Wir haben übrigens eine Länderumfrage durchgeführt. Alle Länder mit Ausnahme Baden-Württembergs lassen die Finanzaufsichtsbeamten nicht rotieren. In Baden-Württemberg wollen sie es jetzt gerade abschaffen. Dort gehören diese Mitarbeiter allerdings dem gehobenen Dienst an, werden also
sehr viel höher bezahlt, während in allen anderen Bundesländern Mitarbeiter Angestellte mit Besoldung wie im mittleren Dienst sind.
Ich frage die Landesregierung: Wie groß war die Bedeutung der Videoüberwachung bei der Aufklärung der Unregelmäßigkeiten in der Spielbank Hannover? Warum hat es aus Ihrer Sicht, Herr Minister Möllring, bis zum Jahr 2000 gedauert, dass die Videoüberwachung den heutigen Standard erreicht hatte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits seit November 1999 noch unter Ihrer Aufsicht, Herr Bartling, Nebenbestimmungen erlassen worden sind, die da lauten, dass der Aufsicht jedwede Unregelmäßigkeit mitzuteilen ist, die Aufsicht bei der Besetzung von Leitungspositionen zu informieren ist, ein Mitwirkungsrecht hat, neu einzustellendes Personal vorher auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen ist und Videoüberwachung und die elektronische Überwachung von Spielkesseln und Spielautomaten, das so genannte CIS, das heißt Casino Information System, und SDS, Slot Data System, zu installieren sind? Sie haben bemerkt, ich habe aus Ihrer Rede von 2001 zitiert.
Ohne die Aufzeichnung von Bildmaterial hätten wir eine Auswertung, wie wir sie hier vorgenommen haben, nicht machen können, auch nicht im Ansatz, weil es unerlässlich war, die Vorgänge auch fotografisch festzuhalten. Die Videoüberwachung hatte für uns immer eine große Bedeutung. Leider ist sie ihr in früheren Jahren nicht so beigemessen worden. Ich habe hier eine Betriebsvereinbarung vom 10. Juli 2000, in der geregelt ist, wie diese Videokameras eingesetzt werden dürfen. Danach darf der Aufnahmewinkel der in den Kassen bzw. Rezeptionen installierten Kameras so ausgerichtet sein, dass die Aufnahmen auf den Kassen- bzw. Rezeptionstresen beschränkt bleiben. Die hinter
den Tresen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen von den Kameras nicht mit erfasst werden. - Damit hätte man den Sachverhalt also nicht klären können.
In Bezug auf die Tische ist geregelt, dass der Bildausschnitt die gesamte Tischfläche bis zur Tischkante mit allen für den Spielablauf und die Abrechnungsvorgänge wichtigen Teilen umfassen muss also nur bis zur Tischkante. Da weder die Spieler noch die Croupiers auf dem Tisch sitzen, sondern daneben,
Die Videokameras dürfen nicht zur Kontrolle von Leistungen oder Verhalten der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verwendet werden. - Jetzt kommt es: Kenntnisse, die unter Verstoß gegen diese Vereinbarung erworben werden, unterliegen unbeschadet zwingender rechtlicher Bestimmungen einem Verwertungsverbot. Sie dürfen gemäß § 3 Nr. 1 nicht zulasten der betroffenen Mitarbeiterin oder des betroffenen Mitarbeiters verwertet werden. - Das heißt, wenn wir diese Vereinbarung noch hätten, dürften wir das, was wir dort festgestellt haben, nicht verwerten.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Sie tun ge- rade so, als wenn Strafsachen zuläs- sig wären! Das ist ja ungeheuerlich, was Sie da sagen!)
Deshalb, Herr Möhrmann, hat es am 1. September 2001 eine Änderung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes gegeben, in deren Zuge die Ermächtigung zum Erlass einer Spielordnung erteilt worden ist, in der bestimmt werden kann, in welchem Umfang der Spielbankunternehmer die Spielbanken zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs zur Erfassung des Bruttospielertrages mit optisch-elektronischen Einrichtungen zu beobachten hat, die Videoüberwachung.
Es hat dann 14 Monate bis zum 1. November 2002 gebraucht, um die Niedersächsische Spielordnung zu ändern. 14 Monate lagen zwischen der gesetzlichen Ermächtigung und einer Änderung der Spielordnung, dass videoüberwacht wird. Für diese Änderung war das Innenministerium damals zuständig. Um Ihnen einmal zu zeigen, wie ernst das Innenministerium es damit genommen hat, habe ich Akten des Innenministeriums beigezogen.
Darin schreibt der Abteilungsleiter des Niedersächsischen Finanzministeriums - das sind alles Vorgänger, alles tolle Leute; Herr Aller ist gar nicht da - am 5. April 2000: Den Einsatz von Videokameras in den Spielbanken und eine von betriebsinternen Verfahren losgelöste Überwachung und Aufzeichnung durch den am Ort tätigen Aufsichtsdienst halte ich in diesem Zusammenhang für unerlässlich. - Ich will Ihnen das nicht alles vorlesen. Als Verfügung steht auf diesem Vorgang: Als Eingang Herr Sowieso, Herrn Sowieso mit der Bitte um Kenntnisnahme, Bezirksregierung hat Durchschrift, zum Vorgang. - Das ist veranlasst worden.
Der nächste Abteilungsleiter, der dafür zuständig war, hat unter dem 27. April 2001 deshalb, weil nichts veranlasst worden war, noch einmal geschrieben, dass Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen seien, soweit sie zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Spielablaufs, zur Erfassung des Bruttospielertrages oder zum Schutz der Spielbankbesucher erforderlich seien. - Da steht einfach nur drauf: Zum Vorgang 12255/070-5. Das war es. So ist damals im Innenministerium mit Hinweisen des Finanzministeriums, dass die Spielbankaufsicht zu verbessern sei, umgegangen worden!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum ist in dieser Angelegenheit erst über einen Monat, nachdem bei Ihnen Unregelmäßigkeiten bekannt geworden waren, Strafanzeige gestellt worden?
Wir haben umfangreiche Recherchen vornehmen müssen. Ich sagte schon, dass das Aufnahmematerial von 32 Kameras rund um die Uhr mit den
SDS-Protokollen abgeglichen werden musste. Das war ausgesprochen schwierig. Nachdem wir einigermaßen sicher waren, dass wir beweiserhebliche Tatsachen festgestellt haben, ist sofort Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und das LKA eingeschaltet. Anschließend haben wir gemeinsam die Überwachung über weitere zwei Monate hinweg durchgeführt, um alle zu überführen. Ich kann an diesem Vorgang nichts Unrechtes erkennen. Das ist vielmehr blendendes Arbeiten der Beamtinnen und Beamten. Das ist nahe an der Perfektionsgrenze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soeben ist gesagt worden, Sie wollten alles neu ordnen. Wie ist beispielsweise mit rechtzeitigen Hinweisen umgegangen worden, dass eine Rotation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll gewesen wäre, und warum ist dort nicht gehandelt worden?
Es ist inzwischen gehandelt worden. Es gibt eine Verfügung vom 12. September 2005 an die Oberfinanzdirektion, die lautet: Aufsicht über die öffentlichen Spielbanken in Niedersachsen. Rotation der Beamten und Angestellten im Spielbankaufsichtsdienst der niedersächsischen Steuerverwaltung. Aus aktuellem Anlass bitte ich Sie, bis zum 21.09. zu berichten, inwieweit eine Rotation der Beamten und Angestellten im Spielbankaufsichtsdienst der niedersächsischen Steuerverwaltung eingeführt werden kann. - Ich habe diesen Sachverhalt vorhin schon dargestellt. Der eine Mitarbeiter war von 1997 bis 2003 unbeanstandet, ohne Rotation, auf dem Platz. Eine Rotation ist nicht ganz einfach, weil diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst beschäftigt werden, also nicht gerade in den oberen Gehaltsklassen beschäftigt sind. Wir werden aber versuchen, eine Rotation einzuführen. Mal auf Borkum und mal in Bad Harz
burg zu arbeiten, ist in diesen Gehaltsklassen allerdings schwierig. Das war unter der Vorgängerregierung, das war bisher bei allen Regierungen, die die Spielbankenaufsicht hatten, ein Problem, und das ist auch bei uns ein Problem, weil das Personal nicht gerne reist.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind seit der Übertragung der Spielbankenaufsicht auf das Finanzministerium ergriffen worden, wenn Mängel an Spielgeräten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb entscheidend sind, erkannt worden sind bzw. wenn Hinweise darauf vorlagen?
Wir haben inzwischen mehrfach eingegriffen. Ich erinnere mich an zwei Angelegenheiten. Das eine betraf die Spielbank in Bad Pyrmont und das andere die Spielbank in Wolfsburg, wo wir zwei Kessel des elektronischen Roulettes aus dem Verkehr gezogen haben, weil es Abnutzungserscheinungen gegeben hat. Dabei war den Spielern aber kein Schaden entstanden; denn wir konnten bei den Permanenzen keine Favoritenbildungen feststellen, d. h. es hatten sich keine Nummernhäufigkeiten gebildet. Trotzdem haben wir beide Kessel aus dem Verkehr gezogen und durch neue Kessel ersetzt.
b) Busemanns „gesicherte Unterrichtsversorgung“ - Dichtung und Wahrheit - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2198
- Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen etwas mit. Es gibt einige, die das hier nicht interessiert. Wenn das so ist, dann sollten sie hinausgehen.
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von der Abgeordneten Frau Ina Korter eingebracht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Schuljahresbeginn 2005/06 hat Kultusminister Busemann erklärt: „Unterrichtsversorgung trotz Schülerberg gesichert - Alle Lehrerstellen wieder besetzt“. Aus zahlreichen Schulen wird aber über erheblichen Unterrichtsausfall geklagt. In vielen Schulklassen kann der Unterricht in einzelnen Fächern überhaupt nicht erteilt werden.
1. Aus welchen Gründen zählt der Kultusminister mehr als 208 Stellen schon zum Schuljahresbeginn bei der Unterrichtsversorgung mit, obwohl sie in Wahrheit erst zum 1. November, also nach einem Vierteljahr, mit Lehrkräften besetzt werden sollen, die sich derzeit noch im Referendariat befinden, der Unterricht also ein Vierteljahr ausfällt?
2. Nach Angaben des Kultusministers wurden 640 bisher als Springer eingesetzte und befristet beschäftigte Lehrkräfte auf den frei gewordenen unbefristeten Lehrerstellen eingestellt. Wie viele neue Lehrkräfte werden nun seit Schuljahresbeginn als Ersatz für diese auf feste Stellen übernommenen Lehrkräfte beschäftigt, und bis wann sollen die übrigen der 640 bisher als Springer eingesetzten und befristet beschäftigten Lehrkräfte ersetzt werden?
3. Welche konkreten Anstrengungen hat die Landesregierung seit 2003 unternommen, den schulformspezifischen und fächerspezifischen Bedarf an Lehrkräften künftig besser decken zu können, und bis wann will sie eine volle Unterrichtsversorgung auch in den Förderschulen und den berufsbildenden Schulen und in den derzeitigen Mangelfächern erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Entschiedenheit weise ich die Unterstellung zurück, das Kultusministerium verursache durch die Einstellung von 208 Lehrkräften zum 1. November 2005 Unterrichtsausfall. Das Gegenteil ist der Fall. Dadurch, dass die dringend benötigten Lehrkräfte mit ihren Mangelfächern unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung in den Schuldienst eingestellt werden, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht bis zu dem für diese Absolventen normalen Einstellungstermin 1. Februar 2006 warten.
Im Übrigen können wir keine Lehrkräfte mit Mangelfächern einstellen, die es nicht gibt. Es stehen nur Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung, die sich vor sechs bis acht Jahren entschieden haben, ein Lehramt mit bestimmten Fächern zu studieren. Sicherlich gab es damals Empfehlungen für die Mangelfächer; aber das Grundrecht der Ausbildungsfreiheit überlässt die Entscheidung der Fächerwahl den Studierenden. Als Mitte der 90erJahre Abiturienten überlegten, ein Lehramt zu studieren, hatte die damalige SPD-Landesregierung hierfür ein ungünstiges Klima geschaffen.