Dieser Vorgang ist in der Abteilung Braunschweig entstanden, Frau Kollegin, wie wir mittlerweile erfahren haben. Ein namhafter Beamter, der Ihnen, Herr Jüttner, etwas näher als uns steht, hat dieses Schreiben verfasst, was nicht der Sachund Rechtslage entspricht.
Herr Kollege, dieser Vorgang wurde, glaube ich, Freitag vor einer Woche zum wiederholten Male der Presse zugespielt, sodass wir uns pflichtgemäß erkundigen mussten, wie so etwas entstehen kann. Ich sage Ihnen wie schon vor vier Wochen: Es gibt in meinem Verantwortungsbereich keinen Maulkorb, insbesondere nicht in dem Bereich, in dem es um die Unterrichtsversorgung geht und sich die berechtigten Kreise, z. B. Landtagsabgeordnete, bei der Schule nach der Unterrichtsversorgung erkundigen. Die Schulleitungen sind ausdrücklich gehalten, Auskunft über die entsprechende Unterrichtsversorgung zu geben. Sie sollen aber die Zahlen der amtlichen Statistik kundtun und keine spekulativen Zahlen verbreiten.
Um auf das Stadt- und Kreisgebiet Cuxhaven zurückzukommen: Sie haben mitbekommen, dass ich dort vor etwa 14 Tagen unterwegs war und im Stadtgebiet in den Nachmittagsstunden eine Veranstaltung abgehalten habe.
Weil immer gefragt wird, ob die Zahlen stimmen, habe ich exakt für jede einzelne Schule mit der Zahl für die jeweilige Unterrichtsversorgung aufgewartet, egal ob das nun 102 % bei einer Grundschule oder im Falle einer Realschule 96 % waren. Alle Schulleiter haben dann gesagt: Jawohl, Herr Minister, Ihre Zahlen stimmen, sie sind korrekt. Was zum Teil in den Zeitungen gestanden hat, ist nicht korrekt. Alle Schulleiter, insbesondere an den Schulen, an denen die Versorgung unter 100 % lag, konnten mir bestätigen, dass Ausschreibungen laufen und dass zum Schuljahresbeginn entsprechende Lehrkräfte eingestellt werden.
Herr Minister, Sie haben auf meine Frage keine Antwort gegeben. Ich hatte danach gefragt, wie die Streckung der Wiederbesetzung der Stellen im Haus umgesetzt wird. Wenn Sie Antworten auf Fragen nach Cuxhaven geben,
dann müssten Sie eigentlich auch wissen, wie in Ihrem Haus insgesamt die Wiederbesetzung der Stellen umgesetzt wird.
Ich hätte gerne gewusst - ich glaube, das wüsste das ganze Haus gerne -, ob in diesem Jahr alle ausgeschriebenen Stellen wiederbesetzt werden.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Voigtländer, das Kultusministerium ist keine Unfugsveranstaltung. Wenn wir Stellen ausschreiben, gehen wir davon aus, dass dazu Bewerbungen kommen, und dann werden wir auch einstellen. Davon können Sie bei ausgeschriebenen Stellen grundsätzlich ausgehen. Wir verfügen im Gegensatz zu dem, was Sie behaupten, über 2 500 Stellen mehr. Es ist unser fester Wille, ausgeschriebene Stellen entsprechend zu besetzen. Gibt es bei einer ganz bestimmten Fächerkombination keine Bewerbung, dann mag das ein Problem sein. Wir alle wissen, dass z. B. Lateinlehrer sehr knapp sind. Daher versuchen wir alles, um hierfür noch Kräfte zu finden. Natürlich ist Sinn und Absicht einer Ausschreibungsaktion, dass ausgeschriebene Stelle besetzt werden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist übri- gens ein Rechtsanspruch!)
- das war eine Vorbemerkung, Herr Klare - dass einzelne Mitarbeiter Ihrer Schulverwaltung beschuldigt werden, Erlasse verbreitet zu haben, die nicht im Sinne der Hausspitze sind. Mir liegt ein Text vor, der eindeutig Bezug auf eine Rücksprache mit dem Behördenleiter nimmt, Ihrem ehemaligen Büroleiter ter Horst. Dort heißt es, dass den Schulleitungen untersagt wurde, den MdLs Auskunft zu geben. Einen Tag später haben Sie hier im Haus genau das Gegenteil erklärt.
(David McAllister [CDU]: Was war jetzt die Frage? - Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt habe ich die Frage ver- gessen!)
Hat der Erlass vom 20. April, der den Schulleitungen verbietet, unter keinen Umständen und in keinem Fall dritter Seite Auskunft über die Unterrichtsversorgung zu erteilen, Bestand, ja oder nein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jüttner, es gibt keinen Maulkorberlass, also ist auch kein Maulkorberlass zurückzunehmen. Die Schulleiter dürfen nach Sach- und Rechtslage und nach der amtlichen Statistik natürlich denjenigen, die es wissen wollen, insbesondere MdLs, den Grad der Unterrichtsversorgung mitteilen.
Ich sage Ihnen noch einmal: Zum Zeitpunkt der Fragestunde vor vier Wochen war mir dieser Vorgang aus Braunschweig nicht bekannt. Er geht auf ein Telefonat - wir sind hier gehalten, keine Namen von Mitarbeitern zu nennen - mit der Landesschulbehörde und dem amtierenden Abteilungsleiter in Braunschweig, einem fachkundigen, seit Jahrzehnten erprobten Beamten, zurück. Er hat die Hinweise zur Sach- und Rechtslage offenbar trotz aller Berufserfahrung missverstanden.
- Ich will hier nicht an frühere parlamentarische Abläufe erinnern. Aber manche verstehen sich auf Missverständnisse.
frage ich die Landesregierung, wie es denn kommt, dass nicht nur im Bereich der früheren Bezirksregierung Braunschweig, sondern auch im Bereich der früheren Bezirksregierung Weser-Ems ein schriftlicher Text existiert, wenige Wochen alt, der hinsichtlich der Sanktionierung von Schulleitungen ungefähr die gleiche Qualität hat,
allerdings - das räume ich ein - mit einer etwas anderen Begründung. Dort wird nämlich darauf hingewiesen, dass die Schulen gegenüber Abgeordneten keine Auskunft geben dürfen, weil diese keine Dienststellen seien; eine besonders gelungene Erklärung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Da wir hier nicht alle der Amnesie verfallen sind, möchte ich doch zum Besten geben, welche Erfahrungen ich in den Jahren meiner parlamentarischen Arbeit von 1994 bis 2003 gemacht habe. Bei jeder Anfrage in einer Schule in Niedersachsen, bei einem Schulleiter, einer Schulleitung, einer Gesamtkonferenz, ist mir jedes Mal gesagt worden - das ist mir zum Teil schriftlich mitgeteilt worden -, dass Auskünfte nur von der Bezirksregierung - in meinem Falle als Osnabrücker Abgeordneter von der Schulabteilung Weser-Ems - gegeben werden könnten.
Die gesamte Schulabteilungsleitung der Bezirksregierung war damals gleichzeitig im Rat der Stadt Osnabrück in der SPD-Fraktion versammelt, sodass ich dort auch von Kollege zu Kollege hätte
fragen können. Sie alle - die gesamte Hierarchie waren im Rat der Stadt Osnabrück vertreten: Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende und auch andere. Dort bin ich regelmäßig auf das Rede- und Fragerecht des Abgeordneten im Parlament verwiesen worden, das sei der richtige Ort der Auseinandersetzung, um sich nach der Schul- und Unterrichtsversorgung zu erkundigen. Es ist zum Teil gegen Schulleiter disziplinarrechtlich ermittelt worden, die Abgeordneten Auskünfte erteilt haben.