine Damen und Herren, Sie wollen ein modernes Brandschutzgesetz - „das modernste“, sagte Herr Güntzler eben - vorlegen.
Ich muss sagen, das ist nicht ganz gelungen; denn das findet sich in dem Gesetz nicht wieder.
Sie haben vieles an die Realität angepasst, an das, was im Land Niedersachsen seit Jahren praktiziert wird. Aber Ihr Gesetz ist nicht zukunftsweisend und nicht nachhaltig. Schauen wir uns doch einmal die Jugendfeuerwehren an! Schauen wir uns die Kinderfeuerwehren an! Die gibt es schon. Wir haben sie jetzt in das Gesetz aufgenommen und der praktizierten Realität Rechnung getragen.
Ich finde es auch gut, dass es künftig nur noch Aktive gibt, egal ob in der Kinder- oder Altersfeuerwehr. Denn Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind grundsätzlich aktiv, egal in welcher Altersklasse und egal, ob sie einen Brand bekämpfen oder anderweitig im Brandschutz tätig sind.
- Sie können sich ruhig weiter aufregen. Es wird mich nicht stören. Herr Kollege Thiele, gerade Sie kennen ja die Auseinandersetzungen mit den Feuerwehren vor Ort, wobei Ihre Position nicht unumstritten ist.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch einmal die Zahlen an! Die Zahl der Brände in Niedersachsen steigt, aber die Zahl der Mitglieder der
Feuerwehren ist im dritten Jahr in Folge zurückgegangen. Mangels Mitgliedern wurden 27 Ortsfeuerwehren zusammengelegt. Das heißt, dass wir zurzeit jährlich fast 2 % unserer Brandschützerinnen und Brandschützer verlieren, in der Tendenz - demografischer Wandel! - steigend.
Herr Minister Schünemann hat bei der Vorstellung des Jahresberichts der Feuerwehren festgestellt, dass die Sicherheit der Niedersachsen in Brandfällen nachhaltig gewährleistet ist und dass das neue Brandschutzgesetz den rechtlichen Rahmen bildet. Wir zweifeln das als Grüne an, wenn wir uns diese steigenden Zahlen anschauen. Wenn wir uns die Steigerung um 7,4 % bei Großbränden anschauen, dann haben wir berechtigte Zweifel.
Meine Damen und Herren, wir haben zwei Entwicklungen zu verzeichnen: Das eine sind die sinkenden Mitgliederzahlen, und das andere ist die steigende Zahl der Einsätze insbesondere bei Großbränden. Hinzu kommt die sinkende Bereitschaft der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren freizustellen. Gerade diese Trends sind nicht ausreichend berücksichtigt.
Ich könnte noch einiges zu der Doppelmitgliedschaft sagen, die gut ist, aber auch eine Sicherheit vor Ort suggeriert, die es im Brandfall gerade tagsüber nicht gibt.
Aber ich möchte noch zu dem strittigen Punkt der Altersgrenze in § 12 kommen.
In zehn Sekunden komme ich, glaube ich, nicht zum Schluss.
Wir hätten eine klare Regelung erwartet, die der Rentenversicherung und dem Alltag im niedersächsischen Beamtenrecht entspricht - - -
Frau Präsidentin! Herr Kollege Oetjen, Sie haben gesagt, dass Sie mit diesem Gesetz alles zukunftstauglich auf den Weg gebracht haben.
Dann kann ich aber überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie in Sachen Altersgrenze nicht mehr Druck gemacht und sich mit der Anhebung um ein Jahr von 62 auf 63 Jahre zufriedengegeben haben. Ich will noch einmal deutlich machen: Auf Bundes- und auf Landesebene gibt es zig Programme, um die Generation „60 plus“ zu aktivieren und Menschen für mehr bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen. Aber was passiert bei den Feuerwehren? - Sie mustern aus! Freiwillige werden mit Ihrem Gesetz per Knopfdruck ausgemustert. Sie verzichten auf deren Know-how. Das Zeichen, das Sie damit nach außen setzen, ist fatal.
Noch eine kurze Anmerkung zur Altersgrenze: Bisher betrug sie 62 Jahre; jetzt sollen es 63 Jahre sein. Noch realitätsferner ist, dass sie zukünftig
über eine Satzung regeln, wer über die Einsatzleiter zum Dienst herangezogen wird und wer nicht. Ich kann Ihnen heute schon sagen: Mir tun diese Einsatzleiter und Einsatzleiterinnen leid. Das wird vor Ort nur zu Unfrieden führen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir Grüne sehen keinen Grund, den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung abzulehnen. Die vorgenommene Neuverteilung zwischen gemeindlicher Ebene und Kreisebene ist nachvollziehbar und belegt. Das ist auf der Grundlage des FAG das, was es hier zu beschließen gibt, und nichts anderes.
Wir haben nicht über ein neues Gesetz gesprochen. Ein grünes Gesetz zum Finanzausgleich würde eindeutig anders aussehen. Dann würden die Einnahmen der Kommunen auch gestärkt werden. Das aber steht hier nicht zur Diskussion.
Lieber Kollege Sohn, wir hätten schon erwartet, dass Sie etwas Adäquates auf den Tisch legen. Das hätten wir gerne mitberaten und mit unseren grünen Vorstellungen von Verteilungsgerechtigkeit und von Aufgaben, die in der Kommune zu leisten sind, bei deren Finanzierung aber auch das Land unterstützen muss, untermauert.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege, ich lade Sie ganz herzlich ein, einmal ein bisschen frische Luft durch Ihren Kopf pusten zu lassen.
Dann hätten Sie vielleicht das Gesetz und die Intention verstanden. Ich hatte den Eindruck, Sie wollten es nicht verstehen. Hier geht es nicht um zusätzliche Reglementierung, hier geht es um freien Zugang. Dieses Gesetz ist eindeutig bürger- und menschenfreundlicher als das, das wir zurzeit haben.
Wenn Sie uns vorwerfen, ein gestörtes Verhältnis zum privaten Eigentum zu haben,
dann sprechen Sie doch einmal mit Ihren Kollegen, die einmal die Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein hatten: Schwarz-Gelb. Von genau dort haben wir nämlich diesen Passus übernommen.
In Schleswig-Holstein ist der freie Zugang garantiert. Also haben scheinbar auch Ihre schwarzgelben Kollegen in Schleswig-Holstein ein gestörtes Verhältnis zum privaten Eigentum. Interessant!
Noch einen Satz: Was die Zuwegung angeht, habe ich viele interessante Mails bekommen. In Bad Zwischenahn sagen die Menschen: Danke für Ihren Gesetzentwurf! Vielleicht können wir irgendwann an diesen Villen vorbei und haben freien Zugang zum Zwischenahner Meer - auf dem Sie gekentert sind.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine Binsenweisheit, dass die technischen Entwicklungen in den letzten Jahren im Bereich der Kommunikation an alle Beteiligten große Herausforderungen stellen. Um es ganz klar zu sagen: Wir Grüne stellen uns nicht grundsätzlich gegen jede Form der Telefonüberwachung und vor diesem Hintergrund auch nicht grundsätzlich gegen jede Form der Überwachung von Internettelefonie.
Zu Recht stellen aber viele Menschen aus der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis die Frage, wo der fundamentale Unterschied zwischen dem Telefonat, das wie bisher klassisch über das Festnetz oder mit dem Handy geführt wird, und dem Telefonat, das über Skype durchgeführt wird, liegt. Der Unterschied liegt nicht in der Art und Weise des Telefonierens, sondern in den technischen Mitteln, die der Staat einsetzt, um solche Telefonate abzuhören. Das Abhören eines Internettelefonats mittels Trojanersoftware ist faktisch nicht möglich, ohne die Daten auf dem Zielrechner zu verändern. Über diesen Umstand sind Sie, Herr Schünemann, sowohl in öffentlichen Erklärungen als auch in der Antwort auf die Anfrage der Linken sehr lapidar hinweggegangen.
Der § 100 a der Strafprozessordnung erlaubt zwar das Abhören von Telefonaten. Er ermächtigt aber nicht zum Verändern von informationstechnischen Systemen
und ist damit keine zulässige Rechtsgrundlage für den Einsatz irgendwelcher Schnüffelsoftware. Fakt ist: In Niedersachsen gibt es keine rechtliche Grundlage für den Einsatz irgendwelcher Schnüffelsoftware.
Wenn der Innenminister meint, solche Software zu benötigen, um Internettelefonie zu überwachen, dann sollten Sie gefälligst zuerst für eine Rechtsgrundlage sorgen und erst dann die Maßnahme einsetzen - und nicht umgekehrt, wie es Ihre Art ist.
Meine Damen und Herren, der Staatstrojaner, wie er auch in Niedersachsen eingesetzt wird, ist in Wahrheit kein Staatstrojaner, sondern ein DigiTask-Trojaner. Die Ausführung staatlicher Eingriffsmaßnahmen ist teilprivatisiert und in die Hände einer privaten Firma mit zweifelhaftem Ruf gelegt worden. Auf die Frage, wie Sie sicherstellen wollen, dass diese Firma ihre Befugnisse nicht überschreitet und keine weiteren Daten und Funktionen nachlädt, sagte der Innenminister sinngemäß: Das machen sie nicht, weil sie es nicht dürfen. - Wer’s glaubt, wird selig!
Meine Damen und Herren, wir begrüßen Ihre momentanen Bestrebungen, diesen Bereich der Softwareentwicklung wieder in staatliche Hände zu legen, weil nur so ein besserer Schutz der Bürgerrechte möglich ist. Von daher könnten Sie diesem Antrag zustimmen. Das werden Sie aber nicht tun. Wir kennen Sie.
Aber auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen, bleiben Hausaufgaben: Sie müssen für eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Schnüffelsoftware und für wirklich staatlich kontrollierte Software sorgen. Verhindern Sie den Missbrauch der Software, sorgen Sie für eine effektive Kontrolle des verfassungskonformen Einsatzes, und unterrichten Sie die Öffentlichkeit über das Ausmaß dieser Überwachungsmaßnahmen!
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Dezember diese Große Anfrage gestellt. Ende April haben wir die Antwort aus dem Innenministerium erhalten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums für das Zusammentragen von Zahlenmaterial und Informationen, soweit sie vorhanden gewesen, bedanken. Also: Danke schön!
Was mich sehr erstaunt hat, war die öffentliche Reaktion nach Abgabe unserer Anfrage. Die Waffenlobby von Schützenvereinen, Jägern, Sportschützen und auch die Arbeitsgemeinschaft Waffen der Piratenpartei
schickten zahlreiche Stellungnahmen. Da stellt sich doch die Frage: Wovor haben die Waffenbesitzer Angst? Was befürchten sie eigentlich? Es geht doch eigentlich nur um mehr Sicherheit. In unserer Anfrage ging es nur darum: Wie sind die Ergebnisse nach der letzten Waffenrechtsänderung?
Nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden traten am 25. Juli 2009 die Neuregelungen des Waffengesetzes in Kraft, das den Erwerb, die Lagerung, den Handel, die Instandsetzung von Waffen, insbesondere von Klingenwaffen und Schusswaffen sowie Munition regelt. Der Bundestag hat im April dieses Jahres die Einrichtung eines
deutschlandweiten Waffenregisters bis Ende des Jahres beschlossen. Damit setzen wir sehr frühzeitig eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass wir spätestens bis Ende Dezember 2014 ein zentrales Waffenregister einführen.
Nun, genau vor einem Monat, im Mai 2012 ein weiterer Amoklauf - Gott sei Dank unblutig - eines 14-jährigen Schülers in Memmingen mit drei Pistolen: zwei erlaubnispflichtigen und einer Schreckschusspistole. Die Pistolen stammten aus dem Besitz des Vaters, eines Sportschützen, der die Waffen sicher und vorschriftsmäßig in einem gesicherten Tresor aufbewahrt hatte. Dennoch ist es dem Schüler gelungen, an die Waffen zu kommen. Er sorgte damit für Angst und Schrecken in der Schule und auf dem Sportplatz in Memmingen.
Die Auswertung der Antworten der Landesregierung hat auch uns deutlich gemacht, dass weiterer Handlungsbedarf und vor allem Kontrollbedarf in Niedersachsen und bundesweit besteht.
Es geht hier um Sicherheit. Es geht um die Frage: Wie viel Sicherheit wollen wir unseren Kindern, unseren Mitbürgern bieten? - Allein die nüchterne Analyse der Zahlen zu den Waffenbesitzern macht deutlich: Niedersachsen ist Waffenland. Bundesweit liegen wir an fünfter Stelle, also im oberen Drittel. Es gibt 151 600 Waffenbesitzer. Zusammen haben sie 660 000 Waffen in ihrem Besitz. Das bedeutet, dass jeder Waffenbesitzer fast 4,5 Waffen hat.
Ich spreche jetzt von legalen Waffen. Herr Streitberger vom Deutschen Jagdschutzverband geht sogar von der doppelten Zahl von illegalen Waffen aus. Wahrscheinlich sind es sogar - das ist sein Zitat - viermal so viele illegale Waffen. Es erschreckt dann doch sehr, dass dann, wenn wir nur die Zahlen in Niedersachsen nehmen würden, allein bei einer Verdoppelung 1,2 Millionen illegale Waffen in Niedersachsen wären, wenn seine Annahme stimmt.
Meine Damen und Herren, es gibt auch 9 000 Sportschützen, die großkalibrige Waffen besitzen, bei denen wir uns fragen, was sie damit trainieren. Es gibt dafür gar keine Wettkämpfe. Ich bin gespannt, was die Sportschützen mit diesen großkalibrigen Waffen machen.