Herr Kollege Robbert, für die Stadt Cuxhaven darf ich darüber hinaus ergänzen, dass derzeit für das Stadtgebiet weitere fünf Stellen zum Schuljahresbeginn ausgeschrieben sind. - Danke schön.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Rob- bert, Sie haben überhaupt nicht zuge- hört, was der Minister gesagt hat!)
Herr Minister, ich habe noch eine Zusatzfrage zu den Einstellungen. Können Sie sagen, ob das alles Einstellungen zum ersten Tag des neuen Schuljahres sind oder ob verspätet eingestellt wird?
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das hat der Minister alles schon beantwortet! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Er muss sich aber doch noch schlau machen!)
Frau Präsidentin! Herr Kollege Robbert, 1 740 Stellen sind in der Ausschreibung. Darin ist allerdings ein Korridor für etwa 300 Referendare zum 1. November mit enthalten. Ich gehe generell davon aus, dass die Einstellungen zum Schuljahresbeginn stattfinden; das ist meines Wissens der 22. August 2005. Soweit sich aber ein Referendar auf eine schulscharf ausgeschriebene Stelle beworben hat, kann es im Falle eines dann neu einzustellenden Referendars der 1. November werden. Grundsätzlich ist es aber - das ist wohl die Intention Ihrer Frage - der 22. August.
Herr Kultusminister Busemann, Sie haben im Kultusausschuss davon gesprochen, dass die Wiederbesetzung der Stellen gestreckt werden müsse. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie wollen Sie diese Streckung in Ihrem Ressort insgesamt umsetzen?
Frau Präsidentin! Herr Kollege Voigtländer, die Überschrift der Mündlichen Frage lautet: „Mangelhafte Unterrichtsversorgung im Landkreis und in der Stadt Cuxhaven“. Das habe ich erschöpfend beantwortet.
Man weiß im Übrigen, dass auch das Kultusressort Einsparmaßnahmen zu erbringen hat. Der Lohn dieser nicht ganz einfachen Tat ist: Wir haben 2 500 zusätzliche Stellen, die zum Schuljahresbeginn da sind. Unter Verwendung der vorhandenen Haushaltsmittel, bei denen ich etwas gespart habe, sehe ich mich in der Lage, zum Schuljahresbeginn - wie gehört - 1 750 Stellen auszuschreiben. Das kann man aber nur tun, wenn man vorher - ich will
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich hake da noch einmal nach. Nach unseren Berechnungen können Sie mindestens 500 und nicht 300 Stellen, die zum Schuljahresbeginn ausgeschrieben sind, erst zum 1. November 2005 besetzen. Das würde sich auch unmittelbar auf Lüneburg und den Landkreis Cuxhaven auswirken. Trifft das zu? Können Sie diese Berechnungen bestätigen?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, nach nochmaliger Rückkoppelung mit meinem Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass 1 740 Stellen ausgeschrieben sind. Es wird in der Tat ein Kontingent um die 300 Stellen sein - eher ein bisschen weniger -, die erst zum 1. November besetzt werden. Die Zahl „500“ ist allerdings spekulativ.
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort deutlich gemacht, dass es im Landkreis Cuxhaven 18 Feuerwehrlehrkräfte gibt. Mich interessiert dabei vor allen Dingen: Was geschieht, wenn die Feuerwehrund Springerlehrkräfte in Niedersachsen voll in den Schuldienst übernommen werden? Haben Sie die Mittel, die für diese Kräfte zur Verfügung stehen - das sind etwa 18 Millionen Euro -, ausgeschöpft, und wie viele Haushaltsreste stehen für dieses Schuljahr noch zur Verfügung?
(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Wenn man geschickt gewesen wäre, hätte man eine Frage daraus machen können!)
Frau Präsidentin! Herr Kollege, grundsätzlich ist festzustellen - das wurde kürzlich ja wieder angezweifelt -: Wir haben für Feuerwehrkräfte 18 Millionen Euro im Etat. Diese 18 Millionen Euro werden nach Lage der Dinge im Laufe des Jahres auch gebraucht und ausgegeben werden.
- Herr Kollege, das hat doch damit zu tun. - Soweit es der Haushaltsvollzug erlaubt, werden Stellen für Springerund Feuerwehrkräfte, die z. B. zum Schuljahresbeginn auf eine - wenn ich das so sagen darf - feste Vollzeitstelle übernommen werden, entsprechend nachgelegt werden. Aber das müssen wir über den Haushaltsvollzug, über die entsprechenden Bedarfe beobachten.
Ich frage die Landesregierung, wie sich die Klassenfrequenz in den einzelnen Schulformen von 2003 bis heute in Cuxhaven verändert hat.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, wir sehen uns nicht in der Lage, speziell für ein bestimmtes Stadt- oder Landkreisgebiet die Veränderungen bei der Klassenfrequenz jetzt auszurechnen und kundzutun. Das würde ich Ihnen gerne nachliefern.
Da es ja manchmal Diskussionen gibt, aufgrund der Veränderungen bei den Klassenobergrenzen in den fünften, sechsten und siebten Jahrgangs
stufen der Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen seien die Klassen zu voll und Ähnliches, darf ich Ihnen grundsätzlich sagen: In Bezug auf die Obergrenzensituation kommt es nur selten einmal zu einer Klasse, in der 32 Kinder sind. In der Gesamtstatistik zu den Klassenobergrenzen für das Jahr stellt man fest, dass sich im Landesdurchschnitt die Maßnahme, die ich vorgenommen habe, kaum auf die Klassenfrequenz ausgewirkt hat. Das ist eine Veränderung mit „null Komma bisschen“ im Gesamtwert, also im gesamten Landesdurchschnitt nicht einmal ein Schüler pro Klasse mehr.
Herr Minister Busemann, Sie haben bereits ausführlich die ersten Fragen beantwortet. Darüber freue ich mich.
Was sagen Sie, wenn die Landtagsabgeordneten im Landkreis Cuxhaven ihre Schulleitungen zur Unterrichtsversorgung fragen und wissen wollen, wie der aktuelle Stand ist? Dürfen die Schulleiter dann antworten oder nicht?
Herr Minister, Hintergrund meiner Frage ist Folgendes: Am 21. April, im letzten Plenarsitzungsabschnitt, haben Sie auf die Frage von Herrn Jüttner, ob es einen Maulkorb für Schulleitungen gegenüber Abgeordneten und Presse gebe, geantwortet, den gebe es nicht. Uns liegt ein Schreiben vom 20. April vor, das aus Ihrer Schulbehörde herausgegangen ist. Es bezieht sich auf eine Dienstleiterbesprechung. Ich zitiere aus diesem Schreiben: Nach Rücksprache mit „Herrn BL“ teile ich mit
- das gehört zur Fragestellung dazu; das müssen Sie sich wohl anhören, sonst kann mir der Minister nicht antworten -: Schulleitungen beantworten in keinem Fall und unter keinen Umständen Anfragen von dritter Seite, Presse, MdLs etc. zu schulinternen Vorgängen.
Dazu gehört vorrangig auch die Unterrichtsversorgung. Ausnahme: Erörterung mit dem Schulelternrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Anfrager sind durch Schulleitung oder uns an
die Landesschulbehörde - Zentrale - oder an MK also Kultusministerium - zu verweisen. Das gilt auch und gerade bei MdLs.
Darin ist kein Maulkorb zu sehen, da ja Fragerecht besteht und Auskunft erteilt wird. Insbesondere bei Anfragen von MdLs verweist „BL“ auf seinen Zeichnungsvorbehalt, sofern die Anfrage an die Landesschulbehörde gerichtet wird. Ich bitte im konkreten Fall usw.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, ich darf hier einmal anmerken, dass wir bei der Frage nach der Unterrichtsversorgung im Stadt- und Kreisgebiet Cuxhaven waren.
Dieser Vorgang ist in der Abteilung Braunschweig entstanden, Frau Kollegin, wie wir mittlerweile erfahren haben. Ein namhafter Beamter, der Ihnen, Herr Jüttner, etwas näher als uns steht, hat dieses Schreiben verfasst, was nicht der Sachund Rechtslage entspricht.