Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bachmann, hier geht es eben nicht um den A-11-Erlass.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Beamten, der - so sehr wir ihm die Beförderung gönnen - im Rahmen des Bewährungsaufstieges ohne Lehrgang nach 15 Dienstjahren zum Polizeikommissar ernannt wurde. Normalerweise ist das erst nach 20 Jahren vorgesehen. Hier hat man also schon von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Insofern sehen wir hier keinen Handlungsbedarf und beantragen „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zur Eingabe 2651. Dazu hat sich zunächst Herr Wulf von der SPDFraktion gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede zu den Petitionen, die sich für ein Bronzedenkmal mit dem Oldenburger Grafen Anton Günther zu Pferde beim Oldenburger Schloss als Erinnerung an diesen für die Geschichte Oldenburgs wichtigen Monarchen einsetzen. Das ist die Eingabe 2651.
Über den Fall ist in den Medien hinlänglich berichtet worden. Bekannt ist auch, dass einer der Petenten unser ehemaliger Landtagspräsident Horst Milde ist.
In der Petition wird der Landtag ersucht, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur aufzugeben, die Errichtung dieses Denkmals, dessen Kosten ein inzwischen verstorbener Initiator übernommen hat, vor dem Oldenburger Schloss auf landeseigenem Grund zu gestatten.
Ich will nicht diskutieren, ob es schön oder hässlich ist, ob es historisch korrekt ist oder nicht, ob es in der vorliegenden Form in die Zeit passt oder gar nicht. Hierzu gibt es ganz unterschiedliche Meinungen.
Es geht auch nicht - um es etwas deftig auszudrücken - um das Gegensatzpaar „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ und „so etwas will man noch nicht einmal geschenkt haben“.
Gegenstand der Debatte ist für die SPD vielmehr die Frage, wie man mit solchen Werken im öffentlichen Raum umgeht. Wir finden die Reaktion der Ministerin
In der Oldenburger Öffentlichkeit spielt die Diskussion um die Aufstellung des Denkmals eine sehr große Rolle. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung hat sich in Unterschriftenlisten und Bekundungen in den Medien für dieses Denkmal ausgesprochen.
Natürlich gibt es auch Gegner, besonders aus dem wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich. Deswegen ist die SPD-Fraktion der Ansicht, dass hierzu ein intensiver Abwägungsprozess mit allen Betroffenen hinsichtlich alternativer Standorte und der Art der Aufstellung geführt werden sollte.
Meine Damen und Herren, dies könnte am besten geschehen, wenn man bei der Petition „Erwägung“ beschließen würde. Das würde bedeuten, der Landesregierung zu empfehlen, in eine weitere, nochmalige Prüfung der Angelegenheit einzutreten und bisher nicht berücksichtigte Tatsachen oder Gesichtspunkte in ihre Überlegungen mit einzube
ziehen. Das wäre z. B. die Bereitschaft der Petenten, die sie auch geäußert haben, auch andere Standorte zu akzeptieren. So hätte man möglicherweise eine alle Seiten befriedigende, verträgliche Lösung finden können.
Man hätte auch darüber reden können, ob man das Denkmal mit einer historisch-kritischen Würdigung des Grafen als absolutistischen Herrscher hätte versehen können, um auch die inhaltliche Frage herauszuarbeiten.
(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Das ha- ben wir im Ausschuss getan! - Hans- Henning Adler [LINKE]: Das können wir doch in Oldenburg regeln! Dafür brauchen wir den Landtag nicht!)
Wir hatten gehofft, dass nach zahlreichen Gesprächen vor Ort auch die CDU-Fraktion bereit wäre, diesen Weg mitzugehen. Die Signale machten uns hoffnungsfroh. Doch CDU und FDP haben letztlich doch vor der Ministerin gekuscht, die das Denkmal partout nicht wollte, und sich für „Sach- und Rechtslage“ im Ausschuss entschieden, und zwar auch noch in einer sehr merkwürdigen Allianz. Denn die Fraktion der Linken hat den Regierungsfraktionen und der Ministerin in dieser Frage auch noch zugestimmt.
Lammfromm ist diese Allianz der Ministerin gefolgt und hat in nicht zu glaubender Weise ihrem eigenen Ansehen geschadet. Wo bleibt bei Ihnen die Beachtung des vielgepriesenen Bürgerwillens? Mit dieser Entscheidung wurde seitens CDU, FDP und Linke die Tür für eine allseits getragene Lösung in dieser Frage zugeschlagen. Das bedauern wir sehr und bleiben in dieser Sache bei unserer Empfehlung, „Erwägung“ zu beschließen.
Bevor ich Herrn Adler genau zu dieser Petition das Wort erteile, möchte ich an die Fraktion DIE LINKE gerichtet sagen, dass Sie insgesamt zwei Minuten beantragt haben. Da sich Frau Reichwaldt auch
noch zu zwei weiteren Eingaben gemeldet hat, möchte ich Ihnen fairerweise mitteilen, dass es eng wird. Bitte schön, Herr Adler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Graf Anton Günther war sicher kein Demokrat, er hat aber einen unbestrittenen Verdienst: Er war nämlich auch Pferdehändler und hatte den vor den Toren Oldenburgs stehenden Grafen Tilly mit Pferden bestochen, um zu verhindern, dass er die Stadt angreift und womöglich niederbrennt.
Das ist aber kein Grund, dem Land Niedersachsen ein Denkmal aufzuzwingen, das in Oldenburg direkt vor dem Schloss auf landeseigenem Grund stehen soll, ohne dass die Initiatoren vorher mit den zuständigen Entscheidungsträgern über künstlerische Gestaltung und Standort des Denkmals auch nur gesprochen hätten.
Es handelt sich um ein Oldenburger Problem, das wir in Oldenburg im Konsens, ohne ultimative Forderungen, lösen sollten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur bei dieser Petition und bei diesem Diskussionsstand zeigt sich die Bedeutung von Oldenburg.
Es handelt sich bei dem Reiterstandbild Graf Anton Günther um eine Symbolfigur für die Stadt Oldenburg und die Region.
Eine Gruppe ehrbarer Bürger hat einen sechsstelligen Betrag zur Verfügung gestellt, um ein Reiterstandbild in Auftrag zu geben, und es auch, ohne viel zu fragen, herstellen zu lassen. Nun wünschen die Initiatoren, dieses Denkmal vor dem Oldenburger Schloss aufzustellen, und zwar an einer Stelle, bei der es sich um Landesgrund handelt.
Kritisch bleibt zu hinterfragen, ob der eingeschlagene Weg der Initiatoren, der gewünschte Standort und ob das Denkmal an sich richtig sind. Darüber ist in Oldenburg eine emotionale Debatte entbrannt. Gegner und Befürworter stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Die ProPosition ist geprägt von einem verklärten Geschichtsbild des Grafen. - Anmerkung von mir: Ein absolutistischer Herrscher war selten nett zu seinen Untertanen. - Die ablehnende Haltung ist gekennzeichnet von einem überhöhten Kunstverständnis. Diesen Anspruch erheben auch die Stifter nicht.