Matthias Nerlich

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Eingangs möchte ich als Ratsherr der Samtgemeinde Meinersen bemerken, dass meine Samtgemeinde hier zweimal falsch zitiert worden ist. Die Frauenbeauftragte der Samtgemeinde Meinersen ist auf eigenen Wunsch in das Amt einer stellvertretenden Amtsleiterin innerhalb der Samtgemeinde gewechselt. Ihr wurde keinesfalls gekündigt. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Wechsel erfolgte also freiwillig. Das hat sie in der öffentlichen Ratssitzung auch so erklärt.
- Es gibt auch eine neue, die ehrenamtlich tätig ist, die also dieses Amt ehrenamtlich mit viel Freude und zur Zufriedenheit aller hervorragend ausübt.
Ich finde es nicht gut, dass Sie auf diese Weise engagierte Frauen, die ehrenamtlich diese Aufgaben wahrnehmen, so in Misskredit bringen und so tun, als ob sie ihren Aufgaben nicht gerecht werden könnten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie mit mir die Meinung teilt, dass das Bild, das mit dieser Aufzählung hier auch in der Öffentlichkeit vermittelt wird, ein falsches ist und dass es deshalb umso wichtiger ist, in aller Ruhe eine genaue Evaluierung durchzuführen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns allen, die wir hier sitzen, wäre sicherlich wohler, wenn wir die Debatte über dieses Thema nicht zu führen bräuchten. Eigentlich braucht man auch nicht ausdrücklich zu sagen, dass wir alle hier im Hause Folter ablehnen und zutiefst verurteilen. Trotzdem sage ich noch einmal ganz deutlich: Für uns Christdemokraten ist ebenso wie für alle anderen Fraktionen hier im Hause Folter Menschen verachtend, ist Folter abscheu
lich, ist Folter in keiner Weise zu akzeptieren und ist Folter mit allen Mitteln zu bekämpfen.
In dieser Frage besteht Konsens in diesem Hause. Insofern ist es am Ende zu einer gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung gekommen. Gerade in dieser Frage ist das gut und wichtig.
Dass wir heute trotzdem über dieses Thema diskutieren, liegt an den Umständen - diese kennen Sie alle aus den verschiedensten Berichten in Presse, Funk und anderen Medien -, denn in vielen Ländern ist Folter heute noch alltägliche Praxis. Es wird berichtet über Menschen, die gefoltert werden, die erniedrigt werden und die auf andere Art und Weise unmenschlich behandelt werden. Dies erfolgt zum Teil nicht nur mit staatlicher Duldung, sondern zu einem großen Teil auch durch die Polizei und den Staat selbst. Deshalb müssen wir den Kampf gegen Folter entschieden führen. Die Vereinten Nationen haben bereits im Jahre 1984 die Anti-Folter-Konvention verabschiedet, der bis heute gut 150 Staaten beigetreten sind. Trotz dieser Konvention ist es, wie gesagt, in vielen Ländern der Welt gang und gäbe, dass Folter zur alltäglichen Praxis gehört. Die UN haben es daher als notwendig erachtet, ein Zusatzprotokoll zu erstellen. Es sieht die Einrichtung internationaler Gremien vor, die Gefängnisse und andere Orte aufsuchen sollen, an denen Menschen in Gefangenschaft leben, und die Umstände untersuchen sollen, unter denen die Menschen dort gefangenbzw. festgehalten werden. Ebenso gehört zu diesem Zusatzprotokoll eine nationale Komponente. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Gremien einrichten, die ebenfalls Gefängnisse, geschlossenen Anstalten und andere Einrichtungen aufsuchen. Wir begrüßen ausdrücklich diesen präventiven Ansatz; denn Folter muss von vornherein verhindert werden.
Leider wurde das Zusatzprotokoll bisher erst von drei Staaten ratifiziert. Sicherlich könnte Deutschland mit der Annahme dieses Protokolls international ein deutliches Zeichen setzen. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion alle Bemühungen und alle Bestrebungen, zu einer Ratifikation zu kommen. Trotzdem finden wir es richtig, dass wir uns die Zeit genommen haben, dieses Thema intensiv zu diskutieren, ebenso wie sich die Landesregierung die Zeit genommen hat, dieses Thema intensiv anzugehen. Es gibt doch einige Punkte, die aus unserer Sicht intensiverer Diskussion bedurften.
Eines darf aus unserer Sicht nicht passieren: Das Zusatzprotokoll und dessen Ratifikation dürfen nicht dazu führen, dass neue Strukturen aufgebaut werden, neue Bürokratie geschaffen wird und neue Kosten entstehen, ohne dass am Ende ein wirklich spürbarer Effizienzgewinn und ein wirklich spürbares Ergebnis zur wirksamen Eindämmung von Folter stehen würden.
Deshalb war es aus unserer Sicht dringend notwendig, sich diese Zeit zu nehmen. Wie gesagt, jetzt liegt ein gutes Ergebnis vor. Würden wir das nicht erreichen, würden wir das Ziel der Vereinten Nationen, das dahinter steht, krass unterlaufen. Dazu gehört für uns z. B. auch, dass wir die Gremien, die bereits in diesem Bereich bestehen, die gute Arbeit leisten, weiter einbinden. Dazu gehört auch der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Landtages, der die Justizvollzugsanstalten aufsucht und sorgfältig und gewissenhaft darauf achtet, dass im niedersächsischen Justizvollzug die Würde des Menschen gewahrt wird. Dafür können wir an dieser Stelle dem Unterausschuss einmal ein herzliches Dankeschön sagen.
Natürlich muss genauso intensiv über die Kompetenzverteilung diskutiert werden. Mit der Einsetzung eines nationalen Gremiums, das Kontrollen durchführen soll, wird massiv in die Kompetenzen der Länder eingegriffen. Das ist kein unproblematischer Punkt. Insofern war auch da eine Diskussion notwendig.
Schließlich legen wir natürlich großen Wert darauf, dass intensiv über die Kosten geredet wird. Auf unseren Anstoß hin wurde in die Beschlussempfehlung der Punkt aufgenommen, dass dem Land durch alle diese Bestrebungen keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Wir sind schon der Meinung, wenn Folter international bekämpft werden soll, ist das vor allem eine nationale Aufgabe. Insofern sehen wir hier in erster Linie den Bund in der Pflicht. Es gibt auch bereits erste Signale seitens der Bundesregierung, dass man hier zu einer Einigung mit den Ländern kommen will. Es gibt allerdings auch Stimmen aus dem Bund, die den Verdacht nähren, dass man erst anstrebt, möglichst schnell eine Einigung herbeizuführen, um dann hinterher doch die Standards anzuheben. Insofern werden wir sorgfältig darauf achten, dass
keine zusätzlichen Kosten auf unser Land zukommen.
Eines möchte ich abschließend in diesem Zusammenhang noch sagen. Es gibt viele Menschen, die sich beruflich, aber auch ehrenamtlich um die Opfer von Folter kümmern. Angebracht ist, insbesondere den vielen Ehrenamtlichen von dieser Stelle aus ein Dankeschön zu sagen, die Kraft und Zeit opfern, um sich der Folteropfer zu widmen.
Meine Damen und Herren, wir wollen Folter weltweit ächten, und wir wollen Folter weltweit geächtet wissen. Die Beschlussempfehlung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem ist sie ein gemeinsamer Schritt aller Fraktionen dieses Hauses. Für uns stand nie außer Frage, dass wir diese sinnvolle Sache mittragen. Wir haben damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Folter geleistet. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Graffiti bewegt die breite Öffentlichkeit. Graffitis sind als großes Ärgernis in aller Munde und vielen Menschen im Land ein Dorn im Auge. Deswegen ist es positiv, dass wir nach einem langen Weg auf den letzten Metern doch noch zu einem gemeinsamen Antrag, zumindest von drei Fraktionen dieses Hauses, gekommen sind. Damit können wir, CDU, FDP und SPD gemeinsam, ein klares Signal nach Berlin senden, nach vielen Jahren des Verschleppens endlich dafür zu sorgen, dass Graffiti-Sprayer in Zukunft konsequent bestraft werden können.
Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, weiß, dass es für viele Menschen ein Grund ist, in die Luft zu gehen. Es ist für viele Eigentümer, deren Eigentum durch Graffitis beschmiert und beschädigt wurde, ein Grund, in die Luft zu gehen. Ein Grund, in die Luft zu gehen, ist es vor allem auch für viele Kommunalpolitiker. Es sind viele unter uns, die aus ihrer Verantwortung vor Ort wissen, was Kommunen für die Beseitigung dieser hässlichen Farbschmierereien aufzuwenden haben. Ein Grund, in die Luft zu gehen, ist nicht zuletzt auch für viele Bürgerinnen und Bürger im Lande, die offenen Auges durch ihre Heimat gehen und feststellen, dass immer mehr Bushaltestellen und öffentliche Verkehrsmittel von Farbschmierereien übersät werden. Wer das alles weiß und ernsthaft zur Kenntnis nimmt, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sich zurücklehnen und so tun, als ob nichts zu machen und schon alles geregelt wäre. Dieses Problem muss vielmehr angegangen werden. Wer leichtfertig damit umgeht, verhöhnt im Grunde genommen die Opfer, die in dieser Frage berechtigt um Unterstützung bitten.
Man muss sich ernsthafte Gedanken darüber machen, wie man diesem steigenden Problem - Graffiti hat sich im Land fast schon zu einer Art Plage entwickelt - wirksam begegnen kann. Wir haben diesen Antrag eingebracht, damit im Bundestag endlich das Strafgesetzbuch geändert wird. Im Grunde genommen geht es ganz einfach, nämlich durch eine Änderung des § 303 des Strafgesetzbuchs, des Paragrafen über die Sachbeschädigung. Damit könnten ganz einfach klare Signale gesetzt werden. Graffiti-Sprayer könnten dann endlich konsequent bestraft werden, und zwar ohne jedes Wenn und Aber, ohne Rücksicht auf etwaige Substanzverletzungen und vor allem ohne Rücksicht auf teure Gutachten, die bis heute noch
immer notwendig sind, - Kollege Briese verdreht bei dieser Aussage die Augen -, um Straftäter ihrer Tat zu überführen.
Die Gesetzesänderung ist längst überfällig; das wissen alle. Aber leider haben SPD und Grüne im Bundestag bisher die Änderung des Strafgesetzbuches immer weiter vor sich hergeschoben. Über Jahre hinweg gab es zwar große Ankündigungen, aber passiert ist nichts. Nun kommt aber anscheinend endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister ist ja im Helikopter in die Luft gestiegen. Man könnte sagen: Auch er ist angesichts des Themas Graffiti in die Luft gegangen. - Anscheinend hat der Aufstieg in die Höhe auch etwas Weitsicht gebracht; denn infolgedessen hat die SPD im Bundestag ganz eindeutig erklärt, dass sie das Strafgesetzbuch ändern will, und zwar so schnell wie möglich.
In der ersten Beratung wurde uns der Vorwurf gemacht, unser Antrag, der heute zur Abstimmung steht, sei reiner Populismus. Ich möchte Ihnen sagen: Wenn irgendetwas populistisch ist, dann ist es auf der einen Seite der einmalige Aufschlag, mit dem Helikopter auf die Jagd nach Sprayern zu gehen, und auf der anderen Seite die Tatsache, über Jahre hinweg die Interessen der Betroffenen vernachlässigt zu haben, indem eine gesetzliche Regelung auf die lange Bank geschoben wurde.
Deshalb freuen wir uns, dass unser Antrag heute nicht nur mit den Stimmen der Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP, sondern auch von den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, von denen er nicht als populistisch angesehen wird, mit einer breiten Mehrheit angenommen wird.
Wahrscheinlich waren sogar die Grünen in dem Helikopter von Herrn Schily; denn auch sie haben von der Weitsicht profitiert, zumindest im Bundestag. Selbst die Grünen im Bundestag haben sich eindeutig dafür ausgesprochen, das Strafgesetzbuch nun endlich zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes, was Kollege Briese in der ersten Beratung gesagt hat, interessant: Das, was wir, also die Koalitionsfraktionen, wollten, sei nur symbolhafte Politik. Wir könnten ja beantragen, was wir wollen. Mit den Grünen in Berlin werde es so etwas aber nie geben. Ein Gesetz in dieser Form werde der Bundestag mit den Stimmen der Grünen nie verab
schieden. - Glücklicherweise sind die Grünen in Berlin aber schon etwas weiter als die Grünen in Niedersachsen. Ich bin gespannt, wer sich am Ende von wem belehren lässt. Ich kann in Ihre Richtung nur sagen: Es wurde höchste Zeit, dass bei allen ein Sinneswandel eingetreten ist. CDU und FDP waren schon lange Zeit dieser Meinung. Allen anderen gilt: Herzlich willkommen im Club. Es war, wie gesagt, höchste Zeit.
Damals wurde der Vorwurf laut, wir würden nur symbolische Politik machen; nichts anderes sei dieser Antrag. Das ist schon ein komisches Verständnis von symbolischer Politik. Die symbolische Politik der Grünen besteht anscheinend darin, die Betroffenen mit den an ihre Häuser geschmierten Symbole alleine zu lassen. Und genau das ist der Unterschied: Wir nehmen die Sorgen der Betroffenen sehr ernst. Wir bemühen uns, etwas gegen die Graffiti-Schmierereien zu tun, die Betroffenen effektiver zu schützen und vor allem kriminelle Straftaten in Zukunft besser zu ahnden.
Wer sich mit dem Thema beschäftigt hat, ist über den Anti-Graffiti-Kongress informiert, der vor einigen Wochen in Berlin stattgefunden hat. Auf diesem Kongress wurde auch über die Erfahrungen in den skandinavischen Ländern berichtet, auf die ja gern geschielt wird. In Schweden wird Sprayen mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft, in Dänemark mit bis zu sechs Jahren. Ergebnis dieses Kongresses war: Das einzige wirksame Mittel gegen Graffitis ist: null Toleranz und eine harte Strafe für die Täter. - Man sollte die Erfahrungen in anderen Ländern als gutes Beispiel akzeptieren.
Wir hoffen, dass der Ankündigung von Gesetzesverschärfungen im Bundestag nun endlich auch Taten folgen, auf die wir schon lange warten, und dass diese unendliche Geschichte - schließlich führen wir die Diskussion schon über viele Jahre nun endlich ein Ende findet. Sollte es allerdings nicht zu einer Gesetzesverschärfung kommen, werden wir in Niedersachsen eine eigene Verordnung unterstützen, damit wir wenigstens die Menschen in unserem eigenen Bundesland effektiv schützen können. In diesem Sinne könnten nach meiner Meinung eigentlich alle unserem Antrag zustimmen, nicht aus parteipolitischen Gründen und nicht aus Populismus, sondern weil es uns am
Ende insbesondere die Betroffenen und die Geschädigten danken werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des Sanktionsrechts befindet sich seit langem in der politischen Diskussion. Man sagt zwar, was lange währt, wird endlich gut, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein Beweis dafür ist die von der Bundesregierung vorgelegte Reform des Sanktionsrechts, die wahrlich nicht gut ist. Um das deutlich zu machen, nenne ich jetzt einige Punkte.
Kernstück der Reform ist die gemeinnützige Arbeit. Strafe soll durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden können. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. In vielen Bundesländern, so auch in Niedersachsen, läuft bereits das Programm „Schwitzen statt Sitzen“.
Kein Bundesland hat Probleme bezüglich der gegenwärtigen Praxis angemeldet. Aber nichtsdestotrotz möchte die Bundesjustizministerin auf diesem Gebiet gerne tätig werden. Ihre Begründung lautet, sie möchte einen gewissen Zwang auf die Länder ausüben.
Ich denke, wir brauchen keinen Zwang aus Berlin. Wir wissen selbst sehr gut, was wir zu tun haben und was wir nicht zu tun haben. Auf diese Ratschläge aus Berlin können wir gerne verzichten.
„Schwitzen statt Sitzen“ läuft mit Erfolg. Es hat sich bewährt, und zwar genau in der Form, in der es hier in Niedersachsen praktiziert wird. Wer nicht zahlen kann, kann die Strafe auch heute schon abarbeiten. Das ist nichts Neues. Wir sehen deshalb auch keinen Grund, die bestehende Praxis zu verändern, vor allem keinen Grund, sie nachteilig zu verändern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun aber vor, dass die gemeinnützige Arbeit als primäre Ersatzstrafe bei der Uneinbringlichkeit von Geldstrafen verpflichtend vorgeschrieben wird. Wir befürchten, dass die Anzahl derjenigen, die heute noch ihre Geldstrafe zahlen, wegen dieser recht täterfreundlichen Ausgestaltung erheblich abnehmen wird.
Die Androhung einer Freiheitsstrafe bewegt momentan viele zur Zahlung. Dieses Druckmittel fiele dann natürlich weg. Das ist eine falsche Entwicklung. Wir meinen, wer zahlen kann, der soll zahlen, und das soll auch zukünftig gelten.
Es ist aus unserer Sicht weiterhin nicht zu verantworten, dass es Straftätern erlaubt wird, eine kurze Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten abzuarbeiten. In vielen Fällen ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe unumgänglich. Das gilt besonders für Täter, die eine kurze Freiheitsstrafe absitzen. In der Regel handelt es sich dabei um Wiederholungstäter.
Wir verkennen nicht die präventive Wirkung, die gemeinnützige Arbeit haben kann. Aber bei den Wiederholungstätern, um die es in dem konkreten Fall ja geht, sind wir der Meinung, dass die Wirkung der Prävention verfehlt wird. Strafe hat das Ziel, die Rechtsordnung zu wahren, das Unrechtsbewusstsein des Täters zu schärfen und angemessen auf die Schuld des Täters zu reagieren. Dies wird durch gemeinnützige Arbeit in unseren Augen in diesen Fällen verwässert.
Es wird auch verwässert, weil der geplante Umrechnungsmaßstab unangemessen ist. Ein Tag Freiheitsstrafe soll sechs Stunden gemeinnütziger Arbeit nach sich ziehen, und einem Tagessatz stehen drei Stunden gemeinnütziger Arbeit gegenüber. Bisher galt: Ein Tagessatz nicht gezahlter Geldstrafe entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Geplant ist nun, dass zwei nicht gezahlte Tagessätze zu einem Tag Freiheitsstrafe werden. - Das
hört sich ein bisschen wie Sommerschlussverkauf an.
Das Jagen nach Rabatten gilt ja durchaus als Volkssport. Ein großer Elektronikfachmarkt wirbt auch damit: „Geiz macht geil!“
Aber wir sind der Meinung Wenn es um strafrechtliche Sanktionen geht, ist dieses Prinzip nicht unbedingt angemessen.
„Geiz ist geil“, Entschuldigung.
Keinen Freiheitsentzug zu bekommen, ist schon eine Belohnung an sich. Dafür muss man den Verurteilten schon etwas abverlangen können, sonst wird die Strafsanktion zum zahnlosen Tiger. Ohne spürbare Sanktion keine Abschreckung und ohne Abschreckung keine Sicherheit vor weiteren Straftaten!
Kritik haben wir aber nicht nur bezüglich der geplanten Sanktionen, sondern auch an dem, was das Ganze an Organisation und auch an höheren Kosten nach sich zieht.
Der Verurteilte soll zukünftig auch einen Anspruch darauf haben, seine Strafe abarbeiten zu können. Da stellen sich einige Fragen. Arbeitsplätze müssen gefunden werden. Wer sucht die Plätze? Was passiert, wenn es keine geeignete Arbeitsstelle gibt? Die sind gerade in der heutigen Zeit ja auch recht rar. Hinzu kommt, dass Straftäter nicht in allen Bereichen einsetzbar sind. Den Drogenabhängigen im Krankenhaus, den Seriendieb im Altenheim, den Trunkenheitsfahrer im Krankentransport - das können wir uns wohl kaum vorstellen.
Aber damit nicht genug. Die Arbeitenden müssen auch noch betreut werden. Es muss eine Überwachung stattfinden. Aber gerade in der Justiz ist die Personaldecke schon jetzt sehr dünn, sodass weitere Belastungen nicht zu verkraften sind.
Die Justizministerkonferenz hat ausdrücklich und einstimmig festgestellt, dass erhebliche Kosten auf die Länder zukommen. Der Kollege Briese hat in der ersten Beratung darauf hingewiesen, dass Bürokratie und Mehrarbeit entstehen.
Selbst in der Begründung des Gesetzentwurfs steht, dass zusätzliche Kosten auf die Länder zukommen. In der gegenwärtigen Situation - auch die Justizhaushalte stehen unter dem Sparzwang, und die Justiz soll sich auf den Kernbereich beschränken - sind diese zusätzlichen Kosten meiner Meinung nach nicht tragbar.
Schließlich muss auch der Opferschutz, den das Gesetz regeln will, nicht neu erfunden werden. Mit der Stiftung Opferhilfe zeigt Niedersachsen, wie Opferhilfe vorbildlich organisiert wird und auch vorbildlich funktioniert. Jetzt sollen 5 % jeder Geldstrafe verbindlich an Opferhilfeeinrichtungen gezahlt werden. Das ist nicht nur ein Eingriff in Kompetenzen des Landes, sondern auch ein Griff in fremde Taschen. Auch hier bleibt die Frage: Wer organisiert das? Welches Amt soll dafür gegründet werden? Wie viele Beamte werden dafür gebraucht? Die Folgen sind mehr Aufwand, mehr Kontrolle, mehr Personal. Wir wollen Bürokratie abbauen und nicht zusätzliche Bürokratie schaffen.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen halten wir diese Reform des Sanktionsrechts für überflüssig. Sie ist ein Schritt zu einem täterfreundlichen Strafrecht. Sie bringt mehr Bürokratie. Sie belastet die Länder. Nichts spricht für diese Reform. Wir bitten die Landesregierung daher dringend, sie im Bundesrat abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Helberg, wir sind uns doch in einem einig: Wir wollen eine effektive Justiz, wir wollen eine starke Justiz, und wir wollen eine gut funktionierende Justiz.
Die schwierige Lage, in der sich unser Land befindet, erfordert es aber, dass wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir das in Zukunft dauerhaft gewährleisten können. Natürlich gehören dazu auch finanzielle Aspekte. Wir leiden bekanntlich gerade unter den finanziellen Nöten, die Ihre Fraktion, damals noch in der Regierung, diesem Land eingebrockt hat.
Insofern muss es doch erlaubt sein, dass wir im Zusammenhang mit dieser Frage auch den finanziellen Aspekt diskutieren.
Abgesehen davon aber stellt sich natürlich auch die allgemeine Frage, um welche Aufgaben sich der Staat überhaupt kümmern muss, wie weit sich der Staat ausdehnen muss und ob er sich nicht lieber nur auf seine Kernbereiche reduzieren sollte. Das ist ja ein entscheidender Punkt, in dem wir etwas auseinander liegen.
Wenn wir den hohen Standard der Rechtsprechung auf Dauer sichern wollen, dann folgt daraus aufgrund der finanziellen Lage des Landes zwangsläufig, dass wir uns auf die justiziellen Kernbereiche beschränken und die übrigen Aufgaben abbauen müssen. In dieser Situation hilft wenig, wenn Sie, Herr Helberg, die Übertragung der Handelsregister zum Anlass nehmen, den Niedergang des Rechtsstaates auszurufen, wie es in Ihrem Antrag ansatzweise formuliert ist.
Es hilft auch wenig, wenn Sie zwar in der Überschrift Modernisierung fordern, bei der konkreten
Umsetzung, bei den konkreten Vorschlägen aber wenig dazu gesagt wird.
Sie haben vorhin von „grottenschlecht“ gesprochen. Ich meine, dass es grottenschlecht ist, wenn Sie Modernisierung fordern und keine konkreten Vorschläge hierzu unterbreiten.
Kernaufgaben der Justiz sind nun einmal die Streitschlichtung und die Streitentscheidung. Kernaufgabe ist es, effektiv Recht zu gewährleisten und für Sicherheit zu sorgen. Die Registerführung gehört nun einmal, so wichtig sie auch ist, nicht zu diesen Kernaufgaben. Lassen Sie mich an dieser Stelle deutlich sagen: Es geht uns nicht darum, das bisherige Verfahren zu kritisieren oder die Arbeit, die bisher geleistet worden ist, herabzuwürdigen. Ganz im Gegenteil. Aber das ist eben auch kein Beleg dafür, dass die Handelsregister automatisch bei den Gerichten zu führen sind.
Sie haben es schon angedeutet: Wir brauchen den Blick nur einmal in andere Staaten der EU zu werfen. Unter diesen Staaten gibt es durchaus Staaten, die die Register nicht bei den Gerichten führen. Wenn wir über Modernisierung sprechen, ist es vielleicht an der einen oder anderen Stelle ganz richtig, einmal auf das Vorgehen in anderen Ländern zu schauen. Wenn die Bundesregierung so verfahren wäre, wäre ihr vielleicht die eine oder andere Panne nicht unterlaufen.
Insofern stellen sich doch zwei Fragen: Was bringt die Übertragung der Handelsregister dem Land Niedersachsen?
Welche Nachteile ergeben sich für die Betroffen? - Sie wissen, dass aufgrund der seitens der EU vorgeschriebenen, bis 2007 vorzunehmenden Umstellung auf die elektronische Registerführung erhebliche Investitionen des Landes notwendig werden. 11 Millionen Euro stehen dafür im Raum. In dieser Frage vertrauen wir unserer Landesregierung mehr als der auch von der SPD geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommt, dass sämtliche Personal- und Sachkosten vom Zeitpunkt der Übertragung an natürlich auch von der Register führenden Stelle zu tragen sind.
Insofern geht es nicht nur um die Investition in Höhe von 11 Millionen Euro, sondern auch um langfristige weitere dauerhafte Einsparungen.
Was die Kostendeckung angeht, so hat der Niedersächsische Landesrechnungshof gerade erst im Januar festgestellt, dass die Registerführung eben nicht kostendeckend sei. Die Neuordnung im Bereich der Gebühren, die der Bund bereits vorgelegt hat, ermuntert uns nicht gerade in dieser Frage. Wenn diese Neuordnung in Kraft treten wird, wird eine kostendeckende Bearbeitung der Registersachen schlichtweg unmöglich sein.
Sie sehen also: Die Übertragung bringt dem Land erhebliche Vorteile.
Die andere Seite ist: Bringt es dem Nutzer Nachteile oder vielleicht sogar Vorteile, wenn wir diese Aufgabe den Industrie- und Handelskammern übertragen? Die Übertragung führt mit Sicherheit zu keiner Verschlechterung der Arbeitsqualität. Richtigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Registers werden bei der Führung durch Gerichte gewährleistet. Das wird durch entsprechendes Landesrecht sichergestellt. Mit dem Niedersächsischen Industrieund Handelskammertag und der Vereinigung der Handwerkskammern in Niedersachsen steht das Ministerium bereits seit geraumer Zeit in engen Verhandlungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die von Ihnen so oft beschworene Zersplitterung der Registerführung bei verschiedenen Stellen im Land können wir ebenfalls ausschließen; denn der Entwurf des Registerführungsgesetzes sieht nicht nur eine Öffnungsklausel im Bereich der Handelsregister vor, sondern ermöglicht auch die Übertragung der Vereins-, der Genossenschafts- und der Partnerschaftsregister. Wenn wir diese an einer Stelle in Niedersachsen bündeln würden, können wir nicht mehr von einer Zersplitterung sprechen.
Die Zersplitterung wird außerdem dadurch ausgeschlossen, dass ein Übereinkommen besteht, ein einheitliches Internetportal einzurichten. Dieses Portal können sowohl diejenigen nutzen, die eine Eintragung veranlassen möchten, als auch diejenigen, die Informationen benötigen. Das Ergebnis ist, dass es nicht nur einheitliche Standards gibt, sondern dass die Nutzung für die Bürgerinnen und Bürger auch wesentlich einfacher wird.
Die Übertragung der Handelsregister führt also zu keinerlei Nachteilen für die Nutzer. Im Gegenteil: Kräfte in der Justiz, nämlich in den Kernbereichen der Gerichte, können freigesetzt werden.
Wenn Sie behaupten, der Rechtsstaat würde darunter leiden, wenn wir das übertragen, so halte ich dem entgegen, dass er gerade dann leidet, wenn wir überhaupt nichts tun. Die geplante Öffnungsklausel überlässt ja jedem Bundesland die freie Wahl, wie es sich verhält. Der Kollege Briese hat das gestern bereits schön unterstrichen. Er hat mehr Freiheit für die Länder und mehr Kompetenzen für die Ländergesetzgebung gefordert. Das ist ein Schritt dahin, den Bundesländern mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume zu geben. Wir würden diese Freiheit begrüßen. Wir haben keine Angst davor. Sie hingegen sprechen vom Ausverkauf der Justiz. Ausverkauf findet im Regelfall statt, wenn es sich um eine Geschäftsaufgabe handelt oder wenn man vor einem Konkurs steht. Wenn Sie dieses Land noch weiter regiert hätten, würden wir uns wahrscheinlich in der Tat dort befinden. Unser Ziel ist aber: So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich! Die Übertragung der Handelsregister wäre ein erster Schritt dahin.
Ich möchte für meine Fraktion noch beantragen, dass auch der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Mitberatung übernimmt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Thema der Haftverbüßung ausländischer Straftäter in ihrem Heimatland hat der Landtag sich ja schon in der letzten Wahlperiode auseinander gesetzt - leider damals ohne Erfolg, weil eine Entscheidung im Interesse unseres Landes immer an der damaligen Mehrheit gescheitert ist.
Für uns ist es daher nur konsequent, dass wir dieses Thema erneut aufgegriffen haben, um die Bundesregierung in dieser Frage endlich auch seitens unseres Landes unter Druck zu setzen.
Wir sind der Meinung, dass es der Bundesregierung ein Leichtes wäre, mit den entsprechenden internationalen Voraussetzungen zu einer schnellen und wirksamen Entlastung des Landes in Fragen des Justizvollzuges zu kommen. Deswegen wollen wir Druck ausüben, damit endlich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ausländische Straftäter in Zukunft konsequent zur Strafverbüßung in ihre Heimatstaaten zurückzuführen.
Allein die konsequente Rückführung dieser Straftäter würde unsere Probleme im Justizvollzug sicherlich nicht lösen. Dies würde aber immerhin dazu beitragen, die angespannte Situation in unseren Justizvollzugsanstalten erheblich zu erleichtern.
Nach der aktuellen Rechtslage ist es leider notwendig, dass der ausländische Straftäter, der in deutschen Justizvollzugsanstalten einsitzt, seine Zustimmung zur Haftverbüßung im Heimatland geben muss. Ich glaube, ich brauche nicht weiter auszuführen, dass dies aus naheliegenden Gründen regelmäßig seitens der Betroffenen unterbleibt. Das führt aber aus unserer Sicht auch zu der absurden Situation, dass gerade derjenige, der nach Deutschland einreist, um hier eine Straftat zu begehen, nicht zur Haftverbüßung in seine Heimat abgeschoben werden kann, sondern darauf vertrauen kann, in deutschen Gefängnissen seine Haftstrafe zu verbüßen.
Aus unserer Sicht - um das hier ganz deutlich zu machen genießt jeder Ausländer, der sich re,chtmäßig bei uns aufhält, der sich rechtstreu verhält, der die Grenzen unseres Rechtsstaates achtet, unsere uneingeschränkte Sympathie und unser uneingeschränktes Gastrecht. Wer allerdings hier bei uns in Deutschland straffällig wird, der hat dieses Gastrecht verwirkt. Bei der Abschiebung zur Haftverbüßung in seinem Heimatstaat darf es dann nicht mehr auf seine Zustimmung ankommen.
Für eine entscheidende Verbesserung bei dieser Verfahrensweise sorgt ein internationales Übereinkommen, das im Jahr 1997 noch von der damaligen CDU-FDP-Bundesregierung durchgesetzt worden ist. Dieses Übereinkommen lässt die Zustimmung des hier in Deutschland einsitzenden Straftäters entfallen. Während zahlreiche Länder
wie Polen, Ungarn und Rumänien - ich möchte sie jetzt nicht alle aufzählen - dieses Übereinkommen bereits ratifiziert haben, verweigert die deutsche Bundesregierung immer noch die Umsetzung dieses internationalen Übereinkommens in deutsches Recht. Damit verweigert sie den Bundesländern eine Möglichkeit, für erhebliche Erleichterungen und Entlastungen im Justizvollzug zu sorgen. Deshalb ist unser Antrag so wichtig, damit wir hier endlich Bewegung hineinbekommen.
Das Ganze hat auch etwas Kurioses, denn es gibt ein Zustimmungsgesetz zu diesem internationalen Vertrag. Dem haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Das heißt, alle verfassungsgemäßen Voraussetzungen für eine Ratifikation dieses Übereinkommens sind schon lange gegeben. Wir kennen ja vom Zuwanderungsgesetz die Problematik, dass ein Gesetz verfassungswidrig zustande gekommen ist, das trotzdem durchgeboxt werden sollte. Aber hier stehen wir im Gegenteil vor dem seltsamen Phänomen, dass wir eine Zustimmung zu einem Gesetz haben, die rechtmäßig und verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Trotzdem verweigert die Bundesregierung die Umsetzung in nationales Recht. Ich meine, das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen können.
Jetzt sagt die Bundesregierung, es sei noch ein weiteres Ausführungsgesetz dazu notwendig. Das Problem an diesem Ausführungsgesetz, das die Bundesregierung dazu vorschlägt, ist, dass gerade dieses Ausführungsgesetz alle Erleichterungen, die wir hätten, um ausländische Straftäter in ihre Heimatstaaten zurückzuführen, wieder einkassiert, sodass von dem internationalen Übereinkommen und seinen Erleichterungen für die Umsetzung in Deutschland nichts mehr übrig bleiben würde. Deswegen stellen wir fest, dass ein solches Ausführungsgesetz mit uns nicht zu machen ist, weil wir in dieser Frage endlich eine Erleichterung haben wollen. Die Bundesregierung behauptet immer wieder, es sei verfassungsmäßig geboten, ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Heute Morgen wurde gerade seitens der SPD-Fraktion viel über den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesprochen. Völlig zu Recht wurde gesagt, dass dieser immer einzubeziehen sei. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf ein Gutachten des Wissenschaftliches Dienstes des Deutschen Bundestages verweisen, in dem ausdrücklich festgestellt
wurde, dass dieses Gesetz für das internationale Übereinkommen ohne ein weiteres Ausführungsgesetz sofort umgesetzt werden könnte und dass alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schon lange bestünden. Wir fordern, dass die Bundesregierung endlich davon Gebrauch macht.
In diesem Zusammenhang gibt es eine schöne Aussage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Diese möchte ich gerne zitieren.
Er hat gesagt: „Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell.“ Ich hätte das vielleicht nicht so drastisch ausgedrückt, aber ich meine schon, wenn der Bundeskanzler das in den Raum stellt und solche Forderungen aufstellt, dann haben wir auch den Anspruch, dass das möglichst schnell umgesetzt und in der Bundesregierung die Umsetzung nicht weiter blockiert wird. Denn dadurch könnten in Niedersachsen ohne weiteres 50 bis 60 einsitzende ausländische Straftäter zur Haftverbüßung ins Ausland abgeschoben werden. Für das Land würde das eine Einsparung in Höhe von 250 000 bis 300 000 Euro bedeuten, die wir dringend gebrauchen können.
Daher fordern wir in unserem Entschließungsantrag, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung das Zusatzprotokoll endlich ratifiziert und dass sie die Möglichkeit der Überstellung dieser Straftäter nicht durch weitere zusätzliche Gesetze einschränkt. Sie hatte fünf Jahre dazu Zeit. Deshalb schließe ich mit einem bekannten Zitat aus Goethes „Faust“: „Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst mich endlich Taten sehen.“ Ich meine, Sie würden etwas für dieses Land tun, wenn auch Sie sich diesem Antrag anschließen würden. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Müller, ich wollte nur auf Ihren Vorwurf, dass wir uns die Zahlen aus den Fingern gesogen hätten, entgegnen, dass wir sie der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Kollegen Dr. Biester und Jens Nacke entnommen haben. Diese stand jedem zur Verfügung, und auf die hätten auch Sie gern zurückgreifen können.