Zu 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass die Neuregelung für Saisonarbeitnehmer in Hartz III eine Erschwernis für die Hotel- und Gaststättenbetriebe mit Saisonbetrieb und insbesondere für die dort Beschäftigten darstellt. Die betroffenen Saisonarbeitnehmer werden in diesem Winterhalbjahr erstmals keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, obwohl sie während des Sommers sechs oder mehr Monate Anwartschaftszeit gesammelt haben. Von der Neuregelung sind in Niedersachsen nach Schätzungen der Landesregierung ca. 4 000 bis 5 000 Saisonbeschäftigte betroffen. Vor diesem Hintergrund wird es für die Saisonbetriebe wahrscheinlich noch schwieriger, qualifiziertes Personal für eine Saisonbeschäftigung zu gewinnen.
Zu 2: Die Landesregierung hat keine direkte Möglichkeit, die Saisonbetriebe organisatorisch zu unterstützen. Allerdings trägt sie durch die gezielte Förderung z. B. von Spielhäusern für Kinder und Wellnesseinrichtungen zur Verlängerung der touristischen Saison bei.
Zu 3: Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, also für Hartz III, und dem eigenen Gesetzesantrag für nachhaltige Reformen am Arbeitsmarkt - Bundesratsdrucksache 456/03 für die Beibehaltung der Sonderregelung für Saisonbeschäftigte eingesetzt und dafür, meine Damen und Herren, im Bundesrat auch eine Mehrheit gefunden. Diese Regelungen sind jedoch nicht zustimmungspflichtig, sodass sich der Bundesrat mit seinen Forderungen schließlich nicht durchsetzen konnte. Die Verschärfung der Strukturprobleme im Nordseetourismus ist damit ein von der Bundesregierung verursachtes Problem, das in diesem Winter 6 000 Personen unmittelbar betrifft.
Die Landesregierung erwägt daher zurzeit, diese Problematik durch eine Bundesratsinitiative erneut aufzugreifen. Dazu finden bereits Gespräche mit den betroffenen Branchenverbänden und anderen Bundesländern statt. Wir hoffen dabei auch auf neue Einsichten der Bundesregierung in Anbetracht der sozialen Problemlage der Betroffenen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie bei aller Anerkennung der Probleme, die es in unseren saisonbezogenen Tourismusgebieten gibt, der Auffassung zustimmt, dass das bewusste Einplanen des Arbeitslosengeldes für die dortigen Saisonbetriebe und Arbeitnehmer eine Art Subvention dieser Branche durch die Solidargemeinschaft, durch die Einzahler in die Arbeitslosenkasse ist und dass es systemgerechter wäre, andere Wege zum Ausgleich der Belastungen dieser Branchen zu finden, als damit ausgerechnet die ohnehin stark belasteten Sozialkassen zusätzlich zu fordern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe für die Landesregierung klargestellt, dass wir den Wegfall dieser Sonderregelung erstens für eine unbillige Härte für die betroffenen Arbeitnehmer und zweitens als einen strukturellen Schlag gegen die mittelständischen Tourismusbetriebe betrachten. Meine Damen und Herren, mit dieser Neuregelung wird es äußerst schwierig werden, deutsche Arbeitskräfte für diese Saisonarbeiten zu bekommen. Wir werden damit eine Verschärfung des Problems in der Diskussion um ausländische und deutsche Arbeitskräfte bekommen. Ich halte das für unerträglich.
Sehen Sie dadurch auch die Gefahr, dass auf der einen Seite die Arbeitszeit für die ausländischen Mitarbeiter auf acht Monate verlängert wird - ich möchte gleich vorweg sagen, dass ich nichts dagegen habe -, dass wir aber auf der anderen Seite dadurch - hinzu kommen die möglichen Auswirkungen des Hartz III-Gesetzes - unter Umständen eine Gefahr hervorrufen, dass noch mehr hiesige Arbeitskräfte arbeitslos werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal erachten wir die Verlängerung von drei auf vier Monate für richtig. Das wird den Saisonbetrieben helfen.
In Bezug auf den zweiten Teil Ihrer Frage bestätige ich ausdrücklich, dass ich die Sorge habe, dass nicht nur für die Betriebe eine zusätzliche Erschwernis durch diese Zwölfmonatsregelung eintritt, sondern dass am Ende wahrscheinlich auch die Kassen der Arbeitsagentur stärker belastet werden, als wenn wir diese flexible Regelung beibehalten. Insofern hebelt sich das Argument von Herrn Hagenah selbst aus.
Ich frage die Landesregierung angesichts der sonst immer - gerade vom Wirtschaftsminister propagierten stärkeren Mobilität von Arbeitnehmern, ob es nicht sein kann, dass gerade bei diesen saisonal geforderten Arbeitsplätzen - die an der Küste und möglicherweise auch im Harz einen Schwerpunkt in den Sommermonaten und in den Wintermonaten möglicherweise einen Schwer
punkt weiter südlich in der Bundesrepublik, aber möglicherweise auch im Harz haben - auch ein Ausgleich mit inländischen Arbeitnehmern möglich ist, anstatt die Sozialkassen, d. h. das Sozialsystem mit hohen Nebenkosten zusätzlich zu belasten, die Sie immer beklagen und die alle Betriebe tragen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Politik gibt es den schönen Satz: Entscheidend ist, was hinten herauskommt.
Meine Damen und Herren, dabei tritt man natürlich in eine Abwägung ein. Das will ich Ihnen, Herr Hagenah, in diesem Zusammenhang ausdrücklich bescheinigen. Mein Eindruck ist, dass wir es den Saisonbetrieben, wenn wir mit Mechanismen dieser Art arbeiten, erschweren, einen Betrieb über eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Es gibt keine Arbeitsplätze ohne Betriebe. Deswegen lautet meine These, dass diese Regelung, die natürlich - da gebe ich Ihnen Recht - sozusagen im System erklärbar ist, am Ende zu mehr Kosten und mehr Belastungen der Sozialkassen führt, als wenn wir flexibel handeln würden.
Ihre Anregung, dass man den Saisonarbeitskräften auf den Ostfriesischen Inseln sagen sollte „Bis zum 31. August oder 30. September, und ab dem 1. Oktober müsst ihr in Garmisch-Partenkirchen antreten“, haben Sie vielleicht nicht ganz ernst gemeint. Das wird es wohl nicht sein. Ich glaube allerdings - insofern will ich das gerne aufnehmen -, dass man sich, wenn die Regelung so bleibt, im Hotel- und Gaststättengewerbe wird überlegen müssen, etwas Ähnliches zu tun wie das, was wir im Baubereich hatten, in dem es ja auch, wenn man so will, Saisonarbeit gegeben hat, allerdings über neun bis zehn Monate im Jahr - das ist ein erheblicher Unterschied -, also dass man hier auch zu solchen Regelungen kommt. Aber am Ende, meine Damen und Herren, wird diese scheinbar größere Systemgerechtigkeit - das
sage ich noch einmal - zu einer stärkeren Belastung der Sozialkassen führen, als wenn man in diesem Zusammenhang die Flexibilität aufrechterhält. Man kann solche Regelungen auch treffen, indem man z. B. die Höhe des Arbeitslosengeldes für einen bestimmten Zeitraum diskutiert. Es gibt hier andere Möglichkeiten der Flexibilität. Aber dass jemand ins Bergfreie fällt, weil er in einem Saisonbetrieb beschäftigt ist, halte ich für eine unbillige soziale Härte und außerdem für eine ökonomische Härte für die Wirtschaftsstruktur unserer Inseln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dieser Anfrage geht es um die Zukunft der schulpsychologischen Beratung.
Nach Versetzung eines Schulpsychologen in den Ruhestand bleibe dessen Stelle in der schulpsychologischen Beratungsstelle Osnabrück zunächst unbesetzt. Den ca. 5 000 Lehrerinnen und Lehrern im Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle Osnabrück stünden damit nur noch zwei Schulpsychologen zur Verfügung, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Ausgabe vom 9. November 2004. Die Beratungsstelle kann den erneuten Wegfall einer Schulpsychologenstelle nicht mehr - wie bisher - durch Umverteilung der Zuständigkeiten auf die verbleibenden Mitarbeiter kompensieren.
Damit kann für wesentliche Teile der Stadt und des Landkreises Osnabrück künftig keine Beratung der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Lehrerfortbildung und Supervision und keine Einzelfallberatung von Schülern, Eltern und Lehrerschaft
durch die schulpsychologische Beratungsstelle mehr angeboten werden. Dem stehen wachsende Probleme, wie z. B. Schulängste, Essstörungen oder zunehmende Gewaltbereitschaft an Schulen, gegenüber, die oftmals nur durch Beratung von außen gelöst werden können.
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Körtner „Streichungen im schulpsychologischen Dienst“ ausweislich des Protokolls über die Plenarsitzung am 31. März 2000 hervorgeht, hat bereits die SPDgeführte Landesregierung entschieden, zwischen den Jahren 2002 und 2014 von den im Jahre 2000 noch vorhandenen 89 Stellen in der schulpsychologischen Beratung insgesamt 14 Stellen zu streichen.
1. Wie stellt sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Mitarbeiterstellen der schulpsychologischen Beratung des Landes und Lehrerinnen und Lehrern bzw. Schülerinnen und Schülern für das Land Niedersachsen insgesamt dar?
3. In welcher Weise wird die Landesregierung sicherstellen, dass den Schulen, die von der schulpsychologischen Beratungsstelle in Osnabrück künftig nicht mehr betreut werden können, auch künftig schulpsychologische Beratungsleistungen zur Verfügung stehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Korter, die Stellenreduzierung im Bereich der Schulpsychologie geht auf eine von den vorherigen Landesregierungen durchgeführte Schulverwaltungsreform zurück, durch die bis 1997 insgesamt ca. 30 % der schulfachlichen Dezernentenstellen zugunsten von Stellen im Schulbereich abgebaut wurden.
Umfang von 110 Stellen für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums konnte die gemäß § 120 NSchG den Schulbehörden zugehörige Schulpsychologie von Stellenreduzierungen nicht länger ausgenommen bleiben. Für sie galt die Auflage, insgesamt 23 Stellen, also 26 % des Bestandes, einzusparen, einschließlich der 14, deren Abbau zunächst bis zum 31. Dezember 2014 angekündigt war. Zur Beschleunigung des Stellenabbaus war zudem für jede durch Personalveränderungen frei werdende Stelle eine Stelle der Wertigkeit A 13 BBesO in Abgang zu stellen. Aufgrund dieser Maßgabe vollzog bzw. vollzieht sich der Stellenabbau regional sehr unterschiedlich und betrifft, u. a. bedingt durch die ungünstige Altersstruktur bei den schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten, im Wesentlichen die Bezirke Braunschweig und Weser-Ems.
Ausgehend von den zum 31. Dezember 2000 in Niedersachsen für Schulpsychologie vorhandenen 89 Planstellen, davon vier Planstellen für Psychologiedirektorinnen und -direktoren mit Leitungsund Koordinierungsaufgaben in den Dezernaten 401 der Bezirksregierungen, verbleiben nach Abschluss der durch die Vorgängerregierung veranlassten Stellenreduzierung insgesamt 66 Stellen. Diese Zahl wird voraussichtlich Ende 2005 erreicht sein, sodass regional bestehende Versorgungsvakanzen nach Unterschreitung der Zielzahl gegebenenfalls im Zuge von Neuausschreibungen ausgeglichen werden können.