Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rahmenbedingungen für die Zufahrt zum Hafen Fedderwarder Siel sind im Jahr 2001 mit der Gemeinde und den Hafennutzern vereinbart worden. Diese Bedingungen haben alle Beteiligten vor Ort getragen. Die Festlegung der Rahmenbedingungen orientiert sich an dem Machbaren und berücksichtigt im Übrigen auch die Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen. In diesem Korridor werden wir uns auch in Zukunft bewegen, und wir müssen die wirtschaftlichsten und die effizientesten Maßnahmen für die Zufahrt zum Hafen finden.
Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich: Die Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Küste auf Norderney hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die wissenschaftliche Begleitung hat uns in den Entscheidungen über die zu treffenden Maßnahmen sicherer gemacht. Dabei gilt insbesondere: Die Forschungsstelle Küste hat die bisherigen Aktivitäten in einem Punkt unterstützt, den eben der Kollege Thümler besonders herausgearbeitet hat. Sie hat uns zur Vorsicht gemahnt und uns davor gewarnt, auf den schweren Wasserbau zu vertrauen. Sie hat empfohlen, mit der Natur, nicht aber gegen sie zu bauen. Das wollen wir auch künftig so halten, meine Damen und Herren.
Wir stellen fest, dass sich die Wega-Rinne in den vergangenen Jahren durchaus positiv in diese Richtung entwickelt hat. Allerdings müssen wir in der Zwischenzeit feststellen, dass es an dieser Stelle inzwischen auch wieder Verlandungstendenzen gibt. Das alles ist also nicht so eindeutig, wie es an der Küste manchmal gesagt wird.
Unsere Überlegungen gehen jetzt nach intensiven Gesprächen mit der Forschungsstelle weiter. Wir wollen auch die großräumigen Veränderungen im Bereich des Langlütjensandes untersuchen lassen, um so das langfristige Verhalten des Fedderwarder Priels prognostizieren zu können.
Dabei steht im Vordergrund, dass wasserbauliche Maßnahmen eben nur vor dem Hintergrund der Kenntnis natürlicher Entwicklungen sinnvoll sind. Deshalb müssen wir weitere Untersuchungen in diese Richtung vornehmen. Die Ergebnisse der Forschungsstelle werden uns insofern helfen, die Unterhaltung des Priels zu optimieren. Dabei werden wir auch die Untersuchungen durch die Bundesanstalt für Wasserbau an der Jade und an der
Ich betone hier noch einmal - gerade weil Frau Korter hier eben etwas anderes gesagt hat -, dass nach den Aussagen aller Gutachter negative Folgen für den Priel nicht festgestellt werden konnten. Meine Damen und Herren, wenn Sie die wissenschaftliche Landschaft in Deutschland zu irgendeinem Thema betrachten, dann finden Sie dort niemals nur Mehrheitsmeinungen, sondern Sie finden dort auch immer andere Meinungen - zu welchem Thema auch immer. Über die getroffenen Maßnahmen werden wir die Betroffenen vor Ort regelmäßig informieren. Meine Damen und Herren, wir nehmen auch abweichende Auffassungen zur Kenntnis, weil wir im weiteren Verfahren auch darauf eingehen müssen. Wir halten uns aber daran, was die Mehrheit der Experten in diesem Zusammenhang sagt. Insofern stellt sich die Landesregierung der Verantwortung und handelt im Rahmen des wirtschaftlich Gebotenen zielorientiert.
Der Antrag der Grünen verkennt die genannten Zusammenhänge. Er verkennt, dass wir in erster Linie auf die Natur setzen müssen und nicht auf den Wasserbau. Deshalb ist der Antrag der Grünen in der Sache unbegründet.
Vielen Dank, Herr Minister. - Nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erhält Frau Korter eine zusätzliche Redezeit von zwei Minuten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Hirche, was Sie von der Forschungsstelle Küste zitiert haben, finden wir in dem Bericht so wörtlich nicht wieder. Auch mein Kollege Janßen und ich haben den Bericht genau gelesen. Wir wollen nicht gegen die Natur arbeiten, Herr Thümler, sondern wir wollen die natürliche Entwicklung Richtung WegaRinne unterstützen. Wenn es nötig ist, wird man prüfen müssen, ob wasserbauliche Maßnahmen diesen Zustand später erhalten können. Sie wollen aber noch nicht einmal einen Kostenvergleich zulassen. Die Frage ist doch: Wie viel Geld ist verbaggert worden, wie viel Geld wollen Sie weiter verbaggern, oder machen wir eine nachhaltige Lösung, damit nicht jedes Jahr gegen die Natur gebaggert werden muss?
Herr Hirche, ich habe in meiner Rede vorhin dazu Stellung genommen, welche Wahlversprechen Herr Wulff und Sie in Butjadingen 2002 abgegeben haben. Wenn Sie heute wegen der Haushaltslage nur ein bisschen herumbaggern und abwarten, dann haben Sie Ihre Wahlversprechen eindeutig gebrochen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: Folter national und international eindämmen - Landtag macht sich für die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention stark - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1467 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1917
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns allen, die wir hier sitzen, wäre sicherlich wohler, wenn wir die Debatte über dieses Thema nicht zu führen bräuchten. Eigentlich braucht man auch nicht ausdrücklich zu sagen, dass wir alle hier im Hause Folter ablehnen und zutiefst verurteilen. Trotzdem sage ich noch einmal ganz deutlich: Für uns Christdemokraten ist ebenso wie für alle anderen Fraktionen hier im Hause Folter Menschen verachtend, ist Folter abscheu
In dieser Frage besteht Konsens in diesem Hause. Insofern ist es am Ende zu einer gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung gekommen. Gerade in dieser Frage ist das gut und wichtig.
Dass wir heute trotzdem über dieses Thema diskutieren, liegt an den Umständen - diese kennen Sie alle aus den verschiedensten Berichten in Presse, Funk und anderen Medien -, denn in vielen Ländern ist Folter heute noch alltägliche Praxis. Es wird berichtet über Menschen, die gefoltert werden, die erniedrigt werden und die auf andere Art und Weise unmenschlich behandelt werden. Dies erfolgt zum Teil nicht nur mit staatlicher Duldung, sondern zu einem großen Teil auch durch die Polizei und den Staat selbst. Deshalb müssen wir den Kampf gegen Folter entschieden führen. Die Vereinten Nationen haben bereits im Jahre 1984 die Anti-Folter-Konvention verabschiedet, der bis heute gut 150 Staaten beigetreten sind. Trotz dieser Konvention ist es, wie gesagt, in vielen Ländern der Welt gang und gäbe, dass Folter zur alltäglichen Praxis gehört. Die UN haben es daher als notwendig erachtet, ein Zusatzprotokoll zu erstellen. Es sieht die Einrichtung internationaler Gremien vor, die Gefängnisse und andere Orte aufsuchen sollen, an denen Menschen in Gefangenschaft leben, und die Umstände untersuchen sollen, unter denen die Menschen dort gefangenbzw. festgehalten werden. Ebenso gehört zu diesem Zusatzprotokoll eine nationale Komponente. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Gremien einrichten, die ebenfalls Gefängnisse, geschlossenen Anstalten und andere Einrichtungen aufsuchen. Wir begrüßen ausdrücklich diesen präventiven Ansatz; denn Folter muss von vornherein verhindert werden.
Leider wurde das Zusatzprotokoll bisher erst von drei Staaten ratifiziert. Sicherlich könnte Deutschland mit der Annahme dieses Protokolls international ein deutliches Zeichen setzen. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion alle Bemühungen und alle Bestrebungen, zu einer Ratifikation zu kommen. Trotzdem finden wir es richtig, dass wir uns die Zeit genommen haben, dieses Thema intensiv zu diskutieren, ebenso wie sich die Landesregierung die Zeit genommen hat, dieses Thema intensiv anzugehen. Es gibt doch einige Punkte, die aus unserer Sicht intensiverer Diskussion bedurften.
Eines darf aus unserer Sicht nicht passieren: Das Zusatzprotokoll und dessen Ratifikation dürfen nicht dazu führen, dass neue Strukturen aufgebaut werden, neue Bürokratie geschaffen wird und neue Kosten entstehen, ohne dass am Ende ein wirklich spürbarer Effizienzgewinn und ein wirklich spürbares Ergebnis zur wirksamen Eindämmung von Folter stehen würden.
Deshalb war es aus unserer Sicht dringend notwendig, sich diese Zeit zu nehmen. Wie gesagt, jetzt liegt ein gutes Ergebnis vor. Würden wir das nicht erreichen, würden wir das Ziel der Vereinten Nationen, das dahinter steht, krass unterlaufen. Dazu gehört für uns z. B. auch, dass wir die Gremien, die bereits in diesem Bereich bestehen, die gute Arbeit leisten, weiter einbinden. Dazu gehört auch der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Landtages, der die Justizvollzugsanstalten aufsucht und sorgfältig und gewissenhaft darauf achtet, dass im niedersächsischen Justizvollzug die Würde des Menschen gewahrt wird. Dafür können wir an dieser Stelle dem Unterausschuss einmal ein herzliches Dankeschön sagen.
Natürlich muss genauso intensiv über die Kompetenzverteilung diskutiert werden. Mit der Einsetzung eines nationalen Gremiums, das Kontrollen durchführen soll, wird massiv in die Kompetenzen der Länder eingegriffen. Das ist kein unproblematischer Punkt. Insofern war auch da eine Diskussion notwendig.
Schließlich legen wir natürlich großen Wert darauf, dass intensiv über die Kosten geredet wird. Auf unseren Anstoß hin wurde in die Beschlussempfehlung der Punkt aufgenommen, dass dem Land durch alle diese Bestrebungen keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Wir sind schon der Meinung, wenn Folter international bekämpft werden soll, ist das vor allem eine nationale Aufgabe. Insofern sehen wir hier in erster Linie den Bund in der Pflicht. Es gibt auch bereits erste Signale seitens der Bundesregierung, dass man hier zu einer Einigung mit den Ländern kommen will. Es gibt allerdings auch Stimmen aus dem Bund, die den Verdacht nähren, dass man erst anstrebt, möglichst schnell eine Einigung herbeizuführen, um dann hinterher doch die Standards anzuheben. Insofern werden wir sorgfältig darauf achten, dass
Eines möchte ich abschließend in diesem Zusammenhang noch sagen. Es gibt viele Menschen, die sich beruflich, aber auch ehrenamtlich um die Opfer von Folter kümmern. Angebracht ist, insbesondere den vielen Ehrenamtlichen von dieser Stelle aus ein Dankeschön zu sagen, die Kraft und Zeit opfern, um sich der Folteropfer zu widmen.
Meine Damen und Herren, wir wollen Folter weltweit ächten, und wir wollen Folter weltweit geächtet wissen. Die Beschlussempfehlung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem ist sie ein gemeinsamer Schritt aller Fraktionen dieses Hauses. Für uns stand nie außer Frage, dass wir diese sinnvolle Sache mittragen. Wir haben damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Folter geleistet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können heute im Niedersächsischen Landtag zwei wichtige politische Dinge beschließen. Der Kollege Nerlich hat es bereits gesagt: Mit der Zustimmung zum Zusatzprotokoll zur UN-AntiFolter-Konvention setzen wir ein wichtiges Signal zur internationalen Eindämmung der Folter. Der Landtag kann also heute - wie auch gestern schon - ein bisschen Außenpolitik betreiben. Die Menschen verachtende Folter wird erschreckenderweise immer noch in sehr vielen Ländern praktiziert, und zwar nicht nur in Schurkenstaaten und Diktaturen, sondern auch in Ländern, die mit der Bundesrepublik Deutschland in Verhandlungen stehen, und zum Teil sogar in befreundeten Ländern. Wir wissen z. B. von Russland, wir wissen zum Teil auch von den USA und auch von der Türkei, dass dort das absolute Folterverbot nicht konsequent, verlässlich eingehalten wird. Ich fand es gut - das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen -, dass Ministerpräsident Wulff bei dem Besuch von Wladimir Putin hier in Hannover die Menschenrechtsfrage angesprochen hat. - Respekt, Herr Wulff!
Respekt, dass Sie das gemacht haben. Ich hoffe, dass Sie das auch in China getan haben. Ich habe die Berichterstattung genau gelesen. Ich weiß, dass es bei einem Besuch in China nicht einfach ist, über die Menschenrechtsfrage zu reden. Gleichwohl ist das notwendig. Notwendig ist es auch dann, wenn man unsere Freunde in den USA besucht, dort das Problem Guantanamo anzusprechen.
Ich will auch Folgendes ganz deutlich sagen: Was der Bundeskanzler in der Menschenrechtsfrage leistet, ist in meinen Augen teilweise unbefriedigend.
Aber es geht bei diesem Antrag nicht nur um Außenpolitik. Mit der Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls verpflichtet sich das Land Niedersachsen, seine Institutionen, in denen Menschen der Freiheit entzogen sind, durch unabhängige Präventionsräte kontrollieren zu lassen. Betroffen sind davon die Polizei, die Vollzugsanstalten und auch die Landeskrankenhäuser. Diese Einrichtungen werden schon heute von gut besetzten, unabhängigen Fachgremien kontrolliert. Das Quälen oder gar Foltern von Menschen hat in Deutschland Ausnahmecharakter. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz auszuschließen ist es dennoch nicht.
Wir hatten vor kurzem in Brandenburg einen Skandal. Dort haben Vollzugsbedienstete Gefangene unter Ausschluss der Öffentlichkeit ganz übel geprügelt. Wir haben einen Folterskandal in der Bundeswehr. Dort haben Ausbilder Rekruten gequält und Folterszenen nachgespielt. Es gibt auch immer wieder Berichte von amnesty international, dass auch innerhalb der deutschen Polizei manchmal Verhörmethoden genutzt werden, die zweifelhaft sind.
- Mein lieber Herr Coenen, 2002 ist bei einem Verhör auf einer deutschen Polizeiwache ein Verdächtiger zu Tode gekommen. Es gab auch ein Verfahren. Das wissen Sie.
Was mich besorgt macht - das will ich deutlich sagen -, war die rechtspolitische Debatte, die wir nach dem Fall Daschner/Gäfgen hatten. Da haben Strafrechtler in der Bundesrepublik Deutschland gesagt: Dort wurde keine Folter angewandt, sondern das war Nothilfe. - Da hat sich ein fragwürdiger rechtspolitischer Diskurs entwickelt. Es gibt heute deutsche Universitätsprofessoren, die die Wiedereinführung eines Feindstrafrechts fordern. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Diese deutschen Universitätsprofessoren stellen den Artikel 3 des Grundgesetzes infrage. Unsere ganze Rechtsordnung bekommt dann einen Infarkt. Das ist in meinen Augen eine erschreckende Entwicklung.